DE19648131A1 - Verfahren zum Bestimmen einer Komponente des LDL, insbesondere des Cholesterins - Google Patents
Verfahren zum Bestimmen einer Komponente des LDL, insbesondere des CholesterinsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestimmen einer Komponente des LDL, ins
besondere des Cholesterins, in einer Körperflüssigkeit, insbesondere Blutserum oder
Blutplasma.
Die Standardmethode zum Bestimmen einer Komponente des LDL (Low Density Lipo
protein) ist die Ultrazentrifugation. Es wird zuerst das VLDL (Very Low Density Lipo
protein) vom LDL und HDL (High Density Lipoprotein) abgetrennt, dann mit gesteigerter
Zentrifugalbeschleunigung das LDL vom HDL. In dem isolierten LDL kann die Kompo
nente unmittelbar analysiert werden.
Das Verfahren trennt scharf und ist störungsfrei. Es ist jedoch zweitaufwendig; die
benötigte Apparatur ist sehr teuer.
Ferner werden verschiedene Fällungsmethoden angewandt. Die LDL-Fraktion wird z. B.
durch Polyvinylsulfonat, Heparin bei saurem pH oder hochmolekulares Dextransulfat
gefällt. Nach einer Inkubationszeit wird die Probe zentrifugiert und der Überstand
abpipettiert. Beides ist sehr arbeitsintensiv. Die Menge der Komponente in dem LDL
wird als Differenz zwischen der Gesamtmenge und der Menge im Fällungsüberstand
gefunden, die beide analysiert werden.
Ein Fällen der beiden anderen Fraktionen, bei dem das LDL übrig bleibt und sein Gehalt
an der Komponente analysiert werden kann, ist bekannt unter der Bezeichnung Immun
präzipitation. Dieses Verfahren, bei dem Antikörper als Fällungsmittel verwendet wer
den, ist sehr teuer.
Vorgeschlagen worden ist der gleiche Abscheidungsmechanismus auch schon als
Immunadsorption in einer Säule mit einer Packung, in der die Antikörper auf eine Trä
gerfaser aufgebracht sind. Letzteres bedeutet noch einmal eine Verteuerung. Praktiziert
wird das Verfahren nicht.
Bei allen vorstehenden Verfahren außer der Ultrazentrifugation wird außerdem die
Bestimmung des LDL-Cholesterins gestört, wenn höhere Gehalte an Triglyceriden vor
liegen.
Weitere bekannte Verfahren trennen nicht zwischen LDL und VLDL. Hierzu zählt das
Verfahren nach der DE-OS 30 10 400.
In dieser ist vorgeschlagen, als Adsorbens ein auf einen Träger aufgebrachtes sulfatier
tes Polysaccharid zu verwenden. Nach dem Adsorptionsvorgang wird die Säule mit
einer ersten pH-Wert-Pufferlösung (pH 6,2) gewaschen und das die erste Fraktion dar
stellende Eluat, das den HDL-Anteil der Probe enthält, gesammelt. Anschließend wird
mit einer zweiten pH-Wert-Pufferlösung (pH 6,5) der LDL- und VLDL-Anteil ausge
waschen. In beiden Fraktionen wird die Konzentration an Cholesterin oder anderen
Komponenten bestimmt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Bestimmen von Kompo
nenten des LDL in einer Körperflüssigkeit - Cholesterin, Triglyceride, Apolipoproteine
usw. - zu finden, das einfach und schnell, in hohem Maße selektiv und darüber hinaus
kostengünstig ist.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe in der Weise erfüllt, daß eine Probe mit einem
das LDL bindenden Adsorbens behandelt wird, das aus einer auf einen Träger aus Poly
acrylamid-Gel geschichteten Polyacrylsäure besteht, und der Gehalt des Eluats an der
Komponente analysiert wird und der Gehalt des LDL an der Komponente durch Diffe
renzbildung mit dem gleichfalls analysierten Gesamtgehalt einer Parallelprobe an der
Komponente ermittelt wird.
Benutzt wird ein solches Adsorbens zur Blutwäsche in einem extrakorporalen Kreislauf
als Vorbeugung gegen Herzinfarkt. Es wird von der Fresenius AG, Werk St. Wendel,
vertrieben im Rahmen eines "DALI-System" benannten Hämoadsorptionsgerätes.
