DE19539515A1 - Schälfähiges Etikett - Google Patents
Schälfähiges EtikettInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung mit einem tubus- oder wannenförmigen Unterteil und einem
mit dem Unterteil verbindbaren Verschlußteil, wobei mindestens eine der Oberflächen der
Verpackung mit einem bedruckten Etikett versehen ist.
Es sind Verpackungen der verschiedensten Arten und aus unterschiedlichsten Materialien
bekannt. Bei Einwegpackungen für flüssige Lebensmittel wird Papier oder Pappe als Trägermateri
al genommen und mit Kunststoff beschichtet. Solche Packungen haben Tubusform, wie z. B. auch
Flaschen. Margarine, Fette, Marmeladen und andere zum Teil auch fließfähige Füllgüter werden
in Kunststoffpackungen verpackt, die aus den verschiedensten Laminaten hergestellt sein können.
Bekannt sind die typischen wannenförmigen Packungen für Margarine oder andere Fette, die mit
einem Deckel verschlossen werden, wobei teilweise zuvor eine Folie zur dichtenden Abdeckung
auf dem Rand des Unterteils aufgesiegelt wird. Die Folie oder der Kunststoff der Verpackungs
oberfläche werden häufig bedruckt. Abgesehen von dem Wunsch jedes Füllgutverkäufers, für die
in der Verpackung enthaltene Ware zu werben, sollte sowohl für den Handel als auch für den
Endverbraucher von außen sichtbar sein, welches Füllgut in der zumeist nicht durchsichtigen
Packung enthalten ist.
Beim Bedrucken von Papier gibt es keine Probleme. Auch zahlreiche Kunststoffe erlauben
beispielsweise durch das Laminieren von Grundschichten das Bedrucken der Kunststoffoberfläche,
so daß der Abfüller und Packungshersteller mit der Werbung auch hier keine Probleme haben.
Es gibt aber auch Kunststoffe, die sich nicht bedrucken lassen. Das Gleiche gilt für Glas und auch
für bestimmte Metalle. Solche Packungen werden mit zuvor bedruckten Etiketten versehen. Diese
werden in bekannten Etikettiermaschinen von einem Magazin genommen, beleimt und auf
wenigstens eine der Oberflächen der Verpackungen, z. B. Flaschen, aufgebracht. Während der
Lagerung, im Handel und auch beim Endverbraucher stellt die Bedruckung eine wichtige
Kennzeichnung des Packungsinhaltes dar, weshalb der Hersteller auch nicht bedruckbarer
Packungen Kosten und Mühe zur Aufbringung von Etiketten nicht scheut, auch wenn der Aufwand
hierfür bisweilen nicht unerheblich ist. Besonders für den Endverbraucher ist die Kennzeichnung
des Packungsinhaltes bis zu dessen endgültigem Entleeren von großer Wichtigkeit. Danach aber
muß die Packung mit dem Etikett in den Abfall gegeben werden, oder bei Mehrfachgebinden muß
die Packung, z. B. Flasche oder Dose, durch besondere Behandlungen vom Etikett befreit werden.
Hier setzt die Erfindung an mit der unerwarteten Überlegung, daß das Separieren eines Etikettes
von der Oberfläche einer Packung nicht als negativer und störender Faktor angesehen zu werden
braucht, sondern durchaus Vorteile mit sich bringt, so daß eine Verpackung durchaus mit einem
Etikett versehen werden soll, das nachträglich bewußt entfernt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Verpackung der eingangs genannten Art zu schaffen,
die fest und stabil ist, ein neutrales Aussehen hat, vorzugsweise verschiedene Verwendungs
möglichkeiten bietet und mit wenigstens einem lösbaren Etikett versehen ist; und ein Verfahren
zur Herstellung einer solchen Verpackung vorzusehen.
