DE19618370C1 - Verfahren zur Herstellung eines wärmegedämmten Rohrabschnittes für eine Rohrleitung sowie Rohrabschnitt - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines wärmegedämmten Rohrabschnittes für eine Rohrleitung sowie RohrabschnittInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines wärmegedämmten
Rohrabschnittes für eine Rohrleitung, bestehend aus einem Produktrohr und
mindestens einem das Produktrohr begleitenden Kanal, insbesondere einem
Heizkanal, wo bei der Kanal am Produktrohr anliegend linienförmig angeordnet
wird, das Produktrohr in ein Mantelrohr geschoben und der freie Raum
zwischen dem Produktrohr und dem Mantelrohr mit einer fließfähigen,
aushärtenden Isoliermasse verfüllt wird. Die Erfindung betrifft ferner einen nach
einem solchen Verfahren hergestellten Rohrabschnitt.
In der Praxis ist es in vielen Fällen erforderlich, Rohrleitungen zu beheizen, da
die innerhalb der Produktleitungen zu transportierenden Produkte nur bei einer
gewissen Temperatur eine ausreichende Fließfähigkeit aufweisen. Zur
Erwärmung der Rohrleitungen wird in der Regel eine Begleitheizung in Form
einer an der Rohrleitung für den Produkttransport befestigten Heizleitung
verwendet. Aus der DE 43 14 761 C1 ist beispielsweise ein Verfahren zum
Herstellen einzelner Leitungsabschnitte einer Molchleitung bekannt, bei dem
auf dem Produktrohr ein zusätzliches Heizrohr angeordnet ist, durch welches
zum Beheizen des innerhalb des Produktrohres zu fördernden Produktes,
beispielsweise Wasserdampf mit hohem Druck als Heizmedium geleitet werden
kann. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, daß der Wärmeübergang
zwischen dem Heizrohr und dem Produktrohr aufgrund der nur linienförmigen
Anlagefläche der beiden Rohre aneinander in vielen Fällen nicht ausreichend
ist und darüber hinaus Wasserdampf als Heizmedium aus Sicherheitsgründen
nicht verwendet werden darf, wenn das innerhalb des Produktrohres zu
transportierende Produkt auf keinen Fall mit Wasser in Berührung kommen
darf. Weiterhin ist die bekannte Ausbildung der Heizkanäle nachteilig für nicht
gerade Rohrleitungen, da das Anbringen des zusätzlichen Heizrohres auf dem
Produktrohr insbesondere im Bereich scharfer Biegungen mit einem hohen
fertigungstechnischen Aufwand verbunden ist.
Aus der DE 40 39 863 C1 ist ein Verfahren mit den eingangs genannten
Merkmalen bekannt. Zwischen einem Innenrohr und einem Außenrohr wird ein
Wärmedämm-Mantel aus wärmedämmendem Schaumstoff eingebracht, wobei
außen auf dem Innenrohr in einem zusätzlichen Kanal eine Leckage-
Sensorleitung angeordnet ist. Gegenüber dem Wärmedämm-Mantel ist die
Leckage-Sensorleitung durch eine Abdeckfolie abgeschirmt, wodurch sich die
Leckage-Sensorleitung zwischen dieser Abdeckfolie und dem Innenrohr
befindet. Durch Verwendung der Abdeckfolie wird eine ungewollte elektrische
Isolierung bei der Erzeugung des Wärmedämm-Mantels verhindert. Einzelheiten
zur Herstellung des Kanals für die Leckage-Sensorleitung sind in dieser
Druckschrift nicht angegeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur
Herstellung eines wärmegedämmten Rohrabschnittes für eine Rohrleitung
sowie einen Rohrabschnitt der gattungsgemäßen Art so zu verbessern, daß
beliebige Kanalverläufe entlang des Produktrohres bei nur geringen
Herstellungskosten möglich sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs
genannten Art vorgeschlagen, daß mindestens ein die Außenkontur des
Kanals aufweisender Kern über die Länge des Rohrabschnittes auf der
Mantelfläche des Produktrohres anliegend angeordnet wird, daß das
Produktrohr mit dem Kern in das Mantelrohr eingeschoben wird, und daß nach
Aushärten der Isoliermasse der Kern aus der Isolierung herausgezogen wird.
