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DE19647985A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens von Kochgeschirr - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens von Kochgeschirr

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Publication number
DE19647985A1
DE19647985A1 DE19647985A DE19647985A DE19647985A1 DE 19647985 A1 DE19647985 A1 DE 19647985A1 DE 19647985 A DE19647985 A DE 19647985A DE 19647985 A DE19647985 A DE 19647985A DE 19647985 A1 DE19647985 A1 DE 19647985A1
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DE
Germany
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temperature
hotplate
cookware
quality
area
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19647985A
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English (en)
Inventor
Juergen Dipl Ing Luther
Juergen Dipl Ing Leikam
Richard Ing Grad Turek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
AEG Hausgeraete GmbH
Original Assignee
AEG Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by AEG Hausgeraete GmbH filed Critical AEG Hausgeraete GmbH
Priority to DE19647985A priority Critical patent/DE19647985A1/de
Publication of DE19647985A1 publication Critical patent/DE19647985A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens von Kochgeschirr.
Aus DE-A-43 36 752 ist ein Verfahren zur Zubereitung von Speisen auf einer Glaskeramik-Kochstelle bekannt, bei dem die Temperatur der Speisen durch Steuern der der Kochstelle zugeführten Heizleistung auf eine Solltemperatur geregelt wird. Die Solltemperatur wird durch Auswerten der Temperaturverläufe zweier Temperatursensoren beim Aufheizen und Kochen mit einem Rechner ermittelt. Ein erster der beiden Temperatursensoren umfaßt zwei Leiterbahnen als Elektroden zum Bestimmen des temperaturabhängigen Widerstandes der Glaskeramik der Kochstelle als Maß für die Temperatur. Eine der beiden Leiterbahnen des ersten Temperatursensors besteht aus einem Material mit einem stark temperaturabhängigen Widerstand und dient zugleich als zweiter Temperatursensor. Die beiden Leiterbahnen sind an der von der Aufstellfläche der Kochstelle abgewandten Unterseite der Glaskeramik angeordnet. Bei diesem bekannten Verfahren erfolgt eine optische Signalisierung, wenn die heißere der beiden gemessenen Temperaturen gegenüber der kälteren Temperatur eine Voreilung aufweist, welche einen bestimmten Mindestwert überschreitet. Eine solche Temperaturvoreilung deutet auf ein schlechtes Kochgeschirr mit erhöhtem Energieverbrauch auf der Kochstelle hin. Die optische Signalisierung ist als Öko-Signal für den Anwender gedacht und erlaubt keine weiteren technischen Maßnahmen zur Steuerung oder Regelung des Garprozesses. Mittels kapazitiver Sensoren mit ebenfalls an der Unterseite der Glaskeramik angeordneten kreisförmigen Elektroden werden ferner die Topfgröße festgestellt und die Topfstellung bestimmt.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens von Kochgeschirr, das auf einer Aufstellfläche einer beheizten Kochstelle steht, anzugeben, mit denen eine technisch verwertbare Bestimmung der Güte des Kochgeschirrbodens verwirklicht wird. Die hierbei und im folgenden verwendeten Begriffe Kochgeschirr und Kochstelle sind nicht auf den speziellen Garprozeß des Kochens beschränkt zu verstehen, sondern für jeden Garvorgang, beispielsweise Kochen, Braten, Dämpfen, Dünsten, Quellen, Schmoren, Rösten, Fritieren oder Blanchieren, vorgesehen. Der Begriff Kochgeschirr erstreckt sich auf alle möglichen bekannten Ausführungsformen von zum Garen von Lebensmitteln geeigneten Behältern, beispielsweise Kochtöpfen oder Bratpfannen.
Die genannte Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 8.
Bei dem Verfahren gemäß Anspruch 1 zum Bestimmen der Güte des Bodens von Kochgeschirr, das auf einer Aufstellfläche einer beheizten Kochstelle steht, werden eine erste Temperatur der Kochstelle in einem ersten Bereich der Kochstelle an der Aufstellfläche unterhalb des Bodens des Kochgeschirrs und eine zweite Temperatur der Kochstelle in einem von dem ersten Bereich beabstandeten zweiten Bereich der Kochstelle ermittelt. Aus diesen beiden Temperaturen wird eine Maßzahl für die Güte des Bodens des Kochgeschirrs hergeleitet, die eindeutig von der Differenz zwischen der ersten Temperatur und der zweiten Temperatur abhängt.
