DE19642467A1 - Scheinwerferanlage für Fahrzeuge zur Aussendung eines veränderlichen Lichtbündels - Google Patents
Scheinwerferanlage für Fahrzeuge zur Aussendung eines veränderlichen LichtbündelsInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Scheinwerferanlage für
Fahrzeuge zur Aussendung eines veränderlichen Lichtbündels
nach der Gattung des Anspruchs 1.
Eine solche Scheinwerferanlage ist durch die DE 42 15 940 A1
bekannt. Diese Scheinwerferanlage weist wenigstens eine
Scheinwerfereinheit und eine Sensoreinrichtung auf, durch
die Witterungsbedingungen in der Umgebung des Fahrzeugs
erfaßt werden. Die wenigstens eine Scheinwerfereinheit kann
zur Erzeugung eines Abblendlichts ausgebildet sein und ein
Lichtbündel aussenden, das eine obere Helldunkelgrenze
aufweist. Die Sensoreinrichtung ist mit einer
Steuereinrichtung verbunden, in der die Signale der
Sensoreinrichtung ausgewertet werden und abhängig davon die
Änderung des von der wenigstens einen Scheinwerfereinheit
ausgesandten Lichtbündels gesteuert wird. Die Änderung des
von der wenigstens einen Scheinwerfereinheit ausgesandten
Lichtbündels wird somit durch die Steuereinrichtung abhängig
von den Witterungsbedingungen in der Umgebung des Fahrzeugs
gesteuert. Als Witterungsbedingung wird dabei beispielsweise
das Auftreten von Nebel durch die Sensoreinrichtung erfaßt,
die als optoelektronische Sensoreinrichtung ausgebildet ist.
Wird durch die Sensoreinrichtung das Auftreten von Nebel
erfaßt, so wird durch die Steuereinrichtung das von der
wenigstens einen Scheinwerfereinheit ausgesandte Lichtbündel
gegenüber dem ohne Nebel ausgesandten Lichtbündel verändert,
um die Sichtbedingungen für den Fahrzeuglenker zu
verbessern.
Es wurde festgestellt, daß bei hoher Feuchtigkeit in der
Umgebung des Fahrzeugs, insbesondere bei nasser Fahrbahn vor
dem Fahrzeug, eine erhöhte Blendung entgegenkommender
Fahrzeuglenker auftritt, die dadurch bedingt ist, daß durch
die gegenüber trockener Fahrbahn einen höheren
Reflexionskoeffizienten aufweisende nasse Fahrbahn Licht
streifend nach vorne reflektiert wird. Dabei verursacht vor
allem das Vorfeld der Fahrbahn nahe vor dem Fahrzeug
beleuchtendes Licht eine Blendung entgegenkommender
Fahrzeuglenker. Dieses Problem besteht auch bei der
vorstehend erläuterten bekannten Scheinwerferanlage.
Die erfindungsgemäße Scheinwerferanlage mit den Merkmalen
gemäß Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß bei hoher
Feuchtigkeit in der Umgebung des Fahrzeugs, insbesondere bei
nasser Fahrbahn vor dem Fahrzeug, infolge der dann durch die
Steuereinrichtung bewirkten Verhinderung der Beleuchtung des
Nahbereichs der Fahrbahn eine Blendung entgegenkommender
Fahrzeuglenker durch an der nassen Fahrbahn reflektiertes
Licht vermieden oder zumindest verringert ist.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Scheinwerferanlage angegeben. Durch die Weiterbildung gemäß
Anspruch 4 ist eine Eigenblendung des Fahrzeuglenkers
vermindert. Die Ausbildung gemäß Anspruch 5 ermöglicht es,
bei einer Scheinwerfereinheit die Änderung des Lichtbündels
zu bewirken. Bei der Ausbildung der Scheinwerfereinheit
gemäß Anspruch 8 ist durch einfaches Zu- oder Abschalten der
den Nahbereich beleuchtenden Scheinwerferuntereinheit die
Beleuchtung des Nahbereichs zu bewirken oder diese zu
unterdrücken.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine Vorderansicht eines
Fahrzeugs mit einer Scheinwerferanlage in vereinfachter
Darstellung, Fig. 2 einen vor der Scheinwerferanlage
angeordneten Meßschirm bei der Beleuchtung durch von der
Scheinwerferanlage bei trockener Umgebung des Fahrzeugs
ausgesandtes Licht, Fig. 3 den Meßschirm bei der
Beleuchtung durch von der Scheinwerferanlage bei feuchter
Umgebung des Fahrzeugs ausgesandtes Licht, Fig. 4 den
Meßschirm bei der Beleuchtung durch von der
Scheinwerferanlage bei feuchter Umgebung des Fahrzeugs und
geringer Sichtweite ausgesandtes Licht, Fig. 5 eine
Scheinwerfereinheit der Scheinwerferanlage gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel, Fig. 6 eine Scheinwerfereinheit
der Scheinwerferanlage gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel, Fig. 7 eine Scheinwerfereinheit der
Scheinwerferanlage gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel,
Fig. 8 eine Scheinwerfereinheit der Scheinwerferanlage
gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel, Fig. 9 ein
Ausführungsbeispiel einer Sensoreinrichtung der
Scheinwerferanlage und Fig. 10 eine Ausführung einer
Steuereinrichtung der Scheinwerferanlage.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Ein in Fig. 1 vereinfacht dargestelltes Fahrzeug,
insbesondere ein Kraftfahrzeug, weist eine
Scheinwerferanlage auf, mit wenigstens einer am Frontend des
Fahrzeugs angeordneten Scheinwerfereinheit 10 zur Aussendung
eines veränderlichen Lichtbündels auf. Vorzugsweise ist
jeweils wenigstens eine Scheinwerfereinheit 10 in beiden
seitlichen Bereichen des Frontends des Fahrzeugs wie ein
üblicher Scheinwerfer angeordnet. Die Scheinwerferanlage
weist außerdem wenigstens eine Sensoreinrichtung 12 auf,
durch die die Feuchtigkeit in der Umgebung des Fahrzeugs
erfaßt wird und die mit einer Steuereinrichtung 14 verbunden
ist, in der die Signale der Sensoreinrichtung 12 ausgewertet
werden und durch die abhängig davon die Änderung des von der
wenigstens einen Scheinwerfereinheit 10 ausgesandten
Lichtbündels gesteuert wird. Dabei wird die Charakteristik
des ausgesandten Lichtbündels verändert, worunter dessen
Richtung, Steienstreuung, das heißt Streuung in horizontaler
Richtung, Reichweite und die Lage einer dieses begrenzenden
Helldunkelgrenze zu verstehen ist.
