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DE19607882C1 - Hochdruckreinigungsgerät - Google Patents

Hochdruckreinigungsgerät

Info

Publication number
DE19607882C1
DE19607882C1 DE1996107882 DE19607882A DE19607882C1 DE 19607882 C1 DE19607882 C1 DE 19607882C1 DE 1996107882 DE1996107882 DE 1996107882 DE 19607882 A DE19607882 A DE 19607882A DE 19607882 C1 DE19607882 C1 DE 19607882C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cleaning device
pressure cleaning
housing
shell
intermediate layer
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE1996107882
Other languages
English (en)
Inventor
Roger Skoumal
Juergen Kloepfer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alfred Kaercher SE and Co KG
Original Assignee
Alfred Kaercher SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Alfred Kaercher SE and Co KG filed Critical Alfred Kaercher SE and Co KG
Priority to DE1996107882 priority Critical patent/DE19607882C1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19607882C1 publication Critical patent/DE19607882C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B3/00Cleaning by methods involving the use or presence of liquid or steam
    • B08B3/02Cleaning by the force of jets or sprays
    • B08B3/026Cleaning by making use of hand-held spray guns; Fluid preparations therefor
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02KDYNAMO-ELECTRIC MACHINES
    • H02K5/00Casings; Enclosures; Supports
    • H02K5/04Casings or enclosures characterised by the shape, form or construction thereof
    • H02K5/18Casings or enclosures characterised by the shape, form or construction thereof with ribs or fins for improving heat transfer
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02KDYNAMO-ELECTRIC MACHINES
    • H02K9/00Arrangements for cooling or ventilating
    • H02K9/14Arrangements for cooling or ventilating wherein gaseous cooling medium circulates between the machine casing and a surrounding mantle

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • Structures Of Non-Positive Displacement Pumps (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Hochdruckreinigungsgerät mit einem Elektromotor, einer von diesem angetriebenen Hochdruckpumpe und mit einem die Baueinheit aus Elek­ tromotor und Hochdruckpumpe umgebenden Gehäuse.
Bei Hochdruckreinigungsgeräten, insbesondere bei trag­ baren Hochdruckreinigungsgeräten, bei denen das Gehäuse die Baueinheit möglichst dicht umschließt, ist es zur Lagerung der Baueinheit im Gehäuse bekannt, das Gehäuse mit mehreren Schrauben mit der Baueinheit zu verbinden oder über elastische Stützfüße, die am Motorgehäuse be­ festigt sind und die in Ausnehmungen des Gehäuses ein­ tauchen.
In allen Fällen sind dazu komplizierte Montageschritte notwendig, weil mehrere Schrauben eingedreht werden müssen, oder es ist notwendig, spezielle bauliche Ver­ änderungen an der Baueinheit vorzunehmen, durch die der Herstellungsaufwand erhöht wird.
Es ist Aufgabe der Erfindung, bei einem gattungsgemäßen Hochdruckreinigungsgerät eine möglichst einfache und trotzdem sichere Lagerung der Baueinheit im Gehäuse zu erzielen. Außerdem soll der Montageaufwand herabgesetzt werden.
Diese Aufgabe wird bei einem Hochdruckreinigungsgerät der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gehäuse und die Baueinheit durch lösba­ re Befestigungsmittel am pumpenseitigen Ende der Bau­ einheit miteinander verbunden sind und daß sich das Ge­ häuse mit einer ringförmigen, das Gehäuse des Elektro­ motors am pumpenabgewandten Ende umgebenden Stützfläche an radial vom Gehäuse des Elektromotors abstehenden Kühlrippen abstützt.
Bei einer solchen Festlegung der Baueinheit in dem Ge­ häuse ist nur noch eine lösbare Verbindung notwendig, nämlich die Festlegung des Gehäuses am pumpenseitigen Ende der Baueinheit, beispielsweise an der Hochdruck­ pumpe selbst. Am gegenüberliegenden Ende erfolgt die Festlegung der Baueinheit im Gehäuse einfach dadurch, daß eine ringförmige Stützfläche sich an die Außenkan­ ten der ohnehin am Motorgehäuse vorgesehenen, radialen Kühlrippen abstützt. Diese Stützfläche umgibt damit den Elektromotor allseits und lagert dadurch den Elektromo­ tor in radialer Richtung im Gehäuse, die axiale Festle­ gung wird durch die Befestigungsmittel am pumpenseiti­ gen Ende erreicht.
