DE19533818A1 - Außenwandaufbau für Gebäude, insbesondere Paneel im Brüstungsbereich einer Gebäudewand - Google Patents
Außenwandaufbau für Gebäude, insbesondere Paneel im Brüstungsbereich einer GebäudewandInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Außenwandaufbau nach dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Fassadenbekleidungen, die der passiven Nutzung
der Solarenergie an den opaken Teilen der Gebäudehülle
dienen, sind beispielsweise in E-A-0 362 242 als bekannte
Fassadenbekleidung IV beschrieben, die den Nachteil
besitze, daß der Wärmegewinn zu groß sei, weshalb ein
zusätzlicher Sonnenschutz auf jeden Fall notwendig sei.
Um daher zu verhindern, daß durch die einfallende
Sonnenstrahlung im Inneren des Außenwandaufbau
materialzerstörende Überhitzungen entstehen, ist in E-A-
0 362 242 vorgeschlagen, unter Verzicht auf die
strahlungsundurchlässige Trennschicht die dann zwischen
der außenseitigen und der innenseitigen Wandschale nur
noch vorhandene einzige Wärmedämmschicht etwas transluzent
mit einem Transmissionsgrad von weniger als 10% und einem
Absorptionsgrad von mehr als 15% auszubilden, so daß die
Absorption der einfallenden Sonnenstrahlung innerhalb der
Wärmedämmschicht über einen vergleichsweise dicken
Schichtbereich erfolgt. Die Wärmedämmschicht muß dabei
insgesamt so dick sein, daß sich bei nutzbarer
Sonneneinstrahlung in der Wärmedämmschicht ein
Temperaturprofil einstellt, dessen maximaler Wert
innerhalb der Dämmschicht zwischen ihrer äußeren und ihrer
inneren Schichtbegrenzungsfläche liegt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Außenwandaufbau der eingangs genannten Art so auszubilden,
daß unter möglichst hoher Solarenergienutzung und,
Gewährleistung der Behaglichkeit im Rauminneren zu hohe,
weil materialzerstörende Temperaturen innerhalb des
Wandaufbaus sicher vermieden werden, wobei die Bautiefe
des Wandelements möglichst gering, insbesondere nicht
größer sein soll, als die statischen Notwendigkeiten der
tragenden Konstruktion, insbesondere beispielsweise die
Pfosten und Riegel, erfordern.
Diese Aufgabe wird bei einem Außenwandaufbau mit den im
Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Merkmalen
erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des
Anspruches 1 genannten Maßnahmen gelöst. Dort wie im
folgenden bedeuten die Wärmedurchgangswiderstände Ra,
Ri jeweils die Summe aus dem Wärmedurchlaßwiderstand
1/Lambdaa bzw. 1/Lambdai des Wandaufbaus zwischen, der
Trennschicht und der Wandaußenseite bzw. Wandinnenseite
und dem Wärmeübergangswiderstand 1/alphaa an der
Wandaußenseite bzw. 1/alphai an der Wandinnenseite.
Entsprechend bedeutet der Wärmedurchgangswiderstand
Rg=Ra+Ri=1/alphaa+1/Lambdaa+1/Lambdai
+1/alphai die Summe des Wärmedurchlaßwiderstandes
1/Lambdaa+1/Lambdai des gesamten Wandaufbaus und der
inneren bzw. äußeren Wärmeübergangswiderstände 1/alphaa,
1/alphai.
