DE19614675A1 - Gefahrenmeldeanlage mit Videoüberwachung - Google Patents
Gefahrenmeldeanlage mit VideoüberwachungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gefahrenmeldeanlage nach Anspruch 1 zur
Überwachung von Bereichen, die durch Einbruch, Diebstahl oder Brand
gefährdet sind, bestehend aus mindestens einer Gefahrenmeldezentral
einheit und mindestens einer Videokamera.
Derartige Gefahrenmeldeanlagen werden eingesetzt, um Personen und
Sachwerte in Gebäuden zu schützen und Schäden zu minimieren, indem
ständig aktualisierte Videobilder übertragen werden und eine Alar
mierung an Dritte erfolgt.
Es werden Gefahrenmeldeanlagen nach den jeweiligen Klassifizierungen
der Sachsachversicherer oder in Anlehnung deren technischen Empfehl
ungen in die zu überwachende Objekte für die Alarmierung installiert.
Für die optische Überwachung werden Videoüberwachungsanlagen instal
liert, die entweder ständig oder zu verschiedenen Zeitpunkten Video
aufnahmen liefern. Es entstehen die Probleme, daß entweder ständig
eine Person beobachten muß, bei Recherchen sehr viele Aufzeichnungen
durchsucht werden müssen und bei Beobachtungen zu verschiedenen Zeit
punkten Geschehnisse übersehen oder verspätet entdeckt werden.
Eine Verbesserung dieser Situation wird erreicht, durch den Einbau
einer Gefahrenmeldeanlage und einer, wie in der Patent-Nummer
4,651,142 United States Patent beschriebenen, sensorgesteuerten
Videoanlage. Der Nachteil ist, daß für den selben Zweck zwei Melder
oder Sensoren erforderlich sind, einer zum Aktivieren der Video
beobachtung und einer für die Aktivierung der Gefahrenmeldeanlage.
Ein weiterer Nachteil ist, daß es Sensoren gibt, die nicht doppelt
montiert werden können, zum Beispiel Drahtbruch-Sensor in einer Glas
scheibe. Ein weiterer Nachteil ist, daß bei unterschiedlichen Sensor
typen das Auslösen des einen nicht unbedingt zum Auslösen des
Anderen führt. Wird zum Beispiel eine Gefahrenmeldeanlage durch einen
Glasbruchmelder aktiviert, so reagiert nicht unbedingt auch ein in
der Videoanlage montierter Bewegungsmelder. Das Gleiche gilt eben
falls für Brandmeldesensoren. Aus der Summe der Nachteile ergibt sich
das Problem der Synchronisierung der Alarmmeldung von der Gefahren
meldeanlage und der Aktivierung der Videobeobachtung an dem selben
Ort zum gleichen Zeitpunkt. Systeme sind bekannt, die durch den
Vergleich auf eine Änderung von zeitlich verschieden erfaßten
Videobildern einen Rückschluß auf eine Bewegung ziehen, daraus weiter
auf eine sich bewegende Person oder Gegenstand schließen und hieraus
eine Alarmierung ableiten. Die Patentschriften DE 38 41 387 C2 und
DE 41 38 254 C1. Der Nachteil ist darin zu sehen, daß in den zu über
wachenden Bereichen die Fremdlichteinwirkungen, die Reflektionen und
die Bewegungen harmloser Art nicht immer ausgeschlossen werden können
In DE 41 38 254 C1 wird auf die Anfälligkeit auf Fehlalarmen dieser
Systeme hingewiesen, sowie, daß der Einsatz dieser Systeme zur Unter
drückung von Alarmen am Einsatzort eine umfangreiche Parameterein
stellung erfordert. Insbesondere ist von Nachteil, daß zum guten Be
obachten und Identifizieren die Objekte und Personen möglichst groß
im Bild sein müssen, dies hat zur Folge, daß der überwachte Bereich
dem Objektiv entsprechend klein ist, dies hat des weiteren zur Folge,
daß eine Mehrzahl dieser Vorrichtungen erforderlich sind.
