DE19605679A1 - Rucksack - Google Patents
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45F—TRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
- A45F3/00—Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
- A45F3/04—Sacks or packs carried on the body by means of two straps passing over the two shoulders
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- A45F3/08—Carrying-frames; Frames combined with sacks
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- Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
- Portable Outdoor Equipment (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Rucksack mit einem Gestell
und mit einer oder mehreren, an dem Gestell befestigten
Taschen.
Es ist seit langem nicht nur beim Wandern bekannt, zum
Transport von Lebensmitteln, Kleidungsstücken oder
anderen Gegenständen einen Rucksack zu verwenden, da ein
Rucksack nicht zuletzt auch aus gesundheitlicher Sicht
den Transport auch schwerer Gegenstände erleichtert oder
überhaupt erst möglich macht.
Bei bekannten Rucksäcken werden die zu befördernden
Gegenstände in dem Rucksack verstaut oder aus diesem
entnommen, während der Rucksack vom Rücken der den
Rucksack tragenden Person abgenommen ist. Dagegen ist
jedoch praktisch kein Zugriff auf den Rucksack - ins
besondere nicht durch die Person, die den Rucksack trägt
- möglich, während der Rucksack sich auf dem Rücken einer
Person befindet.
Darüber hinaus sind seit längerem Taschen bekannt, die
mit Trageriemen um den Körper, beispielsweise über die
Schulter, gehängt werden und insbesondere dem Transport
von Kameras, Ferngläsern, Filmen, Karten oder anderen
derartigen Utensilien dienen. Werden solche Taschen bei
spielsweise beim Wandern eingesetzt, so kommt es nicht
selten vor, daß ein Rucksack und eine solche Tasche
gleichzeitig getragen werden müssen. Im Rucksack werden
dann beispielsweise Kleidungsstücke, Lebensmittel u. dgl.
transportiert, während sich in der Tasche eine Kamera,
Filme oder ähnliches befinden.
Da der Rucksack praktisch den gesamten Rücken der ihn
tragenden Person einnimmt, bleibt für die Tasche am
Körper der Person nur wenig Platz übrig. In den meisten
Fällen wird solch eine Tasche dann über dem auch
getragen, was allerdings nicht nur hinsichtlich des
Tragekomforts nachteilig ist, sondern auch z. B. beim
Klettern oder Wandern eine erhebliche Behinderung
darstellt.
Die Kameras, Filme u. dgl. könnten nun zur Vermeidung
einer zusätzlich zu tragenden Tasche ebenfalls in dem
Rucksack verstaut werden. Dies hätte jedoch den großen
Nachteil, daß der Rucksack jedesmal vom Rücken abgesetzt
werden müßte, wenn z. B. die Kamera zum Tätigen einer
Fotografie benötigt würde.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
Rucksack der gattungsgemäßen Art derart zu verbessern,
daß diesem - insbesondere auch von der Person, die den
Rucksack trägt - auf einfachste Weise Gegenstände
entnommen oder in diesem Gegenstände verstaut werden
können, ohne den Rucksack vom Rücken der ihn tragenden
Person abnehmen zu müssen.
Diese Aufgabe wird bei einem Rucksack der eingangs
beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Gestell wenigstens eine Verschwenkeinrichtung umfaßt,
durch welche wenigstens eine Tasche wenigstens teilweise
um den Körper einer den Rucksack tragenden Person herum
schwenkbar ist.
Das Vorsehen wenigstens einer Verschwenkvorrichtung,
durch welche wenigstens eine Tasche des Rucksacks um den
Körper der den Rucksack tragenden Person herum schwenkbar
ist, hat den großen Vorteil, daß der Rucksack nicht mehr
vom Rücken abgesetzt werden muß, um aus ihm Gegenstände
zu entnehmen oder um in ihm Gegenstände zu verstauen.
Rein prinzipiell wäre es möglich, eine oder mehrere
Taschen durch eine oder mehrere Verschwenkeinrichtungen
unterschiedlich oder in Verbindung miteinander um den
Körper der den Rucksack tragenden Person herum zu schwen
ken, insbesondere könnten so auch sämtliche Taschen des
Rucksacks, d. h. der gesamte Rucksack, um den Körper der
den Rucksack tragenden Person herum geschwenkt werden.