Bei dem erfindungsgemäßen Wandaufbau erfolgt die
Absorption der einfallenden Sonnenstrahlung im
wesentlichen in der die transparente äußere
Wärmedämmschicht zur Seite der inneren Wärmedämmschicht
hin begrenzenden Trennschicht, an der somit bei
Sonneneinstrahlung in der Regel die höchsten Temperaturen
innerhalb des Wandaufbaus auftreten. Die Trennschicht kann
dabei sehr dünn, etwa eine Folie, ein Film oder eine
Beschichtung sein, wenn sie nur für die Solarstrahlung
weitgehend undurchlässig ist. Die erfindungsgemäße
Abstimmung der im Anspruchskennzeichen genannten Größen
kann durch einen gewollt verringerten Wert des
Gesamtenergiedurchlaßgrades g der außenseitigen Wandschale
und/oder des Absorptionsgrades alpha an der Trennschicht
eine geringere Aufnahme an Solarenergie im Wandaufbau zur
Folge haben, gewährleistet aber bei gleichwohl guter
Nutzung der Solarenergie, daß auch bei höchstmöglicher
Sonneneinstrahlung der maximale Temperaturwert Ttmax im
Wandaufbau nicht überschritten wird, so daß
Materialzerstörungen nicht auftreten können. Gleichzeitig
kann durch diese erfindungsgemäße Abstimmung
überraschenderweise aber außerdem erreicht werden, daß die
Temperatur an der Wandinnenoberfläche nicht größer als der
Wert Toimax werden kann, so daß diese Temperatur und der
an der Wandinnenseite zur Rauminnenluft hin auftretende,
durch den Wärmeübergangswiderstand 1/alphai bedingte
Temperatursprung auch bei maximaler Sonneneinstrahlung in
Bereichen liegen, die von im Rauminneren sich aufhaltenden
Personen noch als behaglich empfunden werden. Die im
Rahmen dieser Abstimmung erforderlichen Werte des
Wärmedurchgangswiderstandes Ri der innenseitigen
Wandschale mit ihrer inneren Wärmedämmschicht sind
unschwer durch Schichtdicken erreichbar, welche die
Bautiefe und den konstruktiven und kostenmäßigen Aufwand
des erfindungsgemäßen Wandaufbaus insgesamt nicht über das
vergrößern müssen, was für den Wert Rgmin des
Wärmedurchgangswiderstandes des gesamten Wandaufbaus
ohnehin erforderlich ist, damit auch des Nachts und bei
minimaler Außentemperatur eine ausreichende Wärmedämmung
besteht, also die Temperatur an der Wandinnenfläche den
bezüglich Behaglichkeit und Tauwasserrisiko minimalen Wert
nicht unterschreitet. - Die im Rahmen der
erfindungsgemäßen Größenabstimmung bestehende Möglichkeit,
den g-Wert der außenseitigen Wandschale und äußeren
Wärmedämmschicht bewußt zu verringern, kann in Verbindung
mit der absorbierenden Trennschicht im übrigen dazu
genutzt werden, das äußere Erscheinungsbild des
Wandaufbaus zu optimieren, worin ein weiterer wichtiger
Vorteil der Erfindung zu sehen ist. Die reduzierten
g-Werte verringern nämlich die Durchsicht durch die
außenseitige Wandschale, erschweren also die Einsicht von
außen in den hinter der außenseitigen Wandschale
befindlichen Wandaufbau, wodurch Anforderungen an die
Ästhetik des Erscheinungsbildes des Wandaufbaus leichter
erfüllt werden können.
Um die genannten Forderungen (Einhalten bestimmter Grenzen
für die maximal auftretende Temperatur im Wandaufbau und
die maximal auftretende Innenoberflächentemperatur)
einhalten zu können, muß mit steigendem
Wärmedurchgangswiderstand Ra der äußeren Wandschale und
der äußeren Wärmedämmschicht der Anteil der an der
Trennschicht aufgenommenen Solarenergie durch Reduzierung
des g-Wertes und/oder der Absorption an der Trennschicht
verringert werden. Die Reduzierung von g und/oder, alpha
ermöglicht gleichzeitig bei gegebenem Ra eine zunehmende
Erweiterung des zulässigen Bereichs für den
Wärmedurchgangswiderstand Ri der inneren Wandschale nach
unten und nach oben.
Im einzelnen läßt sich die erfindungsgemäße
Größenabstimmung auf verschiedene Weisen ausführen. Die im
Rahmen der Erfindung bevorzugte Größenabstimmung ist durch
Anspruch 2 in Verbindung mit Tabelle 1 gekennzeichnet.