Die Vorrichtung gemäß Anspruch 8 zum Bestimmen der Güte des Bodens von Kochgeschirr, das auf einer Aufstellfläche einer beheizten Kochstelle steht, umfaßt eine erste Temperaturmeßeinrichtung zum Ermitteln einer ersten Temperatur in einem ersten Bereich der Kochstelle an der Aufstellfläche unterhalb des Bodens des Kochgeschirrs, eine zweite Temperaturmeßeinrichtung zum Ermitteln einer zweiten Temperatur in einem von dem ersten Bereich entfernten zweiten Bereich der Kochstelle und eine Auswerteeinrichtung, die mit den beiden Temperaturmeßeinrichtungen verbunden ist und die eine Maßzahl für die Güte des Bodens des Kochgeschirrs ermittelt, die eindeutig von der Differenz der ersten Temperatur und der zweiten Temperatur abhängt.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen des Verfahrens und der Vorrichtung gemäß der Erfindung ergeben sich aus den vom Anspruch 1 bzw. Anspruch 8 abhängigen Ansprüchen.
Vorzugsweise wird der Kochstelle beim Bestimmen der Bodengüte des Kochgeschirrs eine im wesentlichen konstante Heizleistung zugeführt.
Die erste Temperatur und die zweite Temperatur werden insbesondere in einem thermisch stationären Zustand des Kochsystems ermittelt. Dadurch erreicht man eine besonders gute Meßgenauigkeit.
Die ermittelte Maßzahl für die Güte des Kochgeschirrbodens wird in einer vorteilhaften Ausführungsform auf einer Anzeigeeinrichtung angezeigt, beispielsweise auf einer LCD-Anzeige, um der die Kochstelle bedienenden Person eine genaue Information über den Energieverbrauch des Kochgeschirrs zu liefern.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung mißt die erste Temperaturmeßeinrichtung den elektrischen Widerstand des ersten Bereichs der Kochstelle als Maß für die erste Temperatur und weist die zweite Temperaturmeßeinrichtung an einer von der Aufstellfläche abgewandten Oberfläche der Kochstelle wenigstens eine Leiterbahn mit einem temperaturabhängigen elektrischen Widerstand auf.
Die erste Temperaturmeßeinrichtung umfaßt dabei vorzugsweise zwei unmittelbar gegenüber der Aufstellfläche an der von der Aufstellfläche abgewandten Oberfläche der Kochstelle angeordnete Elektroden zur Widerstandsmessung. Eine Elektrode der ersten Temperaturmeßeinrichtung kann insbesondere die Leiterbahn der zweiten Temperaturmeßeinrichtung sein.
Eine bevorzugte Anwendung finden das Verfahren und die Vorrichtung gemäß der Erfindung in einem Verfahren bzw. einem Gerät zum Garen von Gargut.
Hierzu wird Kochgeschirr mit dem Gargut auf einer Aufstellfläche einer Kochstelle angeordnet, und es wird der Kochstelle Heizleistung von einer Heizeinrichtung zugeführt. Die Bestimmung der Maßzahl für die Güte des Bodens des Kochgeschirrs erfolgt dann im Rahmen des Garvorganges.
In einer vorteilhaften Ausführungsform wird die der Kochstelle zugeführte Heizleistung in Abhängigkeit von der ermittelten Maßzahl für die Güte des Bodens des Kochgeschirrs eingestellt.
In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform mit einer Temperaturregelung durch Steuern der der Kochstelle zugeführten Heizleistung wird die Solltemperatur für die Temperaturregelung in Abhängigkeit von der Maßzahl für die Güte des Kochgeschirrbodens eingestellt.
In beiden zuletzt genannten Ausführungen können Qualitätsmängel des Kochgeschirrbodens ausgeglichen werden.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnung Bezug genommen, in deren
Fig. 1 eine Ausführungsform einer Vorrichtung zum Bestimmen der Bodengüte von Kochgeschirr in einem Querschnitt und
Fig. 2 und 3 eine Ausführungsform einer Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens von Kochgeschirr in einer Draufsicht, bzw. einem Querschnitt sowie
Fig. 4 ein Gerät zum Garen von Gargut mit einer Temperaturregelung und einer Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Kochgeschirrbodens, jeweils schematisch dargestellt sind.
