DE19629884A1 - Elektrisch betreibbare Waschmaschine - Google Patents
Elektrisch betreibbare WaschmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine elektrisch betreibbare Waschmaschine mit einem Gehäuse,
mit einer am freien Ende mindestens einer Wasserführungs-Schlauchanschlußleitung
angebrachten Verbindungseinrichtung und mit einem schwingend aufgehängten Ag
gregat, das zum Zwecke der Transportsicherung am Gehäuse mittels eines Bausat
zes werksseitig am Gehäuse lösbar festgelegt ist, wobei dem mindestens ein Bauteil
angehört, das sich außerhalb des Gehäuses befindet und zum Lösen der Transportsi
cherung entfernt werden muß.
Bei Waschmaschinen ist es üblich, schwingend aufgehängte Aggregate, z. B. ein Lau
genbehälter-Aggregat, mittels eines mehrteiligen Bausatzes werksseitig festzulegen.
Eine solche Waschmaschine ist durch die DE 44 28 197 A1 bekannt. Aufgrund der
Festlegung des Laugenbehälter-Aggregats kann die Waschmaschine transportiert
werden, ohne daß von außen auf sie einwirkende Beschleunigungen das Aggregat
übermäßig auslenken und durch Anstoßen des Aggregats an die Innenteile des Ge
häuses Schäden hervorrufen. Vor der Inbetriebnahme einer solchermaßen gesicher
ten Waschmaschine müssen die Teile des Bausatzes unbedingt entfernt werden, da
mit bei Inbetriebnahme der Waschmaschine das Laugenbehälter-Aggregat frei
schwingen kann und Unwuchten im Laugenbehälter-Aggregat durch Einrichtungen
zur Schwingungsdämpfung aufgefangen werden. Auf die Notwendigkeit der Entfer
nung der Sicherungs-Bauteile vor Inbetriebnahme ist vor allem in einer beiliegenden
Bedienungsanleitung besonders hingewiesen. Darüber hinaus werden auch Anhän
ger am Netzstecker einer solchen Waschmaschine angebracht, auf denen entspre
chende Hinweise abgedruckt sind. Dennoch werden immer wieder Waschmaschinen
unter Mißachtung dieser Hinweise in Betrieb genommen, wodurch gelegentlich auch
Schäden an der Waschmaschine oder an Wohnungs-Einrichtungen in der Umgebung
der Waschmaschine entstehen können.
Die aus DE 44 28 197 A1 bekannte Waschmaschine vermeidet dieses Manko durch
einen gleichzeitig mit dem Laugenbehälter-Aggregat mittels desselben Bausatzes
festgelegten Netzstecker. Dadurch wird ein Anschließen der Waschmaschine an das
Hausnetz und damit ihre Inbetriebnahme erst nach Entfernen des Bausatzes für die
Transportsicherung ermöglicht. Allerdings bringt diese Maßnahme einen fertigungs
technischen Nachteil mit sich: Zum Zwecke der Prüfung muß die gerade hergestellte
Waschmaschine in einer Prüfeinrichtung mit einem elektrischen Netz verbindbar sein.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Transportsicherung aber bereits angelegt und legt den
Netzstecker in unbrauchbarer Weise fest. Daher hat diese bekannte und sehr wirk
same Idee bisher leider keine Anwendung finden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine der eingangs ge
nannten Art so auszubilden, daß eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Wasch
maschine bei montiertem Transportsicherungs-Bausatz unter den im Haushalt übli
cherweise vorliegenden Bedingungen ausgeschlossen ist. Andererseits soll aber die
Prüfung der Waschmaschine im Herstellerwerk keinesfalls durch Anschlußteile ver
hindert werden, die mittels des Transportsicherungs-Bausatzes festgelegt sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß mittels des Bauteils oder
der Bauteile bei wirksamer Transportsicherung die Verbindungseinrichtung werkssei
tig so positioniert ist, daß sie sich keinesfalls mit einer festen Anschlußeinrichtung ei
ner Hausinstallation unmittelbar verbinden läßt. Solange die werksseitig positionierte
Verbindungseinrichtung durch irgend ein Bauteil des Transportsicherungs-Bausatzes
das noch transportsichernde Funktion aufweist, festgelegt ist, kann sie mit keiner
Anschlußeinrichtung verbunden werden, die Bestandteil der festen Hausinstallation
ist. Zwar läßt sich die möglicherweise freiliegende Verbindungseinrichtung über eine
zusätzliche flexible Verbindungsleitung mit der Hausinstallation verbinden. Diese
Maßnahme würde jedoch eine bewußte Umgehung der Sicherungseinrichtung bedeu
ten, die einer üblichen Handlungsweise widerspricht. Andererseits kann in einer her
stellerseitigen Prüfeinrichtung eine solche flexible Verbindungsleitung angeschlossen
werden, damit die Prüfung möglich ist.
