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DE19624962A1 - Zahnbürste mit auswechselbarem Bürstenteil - Google Patents

Zahnbürste mit auswechselbarem Bürstenteil

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Publication number
DE19624962A1
DE19624962A1 DE19624962A DE19624962A DE19624962A1 DE 19624962 A1 DE19624962 A1 DE 19624962A1 DE 19624962 A DE19624962 A DE 19624962A DE 19624962 A DE19624962 A DE 19624962A DE 19624962 A1 DE19624962 A1 DE 19624962A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
carrier
toothbrush according
head
housing
cheek
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19624962A
Other languages
English (en)
Inventor
Georg Weihrauch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Coronet Werke GmbH
Original Assignee
Coronet Werke GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Coronet Werke GmbH filed Critical Coronet Werke GmbH
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Priority to BR9709935A priority patent/BR9709935A/pt
Priority to HU9902958A priority patent/HU220332B/hu
Priority to PCT/EP1997/003207 priority patent/WO1997049314A1/de
Priority to JP10502293A priority patent/JP2000512522A/ja
Priority to JP50229498A priority patent/JP3821853B2/ja
Priority to EP97930373A priority patent/EP0910259B1/de
Priority to RU99101110/12A priority patent/RU2171085C2/ru
Priority to DE59701476T priority patent/DE59701476D1/de
Priority to PL97330722A priority patent/PL186489B1/pl
Priority to US09/194,762 priority patent/US6145153A/en
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Priority to HU9903352A priority patent/HU222070B1/hu
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Priority to ES97930373T priority patent/ES2145612T3/es
Priority to RU99101102/12A priority patent/RU2171084C2/ru
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Priority to EP97928249A priority patent/EP0942668B1/de
Priority to UA99010373A priority patent/UA55417C2/uk
Priority to AT97930373T priority patent/ATE191832T1/de
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    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B7/00Bristle carriers arranged in the brush body
    • A46B7/04Bristle carriers arranged in the brush body interchangeably removable bristle carriers
    • A46B7/042Clip or snap connection for bristle carriers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
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    • A46B7/00Bristle carriers arranged in the brush body
    • A46B7/04Bristle carriers arranged in the brush body interchangeably removable bristle carriers

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  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Zahnbürste mit einem Griff, einem als wenigstens einseitig offenes Gehäuse ausgebil­ deten Kopf, einem in dessen offene Seite einsetzbaren Bürstenteil mit einem Träger und einem Borstenbesatz und mit Rastmitteln in Form von ineinandergreifenden Vor­ sprüngen und Ausnehmungen innerhalb des Gehäuses und am Träger zum Festlegen des Bürstenteils, wobei das Gehäuse eine den Träger auf seiner gesamten Umfangsfläche lagern­ de Wange aufweist und ferner am Kopf Mittel zum werkzeug­ losen Ausdrücken des Bürstenteils vorgesehen sind.
Es sind Bürsten bekannt (US 403 350, US 1 148 566, US 1 711 621, US 2 326 632), bei denen das den Borstenbesatz aufweisende Bürstenteil nachträglich in den eigentlichen Bürstenkörper eingesetzt ist. Dies geschieht häufig aus fertigungstechnischen Gründen und insbesondere dann, wenn ein unmittelbares Verbinden der Borstenbündel mit dem Bürstenkörper, z. B. durch thermische Verfahren, wie Schweißen, Einspritzen od. dgl. nicht möglich ist. Dabei sind auch Ausführungsformen bekannt, bei denen das Bür­ stenteil vom Bürstenkörper gelöst und gegen ein anderes ausgetauscht werden kann (GB 1932/1910). Für Zahnbürsten sind die bekannten Ausführungsformen nicht oder nur unzureichend geeignet.
Zahnbürsten werden weit häufiger benötigt als alle ande­ ren Arten von Bürsten. Der Grund liegt in der für eine ordnungsgemäße Zahnpflege häufigen Verwendung (bis zu dreimal täglich) und dem dadurch bedingten schnellen Verschleiß. Hinzu kommt, daß die Zahnbürste auch schon bei einem relativ geringen Verschleiß, der bei anderen Bürsten hinnehmbar wäre, gewechselt werden sollte, um stets eine optimale Wirksamkeit zu gewährleisten.
Aufgrund des hohen Zahnbürstenverbrauchs - in Deutschland ca. 150 Millionen p.a. - stellt sich zunehmend die Frage der Entsorgung und der Resourcenschonung, da der durch Verschleiß unbrauchbare Massenanteil gegenüber der Ge­ samtmasse außerordentlich gering ist und die zu entsor­ gende Gesamtmasse selbst bei einem hundertprozentigen Recycling nicht mehr zu dem gleichen Erzeugnis aufgear­ beitet werden kann, da der wiedergewonnene Werkstoff nicht mehr die hohen Qualitätsanforderungen erfüllt, die beispielsweise für das Borstenmaterial einer Zahnbürste unverzichtbar sind. Auch wenn die bekannten Bürsten mit auswechselbarem Bürstenteil es grundsätzlich gestatten würden, nur das Bürstenteil nach Verschleiß auszutau­ schen, so hat dieses umwelttechnische Problem bisher einerseits nicht im Vordergrund gestanden, andererseits spielt es auch bei üblichen Bürsten, wie Reinigungsbür­ sten, Körperbürsten etc., eine vergleichsweise geringe Rolle, da die Benutzungsdauer ungleich länger ist und das Massenverhältnis von unbrauchbarem und noch brauchbarem Material nicht in einem derartigen Mißverhältnis steht wie bei Zahnbürsten.
