DE19700213A1 - Dosierpistole zur Verwendung mit Dentalpatronen - Google Patents
Dosierpistole zur Verwendung mit DentalpatronenInfo
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Description
Gegenstand der Erfindung ist eine Dosierpistole zur
Verwendung mit einer Dentalpatrone, welche bevorzugt für
zahnärztliche Zwecke eingesetzt wird. Eine derartige
Dosierpistole in Verbindung mit einer Dentalpatrone ist
beispielsweise mit dem Gegenstand der DE 42 00 044 bekannt
geworden. Bei dieser bekannten Dosierpistole ist im
wesentlichen eine Antriebsstange vorhanden, welche eine
Spitze ausbildet, welche Spitze unmittelbar auch als
Schubstange in eine Dentalpatrone eindringt und einen in der
Dentalpatrone verschiebbar angeordneten Plungerkolben
verschiebt, um das in der Dentalpatrone vor dem Plungerkolben
enthaltene Material aus einer Ausgußspitze heraus zu
verdrängen.
Nachteil der bekannten Dosierpistole ist, daß der auf den
Handgriff der Dosierpistole aufgeübte Druck nur schwierig zu
dosieren ist, d. h. also eine geringe Variation in dem Druck
auf den Handhebel führt zu einer relativ großen Verschiebung
der Schubstange, was zu einer unkontrollierten Ausstoßung des
Materials aus der Ausgußspitze der Dentalpatrone führt.
Außerdem ist die erforderliche Handkraft zur Verschiebung der
Schubstange (Antriebsstange) relativ groß, was dazu führt,
daß ein sauberer Auftrag des Dentalmaterials nicht mehr
gewährleistet ist.
Es fehlt also bei der bekannten Dosierpistole an einer
feinfühligen Dosierung und an einer leichten Betätigung.
Im übrigen besteht der weitere Nachteil, daß zwar die
Dentalpatrone auswechselbar in der Dosierpistole gehalten
ist, daß aber die Dosierpistole selbst nicht ohne weiteres
gereinigt werden kann, weil zu Reinigungszwecken die gesamte
Dosierpistole einem Reinigungsvorgang unterworfen wird, was
für die dort enthaltenen Federn und anderen Antriebselemente
schädlich sein kann.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine
Dosierpistole der eingangs genannten Art so weiterzubilden,
daß eine wesentlich feinfühligere Verschiebung der
Antriebsstange gewährleistet ist und wobei eine wesentlich
geringere Betätigungskraft verwendet werden soll.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die
technische Lehre des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal ist hierbei, daß der vorgesehene
Betätigungshebel nicht unmittelbar auf eine Antriebsstange
wirkt, sondern ein Klemmstück dazwischengeschaltet ist.
Dieses Klemmstück wird aufgrund der Betätigung des
Betätigungshebels verschwenkt. In einer ersten
Ausführungsform nimmt es während dieser Schwenkbewegung die
Antriebsstange nach vorne mit. Die Antriebsstange wirkt dann
ihrerseits auf eine Schubstange, die den Plungerkolben
betätigt.
In einer anderen Ausführungsform wird durch das Verschwenken
des Klemmstücks die Antriebsstange freigegeben und über eine
Druckfeder verschoben. Dies hat den Vorteil, daß nur eine
sehr kleine Kraft zum Betätigen des Plungerkolbens
erforderlich ist. Die Antriebsstange wird dann so lange
verschoben, bis der Betätigungshebel losgelassen wird, das
Klemmteil zurückschwenkt und so die Antriebsstange blockiert
wird.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist zur
Halterung der Dentalpatrone eine Haltevorrichtung vorhanden,
die im wesentlichen aus einer Klemmzange besteht, welche
Klemmzange ein oder mehrere verschwenkbare Haltezangen
aufweist, welche Haltezangen die Dentalpatrone ergreifen und
festhalten. Die Dentalpatrone ist hierbei in einer
entsprechenden Ausnehmung der Klemmzange lösbar befestigt und
lagengesichert.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die gesamte
Haltevorrichtung mit der vorher beschriebenen Klemmzange zur
lösbaren Halterung der Dentalpatrone von dem übrigen Körper
der Dosierpistole abnehmbar und lösbar ausgebildet. Als
Verbindungselement kann hier jegliches beliebiges
Kupplungselement verwendet werden, wie z. B. ein Gewinde, ein
Bajonettverschluß, ein Klemmring oder dergleichen mehr.