Hinsichtlich der Verpackung wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß das
Etikett schälfähig auf der Oberfläche der Verpackung angebracht ist. Sofern die Verpackung fest
und stabil genug ist, um als Mehrwegverpackung Verwendung zu finden, kann ihre Oberfläche
durch entsprechende Materialauswahl ein neutrales Aussehen so bekommen, daß man die
Verpackung für die Lagerung und den Transport unterschiedlicher Füllgüter verwenden kann, so
daß sie sozusagen verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten zugeführt wird. Nach der
erstmaligen Herstellung und Füllung der Verpackung wird diese dann mit einem schälfähigen
Etikett versehen und in den Handel gebracht, so daß Werbung und Kennzeichnung in üblicher
Weise gegeben sind. Der Endverbraucher oder eine Packungssammelstelle kann nach dem
Entleeren des Füllgutes aber dann mit Vorteil das Etikett durch einfache mechanische
Maßnahmen von der Oberfläche der Verpackung ablösen, so daß die Verpackung als
Mehrwegverpackung zum Füllen mit demselben oder auch anderen Gütern zur Verfügung steht.
Der Vorteil eines lösbaren Etikettes besteht aber auch darin, daß im Falle einer Einwegver
packung diese besser zu entsorgen ist, falls der Verbund des Verpackungsmaterials einerseits
mit dem Etikettenmaterial andererseits nicht wieder aufbereitet werden kann und deshalb getrennt
behandelt werden muß. Die Etiketten können dann getrennt von den neutralen, geleerten
Verpackungen behandelt werden.
Besonders interessant ist die schälfähige Anbringung eines Etiketts auf einer Verpackung, die aus
nicht bedruckbarem Kunststoff besteht. Gerade der Verbund von Kunststoff und Papier hat bei
der Wiederaufbereitung verbrauchter Verpackungen bisweilen Schwierigkeiten bereitet, weil bei
einigen Wiederaufbereitungsverfahren das Papier zuvor vom Kunststoff getrennt werden muß.
Die Kunststoffverpackungen können durchaus fest und stabil ausgestaltet werden und auch ein
neutrales Aussehen haben, so daß die Probleme der Bedruckung, Anbringung von Etiketten und
deren Ablösen zum besseren Wiederaufbereiten dann entfallen, wenn durch das schälfähige
Aufbringen des Etiketts ein Separieren der unverträglichen Materialien erleichtert ist. Dies
gewährleistet die schälfähige Anbringung gemäß der Erfindung.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn gemäß der Erfindung das Etikett aus Kunststoff,
vorzugsweise EVA, hergestellt und mit geringer Haftkraft auf der Oberfläche der Verpackung
angesiegelt ist. Bei EVA handelt es sich um Ethylen-Vinylacetat-Copolymer. Man kann das Etikett
ganz aus EVA herstellen oder eine etwa 60 µ dicke Folie aus Kunststoff desgleichen Material des
tubus- oder wannenförmigen Unterteils mit einer 10 µ dicken EVA-Folie beschichten. Dann kann
das Etikett, dessen EVA-Schicht bei 80°, 90°oder 120°C schmilzt, durch Hitze auf die Oberfläche
der Verpackung angesiegelt werden. Der Fachmann weiß, wie er die Unterseite des Etiketts an
der Oberfläche des Verschlußteils oder des Unterteils mit geringer Haftkraft ansiegelt, z. B. mit
Versiegelungs-Verschlechterungsmitteln, durch unterschiedliche Temperaturprofile und
dergleichen, damit das Etikett aus Kunststoff schälfähig auf der Oberfläche der Verpackung aus
Kunststoff, sei es auf dem Unterteil oder dem Verschlußteil, angebracht werden kann.
Für die Entsorgung oder das Wiederverwenden der entleerten Verpackung kann das Etikett dann
leicht - auch maschinell - abgeschält werden, so daß die Verpackung sozusagen neutralisiert und
für weitere Reinigungs-, Füll- und Verschließstationen vorbereitet ist. Eine solche neutrale
Packung mit Unterteil und Verschlußteil ohne Bedruckung hat mit Vorteil ein breites Feld für die
Wiederverwertung. Die Etiketten andererseits können in großer Stückzahl sehr preiswert bedruckt
und stapelweise auf Lager genommen werden. Dabei versteht es sich, daß die Etiketten
entsprechend unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten auch mit unterschiedlichen Drucken
versehen und entsprechend unterschiedliche Etikettenlager zur Verfügung gestellt werden können.
Auf diese Weise ergibt sich für den Packungshersteller, der auch die bedruckten Etiketten zur
Verfügung stellt, ein neues Verpackungssystem, mit welchem die Distribution erheblich erleichtert
wird.