Bei einer ersten bevorzugten Ausführungsform kann vor­ gesehen sein, daß die Stützfläche unmittelbar an den Kühlrippen anliegt. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Wärmeentwicklung des Motors nicht allzu groß ist, wenn also die Temperatur der Kühlrippen nicht all­ zu sehr ansteigt, so daß das an den Kühlrippen anlie­ gende Gehäuse nicht zu sehr erwärmt wird.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist vor­ gesehen, daß zwischen Stützfläche und Kühlrippen eine Zwischenschicht angeordnet ist. Dabei ist es vorteil­ haft, wenn diese Zwischenschicht streifenförmig ausge­ bildet ist, sich also in Längsrichtung der Kühlrippen nur über einen Teil der Kühlrippenlänge erstreckt.
Dabei können sich die Zwischenschichten an zwei gegen­ überliegenden Seiten des Motorgehäuses über einen Win­ kelbereich erstrecken, der jeweils unter 180° liegt, beispielsweise kann die Zwischenschicht sich über 90° erstrecken und an der Oberseite und der Unterseite des Motorgehäuses angeordnet werden.
Günstig ist es, wenn die Zwischenschicht an ihrer den Kühlrippen zugewandten Seite Nuten aufweist, in die je­ weils eine Kühlrippe eintaucht. Dadurch ergibt sich ei­ ne Fixierung der Zwischenschicht auf den Kühlrippen, wobei die Zwischenschicht allein durch die umgebende Stützschicht in ihrer Lage auf den Kühlrippen gehalten wird.
Die eine Kühlrippe aufnehmende Nut kann gemäß einer be­ vorzugten Ausführungsform nur jeweils parallel einer Längskante der Zwischenschicht verlaufen, so daß nicht für alle Kühlrippen, an denen die Zwischenschicht an­ liegt, eine solche Nut vorgesehen ist, sondern nur an den Enden der Zwischenschicht.
Günstig ist es auch, wenn die Zwischenschicht im Anla­ gebereich an einer Kühlrippe nach innen vorspringt, da­ durch wird nämlich der Zwischenraum zwischen den Kühl­ rippen, der als Luftkanal wirkt, besonders wenig durch die Zwischenschicht eingeengt.
Günstig ist es, wenn die Zwischenschicht aus einem ela­ stisch zusammendrückbaren Material besteht, so daß ein­ mal Fertigungstoleranzen dadurch aufgenommen werden, zum anderen aber auch eine elastische Lagerung des Elektromotors am Gehäuse hervorgerufen wird. Dies ist insbesondere in Hinblick auf die Geräuschdämmung von Bedeutung. Beispielsweise kann dieses elastisch zusam­ mendrückbare Material ein Schaumstoff sein.
Es ist weiterhin vorteilhaft, wenn die Zwischenschicht aus einem schlecht wärmeleitenden Material besteht, so daß selbst bei hoher Motorerwärmung und hohen Tempera­ turen der Kühlrippen nur eine geringfügige Erwärmung des Gehäuses eintritt.
Die Kühlrippen können gemäß einer bevorzugten Ausfüh­ rung an ihrem pumpenabgewandten Ende stufenförmig er­ niedrigt sein. Es ist dann günstig, wenn die Zwischen­ schicht in dem stufenförmig erniedrigten Bereich an den Kühlrippen anliegt, dadurch wird die Zwischenschicht gegen eine Verschiebung in Richtung der Kühlrippen ge­ sichert. Vorteilhaft ist es dabei, wenn die Dicke der Zwischenschicht im wesentlichen der Höhe der stufenför­ migen Erniedrigung entspricht.
Es kann weiterhin gemäß einer bevorzugten Ausführungs­ form vorgesehen sein, daß sich an die Stützfläche auf deren pumpenabgewandter Seite zumindest über einen Teil des Umfangs Anschläge für die Zwischenschicht anschlie­ ßen, die ebenfalls eine Verschiebung der Zwischen­ schicht in Kühlrippenlängsrichtung verhindern.
Diese Anschläge können beispielsweise durch eine nach innen vorspringende Stufe oder durch nach innen vorste­ henden Längsrippen gebildet sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Stützfläche des Gehäuses in eine Haube über­ geht, die den Elektromotor an seiner pumpenabgewandten Stirnseite überfängt. Vorzugsweise bildet die Haube ei­ nen Raum für ein Lüfterrad, welches auf einer aus dem Motor stirnseitig hervorstehenden Motorwelle gelagert ist.
Dabei kann weiterhin vorgesehen sein, daß der das Lüf­ terrad aufnehmende Raum einerseits über Öffnungen in der Haube mit der Umgebung und andererseits mit den Zwischenräumen zwischen den Kühlrippen in Verbindung steht. Das Gehäuse bildet somit nicht nur eine Stütz­ fläche für den Elektromotor aus, sondern auch einen Lüfterraum, in dem ein Lüfterrad Umgebungsluft ansaugt und in den Zwischenraum zwischen den Kühlrippen för­ dert, so daß längs der Mantelfläche des Motorgehäuses ein Kühlluftstrom erzeugt wird.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen wird, daß die Stützfläche in eine Mantelfläche übergeht, die das Motorgehäuse pum­ penseitig umgibt und die Zwischenräume zwischen den Kühlrippen überdeckt. Die Zwischenräume zwischen den Kühlrippen werden dadurch zu im wesentlichen abge­ schlossenen Luftkanälen ergänzt, durch die parallele Kühlluftströme geführt werden.
