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DE19702649C2 - Vorrichtung zur Sanierung von Kanalrohren - Google Patents

Vorrichtung zur Sanierung von Kanalrohren

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DE19702649C2
DE19702649C2 DE19702649A DE19702649A DE19702649C2 DE 19702649 C2 DE19702649 C2 DE 19702649C2 DE 19702649 A DE19702649 A DE 19702649A DE 19702649 A DE19702649 A DE 19702649A DE 19702649 C2 DE19702649 C2 DE 19702649C2
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pipe
sewer pipe
additional
additional sealing
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LUDWIG DORR STAEDTEREINIGUNG
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sanierung von Kanalrohren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zur Sanierung von Kanalrohren sind bereits verschiedene sogenannte Sanierungspacker bekannt geworden. Diese bekannten Sanierungspacker weisen eine flexible, aufblasbare Hülle auf. Der Sanierungspacker wird zum Abdichten eines defekten Bereichs des Kanalrohrs in diesen Bereich durch das Kanalrohr eingeführt und sodann aufgeblasen. Ein aushärtbares und dichtendes Material, beispielsweise ein Zweikomponenten-Harz, wird hierbei unter Druck in alle Ritzen oder sonstigen Leerräume der defekten Kanalleitung gedrückt, so daß nach dem Aushärten des Materials der defekte Rohrbereich wieder abgedichtet ist. Durch die elastische Ausbildung eines derartigen Sanierungspackers, vgl. beispielsweise die GB 2 169 983 oder EP 259 518, ergibt sich im Bereich der Kanalsanierung stets eine Querschnittsverengung, da das unter Druck eingepresste Material auch die elastische Hülle des Sanierungspackers eindrücken kann.
Weiterhin ergibt sich bei der Kanalsanierung das Problem, defekte Stellen eines Kanalrohres zu sanieren, die sich im Bereich einer Abzweigung oder Stichleitung, beispielsweise eines Hausanschlusses befinden. In diesem Fall ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, daß die Anschlußleitung durch das verpresste Material nicht verstopft wird. Zu diesem Zweck wurden bereits verschiedene Vorrichtungen verwendet. So wird beispielsweise in einer bestimmten Ausführung gemäß dem Stand der Technik ein sich bildender Verschlußstopfen durch den schlagartigen Aufbau eines Unterdrucks in der Hausanschlussleitung aufgebrochen. Eine derartige Vorgehensweise stellt jedoch einen erheblichen Aufwand dar.
Weiterhin wurden zum Sanieren von Hausanschlussleitungen Vorrichtungen bekannt, siehe beispielsweise die DE 44 15 962, bei denen eine aufblasbare Blase in den zu sanierenden Hausanschluss eingeführt wird. Zudem wird eine Schalungsplatte vorgesehen, die fest an die Innenwandung des Hauptkanals angepresst wird, so daß in den Zwischenraum zwischen Schalungsplatte und Hauptkanal ein Füllstoff zum Sanieren des Kanals gebracht werden kann. Derartige Vorrichtungen sind in ihrer Einsatzmöglichkeit dahingehend beschränkt, daß die Defekte in der Hauptleitung nicht über den Rand der Schalungsplatte hinausreichen dürfen.
Weiterhin wurde mit der DE 42 13 898 ein Sanierungspacker bekannt, der einen aufblähbaren zylindrischen Körper aus zusammenfaltbarem flexiblem Material offenbart, an dessen Stirnenden scheibenförmige Abschlußplatten vorgesehen sind. Der aufblähbare Körper ist mit einem in eine Stichleitung einfahrbaren und aus dieser zurückziehbaren, aufblähbaren zylindrischen Ansatz versehen. Die gesamte Außenwandung mit Ausnahme der Stirnseiten einschließlich des zylindrischen Ansatzes besteht aus flexiblem Material. Dieses Material bläht sich beim Aufblasen auf und legt sich somit an die abzudichtenden Rohrwandungen an. Beim Einpressen von Material unter hohem Druck ist jedoch die elastische Wand nachgiebig, so daß es zu Materialüberständen nach dem Aushärten des Materials kommen kann, wodurch das Herausziehen des Sanierungspackers, die feste scheibenförmige Stirnseiten aufweisen, problematisch sein kann.