In der Offenlegungsschrift DE 44 02 535 A1 wird eine Kamera einem Be
wegungsmelder zugeordnet und integriert um eine Beleuchtungsein
richtung einzuschalten. Sie ist im wesentlichen für den Außenbereich
ausgelegt. Bei der beschriebenen Integrierung von Kamera und Be
wegungsmelder in ein Gehäuse ist zu beachten, daß die bevorzugte Be
wegungsrichtung zum Aktivieren bei Infrarotbewegungsmeldern quer zum
Melder ist, und zum Identifizieren von Personen die bevorzugte Auf
nahmerichtung von vorne ist. Es ergibt sich hier also eine Verschieb
ung der optimalen Achsen von 90 Grad. Bei dem Aktivieren eines Be
wegungsmelders kann nur bedingt auf eine Person rückgeschlossen
werden, da es hier eine Vielzahl von Auslöseursachen gibt. Trotz des
zusätzlichen Einbaus von Videosensoren werden diese Verfahren aus
Mangel an Zuverlässigkeit nicht zur Ableitung von Alarmen an Dritte
verwendet, sondern ausschließlich zum Anschalten von Monitoren und
Beleuchtung.
In der UK Patent Applikation GB 2 064 189 A werden ebenfalls Kameras
den jeweiligen einzelnen Sensoren zugeordnet, wobei die Signale der
Kameras vor ihrer Verteilung einem movement detektor/Bewegungs
detektor zugeführt werden. Die Kombination von Vorrichtungen wie aus
DE 41 38 254 C1 oder DE 38 41 387 C2 und 4,651,143 oder DE 02 535 A1,
Änderung des Bildinhaltes und Einsatz eines Sensors führen nicht zu
einer zweifelsfreien Ableitung eines Alarms für eine unmittelbare
Gefahr und beinhalten die beschrieben Nachteile.
In der European Patent Application EP 0 513 601 A1 werden wie aus
der Steuerungs- und Automatisierungstechnik bekannt, alle für die
Anlage erforderlichen Bauteile über Eingangs- und Ausgangs-Inter
face mit einem Prozessor verbunden. Bekannt sind auch die dadurch
entstehende Probleme. Ein Prozessor der Steuerungsaufgaben übernimmt
muß alle Ein- und Ausgänge zyklisch in sehr kurzen Zeitabständen ab
fragen. Wird er zusätzlich noch mit der Übertragung von Videobildern
belastet, entstehen zeitlich sehr lange Abstände, in denen die Sensoren
auf Auslösung nicht abgefragt werden können. In der Steuerungs- und
Automatisierungstechnik werden für die Schaltfunktionen und der
Grafikbearbeitung daher auch zwei Prozessoreinheiten verwendet. Es
entsteht durch die Zusammenfassung der Überwachung der Sensoren und
der Verarbeitung der Videobilder im Prozessor ein deutlicher Engpaß,
ersichtlich dadurch, daß die Videoaufzeichnung, wie bekannt, über
einen externen Video-Matrix-Switcher, Video-Matrix-Schalter,
auf ein externes Aufzeichnungssystem ausgelagert wird. Ein weiterer
Nachteil ist, daß bei baulichen Veränderungen, oder Nutzungs
änderungen der zu überwachenden Bereiche eine sehr umfangreiche Neu
bearbeitung der Programme zur Folge hat.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Überwachungssystem anzugeben, zur
zeitlich unterbrechungsfreien Überwachung, unter Ausschluß von Fehl
alarmen und der zeitgleichen zuverlässigen Zuschaltung der Video
beobachtung an den Ort der gemeldeten Gefahr.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale in An
spruch 1 gelöst.
Bei der Erfindung werden die Meldelinien an den Meldelinieneingängen
der Gefahrenmeldezentrale mit einer Funktionseinheit auf Veränderung
abgefühlt. Der relevanten Änderung wird wahlweise ein Signal zuge
ordnet. Es kann daher anhand der Signale zwischen einer Meldelinie
mit Spannungserhöhung als Alarmkriterium und einer Meldelinie mit
Spannungssenkung unterschieden werden. Mit dieser Unterscheidungs
möglichkeit werden daher auch verschiedene Meldertypen und Melder
gruppen in einer Meldelinie erkannt. Die Signale werden, damit
Steuerimpulse von der Meldezentrale an die Melder oder ein Umschalten
der Stromversorgung als nichtalarmrelevante Änderungen erkannt werden
auf ihre Zusammensetzung untersucht. Tritt hierbei eine Signal Zusammensetzung
auf, die nicht zu dem ordnungsgemäßen Betrieb gehören
kann, wird ein weiteres Alarmkriterium abgeleitet. Es wird daher die
Aufschaltung zur Abfühlung der Meldelinien durch die Steuerimpulse der
Meldezentrale zusätzlich kontrolliert. Anhand der Signale, die ein
deutig auf eine alarmrelevante Änderung der Meldelinien zurückzu
führen sind werden die den Meldelinien zugeordneten Kameras ausge
wählt und aktiviert.