Ausführungen des Wandaufbaus, die sich dabei durch eine
besonders gute Solarenergienutzung auszeichnen, sind durch
den Anspruch 3 in Verbindung mit der Tabelle 2
gekennzeichnet. Diese Tabellen gelten unter den
Voraussetzungen Tmax = 120°C, Toimax = 36°C,
Tamax = 30°C, Ti = 20°C, wobei Tamax die höchste zu
erwartende sommerliche Außentemperatur und Ti die
Innentemperatur bedeuten, und für eine
Süd/West-Orientierung des Wandaufbaus mit einer zu
erwartenden maximalen Solareinstrahlung von qsmax =
700 W/m². In der Tabelle 1 sind für alpha gleich 0,2;
0,4; 0,6 und 0,8 jeweils in Abhängigkeit von Ra (erste
Spalte) und alpha*g (zweite Spalte) der zulässige
Maximalwert (dritte Spalte) und Minimalwert (vierte
Spalte) für Ri zusammengestellt. Zwischenwerte können
durch Interpolationen ohne weiteres ermittelt werden. In
der Tabelle 2 ist für ausgesuchte und besonders bevorzugte
Fälle außer den jeweiligen Ra-, alpha-, g- und
Ri-Werten in der letzten Spalte die Eignung für die
Nutzung der Solarenergie in drei Stufen +, ++ und +++
gekennzeichnet, wobei der Nutzungsgrad mit der Anzahl der
Plus-Zeichen zunimmt.
Die Werte von Ra, Ri, alpha und g gemäß der Tabellen 1
und 2 hängen natürlich vom Wert qsmax der zu
erwartenden höchstmöglichen Sonneneinstrahlung ab. Dieser
Wert ist je nach der Orientierung des Wandaufbaus nach den
Himmelsrichtungen verschieden; bei Orientierung nach Süden
ist er am größten, bei Orientierung nach Norden am
kleinsten. Die Erfindung empfiehlt, diese
Richtungsabhängigkeit gemäß Anspruch 4 auszunützen, also
bei der Größenabstimmung für einen bespielsweise nach
Norden gerichteten Wandaufbau den dafür wesentlich
kleineren Wert qsmax als für Südrichtung zu
berücksichtigen, um auf diese Weise erheblich kleinere k-
und keq- Werte für den Wandaufbau zu ermöglichen, als
sich bei, Verwendung des qsmax-Wertes für Südrichtung
ergeben würden.
Die im Rahmen der Erfindung durch eine absichtliche
Verringerung des Wertes für alpha*g (hier wie im folgenden
bedeutet * das Multiplikationszeichen) der außenseitigen
Wandschale weniger aufgenommene Solarstrahlung wird durch
die Anpassung des Wärmedurchgangskoeffizienten k = 1/Ra
dieser Wandschalung optimal genutzt, indem der
entsprechend verringerte k-Wert den Wärmeverlust von der
absorbierenden Trennschicht nach außen durch die äußere
transparente Wärmedämmschicht und die außenseitige
Wandschale hindurch begrenzt. Um derartige
gegenseitige Anpassungen auf einfache Weise zu
ermöglichen, empfiehlt es sich, die äußere Wandschale so
auszubilden, daß ihr g-Wert und ihr k-Wert unschwer nach
Wunsch beeinflußt werden können. Dies wird vorzugsweise
durch die Ausbildung der Wandschale gemäß Anspruch 5
erreicht. Dabei kann die Luftschicht unmittelbar an die
absorbierende Trennschicht angrenzen; es kann aber auch
zwischen der Luftschicht und der Trennschicht eine
Glasscheibe eingeschaltet sein, die dann der transparenten
äußeren Wärmedämmschicht zuzurechnen ist. Die Verglasung
kann von einer einzelnen Glasscheibe, gegebenenfalls mit
innenseitiger Wärmeschutz-, insbesondere L-E-Schicht (das
ist eine infrarotreflektierende Schicht) und/oder einer
außen- oder innenseitigen Sonnenschutzschicht gebildet
sein. Eine andere sehr vorteilhafte Ausführungsform ist
dadurch gekennzeichnet, daß die Verglasung von
Isolierglaselementen aus jeweils zwei oder drei
Glasscheiben gebildet ist. Im letzteren Fall können die
Elemente reduzierte Scheibenzwischenräume aufweisen, um
die Ausdehnungswirkung (Pumpwirkung) der in den
Scheibenzwischenräumen vorhandenen Luft bei deren
Erwärmung gering zu halten. Weiter empfiehlt es sich, die
Glasscheiben der Isolierglaselemente auf einzelnen,
mehreren oder allen Scheibenseiten (im folgenden auch als
Positionen bezeichnet) mit Wärmeschutzschichten, insbes.