Dabei kann auch vorgesehen werden, daß die Mantelfläche zumindest über einen Teil des Umfangs des Motorgehäuses vor dem pumpenseitigen Ende der Kühlrippen endet. Dies führt dazu, daß die Kühlluftströme nicht bis zum Ende der Kühlrippen in Lüftungskanälen eingeschlossen wer­ den, sondern es ermöglicht der Kühlluft bereits vor Er­ reichen des Kühlrippenendes radial auszutreten. Durch diese Maßnahme kann der Strömungswiderstand in gewissen Grenzen variiert werden, so daß die Menge der durch die einzelnen Strömungskanäle fließenden Kühlluft variiert werden kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das lösbare Befesti­ gungsmittel eine Schraube ist, die in eine Mutter ein­ schraubbar ist, und wenn die Mutter an der Hochdruck­ pumpe zwischen zwei flächig aneinanderliegenden Teilen der Hochdruckpumpe in Ausnehmungen in diesen Teilen eingelegt ist, die die Mutter jeweils nur teilweise aufnehmen. Diese spezielle Art der Befestigung am pum­ penseitigen Ende ist besonders leicht herstellbar, da es nicht notwendig ist, in die Hochdruckpumpe ein eige­ nes Gewinde einzuarbeiten. Es genügt, in zwei Teile der Hochdruckpumpe, beispielsweise den Zylinderblock und den Zylinderkopf, die flächig aneinanderliegen, Ausneh­ mungen einzuarbeiten, in diese Ausnehmungen kann dann eine normale Mutter eingelegt werden, wenn die beiden Teile der Hochdruckpumpe zusammengefügt werden.
Während es grundsätzlich möglich ist, das Gehäuse ein­ stückig auszubilden, ist bei einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform vorgesehen, daß das Gehäuse zwei getrennte Halbschalen aufweist.
Auch hier könnte grundsätzlich die Stützfläche an einer der beiden Halbschalen vollständig angeordnet sein, es ist jedoch insbesondere vorgesehen, daß jede Halbschale einen Teil der Stützfläche umfaßt, so daß die beiden Halbschalen nach Montage gemeinsam die Stützfläche aus­ bilden.
Günstig ist es, wenn die Haube, die das Lüfterrad ab­ deckt, vollständig an einer der beiden Halbschalen an­ geordnet ist.
Eine besondere Vereinfachung des Zusammenbaus ergibt sich bei einer Ausführungsform, bei der vorgesehen ist, daß die Halbschalen längs ihrer Trennkanten in Führun­ gen gegeneinander verschiebbar sind. Dadurch lassen sich die Halbschalen durch Längsverschiebung zusammen­ fügen, wobei bei dieser Längsverschiebung die Stützflä­ che längs der Kühlrippen an diese herangeschoben wird, das heißt durch die Führung gibt es keine Schwierigkei­ ten beim Anpassen der Stützfläche an die Kontur der Kühlrippen.
Vorteilhaft ist es, wenn die beiden Halbschalen in ih­ rer den Motor umschließenden Endposition durch eine elastische Rastverbindung gegen eine Relativverschie­ bung gesichert sind, es kann zusätzlich vorgesehen wer­ den, daß die beiden Halbschalen noch durch andere Befe­ stigungsmittel miteinander verbunden werden, beispiels­ weise durch Schraubverbindungen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß eine Halbschale einen an ihrer Außen­ seite anlegbaren Halbring trägt, der auf der Halbschale gegen eine Verschiebung in deren Längsrichtung gesi­ chert ist und der an seinen Endbereichen Führungsele­ mente trägt, die mit Führungselementen an der anderen Halbschale zusammen die Führung bilden, längs der die beiden Halbschalen gegeneinander verschiebbar sind. Ei­ ne solche Ausgestaltung ermöglicht es, die eine Halb­ schale sehr einfach im wesentlichen zylindrisch auszu­ gestalten, die etwas komplizierter herzustellenden Füh­ rungselemente für die Schiebeführung können an dem se­ paraten Halbring angeordnet werden, der einfach außen an die eine Halbschale angelegt wird und der dann durch Zusammenwirken mit den entsprechenden Führungselementen der anderen Halbschale in seiner Position dauerhaft festgelegt ist. Spezielle Befestigungsmittel sind nicht notwendig, da der Halbring in axialer Richtung an der einen Halbschale gehalten ist und durch die Führungse­ lemente in radialer Richtung an der anderen.
