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DE19703536C1 - Vielzweck-Wandhalterung - Google Patents

Vielzweck-Wandhalterung

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Publication number
DE19703536C1
DE19703536C1 DE19703536A DE19703536A DE19703536C1 DE 19703536 C1 DE19703536 C1 DE 19703536C1 DE 19703536 A DE19703536 A DE 19703536A DE 19703536 A DE19703536 A DE 19703536A DE 19703536 C1 DE19703536 C1 DE 19703536C1
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DE
Germany
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leg
wall
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wall bracket
circle
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DE19703536A
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Frans Jan Pieter Sanderse
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WATERLANDSE BEHEERMAATSCHAPPIJ
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B96/00Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
    • A47B96/06Brackets or similar supporting means for cabinets, racks or shelves
    • A47B96/068Very short brackets, quickly attachable or detachable to a vertical support surface
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B96/00Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
    • A47B96/06Brackets or similar supporting means for cabinets, racks or shelves
    • A47B96/061Cantilever brackets

Landscapes

  • Connection Of Plates (AREA)
  • Supports Or Holders For Household Use (AREA)
  • Load-Bearing And Curtain Walls (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)
  • Motor Or Generator Frames (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum formschlüssigen Verbinden einer Wandhalterung mit einem Trägerteil durch Verhaken, wobei die Wandhalterung als hohlzylinderförmiger Körper mit einem Außenmantel, einem Innenmantel und einem Boden ausgebildet ist und das Trägerteil vorzugsweise L-förmig ausgestaltet ist.
Im Stand der Technik sind Wandhalterungen bekannt, bei denen beispielsweise metallene Leisten an einer Wand befestigt werden, an die Konsolen koppelbar sind. Beispielsweise werden Lochschienen in zeitraubender Arbeit an die Wand gedübelt und die Konsolen in die Löcher der Lochschienen eingehakt oder eingehängt. Die Konsolen dienen zur Aufnahme von Regalbrettern. Hierbei zeigt sich, daß nicht nur das Andübeln wegen der erforderlichen Anbringung mehrerer Dübel pro Lochschiene zeitraubend und damit arbeitsintensiv ist, sondern auch die Anbringung derselben ein gewisses nicht geringes Maß an die Handhabbarkeit und die Fingerfertigkeit des Benutzers fordert. Die herkömmlichen Wandregale sind zwar ausreichend, wenn beabsichtigt ist, die Regale nicht übermaßen zu belasten, jedoch zeigt sich bereits bei Versehen der Regale mit Büchern oder dergleichen, daß die Gefahr besteht, daß die Belastung der Löcher der Lochschienen im Laufe der Zeit aufgrund der Materialermüdung brüchig zu werden oder einzureißen vermögen, zumindest aber die Aufhängung der Konsolen mittels der Haken, die im wesentlichen lediglich der Wandstärke der Konsolen entsprechen, in den Löchern der Lochschienen überdehnt werden und die Gefahr des Abbruchs besteht.
Um die Gefahr des Abbruchs der Konsolen aus den Lochschienen zu vermeiden, werden im Stand der Technik die Konsolen an die Wände mittels Dübel unmittelbar befestigt, jedoch wiederum mit einem Erfordernis an viel Zeit und hoher Geschicklichkeit für den Benutzer.
Auch Weiterentwicklungen von Konsolensystemen wie selbstblockierende Konsolensysteme mit vierkantig oder U-förmig gestalteten Säulen mit Doppelkonsolen beseitigen nicht die Nachteile des Erfordernisses an Flächenbedarf.
Bei den herkömmlichen flachen Wandschienen liegen die Regalböden auf zylindrischen Trägerstiften, die in die entsprechenden Löcher der Lochschienen gesteckt werden. Durch regelmäßige Verteilung dieser Löcher ist es möglich, die Trägerstifte und somit der einzelnen Regalböden zu versetzen, doch eignen sich diese Wandschienen wegen der geringen Wandschienendicke nicht für mittelschwere aufzubewahrende Gegenstände. Die U-förmigen Wandschienen mit Trägern sind zwar stabiler als die flachen und bieten auch eine hinreichende Festigkeit und Belastbarkeit an, jedoch wird deren Verwendbarkeit durch das hohe Ausmaß an Wandflächenbedarf wesentlich eingeschränkt.
