DE19703536C1 - Vielzweck-Wandhalterung - Google Patents
Vielzweck-WandhalterungInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
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- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
- A47B96/00—Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
- A47B96/06—Brackets or similar supporting means for cabinets, racks or shelves
- A47B96/068—Very short brackets, quickly attachable or detachable to a vertical support surface
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum formschlüssigen Verbinden einer
Wandhalterung mit einem Trägerteil durch Verhaken, wobei die Wandhalterung als
hohlzylinderförmiger Körper mit einem Außenmantel, einem Innenmantel und einem Boden
ausgebildet ist und das Trägerteil vorzugsweise L-förmig ausgestaltet ist.
Im Stand der Technik sind Wandhalterungen bekannt, bei denen beispielsweise metallene
Leisten an einer Wand befestigt werden, an die Konsolen koppelbar sind. Beispielsweise
werden Lochschienen in zeitraubender Arbeit an die Wand gedübelt und die Konsolen in die
Löcher der Lochschienen eingehakt oder eingehängt. Die Konsolen dienen zur Aufnahme von
Regalbrettern. Hierbei zeigt sich, daß nicht nur das Andübeln wegen der erforderlichen
Anbringung mehrerer Dübel pro Lochschiene zeitraubend und damit arbeitsintensiv ist,
sondern auch die Anbringung derselben ein gewisses nicht geringes Maß an die
Handhabbarkeit und die Fingerfertigkeit des Benutzers fordert. Die herkömmlichen
Wandregale sind zwar ausreichend, wenn beabsichtigt ist, die Regale nicht übermaßen zu
belasten, jedoch zeigt sich bereits bei Versehen der Regale mit Büchern oder dergleichen, daß
die Gefahr besteht, daß die Belastung der Löcher der Lochschienen im Laufe der Zeit aufgrund
der Materialermüdung brüchig zu werden oder einzureißen vermögen, zumindest aber die
Aufhängung der Konsolen mittels der Haken, die im wesentlichen lediglich der Wandstärke der
Konsolen entsprechen, in den Löchern der Lochschienen überdehnt werden und die Gefahr des
Abbruchs besteht.
Um die Gefahr des Abbruchs der Konsolen aus den Lochschienen zu vermeiden, werden
im Stand der Technik die Konsolen an die Wände mittels Dübel unmittelbar befestigt, jedoch
wiederum mit einem Erfordernis an viel Zeit und hoher Geschicklichkeit für den Benutzer.
Auch Weiterentwicklungen von Konsolensystemen wie selbstblockierende
Konsolensysteme mit vierkantig oder U-förmig gestalteten Säulen mit Doppelkonsolen
beseitigen nicht die Nachteile des Erfordernisses an Flächenbedarf.
Bei den herkömmlichen flachen Wandschienen liegen die Regalböden auf zylindrischen
Trägerstiften, die in die entsprechenden Löcher der Lochschienen gesteckt werden. Durch
regelmäßige Verteilung dieser Löcher ist es möglich, die Trägerstifte und somit der einzelnen
Regalböden zu versetzen, doch eignen sich diese Wandschienen wegen der geringen
Wandschienendicke nicht für mittelschwere aufzubewahrende Gegenstände. Die U-förmigen
Wandschienen mit Trägern sind zwar stabiler als die flachen und bieten auch eine hinreichende
Festigkeit und Belastbarkeit an, jedoch wird deren Verwendbarkeit durch das hohe Ausmaß an
Wandflächenbedarf wesentlich eingeschränkt.
Darüber hinaus führt die Anbringung herkömmlicher Lochschienen zu einer
Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten und Anbringungsmöglichkeiten von
Regalbrettern, da hinreichend Wandfläche zur Anbringung wenigstens von zwei Lochschienen
gefordert ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung bereitzustellen, welche die
o. g. Nachteile des Stands der Technik nicht aufweisen soll. Weiterhin soll die Vorrichtung an
Wände leicht anbringbar und ein leichtes Koppeln oder Verhaken bzw. Entkoppeln von
Trägerteilen, die variabel anbringbar sein sollen, ermöglichen sowie hinreichend Raum für die
eigenschöpferische Gestaltung und Design von Wänden bieten. Zudem soll die Vorrichtung
wenig zeitaufwendig und arbeitsintensiv sowie hinreichend hochbelastbar sein.
