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DE19539515A1 - Schälfähiges Etikett - Google Patents

Schälfähiges Etikett

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Publication number
DE19539515A1
DE19539515A1 DE1995139515 DE19539515A DE19539515A1 DE 19539515 A1 DE19539515 A1 DE 19539515A1 DE 1995139515 DE1995139515 DE 1995139515 DE 19539515 A DE19539515 A DE 19539515A DE 19539515 A1 DE19539515 A1 DE 19539515A1
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DE
Germany
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packaging
label
plastic
sealing
adhesive force
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1995139515
Other languages
English (en)
Inventor
Leif Linne
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tetra Laval Holdings and Finance SA
Original Assignee
Tetra Laval Holdings and Finance SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Tetra Laval Holdings and Finance SA filed Critical Tetra Laval Holdings and Finance SA
Priority to DE1995139515 priority Critical patent/DE19539515A1/de
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/04Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps to be fastened or secured by the material of the label itself, e.g. by thermo-adhesion

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackung mit einem tubus- oder wannenförmigen Unterteil und einem mit dem Unterteil verbindbaren Verschlußteil, wobei mindestens eine der Oberflächen der Verpackung mit einem bedruckten Etikett versehen ist.
Es sind Verpackungen der verschiedensten Arten und aus unterschiedlichsten Materialien bekannt. Bei Einwegpackungen für flüssige Lebensmittel wird Papier oder Pappe als Trägermateri­ al genommen und mit Kunststoff beschichtet. Solche Packungen haben Tubusform, wie z. B. auch Flaschen. Margarine, Fette, Marmeladen und andere zum Teil auch fließfähige Füllgüter werden in Kunststoffpackungen verpackt, die aus den verschiedensten Laminaten hergestellt sein können. Bekannt sind die typischen wannenförmigen Packungen für Margarine oder andere Fette, die mit einem Deckel verschlossen werden, wobei teilweise zuvor eine Folie zur dichtenden Abdeckung auf dem Rand des Unterteils aufgesiegelt wird. Die Folie oder der Kunststoff der Verpackungs­ oberfläche werden häufig bedruckt. Abgesehen von dem Wunsch jedes Füllgutverkäufers, für die in der Verpackung enthaltene Ware zu werben, sollte sowohl für den Handel als auch für den Endverbraucher von außen sichtbar sein, welches Füllgut in der zumeist nicht durchsichtigen Packung enthalten ist.
Beim Bedrucken von Papier gibt es keine Probleme. Auch zahlreiche Kunststoffe erlauben beispielsweise durch das Laminieren von Grundschichten das Bedrucken der Kunststoffoberfläche, so daß der Abfüller und Packungshersteller mit der Werbung auch hier keine Probleme haben.
Es gibt aber auch Kunststoffe, die sich nicht bedrucken lassen. Das Gleiche gilt für Glas und auch für bestimmte Metalle. Solche Packungen werden mit zuvor bedruckten Etiketten versehen. Diese werden in bekannten Etikettiermaschinen von einem Magazin genommen, beleimt und auf wenigstens eine der Oberflächen der Verpackungen, z. B. Flaschen, aufgebracht. Während der Lagerung, im Handel und auch beim Endverbraucher stellt die Bedruckung eine wichtige Kennzeichnung des Packungsinhaltes dar, weshalb der Hersteller auch nicht bedruckbarer Packungen Kosten und Mühe zur Aufbringung von Etiketten nicht scheut, auch wenn der Aufwand hierfür bisweilen nicht unerheblich ist. Besonders für den Endverbraucher ist die Kennzeichnung des Packungsinhaltes bis zu dessen endgültigem Entleeren von großer Wichtigkeit. Danach aber muß die Packung mit dem Etikett in den Abfall gegeben werden, oder bei Mehrfachgebinden muß die Packung, z. B. Flasche oder Dose, durch besondere Behandlungen vom Etikett befreit werden.