Darüber hinaus führt die Anbringung herkömmlicher Lochschienen zu einer Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten und Anbringungsmöglichkeiten von Regalbrettern, da hinreichend Wandfläche zur Anbringung wenigstens von zwei Lochschienen gefordert ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung bereitzustellen, welche die o. g. Nachteile des Stands der Technik nicht aufweisen soll. Weiterhin soll die Vorrichtung an Wände leicht anbringbar und ein leichtes Koppeln oder Verhaken bzw. Entkoppeln von Trägerteilen, die variabel anbringbar sein sollen, ermöglichen sowie hinreichend Raum für die eigenschöpferische Gestaltung und Design von Wänden bieten. Zudem soll die Vorrichtung wenig zeitaufwendig und arbeitsintensiv sowie hinreichend hochbelastbar sein.
Die Aufgaben werden gelöst durch den Erfindungsgegenstand des Hauptanspruchs. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum formschlüssigen Verbinden einer Wandhalterung mit einem Trägerteil durch Einhaken oder Verhaken, wobei die Wandhalterung als hohlzylinderförmiger Körper mit einem Außenmantel, einem Innenmantel und einem Boden ausgebildet ist, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Boden eine länglich ausgebildete Lochung aufweist, die Länge der Lochung kürzer ist als der Innendurchmesser der von dem Innenmantel begrenzten Innenkreisfläche im Hohlraum des hohlzylinderförmigen Körpers, die Längsachse der Lochung den Kreismittelpunkt der Innenkreisfläche und/oder den der Außenkreisfläche bzw. die Hohlzylinderachse schneidet, und an dem oberen Ende des Außenmantels eine Lippe angeordnet ist, welche ringförmig um den Außenmantel sich erstreckt, und das Trägerteil L-förmig ausgebildet ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum formschlüssigen Verbinden der Wandhalterung mit einem Trägerteil ist als hohlzylinderförmiger Körper ausgestaltet. Der hohlzylinderförmige Körper ist vorzugsweise kreiszylindrisch, noch mehr bevorzugt gerade hohlzylinderförmig, ausgebildet. Der Körper weist einen Hohlraum mit einer Zylinderachse oder auch Hohlzylinderachse genannt auf. Die dem Hohlraum zugewandte Fläche des Bodens entspricht der Innenkreisfläche. Die dem Hohlraum abgewandte Fläche des Bodens ist die Außenkreisfläche mit einem Kreismittelpunkt. Der vorzugsweise kreiszylindrisch gestaltete Innenmantel beschreibt oder begrenzt die Innenkreisfläche mit einem Kreismittelpunkt. Die Kreismittelpunkte der Innenkreis- und Außenkreisflächen fallen vorteilhafterweise zusammen. Ebenfalls kann der Außenmantel des Körpers den Außenkreis bzw. -fläche beschreiben oder begrenzen, dessen Mittelpunkt mit dem des Innenkreises übereinstimmen kann. Die Innenkreisfläche am unteren Ende und die am oberen Ende des Körpers können übereinstimmen. Die Außenkreisfläche am unteren Ende und die am oberen Ende des Körpers können übereinstimmen. Die die Kreismittelpunkte der Außenkreisfläche und der Innenkreisfläche verbindende Gerade kann die Zylinderachse oder Hohlzylinderachse bestimmen. Der Boden weist eine länglich ausgestaltete Lochung beispielsweise ein Langloch auf. Die Lochung ist derart ausgerichtet, daß die Längsachse des Langlochs den Kreismittelpunkt der Innenkreisfläche schneidet. Die beiden Enden der Lochung sind von dem Innenmantel beabstandet. In einer weiteren Ausführungsform stimmen die Abstände der beiden Enden der Lochung von dem Innenmantel miteinander überein.
Zudem weist der hohlzylinderförmige Körper an dem oberen Ende des Außenmantels eine Lippe auf, deren Fläche, die dem unteren Ende des Außenmantels zugewandt ist, vorteilhafterweise senkrecht zu dem Außenmantel ausgerichtet ist. Die Lippe kann also vorteilhafterweise um den Boden ringförmig ausgebildet sein. Der Boden mit der Lippe ist einstückig vorzugsweise ausgebildet. Die Lippe kann eckig, wie vier- oder sechseckig, oder kreisrund angeordnet sein, je nach Wunsch des Benutzers oder technischem Erfordernis. Noch mehr von Vorteil ist die einstückige Ausgestaltung der Wandhalterung.
