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DE19607451B4 - Okklusionsimplantat zum Verschließen arteriovenöser Kurzschlußverbindungen - Google Patents

Okklusionsimplantat zum Verschließen arteriovenöser Kurzschlußverbindungen Download PDF

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DE19607451B4
DE19607451B4 DE19607451A DE19607451A DE19607451B4 DE 19607451 B4 DE19607451 B4 DE 19607451B4 DE 19607451 A DE19607451 A DE 19607451A DE 19607451 A DE19607451 A DE 19607451A DE 19607451 B4 DE19607451 B4 DE 19607451B4
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Gerd Prof. Dr.med. Hausdorf
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Jürgen SPEDER
Theo Schrepping
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Abstract

Okklusionsimplantat (1) zum Verschließen arteriovenöser Kurzschlußverbindungen im menschlichen oder tierischen Körper, welches einen Draht (2) aus Metall oder Kunststoff mit Formgedächtniseigenschaften aufweist, der in Form einer Doppelkonuswendel gebogen und mit einem Sekundärdraht (6) gewindeförmig umwickelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Windungen (10) der Doppelkonuswendel so ausgebildet sind, dass die Windungen (10) eines Konusses (3) durch axial wirkende Strömungskräfte gegeneinander gedrückt und jeweils von einer angrenzenden Windung (10) mit kleinerem Durchmesser radial nach außen gegen die Gefäßwandung der Kurzschlussverbindung gedrückt werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Okklusionsimplantat zum Verschließen arteriovenöser Kurzschlußverbindungen im menschlichen oder tierischen Körper, welches einen Draht aus Metall oder Kunststoff mit Formgedächtniseigenschaften aufweist, der in Form einer Doppelkonuswendel gebogen und mit einem Sekundärdraht gewindeförmig umwickelt ist.
  • Bei arteriovenösen Kurzschlußverbindungen handelt es sich meistens um angeborene Fehlbildungen des menschlichen oder tierischen Körpers, die langfristig zu schwerwiegenden Schädigungen der betroffenen Körperorgane führen. Eine beim Menschen häufig vorkommende Form der arteriovenösen Kurzschlußverbindung ist eine Gefäßverbindung zwischen der Lungenarterie (Pulmonalarterie) und der Hauptschlagader (Aorta), der sogenannte Ductus arteriosus Botalli. Diese Gefäßverbindung ist bei allen ungeborenen Kindern vorhanden und wird üblicherweise nach der Geburt durch aktive Kontraktion der Muskulatur in der Wand des Ductus und späteres Verwachsen der innersten Gefäßschichten anatomisch verschlossen. Einigen Kindern fehlt es jedoch an einer ausreichenden Kontraktionsfähigkeit der Muskulatur im Ductus, so daß die Gefäßverbindung nicht oder nicht ausreichend verschlossen wird. Das hat zur Folge, daß einerseits die Blutversorgung des Körpers vermindert und andererseits der Lungendurchfluß gesteigert wird. Dies führt zu Herzschwäche (Herzinsuffizienz). Im Laufe von Jahren kommt es zu einer Drucksteigerung in der Lungenstrombahn durch Veränderungen der Lungenkapillaren (pulmonale Hypertension, Eisenmenger-Reaktion), die zum Tode des Patienten führen kann.
  • Nach dem Stand der Technik ist es möglich, den Ductus arteriosus Botalli durch operative Verfahren, medikamentöse Therapie oder mit Hilfe von Katheter-Techniken zu verschließen, bei denen ein Implantat in den Ductus eingebracht wird. Als Implantate sind beispielsweise ein auf ein Metallgerüst aufgebrachter Pfropf aus Polyvinylalkohol (Ivalon) oder ein Doppelschirmchen bekannt, das zusammengefaltet in das Körperinnere eingebracht und im Ductus freigesetzt wird. Diese Implantate haben den Nachteil, daß sie nur mit verhältnismäßig großkalibrigen Einführungsbestecken mit einem Durchmesser bis 9 mm (28 French) in das Körperinnere eingeführt werden können. Sie sind deshalb nicht für den Einsatz bei Neu- oder Frühgeborenen geeignet, bei denen aufgrund der großkalibrigen Einführungsbestecke eine Gefäßläsion unvermeidbar wäre.