Die erfindungsgemäße Dosierpistole zeichnet sich also in
erster Linie durch eine feinfühlige Verschiebung einer
Antriebsstange aus, welche Antriebsstange auf eine
Schubstange wirkt, welche Schubstange in der lösbar
angebrachten Haltevorrichtung angeordnet ist.
Der Betätigungshebel braucht nur mit relativ geringer
Betätigungskraft betätigt zu werden, weil er nur gegen die
Federwirkung einer Feder arbeiten muß, welche Feder die
Klemm- oder Öffnungslage des Klemmstückes definiert.
Es ergibt sich damit ein relativ lang gestreckter Aufbau der
Dosierpistole mit dem Vorteil, daß der Betätigungshebel
relativ am hinteren Ende der Dosierpistole angeordnet werden
kann, um die Hand, welche den Betätigungshebel bedient,
möglichst weit weg vom Mund des Patienten zu bringen. Auf
diese Weise wird vermieden, daß die Hand, welche den
Betätigungshebel betätigt, die freie Sicht in den Mund des
Patienten behindert.
Ein weiterer Vorteil ist, daß durch die Trennung der
Haltevorrichtung für die Dentalpatrone von dem Antriebskörper
ein Zerlegen der Dosierpistole ohne weiteres möglich ist. Es
handelt sich also insoweit um einen modularen Aufbau. Bedingt
durch diesen modularen Aufbau sind Verschmutzungen des
Antriebskörpers durch das Füllmaterial praktisch
ausgeschlossen. Weiter kann die Haltevorrichtung ohne
Probleme von dem Antriebskörper abgenommen und getrennt von
diesem gereinigt werden. Es können darüber hinaus zur
Aufnahme und Halterung unterschiedlicher Dentalpatronen
verschiedene Haltevorrichtungen mit immer demselben
Antriebskörper verwendet werden.
Um eine stufenlose Betätigung des Plungerkolbens zu
erreichen, kann die Antriebsstange glatt ausgeführt werden.
Es ist aber selbstverständlich ebenfalls möglich, hier in
bestimmen Abständen Rasterungen oder dergleichen vorzusehen,
um auf diese Weise einen definierten, stets im wesentlichen
gleichbleibenden Verschiebeweg der Antriebsstange zu
erreichen.
Es wird bevorzugt, wenn das Klemmstück durch eine Feder
vorbelastet ist. Diese Feder ist bevorzugt als Druckfeder
ausgebildet und drückt nach dem Loslassen des
Betätigungshebels das Klemmstück wieder in seine Ruhelage
zurück. Hierdurch wird gleichzeitig eine lageunabhängige
Rückstellung des Betätigungshebels sichergestellt. Durch eine
geeignete Einrichtung, die z. B. auf die Feder wirkt, die die
Vorspannung für das Klemmstück bereitstellt, kann die
Betätigungskraft in gewissem Umfang eingestellt werden.
Weitere vorteilhafte Merkmale und Ausgestaltungen der
Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt
sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen
Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der
einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung,
offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den
Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als
erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere
Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung
weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 Schnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform der
Dosierpistole;
Fig. 2 Schnitt durch die Dosierpistole nach Fig. 1 in
Richtung des Pfeiles II-II in Fig. 1;
Fig. 3 Schnitt durch die Haltevorrichtung nach Fig. 1;
Fig. 4 Detailschnitt durch die Betätigungsvorrichtung für
die Dosierpistole; Einzelheit X in Fig. 1.