In dem Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens von Kochgeschirr gemäß Fig. 1 steht das mit 2 bezeichnete Kochgeschirr mit seinem Boden 20 auf einer Aufstellfläche 30 einer Kochstelle 3. In dem Kochgeschirr 2 befindet sich im allgemeinen Gargut 4, beispielsweise Wasser und/oder Lebensmittel. Zum Garen des Garguts 4 in dem Kochgeschirr 2 wird die Kochstelle 3 beheizt und die Wärme von der Kochstelle 3 über den Boden 20 des Kochgeschirrs 2 auf das Gargut 4 übertragen. Diese Wärmeübertragung von der Kochstelle 3 über den Boden 20 des Kochgeschirrs 2 auf das Gargut 4 ist nur dann optimal, wenn der Boden 20 über seine ganze Fläche auf der Aufstellfläche 30 aufliegt, da nur in diesem Fall der für die Wärmeübertragung von der Kochstelle 3 auf das Kochgeschirr 2 günstige Wärmetransportmechanismus der Wärmeleitung über die ganze Übertragungsfläche möglich ist. In der Praxis sind jedoch die Böden 20 von Kochgeschirr 2 nicht ideal plan (eben, flach), so daß zwischen dem Boden 20 und der Aufstellfläche 30 der Kochstelle 3 luftgefüllte Zwischenräume entstehen, die aufgrund der schlechten Wärmeleitung von Luft die Wärmeübertragung von der Kochstelle 3 auf das Kochgeschirr 2 erheblich verschlechtern. In Fig. 1 ist beispielhaft ein im mittleren Bereich des Bodens 20 befindlicher Zwischenraum 10 zwischen einem abgehobenen Teil 21 des Bodens 20 und einer freien Teiloberfläche 32 der Aufstellfläche 30 gezeigt. Es können natürlich auch mehrere Zwischenräume auftreten, die insbesondere auch in äußeren Bereichen des Bodens 20 angeordnet sein können. Die Teiloberfläche der Aufstellfläche 30, auf der der Boden 20 des Kochgeschirrs 2 fest (flächig) aufsteht, ist mit 34 bezeichnet.
Da ein schlechter Boden 20 des Kochgeschirrs 2 wegen der beschriebenen Zwischenräume zur Aufstellfläche 30 der Kochstelle 3 einen höheren Energiebedarf hat, ist es wünschenswert, die Güte des Bodens 20 des Kochgeschirrs 2 automatisch bestimmen zu können. Die Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens 20 des Kochgeschirrs 2 enthält zu diesem Zweck zwei Temperaturmeßeinrichtungen 7 und 8, die jeweils ein Temperatursignal T₁ bzw. T₂ liefern und eine Auswerteeinrichtung 15, die aus den beiden Temperatursignalen T₁ und T₂ eine Maßzahl G für die Güte des Bodens 20 des Kochgeschirrs 2 ableitet. Die Maßzahl G charakterisiert auch den Wärmeübertragungskoeffizienten der Wärmeübertragung von der Kochstelle 3 zum Kochgeschirr 2. Die erste Temperaturmeßeinrichtung 7 ist an der Aufstellfläche 30 der Kochstelle 3 angeordnet und kann beispielsweise in oder unter der Oberfläche 30 durch entsprechende Strukturierungsmaßnahmen integriert sein. Vorzugsweise umfaßt die Temperaturmeßeinrichtung 7 eine über einen wesentlichen Teil der Aufstellfläche 30 verlaufende Leiterbahn mit einem temperaturabhängigen Widerstand, der als Temperatursignal T₁ ausgewertet wird. Die zweite Temperaturmeßeinrichtung 8 umfaßt vorzugsweise ebenfalls eine temperaturempfindliche Leiterbahn, deren elektrischer Widerstand als Maß für die Temperatur des Bereiches der Kochstelle 3 ist, in dem die zweite Temperaturmeßeinrichtung 8 angeordnet ist. In der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist die zweite Temperaturmeßeinrichtung 8 an einer von der Aufstellfläche 30 der Kochstelle 3 abgewandten weiteren Oberfläche 31 angeordnet.