Diese Vorteile gelten sowohl für Etiketten, die auf im wesentlichen ebene Flächen des Unterteiles
und/oder des Verschlußteiles der Verpackung aufgebracht werden als auch für Verpackungen in
Flaschenform, wo die bedruckten Etiketten auf die Oberfläche einer Kunststoffilasche schälfähig
aufgesiegelt werden können.
Bei vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Etikett längs seinem Umfang derart
auf der Oberfläche der Verpackung angesiegelt, daß der mittlere Bereich innerhalb der
Umfangssiegelnaht lose aufliegend belassen bleibt. Dies ist eine sehr günstige Anbringung des
bedruckten Etikettes, bei welcher die Haftkraft mit der Kunststoffoberfläche der Verpackung etwas
größer sein kann, weil die abzuschälende Fläche selbst kleiner gehalten ist, denn das Etikett ist
nicht über seine gesamte Fläche sondern nur längs seinem Umfang angesiegelt. Da es sich bei
dieser Siegelnaht längs dem Umfang des Etikettes zumeist um eine geschlossene Linie oder
Schleife handelt, können in den mittleren Bereich innerhalb dieser Umfangssiegelnaht keine
Materialien gelangen, insbesondere auch nicht das Füllgut bei oder nach dem Ausschütten, so
daß die Verpackung ein ansehnliches Äußeres behält und dem Werbeeffekt kein Abbruch getan
ist.
Das schälfähige Anbringen des bedruckten Etiketts auf der Oberfläche der Verpackung gelingt bei
einer anderen bevorzugten Ausführungsform gemäß der Erfindung dadurch, daß der mittlere
Bereich punkt- und/oder linienweise mit geringer Haftkraft aufgesiegelt ist. Anstelle der
Verwendung von Versiegelungs-Verschlechterungsmitteln kann man die gesamte Fläche des
Etiketts preiswert auch dadurch von der Verpackungsoberfläche lösbar ansiegeln, daß die Punkte
oder Linien mit größerer Haftkraft in ein ausgesuchtes Verhältnis zu benachbarten Flächen,
Punkten, Linien oder dergleichen ohne Ansiegelung gesetzt werden. Mit anderen Worten läßt sich
ein Etikett abschälbar auch dadurch auf der Kunststoffoberfläche der Verpackung ansiegeln, daß
die Siegelung nur auf mehr oder weniger gleichmäßig verteilten Punkten oder anderen erhabenen
Teilen erfolgt. Man kann sogar eine weitgehend flüssigkeitsdichte Versiegelung auf diese Weise
dadurch gestalten, daß die punkt- oder linienförmigen Bereiche vertieft ausgestaltet sind und die
Flächen um diese punkt- oder linienförmigen Bereiche erhaben sind, denn auf den erhabenen
Flächen erfolgt das Ansiegeln, und die siegelfreien Punkte, kleinen Flächen oder Linien
dazwischen schwächen die gesamte Haftkraft bis zu dem gewünschten Grade, so daß das Etikett
z. B. schälfähig bleibt.
In zweckmäßiger Weise ist die Erfindung dadurch weiter ausgestaltet, daß eine Abzieh-Greiflasche
außen am Etikett unversiegelt lose angeordnet ist. Eine automatische Abschälmaschine oder auch
der Endverbraucher persönlich kann diese Lasche ergreifen und das gesamte Etikett mit deren
Hilfe unter Abschälbewegung von der Oberfläche der Kunststoffverpackung lösen. Es versteht
sich, daß es hierbei nicht nur um eine vom Umfangsrand des Etikettes nach außen vorstehende
Lasche geht. Vielmehr kann diese auch ein etwa 1 cm² großer Bereich am Rand des Etikettes
sein, der sich von diesem Rand nach innen erstreckt und siegelfrei lose auf der Verpackungsober
fläche aufliegend belassen ist. Der Benutzer oder die Maschine kann dann an dieser Stelle, die
vorzugsweise gekennzeichnet ist, zwischen Packungsoberfläche und Etikett hineinfahren, das
Etikett ergreifen und abschälend lösen. Weiterhin ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, wenn das
Etikett nahezu die gesamte Oberfläche des Unterteils bedeckt. Bei dieser bevorzugten
Ausführungsform wird ein etwa kreuzförmiges Etikett bedruckt und von außen auf die Oberfläche
einer quaderförmigen Wanne einer Verpackung z. B. für Margarine aufgelegt und schälfähig
angebracht. Bis auf die vier Kanten an den Ecken des Unterteils dieser Verpackung sind dann alle
Oberflächen dieses Unterteils bedruckt, jedenfalls hat es für den Benutzer der Verpackung diesen
Eindruck. Tatsächlich ist nur eine bedruckte Fläche schälfähig aufgesiegelt, deren der Oberfläche
des Unterteils zugewandte Fläche mit dem Kunststoff der Verpackung verträglich bzw. siegelfähig
ist.