Hier setzt die Erfindung an mit der unerwarteten Überlegung, daß das Separieren eines Etikettes von der Oberfläche einer Packung nicht als negativer und störender Faktor angesehen zu werden braucht, sondern durchaus Vorteile mit sich bringt, so daß eine Verpackung durchaus mit einem Etikett versehen werden soll, das nachträglich bewußt entfernt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Verpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, die fest und stabil ist, ein neutrales Aussehen hat, vorzugsweise verschiedene Verwendungs­ möglichkeiten bietet und mit wenigstens einem lösbaren Etikett versehen ist; und ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Verpackung vorzusehen.
Hinsichtlich der Verpackung wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß das Etikett schälfähig auf der Oberfläche der Verpackung angebracht ist. Sofern die Verpackung fest und stabil genug ist, um als Mehrwegverpackung Verwendung zu finden, kann ihre Oberfläche durch entsprechende Materialauswahl ein neutrales Aussehen so bekommen, daß man die Verpackung für die Lagerung und den Transport unterschiedlicher Füllgüter verwenden kann, so daß sie sozusagen verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten zugeführt wird. Nach der erstmaligen Herstellung und Füllung der Verpackung wird diese dann mit einem schälfähigen Etikett versehen und in den Handel gebracht, so daß Werbung und Kennzeichnung in üblicher Weise gegeben sind. Der Endverbraucher oder eine Packungssammelstelle kann nach dem Entleeren des Füllgutes aber dann mit Vorteil das Etikett durch einfache mechanische Maßnahmen von der Oberfläche der Verpackung ablösen, so daß die Verpackung als Mehrwegverpackung zum Füllen mit demselben oder auch anderen Gütern zur Verfügung steht. Der Vorteil eines lösbaren Etikettes besteht aber auch darin, daß im Falle einer Einwegver­ packung diese besser zu entsorgen ist, falls der Verbund des Verpackungsmaterials einerseits mit dem Etikettenmaterial andererseits nicht wieder aufbereitet werden kann und deshalb getrennt behandelt werden muß. Die Etiketten können dann getrennt von den neutralen, geleerten Verpackungen behandelt werden.
Besonders interessant ist die schälfähige Anbringung eines Etiketts auf einer Verpackung, die aus nicht bedruckbarem Kunststoff besteht. Gerade der Verbund von Kunststoff und Papier hat bei der Wiederaufbereitung verbrauchter Verpackungen bisweilen Schwierigkeiten bereitet, weil bei einigen Wiederaufbereitungsverfahren das Papier zuvor vom Kunststoff getrennt werden muß. Die Kunststoffverpackungen können durchaus fest und stabil ausgestaltet werden und auch ein neutrales Aussehen haben, so daß die Probleme der Bedruckung, Anbringung von Etiketten und deren Ablösen zum besseren Wiederaufbereiten dann entfallen, wenn durch das schälfähige Aufbringen des Etiketts ein Separieren der unverträglichen Materialien erleichtert ist. Dies gewährleistet die schälfähige Anbringung gemäß der Erfindung.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn gemäß der Erfindung das Etikett aus Kunststoff, vorzugsweise EVA, hergestellt und mit geringer Haftkraft auf der Oberfläche der Verpackung angesiegelt ist. Bei EVA handelt es sich um Ethylen-Vinylacetat-Copolymer. Man kann das Etikett ganz aus EVA herstellen oder eine etwa 60 µ dicke Folie aus Kunststoff desgleichen Material des tubus- oder wannenförmigen Unterteils mit einer 10 µ dicken EVA-Folie beschichten. Dann kann das Etikett, dessen EVA-Schicht bei 80°, 90°oder 120°C schmilzt, durch Hitze auf die Oberfläche der Verpackung angesiegelt werden. Der Fachmann weiß, wie er die Unterseite des Etiketts an der Oberfläche des Verschlußteils oder des Unterteils mit geringer Haftkraft ansiegelt, z. B. mit Versiegelungs-Verschlechterungsmitteln, durch unterschiedliche Temperaturprofile und dergleichen, damit das Etikett aus Kunststoff schälfähig auf der Oberfläche der Verpackung aus Kunststoff, sei es auf dem Unterteil oder dem Verschlußteil, angebracht werden kann.