Die Aufgaben werden gelöst durch den Erfindungsgegenstand des Hauptanspruchs. Die
Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum formschlüssigen Verbinden einer
Wandhalterung mit einem Trägerteil durch Einhaken oder Verhaken, wobei die Wandhalterung
als hohlzylinderförmiger Körper mit einem Außenmantel, einem Innenmantel und einem Boden
ausgebildet ist, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Boden eine länglich ausgebildete
Lochung aufweist, die Länge der Lochung kürzer ist als der Innendurchmesser der von dem
Innenmantel begrenzten Innenkreisfläche im Hohlraum des hohlzylinderförmigen Körpers, die
Längsachse der Lochung den Kreismittelpunkt der Innenkreisfläche und/oder den der
Außenkreisfläche bzw. die Hohlzylinderachse schneidet, und an dem oberen Ende des
Außenmantels eine Lippe angeordnet ist, welche ringförmig um den Außenmantel sich
erstreckt, und das Trägerteil L-förmig ausgebildet ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum formschlüssigen Verbinden der Wandhalterung
mit einem Trägerteil ist als hohlzylinderförmiger Körper ausgestaltet. Der hohlzylinderförmige
Körper ist vorzugsweise kreiszylindrisch, noch mehr bevorzugt gerade hohlzylinderförmig,
ausgebildet. Der Körper weist einen Hohlraum mit einer Zylinderachse oder auch
Hohlzylinderachse genannt auf. Die dem Hohlraum zugewandte Fläche des Bodens entspricht
der Innenkreisfläche. Die dem Hohlraum abgewandte Fläche des Bodens ist die
Außenkreisfläche mit einem Kreismittelpunkt. Der vorzugsweise kreiszylindrisch gestaltete
Innenmantel beschreibt oder begrenzt die Innenkreisfläche mit einem Kreismittelpunkt. Die
Kreismittelpunkte der Innenkreis- und Außenkreisflächen fallen vorteilhafterweise zusammen.
Ebenfalls kann der Außenmantel des Körpers den Außenkreis bzw. -fläche beschreiben oder
begrenzen, dessen Mittelpunkt mit dem des Innenkreises übereinstimmen kann. Die
Innenkreisfläche am unteren Ende und die am oberen Ende des Körpers können
übereinstimmen. Die Außenkreisfläche am unteren Ende und die am oberen Ende des Körpers
können übereinstimmen. Die die Kreismittelpunkte der Außenkreisfläche und der
Innenkreisfläche verbindende Gerade kann die Zylinderachse oder Hohlzylinderachse
bestimmen. Der Boden weist eine länglich ausgestaltete Lochung beispielsweise ein Langloch
auf. Die Lochung ist derart ausgerichtet, daß die Längsachse des Langlochs den
Kreismittelpunkt der Innenkreisfläche schneidet. Die beiden Enden der Lochung sind von dem
Innenmantel beabstandet. In einer weiteren Ausführungsform stimmen die Abstände der beiden
Enden der Lochung von dem Innenmantel miteinander überein.
Zudem weist der hohlzylinderförmige Körper an dem oberen Ende des Außenmantels eine
Lippe auf, deren Fläche, die dem unteren Ende des Außenmantels zugewandt ist,
vorteilhafterweise senkrecht zu dem Außenmantel ausgerichtet ist. Die Lippe kann also
vorteilhafterweise um den Boden ringförmig ausgebildet sein. Der Boden mit der Lippe ist
einstückig vorzugsweise ausgebildet. Die Lippe kann eckig, wie vier- oder sechseckig, oder
kreisrund angeordnet sein, je nach Wunsch des Benutzers oder technischem Erfordernis. Noch
mehr von Vorteil ist die einstückige Ausgestaltung der Wandhalterung.