Zur Lösung des Verfahrens für die Herstellung einer Verpackung der eingangs beschriebenen Art
ist es gemäß der Erfindung vorgesehen, daß ein Etikett von einem Stapel vereinzelt und mit
geringer Haftkraft schälfähig auf die Oberfläche der Verpackung angebracht wird. Der
Grundgedanke für diese verbesserte Distributionsmöglichkeit liegt darin, daß der Abfüllbetrieb
und/oder der Endverbraucher separat einerseits Etiketten einer bestimmten Form, Materialauswahl
und Bedruckung stapelweise kaufen und auf Lager legen kann, wobei es sich um Etiketten
handeln muß, deren zu verbindende Oberfläche derart gummiert, beleimt oder mit einer
Matrialschicht versehen ist, daß durch entsprechende Behandlung (Befeuchten, Beleimen, Wärme
und Druck oder dergleichen) ein abschälendes Anbringen des Etiketts auf der Oberfläche der
Verpackung möglich wird. Andererseits kann der Abfüllbetrieb und/oder Endverbraucher
Verpackungen aus Materialien kaufen und sich ebenfalls in Magazinen auf Lager legen, die zwar
äußerlich nicht bedruckbar sind und daher mit einem Etikett versehen werden müssen, die aber
fest und stabil sind, ein neutrales Aussehen haben und deshalb verschiedenen Verwendungs
möglichkeiten zugänglich sind. Wenn der Abfüllbetrieb, Händler oder Endverbraucher weiß, daß
es diese Art Verpackung einerseits und die vorstehend beschriebene Art von Etikett andererseits
gibt, kann er die gewünschten Füllgüter in die Packungen als Einwegpackung oder auch als
Mehrwegpackung einfüllen, auf Lager nehmen, Handel treiben und benutzen. Sogar der
Endverbraucher kann die Etiketten von der geleerten Packung abschälend lösen, wegwerfen und
die Verpackungsteile in Geschirrspülmaschinen oder dergleichen reinigen und als neutrale
Verpackung zu anderem Zweck wiederverwenden.
Das Entsorgen gelingt in vergleichbar einfacher und preiswerter Weise.
Bei vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird das Etikett aus Kunststoff,
vorzugsweise EVA hergestellt, bedruckt und gestapelt und nach dem Vereinzeln vom Stapel mit
geringer Haftkraft aufgesiegelt. Kennt der Fachmann die vorstehend ins Auge gefaßten
Kombinationsmöglichkeiten, dann findet er auch geeignete Kunststoffkombinationen, mit denen
eine schälfähige Aufsiegelung der Etiketten auf wenigstens eine Oberfläche der Verpackung mit
geringer Haftkraft möglich ist. Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA) eignen sich bei der Her
stellung der Etiketten, wie oben schon beschrieben ist.
Zweckmäßig ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn die geringe Haftkraft beim Siegeln dadurch
erreicht wird, daß sich auf den Siegelflächen erhabene Bereiche mit nicht erhabenen Bereichen
abwechseln. Die erhabenen Bereiche können hierbei unterschiedliche Formen haben, z. B.
kreisrund, oval, rechteckig, quadratisch, vieleckig oder dergleichen ausgestaltet sein. Es können
aber auch die Flächen zwischen diesen geformten Bereichen erhaben sein, so daß gerade die
kreisförmigen, ovalen, vieleckigen oder anderweitig gestalteten Bereich zwischen den erhabenen
Flächen angeordnet sind und beim Aufsiegeln die Haftkraft verringern. Dadurch wird bei
geeigneter Kunststoffkombination das aufgesiegelte Etikett schälfähig angebracht.