Nach beispielsweise dem Fräsen eines Lochs in eine Wand, dessen Durchmesser mit dem des von dem Außenmantel beschriebenen Außenkreises im wesentlichen übereinstimmt, - geringe Abweichungen vermögen nicht hinderlich zu sein siehe unten - wird der Körper so weit in das Loch eingeschoben, daß die Fläche der Lippe, die dem unteren Ende des Außenmantels bzw. Körpers zugewandt ist, an der Wand - möglichst dicht - anliegt. Es zeigt sich, daß zwar möglichst der Durchmesser des Lochs der Wand mit dem des Außenkreises entsprechen sollte, jedoch, falls ein gewisser geringfügiger Unterschied zwischen beiden Durchmessern vorliegt, ist eine hinreichende Kopplung zwischen der Wand und der Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung im wesentlichen gewährleistet, hinzukommend ist bei Vorliegen eines geringfügig kleineren Durchmessers des Lochs im Vergleich zu dem der Außenkreisfläche nach Einführen des Körpers unter Zuhilfenahme von leichtem Hämmern oder Drehung des mit Erhöhungen und/oder Vertiefungen versehenen Außenmantels des Körpers (siehe unten) eine formschlüssige Verbindung in hinreichender Weise gewährleistet, die gar durch reibschlüssige Verbindung von Wand und Körper unterstützt zu werden vermag.
In einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist der Außenmantel Erhöhungen und/oder Vertiefungen auf, die die reibschlüssige Verbindung zwischen dem Körper der Wandhalterung und der Wand erhöhen können. Die Erhöhungen und/oder Vertiefungen können rillenförmig und/oder gewindeartig ausgebildet sein. Die Erhöhungen und/oder die Vertiefungen können zudem konzentrisch um den Kreismittelpunkt der Außenkreisfläche ausgerichtet sind. Die Rillen unterstützen in vorteilhafter Weise ebenso die formschlüssige Verbindung des Körpers der Wandhalterung mit der Wand. In einer weiteren besonderen Ausgestaltung können die Erhöhungen längs zu der Zylinderachse angeordnet sein, welche zum oberen Ende des Körpers ausgerichtete hakenförmige Stege aufzuweisen vermögen.
Die Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird in das Loch der Wand derart eingeschoben, daß die Lochung des Bodens im wesentlichen senkrecht oder lotrecht ausgerichtet ist. Der Trägerteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist L-förmig ausgestaltet. Der eine Schenkel des Trägerteils ist rechtwinklig zu dem anderen Schenkel ausgerichtet, wobei der andere Schenkel in einen Abschnitt übergehen kann, der zu dem anderen Schenkel abgewinkelt zu sein vermag. Die Abwinklung ist jedoch abhängig von dessen Funktion. Beispielsweise kann der andere Schenkel sich ebenso gerade erstrecken zur Aufnahme von Regalbrettern; gleichfalls kann die Abwinklung von dem anderen Schenkel mehr als 90° oder 90 bis 150° betragen. Die Abwinklung des Abschnitts von dem anderen Schenkel ist abhängig je nach Funktion des Trägerteils. Die Abwinklung kann auch als Konfektionsständer oder kleiderhakenförmige Stangen ausgebildet sein. Mehrere Trägerteil können als Konsole zur Aufnahme von Regalbrettern oder -böden verwendet werden. Ebenso ist es möglich, daß an einem Trägerteil mehrere untereinander angeordnete miteinander gekoppelte Konsolen verbunden sein. Hinzukommend ist es möglich, daß an ein Trägerteil mindestens zwei waagrecht angeordnete Konsolen verbunden werden, wobei aufgrund der hinreichenden formschlüssigen Verbindung der Wandhalterung mit der Wand diese zur Aufnahme von mittelschweren oder schweren Gegenständen fähig sind. Sonach zeigt sich, daß überraschenderweise entgegen des bisherigen Stands der Technik durch einfaches und wenig zeitraubendes Anbringen eines oder zwei Löchern in der Wand statt des umständlichen Dübelns und nach Einführen der Wandhalterung mit dem Trägerteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung bereits die Bereitstellung von Regalsystemen in Wohnraum und gewerblich genutzten Räumlichkeiten, Hängeanordnungen für leichte, mittelschwere oder schwere Gegenstände wie Autoreifen, Werkzeuge, Kleidungen oder dergleichen, oder Halterungen für Maschinen oder dergleichen ohne hohe Anforderungen an die Geschicklichkeit und das Vermögen des Benutzers erreicht werden kann.