In einem Zustand bei trockener Umgebung des Fahrzeugs wird
durch die wenigstens eine Scheinwerfereinheit 10 ein
Abblendlichtbündel ausgesandt, das einen mit Abstand von der
Scheinwerfereinheit 10 senkrecht zu deren optischer Achse
angeordneten Meßschirm 50 in einem in Fig. 2 dargestellten
Bereich 52 beleuchtet. Die Scheinwerfereinheit 10 ist dabei
für einen Einsatz des Fahrzeugs in einem Land mit
Rechtsverkehr vorgesehen. Der Meßschirm 50 repräsentiert die
vor dem Fahrzeug liegende Fahrbahn, deren seitliche Ränder
auf dem Meßschirm 50 mit 54 bezeichnet sind und deren
Mittellinie mit 56 bezeichnet ist. Die horizontale
Mittelebene des Meßschirms 50 ist mit HH bezeichnet und
dessen vertikale Mittelebene ist mit VV bezeichnet. Die
horizontale Mittelebene HH und die vertikale Mittelebene VV
schneiden sich im Punkt HV. Der Bereich 52 ist nach oben
durch eine Helldunkelgrenze begrenzt, die auf der
Gegenverkehrsseite, das heißt im vorliegenden Fall für
Rechtsverkehr, der linken Seite des Meßschirms 50 einen
horizontalen Abschnitt 58 aufweist, der etwas unterhalb der
horizontalen Mittelebene HH angeordnet ist. Auf der eigenen
Verkehrsseite, das heißt im vorliegenden Fall für
Rechtsverkehr, der rechten Seite des Meßschirms 50, weist
die Helldunkelgrenze einen ausgehend und vom horizontalen
Abschnitt 58 zum rechten Rand des Meßschirms 50 hin
ansteigenden Abschnitt 59 auf. Alternativ kann die
Helldunkelgrenze auch auf der Gegenverkehrsseite den
horizontalen Abschnitt 58 aufweisen und auf der eigenen
Verkehrsseite einen weiteren, gegenüber dem Abschnitt 58
jedoch in vertikaler Richtung höher angeordneten
horizontalen Abschnitt 61 aufweisen, der in Fig. 2
gestrichelt dargestellt ist. Ist die Scheinwerfereinheit 10
für einen Einsatz des Fahrzeugs in einem Land mit
Linksverkehr vorgesehen, so sind die Abschnitte 58, 59 bzw.
58, 61 der Helldunkelgrenze bezüglich der vertikalen
Mittelebene VV vertauscht angeordnet. Im beleuchteten
Bereich 52 sind mehrere Linien 60 gleicher
Beleuchtungsstärke, sogenannte Isoluxlinien, eingezeichnet.
Die höchsten Beleuchtungsstärkewerte im beleuchteten Bereich
52 sind etwas rechts der vertikalen Mittelebene VV und etwas
unterhalb des ansteigenden Abschnitts 59 der
Helldunkelgrenze vorhanden und zu den seitlichen Rändern und
zum unteren Rand des Bereichs 52 hin nimmt die
Beleuchtungsstärke gleichmäßig ab. Der Bereich 52 reicht in
vertikaler Richtung in einer beiderseits an die vertikale
Mittelebene VV angrenzenden Zone weit nach unten, wodurch
der dicht vor dem Fahrzeug angeordnete Nahbereich 55 der
Fahrbahn beleuchtet wird. Insgesamt wird durch das von der
Scheinwerfereinheit 10 bei trockener Umgebung des Fahrzeugs
ausgesandte Licht sowohl eine ausreichende Beleuchtung des
Fernbereichs der Fahrbahn dicht unterhalb der
Helldunkelgrenze 58, 59 als auch eine ausreichende
Beleuchtung des Nahbereichs vor dem Fahrzeug erreicht.
Wird durch die Sensoreinrichtung 12 Feuchtigkeit in der
Umgebung des Fahrzeugs detektiert, so wird durch die
Steuereinrichtung 14 das von der wenigstens einen
Scheinwerfereinheit 10 ausgesandte Lichtbündel verändert, so
daß dieses den Meßschirm 50 in einem in Fig. 3 mit 62
bezeichneten Bereich beleuchtet. Der Bereich 62 ist wie der
Bereich 52 nach oben durch die Helldunkelgrenze 58,59 bzw.