Mittels eines solchen Verfahrens lassen sich beliebige Kanalverläufe entlang
der Mantelfläche eines Produktrohres fertigen, die zum Produktrohr hin offen
sind. Von besonderem Vorteil ist es, daß der Kern nach dem Aushärten der
Isoliermasse aus dem Mantelrohr herausgezogen wird. Neben der einfachen
Herstellung eines Kanals ermöglicht dieses Verfahren die Wiederverwendung
eines solchermaßen wiedergewonnenen Kerns. Durch das Herausziehen des
Kerns aus der ausgehärteten Isoliermasse ergibt sich ein entlang der
Mantelfläche des Produktrohres verlaufender Kanal, der zur Mantelfläche des
Produktrohres hin offen ist. Bei Anwendung des Verfahrens zur Herstellung
eines Heizkanals ist eine gute Wärmeübertragung zwischen Heizkanal
einerseits und Produktrohr andererseits gewährleistet.
Durch den solchermaßen hergestellten Kanal kann nun auf einfache Weise ein
elektrischer Heizleiter hindurchgezogen werden. Ebenso ist es möglich,
Heizgas durch diesen Kanal zu leiten. Neben der Verwendung des Kanals als
Heizkanal kann dieser auch beispielsweise zur Aufnahme eines Detektor-
Kabels oder als sogenannte "Schnüffelleitung" zum Feststellen von Leckstellen
des Produktrohres dienen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Material für
den Kern ein elastisches Material verwendet, dessen Querschnitt sich beim
Anlegen einer Zug kraft verändert. Ein solches elastisches Material ist
beispielsweise Silikonkautschuk. Nach dem Aushärten der Isoliermasse kann
dieses elastische Material besonders einfach aus dem Rohrleitungsabschnitt
herausgezogen werden. Beim Aufbringen der Zug kraft löst sich die äußere
Oberfläche dieses elastischen Kernmaterials aufgrund der
Querschnittsverringerung von der ausgehärteten Isoliermasse, so daß nur
noch geringe Kräfte aufzubringen sind, um den Kern aus dem von ihm
gebildeten Kanal zu entfernen.
Mit einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen, daß
als Material für den Kern ein elastisches und unter Druck aufweitbares
Material verwendet wird. Ein solcher Kern kann beispielsweise als Schlauch
ausgebildet sein, der bis zum Aushärten der Isoliermasse durch hydraulischen
oder pneumatischen Druck aufgeweitet ist. Nach dem Absenken des Drucks
fällt der Schlauch dann wieder zusammen und kann aus dem Mantelrohr
herausgezogen werden.
Mit einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen, daß
für den Kern ein nichtelastisches Material verwendet wird, auf dessen der
Isolierung zugewandten äußeren Oberfläche vor dem Einschieben in das
Mantelrohr ein Trennmittel aufgetragen wird. Die Verwendung eines Kerns aus
einem nichtelastischen Material ist nur bei überwiegend geraden
Leitungsabschnitten möglich, da ansonsten zu große Kräfte erforderlich sind,
um den Kern aus der ausgehärteten Isoliermasse herauszuziehen. Das auf die
äußere Oberfläche des Kerns aufgetragene Trennmittel soll dabei zur
Verringerung der Reibkräfte zwischen der ausgehärteten Isoliermasse und dem
Kern dienen. Auch bei der Verwendung eines aus einem elastischen Material
hergestellten Kern hat sich das Auftragen eines Trennmittels als vorteilhaft
erwiesen.
Um einerseits den Wärmeübergang zwischen dem Kanal und dem Produktrohr
zu verbessern und andererseits das Herausziehen des Kerns aus der
ausgehärteten Isoliermasse zu erleichtern, wird gemäß einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung vor dem Einschieben in das Mantelrohr auf der
der Isolierung zugewandten Oberfläche des Kerns sowie auf den an den Kern
angrenzenden Bereichen der Mantelfläche des Produktrohres eine dünne,
vorzugsweise die Wärmeübertragung fördernde Schicht angeordnet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird diese dünne,
vorzugsweise die Wärmeübertragung fördernde Schicht auf der der Isolierung
zugewandten Oberfläche des Kerns sowie der gesamten freien Mantelfläche
des Produktrohres angeordnet. Auf diese Weise wird eine Wärmeleitung vom
Kanal auf die gesamte, nicht direkt beheizte Mantelfläche des Produktrohres
ermöglicht. Neben der Verbesserung der Wärmeübertragung ermöglicht die
Verwendung dieser die gesamte Mantelfläche des Produktrohres umgebenden
dünnen Schicht eine gute Recycelbarkeit einer solchermaßen hergestellten
Rohrleitung, da das Isoliermaterial einerseits und das Produktrohr andererseits
nahezu sortenrein voneinander getrennt werden können.
Als besonders geeignete Materialien für diese dünne Schicht haben sich
Metallfolien und insbesondere Aluminiumfolien bewährt.