Nach der Erfindung wird das LDL einfach beispielsweise im Durchlauf einer Probe des
Blutplasmas durch eine das Adsorbens enthaltende Packung im wesentlichen vollstän
dig abgetrennt - die Anlagerung an den Adsorber vollzieht sich schnell und auch aus
dem Blutplasma heraus - ohne eine Mitnahme von VLDL oder HDL. Die Adsorption
wird nicht gestört durch Triglyceride; das Verfahren ist sicher und zuverlässig. Der
Meßbereich ist weit, er steht dem der Ultrazentrifugation nicht nach. Das Adsorbens
ist kostengünstig.
Besonders vorteilhaft ist ferner die Möglichkeit, das Verfahren mit einer einfachen Vor
richtung durchzuführen, die in einem preiswerten, alle zur Durchführung einer Bestim
mung benötigten Teile und Mittel aufweisenden Geräte- und Reagenziensatz zur Ver
fügung gestellt werden kann.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens ist gekennzeich
net durch ein längliches, an beiden Enden durchströmbares, vorzugsweise leicht koni
sches Gefäß, das mit der Packung gefüllt ist.
Das Gefäß wird nach Art einer Chromatographiesäule durchströmt.
In der Regel wird es einen die Packung haltenden, durchströmbaren Boden, vorzugs
weise auch eine durchströmbare Decke, aufweisen, etwa in Form einer eingesetzten
Fritte.
In einer ersten Variante weist das Gefäß zur Durchströmung von oben nach unten am
oberen Ende einen Einfüllraum auf, und es ist mit einem Auffanggefäß baulich kombi
niert, vorzugsweise mit einem Kragen deckelartig auf das Auffanggefäß aufsetzbar.
In einer zweiten Variante weist das Gefäß zur Durchströmung von unten nach oben am
oberen Ende einen Auffangraum auf, und es ist mit einem Probegefäß derart baulich
kombiniert, vorzugsweise auf das Gefäß aufsetzbar oder mit einem ringförmigen
Schwimmer in das Gefäß einsetzbar, daß es einschließlich seines Auffangraumes in die
Füllung des Probegefäßes taucht.
Aus dem Auffangraum kann die Flüssigkeit abpipettiert werden oder von einem auto
matisierten Probeanalyser abgesaugt werden. Die Variante mit dem Schwimmer hat
den Vorteil, eine definierte Eintauchtiefe des Gefäßes in die Körperflüssigkeit sicher
zustellen.
In einer dritten Variante weist das Gefäß zur Durchströmung von unten nach oben, ggf.
anschließend zurück, am oberen Ende einen Auffangraum auf, und es ist als eine Pipet
tenspitze gestaltet, die an eine Kolbenhubpipette ansetzbar ist.
Diese Variante kombiniert die Adsorbtion mit einem Transportvorgang.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Vorrichtung mit einem trockenchemi
schen Träger, insbesondere zur Bestimmung des Cholesterins, kombiniert derart, daß
die Probe nach Durchströmen der Packung auf den trockenchemischen Träger gelangt.
Es kann auch ein trockenchemischer Träger unmittelbar mit dem Adsorbens kombiniert
werden derart, daß die Probe nach Durchwandern eines mit dem Adsorbens
imprägnierten Abschnitts in einen die Reaktionszone bildenden Abschnitt des Trägers
gelangt.
Weitere Maßnahmen, die zur vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung dienen können,
sind in der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen angeführt.
Die Zeichnungen geben die Ausführungsbeispiele wieder jeweils in einem axialen
Schnitt.
Fig. 1 zeigt ein Gefäß mit einer Packung,
Fig. 2 zeigt ein weiteres Gefäß mit einer Packung,
Fig. 3 zeigt das Gefäß nach Fig. 2 eingesetzt in ein Probegefäß,
Fig. 4 zeigt ein weiteres Gefäß mit einer Packung,
Fig. 5 zeigt das Gefäß nach Fig. 4 eingesetzt in ein Probegefäß,
Fig. 6 zeigt ein weiteres Gefäß mit einer Packung,
Fig. 7 zeigt das Gefäß nach Fig. 6 eingesetzt in ein Auffanggefäß,
Fig. 8 zeigt eine Pipettenspitze mit einer Packung,
Fig. 9 zeigt ein abnehmbares oberes Teil der Pipettenspitze für sich und
Fig. 10 zeigt die Korrelation erfindungsgemäß erhaltener Ergebnisse mit durch Ultra
zentrifugation erhaltenen Ergebnissen.