58,61 begrenzt, deren Lage gegenüber Fig. 2 unverändert
ist. Die Ausdehnung des Bereichs 62 in vertikaler Richtung
in einer beiderseits an die vertikale Mittelebene VV
angrenzenden Zone ist jedoch gegenüber der Erstreckung des
Bereichs 52 in Fig. 2 reduziert, so daß der Bereich 62 in
vertikaler Richtung nicht so weit nach unten reicht wie der
Bereich 52 und der Nahbereich 55 der Fahrbahn vor dem
Fahrzeug in deren in horizontaler Richtung betrachtet
mittlerem Bereich mit geringerer Beleuchtungsstärke
beleuchtet wird. Das den Nahbereich 55 beleuchtende
Teillichtbündel kann dabei abgeschirmt werden, so daß es
nicht aus der Scheinwerfereinheit 10 austritt, wobei es dann
jedoch nicht mehr genutzt werden kann. Alternativ kann
dieses Teillichtbündel derart in seiner Richtung verändert
werden, daß es eine geringere Neigung aufweist und damit
eine Zone näher an der Helldunkelgrenze 58,59 bzw. 58,61
beleuchtet. Hierdurch kann eine Verbesserung der Beleuchtung
des Fernbereichs der Fahrbahn dicht unterhalb der
Helldunkelgrenze 58, 59 bzw. 58, 61 erreicht werden. Im
Bereich der Fahrbahnränder 54 ist die Beleuchtungsstärke im
Bereich 62 jedoch gegenüber dem Bereich 52 in Fig. 2 nicht
reduziert. Dadurch, daß der Nahbereich 55 der Fahrbahn nur
noch mit geringerer Beleuchtungsstärke beleuchtet wird, kann
von diesem Bereich der Fahrbahn entsprechend nur noch wenig
Licht reflektiert werden, das eine Blendung
entgegenkommender Fahrzeuglenker hervorrufen könnte.
Zusätzlich kann bei hoher Feuchtigkeit in der Umgebung des
Fahrzeugs und geringer Sichtweite, beispielsweise infolge
starken Regens, Schneefalls oder Nebels, das von der
wenigstens einen Scheinwerfereinheit 10 ausgesandte
Lichtbündel durch die Steuereinrichtung 14 weiter verändert
werden. Dabei wird das von der Scheinwerfereinheit 10
ausgesandte Lichtbündel derart verändert, daß dieses eine
geringere Reichweite gegenüber dem Lichtbündel aufweist, das
den Bereich 62 gemäß Fig. 3 beleuchtet. Hierdurch kann eine
durch die Wassertropfen oder Schneeflocken in der Luft
verursachte Eigenblendung des Fahrzeuglenkers durch das von
der eigenen Scheinwerfereinheit ausgesandte Lichtbündel
vermindert werden und durch die geringere Entfernung der
unterhalb so abgesenkten Helldunkelgrenze beleuchteten
Bereiche eine bessere Ausleuchtung der mittleren Sehzonen in
einem Bereich von etwa 30 m bis 45 m erreicht werden. Der
Verzicht auf die Beleuchtung des Fernbereichs in einer
Entfernung von etwa 45 m bis 65 m und weiter zugunsten einer
verbesserten Ausleuchtung des mittleren Entfernungsbereichs
ist bei sehr schlechten Witterungsbedingungen vorteilhaft,
da die Fahrgeschwindigkeiten bei solchen Bedingungen nicht
hoch sind und daher die Ausleuchtung der mittleren
Entfernungsbereiche wichtiger ist als die des Fernbereichs.
Durch das von der Scheinwerfereinheit 10 ausgesandte
Lichtbündel wird der Meßschirm 50 gemäß Fig. 4 in einem
Bereich 72 beleuchtet, der gegenüber dem Bereich 62 gemäß
Fig. 3 in vertikaler Richtung nach unten verschoben ist.
Die den Bereich nach oben begrenzende Helldunkelgrenze 78, 79
ist gegenüber der Helldunkelgrenze 58, 59 der Bereiche 52
bzw. 62 in vertikaler Richtung tiefer angeordnet. Um eine zu
starke Beleuchtung des Nahbereichs vor dem Fahrzeug in einer
an die vertikale Mittelebene VV angrenzenden Zone des
Meßschirms 50 zu vermeiden, ist die Ausdehnung des Bereichs
72 in vertikaler Richtung gegenüber der des Bereichs 62
gemäß Fig. 3 weiter reduziert, so daß der Bereich 72 in
vertikaler Richtung nicht weiter nach unten reicht als der
Bereich 62. Die den Meßschirm 50 oberhalb der
Helldunkelgrenze 78, 79 oder unterhalb der unteren Grenzlinie
des Bereichs 72 beleuchtenden Teillichtbündel können
wiederum derart abgeschirmt werden, daß diese nicht aus der
Scheinwerfereinheit 10 austreten oder derart in ihrer
Richtung verändert werden, daß sie eine stärkere Neigung
nach unten aufweisen und zusätzlich den Bereich 72
beleuchten.
