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DE19629884A1 - Elektrisch betreibbare Waschmaschine - Google Patents

Elektrisch betreibbare Waschmaschine

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DE19629884A1
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DE
Germany
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washing machine
housing
transport
component
rear wall
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DE1996129884
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DE19629884B4 (de
Inventor
Uwe Ackermann
Detlef Uszkureit
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BSH Hausgeraete GmbH
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Bosch Siemens Hausgerate GmbH
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/001Arrangements for transporting, moving, or setting washing machines; Protective arrangements for use during transport

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Description

Die Erfindung betrifft eine elektrisch betreibbare Waschmaschine mit einem Gehäuse, mit einer am freien Ende mindestens einer Wasserführungs-Schlauchanschlußleitung angebrachten Verbindungseinrichtung und mit einem schwingend aufgehängten Ag­ gregat, das zum Zwecke der Transportsicherung am Gehäuse mittels eines Bausat­ zes werksseitig am Gehäuse lösbar festgelegt ist, wobei dem mindestens ein Bauteil angehört, das sich außerhalb des Gehäuses befindet und zum Lösen der Transportsi­ cherung entfernt werden muß.
Bei Waschmaschinen ist es üblich, schwingend aufgehängte Aggregate, z. B. ein Lau­ genbehälter-Aggregat, mittels eines mehrteiligen Bausatzes werksseitig festzulegen. Eine solche Waschmaschine ist durch die DE 44 28 197 A1 bekannt. Aufgrund der Festlegung des Laugenbehälter-Aggregats kann die Waschmaschine transportiert werden, ohne daß von außen auf sie einwirkende Beschleunigungen das Aggregat übermäßig auslenken und durch Anstoßen des Aggregats an die Innenteile des Ge­ häuses Schäden hervorrufen. Vor der Inbetriebnahme einer solchermaßen gesicher­ ten Waschmaschine müssen die Teile des Bausatzes unbedingt entfernt werden, da­ mit bei Inbetriebnahme der Waschmaschine das Laugenbehälter-Aggregat frei schwingen kann und Unwuchten im Laugenbehälter-Aggregat durch Einrichtungen zur Schwingungsdämpfung aufgefangen werden. Auf die Notwendigkeit der Entfer­ nung der Sicherungs-Bauteile vor Inbetriebnahme ist vor allem in einer beiliegenden Bedienungsanleitung besonders hingewiesen. Darüber hinaus werden auch Anhän­ ger am Netzstecker einer solchen Waschmaschine angebracht, auf denen entspre­ chende Hinweise abgedruckt sind. Dennoch werden immer wieder Waschmaschinen unter Mißachtung dieser Hinweise in Betrieb genommen, wodurch gelegentlich auch Schäden an der Waschmaschine oder an Wohnungs-Einrichtungen in der Umgebung der Waschmaschine entstehen können.
Die aus DE 44 28 197 A1 bekannte Waschmaschine vermeidet dieses Manko durch einen gleichzeitig mit dem Laugenbehälter-Aggregat mittels desselben Bausatzes festgelegten Netzstecker. Dadurch wird ein Anschließen der Waschmaschine an das Hausnetz und damit ihre Inbetriebnahme erst nach Entfernen des Bausatzes für die Transportsicherung ermöglicht. Allerdings bringt diese Maßnahme einen fertigungs­ technischen Nachteil mit sich: Zum Zwecke der Prüfung muß die gerade hergestellte Waschmaschine in einer Prüfeinrichtung mit einem elektrischen Netz verbindbar sein. Zu diesem Zeitpunkt ist die Transportsicherung aber bereits angelegt und legt den Netzstecker in unbrauchbarer Weise fest. Daher hat diese bekannte und sehr wirk­ same Idee bisher leider keine Anwendung finden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine der eingangs ge­ nannten Art so auszubilden, daß eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Wasch­ maschine bei montiertem Transportsicherungs-Bausatz unter den im Haushalt übli­ cherweise vorliegenden Bedingungen ausgeschlossen ist. Andererseits soll aber die Prüfung der Waschmaschine im Herstellerwerk keinesfalls durch Anschlußteile ver­ hindert werden, die mittels des Transportsicherungs-Bausatzes festgelegt sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß mittels des Bauteils oder der Bauteile bei wirksamer Transportsicherung die Verbindungseinrichtung werkssei­ tig so positioniert ist, daß sie sich keinesfalls mit einer festen Anschlußeinrichtung ei­ ner Hausinstallation unmittelbar verbinden läßt. Solange die werksseitig positionierte Verbindungseinrichtung durch irgend ein Bauteil des Transportsicherungs-Bausatzes das noch transportsichernde Funktion aufweist, festgelegt ist, kann sie mit keiner Anschlußeinrichtung verbunden werden, die Bestandteil der festen Hausinstallation ist. Zwar läßt sich die möglicherweise freiliegende Verbindungseinrichtung über eine zusätzliche flexible Verbindungsleitung mit der Hausinstallation verbinden. Diese Maßnahme würde jedoch eine bewußte Umgehung der Sicherungseinrichtung bedeu­ ten, die einer üblichen Handlungsweise widerspricht. Andererseits kann in einer her­ stellerseitigen Prüfeinrichtung eine solche flexible Verbindungsleitung angeschlossen werden, damit die Prüfung möglich ist.
In konstruktiv einfacher Weise kann gemäß vorteilhafter Weiterbildung der Erfin­ dung das Bauteil eine Traverse sein, die zur Gehäuse-Rückwand einen für den Einschluß der Verbindungseinrichtung ausreichenden Abstand hat.