Das Gefäß nach Fig. 1 hat die Form eines kurzen, leicht konischen Rohres 1, an dessen
oberem, breiteren Ende außen ein flacher Hohlzylinder 2 angeformt ist. Eine nahe dem
unteren Ende in dem Rohr 1 sitzende Fritte 3 bildet einen Boden. Darüber und den
Raum bis zu einer wiederum aus einer Fritte bestehenden Decke 4 ausfüllend befindet
sich eine Packung 5 eines Adsorbens.
Das Adsorbens besteht aus einer auf einen Träger aus Polyacrylamid-Gel geschichteten
Polyacrylsäure.
Über der Decke 4 befindet sich ein Auffangraum 6.
In Fig. 2 ist das Rohr 1 durch eine Zwischenwand 7 unterteilt in ein Gefäß 8 und einen
Kanal 9. Die Packung 5 befindet sich wiederum in dem Gefäß 8 zwischen einem
durchströmbaren Boden 10 und einer durchströmbaren Decke 11, über der ein Auf
fangraum 12 angeordnet ist.
In Fig. 3 ist der Gegenstand nach Fig. 2 mit dem Hohlzylinder 2 auf den Rand eines
Probegefäßes 13 aufgesetzt. Das Rohr 1 taucht in die Probe, eine mit 14 bezeichnete
Körperflüssigkeit.
Die Körperflüssigkeit 14 ist durch die Packung 5 nach oben geströmt. Dabei ist das
LDL adsorbiert worden. In dem Auffangraum 12 steht die LDL-freie Körperflüssigkeit
an. Sie kann von oben her entnommen, d. h. abgesaugt, werden. Ebenso kann die
unveränderte Körperflüssigkeit in dem Kanal 9 entnommen werden.
In gleicher Weise ist das Probegefäß nach Fig. 1 zu handhaben, ausgenommen die Ent
nahme der unveränderten Körperflüssigkeit, die man in diesem Falle schon vor dem
Einsetzen des Gefäßes in das Probegefäß 13 oder an anderer Stelle durchführt.
Das in Fig. 4 dargestellte Gefäß 15 gliedert sich in einen schwach konischen Rohrab
schnitt 16, einen stark konischen Rohrabschnitt 17 und einen zylindrischen Rohrab
schnitt 18, auf dem ein ringförmiger Schwimmer 19 angeordnet ist. Der Rohrabschnitt
16 ist mit einem Boden 20, einer Decke 21 und der Packung 5 versehen.
Das Gefäß 15 wird, wie in Fig. 5 dargestellt, ebenfalls in ein Probegefäß 13 eingesetzt.
Es schwimmt jedoch mit dem Schwimmer 19 auf der Körperflüssigkeit 14.
Mit dieser Maßnahme ist unabhängig von der Füllhöhe des Probegefäßes 13 eine auf
die Größe der Packung 5 abgestimmte Menge der die Packung 5 durchströmenden
Körperflüssigkeit 14 genau vorgegeben. Die Menge richtet sich nach der Stelle, an der
der Schwimmer 19 auf dem Rohrabschnitt 18 angebracht ist. Im dargestellten Falle
füllt sie etwa den Rohrabschnitt 17.
Das in Fig. 6 dargestellte, mit 22 bezeichnete Gefäß weist über einem konischen unte
ren Abschnitt 23 einen schwächer oder nicht konischen oberen Abschnitt 24 auf. Auf
diesen ist ein Kragen 25 klemmend aufgeschoben. Wiederum sind ein Boden 26, eine
Packung 5 und eine Decke 27 vorhanden. Über dieser befindet sich ein Einfüllraum 28.
Ein nur schematisch dargestellter Deckel 29 ist abnehmbar.
In Fig. 7 ist das Gefäß 22 mit dem Kragen 25 deckelartig auf ein Auffanggefäß 30
aufgesetzt.
Die Körperflüssigkeit wird in den Einfüllraum 28 gegeben, durchläuft die Packung 5
nach unten und findet sich dann bei 31 in dem Auffanggefäß 30.
In Fig. 8 ist eine Pipettenspitze 32 mit einem Boden 33, einer Packung 5 und einer
Decke 34 versehen; mit einer Steckverbindung 35 ist ein einen Auffangraum 36 hinzu
fügendes Ergänzungsteil 37 angesetzt. Das Ergänzungsteil 37 ist seinerseits an eine
Kolbenhubpipette ansetzbar.