Eine besonders vorteilhafte Lösung, die insbesondere die
Kombination eines gewöhnlichen Rucksacks als Transport
mittel für Kleider, Lebensmittel u. dgl., die er z. B. beim
Wandern eingesetzt wird, mit einer Fototasche zum
Transport von Fotoapparaten, Filmkameras, Filmen u. dgl.
gestattet, sieht jedoch vor, daß eine - beispielsweise
hinsichtlich ihrer Form und ihren Abmessungen einer
Fototasche ähnliche - Tasche um den Körper der den
Rucksack tragenden Person herum schwenkbar ist, während
eine oder mehrere Taschen des Rucksacks in ihrer Position
verbleiben. Auf diese Weise kann beispielsweise nur die
den Fotoapparat, die Filmkamera oder die Filme auf
nehmende Tasche um den Körper herum geschwenkt werden, um
so den Fotoapparat oder die Filmkamera zum Tätigen von
Fotografien schnell griffbereit zu haben, während in dem
Rucksack die weiteren Gegenstände, wie Lebensmittel,
Kleidungsstücke u. dgl. verbleiben und diesem nur im
abgesetzten Zustand entnommen werden können.
Rein prinzipiell wäre es möglich, die Tasche auf die
unterschiedlichste Weise, insbesondere in unterschiedli
che Richtungen zu verschwenken. Hinsichtlich einer
leichten und körpergerechten Bedienbarkeit erfolgt die
Verschwenkung der Tasche jedoch in einer im wesentlichen
horizontalen Ebene.
Diese Ebene ist vorzugsweise in Hüfthöhe der den Rucksack
tragenden Person angeordnet, so daß aus der Tasche im um
den Körper herum geschwenkten Zustand Gegenstände,
beispielsweise eine Kamera, leicht und auf ergonomisch
günstige Weise entnommen werden können. Zum anderen
ergibt sich eine optimale Lage des Schwerpunkts des
gesamten Rucksacks, da in der verschwenkbaren Tasche
zumeist verhältnismäßig schwere Gegenstände, wie bei
spielsweise eine Kamera u. dgl., mitgeführt werden.
Hinsichtlich der Ausbildung der Verschwenkeinrichtung
sind die unterschiedlichsten Ausführungen denkbar.
Beispielsweise ist vorgesehen, daß die Verschwenkeinrich
tung ein Grundelement, das zugleich auch das Grundelement
des gesamten Rucksacks, vorzugsweise dessen Bodenplatte,
ist und mit diesem verbundene gekrümmte, teleskopartig
ineinander verschieblich geführte Elemente umfaßt, an
deren einem die Tasche lösbar befestigt ist. Diese
Ausführung ermöglicht einen besonders kompakten Aufbau
der Verschwenkeinrichtung. Darüber hinaus ist durch die
lösbare Verbindung der Tasche mit einem der Elemente der
Schwenkeinrichtung eine Separierung der Tasche vom
Rucksack auf einfache Weise möglich.
Insbesondere hinsichtlich einer körpergerechten Bedien
barkeit ist es von besonderem Vorteil, daß die Träger
derart ausgebildet sind, daß die Tasche wenigstens
vierteilkreisförmig verschwenkbar ist und daß diese
Krümmung und oder Anordnung der Träger auf die Körperform
einer Person angepaßt sind.
Um insbesondere ein unbeabsichtigtes Verschwenken der
Tasche um den Körper der den Rucksack tragenden Person
herum zu vermeiden, ist vorteilhafterweise ein Arretier
mittel zur Arretierung der Verschwenkeinrichtung wenig
stens in der nicht verschwenkten Position vorgesehen.
Das Arretiermittel ist dabei vorzugsweise an dem Grund
element, das - wie oben bereits erwähnt - zugleich auch
das Grundelement, z. B. die Bodenplatte, des gesamten
Rucksacks ist, angeordnet.
Darüber hinaus sind vorteilhafterweise zur Positions
begrenzung im verschwenkten Zustand an den Elementen
Anschlagelemente befestigt, die ein definiertes Ausziehen
der Elemente ermöglichen.
Auf diese Weise ist eine Arretierung und/oder Lagefixie
rung der Tasche, zumindest in diesen beiden Grundpositio
nen (verschwenkt, nicht verschwenkt) möglich. Darüber
hinaus kann aber auch eine Arretierung der Verschwenk
einrichtung bei beliebig verschwenkter Tasche vorgesehen
sein.