Günstig ist es gemäß der Erfindung auch, wenn als Material für das Unter- und/oder Verschlußteil
der Verpackung ein mit wenigstens bis zu 60% Kreide, Glimmer, Talkum, Gips oder dergleichen
gefülltes Polypropen verwendet wird. Verpackungen aus tubus- oder wannenförmigem Unterteil
und entsprechendem Verschlußteil werden bereits durch Tiefziehen hergestellt. Es ist
zweckmäßig, als tiefziehfähiges Kunststoffmaterial für die ins Auge gefaßte Verpackung
thermoplastischen Kunststoff zu verwenden, z. B. Polypropen. Auch PVC kann als solcher
Kunststoff dienen, wobei Polypropen in der Technik weitgehend auch als Polypropylen bekannt
ist. Die erfindungsgemäße Packung besteht dann aus einwandfrei wiederaufarbeitbaren und leicht
verrottbaren Teilen und Materialien (im Gegensatz zu Verbundmaterialien - Papier/Kunststoff). Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann man das Kunststoffmaterial, z. B. das
Polypropen auch füllen, wobei als Füllstoffe an Kreide, Glimmer, Talkum, Gips oder dergleichen
gedacht ist. In der Praxis haben sich Füllgrade bis zu 70%, vorzugsweise 60%, als günstig
erwiesen. Es hat sich gezeigt, daß derartige gefüllte Kunststoffmaterialien einerseits leicht
verrottbar sind, natürlich auch ohne weiteres und nach einfachen Methoden wieder aufgearbeitet
bzw. rezykliert werden können und andererseits die Eigenschaften eines Kunststoffes nicht
beeinträchtigen, so daß derartige gefüllte Kunststoffmaterialien insbesondere tiefziehfähig und
auch siegelfähig sind.
Obwohl solche preiswert herstellbaren Kunststoffmaterialien nicht bedruckbar sind, gelingt es nun
durch die Verpackung nach der Erfindung und das vorstehend beschriebene Verfahren zur
Herstellung desselben, die Verpackung gleichwohl mit der gewünschten Werbung und
Kennzeichnung zu versehen bzw. die Verpackung zu etikettieren. Die bislang bekannten Nachteile
des Entsorgens oder Ablösens eines Etikettes von der Oberfläche einer Verpackung sind durch
die Maßnahmen der Erfindung umgangen. Sogar der Endverbraucher könnte eine teurere
Verpackung gemäß der Erfindung aus Kunststoff kaufen und als neutrales Gebinde nach dem
schälfähigen Abziehen des Etikettes für andere Zwecke verwenden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles in Verbindung mit
den anliegenden Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf das Verschlußteil einer wannenförmigen Verpackung, bei welcher
gestrichelt bzw. abgebrochen unterschiedliche Befestigungsmöglichkeiten gezeigt
sind,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht des Verschlußteiles entlang der Linie II-II der Fig. 1 und
Fig. 3 die perspektivische Ansicht eines Stapels von Etiketten, von welcher ein Etikett
oben schematisch separiert abgenommen dargestellt ist.
Von der hier betrachteten Verpackung ist das wannenförmige Unterteil nicht gezeigt, weil der
Fachmann ein solches kennt und weiß, wie das in Fig. 1 dargestellte Verschlußteil 1 ausgestaltet
und mit dem nicht gezeigten Unterteil verbunden werden kann. Das Verschlußteil 1 besteht aus
einem Mittelfeld 2 etwa rechteckiger Gestalt, dessen Rand 3 rundum laufend durch Tiefziehen so
geformt ist, daß sich eine nach unten offene, das Mittelfeld 2 am Umfang umlaufende Nut 4 ergibt,
die auf den oberen Rand des nicht gezeigten wannenförmigen Unterteils aufgeklemmt werden
kann. Die Nut 4 öffnet sich nach unten, d. h. zum nicht dargestellten Unterteil hin und umschließt
die nicht näher bezeichnete innere Oberfläche des Mittelteils 2, welche zum Inneren der
Verpackung gewandt ist. Dem gegenüber befindet sich auf der äußeren Oberfläche 5 des
Verschlußteils 1 ein Etikett 6. Auf der nach außen weisenden Oberfläche des Etiketts 6 befindet
sich ein nicht dargestellter Aufdruck, der als Werbefläche und Kennzeichnung des Verpackungs
inhaltes dient.
In Fig. 3 ist ein Stapel 7 von Etiketten 6 gezeigt. Von diesem Stapel 7 kann ein Etikett 6 nach
dem anderen von Hand oder maschinell vereinzelt werden, um es auf entweder einer oder
mehreren Oberflächen des Unterteils oder auf der Oberfläche 5 des Verschlußteils 1 anzubringen,
wie bei der hier gezeigten Ausführungsform beschrieben wird.