  • Darüber hinaus sind nach dem Stand der Technik Okklusionsimplantate bekannt, die einen Draht aus Metall oder Kunststoff mit Formgedächtniseigenschaften aufweisen, der in Form einer Doppelkonuswendel gebogen ist. Solche Okklusionsimplantate werden im gestreckten Zustand in das Einführungsbesteck eingebracht und zusammen mit diesem in das Körperinnere eingeführt. Im Ductus arteriosus Botalli wird das Okklusionsimplantat aus dem Katheter freigelassen und nimmt wieder seine vorbestimmte Wendelform an. Der Durchmesser der Windungen solcher Okklusionsimplantate wird etwas größer als der Durchmesser des Ductus gewählt, so daß das Okklusionsimplantat radial etwas eingeengt ist und elastische Rückstellkräfte der Windungen gegen die Gefäßwandung des Ductus drücken und das Implantat dort verankern. Durch die Möglichkeit, den Durchmesser des Okklusionsimplantats zum Einführen in das Körperinnere zu verkleinern, indem es im gestreckten Zustand in das Einführungsbesteck eingebracht wird, können Einführungsbestecke mit relativ kleinen Weiten von 1,5 mm (4–5 French) eingesetzt werden. Diese können auch für Neugeborene oder Kleinkinder verwendet werden, ohne Gefäßläsionen zu verursachen.
  • Das dünne Drahtmaterial hat jedoch nur eine kleine Oberfläche, mit der Folge, daß sich die einzelnen Windungen aufgrund der elastischen Rückstellkräfte in die Gefäßwandung des Ductus eindrücken und dort zu einer Schädigung der Intima führen können. Des weiteren wirken durch den Blutdurchfluß im Ductus arteriosus Botalli verhältnismäßig große axiale Strömungskräfte auf das Okklusionsimplantat ein, so daß die Gefahr besteht, daß die einzelnen Windungen axial ineinander geschoben werden. In diesem Falle wird das gesamte Okklusionsimplantat zu einem unregelmäßigen Knäuel mit nicht vorhersehbarer Struktur, dessen sichere Verankerung an der Gefäßwandung des Ductus ungewiß ist und der zu Embolien oder anderen Komplikationen führen kann.
  • Nach dem Stand der Technik ist es auch bekannt, den doppelkonusförmig gebogenen Formgedächtnisdraht eines Okklusionsimplantates in sich gewindeförmig zu wickeln. Ein Okklusionsimplantat aus einem derart gewickelten Formgedächtnisdraht weist wesentlich größere Oberflächen auf und kann sich dementsprechend mit größeren Stützflächen an der Gefäßwandung des Ductus arteriosus Botalli abstützen. Des weiteren gibt die gewindeförmige Wicklung des Formgedächtnisdrahtes den Windungen der Doppelkonuswendel eine größere räumliche Fülle, die bewirkt, daß das Okklusionsimplantat außer durch die elastischen Rückstellkräfte noch durch einen selbst bekneifenden Effekt im Ductus verankert wird. Und zwar werden die aufgrund des Blutdurchflusses im Ductus axial auf das Okklusionsimplantat wirkenden Strömungskräfte durch die sich aneinander abstützenden Windungen des Konus in radial nach außen gerichtete Stützkräfte umgelenkt. Genauer gesagt werden die einzelnen Windungen durch die Strömungskräfte aneinander gedrückt, wobei jede Windung von einer angrenzenden Windung mit kleinerem Durchmesser radial nach außen gegen die Wandung des Ductus geschoben wird. Voraussetzung für diesen selbst bekneifenden Effekt ist allerdings, daß die einzelnen Windungen des Konus eine so große räumliche Fülle haben, daß sich die aufeinander folgenden Windungen aneinander abstützen können.