Schließlich ist bei Zahnbürsten noch die Besonderheit zu beachten, daß sie von Menschen aller Altersklassen und jedes Bildungsgrades bestimmungsgemäß benutzbar sein müssen, so daß das Austauschen des Bürstenteils in ein­ fachster Weise und mit geringem Kraftaufwand bei gleich­ wohl ausreichend sicherer Verbindung der Teile möglich sein muß.
Heute sind im wesentlichen zwei Systeme auf dem Markt. Bei den sogenannten Wechselkopfbürsten (EP 0 199 849 B1, DE 94 20 405 U1) ist der gesamte Kopf mit den Borsten am Griff bzw. Stiel lösbar befestigt. Die rastenden Befesti­ gungsmittel sind im wesentlichen quer zur Längsachse des Griffs an diesem und an einem Ansatz des Kopfs angeordnet und werden durch Zusammenstecken von Kopf und Griff in Richtung der Längsachse in Eingriff gebracht. Umgekehrt lassen sich beide Teile durch Auseinanderziehen in der Längsachse lösen. Diese Wechselkopfbürsten sind in ge­ brauchstechnischer und hygienischer Hinsicht befriedi­ gend. Indes ist der Kunststoffanteil des Kopfs, der nach Abnutzung der Borsten zum Abfall wird, noch ganz erheb­ lich. Hinzukommt der Nachteil, daß die Befestigungsmittel im Übergangsbereich von Kopf und Stiel, also in einer Zone liegen, in der beim Gebrauch die größten Biegekräfte wirken. Gerade in dieser Zone aber wird die Zahnbürste durch die konstruktiven Maßnahmen für die Befestigungs­ mittel geschwächt. Dies ist deshalb besonders gravierend, weil zwischen Griff und Kopf aus gebrauchstechnischen Gründen ein schlanker und gegebenenfalls federnder Hals erwünscht ist, der sich bei solchen Wechselkopfbürsten praktisch nicht verwirklichen läßt. Es sind deshalb schon Wechselkopfbürsten vorgeschlagen worden, bei denen der Kopf mit dem schlanken Hals am dickeren Griff verrastet ist. Damit bleibt zwar der gebrauchstechnische Vorteil weitgehend erhalten, doch geht dies auf Kosten einer noch größeren Masse an Kunststoffabfall. Hinzukommt bei allen Wechselkopfbürsten die Gefahr, daß es bei nicht ordnungs­ gemäßer Verrastung oder bei Versagen der Verrastung während der Benutzung zu gravierenden Verletzungen in der Mundhöhle kommen kann.
Bei dem anderen bekannten System, dem die Zahnbürste nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 angehört, sind die Bor­ sten an einem Träger in Form einer dünnen Platte be­ festigt und ist dieses Bürstenteil in dem rahmen- oder gehäuseartigen Kopf auswechselbar verrastet (DE 30 38 895, 37 24 640). Der Träger weist an seiner Umfangsfläche leistenartige Rasten und das Gehäuse entsprechend rinnen­ artige Vertiefungen auf. Ferner besitzt der Träger an seiner Rückseite einen Zapfen, der in ein Loch im Boden des Gehäuses eingreift und am Rücken des Kopfs eine freiliegende Druckfläche bildet. Der Träger wird in den Kopf eingerastet und kann durch Druck auf den Zapfen ausgeworfen werden. Die bei Verschleiß der Borsten auszu­ tauschende Kunststoffmasse wird auf ein Minimum redu­ ziert und die auswechselbaren Bürstenteile lassen sich aufgrund des geringen Materialeinsatzes kostengünstig herstellen. Gegenüber Wechselkopfbürsten ergeben sich jedoch hygienische und auch konstruktive Probleme. In dem zwischen dem Träger und der Gehäusewange zwangsläufig vorhandenen Spalt, der nur schlecht austrocknet, lagert sich einerseits Schmutz an und nisten sich andererseits Bakterien ein. Dies gilt mehr oder weniger für den gesam­ ten Spalt zwischen Kopf und Träger.
Es ist deshalb der Träger an seiner Borstenseite auch schon mit einem umlaufenden elastischen Rand versehen worden (DE 37 24 640 C2), der mit seiner Rückseite dich­ tend gegen die Stirnseite der Gehäusewange anliegen soll. Dies setzt entsprechende Zugkräfte voraus, die den Träger in das Gehäuse ziehen, und damit entsprechend große Rastkräfte. Diese wiederum erschweren das Einsetzen und Auswerfen des Bürstenteils. Da die Verrastung durch Formschluß erfolgt, müssen die Rastmittel entsprechend großvolumig sein, was am Kopf große Wandstärken erfor­ dert. Noch aufwendiger ist eine Ausführung (DE 296 00 398 U1), bei der an sämtlichen Dichtflächen zwischen Träger und Gehäuse elastische Flachdichtungen eingelegt sind, die durch eine entsprechend hohe Vorspannung zugleich das Bürstenteil halten. Die Vorspannung muß vollständig von der Gehäusewange aufgenommen werden, die sich nach kurzer Zeit zwangsläufig aufweitet und einen sicheren Halt des Bürstenteils nicht mehr gewährleistet.