Die Dosierpistole 1 besteht im wesentlichen aus einem
Antriebskörper 2, in dem eine Antriebsstange 6 über die
Betätigung eines Betätigungshebels 19 in axialer Richtung
verschiebbar ausgebildet ist, welche Antriebsstange 6 auf
eine getrennt davon ausgebildete und mit der Antriebsstange
in Körperkontakt befindliche Schubstange 7 wirkt, welche
Schubstange in einer Haltevorrichtung 3 verschiebbar
angeordnet ist. Die Haltevorrichtung 3 ist hierbei lösbar und
abnehmbar an der Vorderseite des Antriebskörpers 2
angebracht.
Die Haltevorrichtung 3 weist im übrigen auch die
Klemmeinrichtung 4 zur klemmenden Halterung einer
Dentalpatrone 5 auf, welche am vorderen Ende der
Haltevorrichtung 3 lösbar in die Haltevorrichtung 3
eingesetzt ist. Die Dentalpatrone 5 weist eine Ausgußspitze
35 auf und trägt in ihrem inneren einen nicht näher
dargestellten Plungerkolben, an dessen Vorderseite das
Material in der Dentalpatrone 5 eingeschlossen ist. Wird der
Plungerkolben in Pfeilrichtung 26 von der Schubstange 7
angetrieben, welche auf der Rückseite des Plungerkolbens
aufsitzt, dann wird das Material über die Ausgußspitze 35
nach außen verdrängt.
Der Antriebskörper 2 der Dosierpistole 1 besteht im
wesentlichen aus einem langgestreckten, etwa zylindrischen
Metall- oder Kunststoffkörper, in dessen Innenraum axial
verschiebbar die Antriebsstange 6 geführt ist.
Für den Verschiebungsantrieb der Antriebsstange 6 kann eine
Druckfeder 9 verwendet werden, welche die Antriebsstange 6 in
Pfeilrichtung 26 federbelastet vorspannt, um eine bestimmte
dosierte Federkraft auf die Schubstange 7 pressen zu lassen.
Es kann jedoch auch diese Druckfeder 9 entfallen und statt
dessen kann die später noch zu beschreibende
Vorschubeinrichtung 8 direkt am hinteren Ende der
Dosierpistole 1 angeordnet werden, etwa in der Nähe, wo die
hier gezeigte Druckfeder 9 angeordnet ist.
Die Druckfeder 9 ist also nicht lösungsnotwendig, kann aber
für den Antrieb verwendet werden.
Der Vorschubantrieb 8 besteht im wesentlichen gemäß Fig. 4
aus einem Klemmstück 10, welches mit einem Lagerteil 14
schwenkbar unter Spiel in einer Lageröffnung 15 im Körper des
Antriebskörpers 2 aufgenommen ist. An dieses Lagerteil 14
schließt sich eine Klemmbohrung 11 an, welche in ihrem
Durchmesser etwas größer gewählt ist als der Durchmesser der
zylindrischen Antriebsstange 6, wobei diese Klemmbohrung
Klemmränder 12, 13 ausbildet, die sich in einer bestimmten
Verschwenklage des Klemmstückes 10 mit der Oberfläche der
Antriebsstange 6 verkeilen.
In der in Fig. 4 dargestellten Schwenklage befindet sich das
Klemmstück 10 in der Klemmlage mit der Antriebsstange 6.
Zur Betätigung des Klemmstückes 10 ist hierbei der
Betätigungshebel 19 vorgesehen, der an einer Lagerachse 20
schwenkbar gelagert ist. Der Hebelteil 22 des
Betätigungshebels 19 wirkt hierbei auf einen Vorsprung 21 am
Klemmstück 10, während der längere Hebelteil zur Betätigung
mit der Hand vorgesehen ist. Man erkennt also, daß über einen
relativ langen Betätigungsweg des Betätigungshebels 19 ein
relativ kurzer Schwenkweg des Hebelteils 22 ausgeübt wird.
An dem dem Hebelteil gegenüberliegenden Ende des Klemmstücks
10 sitzt auf diesem Klemmstück auf einem entsprechenden
Anlageteil 16 das eine Ende einer Druckfeder 17 auf, welche
Druckfeder 17 sich am anderen Ende an einer
Einstellvorrichtung 18 (Fig. 1) abstützt, welche als
Spindelantrieb ausgebildet ist, und mit der die Federkraft
der Druckfeder 17 einstellbar ist.