  • Die bekannten, in sich gewindeförmig gewickelten Doppelkonuswendeln haben jedoch den Nachteil, daß die einzelnen Windungen nur eine geringe Formstabilität haben. Schon kleine, radial von außen auf die Windungen einwirkende Kräfte bringen die Windungen aus ihrer ursprünglich kreisrunden Form. Die geringe Formstabilität ist insbesondere bei Okklusionsimplantaten mit größerem Durchmesser über 2,5 mm nachteilig, weil der erwünschte selbst bekneifende Effekt sich nicht mehr ohne weiteres einstellt. Die einzelnen gegeneinander gedrückten, instabilen Windungen werden von der axialen Strömungskraft nämlich nicht nur radial nach außen gedrückt, sondern weichen ihr auch nach innen aus, so daß sich wieder die oben erläuterte, unerwünschte Knäuelbildung ergibt.
  • Eine weitere vaso-okklusive Vorrichtung zum Okkludieren einer Stelle im Gefäßsystem ist aus der WO 94/09705 A1 bekannt. Das Implantat weist schraubenlinienförmige Wicklungen auf, wobei sich durch das Implantat ein in unterschiedliche mögliche Konfigurationen gewundener Draht erstrecken kann, der aus einem geeigneten Material hergestellt sein kann, das Formgedächtnis-Legierungen aufweist. Das Implantat kann angenährt die Form eines Doppelkonus haben.
  • Das hier beschriebene Implantat ist jedoch in erster Linie dafür vorgesehen, in Aneurysmen platziert zu werden. Der Aufbau des Implantates ist daher insgesamt nicht so, dass eine sichere Verankerung in einem Gefäß mit hohem Blutdurchfluss wie dem Ductus arteriosus Botalli durch die oben beschriebene Wirkung der einzelnen Windungen aufeinander herbeigeführt wird.
  • Ein gefäßverschließendes Implantat, das eine Vielzahl von Windungen aufweist, ist auch der WO 93/11719 A1 zu entnehmen. Auch dieses Implantat ist jedoch in erster Linie zur Platzierung in Aneurysmen vorgesehen und ist nicht so ausgebildet, dass eine sichere Verankerung im Gefäß durch die Wirkung der einzelnen Windungen aufeinander erzielt wird.
  • Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, ein Okklusionsimplantat der eingangs genannten Art zu schaffen, das die genannten Nachteile vermeidet, insbesondere ein sicheres Verschließen auch relativ weiter arteriovenöser Kurzschlußverbindungen gestattet und mit einem für Neugeborene und Kleinkinder geeignetem Einführungsbesteck einführbar ist.
  • Gegenstand der Erfindung ist ein Okklusionsimplantat zum Verschließen arteriovenöser Kurzschlußverbindungen im menschlichen oder tierischen Körper, welches einen Draht aus Metall oder Kunststoff mit Formgedächtniseigenschaften aufweist, der in Form einer Doppelkonuswendel gebogen und mit einem Sekundärdraht gewindeförmig umwickelt ist, wobei die Windungen der Doppelkonuswendel so ausgebildet sind, dass die Windungen eines Konusses durch axial wirkende Strömungskräfte gegeneinander gedrückt und jeweils von einer angrenzenden Windung mit kleinerem Durchmesser radial nach außen gegen die Gefäßwandung der Kurzschlussverbindung gedrückt werden.