Die Erfindung eignet sich als Ergänzung zu den aus der Sicherheits
technik bekannten Systemen und Geräten. Sie eignet sich ferner in
Verbindung von anderen Erfindungen, wie der aus der EP 0 513 601 A1
bekannten graphical workstation.
Die Vorteile der Erfindung sind, - daß alarmrelevante Vorkommnisse
zwangsläufig immer videotechnisch erfaßt sind und mit der ent
sprechenden Priorität behandelt werden können; - daß eine Fehl
alarmierung ausgeschlossen ist; - daß die Qualität der Überwachung
ein höheres Niveau erhält, da in Verbindung der Gefahrenmeldeanlage
mit der Videoüberwachungsanlage ein zweifelsfreier technischer Zu
sammenhang von der Alarmierung an Dritte, den Videobildern, dem Ort,
der Zeit und der Alarmierungsursache besteht; - daß die Erfindung so
wohl für Kleinanlagen als Standardbaustein hergestellt werden kann,
wie für Großanlagen mit Rechnerunterstützung; - daß sie einfach nach
rüstbar ist, - daß sie teilweise oder im Ganzen in der Gefahrenmelde
zentrale integriert werden kann.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch
2 gegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 2 ermöglicht, ein
vom Zustand der Gefahrenmeldezentrale abhängiges Übertragen der
Videobilder auf die Monitore und/oder die Videoaufzeichnung und/
oder der Videobildübertragung an Dritte außerhalb des überwachten Be
reichs. Hierzu werden zusätzlich die an der Gefahrenmeldezentrale an
geschlossen Nichtanwesenheitsmelder und/oder die Alarmierungsein
richtungen auf Veränderung abgefühlt. Entsprechend den Änderungen
werden die Videobilder beim Auslösen der Meldelinien nur an
den Monitor und der Aufzeichnungseinheit oder nur an die Auf
zeichnungseinheit geleitet. Entsprechend wird mit einer Videobild
übertragung an Dritte verfahren. Des weiteren lassen sich grund
sätzliche Zuordnungen festlegen, wie beispielsweise die Meldelinie
für Sabotage immer mit Aufzeichnung sowie die Meldelinie für Überfall
immer mit Aufzeichnung und Videobildübertragung nach außen an Dritte.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden anhand der
Zeichnungen beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 ein Blockschaltbild mit einer Gesamtübersicht der Über
wachungsanlage,
Fig. 2 ein Diagramm mit einer Signalzuordnung zu beispielhaften
Spannungsverläufen an den Meldelinieneingängen,
Fig. 3 ein Diagramm mit beispielhaften Prüfungen zum Erkennen von
Steuerimpulsen,
Fig. 4 eine Tabelle mit beispielhaften Ansteuerungen.
In Fig. 1 ist der, durch eine Gefahrenmeldezentrale 1 und den daran
angeschlossenen, mit unterschiedlichen Meldern bestückten, Meldelinien
2, 3, 4, und 5 überwachte Bereich 6 dargestellt. An die Gefahren
meldezentrale sind des weiteren zur Nichtanwesenheitskontrolle ein
Schaltschloß 7, zur internen Alarmierung ein Signalgeber 8 und zur
externen Alarmierung ein Signalgeber 9 angeschlossen. An der Gefahren
meldezentrale 1 werden diese mit der Funktionseinheit 10 und den
darin befindlichen Eingangschaltungen 11 auf Spannungsveränderung ab
gefühlt. Einem ansteigenden, sowie einem sinkenden Spannungswert wird
je ein Signal zugeordnet. Ebenfalls erfolgt hier auch die Signalzu
ordnung entsprechend Betriebsweise der Meldelinien, widerstands
verkleinernd oder erhöhend, analog sind die Spannungen. Das bedeutet,
einer Spannungsänderung weg vom Sollwert wird beispielsweise als
Auslösesignal das Signal S1, und einer Spannungsänderung zurück zum
Sollwert das Rücksetzsignal S2 zugeordnet. Zum Beispiel arbeitet
Meldelinie 2 widerstandserhöhend, Spannungsverlauf 29 in Fig. 2, und
Meldelinie 3 widerstandssenkend, Spannungsverlauf 30 in Fig. 2.