Andere Vorschläge (DE 91 09 625 U1, DE 94 34 617 A1), die Rastleisten nur abschnittsweise am Umfang des Trägers vorzusehen, gehen zwangsläufig auf Kosten der Dichtheit des Spaltes, da die Rastleisten und -ausnehmungen in den Dichtflächen liegen und sehr enge Toleranzen eingehalten werden müssen, um einerseits ein sattes Anliegen der Dichtflächen, andererseits ein sicheres Verrasten zu gewährleisten. Solche Toleranzen lassen sich bei Spritz­ gußteilen und bei den für den Kopf und den Griff aus­ schließlich in Frage kommenden preiswerten Kunststoffen kaum realisieren. Zudem steht die Gehäusewange durch die Rastkräfte ständig unter elastischer Vorspannung. Da Kunststoffe unter Spannung nicht kriechfest sind (Kalt­ fluß), nimmt die Spannkraft der Gehäusewange sehr schnell ab, so daß auch Griff und Kopf eine nur begrenzte Stand­ zeit haben. Da die Ermüdung des Kunststoffs und die damit einhergehende Vergrößerung der Toleranzen vom Benutzer nicht wahrgenommen werden können, bemerkt er das Versagen der Rastmittel unter Umständen erst beim Zähneputzen. Löst sich das Bürstenteil bei der Benutzung, kann es wiederum zu unliebsamen Verletzungen in der Mundhöhle und an der Gingiva kommen.
Eine sehr stabile und dauerhafte Verbindung von Bürsten­ teil und Kopf ergibt sich bei einer bekannten Zahnbürste (DE 41 04 314 A1) dadurch, daß an der Rückseite des Trägers zwei V-förmig zueinander stehende Leisten ange­ formt sind, die über die gesamte Länge des Trägers ver­ laufen. Diese greifen in einen entsprechen V-förmig sich öffnenden Schlitz am Kopf ein, der in dessen Längsachse gleichfalls über die gesamte Länge läuft. Beim Einsetzen müssen die Leisten soweit nach innen und zueinander verformt werden, daß sie den engsten Querschnitt des V-förmigen Schlitzes passieren können, um sich dann im Schlitz zu spreizen. Die elastisch verformten Teile der Rastverbindungen befinden sich also an dem Wechselteil, bei dem die Werkstoffermüdung weniger bedeutsam ist. Die für das Herstellen und Lösen der Rastverbindung notwendi­ gen Umformkräfte an den Leisten sind allerdings so groß, daß der Bürstenteil nur mit Hilfe besonders angepaßter Werkzeuge eingedrückt bzw. ausgehebelt werden kann. Die Notwendigkeit solcher Sonderwerkzeuge führt nicht nur zu entsprechend hohen Systemkosten für den Verbraucher, sondern steht einer praktischen Durchsetzung des Systems auf dem Markt unüberwindbar entgegen. Dies gilt auch deshalb, weil eine zur Vermeidung von Verletzungen maß­ gebliche Forderung, nämlich eine glatte Form des Bürsten­ rückens, nicht erfüllt ist. Schließlich ist diese Zahn­ bürste auch aus hygienischen Gründen völlig untauglich, weil der Schlitz und die Leisten mehrere Ritzen bilden, in denen sich Schmutz und Reste von Zahnpflegemittel ablagern und Bakterien einnisten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zahnbürste des eingangs genannten Aufbaus so auszubilden, daß die besonderen hygienischen Anforderungen erfüllt und die Gebrauchseigenschaften verbessert werden.
Diese Aufgabe findet bei der eingangs genannten Zahn­ bürste erfindungsgemäß ihre Lösung dadurch, daß die Wange des Gehäuses an ihrer Innenseite und die Umfangsfläche des Trägers als vollständig glattwandige Dichtflächen ausgebildet sind und die Rastmittel außerhalb der Dicht­ flächen nach innen versetzte, federnde Rastnasen aufwei­ sen.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht zunächst darin, daß die Funktionen "Abdichten" und "Verrasten" konstruktiv getrennt sind. Die glatte Umfangsfläche am Träger und die ebenso glatte Innenseite der Wange bilden die Voraussetzung für ein einwandfreies dichtes Anliegen dieser Flächen aneinander. Dies kann noch durch eine leicht konische Ausbildung dieser Flächen unterstützt werden. Durch die Ausbildung der Rastmittel als federnde Rastnasen außerhalb der Dichtflächen wird die Wange des Gehäuses nicht durch die Rast- und Haltekräfte unter Vorspannung gesetzt und kann es dort nicht zum Kaltfluß kommen, so daß sie ihre Dichtfunktion über lange Zeit erfüllen kann. Dadurch werden Hohlräume, Spalten etc. so weitgehend vermieden, daß die Zahnbürste nach Gebrauch, wie gewünscht, schnell abtrocknet und dadurch dem Ein­ nisten von Bakterien vorgebeugt wird, wie auch die Anla­ gerung bzw. Einlagerung von Zahnpflegemittelresten etc. vermieden wird. Die federnden Rastnasen sorgen einerseits für eine funktionssichere Verrastung, ermöglichen ande­ rerseits aber auch ein leichteres Auswechseln.