Das tiefgezogene Kunststoffmaterial des Verschlußteils 1 ist ein zu 60% mit Gips gefülltes
Polypropen, das über Wärme und Druck mit dem Kunststoffmaterial des Etiketts 6 versiegelbar
ist, nämlich Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (EVA).
Während die Etiketten 6 der hier gezeigten Ausführungsformen alle eine Abziehgreiflasche 8
außen an einer Ecke aufweisen, sind in Fig. 1 abgebrochen zwei unterschiedliche Befestigungs
möglichkeiten des Etiketts 6 auf der Oberfläche 5 des Verschlußteils 1 gezeigt. Bei der einen
Befestigungsmöglichkeit handelt es sich um eine den Rand 9 des Etiketts 6 umziehende
Siegelnaht 10, welche durch die gestrichelte Linie 10′ in Fig. 1 nach innen begrenzt dargestellt
ist. Dies gestrichelte Linie 10′ ist nur teilweise dargestellt, nämlich von der Abbruchlinie 11 links
unten bis zu der zweiten Abbruchlinie 11′ rechts oben in Fig. 1. Wenn das Etikett 6 nur über
diese Siegelnaht 10 mit der Oberfläche 5 des Verschlußteils 1 befestigt ist, läuft diese Siegelnaht
10 selbstverständlich in geschlossener Schleife um den gesamten Rand 9 des Etiketts herum. Der
sich innerhalb dieser gestrichelten Linie 10′ befindende mittlere Bereich 12 ist ohne Versiegelungs
punkte, -felder oder -linien lose auf der Oberfläche 5 liegend belassen. Gleichwohl ist das Etikett
6 durch die Umfangssiegelnaht 10 einwandfrei und sogar flüssigkeitsdicht derart auf der
Oberfläche 5 befestigt, daß auch bei einer Benetzung des Verschlußteils 1 mit Flüssigkeit von
oben kein Eindringen in den unversiegelten mittleren Bereich 12 möglich ist. Die Abzieh-
Greiflasche 8 ist auch ohne Versiegelung lose auf der Oberfläche 5 aufliegend belassen, denn
die kleine gestrichelte Linie 13 zeigt die äußere Grenze der Umfangssiegelnaht 10.
Eine andere Siegelmöglichkeit des Etiketts 6 auf der Oberfläche 5 des Verschlußteiles 1 besteht
darin, daß das gesamte Etikett 6 bis zu seinem Rand 9 großflächig mit im Abstand voneinander
angeordneten Siegelpunkten versehen ist, die in Fig. 1 links unten in einer herausgebrochenen
Fläche 14 dargestellt und mit 15, 16, 17 bzw. 18 bezeichnet sind. Betrachtet man nämlich die
Form dieser Siegelpunkte 15-18 genauer, dann stellt man fest, daß es sich bei 15 um
kreisscheibenförmige, bei 16 um etwa quadratische, bei 17 um dreieckige und bei 18 um
linienförmig längliche Siegelflächen handelt. Diese können dadurch auf der Oberfläche 5 des
Verschlußteils 1 befestigt sein, daß ein Siegelwerkzeug im Bereich dieser Siegelpunkte 15 - 18
erhabene Flächen hat, so daß das Etikett 6 im Bereich dieser Flächen mit der Oberfläche 5 des
Verschlußteils 1 versiegelt ist, während dazwischen Flächen ohne Versiegelungsverbindung
bestehen. Alternativ kann dieses Prinzip aber auch umgekehrt werden, so daß die Versiegelung
in allen Bereichen zwischen den punktförmigen Flächen 15 - 18 erfolgt und diese punktförmigen
Flächen siegelfrei auf der Oberfläche bleiben. In jeder der beiden alternativen Ausführungsformen
ist von der Gesamtfläche des Etiketts 6 ersichtlich nur ein Teil an der Oberfläche 5 des
Verschlußteils angesiegelt, so daß sich im Effekt eine Siegelfläche mit geringer Haftkraft ergibt.