In konstruktiv einfacher Weise kann gemäß vorteilhafter Weiterbildung der Erfin
dung das Bauteil eine Traverse sein, die zur Gehäuse-Rückwand einen für den
Einschluß der Verbindungseinrichtung ausreichenden Abstand hat.
Um auch die Umgehungsmöglichkeit durch eine unübliche Handlungsweise auszu
schließen, ist die Erfindung vorteilhafterweise dadurch weitergebildet, daß die Ge
häuse-Rückwand unter dem zwecks Transportsicherung montierten Bauteil min
destens eine zur Aufnahme der Konturen der Verbindungseinrichtung vorgesehene
Ausnehmung aufweist. Dann kann nämlich die Verbindungseinrichtung werksseitig
in die Ausnehmung, z. B. eine Mulde, an der Gehäuse-Rückwand oder des Bauteils
eingelegt werden, bevor das Transportsicherungs-Bauteil an der Rückwand festge
legt wird. Damit ist die Entnahme der Verbindungseinrichtung ohne Entfernung des
Transportsicherungs-Bauteils nicht möglich. Unter bestimmten konstruktiven Ge
gebenheiten läßt sich diese Festlegung so gestalten, daß die Verbindungseinrich
tung keinesfalls - auch nicht über unvorschriftsmäßige Verbindungsleitungen - mit
der festen Hausinstallation verbunden werden kann.
Anhand zweier Ausführungsbeispiele ist die Erfindung nachstehend erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht des mit einem Transportsicherungs-Bau
teil versehenen Rückwandabschnitts und
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch den Rückwandabschnitt gemäß
Fig. 1 mit einer weiterbildenden Gestaltung des Festlegungs-Berei
ches der Rückwand.
In der Zeichnung ist von der eingangs beschriebenen Waschmaschine im wesentli
chen der Teil der Gehäuse-Rückwand 1 dargestellt, an dem ein Bauteil (eine Quertra
verse 2) eines Bausatzes für die Transportsicherung angebracht ist. Über Vertikaltra
versen 3 und 4 ist die Quertraverse 2 mit einer weiteren Quertraverse 5, z. B. durch
Schweißen, fest verbunden. An den äußeren Enden sind die Quertraversen 2 und 5
mit Abkröpfungen 6 versehen, deren Höhe den Abstand der rückwandseitigen Unter
fläche der Quertraversen 2 und 5 zur Rückwand 1 des Waschmaschinen-Gehäuses
bestimmt. Mittels Schrauben 11 sind die Quertraversen 2 und 5 an den äußeren
Kanten der Rückwand 1 befestigt. Angesetzte Schraubenschlüssel 13 deuten an, wie
die Schrauben 11 und 12 zum Zwecke des Entfernens der Transportsicherungs-Ein
richtung 2 bis 6 gelöst werden können. Nach entfernter Transportsicherungs-Einrich
tung können die Schläuche und der Netzstecker gemäß Pfeilen in die Gebrauchslage
gezogen werden.
Die Vertikaltraversen 3 und 4 sind sehr stabil ausgeformt und haben etwa mittig an
geordnete Bohrungen, die mit internen Gewindelöchern am schwingenden Aggregat,
z. B. dem Laugenbehältersystem, korrespondieren. Diese hinter der Rückwand ver
borgenen Gegenstände sind hier nicht näher dargestellt. Mittels hochfester Schrau
ben 12 ist das schwingende Aggregat von innen gegen die Rückwand 1 gezogen, die
von außen durch die Vertikaltraversen 3 und 4 abgestützt ist. Jegliche Stöße, die
beim Transport auf das schwingende System ausgeübt werden, können so über die
Schrauben 12 von den Vertikaltraversen 3 und 4 und den Quertraversen 2 und 5 auf
gefangen werden.