Nach beispielsweise dem Fräsen eines Lochs in eine Wand, dessen Durchmesser mit dem
des von dem Außenmantel beschriebenen Außenkreises im wesentlichen übereinstimmt, -
geringe Abweichungen vermögen nicht hinderlich zu sein siehe unten - wird der Körper so weit
in das Loch eingeschoben, daß die Fläche der Lippe, die dem unteren Ende des Außenmantels
bzw. Körpers zugewandt ist, an der Wand - möglichst dicht - anliegt. Es zeigt sich, daß zwar
möglichst der Durchmesser des Lochs der Wand mit dem des Außenkreises entsprechen sollte,
jedoch, falls ein gewisser geringfügiger Unterschied zwischen beiden Durchmessern vorliegt,
ist eine hinreichende Kopplung zwischen der Wand und der Wandhalterung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung im wesentlichen gewährleistet, hinzukommend ist bei
Vorliegen eines geringfügig kleineren Durchmessers des Lochs im Vergleich zu dem der
Außenkreisfläche nach Einführen des Körpers unter Zuhilfenahme von leichtem Hämmern oder
Drehung des mit Erhöhungen und/oder Vertiefungen versehenen Außenmantels des Körpers
(siehe unten) eine formschlüssige Verbindung in hinreichender Weise gewährleistet, die gar
durch reibschlüssige Verbindung von Wand und Körper unterstützt zu werden vermag.
In einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist der Außenmantel
Erhöhungen und/oder Vertiefungen auf, die die reibschlüssige Verbindung zwischen dem
Körper der Wandhalterung und der Wand erhöhen können. Die Erhöhungen und/oder
Vertiefungen können rillenförmig und/oder gewindeartig ausgebildet sein. Die Erhöhungen
und/oder die Vertiefungen können zudem konzentrisch um den Kreismittelpunkt der
Außenkreisfläche ausgerichtet sind. Die Rillen unterstützen in vorteilhafter Weise ebenso die
formschlüssige Verbindung des Körpers der Wandhalterung mit der Wand. In einer weiteren
besonderen Ausgestaltung können die Erhöhungen längs zu der Zylinderachse angeordnet sein,
welche zum oberen Ende des Körpers ausgerichtete hakenförmige Stege aufzuweisen
vermögen.
Die Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird in das Loch der Wand
derart eingeschoben, daß die Lochung des Bodens im wesentlichen senkrecht oder lotrecht
ausgerichtet ist. Der Trägerteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist L-förmig ausgestaltet.
Der eine Schenkel des Trägerteils ist rechtwinklig zu dem anderen Schenkel ausgerichtet,
wobei der andere Schenkel in einen Abschnitt übergehen kann, der zu dem anderen Schenkel
abgewinkelt zu sein vermag. Die Abwinklung ist jedoch abhängig von dessen Funktion.
Beispielsweise kann der andere Schenkel sich ebenso gerade erstrecken zur Aufnahme von
Regalbrettern; gleichfalls kann die Abwinklung von dem anderen Schenkel mehr als 90° oder
90 bis 150° betragen. Die Abwinklung des Abschnitts von dem anderen Schenkel ist abhängig
je nach Funktion des Trägerteils. Die Abwinklung kann auch als Konfektionsständer oder
kleiderhakenförmige Stangen ausgebildet sein. Mehrere Trägerteil können als Konsole zur
Aufnahme von Regalbrettern oder -böden verwendet werden. Ebenso ist es möglich, daß an
einem Trägerteil mehrere untereinander angeordnete miteinander gekoppelte Konsolen
verbunden sein. Hinzukommend ist es möglich, daß an ein Trägerteil mindestens zwei
waagrecht angeordnete Konsolen verbunden werden, wobei aufgrund der hinreichenden
formschlüssigen Verbindung der Wandhalterung mit der Wand diese zur Aufnahme von
mittelschweren oder schweren Gegenständen fähig sind. Sonach zeigt sich, daß
überraschenderweise entgegen des bisherigen Stands der Technik durch einfaches und wenig
zeitraubendes Anbringen eines oder zwei Löchern in der Wand statt des umständlichen
Dübelns und nach Einführen der Wandhalterung mit dem Trägerteil der erfindungsgemäßen
Vorrichtung bereits die Bereitstellung von Regalsystemen in Wohnraum und gewerblich
genutzten Räumlichkeiten, Hängeanordnungen für leichte, mittelschwere oder schwere
Gegenstände wie Autoreifen, Werkzeuge, Kleidungen oder dergleichen, oder Halterungen für
Maschinen oder dergleichen ohne hohe Anforderungen an die Geschicklichkeit und das
Vermögen des Benutzers erreicht werden kann.