Um zu verhindern, daß beim Herausziehen des Kerns auch diese dünne
Schicht mit aus dem Rohrleitungsabschnitt herausgezogen wird, kann auf die
der Isolierung zugewandte Oberfläche der dünnen Schicht ein Haftvermittler
aufgetragen werden.
Mit einer Weiterbildung des Verfahrens wird ferner vorgeschlagen, auf der der
Isolierung zugewandten Oberfläche des Kerns eine federelastische Lage aus
einem elastischen Material, beispielsweise Schaumstoff, anzuordnen. Bei der
Verwendung eines in den Kanal eingeführten elektrischen Heizleiters dient
dieser elastische Körper als eine Art Federelement, um den Heizleiter gegen
die Mantelfläche des Produktrohres zu drücken. Diese Federwirkung kommt
dabei dadurch zustande, daß der elastische Körper zunächst durch das
Einfüllen und Aushärten der Isoliermasse zusammengedrückt wird, sich jedoch
nach dem Herausziehen des Kerns wieder in seine ursprüngliche Form
ausdehnen kann. Bei der zusätzlichen Verwendung der dünnen, die
Wärmeübertragung fördernden Schicht kann die federelastische Lage auf
und/oder unter dieser dünnen Schicht angeordnet werden. Bei der
Verwendung der in dem Mantelrohr verbleibenden Hohlprofile wird die
federelastische Lage auf der dem Kanal zugewandten Innenfläche des
Hohlprofils angeordnet.
Das erfindungsgemäße Verfahren erfährt dadurch eine Weiterbildung, daß
Produktrohr und Kern vor dem Einschieben in das Mantelrohr mit einem
Abstandshalter versehen werden, so daß sie anschließend eine definierte Lage
innerhalb des Mantelrohres einnehmen.
Schließlich wird mit einer Weiterbildung des Verfahrens vorgeschlagen, eine
unter Volumenvergrößerung aushärtende Isoliermasse, insbesondere
Polyurethan-Schaum, zu verwenden. Polyurethan-Schaum hat denn Vorteil,
daß dieser eine nur geringe Wärmeleitfähigkeit und eine gewisse
Druckfestigkeit besitzt.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung. In der Zeichnung
zeigen
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Rohrleitungsabschnitt mit einem
rechteckigen Kanal,
Fig. 2 einen Querschnitt gemäß Fig. 1, jedoch mit drei U-förmigen Kanälen
und
Fig. 3 im Zusammenbaustadium eine aus zwei Leitungsabschnitten
zusammensetzbare Rohrleitung.
Die in Fig. 1 und 2 im Querschnitt dargestellten Leitungsabschnitte bestehen
im wesentlichen aus einem inneren Produktrohr 1 sowie einer von einem
Mantelrohr 2 umschlossenen Isolierung 3.
Um das Produktrohr 1 in einer vorbestimmten Lage innerhalb des Mantelrohres
2 zu halten, sind auf dem Produktrohr 1 mit strahlenförmig gestalteten
Streben versehene Abstandshalter 4 angeordnet, die einen gleichbleibenden,
vorzugsweise koaxialen Verlauf des Produktrohres 1 innerhalb des
Mantelrohres 2 gewährleisten.
Insbesondere zur Aufnahme eines elektrischen Heizleiters ist auf der
Mantelfläche des Produktrohres 1 mindestens ein zum Produktrohr 1 hin
offener Kanal 5 ausgebildet. Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform
ist ein rechteckiger Kanal 5 auf der Unterseite des Produktrohres 1
angeordnet, während bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 drei im
Querschnitt U-förmige Kanäle 5 im Abstand zueinander auf der Unterseite des
Produktrohres 1 angeordnet sind.
Um einerseits bei der Verwendung der Kanäle 5 als Heizkanäle den
Wärmeübergang zwischen dem Heizleiter und dem Produktrohr 1 zu erhöhen
und andererseits eine leicht recycelbare Trennung zwischen Produktrohr 1 und
Isolierung 3 zu ermöglichen, ist zumindest auf den an den Kanal 5
angrenzenden Bereich der Mantelfläche des Produktrohres 1 sowie auf der
äußeren Oberfläche der Kanäle 5 bzw. des Kanals 5 eine dünne Schicht 6 aus
einem vorzugsweise die Wärmeübertragung fördernden Material angeordnet.
Als besonders geeignetes Material für diese dünne Schicht 6 hat sich dabei
Aluminiumfolie erwiesen. Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform
erstreckt sich die dünne Schicht 6 über die gesamte freie Mantelfläche des
Produktrohres 1.