Um den Halbring an der einen Halbschale in die richtige Position zu bringen, kann vorgesehen sein, daß der Halbring längs einer Führung quer zur Verschieberich­ tung radial auf die eine Halbschale aufschiebbar ist. Insbesondere kann diese Führung durch Vorsprünge an der Halbschale gebildet werden, die der Halbring umgreift.
Günstig ist es, wenn der Halbring an seinem unteren En­ de einen Stützfuß trägt, außerdem kann der Halbring seitlich abstehende Wellenstummel zur Lagerung eines Laufrads tragen.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vor­ gesehen, daß der Halbring an seinem unteren Ende eine Ausnehmung zur Aufnahme und Führung eines unterhalb der Halbschale angeordneten, längs dieser verschiebbaren Handgriffs aufweist.
Schließlich kann bei einer weiteren bevorzugten Ausfüh­ rungsform vorgesehen sein, daß der Halbring Rastelemen­ te der Rastverbindung trägt. Auch diese relativ kompli­ ziert zu formenden Rastmittel, beispielsweise elastisch abbiegbare Rastnasen, müssen daher nicht an der Halb­ schale selber ausgebildet werden, sondern können an den Halbring angeformt werden, dadurch wird die Herstellung der Halbschale des Gehäuses wesentlich erleichtert.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungs­ formen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht in teilweise aufgebro­ chener Darstellung eines tragbaren Hoch­ druckreinigungsgeräts;
Fig. 2 eine vergrößerte Seitenansicht des pumpen­ abgewandten Bereichs des Hochdruckreini­ gungsgeräts der Fig. 1 mit teilweise auf­ gebrochenen Bereichen;
Fig. 3 eine Rückansicht des Hochdruckreinigungs­ geräts der Fig. 1 mit teilweise aufgebro­ chenen Bereichen und
Fig. 4 eine Längsschnittansicht des pumpenabge­ wandten Teils des Hochdruckreinigungsge­ räts der Fig. 1.
Die in Fig. 1 dargestellte Hochdruckpumpe umfaßt einen Elektromotor 1 mit einem zylindrischen Gehäuse 2, an dessen Außenseite radial abstehende Kühlrippen 3 ange­ ordnet sind. Der Elektromotor 1 ist mit einer Hoch­ druckpumpe 4 verbunden, wobei die Hochdruckpumpe 4 am Elektromotor 1 angeflanscht ist und somit mit diesem eine Baueinheit bildet. Die Hochdruckpumpe 4 umfaßt im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Teile, nämlich einen Zylinderblock 5 und einen Zylinderkopf 6, diese beiden Teile sind längs einer Trennebene 7 flächig mit­ einander verbunden.
In aus der Darstellung nicht näher ersichtlicher und an sich bekannter Weise fördert die Hochdruckpumpe 4 Rei­ nigungsflüssigkeit aus einer Saugleitung zu einer Druckleitung, die beispielsweise in Form eines Hoch­ druckschlauchs die unter Druck stehende Reinigungsflüs­ sigkeit einer Handspritzpistole zuführt, mit der die Flüssigkeit auf die zu reinigenden Flächen abgegeben werden kann.
Die Baueinheit aus Elektromotor 1 und Hochdruckpumpe 4 wird von einem Gehäuse 8 umgeben, welches im darge­ stellten Ausführungsbeispiel eine untere Halbschale 9, eine obere Halbschale 10 und eine vordere Abdeckhaube 11 umfaßt. Diese Teile können aus Kunststoff bestehen und werden beispielsweise als Spritzteile hergestellt.
Die untere Halbschale 9 weist in ihrem vorderen, unter­ halb der Hochdruckpumpe 4 angeordneten Teil mindestens einen nach oben in das Gehäuseinnere ragenden Vorsprung 12 mit einer Vertiefung 13 an seiner Oberseite 14 auf. In diese Vertiefung 13 taucht ein nach unten gerichte­ ter Vorsprung 15 der Hochdruckpumpe 4 ein, durch diesen Vorsprung 15 läuft die Trennebene 7 hindurch, so daß der Vorsprung 15 zur einen Hälfte ein Teil des Zylin­ derblocks 5 und zur anderen Hälfte ein Teil des Zylin­ derkopfes 6 ist. In den beiden Hälften des Vorsprungs 15 befindet sich jeweils eine Ausnehmung 16, die Aus­ nehmungen 16 in den beiden Hälften des Vorsprungs 15 bilden zusammen einen Aufnahmeraum für eine normale Ge­ windemutter 17, die in diesen Aufnahmeraum eingelegt werden kann, wenn Zylinderblock 5 und Zylinderkopf 6 längs der Trennebene 7 zusammengefügt werden. Der durch die Ausnehmungen 16 gebildete Aufnahmeraum ist nach un­ ten hin offen und öffnet sich in eine Durchstecköffnung 18 im Vorsprung 12 der unteren Halbschale 9. In diese Durchstecköffnung 18 kann von der Unterseite her eine Schraube 19 eingesteckt und in die Gewindemutter 17 einschraubt werden, so daß dadurch der Vorsprung 15 der Hochdruckpumpe 4 in der Vertiefung 13 festgelegt wird. Diese Befestigung bildet eine Lagerung der aus Elektro­ motor 1 und Hochdruckpumpe 4 bestehenden Baueinheit in dem Gehäuse 8. Dabei kann bei einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform vorgesehen sein, daß zwei derartige Lage­ rungspunkte im Gehäuse 8 nebeneinander angeordnet sind.