Eine Änderung des von der wenigstens einen
Scheinwerfereinheit ausgesandten Lichtbündels kann zwischen
den vorstehend erläuterten Stufen erfolgen, wobei jedoch
auch weitere Zwischenstufen möglich sind, so daß das
Lichtbündel allmählich von der den Bereich 52 des Meßschirms
50 gemäß Fig. 2 beleuchtenden Charakteristik in die den
Bereich 62 gemäß Fig. 3 beleuchtende Charakteristik
verändert wird. Ebenso ist es beim Übergang von der den
Bereich 62 gemäß Fig. 3 beleuchtenden Charakteristik zu der
den Bereich 72 gemäß Fig. 4 beleuchtenden Charakteristik
des Lichtbündels möglich weitere Zwischenstufen vorzusehen,
so daß die Helldunkelgrenze 78,79 allmählich abgesenkt wird
und entsprechend die vertikale Ausdehnung des Bereichs 72
allmählich reduziert wird.
In Fig. 5 ist die Scheinwerfereinheit 10 gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel dargestellt. Die Scheinwerfereinheit 10
ist dabei nach dem Reflexionsprinzip aufgebaut und weist
einen Reflektor 20 auf, in den eine Lichtquelle 21
eingesetzt ist. In Lichtaustrittsrichtung 22 gesehen nach
dem Reflektor 20 kann eine lichtdurchlässige Scheibe 23
angeordnet sein. Die Lichtquelle 21 kann eine Glühlampe oder
eine Gasentladungslampe sein. In Lichtaustrittsrichtung 22
nach der Scheibe 23 kann noch eine weitere lichtdurchlässige
Scheibe 19 angeordnet sein, die eine Abdeckscheibe der
Scheinwerfereinheit 10 bildet. Der Reflektor 20 kann in
seiner Form derart bestimmt sein, daß durch diesen von der
Lichtquelle 21 ausgesandtes Licht so reflektiert wird, daß
es ein Lichtbündel bildet, das die zur Beleuchtung des
Meßschirms erforderliche Charakteristik aufweist. Alternativ
oder zusätzlich kann die Scheibe 23 zumindest bereichsweise
optische Elemente aufweisen, durch die das hindurchtretende
Licht abgelenkt wird und so das aus der Scheinwerfereinheit
10 austretende Lichtbündel die erforderliche Charakteristik
erhält.
Für eine Änderung der Charakteristik des aus der
Scheinwerfereinheit 10 austretenden Lichtbündels zur
Beleuchtung der verschiedenen Bereiche 52, 62 oder 72 des
Meßschirms 50 gemäß den Fig. 2 bis 4 kann eine
Bewegbarkeit, das heißt eine Verschiebbarkeit oder eine
Verkippbarkeit der Lichtquelle 21 vorgesehen sein, die durch
die Steuereinrichtung 14 über eine an der Lichtquelle 21
angreifende Verstelleinrichtung 24 bewirkt werden kann.
Alternativ oder zusätzlich kann für eine Änderung der
Charakteristik des aus der Scheinwerfereinheit 10
austretenden Lichtbündels auch eine Bewegbarkeit, das heißt
eine Verschiebbarkeit oder Verkippbarkeit von Teilen des
Reflektors 20 oder des gesamten Reflektors 20 vorgesehen
sein, die ebenfalls durch die Steuereinrichtung 14 über eine
am Reflektor 10 angreifende Verstelleinrichtung 25 bewirkt
werden kann.
Schließlich kann für eine Änderung der Charakteristik des
aus der Scheinwerfereinheit 10 austretenden Lichtbündels
zusätzlich oder alternativ zu den vorstehend beschriebenen
Ausführungen auch zumindest ein Teil der Scheibe 23, der
optische Elemente aufweist, in den Strahlengang des vom
Reflektor 20 reflektierten Lichts eingebracht oder aus
diesem entfernt werden, wozu wiederum die Steuereinrichtung
14 über eine an diesem Teil der Scheibe 23 angreifende
Verstelleinrichtung 26 die Bewegung dieses Teils der Scheibe
23 bewirkt. In allen Fällen werden Teile des aus der
Scheinwerfereinheit 10 in einer Betriebsstellung für
trockene Umgebung des Fahrzeugs austretenden Lichtbündels
durch die Bewegung der Lichtquelle 21 und/oder von Teilen
des Reflektors 20 und/oder von Teilen der Scheibe 23 in
ihrer Richtung derart verändert, daß diese den Nahbereich 55
der Fahrbahn gemäß den Fig. 2 bis 4 und/oder den
Fernbereich der Fahrbahn unterhalb der horizontalen
Mittelebene HH des Meßschirms 50 gemäß Fig. 4 nicht mehr
oder nur noch mit geringer Beleuchtungsstärke beleuchten.
In Fig. 6 ist die Scheinwerfereinheit 10 gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem der
grundsätzliche Aufbau dem gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel entspricht. Es ist dabei jedoch
abweichend zum ersten Ausführungsbeispiel keine Bewegbarkeit
der Lichtquelle 21, von Teilen des Reflektors 20 oder von
Teilen der Scheibe 23 vorgesehen, sondern es ist wenigstens
eine Abschirmvorrichtung 27, 28 vorgesehen, durch die die
entsprechenden Teile des aus der Scheinwerfereinheit 10
austretenden Lichtbündels abgeschirmt werden können, die den
Nahbereich 55 oder den Fernbereich der Fahrbahn vor dem
Fahrzeug beleuchten würden. Es kann dabei eine
Abschirmvorrichtung 27 vorgesehen sein, durch die der den
Nahbereich beleuchtende Teil des Lichtbündels abgeschirmt
werden kann, und eine weitere Abschirmvorrichtung 28, durch
die der den Fernbereich beleuchtende Teil des Lichtbündels
abgeschirmt werden kann.