Um auch die Umgehungsmöglichkeit durch eine unübliche Handlungsweise auszu­ schließen, ist die Erfindung vorteilhafterweise dadurch weitergebildet, daß die Ge­ häuse-Rückwand unter dem zwecks Transportsicherung montierten Bauteil min­ destens eine zur Aufnahme der Konturen der Verbindungseinrichtung vorgesehene Ausnehmung aufweist. Dann kann nämlich die Verbindungseinrichtung werksseitig in die Ausnehmung, z. B. eine Mulde, an der Gehäuse-Rückwand oder des Bauteils eingelegt werden, bevor das Transportsicherungs-Bauteil an der Rückwand festge­ legt wird. Damit ist die Entnahme der Verbindungseinrichtung ohne Entfernung des Transportsicherungs-Bauteils nicht möglich. Unter bestimmten konstruktiven Ge­ gebenheiten läßt sich diese Festlegung so gestalten, daß die Verbindungseinrich­ tung keinesfalls - auch nicht über unvorschriftsmäßige Verbindungsleitungen - mit der festen Hausinstallation verbunden werden kann.
Anhand zweier Ausführungsbeispiele ist die Erfindung nachstehend erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht des mit einem Transportsicherungs-Bau­ teil versehenen Rückwandabschnitts und
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch den Rückwandabschnitt gemäß Fig. 1 mit einer weiterbildenden Gestaltung des Festlegungs-Berei­ ches der Rückwand.
In der Zeichnung ist von der eingangs beschriebenen Waschmaschine im wesentli­ chen der Teil der Gehäuse-Rückwand 1 dargestellt, an dem ein Bauteil (eine Quertra­ verse 2) eines Bausatzes für die Transportsicherung angebracht ist. Über Vertikaltra­ versen 3 und 4 ist die Quertraverse 2 mit einer weiteren Quertraverse 5, z. B. durch Schweißen, fest verbunden. An den äußeren Enden sind die Quertraversen 2 und 5 mit Abkröpfungen 6 versehen, deren Höhe den Abstand der rückwandseitigen Unter­ fläche der Quertraversen 2 und 5 zur Rückwand 1 des Waschmaschinen-Gehäuses bestimmt. Mittels Schrauben 11 sind die Quertraversen 2 und 5 an den äußeren Kanten der Rückwand 1 befestigt. Angesetzte Schraubenschlüssel 13 deuten an, wie die Schrauben 11 und 12 zum Zwecke des Entfernens der Transportsicherungs-Ein­ richtung 2 bis 6 gelöst werden können. Nach entfernter Transportsicherungs-Einrich­ tung können die Schläuche und der Netzstecker gemäß Pfeilen in die Gebrauchslage gezogen werden.
Die Vertikaltraversen 3 und 4 sind sehr stabil ausgeformt und haben etwa mittig an­ geordnete Bohrungen, die mit internen Gewindelöchern am schwingenden Aggregat, z. B. dem Laugenbehältersystem, korrespondieren. Diese hinter der Rückwand ver­ borgenen Gegenstände sind hier nicht näher dargestellt. Mittels hochfester Schrau­ ben 12 ist das schwingende Aggregat von innen gegen die Rückwand 1 gezogen, die von außen durch die Vertikaltraversen 3 und 4 abgestützt ist. Jegliche Stöße, die beim Transport auf das schwingende System ausgeübt werden, können so über die Schrauben 12 von den Vertikaltraversen 3 und 4 und den Quertraversen 2 und 5 auf­ gefangen werden.
Zwischen der Rückwand 1 und den Quertraversen 2 und 5 ist genug Platz zur Unter­ bringung der oval gewickelten Schläuche, dem Frischwasserschlauch 7 und dem Ab­ wasserschlauch 8. Letzterer endet in einem durch ein Halteteil 9 formstabil gehalte­ nen Krümmer 10. Das freie Ende des Zulaufschlauches 7 endet in einer Verbin­ dungseinrichtung 14, die eine kastenförmige Verkleidung 15 und eine Kupplung mit Überwurfmutter 16 umfaßt. Schließlich ist an einem hier nicht sichtbaren Haken die aufgewickelte Netzleitung 17 angebracht, deren Netzstecker 18 in einer eigens dafür vorgesehenen Aufnahme parkt.
In Fig. 1 ist die Quertraverse 2 in einem Abstand zur Gehäuse-Rückwand 1 angeord­ net, der genau der Dicke der Verkleidung 15 für die Verbindungseinrichtung 14 ent­ spricht. Dadurch ist die Verbindungseinrichtung zum Zwecke des Transports ge­ schützt gehalten und kann ohne Demontage der Transportsicherungs-Einrichtung nicht mit dem Hauswassernetz verbunden werden.
Demgegenüber ist im Beispiel der Fig. 2 die Gehäuse-Rückwand 1 in dem für die Aufnahme der Verbindungseinrichtung vorgesehenen Bereich muldenförmig eingezo­ gen. Hier ist der Abstand der Quertraverse 2 zur Mulde 19 gleich der Dicke D der Verkleidung 15 der Verbindungseinrichtung 14. In dieser Position der Verkleidung 15 kann die Waschmaschine ebenfalls nicht mit dem Hauswassernetz verbunden wer­ den, es sei denn in unvorschriftsmäßiger Weise unter Benutzung einer zusätzlichen flexiblen Schlauchleitung. Eine Inbetriebnahme der Waschmaschine ohne Lösen der Transportsicherung ist daher nahezu ausgeschlossen.
Abweichend von den dargestellten Ausführungsbeispielen ist auch eine Weiterbildung der Erfindung dadurch möglich, daß die Verkleidung 15 in einem käfigartigen Blechteil gefangen ist, das zwei übereinandergebogene Lappen mit Befestigungslöchern auf­ weist, die von einer Schraube 12 des Transportsicherungs-Bausatzes durchdrungen werden. Nach dem Lösen der Transportsicherung-Schrauben können die Laschen des Blechkäfigs auseinandergebogen werden und die Verkleidung aus dem Käfig ent­ nommen werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Verkleidung selbst mit einer lappen­ artigen Ausformung versehen sein, die einen geschlossenen Durchbruch zur Aufnah­ me der Schraube 12 aufweist.