Wird nun der Betätigungshebel 19 in Pfeilrichtung 38
betätigt, dann verschwenkt das Hebelteil 22 in Pfeilrichtung
25 nach vorne und das gesamte Klemmstück 10 wird ebenfalls in
Pfeilrichtung 25 entgegen der Kraft der Feder 17 verschwenkt,
wodurch aufgrund der jetzt einsetzenden Klemmkraft an den
Klemmrändern 12, 13 sich die Klemmbohrung 11 mit der
Antriebsstange 6 verkeilt und diese in Pfeilrichtung 26 nach
vorne mitnimmt.
Sobald die Kraft auf den Betätigungshebel 19 in Pfeilrichtung
38 entfernt wird, schwenkt der Betätigungshebel unter der
Wirkung der Druckfeder 17 wieder in die Ruhelage nach Fig. 1
und Fig. 4 zurück, wodurch die Klemmränder 12, 13 wieder
außer Eingriff mit der Antriebsstange 6 gelangen.
Der Hebelteil 22 wirkt im übrigen auf einen Vorsprung 23 des
Klemmstücks 10. Dieses schwenkt wieder in die Ruhelage in
Pfeilrichtung 24 unter der Wirkung der Druckfeder 17 zurück.
Wichtig ist ferner nach einem weiteren Merkmal der Erfindung,
daß die gesamte Haltevorrichtung 3 zur lösbaren Halterung der
Dentalpatrone 5 lösbar am vorderen Ende des Antriebskörpers 2
angeordnet ist.
Hierbei ist vorgesehen, daß gemäß Fig. 3 die
Haltevorrichtung ein rückwärtiges Gewinde 36 aufweist,
welches in eine zugeordnete Gewindebohrung an der Vorderseite
des Antriebskörpers 2 einschraubbar ist. Hierbei ist dann
wesentlich, daß die Schubstange 7 in Körperkontakt mit dem
vorderen Ende der Antriebsstange 6 gelangt.
Statt der hier gezeigten Gewindebohrung kann auch ein
Bajonettverschluß oder ein Klemmring verwendet werden.
Wichtig ist nur die lösbare Halterung der gesamten
Haltevorrichtung 3 an dem Antriebskörper 2, so daß zu
Reinigungszwecken die gesamte Haltevorrichtung 3 abgenommen
werden kann und einem getrennten Reinigungsprozeß unterworfen
werden kann. Außerdem kann diese Haltevorrichtung dann bei
eventueller Verschmutzung oder bei Unbrauchbarwerden leicht
ausgewechselt werden, ohne daß der gesamte Antriebskörper mit
ausgewechselt werden muß.
Die Haltevorrichtung 3 weist hierbei im Abstand voneinander
angeordnete und einander gegenüberliegende Haltezangen 27, 28
auf, wobei jede Haltezange gleich ausgebildet ist, so daß die
Beschreibung einer einzigen Haltezange genügt.
Jede Haltezange 27, 28 ist hierbei in einem Drehlager 29 in
der Haltevorrichtung 3 schwenkbar gelagert und weist vordere
hakenförmige Zangenenden 32 auf, welche eine Aufnahmeöffnung
34 nach vorne hin begrenzen.
In diese Aufnahmeöffnung 34 wird die Dentalpatrone 5 mit
ihrem hinteren Flansch 33 größeren Durchmessers eingesetzt,
so daß der Flansch 33 in der Aufnahmeöffnung 34 etwa
formschlüssig anliegt und die Zangenenden 32 der Haltezangen
27, 28 auf dem Körper der Dentalpatrone 5 etwa aufliegen.
In dieser Verschlußstellung oder Klemmstellung werden die
Zangenenden 32 durch jeweils eine Feder 31 in der
Verschlußstellung gehalten, welche Feder sich einerseits an
dem Griffstück 30 jeder Haltezange 27, 28 und andererseits an
der Haltevorrichtung 3 selbst abstützt.