Das Trägerteil bei Befestigung desselben in der Wandhalterung wird mit seinem einen Schenkel und dem anderen Schenkel so weit teilweise durch die Lochung des Bodens der Wandhalterung nach deren Einführen in das Loch der Wand durchgeschoben und ausgerichtet, daß der Abschnitt des einen Schenkels, welcher den anderen Schenkel rechtwinklig überragt, an dem Bereich des Bodens quasi als Aufschlagfläche anzuliegen vermag, welcher dem Bereich des Bodens zwischen dem einen Ende der Lochung und dem Innenmantel des Körpers zu entsprechen vermag. Weiterhin liegt der andere Schenkel hierbei vorzugsweise auf dem anderen Bereich des Bodens sozusagen als Anschlagfläche, welcher dem Bereich zwischen dem anderen Ende der Lochung und dem Innenmantel des Körpers entspricht. Diese Verhakung von Trägerteil mit Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung gewährleistet eine hinreichende formschlüssige Verbindung. Der andere Schenkel kann bei Befestigung vorzugsweise rechtwinklig von dem Boden des Körpers der Wandhalterung ausgerichtet sein. Da die Breite des anderen Schenkels mit der Länge der Lochung übereinstimmen kann oder geringfügig kleiner sein kann und vorzugsweise ebenso die Dicke des einen Schenkels und/oder die Dicke des anderen Schenkels der Breite der Lochung gleichfalls entspricht oder auch geringfügig kleiner sein können, um das Durchschieben bzw. Ausrichten des Trägerteils zu erleichtern, wird eine hinreichende feste Verbindung zwischen der Wandhalterung und dem Trägerteil gewährleistet. Diese Verbindung ist zudem rasch lösbar.
Weiterhin ist es in einer bevorzugten Ausführungsform möglich, daß an dem anderen Schenkel senkrecht zu dem anderen Schenkel ausgerichtet, versteifende Randabwinklungen angebracht sein können, die bei der formschlüssigen Verbindung des Trägerteils mit der Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an der Außenfläche des Bodens des hohlzylinderförmigen Körpers anliegen und eine möglicherweise auftretende geringfügige Schwenkbarkeit des Trägerteils um eine parallel zu der Längsachse der Lochung angeordnete Drehachse zu verhindern helfen. Diese Randabwinklungen können mit der Abwinklung als Abhänger, Präsenter wie Frontalpräsenter, Taschenpräsenter, Haken, Konfektionsträger, Träger für Glas-, Holzböden oder dergleichen ausgebildet sein, die z. B. von rohrförmiger Gestalt wie T-förmig oder L-förmig sein können. Randabwinklungen, Abwinklungen und /oder Trägerteil können vorzugsweise einstückig oder auch mehrstückig, je nach Erfordernis und Anforderungen ausgebildet sein.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das untere Ende des Außenmantels als Fase ausgebildet und derart abgekantet oder abgeschrägt, daß das Einführen der Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in das in die Wand eingefräste Loch erleichtert wird, da zuweilen bei im Falle des Vorliegens eines übereinstimmenden Durchmessers des Lochs mit dem der Außenkreisfläche, die von dem Außenmantel des Körpers begrenzt ist, durch noch vorhandene vorstehende Bohr- oder Fräsreste das Einstecken des Körpers der Wandhalterung erschwert werden kann.