Das Trägerteil bei Befestigung desselben in der Wandhalterung wird mit seinem einen
Schenkel und dem anderen Schenkel so weit teilweise durch die Lochung des Bodens der
Wandhalterung nach deren Einführen in das Loch der Wand durchgeschoben und ausgerichtet,
daß der Abschnitt des einen Schenkels, welcher den anderen Schenkel rechtwinklig überragt,
an dem Bereich des Bodens quasi als Aufschlagfläche anzuliegen vermag, welcher dem
Bereich des Bodens zwischen dem einen Ende der Lochung und dem Innenmantel des Körpers
zu entsprechen vermag. Weiterhin liegt der andere Schenkel hierbei vorzugsweise auf dem
anderen Bereich des Bodens sozusagen als Anschlagfläche, welcher dem Bereich zwischen
dem anderen Ende der Lochung und dem Innenmantel des Körpers entspricht. Diese
Verhakung von Trägerteil mit Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gewährleistet eine hinreichende formschlüssige Verbindung. Der andere Schenkel kann bei
Befestigung vorzugsweise rechtwinklig von dem Boden des Körpers der Wandhalterung
ausgerichtet sein. Da die Breite des anderen Schenkels mit der Länge der Lochung
übereinstimmen kann oder geringfügig kleiner sein kann und vorzugsweise ebenso die Dicke
des einen Schenkels und/oder die Dicke des anderen Schenkels der Breite der Lochung
gleichfalls entspricht oder auch geringfügig kleiner sein können, um das Durchschieben bzw.
Ausrichten des Trägerteils zu erleichtern, wird eine hinreichende feste Verbindung zwischen
der Wandhalterung und dem Trägerteil gewährleistet. Diese Verbindung ist zudem rasch
lösbar.
Weiterhin ist es in einer bevorzugten Ausführungsform möglich, daß an dem anderen
Schenkel senkrecht zu dem anderen Schenkel ausgerichtet, versteifende Randabwinklungen
angebracht sein können, die bei der formschlüssigen Verbindung des Trägerteils mit der
Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an der Außenfläche des Bodens des
hohlzylinderförmigen Körpers anliegen und eine möglicherweise auftretende geringfügige
Schwenkbarkeit des Trägerteils um eine parallel zu der Längsachse der Lochung angeordnete
Drehachse zu verhindern helfen. Diese Randabwinklungen können mit der Abwinklung als
Abhänger, Präsenter wie Frontalpräsenter, Taschenpräsenter, Haken, Konfektionsträger,
Träger für Glas-, Holzböden oder dergleichen ausgebildet sein, die z. B. von rohrförmiger
Gestalt wie T-förmig oder L-förmig sein können. Randabwinklungen, Abwinklungen und /oder
Trägerteil können vorzugsweise einstückig oder auch mehrstückig, je nach Erfordernis
und Anforderungen ausgebildet sein.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das untere Ende des Außenmantels als
Fase ausgebildet und derart abgekantet oder abgeschrägt, daß das Einführen der
Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in das in die Wand eingefräste Loch
erleichtert wird, da zuweilen bei im Falle des Vorliegens eines übereinstimmenden
Durchmessers des Lochs mit dem der Außenkreisfläche, die von dem Außenmantel des
Körpers begrenzt ist, durch noch vorhandene vorstehende Bohr- oder Fräsreste das Einstecken
des Körpers der Wandhalterung erschwert werden kann.
Die Zeichnungen zeigen aufgrund der zeichnerischen Vereinfachung in schematischer stark
vergrößerter Weise ohne Anspruch auf eine maßstabsgetreue Wiedergabe eine
Ausführungsform ohne Beschränkung der Erfindung auf diese in
Fig. 1 den Teillängsschnitt durch die Wandhalterung 1 und
eine Draufsicht auf die Wandhalterung 1 der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
Fig. 2 die Draufsicht auf die Außenfläche 10a des Bodens 5 mit Lippe 10 des
hohlzylinderförmigen Körpers der Wandhalterung und
Fig. 3 die Seitenansicht auf das Trägerteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Fig. 4 die Schrägansicht auf eine Wandhalterung 1 und das Trägerteil
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
Die Wandhalterung 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist als hohlzylinderförmiger
Körper des geraden Typs ausgebildet, welcher einen Außenmantel 3 und einen Innenmantel 4
umfaßt (Fig. 1). An dem einen Ende des hohlzylinderförmigen Körpers befindet sich der
Boden 5. Der hohlzylinderförmige Körper ist vorzugsweise als gerader Kreiszylinder
ausgebildet. Der Innenmantel 4 beschreibt einen Kreis mit der Innenkreisfläche mit dem
Kreismittelpunkt. Der Außenmantel 3 begrenzt einen Kreis mit der Außenkreisfläche mit dem
Kreismittelpunkt. Die Kreismittelpunkte können zusammenfallen. Die Außen- und Innenmantel
sind auch um die Zylinderachse 15 konzentrisch angeordnet. Der Boden 5 weist ein Langloch 6
auf dessen Längsachse 8 die Kreismittelpunkte bzw. die Zylinderachse schneideen kann. Die
Länge des Langlochs 6 ist kürzer als der Durchmesser der von der Innenwand gebildeten
Innenkreisfläche. Das Langloch erstreckt sich mit seinen beiden Enden als nicht bis zum
äußeren Rand der Innenkreisfläche unter Bildung der Bereiche 5a. Diese Bereich 5a des
Bodens 5 dienen im wesentlichen als Angriffspunkt bzw. als Anschlagfläche für den einen
Schenkel 25 und als Aufschlagfläche für den anderen Schenkel 22, wenn das Trägerteil sich in
formschlüssiger Verbindung mit der Wandhalterung 1 befindet.