  • Beim Okklusionsimplantat gemäß der Erfindung hat der Formgedächtnisdraht in erster Linie die Funktion, der Doppelkonuswendel die erforderliche Formstabilität zu geben. Der gewindeförmig um den Formgedächtnisdraht gewickelte Sekundärdraht hat demgegenüber die Funktion, den Windungen des Doppelkonus eine größere räumliche Fülle zu geben, damit sie sich besser an den Wandungen des Ductus abstützen können. Durch die gegenüber dem Stand der Technik größere Formsteifigkeit einerseits und die große räumliche Fülle der Windungen andererseits stellt sich auch bei Okklusionsimplanten großen Durchmessers mit großer Sicherheit der erwünschte, selbst bekneifende Effekt ein. Bei alledem ist das Okklusionsimplantat gemäß der Erfindung dennoch mit einem Einführungsbesteck sehr kleinen Kalibers, z. B. 1 mm (2–3 French) einführbar und deshalb für Neugeborene und Kleinkinder geeignet.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Okklusionsimplantat lassen sich sehr weite arteriovenöse Kurzschlußverbindungen sicher anatomisch verschließen. Auch das Verschließen eines Ductus arteriosus Botalli mit einem typischerweise sehr hohen Blutdurchfluß und ohne wesentliche Einengungen ist damit problemlos möglich. Das bedeutet, daß gerade Patienten, bei denen ein Ductusverschluß dringend notwendig ist, weil der Blutdurchfluß durch den Ductus sehr hoch ist und dadurch eine erhebliche Schädigung der beteiligten Körperorgane hervorgerufen wird, nun erstmals mit einem doppelkonusförmigen Okklusionsimplantat behandelt werden können.
  • Um nach dem Einführen des Okklusionsimplantats in den Ductus die Thrombenbildung zu beschleunigen, schlägt die Erfindung vor, daß der Sekundärdraht aus einem thrombogenen Material besteht. Mit trombogenen Fasern versehene Implantate sind beispielsweise aus der WO 95/25480 A1 bekannt. Durch die Thrombenbildung kommt es schnell zu einem Einwachsen des Okklusionsimplantats in die Intima des Ductus und zu dessen endgültigen anatomischen Verschluß. Eine rasche Thrombenbildung ist wichtig, um den Patienten möglichst schnell von seinen Beschwerden zu befreien und eine weitere Schädigung der betroffenen Körperorgane zu vermeiden. Als thrombogene Materialien kommen beispielsweise Platin- oder Goldlegierungen zum Einsatz. Der in Form einer Doppelkonuswendel gebogene Formgedächtnisdraht des Okklusionsimplantats besteht nach wie vor aus einem Material mit Formgedächtniseigenschaften aus Metall oder Kunststoff und gibt den einzelnen Windungen des Okklusionsimplantats die hohe Formstabilität. Durch den Aufbau des Okklusionsimplantats aus zwei unterschiedlichen Drähten, können die Drahtmaterialien so gewählt werden, daß sie auf die jeweilige Aufgabe des Drahtes, Formstabilität oder Thrombogenizität, optimal abgestimmt sind.
  • Um eine Darstellung des Okklusionsimplantats mittels eines mit Röntgenstrahlen arbeitenden Abbildungsverfahrens zu ermöglichen, schlägt die Erfindung vor, daß der Sekundärdraht aus einem röntgenopaken Material besteht. Damit läßt sich der gesamte Einführvorgang des Okklusionsimplantats und sein Aussetzen im Körperinneren im Bereich der arteriovenösen Kurzschlußverbindung über ein auf Röntgenstrahlung beruhendes bildgebendes Verfahren verfolgen. Dies gewährleistet eine genaue Positionierung des Okklusionsimplantats an einer gewünschten Stelle im Körperinneren. Bei einer Nachkontrolle des Ductusverschlusses läßt sich wieder durch ein auf Röntgenstrahlung beruhendes bildgebendes Verfahren die Wirksamkeit des eingeführten Okklusionsimplantats überprüfen. Als röntgenopake Materialien haben sich besonders Platin- und Goldlegierungen bewährt.