Da sich die Rastmittel ausschließlich im Inneren des Gehäuses befinden, läßt sich die Außenkontur der Zahn­ bürste im Bereich des Kopfs optimal dem bestimmungsge­ mäßen Zweck anpassen, also beispielsweise gerundete, glattflächige Konturen gewährleisten, um bei der Zahn­ pflege Verletzungen in der Mundhöhle zu vermeiden. Die Anordnung der Rastmittel einerseits und der zum Lösen vorgesehenen Druckfläche andererseits stellen sicher, daß sich das Bürstenteil nicht unzeitig löst, da der bei Gebrauch auf die Borsten wirkende Druck nicht zum Lösen der Verrastung führen kann, hierzu vielmehr ein wenn auch geringer Druck am Rücken des Kopfs notwendig ist. Die leichte Auswechselbarkeit des Bürstenteils fördert die Verwendung dieses Systems beim Verbraucher, zumal die Möglichkeit gegeben ist, Bürstenteile mit Borsten unter­ schiedlicher Härte und Anordnung einzusetzen.
In bevorzugter Ausführung sind die federnden Rastnasen an dem Boden des Gehäuses angeformt und sind die mit ihnen zusammenwirkenden Rastausnehmungen an dem Träger gegen­ über dessen Umfangsfläche nach innen versetzt. Damit wird die gesamte Wandung des Gehäuses von Spannungen freige­ halten.
Eine vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß das Gehäuse an seinem den Rücken des Kopfes bildenden Boden eine Durchgangsöffnung aufweist, deren Wandung zumindest teilweise federnd ausgebildet ist und die Rastnasen aufweist, und daß der Träger einen in die Durchgangsöffnung eingreifenden Zapfen aufweist, dessen Stirnseite freiliegend selbst die Druckfläche bildet oder mit der Druckfläche am Gehäuse zusammenwirkt.
Bei dieser Ausführungsform erfüllt die Durchgangsöffnung mit ihrer hülsenartigen Wandung mehrere Funktionen. Zug einen kann sie den am Träger angeordneten Zapfen führen, zum anderen dient zumindest ein Teil ihrer Wandung zur Ausbildung der federnden Rastnasen, also zur Positionie­ rung und Fixierung des Trägers. Schließlich gibt die Durchgangsöffnung die Möglichkeit am Rücken des Kopfs die Druckfläche auszubilden. Sie wird entweder von dem die Durchgangsöffnung durchgreifenden Zapfen unmittelbar, nämlich von dessen freiliegender Stirnseite gebildet, oder aber ist sie am Rücken des Kopfs als die Durchgangs­ öffnung verschließendes Teil des Gehäuses ausgebildet, und wirkt der auf die Druckfläche aufgebrachte Druck über das Gehäuse auf den Zapfen.
Wird der Zapfen an der Wandung der Durchgangsöffnung geführt, so weist er an seinem Umfang die Rastausnehmun­ gen auf, in die die Rastnasen am Gehäuse von außen ein­ federn.
Bildet der Zapfen mit seiner freiliegenden Stirnseite die Druckfläche, so überragt er mit Vorteil ein wenig die Kontur des Gehäuses am Rücken des Kopfs, wodurch seine Funktion signalisiert wird und der Druck zum Lösen der Verrastung problemlos aufgebracht werden kann.
Die vorgenannte Ausführungsform weist neben den ge­ brauchstechnischen Vorteilen den Vorzug auf, daß die Zahnbürste aus nur zwei Bauteilen besteht, nämlich dem Griff mit dem das Gehäuse bildenden Kopf und dem Bür­ stenteil mit dem Träger und den Borsten. Die Zahnbürste läßt sich also einfach und kostensparend herstellen.
Eine fertigungstechnisch etwas aufwendigere, gebrauchs­ technisch aber gleichermaßen vorteilhafte Ausführung zeichnet sich dadurch aus, daß der Zapfen in der Durch­ gangsöffnung mit Abstand von deren Wandung angeordnet und der Träger die federnden Rastnasen außenseitig übergrei­ fende Rastausnehmungen aufweist.
Vorzugsweise ist die Durchgangsöffnung am Rücken des Kopfs durch eine die Druckfläche bildende Druckplatte geschlossen, der die Stirnseite des Zapfens innenseitig anliegt.
Diese Ausführung hat den Vorteil, daß der Kopf der Zahn­ bürste am Rücken vollständig geschlossen ist. Dort also keine Abdichtungsprobleme mit all ihren möglichen Nach­ teilen auftreten.