Oder es erfolgt die Zuordnung der Signale nach dem Spannungsverlauf.
Bei Spannungsanstieg wird das Signal S1 und bei Spannsenkung das
Signal S2 zugeordnet. Zum Beispiel arbeitet Meldelinie 5 widerstands
erhöhend und widerstandssenkend impulsförmig, Spannungsverlauf 31.
in Fig. 2. Diese Signale stehen galvanisch getrennt am Ausgang
dieser Funktionseinheit 10 und am Eingang der Funktionseinheit 12.
In Funktionseinheit 12 werden die Signale auf die Differenz der Sum
me der Auslösesignale und der Summe der Rücksetzsignale, auf ihre
Gleichzeitigkeit und auf ihre zeitlichen Abstände untersucht. Er
sichtlich aus Fig. 3. Dadurch werden Steuersignale für Melder, oder
die Umschaltungen der Stromversorgung für die Gefahrenmeldeanlage
als nichtalarmrelevante Signale erkannt. Diese Signale werden zu
rückgehalten. In Funktionseinheit 12 wird ein Alarmsignal 13 erzeugt,
falls bei der Prüfung ein nicht zum Betriebszustand passendes Signal
muster entsteht. Im Funktionseinheit 14 werden die Signale S1 und S2
auf ihre Folge und Kombination untersucht. An der Folge der Signale
werden Teile einer Meldelinie, zum Beispiel Meldelinie 5 im Bereich
der Kamera 18, erkannt, oder, wenn eine Meldelinie nach dem Aus
lösen wieder zurückgesetzt ist. Die Signale werden an Funktionsein
heit 15 weitergeleitet. An Einheit 15 sind des weiteren die Signale
aus der Funktionseinheit 10 der abgefühlten Spannungsänderungen von
dem Nichtanwesenheitsmelder 7, der Interalarmierung 8 und der Extern
alarmierung 9 angeschlossen. In der Funktionseinheit 15 werden eben
falls die im Überwachungsbereich 6 befindlichen Kameras 16, 17, 18
und 19 aufgeschaltet. In der Funktionseinheit 15 werden die Signale
aus den Funktionseinheiten 10 und 14 nach der beispielhaften Tabelle
in Fig. 4 zur Bilddarstellung auf dem Monitortableau 20 mit den
Kleinmonitoren 21, 22, 23, 24, und dem Großbildmonitor 25, wie der
Aufzeichnungseinheit 26 geschaltet. Des weiteren ist an der
Funktionseinheit 15 ein Ausgang für ein Bildbearbeitungssystem 27
und eine Bildübertragungseinheit 28 vorgesehen.
In Fig. 2 wird eine mögliche Zuordnung der Signale S1 und S2,
sowie die Folgen 32 von Signalen an den beispielhaften Spannungsver
läufen 29, 30, 31 gezeigt. Der Spannungsverlauf 29 zeigt Meldelinie 2
mit Widerstanderhöhung als Alarmkriterium und die Signalzuordnung.
Der Spannungsverlauf 30 zeigt Meldelinie 3 mit Widerstandsenkung als
Alarmkriterium und die Signalzuordnung. Der Spannungsverlauf 31 zeigt
die Signalzuordnung zu verschiedenen Impulsen als Alarmkriterium der
Meldelinie 5. An Meldelinie 5 ist ersichtlich, wie die Funktionsein
heit 14 anhand der Signal folgen 32 einzelne Melder oder Meldergruppen
in einer Meldelinie erkennen kann.
In Fig. 3 wird die Prüfung der Signale zum Erkennen von Steuer
impulsen auf den Meldelinien 2, 3, 4, und 5, sowie Spannungsänder
ungen aufgrund einer Umschaltung von Netz- auf Notstrombetrieb mit
den Verfahren A, B, und C gezeigt. Im Verfahren A werden die Signale
auf Vollständigkeit geprüft. Die Summe der Auslösesignale muß gleich
der Summe der Rücksetzsignale sein. Im Verfahren B wird der zeit
liche Abstand zwischen den Auslösesignalen und den Rücksetzsignalen
geprüft. Im Verfahren C wird auf die Gleichzeitigkeit des Eintreffens
der Signale geprüft. Es wird ein fehlendes oder verspätetes Signal
erkannt und für die Kamerazuweisung verwendet. Ersichtlich in Fig. 4
Spalte H. Ferner wird ein Alarm 13 abgeleitet.