Weiterhin ist bei einem Sanierungspacker gemäß dem Stand der Technik nur ein vergleichsweise kleiner Durchfluß vorgesehen in Form eines zentrisch, zwischen den stirnseitigen Abflußplatten vorgesehenen schmalen Rohres, mit entsprechenden Bohrungen in den Abschlußplatten. Dieser Durchfluß erlaubt zwar in beschränktem Maße die weitere Durchströmung von im Kanal befindlicher Flüssigkeit, ist jedoch in seiner Kapazität beschränkt, wobei zudem die Gefahr besteht, daß er aufgrund seines kleinen Durchmessers verstopft.
Weiterhin ist dieser Durchfluß aus einem flexiblen Material gefertigt, damit der zylindrische Ansatz für den Abzweig nach dem Verpressen des Materials wieder eingefahren werden kann. Somit ist dieser Durchfluß nur in aufgeblasenem Zustand des Sanierungspackers offen. Ansonsten wird durch diesen Sanierungspacker das Kanalrohr im wesentlichen verschlossen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Sanierungspacker vorzuschlagen, mittels dem ein besseres Anfahren und Abdichten einer Anschlußleitung ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Vorrichtung der einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend wird bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Sanierung von Kanalrohren, die einen Dichtkörper mit aufblähbarer Außenhaut zur Abdichtung des zu sanierenden Kanalrohrenbereichs aufweist, ein starres Trägerteil vorgesehen, das wenigstens teilweise von der aufblähbaren Außenhaut überzogen ist und sich in Längsrichtung entlang dem Dichtkörper erstreckt.
Durch ein derart starres Trägerteil ist die Nachgiebigkeit der aufblähbaren Außenhaut beim Verpressen des Dichtmaterials unter hohem Druck begrenzt. Durch das starre Trägerteil wird somit eine etwaige Querschnittsverjüngung durch das verpresste Material gegenüber den bisher bekannten Vorrichtungen begrenzt.
Weiterhin wird erfindungsgemäß für die Sanierung einer Abzweigung ein von der aufblähbarer Außenhaut des Dichtkörpers unabhängig aufblähbaren Zusatzdichtkörper vorgesehen. Dies hat den Vorteil, daß der Zusatzdichtkörper unabhängig von der sonstigen Vorrichtung zu betätigen ist. So kann beispielsweise zunächst die Außenhaut des Dichtkörpers mit Druck beaufschlagt werden, und somit der Dichtkörper vor einer Abzweigung fixiert werden, wobei zugleich der zu sanierende Bereich des Kanalrohres abgedichtet wird. Anschließend kann der Zusatzdichtkörper in das Abzweirohr eingeführt und aufgeblasen werden, was durch die vorherige Fixierung des Dichtkörpers des Sanierungspackers erleichtert wird. Diese Ausbildung des Zusatzdichtkörpers bietet auch in Verbindung mit einem Sanierungspacker nach dem Stand der Technik die genannten Vorteile.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird das Trägerteil wenigstens teilweise als Rohrwandung ausgebildet. Das Trägerteil bildet somit im Bereich dieser bestimmten Ausbildung eine Schalungsplatte, die sich flächig an die Innenwand des zu sanierenden Kanalrohres anlegt. Beim Verpressen mit Dichtmaterial hält dieser Teil des Dichtkörpers dem Druck des Dichtmaterials weitestgehend stand, da das Trägerteil nur als Ganzes von der Kanalrohrwandung weggedrückt werden kann, wobei die das Trägerteil umgebende Außenhaut über den gesamten Umfang des Kanalrohres anliegt.