An dem der Hochdruckpumpe 4 abgewandten Ende des Elek­ tromotors 1 sind die Kühlrippen 3 stufenförmig ernied­ rigt, in dem erniedrigten Bereich 20 ist an der Unter­ seite und an der Oberseite des Elektromotors 1 jeweils eine streifenförmige Zwischenschicht 21 auf die Kühl­ rippen 3 aufgelegt. Diese Zwischenschicht 21 erstreckt sich über einen Umfangswinkel von knapp 90°, an ihren parallel zu den Kühlrippen 3 verlaufenden Kanten 22 trägt sie jeweils einen nach innen gerichteten Vor­ sprung 23 mit jeweils einer parallel zur Kante 22 ver­ laufenden Nut 24, in die jeweils eine Kühlrippe 3 ein­ taucht. Im Bereich der dazwischenliegenden Kühlrippen 3 weist die Zwischenschicht 21 nach innen vorspringende Bereiche 25 auf, die an den Kühlrippen 3 anliegen. Die Zwischenschicht 21 kann beispielsweise aus einem ela­ stischen Schaumstoffmaterial oder einem elastischen Mi­ neralfasermaterial bestehen, vorzugsweise weist dieses Material eine geringe thermische Leitfähigkeit auf. Die Zwischenschicht kann einfach durch Auflegen auf die Kühlrippen 3 und durch Aufstecken der Vorsprünge 23 auf die Kühlrippen 3 an der Außenseite des Elektromotors 1 angeordnet werden.
Die untere Zwischenschicht 21 des Elektromotors 1 liegt an einer im wesentlichen halbringförmig ausgebildeten Stützfläche 26 der unteren Halbschale 9 an, die obere Zwischenschicht 21 in gleicher Weise an einer ebenfalls halbkreisförmig ausgebildeten Stützfläche 27 der oberen Halbschale 10. Dadurch wird der Elektromotor 1 zwischen der unteren Halbschale 9 und der oberen Halbschale 10 eingespannt und gelagert, ohne daß irgendwelche weite­ ren Verbindungen zwischen der Baueinheit aus Elektromo­ tor 1 und Hochdruckpumpe 4 einerseits und dem Gehäuse 8 andererseits notwendig wären.
Zur axialen Festlegung der streifenförmigen Zwischen­ schicht 21 auf den Kühlrippen 3 dient einmal die Stufe 28 der Kühlrippen 3, die sich am pumpenseitigen Beginn des erniedrigten Bereichs 20 befindet, und zum anderen eine radial nach innen springende Stufe 29 zwischen der Stützfläche 27 der oberen Halbschale 10 und dem sich daran anschließenden Teil der oberen Halbschale 10.
An der unteren Halbschale 9 fehlt eine derartige Stufe, jedoch sind dort parallel zu den Kühlrippen 3 verlau­ fende Längsrippen 30 angeformt, die einen Anschlag für die Zwischenschicht 21 bilden und somit in gleicher Weise diese in axialer Richtung festlegen.
An die Stützfläche 27 der oberen Halbschale 10 schließt sich auf der pumpenabgewandten Seite eine Haube 31 an, die den Elektromotor 1 stirnseitig vollständig über­ deckt und die zwischen dem pumpenabgewandten Ende des Elektromotors 1 und sich selbst einen Lüfterraum 32 bildet, in dem sich ein Lüfterrad 33 befindet, das drehfest mit der aus dem Elektromotor vorstehenden Mo­ torwelle verbunden ist. Der Lüfterraum 32 steht über Durchbrechungen 34 in der Haube 31 mit der Umgebung in Verbindung außerdem auf der anderen Seite mit den Zwi­ schenräumen 35 zwischen benachbarten Kühlrippen 3. Durch das Lüfterrad wird Kühlluft aus der Umgebung an­ gesaugt und durch die Zwischenräume 35 zwischen den Kühlrippen transportiert.