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß an dem distalen Ende des Okklusionsimplantats der Formgedächtnisdraht und der Sekundärdraht unlösbar miteinander verbunden sind. Dadurch wird ein Verschieben des Formgedächtnisdrahtes und des Sekundärdrahtes relativ zueinander verhindert. Das Okklusionsimplantat behält während des Einführvorganges und auch im Ductus seinen Aufbau bei. Dies ist für eine bestimmungsgemäße Funktion des Okklusionsimplantats unabdingbar. Das distale Ende des Okklusionsimplantats verläßt während des Einführvorganges als erstes das Einführungsbesteck und wird auch als erstes in den Ductus geschoben. Dabei muß gewährleistet sein, daß der Formgedächtnisdraht und der Sekundärdraht am distalen Ende sich nicht in dem Einführungsbesteck oder in der Gefäßwandung verhaken. Dies würde ein ordnungsgemäßes Positionieren des Okklusionsimplantats verhindern und zu Beschädigungen des Ductus führen. Durch die erfindungsgemäße Verbindung des Formgedächtnisdrahtes mit dem Sekundärdraht am distalen Ende des Okklusionsimplantats wird dessen reibungsloses Herausfahren aus dem Einführungsbesteck und Einführen in den Ductus gewährleistet.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß an dem proximalen Ende des Okklusionsimplantats ein insbesondere kugelförmiges Befestigungselement angeordnet ist. Zum Einführen des Okklusionsimplantats in das Körperinnere wird es im gestreckten Zustand in einen Katheter gezogen. Dazu umgreift ein am distalen Ende einer Schiebekulisse in dem Katheter angeordneter Greifmechanismus das kugelförmige Befestigungselement und zieht das Okklusionsimplantat der Länge nach in den Katheter. Dann wird der Katheter zusammen mit dem darin befindlichen Okklusionsimplantat in das Körperinnere eingeführt und zu der arteriovenösen Kurzschlußverbindung bewegt. Dort wird die Schiebekulisse mitsamt dem Okklusionsimplantat aus dem Katheter gefahren. Aufgrund der pseudoelastischen Eigenschaften des Drahtmaterials nimmt es im Körperinneren wieder die ihm zuvor aufgezwungene Form einer Doppelkonuswendel an. Befindet sich das Okklusionsimplantat nach dem Herausschieben aus dem Katheter in einer optimalen Lage, so wird es durch Öffnen des Greifmechanismus mechanisch von der Schiebekulisse des Katheters gelöst. Ist die Lage des Okklusionsimplantats jedoch noch verbesserungswürdig, so kann es ganz oder teilweise wieder in den Katheter gezogen und neu positioniert werden. Dies ermöglicht eine optimale Positionierung und eine sichere Verankerung des Okklusionsimplantats in dem Ductus und ein schnelles, problemloses Zuwachsen des Ductus. Selbstverständlich kann das Befestigungselement jede dreidimensionale Form aufweisen, in der Praxis hat sich aber das kugelförmig ausgebildete Befestigungselement aufgrund seiner Symmetrieeigenschaften besonders bewährt.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß in dem Mittelteil des Okklusionsimplantats, in dem die beiden Konusse stirnseitig aufeinander treffen, radial nach außen verlaufende Fäden aus chirurgischem Nylonmaterial bürstenartig angeordnet sind. Zusätzlich zu den thrombogenen Materialeigenschaften des Sekundärdrahtes fördern die Fäden die Thrombenbildung im Bereich des Okklusionsimplantats nach dessen Einsetzen im Ductus. Es kommt zu einem raschen anatomischen Verschließen des Ductus, der Patient ist von seinen Beschwerden befreit und eine weitere Schädigung der betroffenen Körperorgane wird vermieden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Okklusionsimplantat in Seitenansicht;
  • 2 den Ausschnitt II des erfindungsgemäßen Okklusionsimplantats aus 1;
  • 3 den Schnitt entlang der Linie III-III in Blickrichtung der Pfeile des erfindungsgemäßen Okklusionsimplantats aus 1.
  • In der folgenden Beschreibung der Zeichnungen werden für gleiche Bauteile übereinstimmende Bezugszeichen verwendet.