Ausführungsbeispiele
Die Zeichnungen zeigen aufgrund der zeichnerischen Vereinfachung in schematischer stark vergrößerter Weise ohne Anspruch auf eine maßstabsgetreue Wiedergabe eine Ausführungsform ohne Beschränkung der Erfindung auf diese in
Fig. 1 den Teillängsschnitt durch die Wandhalterung 1 und eine Draufsicht auf die Wandhalterung 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung
Fig. 2 die Draufsicht auf die Außenfläche 10a des Bodens 5 mit Lippe 10 des hohlzylinderförmigen Körpers der Wandhalterung und
Fig. 3 die Seitenansicht auf das Trägerteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Fig. 4 die Schrägansicht auf eine Wandhalterung 1 und das Trägerteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
Die Wandhalterung 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist als hohlzylinderförmiger Körper des geraden Typs ausgebildet, welcher einen Außenmantel 3 und einen Innenmantel 4 umfaßt (Fig. 1). An dem einen Ende des hohlzylinderförmigen Körpers befindet sich der Boden 5. Der hohlzylinderförmige Körper ist vorzugsweise als gerader Kreiszylinder ausgebildet. Der Innenmantel 4 beschreibt einen Kreis mit der Innenkreisfläche mit dem Kreismittelpunkt. Der Außenmantel 3 begrenzt einen Kreis mit der Außenkreisfläche mit dem Kreismittelpunkt. Die Kreismittelpunkte können zusammenfallen. Die Außen- und Innenmantel sind auch um die Zylinderachse 15 konzentrisch angeordnet. Der Boden 5 weist ein Langloch 6 auf dessen Längsachse 8 die Kreismittelpunkte bzw. die Zylinderachse schneideen kann. Die Länge des Langlochs 6 ist kürzer als der Durchmesser der von der Innenwand gebildeten Innenkreisfläche. Das Langloch erstreckt sich mit seinen beiden Enden als nicht bis zum äußeren Rand der Innenkreisfläche unter Bildung der Bereiche 5a. Diese Bereich 5a des Bodens 5 dienen im wesentlichen als Angriffspunkt bzw. als Anschlagfläche für den einen Schenkel 25 und als Aufschlagfläche für den anderen Schenkel 22, wenn das Trägerteil sich in formschlüssiger Verbindung mit der Wandhalterung 1 befindet.
An dem oberen Ende 17 des Außenmantels 3 des hohlzylinderförmigen Körpers ist eine Lippe 10 angeordnet, welche ringförmig ausgebildet ist. Die Lippe 10 kann auch in Höhe des Bodens 5 - um diesen herum ringförmig - angeordnet sein. Die Fläche der Lippe 10, welche dem unteren Ende 18 des Außenmantels 3 des hohlzylinderförmigen Körpers zugewandt ist, steht rechtwinklig zu dem Außenmantel. In dieser Ausführungsform ist die Dicke der Lippe 10 geringer als die Dicke des Bodens 5. Der Körper mit Außenmantel 3, Innenmantel 4 und Boden 5 ist mit der Lippe 10 einstückig ausgebildet. Ebenso ist auch möglich, die Lippe 10 an den Außenmantel 3 in einer weiteren Ausgestaltung (nicht gezeigt) zu koppeln wie aufzuschrauben.
Der Außenmantel weist rillenförmige Einbuchtungen 11 auf, welche kreisförmig um den Kreismittelpunkt bzw. Zylinderachse 4 und parallel zueinander ausgerichtet sind. Das untere Ende 18 des Außenmantels 3 als Fase 16 ist abgekantet. Die Abkantung erleichtert das Einführen des hohlzylinderförmigen Körpers mit seinem unteren Ende 18 in das ausgefräste Loch 12 einer Wand 19, wobei der Durchmesser des Lochs mit dem Durchmesser des von dem Außenmantels 3 beschriebenen Außenkreises bzw. Außenkreisfläche übereinstimmt. Geringe Abweichungen zeigen erfahrungsgemäß keine Unterschiede in der festen bzw. formschlüssigen Kopplung des hohlzylinderförmigen Körpers mit der Wand 19. Der hohlzylinderförmige Körper wird soweit in das ausgefräste Loch 12 eingeschoben, daß die dem unteren Ende 18 zugewandte Fläche der Lippe 10 an der Wand anliegt. Ein festes Anliegen der Lippe 10 an der Wand 19 ist besonders vorteilhaft, um ein Verschieben des hohlzylinderförmigen Körpers in dem Loch 12 zu vermeiden. Die Rillen 11 als Vertiefungen unterstützen die formschlüssige Verbindung des Körpers mit der Wand 19, wobei auch das Einführen der Wandhalterung 1 durch leichtes Hämmern auf die Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich ist. Die Lippe 10 kann an dem Außenmantel 3 derart ausgebildet sein, daß die in der Draufsicht von viereckiger, sechseckiger oder kreisrunder Gestalt ist. (Fig. 2, Fig. 3).