An dem oberen Ende 17 des Außenmantels 3 des hohlzylinderförmigen Körpers ist eine
Lippe 10 angeordnet, welche ringförmig ausgebildet ist. Die Lippe 10 kann auch in Höhe des
Bodens 5 - um diesen herum ringförmig - angeordnet sein. Die Fläche der Lippe 10, welche
dem unteren Ende 18 des Außenmantels 3 des hohlzylinderförmigen Körpers zugewandt ist,
steht rechtwinklig zu dem Außenmantel. In dieser Ausführungsform ist die Dicke der Lippe 10
geringer als die Dicke des Bodens 5. Der Körper mit Außenmantel 3, Innenmantel 4 und
Boden 5 ist mit der Lippe 10 einstückig ausgebildet. Ebenso ist auch möglich, die Lippe 10 an
den Außenmantel 3 in einer weiteren Ausgestaltung (nicht gezeigt) zu koppeln wie
aufzuschrauben.
Der Außenmantel weist rillenförmige Einbuchtungen 11 auf, welche kreisförmig um den
Kreismittelpunkt bzw. Zylinderachse 4 und parallel zueinander ausgerichtet sind. Das untere
Ende 18 des Außenmantels 3 als Fase 16 ist abgekantet. Die Abkantung erleichtert das
Einführen des hohlzylinderförmigen Körpers mit seinem unteren Ende 18 in das ausgefräste
Loch 12 einer Wand 19, wobei der Durchmesser des Lochs mit dem Durchmesser des von dem
Außenmantels 3 beschriebenen Außenkreises bzw. Außenkreisfläche übereinstimmt. Geringe
Abweichungen zeigen erfahrungsgemäß keine Unterschiede in der festen bzw. formschlüssigen
Kopplung des hohlzylinderförmigen Körpers mit der Wand 19. Der hohlzylinderförmige
Körper wird soweit in das ausgefräste Loch 12 eingeschoben, daß die dem unteren Ende 18
zugewandte Fläche der Lippe 10 an der Wand anliegt. Ein festes Anliegen der Lippe 10 an der
Wand 19 ist besonders vorteilhaft, um ein Verschieben des hohlzylinderförmigen Körpers in
dem Loch 12 zu vermeiden. Die Rillen 11 als Vertiefungen unterstützen die formschlüssige
Verbindung des Körpers mit der Wand 19, wobei auch das Einführen der Wandhalterung 1
durch leichtes Hämmern auf die Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich
ist. Die Lippe 10 kann an dem Außenmantel 3 derart ausgebildet sein, daß die in der
Draufsicht von viereckiger, sechseckiger oder kreisrunder Gestalt ist. (Fig. 2, Fig. 3).
Die Wandhalterung 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist derart in dem Loch 12 der
Wand 19 ausgerichtet, daß die Längsachse 8 der Lochung 6 im wesentlichen lotrecht bzw.
senkrecht ausgerichtet ist. Auch hierbei zeigt sich, daß eine gewisse Abweichung von der
lotrechten bzw. senkrechten Ausrichtung des Langlochs nicht die Verwendungsmöglichkeiten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung einschränkt.