Bei der Verwendung der Umfangssiegelnaht 10 zur Befestigung des Etiketts 6 am Verschlußteil
1 kann man entweder mit geringeren Siegeltemperaturen oder mit Versiegelungs-Verschlechte
rungsmitteln arbeiten, so daß sich auch dort eine schälfähige Befestigung des Etiketts 6 auf der
Oberfläche 5 der Verpackung ergibt.
Claims (10)
1. Verpackung mit einem tubus- oder wannenförmigen Unterteil und einem mit dem Unterteil
verbindbaren Verschlußteil (1), wobei mindestens eine (5) der Oberflächen der Verpackung
mit einem bedruckten Etikett (6) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6)
schälfähig auf der Oberfläche (5) der Verpackung angebracht ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6) aus Kunststoff,
vorzugsweise EVA, hergestellt und mit geringer Haftkraft auf der Oberfläche (5) der
Verpackung angesiegelt ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6) längs
seinem Umfang derart auf der Oberfläche (5) der Verpackung angesiegelt ist, daß der mittlere
Bereich (12) innerhalb der Umfangssiegelnaht (10) lose aufliegend belassen bleibt.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere
Bereich (12) punkt- und/oder linienweise mit geringer Haftkraft aufgesiegelt ist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abzieh-
Greiflasche (8) außen am Etikett (6) unversiegelt lose angeordnet ist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6)
nahezu die gesamte Oberfläche des Unterteils bedeckt.
7. Verfahren zur Herstellung einer Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Etikett (6) von einem Stapel (7) vereinzelt und mit geringer Haftkraft schälfähig auf
die Oberfläche (5) der Verpackung angebracht wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6) aus Kunststoff,
vorzugsweise EVA, hergestellt, bedruckt und gestapelt wird und nach dem Vereinzeln vom
Stapel (7) mit geringer Haftkraft aufgesiegelt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die geringe Haftkraft beim
Siegeln dadurch erreicht wird, daß sich auf den Siegelflächen erhabene Bereiche mit nicht
erhabenen Bereichen (15-18) abwechseln.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Material für
das Unter- und Verschlußteil (1) der Verpackung ein mit wenigstens bis zu 60% mit Kreide,
Glimmer, Talkum, Gips oder dergleichen gefülltes Polypropen verwendet wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995139515 DE19539515A1 (de) | 1995-10-25 | 1995-10-25 | Schälfähiges Etikett |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995139515 DE19539515A1 (de) | 1995-10-25 | 1995-10-25 | Schälfähiges Etikett |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19539515A1 true DE19539515A1 (de) | 1997-04-30 |
Family
ID=7775605
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995139515 Ceased DE19539515A1 (de) | 1995-10-25 | 1995-10-25 | Schälfähiges Etikett |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19539515A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19900873A1 (de) * | 1999-01-12 | 2000-07-13 | Bremerland Nordheide Molkerei | Portionspackung |
| DE20201814U1 (de) | 2002-02-06 | 2002-05-02 | Degens GmbH & Co. KG, 52388 Nörvenich | Platine zum Verschließen eines Behälters |
| DE20117501U1 (de) * | 2001-10-25 | 2003-03-06 | GIZEH Verpackungen GmbH & Co KG, 51702 Bergneustadt | Portionsbehälter für stürzbare Produkte wie Pudding o.dgl. |
Citations (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE7722688U1 (de) * | Broell, Peter, 6000 Frankfurt | |||
| DE1775461U (de) * | 1955-12-12 | 1958-10-09 | Heinrich Hermann Papierwarenfa | Verbundkoerper aus einer unterlage und auf dieser liegenden blattfoermigen traegern einer selbstklebeschicht. |
| DE2109591A1 (de) * | 1971-03-01 | 1972-09-14 | Gehrig, Heinz, 6232 Bad Soden | Merk- und Werbeetikett für Haushaltspackungen |
| GB2194767A (en) * | 1986-09-05 | 1988-03-16 | Unilever Plc | Labelling containers |
| DE9307844U1 (de) * | 1993-05-26 | 1993-07-22 | Zimmermann, Johann, Dipl.-Ing., 88281 Schlier | Zusammengesetzter Stülpdeckel und dessen Befestigung auf Nahrungsmittelbehältnissen |
| DE9208409U1 (de) * | 1992-06-24 | 1993-10-21 | Beiersdorf Ag, 20253 Hamburg | Mehrschichtiges Etikett |
-
1995
- 1995-10-25 DE DE1995139515 patent/DE19539515A1/de not_active Ceased
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