Die Auswerteeinrichtung 15 leitet aus den beiden Temperaturen T₁ und T₂ die Maßzahl G für die Güte des Bodens 20 des Kochgeschirrs 2 gemäß einer vorab, beispielsweise durch Kalibriermessungen, bestimmten eindeutigen Beziehung zur Differenz T₁-T₂ der beiden Temperaturen T₁ und T₂ ab. Dabei wird ausgenutzt, daß die Temperatur T₂ an der freien Oberfläche 32 der Aufstellfläche 30 aufgrund der Wärmestauung im Zwischenraum 10 deutlich erhöht ist gegenüber einem Zustand, bei dem der Bodenteil 21 des Bodens 20 auf der Teiloberfläche 32 der Aufstellfläche 30 aufliegen würde, und insbesondere gegenüber der Temperatur T₃ an der äußeren Teiloberfläche 34. Je größer der Zwischenraum 10 und je schlechter somit die Qualität des Bodens 20 des Kochgeschirrs 2, desto größer ist die Temperaturdifferenz T₁-T₂. Ordnet man einer besseren Güte des Kochgeschirrbodens 20 eine höhere Maßzahl G zu, so nimmt die Maßzahl G mit steigender Temperaturdifferenz T₁-T₂ monoton ab. Bei einer Temperaturdifferenz T₁-T₂ = 0°C ist die Maßzahl G = 100% und nimmt mit steigender Temperaturdifferenz T₁-T₂ größer 0°C monoton ab bis auf einen Wert G = 0% bei einer Temperaturdifferenz T₁-T₂, die üblicherweise über 100°C liegt.
Vorzugsweise wird die Maßzahl G aus der Temperaturdifferenz T₁-T₂ erst dann gebildet, wenn die tiefere Temperatur T₂ einen vorgegebenen Schwellwert, beispielsweise 250°C, überschreitet und die Temperaturgradienten (zeitliche Änderung der Temperaturen T₁ und T₂) unter einen bestimmten Wert (z. B. 0.1°C/sec) gesunken sind. Dadurch wird berücksichtigt, daß sich ein konstanter Wärmefluß eingestellt hat und reproduzierbare Meßergebnisse generiert werden.
Die Auswerteeinrichtung 15 enthält zum Ableiten der Maßzahl G aus den beiden Temperaturwerten T₁ und T₂ vorzugsweise Mittel zum Bilden der Differenz T₁-T₂, beispielsweise einen analogen Subtrahierer oder einen Mikroprozessor mit vorgeschaltetem Analog-Digitalwandler, sowie Mittel zum Ableiten der Maßzahl G aus der gebildeten Differenz T₁-T₂ gemäß einer vorgegebenen Kennlinienfunktion oder einer vorgegebenen, in einem Speicher abgelegten Wertetabelle. Die Maßzahl G kann aber auch von einem Mikroprozessor direkt aus den beiden Temperaturwerten T₁ und T₂ gemäß einer vorab gespeicherten Wertetabelle ermittelt werden.
Die Fig. 2 und 3 zeigen eine Ausführungsform einer Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Kochgeschirrbodens, bei der die Temperaturmeßeinrichtungen an einer von der Aufstellfläche 30 der Kochstelle 3 abgewandten Unterseite 31 der Kochstelle 3 angeordnet sind. Die Vorrichtung enthält zwei vorzugsweise parallel verlaufende Leiterbahnen 5 und 6 mit jeweils zwei elektrischen Anschlüssen 50 und 51 bzw. 60 und 61. Die Kochstelle 3 ist in dieser Ausführungsform vorzugsweise einer Kochstelle aus einem Glas, einer Keramik oder einer Glaskeramik, die von nicht dargestellten Strahlungsheizkörpern von der Unterseite 31 her beheizt wird. Die Leiterbahnen 5 und 6 sind auf die Unterseite 31 der Glaskeramik-Kochstelle 3 aufgebracht oder auch in der Unterseite 31 der Kochstelle 3 durch Strukturieren integriert, beispielsweise durch Bedrucken mit anschließendem Einbrennen oder Aufdampfen oder Aufsputtern mit anschließendem Sinken.