Die Wandhalterung 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist derart in dem Loch 12 der Wand 19 ausgerichtet, daß die Längsachse 8 der Lochung 6 im wesentlichen lotrecht bzw. senkrecht ausgerichtet ist. Auch hierbei zeigt sich, daß eine gewisse Abweichung von der lotrechten bzw. senkrechten Ausrichtung des Langlochs nicht die Verwendungsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung einschränkt.
Das Trägerteil ist auch als Konsole zur Aufnahme von Regalbrettern geeignet ist und wird mit seinem einen Schenkel 25 und dem anderen Schenkel 22 durch die Lochung 6 soweit eingeschoben und ausgerichtet, daß der abgewinkelte Abschnitt 21 des einen Schenkels 25 mit seiner dem Boden 5 zugewandten Fläche an der Fläche des Bereichs 5a des Bodens 5 ebenso anliegen kann, welcher dem Bereich zwischen dem einen Ende der Lochung 6 und der Innenwand 4 entspricht. Gleichfalls kann zumindest ein Teil der Fläche, die dem Außenmantel 3 zugewandt ist hierbei an dem Bereich 5a anliegen. Da die Breite 24 des anderen Schenkel 22 des L-förmigen Trägerteils mit der Länge längs der Längsachse 8 der Lochung 6 im wesentlichen übereinstimmt - gewisse Abweichungen sind möglich, um ein Einführen bzw. Durchführen des anderen Schenkel 22 zu erleichtern -, und gleichfalls die Dicke des einen Schenkels 25 und die Dicke des anderen Schenkels 22 mit der Breite der Lochung 6 gleich sein kann, ist eine hinreichende formschlüssige Verbindung als Verhakung zwischen dem L- förmigen Trägerteil und der Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung gewährleistet. Die Breite 24 des anderen Schenkel 22 kann zwecks erleichterten Einführens desselben durch bzw. in das Langloch 6 auch geringfügig kleiner sein als die Länge des Langlochs 6. Ebenso kann die Dicke des anderen Schenkels 22 und die des einen Schenkels 25 geringfügig kleiner sein als die Breite des Langlochs 6, um ebenso verständlicherweise das Einführen derselben in bzw. durch das Langloch 6 zu erleichtern. Es zeigt sich hierbei gleichfalls ein hinreichende formschlüssige Verbindung zwischen der Wandhalterung 1 und dem Trägerteil. Von dem anderen Schenkel 22 des L-förmigen Trägerteils erstreckt sich ausgehend ein Abschnitt 23, welcher von dem anderen Schenkel 22 abgewinkelt sein kann.
Der in Eingriff mit der Wandhalterung 1 befindliche L-förmige Trägerteil kann noch den Eingriff versteifende oder stabilisierende Randabwicklungen (27) aufweisen, die senkrecht zu dem anderen Schenkel 22 seitlich an dem anderen Schenkel 22 angeordnet sind und bei Eingriff des L-förmigen Trägerteils mit der Wandhalterung 1 an der der Wand 19 abgewandten Fläche des Bodens 5 anliegen. Hierdurch wird eine mögliche geringe Schwenkbarkeit des L- förmigen Trägerteils um eine Drehachse, welche mit der Längsachse 8 des Langlochs 6 im wesentlichen parallel ausgerichtet ist, vermieden. Diese gewisse mögliche geringe Schwenkbarkeit kann dann auftreten, wenn die Dicke des anderen Schenkels 22 und die des einen Schenkels 25 des L-förmigen Trägerteils geringer sein kann als die Breite des Langlochs 6.
Der Abschnitt 23 kann als Abhänger ausgestaltet sein. An dem anderen Schenkel 22 ist senkrecht zu diesem die Randabwinklungen 27 (Fig. 4) angebracht, die bei der formschlüssigen Verbindung des Trägerteils mit der Wandhalterung 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung an der Außenfläche 10a des Bodens 5 des hohlzylinderförmigen Körpers (Fig. 2) anliegen. Die Randabwinklungen 27 können verschiedene Ausgestaltungen aufweisen. Die Randabwinklungen 27 sind zusammen mit der Abwinklung 23 beispielsweise als rohrförmiger Konfektionsträger mit Zapfen 28, welche das Abrutschen der Kleiderbügel verhindern, ausgebildet.