Die Herstellung eines Rohrleitungsabschnittes mit einem oder mehreren
Kanälen 5 auf der Mantelfläche des Produktrohres 1 erfolgt folgendermaßen:
In einem ersten Verfahrensschritt wird auf der Mantelfläche des Produktrohres
1 ein die Außenkontur des Kanals 5 aufweisender Kern 7 angeordnet. Um
Rohrleitungsquerschnitte gemäß Fig. 1 und 2 zu erhalten, wird anschließend
die von einer Aluminiumfolie gebildete dünne Schicht 6 auf die freie
Mantelfläche des Produktrohres 1 sowie die äußere Oberfläche des Kerns 7
bzw. der Kerne 7 aufgebracht.
Über die Länge der Rohrleitung betrachtet werden anschließend im Abstand
zueinander Abstandshalter 4 auf dem Produktrohr 1 angeordnet und die aus
Kern 7 und Produktrohr 1 gebildete Einheit in das Mantelrohr 2 eingeschoben.
Neben der Ausbildung des Mantelrohres 2 als dünnwandiges Rohr hat sich die
Verwendung eines durch wendelförmiges Wickeln und Falzen eines
langgestreckten Blechbandes hergestellten Mantelrohres 2 bewährt.
Anschließend an das Einschieben der Einheit aus Kern 7 und Produktrohr 1 in
das Mantelrohr 2 wird der freie Querschnitt des Mantelrohres 2 verschlossen
und anschließend der freie Kanalquerschnitt des Mantelrohres 2 zur
Ausbildung der Isolierung 3 mit einer nur im Verarbeitungszustand fließfähigen
Isoliermasse befüllt. Eine besonders geeignete Isoliermasse ist dabei
Polyurethan-Schaum, da dieser eine nur geringe Wärmeleitfähigkeit aufweist
und unter Druckausbildung aushärtet.
Zur Ausbildung des zum Produktrohr 1 hin offenen Kanals 5 wird nach dem
Aushärten der Isoliermasse der Kern 7 aus der ausgehärteten Isoliermasse
herausgezogen. Neben der einfachen und kostengünstigen Herstellung eines
solchen, zum Produktrohr 1 hin offenen Kanals 5 zeichnet sich dieses
Herstellungsverfahren dadurch aus, daß nahezu beliebige Kanalverläufe über
der Rohrleitungslänge möglich sind und aufgrund der zum Produktrohr 1 hin
offenen Ausgestaltung des Kanals 5 eine gute Wärmeübertragung zum
Produktrohr 1 hin sichergestellt ist. Neben der Nutzung als Heizkanal kann der
Kanal 5 auch zur Aufnahme von Detektorkabeln oder als sogenannte
"Schnüffelleitung" zur Erkennung von Leckagen des Produktrohres 1
verwendet werden. Bei einer Ausbildung gemäß Fig. 2, bei der drei Kanäle 5
auf der Mantelfläche des Produktrohres 1 angeordnet sind, kann
beispielsweise jeder Kanal 5 einem anderen Verwendungszweck dienen.
Die Verbindung der nach diesem Verfahren hergestellten Leitungsabschnitte
erfolgt an Ort und Stelle in der in Fig. 3 schematisch skizzierten Art. Nachdem
die Schweißverbindung zwischen den an der Verbindungsstelle über das
Mantelrohr 2 sowie die Isolierung 3 und den Kanal 5 hervorstehenden
Produktrohre 1 hergestellt worden ist, wird ein Kanalelement 8 in die Kanäle 5
der zu verbindenden Leitungsabschnitte eingefügt, um den Kanal 5 über die
Verbindungsstelle hinweg zu verlängern. Anschließend werden Produktrohr 1
und Kanal 5 in geeigneter Weise isoliert und über die Verbindungsstelle eine
Muffe 9 geschoben, die die Mantelrohre 2 miteinander verbindet.
Wenn die Kanäle 5 der Leitungsabschnitte zur Aufnahme eines Heizleiters
dienen, kann auf das Einfügen des Kanalelements 8 an der Verbindungsstelle
verzichtet werden, wenn eine entsprechende Isolierung dieser
Verbindungsstelle gewährleistet ist.
Bei der Verwendung des Kanals 5 zur Aufnahme eines elektrischen Heizleiters
hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Kanalquerschnitt ein
mehrfaches des Heizleiterquerschnitts beträgt, da auf diese Weise die
Wärmekonvektion bestmöglich ausgenutzt werden kann. Dieser Effekt wird
ferner durch eine abgerundete Ausgestaltung der Kanalecken verstärkt.