Für die Entsorgung oder das Wiederverwenden der entleerten Verpackung kann das Etikett dann leicht - auch maschinell - abgeschält werden, so daß die Verpackung sozusagen neutralisiert und für weitere Reinigungs-, Füll- und Verschließstationen vorbereitet ist. Eine solche neutrale Packung mit Unterteil und Verschlußteil ohne Bedruckung hat mit Vorteil ein breites Feld für die Wiederverwertung. Die Etiketten andererseits können in großer Stückzahl sehr preiswert bedruckt und stapelweise auf Lager genommen werden. Dabei versteht es sich, daß die Etiketten entsprechend unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten auch mit unterschiedlichen Drucken versehen und entsprechend unterschiedliche Etikettenlager zur Verfügung gestellt werden können. Auf diese Weise ergibt sich für den Packungshersteller, der auch die bedruckten Etiketten zur Verfügung stellt, ein neues Verpackungssystem, mit welchem die Distribution erheblich erleichtert wird.
Diese Vorteile gelten sowohl für Etiketten, die auf im wesentlichen ebene Flächen des Unterteiles und/oder des Verschlußteiles der Verpackung aufgebracht werden als auch für Verpackungen in Flaschenform, wo die bedruckten Etiketten auf die Oberfläche einer Kunststoffilasche schälfähig aufgesiegelt werden können.
Bei vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Etikett längs seinem Umfang derart auf der Oberfläche der Verpackung angesiegelt, daß der mittlere Bereich innerhalb der Umfangssiegelnaht lose aufliegend belassen bleibt. Dies ist eine sehr günstige Anbringung des bedruckten Etikettes, bei welcher die Haftkraft mit der Kunststoffoberfläche der Verpackung etwas größer sein kann, weil die abzuschälende Fläche selbst kleiner gehalten ist, denn das Etikett ist nicht über seine gesamte Fläche sondern nur längs seinem Umfang angesiegelt. Da es sich bei dieser Siegelnaht längs dem Umfang des Etikettes zumeist um eine geschlossene Linie oder Schleife handelt, können in den mittleren Bereich innerhalb dieser Umfangssiegelnaht keine Materialien gelangen, insbesondere auch nicht das Füllgut bei oder nach dem Ausschütten, so daß die Verpackung ein ansehnliches Äußeres behält und dem Werbeeffekt kein Abbruch getan ist.
Das schälfähige Anbringen des bedruckten Etiketts auf der Oberfläche der Verpackung gelingt bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform gemäß der Erfindung dadurch, daß der mittlere Bereich punkt- und/oder linienweise mit geringer Haftkraft aufgesiegelt ist. Anstelle der Verwendung von Versiegelungs-Verschlechterungsmitteln kann man die gesamte Fläche des Etiketts preiswert auch dadurch von der Verpackungsoberfläche lösbar ansiegeln, daß die Punkte oder Linien mit größerer Haftkraft in ein ausgesuchtes Verhältnis zu benachbarten Flächen, Punkten, Linien oder dergleichen ohne Ansiegelung gesetzt werden. Mit anderen Worten läßt sich ein Etikett abschälbar auch dadurch auf der Kunststoffoberfläche der Verpackung ansiegeln, daß die Siegelung nur auf mehr oder weniger gleichmäßig verteilten Punkten oder anderen erhabenen Teilen erfolgt. Man kann sogar eine weitgehend flüssigkeitsdichte Versiegelung auf diese Weise dadurch gestalten, daß die punkt- oder linienförmigen Bereiche vertieft ausgestaltet sind und die Flächen um diese punkt- oder linienförmigen Bereiche erhaben sind, denn auf den erhabenen Flächen erfolgt das Ansiegeln, und die siegelfreien Punkte, kleinen Flächen oder Linien dazwischen schwächen die gesamte Haftkraft bis zu dem gewünschten Grade, so daß das Etikett z. B. schälfähig bleibt.