Vorteilhafter Weise wird das Trägerteil so ausgebildet, daß es wenigstens teilweise einen Außenradius aufweist, der dem Innenradius des zu sanierenden Rohres entspricht. Hierdurch kann sich das Trägerteil in diesem Bereich mitsamt der darüber gezogenen Außenhaut formschlüssig an das zu sanierende Rohr anlegen.
Vorteilhafter Weise wird der Dichtkörper und somit auch das Trägerteil stirnseitig im wesentlichen offen ausgebildet. Durch diese offene Bauweise ist ein großer Strömungsquerschnitt für die, im zu sanierenden Kanalrohr, strömende Flüssigkeit zu jedem Zeitpunkt während der Kanalsanierung offen.
Vorteilhafterweise wird das Trägerteil als Rohr mit zwei verschiedenen Außenradien ausgebildet. Hierdurch ergibt sich eine gewissermaßen eiförmige Querschnittskontur des Trägerteils. Hierbei hat sich bewährt, ca. 1/3 des Umfangs mit einem Außenradius entsprechend dem Innenradius des zu sanierenden Rohres sowie ca. 2/3 des Umfangs mit einem demgegenüber kleineren Außenradius zu versehen. Diese Ausbildung des Kanalrohres mit verschiedenen Außenradien und insbesondere die angeführte Weiterbildung ermöglicht es, den Sanierungspacker bei nicht beaufschlagter aufblähbarer Außenhaut im Kanalrohr längs zu verfahren. Beim Aufblasen der übergezogenen Außenhaut legt sich sodann, wie bereits weiter oben beschrieben, der Teil des Trägerteils, mit dem an das zu sanierende Kanalrohr angepaßten Außenradius formschlüssig an, während in dem anderen Bereich die aufblähbare Außenhaut für den entsprechenden Formschluß sorgt. Aufgrund des rohrförmigen Trägerteils ist das Blähvolumen der Außenhaut minimal, so daß sich der notwendige Druck schneller aufbauen läßt. Bei vergleichbarem Aufwand mit bisherigen Vorrichtungen ist somit ein höherer Druck zwischen Trägerteil und Außenhaut erreichbar.
Um sicherzustellen, daß der zu sanierende Bereich des Kanalrohres gegenüber dem übrigen Bereich dauerhaft während der Sanierung abgedichtet ist, empfiehlt es sich, in herkömmlicher Weise die stirnseitigen Endbereiche der Außenhaut elastischer, beispielsweise dünnwandiger auszubilden als in den übrigen Bereichen. Auf diese Weise wird beim Beaufschlagen der Außenhaut mit Druck gewährleistet, daß die stirnseitigen Bereiche stehts formschlüssig dichtend an der Kanalwandung anliegen, auch wenn mit sehr hohem Druck das Dichtmaterial verpreßt wird.
Zum Ein- und Ausführen des Zusatzdichtkörpers wird bevorzugt eine Seitenöffnung in dem Dichtkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen. Diese Seitenöffnung umfaßt somit sowohl die aufblähbare Außenhaut als auch das Trägerteil. Im Bereich dieser Seitenöffnung ist die aufblähbare Außenhaut dicht mit dem Trägerteil verbunden. Aufgrund der starren Ausführung des Trägerteils sowie dem von der Außenhaut des Dichtkörpers unabhängigen Aufbau des Zusatzdichtkörpers kann nach der Kanalsanierung der Zusatzdichtkörper vollständig ins Innere des Trägerteils eingezogen werden. Dieses Trägerteil wiederum gibt insbesondere bei der rohrförmigen Ausbildung, wie vorab beschrieben, die Innenkontur des sanierten Rohrbereiches vor, so daß der Sanierungspacker nach der Sanierung leicht verfahrbar ist.
Vorteilhafterweise werden Führungsmittel zur Führung des Zusatzdichtkörpers beim Ein- und Ausfahren aus bzw. in den Dichtkörper vorgesehen. Hierdurch erleichtert sich das Ein- bzw. Ausfahren des Zusatzdichtkörpers aus bzw. in den Sanierungspacker.