Die Abschirmvorrichtungen 27, 28 können derart bewegbar sein,
daß diese in den Strahlengang des vom Reflektor 20
reflektierten Lichts eingebracht und aus diesem entfernt
werden können, wozu an diesen eine Verstelleinrichtung 29
angreifen kann, die durch die Steuereinrichtung 14 aktiviert
wird. Alternativ können die Abschirmvorrichtungen 27,28 auch
fest stehend angeordnet sein und eine veränderliche
Lichtdurchlässigkeit aufweisen, wobei diese durch die
Steuereinrichtung 14 bei trockener Umgebung des Fahrzeugs
auf hohe Lichtdurchlässigkeit geschaltet werden, so daß das
gesamte vom Reflektor 20 reflektierte Licht aus der
Scheinwerfereinheit 10 austreten kann und zur Abschirmung
der entsprechenden Teile des Lichtbündels werden die
Abschirmvorrichtungen 27, 28 durch die Steuereinrichtung 14
auf geringe Lichtdurchlässigkeit geschaltet. Die Änderung
der Lichtdurchlässigkeit der Abschirmvorrichtungen 27, 28
kann beispielsweise unter dem Einfluß einer elektrischen
Spannung erfolgen, die durch die Steuereinrichtung 14 an
diese angelegt wird.
In Fig. 7 ist die Scheinwerfereinheit 10 gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem diese nach
dem Projektionsprinzip aufgebaut ist und einen Reflektor 30,
eine in diesen eingesetzte Lichtquelle 31, eine in
Lichtaustrittsrichtung 32 nach dem Reflektor 30 angeordnete
Linse 33 sowie eine zwischen der Linse 33 und dem Reflektor
30, unterhalb dessen optischer Achse 34 angeordnete Blende
35 aufweist. Durch den Reflektor 30 wird von der Lichtquelle
31 ausgesandtes Licht reflektiert, von dem ein Teil an der
Blende 35 vorbeigelangt und durch die Linse 33 hindurchtritt
und derart abgelenkt wird, daß das aus der
Scheinwerfereinheit 10 austretende Lichtbündel die
erforderliche Charakteristik aufweist.
Zusätzlich kann im Strahlengang des durch die Linse 33
hindurchtretenden Lichts noch eine lichtdurchlässige Scheibe
36 angeordnet sein, die optische Elemente aufweisen kann,
durch die das hindurchtretende Licht abgelenkt wird. Durch
die Blende 35 wird die Helldunkelgrenze des aus der
Scheinwerfereinheit 10 austretenden Lichtbündels erzeugt.
Die Blende 35 kann in vertikaler Richtung bewegbar sein, um
die Lage der Helldunkelgrenze des ausgesandten Lichtbündels
von der Lage der Helldunkelgrenze 58, 59 gemäß Fig. 2 und 3
in die Lage der Helldunkelgrenze 78, 79 gemäß Fig. 4 zu
verändern. Hierzu kann an der Blende 35 eine
Verstelleinrichtung 37 angreifen, die durch die
Steuereinrichtung 14 aktiviert wird. Alternativ kann die
Blende 35 wiederum auch feststehend angeordnet sein und eine
veränderliche Lichtdurchlässigkeit aufweisen, die durch die
Steuereinrichtung 14 gesteuert wird. Zusätzlich zur Blende
35 kann noch eine oberhalb der optischen Achse 34
angeordnete Abschirmvorrichtung 38 vorgesehen sein, durch
die ein den Nahbereich beleuchtender Teil des Lichtbündels
wahlweise abgeschirmt werden kann. Die Abschirmvorrichtung
38 kann wiederum bewegbar sein und über eine an dieser
angreifende Verstelleinrichtung 39 durch die
Steuereinrichtung 14 bewegbar sein oder fest stehend
angeordnet sein und eine veränderliche Lichtdurchlässigkeit
aufweisen, die durch die Steuereinrichtung 14 gesteuert
wird.
In Fig. 8 ist die Scheinwerfereinheit 10 gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem diese aus
wenigstens zwei Scheinwerferuntereinheiten 40, 41 besteht.
Die Scheinwerferuntereinheiten 40, 41 weisen jeweils einen
Reflektor 42 sowie eine Lichtquelle 43 auf und können nach
dem Reflexionsprinzip aufgebaut sein oder nach dem
Projektionsprinzip. Durch wenigstens eine
Scheinwerferuntereinheit 40 wird in deren Betrieb ein
Lichtbündel ausgesandt, das den Meßschirm 50 gemäß Fig. 2
im Bereich 52, jedoch ohne den Nahbereich 55, beleuchtet.
Durch wenigstens eine weitere Scheinwerferuntereinheit 41
wird in deren Betrieb ein Lichtbündel ausgesandt, durch das
im wesentlichen nur der Nahbereich 55 gemäß Fig. 2
beleuchtet wird. Der Betrieb der Scheinwerferuntereinheit 41
wird dabei durch die Steuereinrichtung 14 gesteuert, so daß
bei hoher Feuchtigkeit in der Umgebung des Fahrzeugs die
Beleuchtung des Nahbereichs 55 auf einfache Weise durch
Ausschalten der Scheinwerferuntereinheit 41 vermieden werden
kann.
Die Scheinwerfereinheit 10 kann zusätzlich noch wenigstens
eine weitere Scheinwerferuntereinheit 44 aufweisen, durch
die in deren Betrieb im wesentlichen nur der Fernbereich
dicht unterhalb der Helldunkelgrenze 58, 59 beleuchtet wird.