L-E-Schichten, zu versehen. Außerdem sind die
Isolierglaselemente bzw. ihre Glasscheiben
zweckmäßigerweise mit Sonnenschutzschichten ausgestattet.
Solche Sonnenschutz- und Wärmeschutzschichten, wie auch in
den Scheibenzwischenräumen der Isolierglaselemente ggf.
vorhandene Edelgasfüllungen, dienen sämtlich dazu, den
Wärmedurchgangswiderstand Ra und den g-Wert den
jeweiligen Gegebenheiten und Erfordernissen anzupassen.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
ist durch den Anspruch 13 gekennzeichnet. Die
Wärmespeicherschicht, die sich vorzugsweise zwischen der
Trennschicht und der inneren Wärmedämmschicht befindet,
bringt bei dem erfindungsgemäßen Außenwandaufbau den
Vorteil, daß die in der davor liegenden absorbierenden
Trennschicht aufgenommene Solarenergie teilweise in der
Speichermasse der Wärmespeicherschicht gespeichert und
noch abgegeben wird, wenn sich das solare Energieangebot
inzwischen verringert hat oder nicht mehr bestehen sollte.
Je nach dem Wärmespeicher- und Wärmedämmvermögen der die
Schichten in der innenseitigen Wandschale bildenden
Speicher- und Dämmstoffe kann dabei in Abhängigkeit von
den thermischen Eigenschaften der anderen Teile des
Wandaufbaus, insbesondere der außenseitigen Wandschale
und der transparenten äußeren Wärmedämmschicht, die
Nutzung des solaren Energieangebots weiter verbessert
werden, und zwar hinsichtlich der zu vermeidenden
Überhitzungen im Wandelement als auch der zeitlichen
Verschiebung in der Abgabe der gespeicherten Wärme
gegenüber der tatsächlichen solaren Energieeinstrahlung.
Denn die Wärmespeicherschicht ergibt unter sonst
unveränderten Bedingungen eine niedrigere Temperatur an
der absorbierenden Trennschicht, innerhalb des
Außenwandelements überhaupt und an seiner Wandinnenfläche,
was dazu genutzt werden kann, den g-Wert der außenseitigen
Wandschale zu erhöhen, um ohne Überschreiten der maximal
zulässigen Temperaturen das Solarenergieangebot
vollständiger auszuschöpfen.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der Fig. 1 bis 3 näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch den Schichtenaufbau eines
erfindungsgemäßen Wandpaneels in nur
schematischer Darstellung,
Fig. 2 eine andere Ausführungsform des Wandpaneels in
einer der Fig. 1 entsprechenden Darstellung,
Fig. 3 den Schichtenaufbau lediglich der außenseitigen
Wandschale in einer schematischen
Darstellungsweise.
In der Zeichnung ist die außenseitige, Solarstrahlung
aufnehmende Wandschale allgemein mit 10, die innenseitige
Wandschale insgesamt mit 20 bezeichnet. Zwischen beiden
befindet sich eine an die außenseitige Wandschale 10
unmittelbar angrenzende transparente äußere
Wärmedämmschicht 30, während die innenseitige Wandschale
20 mindestens eine innere Wärmedämmschicht 22 aufweist,
die homogen oder mehrschichtig ausgebildet sein und
PUR-, PS-Schaum, Glasfasern, Mineralfasern oder
dergleichen als Dämmstoffe und u. U. auch eine oder
mehrere Luftschichten mit jeweils Luftschichtdicken
zwischen 5 und 50 mm, vorzugsweise 20 mm, enthalten kann,
was in der Zeichnung nicht im einzelnen dargestellt ist.