Der ersten Leiterbahn 5 sind zwei Meßleiter 52 und 53 zugeordnet, die an jeweils einem Meßpunkt 56 bzw. 57 mit der Leiterbahn 5 elektrisch verbunden sind. Die beiden Meßleiter 52 und 53 sind vorzugsweise ebenfalls als Leiterbahnen auf der Unterseite 31 der Kochstelle 3 angebracht. Jeder der Meßleiter 52 und 53 ist mit einem elektrischen Anschluß 54 bzw. 55 versehen. Die Leiterbahn 5 besteht vorzugsweise aus einem Material mit einem temperaturabhängigen elektrischen Widerstand, vorzugsweise Gold (Au) oder Platin (Pt). Die Meßleiter 52 und 53 weisen vorzugsweise einen deutlich geringeren elektrischen Widerstand auf als die Leiterbahnen 5. Gemäß einer Vierleiter- oder Vierpunktwiderstandsmessung kann nun der elektrische Widerstand der Leiterbahn zwischen den Meßpunkten 56 und 57 durch Messen des Spannungsabfalls zwischen den Meßanschlüssen 54 und 55 bestimmt werden, der im wesentlichen dem Spannungsabfall zwischen den Meßpunkten 56 und 57 entspricht. Der gemessene Spannungsabfall zwischen den Meßanschlüssen 54 und 55 ist ein direktes Maß für die über den zwischen den Meßpunkten 56 und 57 liegenden Teil der Leiterbahn 5 gemittelte Temperatur T₂ an der Unterseite 31 der Glaskeramik-Kochstelle 3. Die Leiterbahn 5 wird zur Widerstands- bzw. Temperaturmessung in bekannter Weise mit einem bekannten Meßstrom über die Anschlüsse 50 und 51 bestromt und dazu vorzugsweise mit einer Konstantstromquelle verbunden.
Die erste Temperatur T₁ an der Oberfläche 32 der Kochstelle 3 wird durch Messung des Widerstandes der Kochstelle 3 zwischen den Leiterbahnen 5 und 6 über die entsprechenden Anschlüsse 50 und 51 bzw. 60 und 61 gemessen. Dazu wird der Spannungsabfall zwischen den beiden Leiterbahnen 5 und 6 bestimmt, der mit zunehmender Temperatur T₁ abnimmt. Die Leiterbahn 5 hat somit eine Doppelfunktion als Temperatursensor für die zweite Temperatur T₂ und als Elektrode für den Glaskeramikwiderstandssensor als Temperatursensor zur Messung der ersten Temperatur T₁.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 2 sind ferner kreissegmentartig geformte Elektroden 70, 71, 72 und 73 vorgesehen, die eine Bestimmung der Position des Kochgeschirrs 2 auf der Aufstellfläche 30 erlauben durch kapazitive Messungen. Solche kapazitiven Sensoren zur Bestimmung der Topfstellung sind bereits aus der eingangs genannten DE-A-43 36 752 bekannt.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform eines Geräts zum Garen von Gargut 4 in Kochgeschirr 2 mit einer Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens 20 des Kochgeschirrs 2 gemäß Fig. 1. Der Kochstelle 3 wird von einer Heizeinrichtung 9, beispielsweise einem der Unterseite 31 der Kochstelle 3 zugewandten Strahlungsheizkörper, Heizleistung P zugeführt. Die Auswerteeinrichtung 15 der Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens 20 des Kochgeschirrs 2 ist mit ihrem Ausgang mit einem Eingang eines Sollwertgebers 17 verbunden. Der Sollwertgeber 17 ermittelt aus der von der Auswerteeinrichtung 15 bestimmten Maßzahl G für die Güte des Kochgeschirrbodens 20 eine Solltemperatur Tc, die einem Regler 18 zugeführt wird. Der Sollwertgeber 17 und der Regler 18 sind Bestandteile einer Regeleinrichtung 16. Dem Regler 18 wird ferner die Temperatur T₂ der Temperaturmeßeinrichtung 8 zugeführt. Es kann allerdings auch die erste Temperatur T₁ der ersten Temperaturmeßeinrichtung 7 dem Regler 18 zugeführt werden, wobei dann die Solltemperatur Tc des Sollwertgebers 17 entsprechend angepaßt wird. Der Regler 18 vergleicht die zugeführte Isttemperatur T₂ mit der aus der Maßzahl G ermittelten Solltemperatur Tc und stellt in Abhängigkeit von dem Vergleichsergebnis über ein Stellsignal S die Heizeinrichtung 9. Durch Steuern der Heizleistung P der Heizeinrichtung 9 wird somit die Temperatur T₂ auf die ermittelte Solltemperatur Tc geregelt. Bei einem schlechten Kochgeschirrboden 20 wird im allgemeinen die Solltemperatur Tc heraufgesetzt, um die schlechte Wärmeübertragung von der Kochstelle 3 auf das Kochgeschirr 2 und damit auf das Gargut 4 auszugleichen.
In einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform kann anstelle eines geschlossenen Regelkreises zur Regelung der Temperatur wie in der Ausführungsform gemäß Fig. 4 auch ein offener Steuerkreis zum Steuern der Heizleistung P vorgesehen sein, bei dem eine Steuereinrichtung in Abhängigkeit von der Gütemaßzahl G die Heizleistung P der Heizeinrichtung 9 steuert.
In einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform ist anstelle einer strahlungsbeheizten Kochstelle 3 eine direkt widerstandsbeheizte Kochstelle vorgesehen, die im allgemeinen eine Keramikplatte aus Siliciumnitrid oder Siliciumcarbid und auf der Unterseite dieser Keramikplatte angebrachte Widerstandsstrukturen zur elektrischen Beheizung der Keramikplatte umfaßt. Diese Widerstandsstrukturen können Leiterbahnen sein, die aufgesputtert, aufgedampft oder auch angepreßt werden.
Bezugszeichenliste
2 Kochgeschirr
3 Kochstelle
4 Gargut
5, 6 Leiterbahn
7 Temperaturmeßeinrichtung
8 Temperaturmeßeinrichtung
9 Heizeinrichtung
10 Zwischenraum
15 Auswerteeinrichtung
16 Regeleinrichtung
17 Sollwertgeber
18 Regler
20 Boden
21 Bodenteil
30 Aufstellfläche
31 Unterseite
32 Oberfläche
34 Kontaktfläche
50, 51 Anschluß
52, 53 Meßleiter
54, 55 Anschluß
56, 57 Meßpunkt
60, 61 Anschluß
70, 71, 72, 73 Elektrode
T₁, T₂, T₃ Temperatur
Tc Solltemperatur
S Stellsignal
P Heizleistung
G Gütemaßzahl

Claims (15)

1. Verfahren zum Bestimmen der Güte des Bodens (20) von Kochgeschirr (2), das auf einer Aufstellfläche (30) einer beheizten Kochstelle (3) steht, bei dem
  • a) eine erste Temperatur (T₁) der Kochstelle (3) in einem ersten Bereich der Kochstelle (3) an der Aufstellfläche (30) unterhalb des Bodens (20) des Kochgeschirrs (2) ermittelt wird,
  • b) eine zweite Temperatur (T₂) der Kochstelle (3) in einem von dem ersten Bereich beabstandeten zweiten Bereich (31) der Kochstelle (3) ermittelt wird,
  • c) eine Maßzahl (G) für die Güte des Bodens (30) des Kochgeschirrs (2) hergeleitet wird, die eindeutig von der Differenz (T₁-T₂) zwischen der ersten Temperatur (T₁) und der zweiten Temperatur (T₂) abhängt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Kochstelle (3) eine im wesentlichen konstante Heizleistung (P) zugeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei dem die erste Temperatur (T₁) und die zweite Temperatur (T₂) in einem thermisch stationären Zustand ermittelt werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Maßzahl (G) für die Güte des Kochgeschirrbodens (20) auf einer Anzeigeeinrichtung angezeigt wird.