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes Okklusionsimplantat als ganzes mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnet. Die äußere Form des Okklusionsimplantats 1 wird durch einen in Form einer Doppelkonuswendel gebogenen Formgedächtnisdraht 2 gekennzeichnet. Die Form der Doppelkonuswendel wird bestimmt durch einen ersten Konus 3 und einen zweiten Konus 4, die durch einen Mittelteil 5 stirnseitig miteinander verbunden sind. Die beiden Konusse 3, 4 und der Mittelteil 5 werden in einem Stück aus dem Formgedächtnisdraht 2 gebogen. Der Formgedächtnisdraht 2 besteht aus einem biokompatiblen, pseudoelastischen Nickel-Titan-Draht. Er ist über seine gesamte Länge mit einem thrombogenen, röntgenopaken Sekundärdraht 6 aus einer Platinlegierung gewindeförmig umwickelt. Um nach dem Einsetzen des Okklusionsimplantats 1 in einer arteriovenösen Kurzschlußverbindung im menschlichen Körper die Thrombenbildung zu beschleunigen, sind am Mittelteil 5 des Okklusionsimplantats 1 radial nach außen verlaufende Fäden 7 aus chirurgischem Nylonmaterial bürstenartig angeordnet. An dem distalen Ende 1a des Okklusionsimplantats 1 ist der Formgedächtnisdraht 2 mit dem Sekundärdraht 6 unlösbar verbunden, um ein Verschieben der beiden Drähte 2, 6 gegeneinander zu verhindern und um beim Einführen des Okklusionsimplantats 1 ein Verhaken des Formgedächtnisdrahtes 2 oder des Sekundärdrahtes 6 im Katheter oder in der Gefäßwandung des Ductus zu verhindern.
  • In 2 ist der Ausschnitt II aus 1 vergrößert dargestellt. Deutlich ist zu erkennen, daß der Formgedächtnisdraht 2 von dem Sekundärdraht 6 gewindeförmig umwickelt ist. An dem proximalen Ende 1b des Okklusionsimplantats 1 ist ein kugelförmiges Befestigungselement 8 an dem Formgedächtnisdraht 2 angebracht. Zum Einführen des Okkiusionsimplantats 1 in das Körperinnere wird es im gestreckten Zustand in einen nicht dargestellten Katheter gezogen. Der Katheter weist im Inneren eine Schiebekulisse mit einem Greifmechanismus an ihrem distalen Ende auf. Der Greifmechanismus umgreift das kugelförmige Befestigungselement 8 und die Schiebekulisse wird mit dem Okklusionsimplantat 1 in den Katheter zurückgezogen. Anschließend wird der Katheter mit dem darin befindlichen Okklusionsimpiantat 1 in das Körperinnere eingeführt und im Bereich der arteriovenösen Kurzschlußverbindung positioniert. Dort wird die Schiebekulisse mitsamt dem Okklusionsimplantat 1 aus dem Katheter gefahren. Sofort nach Verlassen des Katheters nimmt das Okklusionsimplantat 1 aufgrund der pseudoelastischen Eigenschaften des Drahtmaterials wieder die ihm aufgezwungene Form einer Doppelkonuswendel an. Befindet sich das Okklusionsimplantat 1 nach dem Herausschieben aus dem Katheter in einer optimale Lage, so wird es mechanisch von der Schiebekulisse gelöst, indem der Greifmechanismus das kugelförmige Befestigungselement 8 freigibt. Im Falle einer nur unzureichenden Positionierung des Okklusionsimplantats 1 in der arteriovenösen Kurzschlußverbindung kann das Okklusionsimplantat 1 jederzeit wieder in den Katheter zurückgezogen und neu positioniert werden.