Diese Zwischenräume 35 werden durch den sich pumpensei­ tig an den die Stützfläche 26 anschließenden Wandteil 36 der unteren Halbschale 9 weitgehend abgedeckt, so daß sich zwischen den Kühlrippen 3 im wesentlichen ge­ schlossene Strömungskanäle für die Kühlluft ergeben.
Auch die obere Halbschale 10 trägt einen die Zwischen­ räume 35 zwischen den Kühlrippen 3 im wesentlichen überdeckenden, sich pumpenseitig an die Stützfläche 27 anschließenden Wandteil 37, der sich aber nicht über die gesamte Länge der Kühlrippen 3 erstreckt, sondern nur über eine Teil der Kühlrippen 3. In dem dargestell­ ten Ausführungsbeispiel ist die Überdeckung an der Oberseite des Elektromotors am geringsten und nimmt nach unten hin zu (Fig. 1 und 2).
Die untere Halbschale weist im Bereich ihres pumpenab­ gewandten Endes zwei seitliche Vorsprünge 38 mit paral­ lel zu den Längskanten der unteren Halbschale 9 und senkrecht auf der Trennebene zwischen unterer Halbscha­ le 9 und oberer Halbschale 10 stehenden Führungsflächen 39 auf.
Von außen her ist an die untere Halbschale 9 ein Fuß­ teil 40 herangeführt, das an seiner oberen Seite zwei halbringförmige Anlageflächen 41 aufweist und das mit seinen sich an diese Anlageflächen 41 anschließenden senkrechten Seitenwänden 42 an dem Vorsprung 38 an­ liegt. Dieser Vorsprung 38 mit der Führungsfläche 39 bildet eine Führung, die das Fußteil 40 beim radialen Heranführen an die untere Halbschale 9 führt, bis die Anlageflächen 41 an der zylindrischen Außenwand der un­ teren Halbschale 9 anliegen.
Die beiden Anlageflächen 41 enden jeweils in einer nach außen gewandten horizontalen Führungsfläche 43, die nach oben über die Trennebene zwischen unterer Halb­ schale 9 und oberer Halbschale 10 hervorstehen. Diese auf beiden Seiten des Gehäuses paarweise angeordneten Führungsflächen 43 bilden eine horizontale Schiebefüh­ rung für die obere Halbschale 10. Diese weist an ihren beiden Unterkanten jeweils eine nach innen gerichtete, parallel zur Längskante verlaufende Führungsnut 44 auf, in die die Führungsflächen 43 eingreifen, so daß die obere Halbschale 10 längs der unteren Halbschale 9 ge­ führt verschiebbar ist. Durch das Eingreifen der Füh­ rungsfläche 43 in die Führungsnut 44 wird zusätzlich zu dieser Schiebeführung auch das Fußteil 40 unverlierbar an dem Gehäuse 8 gelagert. Eine Festlegung in Längs­ richtung erfolgt durch das Umgreifen des Vorsprungs 38, in radialer Richtung wird das Fußteil 40 durch die An­ lage der Anlageflächen 41 an der Außenwand an der unte­ ren Halbschale 9 festgelegt, gegen ein Abziehen zusätz­ lich aber durch das Eingreifen der Führungsflächen 43 in die Führungsnuten 44 gesichert. Eine weitere Befe­ stigung des Fußteils 40 an der unteren Halbschale 9 ist daher nicht notwendig, wenn die obere Halbschale 10 aufgeschoben ist.
Das Fußteil 40 trägt an seinem pumpenabgewandten Ende nach hinten abstehende, elastisch nach außen abbiegbare Rastnasen 45, die entsprechende Rastflächen 46 an der Haube 31 hintergreifen, wenn die obere Halbschale 10 vollständig auf die untere Halbschale 9 aufgeschoben ist. Die dadurch entstehende Rastverbindung verhindert ein Abziehen der oberen Halbschale 10 von der unteren Halbschale 9.
Das Fußteil 40 trägt an seiner Seitenwand 42 nach außen abstehende Wellenstummel 47 zur Lagerung von Laufrädern 48, außerdem befindet sich unterhalb der Anlageflächen 41 eine zentrale Ausnehmung 49, in die ein an der Un­ terseite der unteren Halbschale 9 angeordneter Hand­ griff 50 eingreift. Dieser ist in der Ausnehmung 49 längsverschieblich gelagert, so daß der Handgriff 50 zu seiner Verlängerung längs des Gehäuses 8 verschoben werden kann, in der Darstellung der Fig. 1 nach links.