In zweckmäßiger Weise ist die Erfindung dadurch weiter ausgestaltet, daß eine Abzieh-Greiflasche außen am Etikett unversiegelt lose angeordnet ist. Eine automatische Abschälmaschine oder auch der Endverbraucher persönlich kann diese Lasche ergreifen und das gesamte Etikett mit deren Hilfe unter Abschälbewegung von der Oberfläche der Kunststoffverpackung lösen. Es versteht sich, daß es hierbei nicht nur um eine vom Umfangsrand des Etikettes nach außen vorstehende Lasche geht. Vielmehr kann diese auch ein etwa 1 cm² großer Bereich am Rand des Etikettes sein, der sich von diesem Rand nach innen erstreckt und siegelfrei lose auf der Verpackungsober­ fläche aufliegend belassen ist. Der Benutzer oder die Maschine kann dann an dieser Stelle, die vorzugsweise gekennzeichnet ist, zwischen Packungsoberfläche und Etikett hineinfahren, das Etikett ergreifen und abschälend lösen. Weiterhin ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, wenn das Etikett nahezu die gesamte Oberfläche des Unterteils bedeckt. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform wird ein etwa kreuzförmiges Etikett bedruckt und von außen auf die Oberfläche einer quaderförmigen Wanne einer Verpackung z. B. für Margarine aufgelegt und schälfähig angebracht. Bis auf die vier Kanten an den Ecken des Unterteils dieser Verpackung sind dann alle Oberflächen dieses Unterteils bedruckt, jedenfalls hat es für den Benutzer der Verpackung diesen Eindruck. Tatsächlich ist nur eine bedruckte Fläche schälfähig aufgesiegelt, deren der Oberfläche des Unterteils zugewandte Fläche mit dem Kunststoff der Verpackung verträglich bzw. siegelfähig ist.
Zur Lösung des Verfahrens für die Herstellung einer Verpackung der eingangs beschriebenen Art ist es gemäß der Erfindung vorgesehen, daß ein Etikett von einem Stapel vereinzelt und mit geringer Haftkraft schälfähig auf die Oberfläche der Verpackung angebracht wird. Der Grundgedanke für diese verbesserte Distributionsmöglichkeit liegt darin, daß der Abfüllbetrieb und/oder der Endverbraucher separat einerseits Etiketten einer bestimmten Form, Materialauswahl und Bedruckung stapelweise kaufen und auf Lager legen kann, wobei es sich um Etiketten handeln muß, deren zu verbindende Oberfläche derart gummiert, beleimt oder mit einer Matrialschicht versehen ist, daß durch entsprechende Behandlung (Befeuchten, Beleimen, Wärme und Druck oder dergleichen) ein abschälendes Anbringen des Etiketts auf der Oberfläche der Verpackung möglich wird. Andererseits kann der Abfüllbetrieb und/oder Endverbraucher Verpackungen aus Materialien kaufen und sich ebenfalls in Magazinen auf Lager legen, die zwar äußerlich nicht bedruckbar sind und daher mit einem Etikett versehen werden müssen, die aber fest und stabil sind, ein neutrales Aussehen haben und deshalb verschiedenen Verwendungs­ möglichkeiten zugänglich sind. Wenn der Abfüllbetrieb, Händler oder Endverbraucher weiß, daß es diese Art Verpackung einerseits und die vorstehend beschriebene Art von Etikett andererseits gibt, kann er die gewünschten Füllgüter in die Packungen als Einwegpackung oder auch als Mehrwegpackung einfüllen, auf Lager nehmen, Handel treiben und benutzen. Sogar der Endverbraucher kann die Etiketten von der geleerten Packung abschälend lösen, wegwerfen und die Verpackungsteile in Geschirrspülmaschinen oder dergleichen reinigen und als neutrale Verpackung zu anderem Zweck wiederverwenden.
Das Entsorgen gelingt in vergleichbar einfacher und preiswerter Weise.