Es zeigt sich, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur mit wenig Zeitaufwand durch einfaches Einfräsen eines Lochs 12 in einer Wand 19 angebracht werden kann, sondern daß die Wandhalterung 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgrund des Vorhandenseins der Lippe 10, und gegebenenfalls der ringförmig angeordneten Rillen 11, um den Außenmantel 3 des hohlzylinderförmigen Körpers bei Anliegen der Wandhalterung 1 in der Wand 19 eine formschlüssige Verbindung zwischen der erfindungsgemäßen Vorrichtung und der Wand 19 möglich macht. Weiterhin führt das mit der Wandhalterung 1 in Eingriff befindliche L-förmige Trägerteil zu einer formschlüssigen Verbindung mit der Wandhalterung 1, die hochbelastbar ist. Die Kopplung der Wandhalters 1 kann Wänden jeglicher Zusammensetzung erfolgen; hierbei können hinzukommend auch Wandhalterungen 1 mit unterschiedlich großem Durchmesser der Außenkreisfläche beispielsweise in Abhängigkeit von der erwünschten Belastbarkeit verwendet werden.
Weiterhin zeichnet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung auch dadurch aus, daß sie dem Benutzer oder Raumausstatter wegen des aufgrund der Anbringung von z. B. lediglich einer Wandhalterung bedingten geringen Platzbedarfs vielfältige Möglichkeiten an Anbringung, Anbringungskombinationen von Regalen, anderen Gegenständen etc. Im wesentlichen unabhängig von ihrer Belastung gewährt, ohne daß im Gegensatz zum Stand der Technik der ästhetische Gesamteindruck als Wirkung des technischen Erfolgs statt einer Vielzahl an Dübeln und Schrauben beeinflußt wird. Auch eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung dadurch, daß an das L-förmige Trägerteil mehrere übereinandergeordnete Konsolen eingehängt oder gekoppelt werden können, so daß bereits bei Anbringung von zwei erfindungsgemäßen Vorrichtungen die Bereitstellung von Auflagefläche und/oder Anhängevorrichtungen ermöglicht werden. Daher ist die Kombination der Vorteile aufgrund der Ausgewogenheit ihrer Erfolge als überraschend anzusehen.

Claims (10)

1. Vorrichtung zum formschlüssigen Verbinden einer Wandhalterung (1) mit einem Trägerteil (20) durch Verhaken, wobei die Wandhalterung (1) als hohlzylinderförmiger Körper mit einem Außenmantel (3), einem Innenmantel (4) und einem Boden (5) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
der Boden (5) eine länglich ausgebildete Lochung (6) aufweist,
die Länge der Lochung (6) kürzer ist als der Innendurchmesser der von dem Innenmantel (4) begrenzten Innenkreisfläche des hohlzylinderförmigen Körpers,
die Längsachse (8) der Lochung (6) den Kreismittelpunkt der Innenkreisfläche schneidet, und
an dem oberen Ende (17) des Außenmantels (3) eine Lippe (10) angeordnet ist, welche ringförmig um den Außenmantel (3) sich erstreckt, und
das Trägerteil L-förmig ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schenkel (25) des Trägerteils rechtwinklig zu dem anderen Schenkel (22) des Trägerteils ausgerichtet ist und der andere Schenkel (22) in einen von dem anderen Schenkel (22) abgewinkelten Abschnitt (23) übergeht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zu dem unteren Ende (18) des Außenmantels (3) zugewandte Fläche der Lippe (10) rechtwinklig zu dem Außenmantel (3) ausgerichtet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (24) des anderen Schenkels (22) der Länge der Lochung (6) entspricht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des einen Schenkels (21) und die Dicke des anderen Schenkels (22) mit der Breite der Lochung (6) übereinstimmt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenmantel (3) Erhöhungen und/oder Vertiefungen (11) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhungen und Vertiefungen (11) rillenförmig ausgebildet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (11) gewindeartig ausgebildet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (11) konzentrisch um den Kreismittelpunkt ausgerichtet sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende (16) des Außenmantels (3) abgeschrägt ist.
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