Bei dieser Ausführungsform kann die die Druckfläche bildende Druckplatte aus einem gummielastischen Material, z. B. einem Elastomer bestehen und nachträglich am Öff­ nungsrand der Durchgangsöffnung eingesetzt und beispiels­ weise durch Verrasten an der Wandung der Öffnung festge­ legt oder im in-mold Verfahren an der Öffnung angespritzt sein. Die Druckplatte ist zumindest soweit elastisch verformbar, daß beim Ausüben von Druck auf die Druckplat­ te der für das Lösen des Trägers notwendige Weg zurückge­ legt wird. Der Druck wird von der Druckplatte auf den Zapfen übertragen, so daß der Träger in Druckrichtung verdrängt wird und dabei die Rastnasen freikommen.
Statt dessen kann die Druckplatte ein einstückiges Teil des Kopfs sein und entweder durch eine entsprechend dünne Wandstärke des Kopfs in diesem Bereich federnd oder über einen nachgiebigen Wandungsabschnitt mit dem übrigen Gehäuse verbunden sein.
Ist die Deckplatte einstückiges, aber federndes Teil des Kopfs, so kann ferner vorgesehen sein, daß die Rastnasen seitlich der Druckplatte am Boden des Gehäuses angeformt sind und aus der dem Träger zwischen sich festlegenden Raststellung durch Druck auf die Druckplatte unter Frei­ gabe des Trägers spreizbar sind.
Die Federeigenschaft der Rastnasen läßt sich bei prak­ tisch jedem Kunststoff durch eine gewisse Länge der Rastnasen erzielen, wohingegen das Gehäuse formstabil sein kann. Gleichwohl lassen sich durch dünnere Wandungs­ abschnitte am Rücken des Kopfs Federeigenschaften erzie­ len, um die einen Teil des Gehäuses bildende Druckplatte mit begrenzten Hub beweglich zu machen. Ferner lassen sich solche nachgiebigen Wandungsabschnitte im Bereich des Ansatzes der Federnasen am Gehäuse ausbilden, so daß bei Druck auf die Druckplatte deren Verlagerung zugleich ein Spreizen der Rastnasen verursacht und dadurch der Träger aus der Verrastung freikommt und nach unten her­ ausfallen kann.
Die Wangen übergreifen den Träger außenseitig ganz oder teilweise, wobei ein vollständiger Übergriff bei bündigem Anschluß der Außenflächen von Träger und Wange von Vor­ teil ist, um Ecken, Nischen od. dgl. zu vermeiden.
Statt dessen kann auch der Träger der Stirnseite der Wange anliegen und mit deren Außenseite bündig liegen. Dadurch wird eine zusätzliche Dichtfläche geschaffen. Auch diese Ausführungsform weist keine Nischen oder Stufen auf, die dem Schmutzansatz förderlich wären.
Bei einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Träger an der dem Borstenbesatz gegenüberliegenden Seite einen umlaufenden Rand aufweist, mit dem er die Wange außenseitig übergreift.
Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß der Träger nicht nur im Bereich des Borstenbesatzes, sondern auch an den Seiten des Kopfs eine geschlossene Oberfläche bildet. Vornehmlich diese Bereiche kommen bei Gebrauch der Zahn­ bürste mit der Gingiva in Berührung, so daß durch die glatte Oberfläche in diesem Bereich der Verletzungsgefahr vorgebeugt wird. Hinzu kommt, daß die Bereiche in der Nähe des Borstenansatzes wegen der dort aufgetragenen Zahnpflegemittel in besonderem Maße zum Schmutzansatz neigen, wie auch das Einnisten von Bakterien ermöglichen. Aufgrund der glatten, spalt- und nischenfreien Ausführung des Trägers und seines die Wangen übergreifenden Randes werden diese Mängel vermieden.
Beide vorgenannten Ausführungsformen haben den Vorteil, daß bei einem gegebenen Umriß des Kopfs eine größtmög­ liche Anzahl von Borsten am Träger angeordnet werden können.
Die erfindungsgemäße Ausbildung des Gehäuses gibt weiter­ hin die Möglichkeit, daß der Träger aus einem Elastomer besteht und gegen die Wange abdichtet. Dies kann noch durch Dichtlippen unterstützt werden. Die erfindungsge­ mäße Ausbildung des Gehäuses stellt sicher, daß die Wangen den Elastomer-Träger rahmenartig einspannen und komprimieren. Im Bereich der Dichtflächen treten zusätz­ lich erhöhte Reibungskräfte auf. Dadurch sind Spalte sicher vermieden. Zudem sind die Borsten mit ihren im Träger befindlichen Enden gleichsam elastisch gelagert.
Schließlich kann die Druckfläche von dem übrigen Gehäuse durch die Gestaltung der Oberfläche optisch abgehoben sein, um auf diese Weise dem Benutzer die Funktion der Druckfläche anzuzeigen. Diese optische Hervorhebung kann durch entsprechende Profilierung, andersartiges Material, Farbgebung od. dgl. erfolgen.
Das Gehäuse kann außenseitig zumindest im Bereich der Wange einen weichelastischen Überzug als Schleimhaut­ schutz aufweisen. Dieser kann zusätzlich die Stirnseite der Wange abdecken und mit seinem Innenrand der Umfangs­ fläche des Trägers dichtend anliegen.