In diesem Fall kann die Scheinwerferuntereinheit 40 derart
modifiziert sein, daß diese in ihrem Betrieb ein Lichtbündel
aussendet, das den Bereich 52, jedoch nicht den Nahbereich
55 und gegebenenfalls auch nicht den durch das von der
Scheinwerferuntereinheit 44 ausgesandte Lichtbündel
beleuchteten Fernbereich beleuchtet. Der Betrieb der
Scheinwerferuntereinheit 44 wird dabei ebenfalls durch die
Steuereinrichtung 14 gesteuert, so daß diese bei geringer
Sichtweite vor dem Fahrzeug abgeschaltet werden kann oder
die Richtung des von dieser ausgesandten Lichtbündels nach
unten verändert werden kann und eine Umschaltung von der
Beleuchtung des Bereichs 62 des Meßschirms 50 gemäß Fig. 3
auf die Beleuchtung des Bereichs 72 des Meßschirms 50 gemäß
Fig. 4 ermöglicht ist. Die Scheinwerfereinheit 10 kann noch
weitere Scheinwerferuntereinheiten aufweisen, durch die
jeweils verschiedene Bereiche des Meßschirms 50 beleuchtet
werden und die unabhängig voneinander betrieben werden
können, so daß das von der Scheinwerfereinheit 10
ausgesandte Lichtbündel in weiten Bereichen verändert werden
kann. Die Änderung des Lichtbündels kann dabei zusätzlich in
Abhängigkeit weiterer Umgebungsbedingungen und/oder
Fahrbedingungen des Fahrzeugs erfolgen, wie beispielsweise
der Verkehrssituation oder der Fahrgeschwindigkeit. Dabei
kann auch eine Scheinwerfereinheit vorgesehen sein, durch
die vor allem der Bereich unterhalb der Helldunkelgrenze an
diese angrenzende Bereich, der einem mittleren
Entfernungsbereich vor dem Fahrzeug entspricht, durch diese
Scheinwerfereinheit beleuchtet werden und diese
Scheinwerfereinheit kann durch die Steuereinrichtung 14 bei
starker Nässe und/oder geringer Sichtweite vor dem Fahrzeug
zugeschaltet werden.
Die Sensoreinrichtung 12 kann beispielsweise einen
Feuchtigkeitssensor 89 umfassen, der am Frontend der
Fahrzeugs möglichst nahe an der Fahrbahn angeordnet ist, um
die Feuchtigkeit der Fahrbahn erfassen zu können. Der
Feuchtigkeitssensor kann dabei insbesondere nahe der Räder
der Fahrzeugs, beispielsweise in einem Radkasten, angeordnet
sein, so daß durch die Räder während der Fahrt des Fahrzeugs
aufgewirbelte Feuchtigkeit auf diesen trifft. Alternativ
oder zusätzlich zum Feuchtigkeitssensor kann die
Sensoreinrichtung 12 auch eine Einrichtung 90 zum
Detektieren von Feuchtigkeit auf der äußeren Oberfläche
einer Scheibe aufweisen. Die Scheibe kann dabei
beispielsweise die Windschutzscheibe des Fahrzeugs sein oder
eine Abdeckscheibe der Scheinwerfereinheit 10 oder einer
sonstigen Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs. Es kann
dabei insbesondere eine solche Einrichtung verwendet werden,
durch die auch die Betätigung einer Reinigungsanlage oder
einer Wischeranlage der betreffenden Scheibe gesteuert wird.
Der prinzipielle Aufbau einer solchen Einrichtung ist in
Fig. 9 dargestellt. Die Einrichtung 90 ist dabei an der
Innenseite der betreffenden Scheibe 91 angeordnet und weist
eine Lichtquelle 92, beispielsweise eine Leuchtdiode, auf.
Von der Lichtquelle 92 ausgesandtes Licht wird durch eine
Linse 93 erfaßt und in einem Lichtleitkörper 94 derart
umgelenkt, daß es in die Scheibe 91 eintritt. In der Scheibe
91 wird das Licht durch Totalreflexion weitergeleitet und
wird an einer zur Linse 93 beabstandeten Stelle der Scheibe
91 mittels eines weiteren Lichtleitkörpers 95 wieder aus der
Scheibe 91 ausgekoppelt. Im Lichtleitkörper 95 erfolgt eine
Umlenkung des Lichts und durch eine Linse 96 tritt das Licht
wieder aus dem Lichtleitkörper 95 auf und trifft auf ein
lichtempfindliches Element 97, beispielsweise eine
Fotodiode. Die Fotodiode 97 ist mit der Steuereinrichtung 14
verbunden, in der deren Signale ausgewertet werden. Bei
trockener äußerer Oberfläche der Scheibe 91 wird ein
bestimmter Anteil des von der Leuchtdiode 92 ausgesandten
Lichts wieder aus der Scheibe 91 ausgekoppelt, so daß das
Signal der Fotodiode 97 eine bestimmte Intensität aufweist.
Befindet sich auf der äußeren Oberfläche der Scheibe 91
hingegen Feuchtigkeit, beispielsweise in Form eines
Wassertropfens 98, so wird durch diese ein Teil des Lichts
aus der Scheibe 91 ausgekoppelt, so daß entsprechend ein
geringerer Anteil des Lichts aus der Scheibe 91 ausgekoppelt
wird und auf die Fotodiode 97 trifft, deren Signal
entsprechend schwächer ist, was durch die Steuereinrichtung
14 erfaßt wird.