Bei vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird das Etikett aus Kunststoff, vorzugsweise EVA hergestellt, bedruckt und gestapelt und nach dem Vereinzeln vom Stapel mit geringer Haftkraft aufgesiegelt. Kennt der Fachmann die vorstehend ins Auge gefaßten Kombinationsmöglichkeiten, dann findet er auch geeignete Kunststoffkombinationen, mit denen eine schälfähige Aufsiegelung der Etiketten auf wenigstens eine Oberfläche der Verpackung mit geringer Haftkraft möglich ist. Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA) eignen sich bei der Her­ stellung der Etiketten, wie oben schon beschrieben ist.
Zweckmäßig ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn die geringe Haftkraft beim Siegeln dadurch erreicht wird, daß sich auf den Siegelflächen erhabene Bereiche mit nicht erhabenen Bereichen abwechseln. Die erhabenen Bereiche können hierbei unterschiedliche Formen haben, z. B. kreisrund, oval, rechteckig, quadratisch, vieleckig oder dergleichen ausgestaltet sein. Es können aber auch die Flächen zwischen diesen geformten Bereichen erhaben sein, so daß gerade die kreisförmigen, ovalen, vieleckigen oder anderweitig gestalteten Bereich zwischen den erhabenen Flächen angeordnet sind und beim Aufsiegeln die Haftkraft verringern. Dadurch wird bei geeigneter Kunststoffkombination das aufgesiegelte Etikett schälfähig angebracht.
Günstig ist es gemäß der Erfindung auch, wenn als Material für das Unter- und/oder Verschlußteil der Verpackung ein mit wenigstens bis zu 60% Kreide, Glimmer, Talkum, Gips oder dergleichen gefülltes Polypropen verwendet wird. Verpackungen aus tubus- oder wannenförmigem Unterteil und entsprechendem Verschlußteil werden bereits durch Tiefziehen hergestellt. Es ist zweckmäßig, als tiefziehfähiges Kunststoffmaterial für die ins Auge gefaßte Verpackung thermoplastischen Kunststoff zu verwenden, z. B. Polypropen. Auch PVC kann als solcher Kunststoff dienen, wobei Polypropen in der Technik weitgehend auch als Polypropylen bekannt ist. Die erfindungsgemäße Packung besteht dann aus einwandfrei wiederaufarbeitbaren und leicht verrottbaren Teilen und Materialien (im Gegensatz zu Verbundmaterialien - Papier/Kunststoff). Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann man das Kunststoffmaterial, z. B. das Polypropen auch füllen, wobei als Füllstoffe an Kreide, Glimmer, Talkum, Gips oder dergleichen gedacht ist. In der Praxis haben sich Füllgrade bis zu 70%, vorzugsweise 60%, als günstig erwiesen. Es hat sich gezeigt, daß derartige gefüllte Kunststoffmaterialien einerseits leicht verrottbar sind, natürlich auch ohne weiteres und nach einfachen Methoden wieder aufgearbeitet bzw. rezykliert werden können und andererseits die Eigenschaften eines Kunststoffes nicht beeinträchtigen, so daß derartige gefüllte Kunststoffmaterialien insbesondere tiefziehfähig und auch siegelfähig sind.
Obwohl solche preiswert herstellbaren Kunststoffmaterialien nicht bedruckbar sind, gelingt es nun durch die Verpackung nach der Erfindung und das vorstehend beschriebene Verfahren zur Herstellung desselben, die Verpackung gleichwohl mit der gewünschten Werbung und Kennzeichnung zu versehen bzw. die Verpackung zu etikettieren. Die bislang bekannten Nachteile des Entsorgens oder Ablösens eines Etikettes von der Oberfläche einer Verpackung sind durch die Maßnahmen der Erfindung umgangen. Sogar der Endverbraucher könnte eine teurere Verpackung gemäß der Erfindung aus Kunststoff kaufen und als neutrales Gebinde nach dem schälfähigen Abziehen des Etikettes für andere Zwecke verwenden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf das Verschlußteil einer wannenförmigen Verpackung, bei welcher gestrichelt bzw. abgebrochen unterschiedliche Befestigungsmöglichkeiten gezeigt sind,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht des Verschlußteiles entlang der Linie II-II der Fig. 1 und
Fig. 3 die perspektivische Ansicht eines Stapels von Etiketten, von welcher ein Etikett oben schematisch separiert abgenommen dargestellt ist.