Da bei der erfindungsgemäßen Ausbildung die Rastmittel nicht mehr an der Wange des Gehäuses angeordnet sind, sondern diese nur noch Führungs- und Dichtungsaufgaben erfüllt, kann sie gegenüber den bekannten Ausführungsfor­ men dünnwandiger sein. Dadurch läßt sich umgekehrt die Trägerfläche und damit die Anzahl der Borsten bzw. Bündel vergrößern.
Nachstehend ist die Erfindung anhand einiger in der Zeichnung wiedergegebener Ausführungsbeispiele beschrie­ ben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Teildarstellung einer Zahnbürste in Draufsicht auf den Rücken;
Fig. 2 einen Schnitt II-II der Fig. 3;
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Borstenbe­ satz;
Fig. 4 einen Schnitt TV-IV gemäß Fig. 3;
Fig. 5 einen Längsschnitt durch den Kopf der Zahnbürste in einer anderen Ausfüh­ rungsform ohne das Bürstenteil;
Fig. 6 eine Ansicht auf die Unterseite des Kopfs;
Fig. 7 einen der Fig. 5 entsprechenden Schnitt einer anderen Ausführungs­ form;
Fig. 8 eine Unteransicht des Bürstenkopfs gemäß Fig. 7;
Fig. 9 einen Längsschnitt des Bürstenkopfs in einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 10 eine Unteransicht des Kopfs gemäß Fig. 9;
Fig. 11 einen Längsschnitt des Kopfs in einer weiteren Ausführung;
Fig. 12 eine Unteransicht des Kopfs gemäß Fig. 11;
Fig. 13 einen Längsschnitt des Bürstenkopfs in einer abgewandelten Ausführung;
Fig. 14 eine Unteransicht des Kopfs gemäß Fig. 13 und
Fig. 15 bis 22 Querschnitte des Bürstenkopfs ent­ sprechend Fig. 4 bei verschiedener Ausführung des Gehäuses und des Trägers des Bürstenteils.
Die in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Zahnbürste besteht aus einem abgebrochen wiedergegebenen länglichen Griff 1, einem Kopf 2 und einem auswechselbaren Bürstenteil 3, das einen Träger 4 mit dem Borstenbesatz 5 aus einzelnen Borstenbündeln 6 aufweist.
Der Kopf 2 der Zahnbürste ist als Gehäuse 7 ausgebildet, in das das Bürstenteil 3 mit seinem Träger 4 auswechsel­ bar eingesetzt ist.
Bei allen Ausführungsbeispielen weist das Gehäuse 7 als seitliche Begrenzung eine umlaufende Wange 8 auf, die zum Griff 1 hin durch eine Wand 9 geschlossen ist (Fig. 2 und 4). Die umlaufende Wange 8 bildet mit der Wand 9 eine Art formsteifen Rahmen, der zusammen mit dem Rücken 10 einen nach unten offenen Hohlraum zur Aufnahme des Trä­ gers 4 bildet.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bis 4 weist das Gehäuse ferner eine Durchgangsöffnung 11 auf, deren Wandung zumindest teilweise von in den Hohlraum vorsprin­ genden, federnden Rastnasen 12 gebildet ist. Der an der Seite des Borstenbesatzes 5 ebene Träger 4 besteht aus einem plattenförmigen Teil 13, dessen Umriß dem an der Innenseite der Wange 8 und der Wandung 9 gebildeten Umriß entspricht, sowie einem Zapfen 14, der die Durchgangsöff­ nung 11 durchgreift und zugleich in dieser geführt ist. Der Zapfen 14 weist eine den Rücken 10 des Gehäuses 7 wenig überragende, freiliegende Stirnseite auf, die eine Druckfläche 15 bildet. Diese Druckfläche kann, wie Fig. 1 zeigt, optisch hervorgehoben, gegebenenfalls auch oberflächig profiliert sein.
Den federnden Rastnasen 12 im Bereich der Durchgangsöff­ nung 11 sind entsprechend geformte Rastausnehmungen 16 am Träger 4 zugeordnet, die beim gezeigten Ausführungsbei­ spiel am Umfang des Zapfens 14 im Bereich des Übergangs zu dem plattenförmigen Teil 13 und gegenüber diesem nach innen versetzt angeordnet sind.
Aus der in Fig. 2 und 4 gezeigten Gebrauchslage läßt sich das Bürstenteil 3 in einfacher Weise dadurch aus­ wechseln und durch ein neues Bürstenteil ersetzen, daß mit dem Finger auf die Druckfläche 15 ein in Richtung zum Borstenbesatz wirkender Druck ausgeübt wird, unter dem die federnden Rastnasen 12 nach außen zurückweichen, so daß das Bürstenteil 3 nach unten herausfällt.
Die Borsten 6 des Bürstenteils 3 können in vielfältiger Weise am Träger 4 befestigt sein, z. B. in vorgeformten Löchern, mittels Ankern oder Klebstoff, sie können aber auch mit dem Träger verschweißt oder mit Verdickungen 17 versehen in diesen eingespritzt sein.