Zwischen der Rückwand 1 und den Quertraversen 2 und 5 ist genug Platz zur Unter
bringung der oval gewickelten Schläuche, dem Frischwasserschlauch 7 und dem Ab
wasserschlauch 8. Letzterer endet in einem durch ein Halteteil 9 formstabil gehalte
nen Krümmer 10. Das freie Ende des Zulaufschlauches 7 endet in einer Verbin
dungseinrichtung 14, die eine kastenförmige Verkleidung 15 und eine Kupplung mit
Überwurfmutter 16 umfaßt. Schließlich ist an einem hier nicht sichtbaren Haken die
aufgewickelte Netzleitung 17 angebracht, deren Netzstecker 18 in einer eigens dafür
vorgesehenen Aufnahme parkt.
In Fig. 1 ist die Quertraverse 2 in einem Abstand zur Gehäuse-Rückwand 1 angeord
net, der genau der Dicke der Verkleidung 15 für die Verbindungseinrichtung 14 ent
spricht. Dadurch ist die Verbindungseinrichtung zum Zwecke des Transports ge
schützt gehalten und kann ohne Demontage der Transportsicherungs-Einrichtung
nicht mit dem Hauswassernetz verbunden werden.
Demgegenüber ist im Beispiel der Fig. 2 die Gehäuse-Rückwand 1 in dem für die
Aufnahme der Verbindungseinrichtung vorgesehenen Bereich muldenförmig eingezo
gen. Hier ist der Abstand der Quertraverse 2 zur Mulde 19 gleich der Dicke D der
Verkleidung 15 der Verbindungseinrichtung 14. In dieser Position der Verkleidung 15
kann die Waschmaschine ebenfalls nicht mit dem Hauswassernetz verbunden wer
den, es sei denn in unvorschriftsmäßiger Weise unter Benutzung einer zusätzlichen
flexiblen Schlauchleitung. Eine Inbetriebnahme der Waschmaschine ohne Lösen der
Transportsicherung ist daher nahezu ausgeschlossen.
Abweichend von den dargestellten Ausführungsbeispielen ist auch eine Weiterbildung
der Erfindung dadurch möglich, daß die Verkleidung 15 in einem käfigartigen Blechteil
gefangen ist, das zwei übereinandergebogene Lappen mit Befestigungslöchern auf
weist, die von einer Schraube 12 des Transportsicherungs-Bausatzes durchdrungen
werden. Nach dem Lösen der Transportsicherung-Schrauben können die Laschen
des Blechkäfigs auseinandergebogen werden und die Verkleidung aus dem Käfig ent
nommen werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Verkleidung selbst mit einer lappen
artigen Ausformung versehen sein, die einen geschlossenen Durchbruch zur Aufnah
me der Schraube 12 aufweist.
Claims (3)
1. Elektrisch betreibbare Waschmaschine mit einem Gehäuse, mit einer am
freien Ende mindestens einer Wasserführungs-Schlauchanschlußleitung
angebrachten Verbindungseinrichtung und mit einem schwingend aufge
hängten Aggregat, das zum Zwecke der Transportsicherung mittels eines
Bausatzes werksseitig am Gehäuse lösbar festgelegt ist, wobei dem Bau
satz mindestens ein Bauteil angehört, das sich außerhalb des Gehäuses
befindet und zum Lösen der Transportsicherung entfernt werden muß, da
durch gekennzeichnet, daß mittels des Bauteils (2) oder der Bauteile bei
wirksamer Transportsicherung die Verbindungseinrichtung (14) werksseitig
so positioniert ist, daß sie sich keinesfalls mit einer festen Anschlußeinrich
tung einer Hausinstallation unmittelbar verbinden läßt.
2. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bau
teil (2) eine Traverse ist, die zur Gehäuse-Rückwand (1) einen für den Ein
schluß dieser Verbindungseinrichtung (14) ausreichenden Abstand hat.
3. Waschmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gehäuse-Rückwand (1) unter dem zwecks Transportsicherung montier
ten Bauteil (2) mindestens eine zur Aufnahme der Konturen der Verbin
dungseinrichtung vorgesehene Ausnehmung (19) aufweist.
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Effective date: 20150203 |