Bei Betätigung der Antriebsstange 6 in Pfeilrichtung 26 wird
damit gleichzeitig auch die Schubstange 7 mitgenommen und
dringt mit ihrem vorderen Ende in die Dentalpatrone 5 ein und
wirkt auf die Rückseite des dort verschiebbar angeordneten
Plungerkolbens.
Zum Lösen der Dentalpatrone 5 aus der Aufnahmeöffnung 34
werden die Griffstücke 30 der Haltezangen 27, 28 um die
Drehlager 29 herum in die Ausnehmung 37 hinein verschwenkt,
wodurch die Aufnahmeöffnung 34 sich nach vorne hin öffnet und
die gesamte Dentalpatrone 5 leicht entnommen werden kann.
Anstatt des hier beschriebenen Antriebsprinzips mit einem
nach hinten weisenden Betätigungshebel 19, kann der
Betätigungshebel auch am hinteren Ende des Antriebskörpers 2
angeordnet werden und dann nach vorne weisen, um einen noch
gedrängteren Aufbau zu erreichen.
Im übrigen ist auch wichtig, daß die Antriebsstange 6 an
ihrer Oberfläche keinerlei Rasten oder sonstige Einkerbungen
trägt, um ein möglichst feinfühliges und praktisches
stufenloses Verschieben zu ermöglichen, wobei eine
Untersetzung der Bewegung von dem Betätigungshebel 19 auf die
Bewegung der Antriebsstange 6 im Verhältnis von z. B. 1 : 20
erfolgt.
Es damit eine feinfühlige Dosierung des aus der Dentalpatrone
5 ausgestoßenen Materials möglich, wie es bisher noch nicht
bekannt war.
1
Dosierpistole
2
Antriebskörper
3
Haltevorrichtung
4
Klemmeinrichtung
5
Dentalpatrone
6
Antriebsstange
7
Schubstange
8
Vorschubeinrichtung
9
Druckfeder
10
Klemmstück
11
Klemmbohrung
12
Klemmrand
13
Klemmrand
14
Lagerteil
15
Lageröffnung
16
Anlageteil
17
Druckfeder
18
Einstellvorrichtung
19
Betätigungshebel
20
Lagerachse
21
Vorsprung
22
Hebelteil
23
Vorsprung
24
Pfeilrichtung
25
Pfeilrichtung
26
Pfeilrichtung
27
Haltezange
28
Haltezange
29
Drehlager
30
Griffstück
31
Feder
32
Zangenende
33
Flansch
34
Aufnahmeöffnung
35
Ausgußspitze
36
Gewinde
37
Ausnehmung
38
Pfeilrichtung
Claims (9)
1. Dosierpistole zur Verwendung mit Dentalpatronen, bei der
eine Dentalpatrone an der Dosiervorrichtung gehalten und
durch Betätigen eines Betätigungshebels in der Dentalpatrone
enthaltenes Material abgegeben wird, dadurch gekennzeichnet,
daß der Betätigungshebel (19) über ein Klemmstück (10) auf
eine Antriebsstange (6) wirkt, die eine Verschiebung des in
der Dentalpatrone (5) aufgenommenen Plungerkolbens
herbeiführt.
2. Dosierpistole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
eine auf die Antriebsstange (6) wirkende Druckfeder (9)
vorhanden ist.
3. Dosierpistole nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebsstange (6) glatt ausgebildet
ist.
4. Dosierpistole nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Klemmstück (10) durch eine Feder (17)
vorbelastet ist.
5. Dosierpistole nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Schubstange (7) zur Übertragung der
Bewegung der Antriebsstange (6) auf den Plungerkolben
vorgesehen ist.
6. Dosiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dentalpatrone (5) in einer
Haltevorrichtung (3) nach Art einer Klemmzange aufgenommen
ist.
7. Dosierpistole nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Haltevorrichtung (3) am Antriebskörper (2) der
Dosiervorrichtung (1) lösbar befestigt ist.
8. Dosierpistole nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schubstange (7) in der
Haltevorrichtung (3) beweglich aufgenommen ist.
9. Dosierpistole nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch
gekennzeichnet, daß die zur Bewegung des Betätigungshebels
(19) erforderliche Kraft einstellbar ist.
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