Das Trägerteil ist auch als Konsole zur Aufnahme von Regalbrettern geeignet ist und wird
mit seinem einen Schenkel 25 und dem anderen Schenkel 22 durch die Lochung 6 soweit
eingeschoben und ausgerichtet, daß der abgewinkelte Abschnitt 21 des einen Schenkels 25 mit
seiner dem Boden 5 zugewandten Fläche an der Fläche des Bereichs 5a des Bodens 5 ebenso
anliegen kann, welcher dem Bereich zwischen dem einen Ende der Lochung 6 und der
Innenwand 4 entspricht. Gleichfalls kann zumindest ein Teil der Fläche, die dem Außenmantel
3 zugewandt ist hierbei an dem Bereich 5a anliegen. Da die Breite 24 des anderen Schenkel 22
des L-förmigen Trägerteils mit der Länge längs der Längsachse 8 der Lochung 6 im
wesentlichen übereinstimmt - gewisse Abweichungen sind möglich, um ein Einführen bzw.
Durchführen des anderen Schenkel 22 zu erleichtern -, und gleichfalls die Dicke des einen
Schenkels 25 und die Dicke des anderen Schenkels 22 mit der Breite der Lochung 6 gleich sein
kann, ist eine hinreichende formschlüssige Verbindung als Verhakung zwischen dem L-
förmigen Trägerteil und der Wandhalterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung gewährleistet.
Die Breite 24 des anderen Schenkel 22 kann zwecks erleichterten Einführens desselben durch
bzw. in das Langloch 6 auch geringfügig kleiner sein als die Länge des Langlochs 6. Ebenso
kann die Dicke des anderen Schenkels 22 und die des einen Schenkels 25 geringfügig kleiner
sein als die Breite des Langlochs 6, um ebenso verständlicherweise das Einführen derselben in
bzw. durch das Langloch 6 zu erleichtern. Es zeigt sich hierbei gleichfalls ein hinreichende
formschlüssige Verbindung zwischen der Wandhalterung 1 und dem Trägerteil. Von dem
anderen Schenkel 22 des L-förmigen Trägerteils erstreckt sich ausgehend ein Abschnitt 23,
welcher von dem anderen Schenkel 22 abgewinkelt sein kann.
Der in Eingriff mit der Wandhalterung 1 befindliche L-förmige Trägerteil kann noch den
Eingriff versteifende oder stabilisierende Randabwicklungen (27) aufweisen, die senkrecht zu
dem anderen Schenkel 22 seitlich an dem anderen Schenkel 22 angeordnet sind und bei
Eingriff des L-förmigen Trägerteils mit der Wandhalterung 1 an der der Wand 19 abgewandten
Fläche des Bodens 5 anliegen. Hierdurch wird eine mögliche geringe Schwenkbarkeit des L-
förmigen Trägerteils um eine Drehachse, welche mit der Längsachse 8 des Langlochs 6 im
wesentlichen parallel ausgerichtet ist, vermieden. Diese gewisse mögliche geringe
Schwenkbarkeit kann dann auftreten, wenn die Dicke des anderen Schenkels 22 und die des
einen Schenkels 25 des L-förmigen Trägerteils geringer sein kann als die Breite des Langlochs
6.
Der Abschnitt 23 kann als Abhänger ausgestaltet sein. An dem anderen Schenkel 22 ist
senkrecht zu diesem die Randabwinklungen 27 (Fig. 4) angebracht, die bei der formschlüssigen
Verbindung des Trägerteils mit der Wandhalterung 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung an
der Außenfläche 10a des Bodens 5 des hohlzylinderförmigen Körpers (Fig. 2) anliegen. Die
Randabwinklungen 27 können verschiedene Ausgestaltungen aufweisen. Die
Randabwinklungen 27 sind zusammen mit der Abwinklung 23 beispielsweise als rohrförmiger
Konfektionsträger mit Zapfen 28, welche das Abrutschen der Kleiderbügel verhindern,
ausgebildet.