Vorteilhafterweise werden zusätzliche Antriebsmittel für den Zusatzdichtkörper im Dichtkörper vorgesehen. Dies hat den Vorteil, daß für den Antrieb des Zusatzdichtkörpers keine Kraftübertragung über das Kanalrohr notwendig ist, sondern lediglich Steuer- und/oder Energieleitungen vorgesehen werden müssen. Empfehlenswert ist hierbei, zugleich eine Steuerungseinheit für die Antriebsmittel vorzusehen. Die Antriebsmittel können in vorteilhafter Weise in Form eines Hydraulik-Zylinders oder eines Pneumatik-Zylinders ausgebildet werden. Ein Pneumatik-Zylinder hat hierbei bei vergleichbarer Antriebskraft gegenüber einem Hydraulik- Zylinder den Vorteil, daß bei Undichtheiten keine Verunreinigungen der in dem Kanalrohr vorhandenen Flüssigkeit, beispielsweise von Abwasser, mit Öl stattfindet.
Vorzugsweise wird der von Zusatzkomponenten wie dem Zusatzdichtkörper, dessen Führungs- und Antriebsmittel, Energie- und/oder Steuerleitungen usw. freie Raum im Innern des Dichtkörpers für die Durchströmung von in der Kanalröhre fließender Flüssigkeit zugänglich gemacht. Hierdurch wird ein großer Durchströmungsquerschnitt offen gehalten, so daß zumindest der sogenannte Trockenwetter-Abfluß, d. h. das beispielsweise in einem sogenannten Mischwasser-Kanal anfallende Kanalwasser bei trockenem Wetter, gewährleistet ist.
Vorzugsweise wird, zusätzlich eine Kamera am Zusatzdichtkörper vorgesehen. Dies ermöglicht zum einen die genaue Positionierung des Zusatzdichtkörpers vor einer abzweigenden Leitung, sowie zum anderen die Überwachung der Verpressung des aushärtbaren Dichtmaterials. Hierbei kann überwacht werden, ob der Zusatzdichtkörper die Abzweigleitung abdichtet oder ob Dichtmaterial, beispielsweise durch längsverlaufende Ritzen oder Fugen der Abzweigleitung, in den nicht mehr vom Zusatzdichtkörper abgedichteten Bereich gelangt, wo es den Querschnitt der Abzweigleitung verengen, wenn nicht gar verschließen könnte.
Vorzugsweise wird zusätzlich ein Drucksensor am Zusatzdichtkörper und/oder am Dichtkörper einer erfindungsgemäßen Vorrichtung angebracht. Mit Hilfe eines Drucksensors kann zusätzlich die Verpressung des Dichtmaterials überwacht werden. Solange entsprechende Hohlräume zum Eindringen des Dichtmaterials in der Umgebung des Sanierungspackers vorhanden sind, baut sich kein entsprechender Druck auf, der sich letzten Endes auch in dem Druck innerhalb der aufblähbaren Außenhüllen des Dichtkörpers bzw. Zusatzdichtkörpers bemerkbar macht. Im Zuge der Verpressung baut sich ein derartiger Druck auf, wobei der zeitliche Druckverlauf nach der gewünschten Abdichtung abflacht. Sobald eine derartige flache Druckkurve erreicht ist, kann die Verpressung beendet werden. Bemerkenswert ist hierbei, daß durch das insgesamt kleine aufblähbare Volumen eines erfindungsgemäßen Sanierungspackers bereits kleine Volumenänderungen zu einem signifikanten Druckanstieg führen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung werden zusätzliche Mittel zum Drehen des Dichtkörpers in dem Kanalrohr vorgesehen, wobei die Mittel zum Drehen des Dichtkörpers innerhalb des Kanalrohrs verspannbar sind. Diese Mittel zum Drehen des Dichtkörpers können, ebenso wie der oben angeführte unabhängig von dem Dichtkörper ausgebildete Zusatzdichtkörper, auch bei einem Sanierungspacker ohne erfindungsgemäßem Trägerteil in vorteilhafter Weise eingesetzt werden. Vorzugsweise werden die Mittel zum Drehen mit einem Rohrkörper versehen, der wiederum eine aufblähbare Außenhaut umfaßt. Ein Rohrkörper bietet auch hier den Vorteil, daß ein möglichst großer Rohrquerschnitt für die Strömung fließender Flüssigkeit offen bleibt, wobei aufgrund einer großen Auflagefläche am Kanalrohr eine gute Haftung und Verspannung des Rohrkörpers im Kanalrohr gewährleistet ist.