In Fig. 10 ist in einer Prinzipdarstellung eine mögliche
Ausführung der Steuereinrichtung 14 skizziert. Dabei weist
die Sensoreinrichtung 12 beispielsweise wie vorstehend
beschrieben einen Feuchtigkeitssensor 89 sowie die
Einrichtung 90 zum Detektieren von Feuchtigkeit auf der
äußeren Oberfläche der Scheibe 91 auf, die beide mit der
Steuereinrichtung 14 verbunden sind. Die Steuereinrichtung
14 kann beispielsweise eine Schaltlogik enthalten, durch die
die Signale der Sensoreinrichtung 12 mit verschiedenen
Schwellenwerten S1, S2 verglichen werden und abhängig vom
Ergebnis des Vergleichs über eine Leistungselektronik 102
die wenigstens eine Scheinwerfereinheit 10 in eine bestimmte
Betriebsstellung gebracht wird. Ein erster Schwellenwert S1
markiert dabei mäßige Feuchtigkeit auf der äußeren
Oberfläche der Scheibe 91 bzw. eine nasse Fahrbahn. Ein
zweiter Schwellenwert S2 markiert eine hohe Feuchtigkeit auf
der äußeren Oberfläche der Scheibe 91. Liegt sowohl das
Signal SF des Feuchtigkeitssensors 89 als auch das Signal SR
der Detektierungseinrichtung 90 unterhalb des
Schwellenwertes S1, so kann daraus gefolgert werden, daß die
Fahrbahn vor dem Fahrzeug und die äußere Oberfläche der
Scheibe 91 trocken sind. In diesem Fall wird durch die
Steuereinrichtung 14 die Scheinwerfereinheit 10 in einer
Betriebsstellung LV1 betrieben, in der das durch diese
ausgesandte Lichtbündel den Meßschirm 50 gemäß Fig. 2 im
Bereich 52 beleuchtet. Überschreitet das Signal SF des
Feuchtigkeitssensors 89 den zu diesem gehörigen
Schwellenwert S1 oder das Signal SR der
Detektierungseinrichtung 90 den dieser gehörigen
Schwellenwert S1, so ist entweder die Fahrbahn vor dem
Fahrzeug oder die äußere Oberfläche der Scheibe 91 naß. In
diesen Fällen wird durch die Steuereinrichtung 14 die
Scheinwerfereinheit 10 in einer Betriebsstellung LV2
betrieben, in der das durch diese ausgesandte Lichtbündel
den Meßschirm 50 gemäß Fig. 3 im Bereich 62 beleuchtet.
Überschreitet das Signal SR der Detektierungseinrichtung 90
auch den diesem zugeordneten zweiten Schwellenwert S2, so
wird hieraus gefolgert, daß schlechte Sichtbedingungen
vorliegen. In diesem Fall wird durch die Steuereinrichtung
14 die Scheinwerfereinheit 10 in einer Betriebsstellung LV3
betrieben, in der das durch diese ausgesandte Lichtbündel
den Meßschirm 50 gemäß Fig. 4 im Bereich 72 beleuchtet.
Alternativ kann die Sensoreinrichtung 12 einen oder mehrere
weitere Sensoren 100 aufweisen, durch die die
Sichtbedingungen vor dem Fahrzeug erfaßt werden, die mit der
Steuereinrichtung 14 verbunden sind und für die in der
Steuereinrichtung 14 ebenfalls wenigstens ein Schwellenwert
gespeichert ist. Wenn die Signale der Sensoren 100 die
diesen zugeordnete Schwellenwerte überschreitet wird durch
die Steuereinrichtung 14 die Scheinwerfereinheit in einer
Betriebsstellung LV3 betrieben, in der das von dieser
ausgesandte Lichtbündel den Meßschirm 50 gemäß Fig. 4 im
Bereich 72 beleuchtet. Selbstverständlich können zwischen
den Schwellenwerten S1 und S2 noch weitere feiner
unterteilte Schwellenwerte vorgesehen werden, abhängig von
denen dann eine Umschaltung der Scheinwerfereinheit 10
zwischen ebenfalls feiner unterteilten weiteren
Betriebsstellungen erfolgen kann, zwischen denen das von der
Scheinwerfereinheit 10 ausgesandte Lichtbündel jeweils nur
wenig verändert wird.
Eine Umschaltung der Scheinwerfereinheit 10 von der
Betriebsstellung LV3 zurück in die Betriebsstellung LV2 oder
LV1 kann erfolgen, wenn die Signale der Sensoreinrichtung 12
die entsprechenden Schwellenwerte S2 bzw. S1 wieder
unterschreiten. Es kann hierbei auch vorgesehen sein, daß
für eine Umschaltung der Scheinwerfereinheit 10 von der
Betriebsstellung LV3 nach LV2 oder LV1 andere Schwellenwerte
zugrundegelegt werden, wodurch eine Hysterese erreicht
werden kann und eine kurzfristige Hin- und Herschaltung
zwischen den verschiedenen Betriebsstellungen LV3, LV2 und
LV1 verhindert wird. Es ist auch möglich, in der
Steuereinrichtung 14 keine festen Schwellenwerte zu
speichern sondern diese mit einer sogenannten Fuzzy-Logik
variabel zu wählen.