  • 3 zeigt das erfindungsgemäße Okklusionsimplantat 1 im Schnitt entlang der Linie III-III aus 1 in Blickrichtung der Pfeile. Es ist der zentrale Mittelteil 5 zu erkennen, der von den Windungen 10 des Formgedächtnisdrahtes 2 im Bereich des ersten Konusses 3 umgeben ist. Zum Zwecke einer besseren Übersichtlichkeit sind die Fäden 7 in 3 nicht dargestellt. Nach dem Aussetzen des Okklusionsimplantats 1 in der arteriovenösen Kurzschlußverbindung ist es bestrebt, die ihm ursprünglich aufgezwungene Form einer Doppelkonuswendel wieder zu erlangen. Der maximale Durchmesser der Windungen 10 des Okklusionsimplantats 1 wird etwas größer als der Durchmesser der Kurzschlußverbindung gewählt, so daß die Windungen 10 des Formgedächtnisdrahtes 2 gegen die innersten Gefäßschichten der Kurzschlußverbindung drücken. Erst durch den Einsatz des stützenden Formgedächtnisdrahtes 2 sind diese radial nach außen wirkenden elastischen Rückstellkräfte so groß, daß eine sichere Fixierung des Okklusionsimplantats 1 in der arteriovenösen Kurzschlußverbindung gewährleistet ist. Eine zusätzliche Verankerung des Okklusionsimplantats 1 tritt durch den selbst bekneifenden Effekt ein. Dabei werden durch den Blutdurchfluß in der arteriovenösen Kurzschlußverbindung axiale Strömungskräfte in die Richtung 9 auf das Okklusionsimplantat 1 ausgeübt. Die einzelnen Windungen 10 des ersten Konusses 3 werden dadurch gegeneinander gedrückt und jeweils von einer angrenzenden Windung 10 mit kleinerem Durchmesser radial nach außen gegen die Gefäßwandung der Kurzschlußverbindung gedrückt. Je größer der Blutdurchfluß und damit die axialen Strömungskräfte also sind, desto stärker wird das Okklusionsimplantat 1 durch die radialen Stützkräfte in der Kurzschlußverbindung verankert. Für die Umlenkung der axialen Strömungskräfte in radial nach außen gerichtete Stützkraft bedarf es einerseits einer ausreichenden Stabilität und andererseits einer ausreichenden räumlichen Fülle der einzelnen Windungen 10 des Okklusionsimplantats 1. Diese Stabilität wird durch den Formgedächtnisdraht 2 gewährleistet; die räumliche Fülle ergibt sich durch den Sekundärdraht 6. Durch das Zusammenwirken der Drähte 2 und 6 wird eine gleichmäßige, kontrollierte und berechenbare Entfaltung der radial nach außen gerichteten Stützkräfte ermöglicht.

Claims (6)

  1. Okklusionsimplantat (1) zum Verschließen arteriovenöser Kurzschlußverbindungen im menschlichen oder tierischen Körper, welches einen Draht (2) aus Metall oder Kunststoff mit Formgedächtniseigenschaften aufweist, der in Form einer Doppelkonuswendel gebogen und mit einem Sekundärdraht (6) gewindeförmig umwickelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Windungen (10) der Doppelkonuswendel so ausgebildet sind, dass die Windungen (10) eines Konusses (3) durch axial wirkende Strömungskräfte gegeneinander gedrückt und jeweils von einer angrenzenden Windung (10) mit kleinerem Durchmesser radial nach außen gegen die Gefäßwandung der Kurzschlussverbindung gedrückt werden.
  2. Okklusionsimplantat (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sekundärdraht (6) aus einem thrombogenen Material besteht.
  3. Okklusionsimplantat (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Sekundärdraht (6) aus einem röntgenopaken Material besteht.
  4. Okklusionsimplantat (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an seinem distalen Ende (1a) der Formgedächtnisdraht (2) und der Sekundärdraht (6) unlösbar miteinander verbunden sind.
  5. Okklusionsimplantat (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an seinem proximalen Ende (1b) ein insbesondere kugelförmiges Befestigungselement (8) angeordnet ist.
  6. Okklusionsimplantat (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Mittelteil (5) des Okklusionsimplantats (1), in dem die beiden Konusse (3, 4) stirnseitig aufeinander treffen, radial nach außen verlaufende Fäden (7) aus chirurgischem Nylonmaterial bürstenartig angeordnet sind.
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