Vorteilhafterweise umfassen die Mittel zum Drehen weiterhin einen Drehmotor, der mit in das Kanalrohr eingeführt wird und in einer bevorzugten Ausführungsform über eine Gelenkwelle mit dem Dichtkörper verbunden ist. Auf diese Weise kann der Dichtkörper nach dem Verspannen der Mittel zum Drehen beispielsweise über den Drehmotor und die den Dichtkörper mit dem Drehmotor verbindende Welle so gedreht werden, daß der Zusatzdichtkörper vor der entsprechenden Abzweigung zum Liegen kommt.
Auch ohne den Zusatzdichtkörper für die Abdichtung einer Abzweigleitung sind die Mittel zum Drehen von Vorteil, da hiermit gewünschte Bereiche des Sanierungspackers, beispielsweise der formschlüssig an die Innenwandung einer Kanalröhre anfügbare Bereich eines erfindungsgemäßen Trägerteils, in eine gewünschte Position gebracht werden kann. Eine solche Position kann beispielsweise ein Bereich der Kanalrohrwandung mit verstärkt auftretenden Defekten sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert.
Im einzelnen zeigen
Fig. 1 Eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 einen schematischen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung und
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer in ein Kanalrohr eingeführten erfindungs­ gemäßen Vorrichtung.
Die Vorrichtung 1 gemäß Fig. 1 umfaßt einen Rohrkörper 2, der innerhalb eines Winkelbereichs α seines Umfangs einen Außenradius r1 aufweist, der dem Innenradius eines zu sanierenden Kanalrohres entspricht. In einem Winkelbereich β, der ca. 2/3 des gesamten Rohrumfangs abdeckt, ist der Außenradius r2 des Rohrkörpers 2 kleiner als r1. Die Stirnseiten 3, 4 des Rohrkörpers 2 sind offen. Der Rohrkörper 2 ist mit einer elastischen aufblasbaren Hülle 5 überzogen, die mit 2 Schlauchbändern 6a/b, 7a/b an beiden Endbereichen des Rohrkörpers 2 luftdicht befestigt ist. Im Mittelbereich 8 ist die aufblasbare Hülle 5 weniger elastisch als in den Endbereichen 9, 10, die schraffiert dargestellt sind. Der Unterschied in der Elastizität kann beispielsweise durch unterschiedliche Materialstärke bewerkstelligt werden. Der Rohrkörper 2 bildet zusammen mit der aufblasbaren Hülle 5 einen erfindungsgemäßen Dichtkörper 11.
Etwa in der Mitte bezüglich der Längsachse des Dichtkörpers 11 befindet sich ein Durchlaß 12, um den herum in einem ringförmigen Bereich 13 die Hülle 5 dicht mit dem Rohrkörper 2 verbunden, beispielsweise verklebt ist. Zur Erhöhung der mechanischen Belastbarkeit sind zusätzliche mechanische Befestigungsmittel in Form der Nieten 14 angebracht.
Im Innern des Durchlasses 12 ist der Kopf 15 eines Zusatzdichtkörpers 16 erkennbar. Eine Kamera 17 ist stirnseitig am Kopf 15 des Zusatzdichtkörpers 16 angebracht.