Claims (10)
1. Scheinwerferanlage für Fahrzeuge zur Aussendung eines
veränderlichen Lichtbündels mit wenigstens einer
Scheinwerfereinheit (10), mit einer Sensoreinrichtung (12),
durch die Witterungsbedingungen in der Umgebung des
Fahrzeugs erfaßt werden, und mit einer Steuereinrichtung
(14), in der die Signale der Sensoreinrichtung (12)
ausgewertet werden und abhängig davon die wenigstens eine
Scheinwerfereinheit (10) zur Aussendung eines Lichtbündels
mit einer vorgegebenen Charakteristik betrieben wird, wobei
das Lichtbündel eine obere Helldunkelgrenze aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß durch die Sensoreinrichtung (12)
die Feuchtigkeit in der Umgebung des Fahrzeugs, insbesondere
der vor dem Fahrzeug angeordneten Fahrbahn, erfaßt wird und
daß durch die Steuereinrichtung (14) bei feuchter Umgebung
des Fahrzeugs die wenigstens eine Scheinwerfereinheit (10)
derart betrieben wird, daß das von dieser ausgesandte
Lichtbündel den Nahbereich (55) der Fahrbahn vor dem
Fahrzeug in deren in horizontaler Richtung betrachtet
mittlerer Zone nicht oder zumindest weniger stark beleuchtet
als bei trockener Umgebung des Fahrzeugs.
2. Scheinwerferanlage nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung (12) eine
Einrichtung (90) zum Detektieren von Feuchtigkeit auf einer
äußeren Oberfläche einer im Frontbereich des Fahrzeugs
angeordneten Scheibe (91) aufweist.
3. Scheinwerferanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung (12) einen
Feuchtigkeitssensor (89) aufweist, der am Fahrzeug
vorzugsweise nahe der Fahrbahn angeordnet ist.
4. Scheinwerferanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß durch die Sensoreinrichtung (12)
zusätzlich die Sichtverhältnisse in der Umgebung des
Fahrzeugs erfaßt werden und daß bei geringer Sichtweite
durch die Steuereinrichtung (14) die Reichweite des von der
wenigstens einen Scheinwerfereinheit (10) ausgesandten
Lichtbündels gegenüber dessen Reichweite bei großer
Sichtweite reduziert wird.
5. Scheinwerferanlage nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Scheinwerfereinheit (10) wenigstens eine Abschirmvorrichtung
(27, 28) aufweist, die in einer Stellung für trockene
Umgebung einen den Nahbereich (55) der Fahrbahn vor dem
Fahrzeug in deren mittlerer Zone beleuchtenden Anteil des
von der Scheinwerfereinheit (10) ausgesandten Lichtbündels
austreten läßt und die in einer Stellung für feuchte
Umgebung diesen Anteil des Lichtbündels abschirmt.
6. Scheinwerferanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Scheinwerfereinheit (10) eine Lichtquelle (21), einen
Reflektor (20) und gegebenenfalls eine im Strahlengang des
vom Reflektor (20) reflektierten Lichts angeordnete
lichtdurchlässige Scheibe (23) aufweist und daß die
Lichtquelle (21) und/oder zumindest Teile des Reflektors
(20) und/oder zumindest Teile der Scheibe (23) bewegbar
sind, daß bei trockener Umgebung des Fahrzeugs ein aus der
Scheinwerfereinheit (10) austretendes Teillichtbündel, das
den Nahbereich (55) der Fahrbahn vor dem Fahrzeug in deren
mittlerer Zone beleuchtendes Licht derart in seiner Richtung
verändert wird, daß es andere Bereiche vor dem Fahrzeug
beleuchtet.
7. Scheinwerferanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Scheinwerfereinheit (10) eine Blendeneinrichtung (35)
aufweist, durch die die Helldunkelgrenze des aus der
Scheinwerfereinheit (10) austretenden Lichtbündels erzeugt
wird und daß die Blendeneinrichtung (35) zur Änderung der
Reichweite des Lichtbündels in ihrer Lage und/oder
Lichtdurchlässigkeit veränderbar ist.
8. Scheinwerferanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Scheinwerfereinheit (10) wenigstens zwei
Scheinwerferuntereinheiten (40; 41) aufweist, wobei durch das
Lichtbündel einer Scheinwerferuntereinheit (41) im
wesentlichen der Nahbereich (55) der Fahrbahn vor dem
Fahrzeug in deren mittlerer Zone beleuchtet wird und durch
das Lichtbündel einer anderen Scheinwerferuntereinheit (40)
andere Bereiche vor dem Fahrzeug beleuchtet werden, wobei
der Betrieb der das den Nahbereich (55) beleuchtende
Lichtbündel aussendenden Scheinwerferuntereinheit (41) durch
die Steuereinrichtung (14) bei feuchter Umgebung des
Fahrzeugs verhindert wird.
9. Scheinwerferanlage nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Scheinwerfereinheit (10) wenigstens
eine weitere Scheinwerferuntereinheit (44) aufweist, die ein
Lichtbündel aussendet, durch das der Fernbereich vor dem
Fahrzeug beleuchtet wird und deren Betrieb durch die
Steuereinrichtung (14) bei geringer Sichtweite und/oder bei
starker Nässe verhindert wird oder die Richtung des von
dieser Scheinwerfereinheit (44) ausgesandten Lichtbündels
derart verändert wird, daß dieses einen mittleren
Entfernungsbereich vor dem Fahrzeug beleuchtet.
10. Scheinwerferanlage nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Scheinwerfereinheit (10) wenigstens
eine Scheinwerferuntereinheit aufweist, die ein Lichtbündel
aussendet, das einen mittleren Entfernungsbereich vor dem :
Fahrzeug beleuchtet und das durch die Steuereinrichtung (14)
bei starker Nässe und/oder geringer Sichtweite vor dem
Fahrzeug zugeschaltet wird.
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