Hier wird die Körperflüssigkeit aus einem Probegefäß angesaugt und durch die Packung
5 hindurchgesaugt in den Auffangraum 36. Nach Trennen der Steckverbindung 35
kann die LDL-freie Körperflüssigkeit dem Auffangraum 36 unmittelbar entnommen
werden. Sie könnte aber auch unter nochmaliger Durchströmung der Packung 5 aus
der Pipettenspitze 32 ausgestoßen werden.
Das Ergänzungsteil 37 könnte beispielsweise einen trockenchemischen Träger zur
Bestimmung des HDL- und VLDL-Gehaltes enthalten.
Alle Vorrichtungsteile bestehen aus Kunststoff.
Nach Möglichkeit können in großer Stückzahl und entsprechend preiswert hergestellte
handelsübliche Teile verwendet werden, z. B. als das Probegefäß 13 eine "Serum-
Monovette", als das Auffanggefäß 30 ein "Hitachi-Cup", als das Gefäß 22 ein
"Eppendorf-Cup", dessen Spitze unten abgeschnitten worden ist und als die Pipetten
spitze 32 eine "Eppendorf-Pipette".
In Fig. 10 ist die Korrelation erfindungsgemäß erhaltener Ergebnisse (im Durchlauf
durch die Packung von oben nach unten) mit durch Ultrazentrifugation erhaltenen
Ergebnissen dargestellt.
Die Punkte bezeichnen jeweils mit ihrem Wert auf der Abszisse den nach der Erfindung
gefundenen Gehalt an LDL-Cholesterin und mit ihrem Wert auf der Ordinate den mittels
Ultrazentrifugation gefundenen Gehalt. Die Regressionsgerade ist durchgezogen
gezeichnet, die Winkelhalbierende gestrichelt. Die Regressionsgerade folgt der Bezie
hung y = 1,097x - 5,93. Der Korrelationskoeffizient beträgt 0,941.
In der nachstehenden Tabelle sind zusätzlich die Gesamtgehalte der Proben an
Cholesterin und Triglyceriden angegeben.
Claims (19)
1. Verfahren zum Bestimmen einer Komponente des LDL, insbesondere des Cho
lesterins, in einer Körperflüssigkeit, insbesondere Blutserum oder Blutplasma, bei
dem eine Probe mit einem das LDL bindenden Adsorbens behandelt wird, das aus
einer auf einen Träger aus Polyacrylamid-Gel geschichteten Polyacrylsäure besteht,
und der Gehalt des Eluats an der Komponente analysiert wird und der Gehalt des
LDL an der Komponente durch Differenzbildung mit dem gleichfalls analysierten
Gesamtgehalt einer Parallelprobe an der Komponente ermittelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Adsorbens des DALI-Systems der Fresenius AG, Bad Homburg, verwendet
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß Blutplasma oder Blutserum unmittelbar mit dem Adsorbens behandelt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Probe durch eine das Adsorbens enthaltende Packung geführt wird.
5. Vorrichtung zum Durchführen eines Verfahrens nach Anspruch 4,
gekennzeichnet durch ein längliches, an beiden Enden durchströmbares, vorzugs
weise leicht konisches, Gefäß (1; 8; 15; 22; 32), das mit der Packung (5) gefüllt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gefäß einen die Packung (5) haltenden, durchströmbaren Boden
(3; 10; 20; 26; 33), vorzugsweise auch eine durchströmbare Decke (4; 11; 21;27; 34),
aufweist, vorzugsweise als Einsatzteil(e).
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gefäß (22) zur Durchströmung von oben nach unten am oberen Ende
einen Einfüllraum (28) aufweist und mit einem Auffanggefäß (30) baulich kombi
niert, vorzugsweise mit einem Kragen (25) deckelartig auf das Auffanggefäß (30)
aufsetzbar, ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gefäß (1; 8; 15) zur Durchströmung von unten nach oben am oberen Ende
einen Auffangraum (6; 12; 17, 18) aufweist und mit einem Probegefäß (13) derart
baulich kombiniert, vorzugsweise auf das Gefäß (30) aufsetzbar oder mit einem
ringförmigen Schwimmer (19) in das Gefäß (30) einsetzbar, ist, daß es einschließ
lich des Auffangraumes (6; 12; 17, 18) in die Füllung des Probegefäßes (30) taucht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gefäß (32) zur Durchströmung von unten nach oben, ggf. anschließend
zurück, am oberen Ende einen Auffangraum (36) aufweist und als eine Pipetten
spitze (32, 37) gestaltet ist, die an eine Kolbenhubpipette ansetzbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gefäß (22) über einem konischen unteren Abschnitt (23) einen schwächer
oder nicht konischen oberen Abschnitt (24) aufweist, vorzugsweise ein handels
übliches Gefäß ("Eppendorf-Cup") ist, dessen Spitze unten abgeschnitten worden
ist, und daß der Kragen (25) auf den oberen Abschnitt, vorzugsweise klemmend,
aufgeschoben ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Auffanggefäß (30) ein handelsübliches Gefäß ("Hitachi-Cup") ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß neben dem Gefäß (8) die unveränderte Füllung des Probegefäßes (13) zugäng
lich ist, vorzugsweise in einem in Baueinheit mit dem Gefäß (3) gestalteten Kanal
(9).
13. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Probegefäß (13) ein handelsübliches Gefäß ("Serum-Monovette") ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pipettenspitze (32, 37) zwischen der Packung (5) und dem Auffangraum
(36) trennbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pipettenspitze (32, 37), im Falle der trennbaren Pipettenspitze (32, 37) der
die Packung aufnehmende Teil (32), die Pipettenspitze (32) einer handelsüblichen
Kolbenhubpipette ("Eppendorf-Pipette") ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den voneinander trennbaren Teilen (32; 37) der Pipettenspitze eine
Steckverbindung (35) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie mit einem trockenchemischen Träger, insbesondere zur Bestimmung des
Cholesterins, kombiniert ist derart, daß die Probe nach Durchströmen der Packung
auf den trockenchemischen Träger gelangt.
18. Vorrichtung zum Durchführen eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein trockenchemischer Träger, insbesondere zur Bestimmung des Cholesterins,
mit dem Adsorbens kombiniert ist derart, daß die Probe nach Durchwandern eines
mit dem Adsorbens imprägnierten Abschnitts in einen die Reaktionszone bildenden
Abschnitt des Trägers gelangt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zur Durchführung einer Bestimmung benötigten Teile und Mittel vollständig
in einem Geräte- und Reagenziensatz zusammengestellt sind.
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| DE1996148131 Withdrawn DE19648131A1 (de) | 1996-11-21 | 1996-11-21 | Verfahren zum Bestimmen einer Komponente des LDL, insbesondere des Cholesterins |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19648131A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19917327A1 (de) * | 1999-04-16 | 2000-11-02 | Inst Mikrotechnik Mainz Gmbh | Dosiervorrichtung für kleine Fluidmengen |
| DE10042074A1 (de) * | 2000-08-16 | 2002-03-07 | Ufz Leipzighalle Gmbh | Passivsammler zur membrankontrollierten Extraktion gelöster organischer Substanzen im Wasser |
| DE10300957A1 (de) * | 2003-01-13 | 2004-07-22 | Ibidi Gmbh | Probenkammer für eine Flüssigkeit |
| DE102005005437A1 (de) * | 2005-02-05 | 2006-08-10 | Eppendorf Ag | Filterpipettenspitze |
-
1996
- 1996-11-21 DE DE1996148131 patent/DE19648131A1/de not_active Withdrawn
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE19917327A1 (de) * | 1999-04-16 | 2000-11-02 | Inst Mikrotechnik Mainz Gmbh | Dosiervorrichtung für kleine Fluidmengen |
| DE19917327C2 (de) * | 1999-04-16 | 2003-02-13 | Inst Mikrotechnik Mainz Gmbh | Dosiervorrichtung und Verfahren zur Dosierung und zum Transfer von kleinen Mengen eines Fluids |
| DE10042074A1 (de) * | 2000-08-16 | 2002-03-07 | Ufz Leipzighalle Gmbh | Passivsammler zur membrankontrollierten Extraktion gelöster organischer Substanzen im Wasser |
| DE10300957A1 (de) * | 2003-01-13 | 2004-07-22 | Ibidi Gmbh | Probenkammer für eine Flüssigkeit |
| DE102005005437A1 (de) * | 2005-02-05 | 2006-08-10 | Eppendorf Ag | Filterpipettenspitze |
| US8192699B2 (en) | 2005-02-05 | 2012-06-05 | Eppendorf Ag | Filter pipette tip |
| US9138741B2 (en) | 2005-02-05 | 2015-09-22 | Eppendorf Ag | Filter pipette tip |
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