Es zeigt sich, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur mit wenig Zeitaufwand
durch einfaches Einfräsen eines Lochs 12 in einer Wand 19 angebracht werden kann, sondern
daß die Wandhalterung 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgrund des Vorhandenseins
der Lippe 10, und gegebenenfalls der ringförmig angeordneten Rillen 11, um den Außenmantel
3 des hohlzylinderförmigen Körpers bei Anliegen der Wandhalterung 1 in der Wand 19 eine
formschlüssige Verbindung zwischen der erfindungsgemäßen Vorrichtung und der Wand 19
möglich macht. Weiterhin führt das mit der Wandhalterung 1 in Eingriff befindliche L-förmige
Trägerteil zu einer formschlüssigen Verbindung mit der Wandhalterung 1, die hochbelastbar
ist. Die Kopplung der Wandhalters 1 kann Wänden jeglicher Zusammensetzung erfolgen;
hierbei können hinzukommend auch Wandhalterungen 1 mit unterschiedlich großem
Durchmesser der Außenkreisfläche beispielsweise in Abhängigkeit von der erwünschten
Belastbarkeit verwendet werden.
Weiterhin zeichnet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung auch dadurch aus, daß sie dem
Benutzer oder Raumausstatter wegen des aufgrund der Anbringung von z. B. lediglich einer
Wandhalterung bedingten geringen Platzbedarfs vielfältige Möglichkeiten an Anbringung,
Anbringungskombinationen von Regalen, anderen Gegenständen etc. Im wesentlichen
unabhängig von ihrer Belastung gewährt, ohne daß im Gegensatz zum Stand der Technik der
ästhetische Gesamteindruck als Wirkung des technischen Erfolgs statt einer Vielzahl an Dübeln
und Schrauben beeinflußt wird. Auch eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung dadurch,
daß an das L-förmige Trägerteil mehrere übereinandergeordnete Konsolen eingehängt oder
gekoppelt werden können, so daß bereits bei Anbringung von zwei erfindungsgemäßen
Vorrichtungen die Bereitstellung von Auflagefläche und/oder Anhängevorrichtungen
ermöglicht werden. Daher ist die Kombination der Vorteile aufgrund der Ausgewogenheit ihrer
Erfolge als überraschend anzusehen.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum formschlüssigen Verbinden einer Wandhalterung (1) mit einem Trägerteil
(20) durch Verhaken, wobei die Wandhalterung (1) als hohlzylinderförmiger Körper mit
einem Außenmantel (3), einem Innenmantel (4) und einem Boden (5) ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Boden (5) eine länglich ausgebildete Lochung (6) aufweist,
die Länge der Lochung (6) kürzer ist als der Innendurchmesser der von dem Innenmantel (4) begrenzten Innenkreisfläche des hohlzylinderförmigen Körpers,
die Längsachse (8) der Lochung (6) den Kreismittelpunkt der Innenkreisfläche schneidet, und
an dem oberen Ende (17) des Außenmantels (3) eine Lippe (10) angeordnet ist, welche ringförmig um den Außenmantel (3) sich erstreckt, und
das Trägerteil L-förmig ausgebildet ist.
der Boden (5) eine länglich ausgebildete Lochung (6) aufweist,
die Länge der Lochung (6) kürzer ist als der Innendurchmesser der von dem Innenmantel (4) begrenzten Innenkreisfläche des hohlzylinderförmigen Körpers,
die Längsachse (8) der Lochung (6) den Kreismittelpunkt der Innenkreisfläche schneidet, und
an dem oberen Ende (17) des Außenmantels (3) eine Lippe (10) angeordnet ist, welche ringförmig um den Außenmantel (3) sich erstreckt, und
das Trägerteil L-förmig ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schenkel (25) des
Trägerteils rechtwinklig zu dem anderen Schenkel (22) des Trägerteils ausgerichtet ist und
der andere Schenkel (22) in einen von dem anderen Schenkel (22) abgewinkelten
Abschnitt (23) übergeht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zu dem unteren
Ende (18) des Außenmantels (3) zugewandte Fläche der Lippe (10) rechtwinklig zu dem
Außenmantel (3) ausgerichtet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (24) des
anderen Schenkels (22) der Länge der Lochung (6) entspricht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke
des einen Schenkels (21) und die Dicke des anderen Schenkels (22) mit der Breite der
Lochung (6) übereinstimmt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Außenmantel (3) Erhöhungen und/oder Vertiefungen (11) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhungen und
Vertiefungen (11) rillenförmig ausgebildet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (11)
gewindeartig ausgebildet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (11)
konzentrisch um den Kreismittelpunkt ausgerichtet sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das untere
Ende (16) des Außenmantels (3) abgeschrägt ist.
Priority Applications (7)
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