Bei dem in Fig. 5 und 6 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Durchgangsöffnung 11 eine asymmetrische Oval­ form auf und ist deren Wandung in dem Hohlraum des Gehäu­ ses 7 zu den federnden Rastnasen 12 verlängert, die einen umlaufenden Ring bilden. Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 und 8 unterscheidet sich von dem der Fig. 5 und 6 nur dadurch, daß die Durchgangsöffnung 11 und die federnde Rastnase 12 kreisförmig ausgebildet sind.
Bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 9 bis 14 ragt die Wandung der Durchgangsöffnung 11 nur teilweise in den Hohlraum zur Bildung der federnden Rastnase 12 hinein. So zeigen die Fig. 9 und 10 eine Rastnase 12, die im wesentlichen U-Form aufweist, während bei dem Ausfüh­ rungsbeispiel gemäß Fig. 11 und 12 die Durchgangsöff­ nung 11 an den gegenüberliegenden Schmalseiten zwei federnde Rastnasen 12 in Bogenform bildet und in Fig. 13 und 14 die Wandung der Durchgangsöffnung an den Längssei­ ten zu den gegenüberliegenden Rastnasen 12 verlängert ist.
In den Fig. 15 bis 22 sind verschiedene Ausgestaltun­ gen von Gehäuse und Träger sowie der Rastmittel gezeigt. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 15 weist der Träger 4 wiederum ein plattenförmiges Teil 13 und einen Ansatz 14 auf und ist, wie auch das den Kopf bildenden Gehäuse, ähnlich der Ausführungsform gemäß Fig. 4 ausge­ bildet. In Abwandlung von dieser Ausführungsform bildet jedoch der plattenförmige Teil 13 des Trägers 4 den unteren Abschluß des Kopfs und bildet die Wange 8 mit ihrer Stirnseite 18 ein Widerlager für die Oberseite des plattenförmigen Teils 13 des Trägers 4. Im übrigen schließt der Träger 4 umfangsseitig bündig mit der Außen­ seite der Wange 8 ab.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 16 ist das plat­ tenförmige Teil 13 des Trägers 4 an seiner Oberseite stufenförmig nach innen abgesetzt und liegt mit der Stufe der Stirnseite 18 der Wange 8 an. Zugleich ist das plat­ tenförmige Teil 13 mit dem eingezogenen Teil an der Innenseite der Wange 8 geführt. Bei diesem Ausführungs­ beispiel ist auf die Außenseite der Wange ein Überzug 28 aus einem Elastomer aufgespritzt, der als Schleimhaut­ schutz dient. Der Überzug 28 kann die Stirnseite der Wange 8 überragen und dem Umfang des plattenförmigen Teils 13 dichtend anliegen.
In Abwandlung gegenüber der Fig. 16 zeigt Fig. 17 einen Träger 4 mit einem plattenförmigem Teil 13, das wiederum an einer Stufe 19 an der Innenseite der Wange 8 des Kopfs gelagert und geführt ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 18 weist der Träger 14 an seinem plattenförmigen Teil 13 einen nach oben gezogenen Rand 20 auf, in den die Wange 8 mit einer entsprechenden Stufe innenseitig eingreift. Eine andere Ausgestaltung zeigt Fig. 19, bei der die Wange 8 ohne äußere Stufe hinter den hochgezogenen Rand 20 des Trägers 4 greift.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 20 weisen die federnden Rastnasen 12 nach außen und ist der Träger 4 mit nach oben ragenden Nasen 21 versehen, welche die Rastausnehmungen 16 bilden, die die Rastnasen 12 außen­ seitig übergreifen. Der Zapfen 14 durchgreift bei diesem Ausführungsbeispiel die Durchgangsöffnung 11 mit größerem Abstand von der Wandung. Die Durchgangsöffnung 11 ist oberseitig durch eine die Druckfläche 15 bildende Druck­ platte 22 verschlossen, die bei 23 an der Wandung der Durchgangsöffnung 11 eingerastet oder angespritzt ist. Die Druckplatte 22 ist federelastisch ausgebildet. Die Unterseite der Druckplatte 22 liegt der Stirnseite des Zapfens 14 an. Bei Druck auf die Druckfläche 22 wird der Zapfen 14 nach unten verschoben. Dabei verdrängen die starren Nasen 21 am Träger die federnden Rastnasen 12 nach innen, so daß der Träger 4 mit den Borstenbündeln 6 freikommt.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 21 weist der Träger 4 wiederum ein plattenförmiges Teil 13 und einen gegenüber den vorangehenden Ausführungsformen kürzeren Zapfen 24 auf, der an seinem Umfang die Rastausnehmungen 16 für die federnden Rastnasen 12 bildet. Das Gehäuse 7 weist in der Mitte eine Druckplatte 25 auf, die über dünnwandige federnde Wandungsabschnitte 26 mit dem Gehäu­ se verbunden ist. Unmittelbar im Anschluß an die Wan­ dungsabschnitte 26 sind die federnden Rastnasen ange­ formt, die wiederum über federnende Wandungsabschnitte 27 mit den Wangen 8 des Gehäuses 7 verbunden sind. Bei Druck auf die Druckplatte 25 werden die Rastnasen 12 aufgrund der elastischen Wandungsabschnitte 26 und 27 nach außen gespreizt (Fig. 22), so daß der Träger 4 mit den Bor­ stenbündeln 6 freikommt und nach unten herausfällt.