Bezugszeichenliste
1 Produktrohr
2 Mantelrohr
3 Isolierung
4 Abstandshalter
5 Kanal
6 dünne Schicht
7 Kern
8 Kanalelement
9 Muffe
2 Mantelrohr
3 Isolierung
4 Abstandshalter
5 Kanal
6 dünne Schicht
7 Kern
8 Kanalelement
9 Muffe
Claims (17)
1. Verfahren zur Herstellung eines wärmegedämmten Rohrabschnittes für
eine Rohrleitung, bestehend aus einem Produktrohr und mindestens
einem das Produktrohr begleitenden Kanal, insbesondere einem
Heizkanal, wobei der Kanal am Produktrohr anliegend linienförmig
angeordnet wird, das Produktrohr in ein Mantelrohr geschoben und der
freie Rand zwischen dem Produktrohr und dem Mantelrohr mit einer
fließfähigen, aushärtenden Isoliermasse verfüllt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein die Außenkontur des Kanals (5) aufweisender Kern
(7) über die Länge des Rohrabschnittes auf der Mantelfläche des
Produktrohres (1) anliegend angeordnet wird, daß das Produktrohr (1) mit
dem Kern (7) in das Mantelrohr (2) eingeschoben wird, und daß nach
Aushärten der Isoliermasse der Kern (7) aus der Isolierung herausgezogen
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Material
für den Kern (7) ein elastisches Material verwendet wird, dessen
Querschnitt sich beim Anlegen einer Zugkraft verringert.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Material
für den Kern (7) ein elastisches und unter Druck aufweitbares Material
verwendet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als elastisches
Vollmaterial ein Silikonkautschuk verwendet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Kern (7)
ein nichtelastisches Material verwendet wird, auf dessen der Isolierung
(3) zugewandten äußeren Oberfläche vor dem Einschieben in das
Mantelrohr (2) ein Trennmittel aufgetragen wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Einschieben in das Mantelrohr (2) auf der der Isolierung (3)
zugewandten Oberfläche des Kerns (7) sowie auf den an den Kern (7)
angrenzenden Bereichen der Mantelfläche des Produktrohres (1) eine
dünne, vorzugsweise die Wärmeübertragung fördernde Schicht (6)
angeordnet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Einschieben in das Mantelrohr (2) auf der der Isolierung (3)
zugewandten Oberfläche des Kerns (7) sowie der gesamten freien
Mantelfläche des Produktrohres (1) eine dünne, vorzugsweise die
Wärmeübertragung fördernde Schicht (6) angeordnet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß als
dünne Schicht (6) eine Folie, insbesondere eine Metallfolie, verwendet
wird.
9. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Folie
Aluminiumfolie verwendet wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß auf die der Isolierung (3) zugewandte Oberfläche der dünnen Schicht
(6) ein Haftvermittler aufgetragen wird.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der
Isolierung (3) zugewandten Oberfläche des Kerns (7) eine Lage aus einem
federelastischen Material, beispielsweise Schaumstoff, angeordnet wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11 in Kombination mit Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die federelastische Lage auf und/oder unter
der dünnen Schicht (6) angeordnet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
federelastische Lage auf der dem Kanal (5) zugewandten Innenfläche des
Hohlprofils angeordnet wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (5) vorzugsweise auf der Unterseite des Produktrohres (1)
ausgebildet ist.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß das Produktrohr (1) und der Kern (7) vor dem Einschieben in das
Mantelrohr (2) mit Abstandshaltern (4) versehen werden, so daß sie
anschließend eine definierte Lage innerhalb des Mantelrohres (2)
einnehmen.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Bildung der Isolierung (3) eine unter Volumenvergrößerung
aushärtende Isoliermasse, insbesondere Polyurethan-Schaum verwendet
wird.
17. Rohrabschnitt für eine wärmegedämmte Rohrleitung, bestehend aus
einem Produktrohr und mindestens einem das Produktrohr begleitenden
Kanal, wobei der Kanal am Produktrohr anliegend linienförmig angeordnet
ist, das Produktrohr in einem Mantelrohr vorgesehen ist und der freie
Raum zwischen dem Produktrohr und dem Mantelrohr mit einer
fließfähigen, aushärtenden Isoliermasse verfüllt ist, hergestellt nach
einem der Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die produktrohrseitige Wandung des Kanals (5) von der Wandung
des Produktrohres (1) und die übrige Wandung des Kanals (5) von der
Isoliermasse gebildet ist, wobei die übrige Wandung des Kanals (5)
kanalseitig zusätzlich mit einer dünnen Schicht (6) versehbar ist.
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Cited By (2)
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