5. Verfahren zum Garen von Gargut (4), bei dem
  • a) Kochgeschirr (2) mit dem Gargut (4) auf einer Aufstellfläche (30) einer Kochstelle (3) angeordnet wird und der Kochstelle (3) Heizleistung (P) zugeführt wird,
  • b) eine Maßzahl (G) für die Güte des Bodens (20) des Kochgeschirrs (2) nach einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4 bestimmt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem die der Kochstelle (3) zugeführte Heizleistung (P) in Abhängigkeit von der Maßzahl (G) für die Güte des Bodens (20) des Kochgeschirrs (2) eingestellt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem
  • a) eine Temperatur (T₁, T₂) der Kochstelle (3) auf eine Solltemperatur (Tc) geregelt wird durch Steuern der der Kochstelle (3) zugeführten Heizleistung (P) und die
  • b) Solltemperatur (Tc) für die Temperaturregelung in Abhängigkeit von der Maßzahl (G) für die Güte des Kochgeschirrbodens (20) eingestellt wird.
8. Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens (20) von Kochgeschirr (2), das auf einer Aufstellfläche (30) einer beheizten Kochstelle (3) steht, mit
  • a) einer ersten Temperaturmeßeinrichtung (5, 6, 7) zum Ermitteln einer ersten Temperatur (T₁) in einem ersten Bereich der Kochstelle (3) an der Aufstellfläche (30) unterhalb des Bodens (20) des Kochgeschirrs (2),
  • b) einer zweiten Temperaturmeßeinrichtung (5, 8) zum Ermitteln einer zweiten Temperatur (T₂) in einem von dem ersten Bereich entfernten zweiten Bereich (31) der Kochstelle (3) und mit
  • c) einer Auswerteeinrichtung (15), die mit den beiden Temperaturmeßeinrichtungen (5, 6, 7, 8) verbunden ist und die eine Maßzahl (G) für die Güte des Bodens (20) des Kochgeschirrs (2) ermittelt, die eindeutig von der Differenz (T₁-T₂) der ersten Temperatur (T₁) und der zweiten Temperatur (T₂) abhängt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der
  • a) die erste Temperaturmeßeinrichtung (5, 6, 7) den elektrischen Widerstand des ersten Bereichs der Kochstelle (3) als Maß für die erste Temperatur (T₁) mißt und
  • b) die zweite Temperaturmeßeinrichtung (5, 8) an einer von der Aufstellfläche (30) abgewandten Oberfläche (31) der Kochstelle (3) wenigstens eine Leiterbahn (5) mit einem temperaturabhängigen elektrischen Widerstand umfaßt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der die erste Temperaturmeßeinrichtung zwei unmittelbar gegenüber der Aufstellfläche (30) an der von der Aufstellfläche (30) abgewandten Oberfläche (31) der Kochstelle (3) angeordnete Elektroden zur Widerstandsmessung umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, bei der als eine Elektrode der ersten Temperaturmeßeinrichtung die Leiterbahn der zweiten Temperaturmeßeinrichtung vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11 mit einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen der Maßzahl (G) für die Güte des Kochgeschirrbodens (20).
13. Gerät zum Garen von Gargut (4) mit
  • a) wenigstens einer Kochstelle (3) mit einer Aufstellfläche (30) zum Aufstellen von Kochgeschirr (2) mit dem Gargut (4),
  • b) einer Heizeinrichtung (9) zum Zuführen von Heizleistung (P) zu der Kochstelle (3),
  • c) einer Vorrichtung zum Bestimmen der Güte des Bodens (20) des Kochgeschirrs (2) nach einem der Ansprüche 8 bis 12.
14. Gerät nach Anspruch 13, mit einer mit der Heizeinrichtung (9) verbundenen Steuereinrichtung (18) zum Steuern der der Kochstelle (3) zugeführten Heizleistung (P) in Abhängigkeit von der ermittelten Maßzahl (G) für die Güte des Kochgeschirrbodens (20).
15. Gerät nach Anspruch 13 mit einer mit der Heizeinrichtung (9) verbundenen Regeleinrichtung (16), die eine Solltemperatur (Tc) in Abhängigkeit von der ermittelten Maßzahl (G) für die Güte des Kochgeschirrbodens (30) ermittelt und eine Temperatur (T₁, T₂) der Kochstelle (3) auf diese Solltemperatur (Tc) regelt.
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