Bei allen Ausführungsbeispielen sind, wie aus den Zeich­ nungen erkennbar, die einander anliegende Innenseite der Wange 8 und die Umfangsfläche des Trägers 13 glatt ausge­ bildet und nach innen schwach konisch verjüngt, während die Rastmittel 12, 16 darüber nach innen versetzt ange­ ordnet sind.

Claims (21)

1. Zahnbürste mit einem Griff, einem als wenigstens einseitig offenes Gehäuse ausgebildeten Kopf, einem in dessen offene Seite einsetzbaren Bürstenteil mit einem Träger und einem Borstenbesatz und mit Rast­ mitteln in Form von ineinandergreifenden Vorsprüngen und Ausnehmungen innerhalb des Gehäuses und am Träger zum Festlegen des Bürstenteils, wobei das Gehäuse eine den Träger auf seiner gesamten Umfangs­ fläche lagernde Wange aufweist und ferner am Kopf Mittel zum werkzeuglosen Ausdrücken des Bürstenteils vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Wange (8) des Gehäuses (7) an ihrer Innenseite und die Umfangsfläche des Trägers (4) als vollständig glattwandige Dichtflächen ausgebildet sind und die Rastmittel (12, 16) außerhalb der Dichtflächen nach innen versetzte, federnde Rastnasen (12) aufweisen.
2. Zahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden Rastnasen (12) an dem Boden des Gehäuses (7) angeformt sind und mit Rastausnehmungen zusammenwirken, die an dem Träger gegenüber dessen Umfangsfläche nach innen versetzt sind.
3. Zahnbürste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (7) an seinem den Rücken (10) des Kopfes (2) bildenden Boden eine Durchgangs­ öffnung (11) aufweist, deren Wandung zumindest teilweise federnd ausgebildet ist und die Rastnasen (12) bildet, und daß der Träger (4) einen in die Durchgangsöffnung (11) eingreifenden Zapfen (14) aufweist, dessen Stirnseite freiliegend selbst die Druckfläche (15) bildet oder mit einer Druckfläche (22, 25) am Gehäuse (7) zusammenwirkt.
4. Zahnbürste nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Zapfen (14) an der Wandung der Durchgangsöffnung (11) geführt ist und an seinem Umfang die Rastausnehmungen (12) aufweist.
5. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (14) mit seiner freiliegenden Stirnseite die Kontur des Gehäuses (7) am Rücken (10) des Kopfs (2) wenig überragt.
6. Zahnbürste nach Anspruch 3 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Zapfen (14) in der Durchgangsöff­ nung mit Abstand von deren Wandung angeordnet ist und der Träger (4) die federnden Rastnasen (12) außenseitig übergreifende Rastausnehmungen (16) aufweist.
7. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsöffnung (11) am Rücken (10) des Kopfs (2) durch eine die Druckfläche bildende Druckplatte (22, 25) geschlossen ist, der die Stirnseite des Zapfens (14) innenseitig anliegt.
8. Zahnbürste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (25) über einen nachgiebigen Wandungsabschnitt (26) mit dem übrigen Gehäuse (7) verbunden ist.
9. Zahnbürste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (25) selbst nachgiebig federnd ausgebildet ist.
10. Zahnbürste nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Druckplatte (25) ein einstückiges Teil des Kopfes ist.
11. Zahnbürste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (22) aus elastischem Material, vorzugsweise einem Elastomer besteht.
12. Zahnbürste nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (22) im in-mold Spritzverfahren zusammen mit dem Kopf gespritzt ist.
13. Zahnbürste nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (22) als gesondertes Spritzguß­ teil ausgebildet und am Kopf (2) befestigt ist.
14. Zahnbürste nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastnasen (12) seitlich neben der Druckplat­ te (22, 25) am Gehäuse (7) angeformt sind und aus der den Träger (4) zwischen sich festlegenden Rast­ stellung durch Druck auf die Druckplatte (25) unter Freigabe des Trägers (4) spreizbar sind.
15. Zahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wangen (8) den Träger (4) außenseitig ganz oder teilweise übergreifen.
16. Zahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) mit seiner Rückseite der Stirn­ seite (18) der Wange (8) anliegt und mit deren Außenseite bündig liegt.
17. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß der Träger (4) an seiner Rückseite einen umlaufenden Rand (20) aufweist, mit dem er die Wange (8) außenseitig übergreift.
18. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 17, da­ durch gekennzeichnet, daß der Träger (4) aus einem gegen die Wange (8) dichtenden Elastomer besteht.
19. Zahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfläche (15) gegenüber dem Kopf (2) durch die Gestaltung der Oberfläche optisch abgeho­ ben ist.
20. Zahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (7) außenseitig zumindest im Bereich der Wange (8) einen weichelastischen Überzug als Schleimhautschutz aufweist.
21. Zahnbürste nach Anspruch 1 und 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Überzug die Stirnseite der Wange (8) abdeckt und mit seinem Innenrand der Umfangsflä­ che des Trägers (4) dichtend anliegt.
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