Fig. 4 zeigt anhand einer Tabelle mit den Zuweisungsnummern aus
Fig. 1 die Zuordnung der Meldelinien 2, 3, 4, und 5; der Kameras 16,
17, 18, und 19 zu den Monitoren 21, 22, 23, 24, 25 sowie der Auf
zeichnungseinheit 26 und der Bildübertragungseinheit 28 abhängig vom
Zustand des Nichtanwesenheitsmelders 7, der Alarmierung intern 8,
extern 9 und des Alarms 13; wobei das Zeichen X für aktiviert steht.
In Spalte F wird für die Alarmierung in Reihe 8 und 9 mit der
Zeichenfolge ?! darauf hingewiesen, daß eine Einbruchmeldeanlage in
Zusammenhang mit dem Nichtanwesenheitsmelder 7 mit einer Zeitver
zögerung, der Komm- und Gehzeit, betrieben werden kann. Es ergibt
sich bei dieser Betriebsweise, daß die zuletzt gehende Person und zu
erst kommende Person immer auf der Aufzeichnungseinheit 18 aufge
zeichnet wird. Für die Funktionseinheit 15 sind Betriebszustände
möglich, wie, nur auf die Auslösesignale der Meldelinien oder auf
die Auslöse- und auf Rücksetzsignale nach ihrem jeweiligen Eintreffen
reagieren. Für Brandmeldeanlagen gelten die Spalten D, E, H und I.
Für Einbruchmeldeanlagen gelten die Spalten D, E, F, G, H und I.
Diese Verteilung der Spalten zeigen die mehrfache Anwendbarkeit der
Erfindung. Die Spalte H zeigt die weitere Funktion der Einheit 12. In
Spalte E bis I Reihe 18, 19, 25, 26, 28 zeigt die Selektionsaufgabe
der Funktionseinheit 14.
Claims (2)
1. Gefahrenmeldeanlage mit Videoüberwachung mit
- - einer Gefahrenmeldezentrale (1),
- - mehreren Meldelinien (2; 3; 4; 5), die an der Gefahrenmelde zentrale angeschlossen sind,
- - einer Funktionseinheit (10; 12; 14; 15) mit mehreren Ein gangsschaltungen (11), wobei die Eingangsschaltungen mit den Meldelinieneingängen der Gefahrenmeldezentrale verbunden sind, um die Meldelinien (2, 3, 4, 5) auf Veränderungen abzufühlen.
- - mindestens einer Videokamera, die wahlweise einer oder mehreren Meldelinien zugeordnet ist,
- - wobei die Funktionseinheit abhängig vom Zustand der Meldelinien die zugeordnete Videokamera aktiviert.
2. Gefahrenmeldeanlage mit Videoüberwachung nach Anspruch 1 mit
- - einem oder mehreren an die Gefahrenmeldezentrale angeschlossenen Nichtanwesenheitsmelder (7),
- - einer an die Gefahrenmeldezentrale angeschlossenen Alarmierungs einrichtung (8; 9),
- - wobei wahlweise der Anwesenheitsmelder (7) und/oder die Alarmierungseinrichtung (8; 9) mit je einer Eingangsschaltung (11) der Funktionseinheit (10) verbunden ist, um sie auf Ver änderung abzufühlen,
- - mindestens einem Monitor (25),
- - mindestens eine Aufzeichnungseinheit (26) und/oder einer Videobildübertragung (28) an Dritte,
- - wobei die Funktionseinheit (10, 15) abhängig vom Zustand der Meldelinien, abhängig vom Zustand des Nichtanwesenheitsmelders (7) und/oder abhängig vom Zustand der Alarmierungseinrichtung (8; 9) den Monitor (25) und/oder die Aufzeichnungseinheit (26) und/oder die Videobildübertragung (28) an Dritte aktiviert.
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| DE19614675C2 DE19614675C2 (de) | 1998-05-14 |
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