Im schematischen Längsschnitt gemäß Fig. 2 liegt die Hülle 5 am Rohrkörper 2 in nicht aufgeblasenem Zustand an. Ein Pneumatik-Schlauch 18 dient zur Beaufschlagung des Raums zwischen dem Rohrkörper 2 und der aufblasbaren Hülle 5 mit Druckluft. In dieser Ausführungsform sind jeweils 2 Schlauchbänder 6a/b, 7a/b endseitig vorgesehen.
Ein gekrümmtes Rohr dient als Führungsrohr 19 für den Zusatzdichtkörper 16, der über eine U-förmig gebogene Antriebsstange 20 mit einem Pneumatik-Zylinder 21 verbunden ist. Der Pneumatik-Zylinder 21 ist an einer Haltelasche 22 mit dem Rohrkörper 2 verbunden. Ein Pneumatik-Schlauch 23 sowie ein Kamerakabel 24 sind durch die offene Stirnseite 3 ins Innere des Rohrkörpers 2 zum Zusatzdichtkörper 16 hingeführt. Der Zusatzdichtkörper 16 besteht im wesentlichen aus einer elastischen Außenhaut 25 und bildet somit gewissermaßen eine Absperrblase für ein Abzweigrohr. Zur Erhöhung der mechanischen Stabilität kann eine nicht näher dargestellte Druckfeder im Innern des Zusatzdichtkörpers 16 vorgesehen werden.
In der Darstellung gemäß Fig. 3 ist die Vorrichtung 1 in einem Kanalrohr 26 mit Abzweigrohr 27 angeordnet. Die Hülle 5 ist über die Pneumatik-Leitung 18 soweit mit Druck beaufschlagt, daß die elastischeren Endbereiche 9, 10 bereits an der Wandung des Kanalrohrs 26 anliegen. Der Zusatzdichtkörper 16 ist teilweise bereits in das Abzweigrohr 27 eingefahren.
In dieser Darstellung ist weiterhin eine Material- Versorgungsleitung 28 erkennbar, die ins Innere der Vorrichtung 1 führt und in eine Austrittsöffnung 29 in der Nähe des Durchlasses 12 mündet. Die Austrittsöffnung 29 weist ebenfalls einen ringförmigen Bereich 30 auf, innerhalb dem die Außenhülle 5 dicht mit dem Rohrkörper 2 verbunden ist.
Im Bereich der Stirnseite 4 der Vorrichtung 1 ist über eine Gelenkwelle 31 eine Spannvorrichtung 32 angebracht. Die Spannvorrichtung 32 umfaßt einen Stützfuß 33 sowie einen Spannhebel 34, der mittels eines Pneumatik-Zylinders 35 an der Wandung des Kanalrohrs 26 verspannt ist. Die Spannvorrichtung 32 umfaßt weiterhin einen Drehmotor 36, dessen Antriebswelle in die Gelenkwelle 31 übergeht. Der Drehmotor 36 könnte auch innerhalb des Rohrkörpers 2 angeordnet werden.
Anstelle der vorhandenen Pneumatik-Zylinder könnte jeweils auch eine andere Antriebsvorrichtung, beispielsweise ein Hydraulik-Zylinder oder eine elektrisch antreibbare Spindel vorgesehen werden. Die Pneumatik-Zylinder bieten jedoch ein Antriebsmittel mit ausreichender Antriebskraft, bei leichter Ansteuerbarkeit ohne die Gefahr der Abwasser-Verschmutzung durch Öl oder dergleichen an.
Der Einsatz der Vorrichtung 1 findet beispielsweise folgendermaßen statt. Die gesamte Vorrichtung 1 wird zunächst mit Hilfe einer herkömmlichen Fernseh-Kameraeinheit im Bereich der Schadstelle positioniert. Die exakte Ansteuerung des Abzweigrohres 27 kann anschließend mit Hilfe der Kamera 17 vorgenommen werden.