Insbesondere hinsichtlich einer einfachen und störungs
freien Verschwenkung der Tasche ist vorzugsweise in dem
Gestell ein starrer Hohlraum ausgebildet, in welchem die
Tasche im nichtverschwenkten Zustand positioniert ist.
Durch diesen starren Hohlraum wird insbesondere ver
mieden, daß in dem Rucksack befindliche Gegenstände auf
die Tasche und/oder deren Inhalt drücken und so eine
Verschwenkung der Tasche erschweren oder unmöglich
machen.
Um einen paß- und körpergerechten Sitz des Rucksacks zu
ermöglichen, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß der
Rucksack einen kombinierten Hüft- und Diagonalgurt - der
einem Dreipunkt-Sicherheitsgurt in einem Automobil
ähnlich ist - aufweist. Dieser Hüft- und Diagonalgurt
erweist sich insbesondere dann als besonders vorteilhaft,
wenn in der Tasche schwere Gegenstände transportiert
werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegen
stand der nachfolgenden Beschreibung sowie der zeichneri
schen Darstellung einiger Ausführungsbeispiele.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Rucksacks;
Fig. 2 eine teilweise weggebrochene, teilweise ge
schnittene Vorderansicht eines erfindungs
gemäßen Rucksacks und
Fig. 3 eine Unteransicht eines erfindungsgemäßen
Rucksacks.
Ein Ausführungsbeispiel eines Rucksacks, dargestellt in
Fig. 1, Fig. 2 und Fig. 3 umfaßt ein als Ganzes mit 10
bezeichnetes, beispielsweise rahmenförmiges Gestell,
welches vorzugsweise aus einem leichten Werkstoff, z. B.
Kunststoff oder Aluminium u. dgl. besteht.
An dem Gestell 10 ist ein Tragegurt befestigt, der - wie
in Fig. 1 dargestellt, zur Erhöhung des Tragekomforts als
kombinierter Hüft- und Diagonalgurt 70 ausgebildet sein
kann. Der kombinierte Hüft- und Diagonalgurt 70 ist
mittels einer Schließe 81 verschließbar und gleicht einem
an sich bekannten Dreipunkt-Sicherheitsgurt, wie er in
Automobilen Verwendung findet. An dem Gestell 10 sind
zwei Taschen 30, 31 angeordnet.
Wie insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht, ist dabei die
eine Tasche 30 unter Ausbildung der eigentlichen Ruck
sacktasche fest mit dem Gestell 10 verbunden. In dieser
Tasche 30 können beispielsweise Lebensmittel, Kleidungs
stücke oder ähnliche Gegenstände verstaut werden.
Die andere Tasche 31, die beispielsweise wie in Fig. 1
dargestellt, hinsichtlich ihrer äußeren Form einer
Fototasche ähnlich ausgebildet sein kann, ist dagegen auf
einer als Ganzes mit 40 bezeichneten Verschwenkeinrich
tung angeordnet.
Die Verschwenkeinrichtung 40 umfaßt ein Grundelement 41,
das gleichzeitig auch das Grundelement - die Bodenplatte
- des gesamten Rucksacks ist und in/an diesem teleskop
artig ineinander verschieblich geführte, gekrümmte
Elemente 42, 43, die, wie in Fig. 3 schematisch darge
stellt, durch Ziehen an einem Griff viertelkreisförmig um
den (nicht dargestellten) Körper einer Person herum
schwenkbar sind. Die Krümmung und die Anordnung der
Elemente 42, 43 in-/aneinander ist hierbei auf die
Körperform der Person angepaßt. So weist beispielsweise
das am weitesten ausziehbare Element 43 eine andere
Krümmung auf als das Element 42.
Die Tasche 31 ist mittels einer Zentralschraube 46 an dem
Element 43 lösbar befestigt. Dies ermöglicht durch Öffnen
der beispielsweise mit einem Rändelkopf versehenen
Zentralschraube 46 eine leichte Separierung der Tasche 31
von der Verschwenkeinrichtung 40 und in Folge davon von
dem gesamten Rucksack.