Von der hier betrachteten Verpackung ist das wannenförmige Unterteil nicht gezeigt, weil der Fachmann ein solches kennt und weiß, wie das in Fig. 1 dargestellte Verschlußteil 1 ausgestaltet und mit dem nicht gezeigten Unterteil verbunden werden kann. Das Verschlußteil 1 besteht aus einem Mittelfeld 2 etwa rechteckiger Gestalt, dessen Rand 3 rundum laufend durch Tiefziehen so geformt ist, daß sich eine nach unten offene, das Mittelfeld 2 am Umfang umlaufende Nut 4 ergibt, die auf den oberen Rand des nicht gezeigten wannenförmigen Unterteils aufgeklemmt werden kann. Die Nut 4 öffnet sich nach unten, d. h. zum nicht dargestellten Unterteil hin und umschließt die nicht näher bezeichnete innere Oberfläche des Mittelteils 2, welche zum Inneren der Verpackung gewandt ist. Dem gegenüber befindet sich auf der äußeren Oberfläche 5 des Verschlußteils 1 ein Etikett 6. Auf der nach außen weisenden Oberfläche des Etiketts 6 befindet sich ein nicht dargestellter Aufdruck, der als Werbefläche und Kennzeichnung des Verpackungs­ inhaltes dient.
In Fig. 3 ist ein Stapel 7 von Etiketten 6 gezeigt. Von diesem Stapel 7 kann ein Etikett 6 nach dem anderen von Hand oder maschinell vereinzelt werden, um es auf entweder einer oder mehreren Oberflächen des Unterteils oder auf der Oberfläche 5 des Verschlußteils 1 anzubringen, wie bei der hier gezeigten Ausführungsform beschrieben wird.
Das tiefgezogene Kunststoffmaterial des Verschlußteils 1 ist ein zu 60% mit Gips gefülltes Polypropen, das über Wärme und Druck mit dem Kunststoffmaterial des Etiketts 6 versiegelbar ist, nämlich Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (EVA).
Während die Etiketten 6 der hier gezeigten Ausführungsformen alle eine Abziehgreiflasche 8 außen an einer Ecke aufweisen, sind in Fig. 1 abgebrochen zwei unterschiedliche Befestigungs­ möglichkeiten des Etiketts 6 auf der Oberfläche 5 des Verschlußteils 1 gezeigt. Bei der einen Befestigungsmöglichkeit handelt es sich um eine den Rand 9 des Etiketts 6 umziehende Siegelnaht 10, welche durch die gestrichelte Linie 10′ in Fig. 1 nach innen begrenzt dargestellt ist. Dies gestrichelte Linie 10′ ist nur teilweise dargestellt, nämlich von der Abbruchlinie 11 links unten bis zu der zweiten Abbruchlinie 11′ rechts oben in Fig. 1. Wenn das Etikett 6 nur über diese Siegelnaht 10 mit der Oberfläche 5 des Verschlußteils 1 befestigt ist, läuft diese Siegelnaht 10 selbstverständlich in geschlossener Schleife um den gesamten Rand 9 des Etiketts herum. Der sich innerhalb dieser gestrichelten Linie 10′ befindende mittlere Bereich 12 ist ohne Versiegelungs­ punkte, -felder oder -linien lose auf der Oberfläche 5 liegend belassen. Gleichwohl ist das Etikett 6 durch die Umfangssiegelnaht 10 einwandfrei und sogar flüssigkeitsdicht derart auf der Oberfläche 5 befestigt, daß auch bei einer Benetzung des Verschlußteils 1 mit Flüssigkeit von oben kein Eindringen in den unversiegelten mittleren Bereich 12 möglich ist. Die Abzieh- Greiflasche 8 ist auch ohne Versiegelung lose auf der Oberfläche 5 aufliegend belassen, denn die kleine gestrichelte Linie 13 zeigt die äußere Grenze der Umfangssiegelnaht 10.