Durch den Drehmotor 36 wird der Dichtkörper 11 im Bezug zur Spannvorrichtung 32 und somit, falls die Spannvorrichtung 32, wie dargestellt im Kanalrohr 26 verspannt ist, in Bezug zum Kanalrohr 26 um seine Längsachse gedreht. Auf diese Weise wird, siehe Fig. 3, der Durchlaß 12 und somit der Zusatzdichtkörper 16, vor dem Abzweigrohr 27 plaziert. Diese Positionierung kann mit Hilfe eines Kamera-Bildes der Kamera 17 vorgenommen werden.
Der Dichtkörper 11 wird soweit mit Druck beaufschlagt, daß, wie bereits oben angeführt, die Endbereiche 9, 10 an der Wandung des Kanalrohrs 26 anliegen. Der Dichtkörper 11 ist somit im Kanalrohr 26 fixiert. Bei weiterer Beaufschlagung der Außenhülle 5 des Dichtkörpers 11 wird sich diese auf dem Zusatzdichtkörper 16 gegenüberliegenden Seite aufblähen, da die Hülle 5 sowohl im ringförmigen Bereich 13 als auch im ringförmigen Bereich 30 am Rohrkörper 20 befestigt ist. Der in Fig. 1 gezeigte Winkelbereich α liegt im Bereich des Zusatzdichtkörpers 16, d. h. in der Darstellung gemäß Fig. 3 an der Oberseite. Somit kann sich diese Seite des Dichtkörpers 11 im Bereich des Abzweigrohrs 27 formschlüssig an das Kanalrohr 26 anlegen, während die gegenüberliegende Seite durch die aufblasbare Hülle 5 verschlossen wird.
Anschließend wird der Zusatzdichtkörper 16 vollständig in das Abzweigrohr 27 eingeführt und aufgeblasen. Sodann wird durch die Austrittsöffnung 29 Dichtmaterial unter hohem Druck verpresst. Dieses Dichtmaterial muß sich seinen Weg in den Ritzen und Leerräumen des defekten Kanalrohres 26 suchen. Insbesondere in den Eckbereichen 38, 39, die sich am Abzweigrohr 27 ergeben, kann kein wesentlicher Materialüberstand ins Innere des Kanalrohres 26 hinein auftreten.
Die Kamera 17 kann zur Überwachung während der Verpressung dienen, um festzustellen, ob etwaiges Material durch Leerräume eines defekten Abzweigrohres 27 über den Bereich des Zusatzdichtkörpers 16 hinaus gelangt. Sobald dies vorliegt, muß die Verpressung gestoppt werden.
Sofern das Abzweigrohr 27 insoweit intakt ist, daß der Zusatzdichtkörper 26 das Abzweigrohr 27 vollständig abdichten kann, kann soweit verpresst werden, bis kein weiteres Material mehr fließt.
Nunmehr kann die den Zusatzdichtkörper 16 bildende Absperrblase entleert werden und mittels des Zylinders 21 in das Führungsrohr 19 eingefahren werden. Nach der Entleerung des Zwischenraumes zwischen der aufblasbaren Hülle 5 und dem Rohrkörper 2 sowie der Entspannung der Spannvorrichtung 32 läßt sich die gesamte Vorrichtung an einem Zugseil 37 in Richtung des Pfeils P beispielsweise zum nächsten Kanalschacht verfahren.
Durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 wird nicht nur der Anschlußbereich zum seitlichen Zulauf, d. h. des Abzweigrohres 27 einschließlich begrenzter Riß- und Scherbenbildung sowie aller im Verpreßbereich liegenden Undichtigkeiten verpreßt und abgedichtet, sondern zugleich alle Schadstellen des gesamten Rohrquerschnitts auf die durch die Vorrichtung 1 vorgegebene Länge im Hauptkanal. Diese Länge im Hauptkanal ergibt sich aus der Länge des Mittelbereichs 8 der elastisch aufblasbaren Hülle 5. In den Endbereichen 9, 10 wird der verpreßte Bereich des Hauptkanals nach außen hin abgedichtet. 1 Vorrichtung
2 Rohrkörper
3 Stirnseite
4 Stirnseite
5 aufblasbare Hülle
6 Schlauchband
7 Schlauchband
8 Mittelbereich
9 Endbereich
10 Endbereich
11 Dichtkörper
12 Durchlaß
13 ringförmiger Bereich
14 Nieten
15 Kopf
16 Zusatzdichtkörper
17 Kamera
18 Pneumatikschlauch
19 Führungsrohr
20 Antriebsstange
21 Pneumatikzylinder
22 Haltelasche
23 Pneumatikschlauch
24 Kamerakabel
25 Außenhaut
26 Kanalrohr
27 Abzweigrohr
28 Material-Versorgungsleitung
29 Austrittsöffnung
30 ringförmiger Bereich
31 Gelenkwelle
32 Spannvorrichtung
33 Stützfuß
34 Spannhebel
35 Pneumatikzylinder
36 Drehmotor
37 Zugseil
38 Eckbereich
39 Eckbereich

Claims (17)

1. Vorrichtung zur Sanierung von Kanalrohren (26), bei der ein Dichtkörper (11) mit aufblähbarer Außenhaut (5) zur Abdichtung des zu sanierenden Kanalrohrbereichs sowie eines Abzweigrohres in dem zu sanierenden Kanalrohrbereich gegenüber weiteren Bereichen des Kanalrohres vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die aufblähbare Außenhaut (5) wenigstens teilweise an einem starren, sich längs entlang dem Dichtkörper (11) erstreckenden Trägerteil angebracht ist und ein von dem Dichtkörper (11) unabhängig aufblähbarer Zusatzdichtkörper (16) zum Einführen in das Abzweigrohr vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (2) wenigstens teilweise als Rohrwandung ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (2) wenigstens teilweise einen Außenradius (r1) aufweist, der dem Innenradius des zu sanierenden Rohres (26) entspricht.
4. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseiten (3, 4) des Dichtkörpers (11) im wesentlichen offen sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (2) als Rohr mit zwei verschiedenen Außenradien (r1, r2) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ca. 1/3 (α) des Umfangs einen Außenradius (r1) entsprechend dem Innenradius des zu sanierenden Rohres (26) und ca. 2/3 (β) des Umfangs einen demgegenüber kleineren Außenradius (r2) aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seitenöffnung (12) zur Durchführung des Zusatzdichtkörpers (16) in dem Dichtkörper (11) vorgesehen ist.
8. Vorichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß Führungsmittel (19) zur Führung des Zusatzdichtkörpers (16) beim Ein- und Ausfahren aus bzw. in den Dichtkörper (11) vorgesehen sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß Antriebsmittel (21) für den Zusatzdichtkörper (16) im Dichtkörper (11) vorgesehen sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum des Dichtkörpers (11) mit Ausnahme des von Zusatzkomponenten wie dem Zusatzdichtkörper (16), dessen Führungsmittel (19), dessen Antriebsmittel (21), Preßluftzuführungen (18), (23) sowie Material-Versorgungsleitungen (28) usw. eingenommenen Raums für die Durchströmung von in dem Kanalrohr (26) fließender Flüssigkeit frei zugänglich ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kamera (17) am Zusatzdichtkörper (16) befestigt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Drucksensor am Zusatzdichtkörper (16) und/oder am Dichtkörper (11) angebracht ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (32) zum Drehen des Dichtkörpers (11) in dem Kanalrohr (26) vorgesehen sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (32) zum Drehen des Dichtkörpers (11) vorgesehen sind, die im Kanalrohr (26) verspannbar sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (32) zum Drehen einen Rohrkörper mit aufblähbarer Außenhaut umfassen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (32) zum Drehen einen Drehmotor (36) umfassen.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine Gelenkwelle (31) zwischen den Mitteln (32) zum Drehen des Dichtkörpers (11) sowie dem Dichtkörper (11) vorhanden ist.
DE19702649A 1996-05-07 1997-01-25 Vorrichtung zur Sanierung von Kanalrohren Expired - Lifetime DE19702649C2 (de)

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