Die Wandschale 20 besitzt weiter eine sie zum Innenraum
hin begrenzende Abschlußschicht 23, die dampfdicht
ausgebildet sein sollte und aus einem Abschlußblech aus
Metall, wie Aluminium oder Stahl, aber auch aus einer
Speichermasse, insbesondere Beton, bestehen kann. Die
innenseitige Wandschale 20 kann auch eine
Wärmespeicherschicht 21 enthalten, die auf der der
transparenten Wärmedämmschicht 30 zugewandten Seite der
innenseitigen Wandschale 20 angeordnet sein sollte und
unterschiedlich ausgebildet sein kann, beispielsweise aus
mineralischen Platten, Keramikplatten, aus Glas oder aus
Natur- oder Kunststein, im letzter Fall insbesondere aus
Beton bestehen, aber auch aus Kunststoff, insbesondere aus
einer oder mehreren Kunststoffplatten aufgebaut sein, was
aber ebenfalls im einzelnen in der Zeichnung nicht
dargestellt ist. Im Prinzip kann die Speicherschicht 21,
soweit vorhanden, der inneren Wärmedämmschicht 22
zugerechnet werden oder auch in sie integriert sein.
Die transparente Wärmedämmschicht 30 ist von einer
Luftschicht in Schichtdicken von ca. 5 mm bis 50 mm,
insbesondere von 20 mm, gebildet. Die transparente
Wärmedämmschicht 30 und die innenseitige Wandschale 20
sind durch eine die Strahlung, gegebenenfalls spektral
selektiv, absorbierende und insgesamt
strahlungsundurchlässige Trennschicht 21′ voneinander
geschieden, die als dünne Beschichtung, Film oder Folie
ausgebildet sein kann. Die Luftschicht der transparenten
äußeren Wärmedämmschicht 30 kann unmittelbar an die
Trennschicht 21′ grenzen. Es kann aber auch eine in der
Zeichnung nicht dargestellte transparente Platte,
insbesondere eine Glasscheibe, zwischen der Luftschicht
und der Trennschicht 21′ eingeschaltet sein und Teil der
transparenten äußeren Wärmedämmschicht 30 bilden.
Die außenseitige Wandschale 10 ist durch eine Verglasung
gebildet, die zur Verringerung des g-Wertes mit einer oder
mehreren Sonnenschutzbeschichtungen versehen sein kann.
Die Verglasung kann aus einzelnen Klarglasscheiben oder
aus Isolierglaselementen aus jeweils zwei oder mehr
Klarglasscheiben bestehen. Soweit die Verglasung von
einzelnen Glasscheiben 11 gebildet ist, können diese außer
den schon erwähnten Sonnenschutzbeschichtungen mit
innenseitiger Wärmeschutz-, insbes. L-E-Beschichtung
versehen sein, die einen niedrigen k-Wert ergeben. Soweit
die Verglasung von Isolierglaselementen aus jeweils zwei
oder drei Glasscheiben 11, 12, 13 gebildet ist, wobei die
Isolierglaselemente reduzierte und/oder mit Edelgas
gefüllte Scheibenzwischenräume besitzen können, können die
Glasscheiben 11, 12, 13 zusätzlich zu
Sonnenschutzbeschichtungen (im allgemeinen auf den
Positionen 1 oder 2) auch auf einzelnen, mehreren oder
allen Scheibenseiten Wärmeschutzbeschichtungen,
insbesondere L-E-Schichten, aufweisen, wobei an den
offenliegenden Scheibenflächen die L-E-Schichten von
pyrolytisch aufgebrachten Zinnoxidschichten gebildet sein
können. Im Ergebnis empfehlen sich im Rahmen der Erfindung
zur jeweils optimalen Anpassung des k-Wertes und des
g-Wertes an die jeweils bestehenden Erfordernisse, nämlich
hinsichtlich der an der absorbierenden Trennschicht 21′
und an der Wandinnenoberfläche auftretenden
Maximaltemperaturen Ttmax und Toimax zweckmäßig die
folgenden, anhand der Fig. 3 näher erläuterten