Eine andere Siegelmöglichkeit des Etiketts 6 auf der Oberfläche 5 des Verschlußteiles 1 besteht darin, daß das gesamte Etikett 6 bis zu seinem Rand 9 großflächig mit im Abstand voneinander angeordneten Siegelpunkten versehen ist, die in Fig. 1 links unten in einer herausgebrochenen Fläche 14 dargestellt und mit 15, 16, 17 bzw. 18 bezeichnet sind. Betrachtet man nämlich die Form dieser Siegelpunkte 15-18 genauer, dann stellt man fest, daß es sich bei 15 um kreisscheibenförmige, bei 16 um etwa quadratische, bei 17 um dreieckige und bei 18 um linienförmig längliche Siegelflächen handelt. Diese können dadurch auf der Oberfläche 5 des Verschlußteils 1 befestigt sein, daß ein Siegelwerkzeug im Bereich dieser Siegelpunkte 15 - 18 erhabene Flächen hat, so daß das Etikett 6 im Bereich dieser Flächen mit der Oberfläche 5 des Verschlußteils 1 versiegelt ist, während dazwischen Flächen ohne Versiegelungsverbindung bestehen. Alternativ kann dieses Prinzip aber auch umgekehrt werden, so daß die Versiegelung in allen Bereichen zwischen den punktförmigen Flächen 15 - 18 erfolgt und diese punktförmigen Flächen siegelfrei auf der Oberfläche bleiben. In jeder der beiden alternativen Ausführungsformen ist von der Gesamtfläche des Etiketts 6 ersichtlich nur ein Teil an der Oberfläche 5 des Verschlußteils angesiegelt, so daß sich im Effekt eine Siegelfläche mit geringer Haftkraft ergibt.
Bei der Verwendung der Umfangssiegelnaht 10 zur Befestigung des Etiketts 6 am Verschlußteil 1 kann man entweder mit geringeren Siegeltemperaturen oder mit Versiegelungs-Verschlechte­ rungsmitteln arbeiten, so daß sich auch dort eine schälfähige Befestigung des Etiketts 6 auf der Oberfläche 5 der Verpackung ergibt.

Claims (10)

1. Verpackung mit einem tubus- oder wannenförmigen Unterteil und einem mit dem Unterteil verbindbaren Verschlußteil (1), wobei mindestens eine (5) der Oberflächen der Verpackung mit einem bedruckten Etikett (6) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6) schälfähig auf der Oberfläche (5) der Verpackung angebracht ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6) aus Kunststoff, vorzugsweise EVA, hergestellt und mit geringer Haftkraft auf der Oberfläche (5) der Verpackung angesiegelt ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6) längs seinem Umfang derart auf der Oberfläche (5) der Verpackung angesiegelt ist, daß der mittlere Bereich (12) innerhalb der Umfangssiegelnaht (10) lose aufliegend belassen bleibt.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Bereich (12) punkt- und/oder linienweise mit geringer Haftkraft aufgesiegelt ist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abzieh- Greiflasche (8) außen am Etikett (6) unversiegelt lose angeordnet ist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6) nahezu die gesamte Oberfläche des Unterteils bedeckt.
7. Verfahren zur Herstellung einer Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Etikett (6) von einem Stapel (7) vereinzelt und mit geringer Haftkraft schälfähig auf die Oberfläche (5) der Verpackung angebracht wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6) aus Kunststoff, vorzugsweise EVA, hergestellt, bedruckt und gestapelt wird und nach dem Vereinzeln vom Stapel (7) mit geringer Haftkraft aufgesiegelt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die geringe Haftkraft beim Siegeln dadurch erreicht wird, daß sich auf den Siegelflächen erhabene Bereiche mit nicht erhabenen Bereichen (15-18) abwechseln.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Material für das Unter- und Verschlußteil (1) der Verpackung ein mit wenigstens bis zu 60% mit Kreide, Glimmer, Talkum, Gips oder dergleichen gefülltes Polypropen verwendet wird.
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