Die Verschwenkeinrichtung 40 ermöglicht eine Verschwen
kung der Tasche 31 in einer im wesentlichen horizontalen
Ebene, wobei die Verschwenkung etwa im Hüftbereich der
den Rucksack tragenden Person erfolgt.
Um eine Arretierung der Tasche 31 im nicht verschwenkten
Zustand zu ermöglichen, ist an dem Grundelement 41 ein
gegen die Vorspannung einer Feder 48 eindrückbares
Arretierelement 47 vorgesehen, welches eine manuelle
Arretierung der Elemente 42, 43 an dem Grundelement 41
ermöglicht.
Es versteht sich, daß, beispielsweise durch Klemmung der
Elemente 42, 43 aneinander oder durch Lagefixierung auf
andere beliebige, an sich bekannte Weise auch eine
Arretierung in einem beliebig verschwenkten Zustand der
Tasche 31 möglich ist.
Zur Positionsbegrenzung der Elemente 42, 43 im ver
schwenkten Zustand sind jeweils sowohl an dem Element 42
als auch an dem Element Anschlagelement 45a, 45b befe
stigt.
Um zu verhindern, daß Gegenstände, welche in der die
eigentliche Rucksacktasche bildenden Tasche 30 verstaut
wurden, auf die Tasche 31 und deren Inhalt drücken und so
eine Verschwenkung erschweren oder gar unmöglich machen,
ist an dem Gestell 10 ein Steg 11 vorgesehen, der eine
mit dem Gestell 10 verbundene Deckenplatte 12 in einem
definierten Abstand von dem Grundelement 41 hält. Auf
diese Weise wird ein starrer Hohlraum 13 gebildet, in dem
die Tasche 31 im nicht verschwenkten Zustand positioniert
ist und der ein ungehindertes Verschwenken der Tasche 31
ermöglicht.
Claims (13)
1. Rucksack mit einem Gestell und mit einer oder
mehreren, an dem Gestell befestigten Taschen,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (10) wenig
stens eine Verschwenkeinrichtung (40) umfaßt, durch
welche wenigstens eine Tasche (31) wenigstens
teilweise um den Körper einer den Rucksack tragenden
Person herum schwenkbar ist.
2. Rucksack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß lediglich eine Tasche (31) durch die Verschwenk
einrichtung um den Körper einer Person herum
schwenkbar ist, während eine oder mehrere weitere
Taschen (30) des Rucksacks unverschwenkbar an dem
Gestell (10) befestigt sind.
3. Rucksack nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Verschwenkung der Tasche (31) in
einer im wesentlichen horizontalen Ebene erfolgt.
4. Rucksack nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ebene etwa in Hüfthöhe der den Rucksack
tragenden Person angeordnet ist.
5. Rucksack nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verschwenkeinrich
tung (40) ein Grundelement (41) und mit diesem
verbundene gekrümmte, teleskopartig ineinander
verschieblich geführte Elemente (42, 43) umfaßt, an
deren einem (43) die Tasche (31) lösbar befestigt
ist.
6. Rucksack nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Grundelement (41) die Bodenplatte des
gesamten Rucksacks bildet.
7. Rucksack nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Elemente (42, 43) derart ausgebil
det sind, daß die Tasche (31) wenigstens viertel
kreisförmig verschwenkbar ist, und daß sie eine
Krümmung aufweisen, die auf die Körperform einer
Person angepaßt ist.
8. Rucksack nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Arretiermittel (47,
48) zur Arretierung der Verschwenkeinrichtung (40)
wenigstens im nicht verschwenkten Zustand der Tasche
(31) vorgesehen ist.
9. Rucksack nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Arretiermittel (47, 48) an dem Grundelement
(41) angeordnet ist.
10. Rucksack nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur Positions
begrenzung der Tasche (31) im verschwenkten Zustand
vorgesehen sind.
11. Rucksack nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Positionsbegrenzung an den
Elementen (42, 43) befestigte Anschlagelemente (45a,
45b) sind.
12. Rucksack nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gestell (10) ein
starrer Hohlraum (13) ausgebildet ist, in welchem
die Tasche (31) im nichtverschwenkten Zustand
positioniert ist.
13. Rucksack nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rucksack einen
kombinierten Hüft- und Diagonalgurt (20) aufweist.
Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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Publications (2)
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| DE19605679C2 DE19605679C2 (de) | 1998-09-03 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Also Published As
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