Claims (3)

1. Elektrisch betreibbare Waschmaschine mit einem Gehäuse, mit einer am freien Ende mindestens einer Wasserführungs-Schlauchanschlußleitung angebrachten Verbindungseinrichtung und mit einem schwingend aufge­ hängten Aggregat, das zum Zwecke der Transportsicherung mittels eines Bausatzes werksseitig am Gehäuse lösbar festgelegt ist, wobei dem Bau­ satz mindestens ein Bauteil angehört, das sich außerhalb des Gehäuses befindet und zum Lösen der Transportsicherung entfernt werden muß, da­ durch gekennzeichnet, daß mittels des Bauteils (2) oder der Bauteile bei wirksamer Transportsicherung die Verbindungseinrichtung (14) werksseitig so positioniert ist, daß sie sich keinesfalls mit einer festen Anschlußeinrich­ tung einer Hausinstallation unmittelbar verbinden läßt.
2. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bau­ teil (2) eine Traverse ist, die zur Gehäuse-Rückwand (1) einen für den Ein­ schluß dieser Verbindungseinrichtung (14) ausreichenden Abstand hat.
3. Waschmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse-Rückwand (1) unter dem zwecks Transportsicherung montier­ ten Bauteil (2) mindestens eine zur Aufnahme der Konturen der Verbin­ dungseinrichtung vorgesehene Ausnehmung (19) aufweist.
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