Beim Zusammenbau des beschriebenen Hochdruckreinigungs­ geräts werden zunächst auf die vorgefertigte Baueinheit aus Elektromotor 1 und Hochdruckpumpe 4 die streifen­ förmigen Zwischenschichten 21 auf die Kühlrippen 3 auf­ gesteckt, und zwar jeweils eine derartige streifenför­ mige Zwischenschicht auf die Oberseite und die Unter­ seite, wie dies aus Fig. 3 ersichtlich ist.
Diese Baueinheit wird anschließend in die untere Halb­ schale 9 eingelegt, so daß der Vorsprung 15 an der Un­ terseite der Hochdruckpumpe 4 in die entsprechende Ver­ tiefung 13 eintaucht, außerdem legt sich dabei die un­ tere Zwischenschicht 21 an die untere Stützfläche 26 an. In dieser Lage werden die Baueinheit und die untere Halbschale 9 durch Eindrehen der Schraube 19 dauerhaft miteinander verbunden.
Anschließend wird das Fußteil 40 von unten her an die untere Halbschale 9 herangeführt, bis die Anlagefläche 41 an der Außenwand der unteren Halbschale 9 anliegt.
In einem nächsten Schritt wird die obere Halbschale von der Rückseite des Elektromotors 1 an diesen herange­ führt, wobei die Führungsflächen 43 des Fußteils 40 in die Führungsnut 44 eintreten. Die weitere Verschiebung erfolgt dann durch den Eingriff der Führungsflächen 43 in die Führungsnut 44 geführt, wobei die Stützfläche 27 der oberen Halbschale 10 auf die obere Zwischenschicht 21 aufgleitet. Sobald die Endstellung erreicht ist, hintergreifen die Rastnasen 45 die Rastflächen 46 ela­ stisch und sichern somit die obere Halbschale 10 gegen ein unbeabsichtigtes Abziehen. In dieser Position kön­ nen die obere Halbschale 10 und die untere Halbschale 9 zusätzlich noch durch eine Schraube 51 gesichert werden (Fig. 1).
Die beiden Stützflächen 26 und 27 der unteren Halbscha­ le 9 beziehungsweise der oberen Halbschale 10 umgeben somit das Gehäuse 2 des Elektromotors 1 allseits und zentrieren dieses im Gehäuse 8, ohne daß dazu zusätz­ lich Schraubverbindungen oder Stützfüße oder derglei­ chen notwendig wären. Auch zur Verbindung der unteren Halbschale 9 mit dem Fußteil 40 sind keinerlei zusätz­ liche Befestigungsmittel notwendig, das Fußteil 40 wird allein durch die Verbindung der oberen Halbschale 10 in seiner Anlageposition an der unteren Halbschale 9 ge­ halten.
Wenn die untere Halbschale, die obere Halbschale und das Fußteil in der beschriebenen Weise montiert sind, wird schließlich das Gehäuse 8 durch Aufsetzen der Ab­ deckhaube 11 vollständig verschlossen, diese kann in herkömmlicher Weise festgelegt werden, beispielsweise durch elastische Schnappverbindungen oder Schraubver­ bindungen.

Claims (34)

1. Hochdruckreinigungsgerät mit einem Elektromotor, einer von diesem angetriebenen Hochdruckpumpe und mit einem die Baueinheit aus Elektromotor und Hochdruckpumpe umgebenden Gehäuse, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (8) und die Baueinheit (1; 4) durch lösbare Befestigungsmittel (17, 19) am pumpenseitigen Ende der Baueinheit (1; 4) mit­ einander verbunden sind und daß sich das Gehäuse (8) mit einer ringförmigen, das Gehäuse (2) des Elektromotors (1) am pumpenabgewandten Ende umge­ benden Stützfläche (26, 27) an radial vom Gehäuse (2) des Elektromotors (1) abstehenden Kühlrippen (3) abstützt.
2. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützfläche (26, 27) un­ mittelbar an den Kühlrippen (3) anliegt.
3. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Stützfläche (26, 27) und Kühlrippen (3) eine Zwischenschicht (21) ange­ ordnet ist.
4. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschichten (21) streifenförmig ausgebildet ist.
5. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Zwischen­ schicht (21) an zwei gegenüberliegenden Seiten des Motorgehäuses (2) über einen Winkelbereich er­ streckt, der jeweils unter 180° liegt.
6. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischen­ schicht (21) an ihrer den Kühlrippen (3) zugewand­ ten Seite Nuten (24) aufweist, in die jeweils eine Kühlrippe (3) eintaucht.
7. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine eine Kühlrippe (3) auf­ nehmende Nut (24) nur jeweils parallel einer Längskante (22) der Zwischenschicht (21) verläuft.
8. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischen­ schicht (21) im Anlagebereich (25) an einer Kühl­ rippe (3) nach innen vorspringt.
9. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischen­ schicht (21) aus einem elastisch zusammendrückba­ ren Material besteht.
10. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischen­ schicht (21) aus einem schlecht wärmeleitenden Ma­ terial besteht.
11. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der voranste­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlrippen (3) an ihrem pumpenabgewandten Ende stufenförmig erniedrigt sind.
12. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (21) in dem stufenförmig ernied­ rigten Bereich (20) an den Kühlrippen (3) anliegt.
13. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Zwischenschicht (21) im wesentlichen der Höhe der stufenförmigen Erniedrigung (20) entspricht.
14. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die Stützfläche (26, 27) auf deren pumpenabgewandter Seite zumindest über einen Teil des Umfangs An­ schläge (29, 30) für die Zwischenschicht (21) an­ schließen.
15. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (29) durch eine nach innen vorspringende Stufe gebildet sind.
16. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (30) durch nach innen vorstehende Längsrippen gebildet sind.
17. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der voranste­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützfläche (26, 27) des Gehäuses (8) in eine Hau­ be (31) übergeht, die den Elektromotor (1) an sei­ ner pumpenabgewandten Stirnseite überfängt.
18. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (31) einen Raum (32) für ein Lüfterrad (33) bildet, welches auf einer aus dem Elektromotor (1) stirnseitig hervorstehen­ den Motorwelle gelagert ist.
19. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der das Lüfterrad (33) aufneh­ mende Raum (32) einerseits über Öffnungen (34) in der Haube (31) mit der Umgebung und andererseits mit den Zwischenräumen (35) zwischen den Kühlrip­ pen (3) in Verbindung steht.
20. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der voranste­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützfläche (26, 27) in eine Mantelfläche (36, 37) übergeht, die das Motorgehäuse (2) pumpenseitig umgibt und die Zwischenräume (35) zwischen den Kühlrippen (3) überdeckt.
21. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche (36, 37) zu­ mindest über einen Teil des Umfangs des Motorge­ häuses (2) vor dem pumpenseitigen Ende der Kühl­ rippen (3) endet.
22. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der voranste­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das lösbare Befestigungsmittel eine Schraube (19) ist, die in eine Mutter (17) einschraubbar ist, und daß die Mutter (17) an der Hochdruckpumpe (4) zwischen zwei flächig aneinanderliegenden Teilen (5, 6) der Hochdruckpumpe (4) in Ausnehmungen (16) in diesen Teilen (5, 6) eingelegt ist, die die Mutter (17) jeweils nur teilweise aufnehmen.
23. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der voranste­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (8) zwei getrennte Halbschalen (9, 10) aufweist.
24. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß jede Halbschale (9, 10) einen Teil der Stützfläche (26, 27) umfaßt.
25. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 17 und ei­ nem der Ansprüche 23 oder 24, dadurch gekennzeich­ net, daß die Haube (31) vollständig an einer der beiden Halbschalen (10) angeordnet ist.
26. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Halb­ schalen (9, 10) längs ihrer Trennkanten in Führun­ gen (43, 44) gegeneinander verschiebbar sind.
27. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbschalen (9, 10) in ihrer den Elektromotor (1) umschließenden End­ position durch eine elastische Rastverbindung (45, 46) gegen eine Relativverschiebung gesichert sind.
28. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß eine Halb­ schale (9) einen an ihrer Außenseite anlegbaren Halbring (40) trägt, der auf der Halbschale (9) gegen eine Verschiebung in deren Längsrichtung ge­ sichert ist und der an seinen Endbereichen Füh­ rungselemente (43) trägt, die mit Führungselemen­ ten (40) an der anderen Halbschale (10) zusammen die Führung bilden, längs der die beiden Halbscha­ len (9, 10) gegeneinander verschiebbar sind.
29. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Halbring (40) längs einer Führung (38, 39) quer zur Verschieberichtung radi­ al auf die eine Halbschale (9) aufschiebbar ist.
30. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung durch Vorsprünge (38) an der Halbschale (9) gebildet werden, die der Halbring (40) umgreift.
31. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Halb­ ring (40) an seinem unteren Ende einen Stützfuß trägt.
32. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Halb­ ring (40) seitlich abstehende Wellenstummel (47) zur Lagerung eines Laufrads (48) trägt.
33. Hochdruckreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 28 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Halb­ ring (40) an seinem unteren Ende eine Ausnehmung (49) zur Aufnahme und Führung eines unterhalb der Halbschale (9) angeordneten, längs dieser ver­ schiebbaren Handgriffs aufweist.
34. Hochdruckreinigungsgerät nach Anspruch 27 und nach einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Halbring (40) Rastelemente (45) der Rastverbindung trägt.
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