Kombinationen:
- 1. Einscheibenverglasung
mit einer Sonnenschutzschicht auf Position 1 oder 2 für gewollt reduzierten g-Wert
oder
aus einer Wärmeschutz- und Sonnenschutzglasscheibe 11 mit Sonnenschutzschicht auf der Position 1 für gewollt reduzierten g-Wert und einer L-E-Schicht auf der Position 2. - 2. Zweischeibenisolierverglasung aus zwei Glasscheiben 11,
12 beispielsweise
Sonnenschutzschicht auf Position 1 oder 2,
oder
Sonnenschutzschicht auf Position 1 oder 2, Wärmeschutzschicht (L-E) auf Position 3,
oder
Sonnenschutzschicht auf Position 1 oder 2, Wärmeschutzschicht (L-E) auf den Positionen 3 und 4, wobei die Wärmeschutzschicht auf Position 4 aus einer pyrolytisch aufgebrachten Zinnoxidschicht besteht,
oder
Sonnenschutz- plus Wärmeschutzschicht auf Position 2
oder
Sonnenschutzschicht plus Wärmeschutzschicht auf Position 2, Wärmeschutzschicht (K) auf Position 4,
jeweils mit oder ohne Edelgasfüllung in den Scheibenzwischenräumen. - 3. Dreischeibenisolierverglasung aus Glasscheiben 11, 12,
13 mit
Sonnenschutzschicht auf Position 2,
Wärmeschutzschicht auf Position 3,
Wärmeschutzschicht auf Position 5,
oder
Sonnenschutzschicht auf Position 2,
Wärmeschutzschicht auf Position 3,
Wärmeschutzschicht auf Position 5,
Wärmeschutzschicht auf Position 6,
oder
Sonnen- und Wärmeschutzschicht auf Position 2, Wärmeschutzschicht auf Position 5
oder
Sonnen- und Wärmeschutzschicht auf Position 2,
Wärmeschutzschicht auf Position 5,
Wärmeschutzschicht auf Position 6,
jeweils mit oder ohne Edelgasfüllung in den Scheibenzwischenräumen.
Die außenseitige Wandschale 10 kann auch entsprechend der
Ausführungsform in Fig. 2 aus zwei transparenten
Glasscheiben 11′ und aus im Scheibenzwischenraum
ausgebildeter Prismen- oder zur Scheibenebene etwa
senkrechter Wabenstruktur 11′′ bestehen.
Die zulässigen Zuordnungen von Ra, alpha, g und Ri für
süd- und westorientierte Wandflächen sind in den Tabellen
1 und 2 in der schon früher erläuterten Weise,
zusammengestellt. Zwischen den zu gegebenem alpha, Ra
und g jeweils angegebenen beiden Grenzwerten kann
Ri frei gewählt werden. Die von Fall zu Fall erreichbare
Nutzung der Solarenergie ist in der letzten Spalte von
Tabelle 2 bewertet, wobei die Bewertung auf folgender
Grundlage mit kstatisch =1/Rg beruht:
Maßstab ist jeweils eine südorientierte Wand
x = gut (kequ = 0,16-0,25 W/m²K, kequ 1/2 kstatisch)
xx = sehr gut (kequ = 0,06-0,15W/m²K, kequ 1/3 kstatisch)
xxx = hervorragend (kequ 0,05 W/m²K, kequ 1/8 kstatisch)
Maßstab ist jeweils eine südorientierte Wand
x = gut (kequ = 0,16-0,25 W/m²K, kequ 1/2 kstatisch)
xx = sehr gut (kequ = 0,06-0,15W/m²K, kequ 1/3 kstatisch)
xxx = hervorragend (kequ 0,05 W/m²K, kequ 1/8 kstatisch)
Claims (15)
1. Außenwandaufbau an Gebäuden, bei denen zur Nutzung
von Solarenergie zwischen einer außenseitigen, für
Solarstrahlung durchlässigen (transparenten oder
transluzenten) Wandschale (10) und einer
innenseitigen Wandschale (20) eine an die
außenseitige Wandschale (10) angrenzende äußere,
ebenfalls für Solarstrahlung durchlässige
(transparente oder tranzluzente)
Wärmedämmschicht (30) und eine zur innenseitigen
Wandschale (20) gehörende innere
Wärmedämmschicht (22) vorgesehen sind und zwischen
der äußeren Wärmedämmschicht (30) und der inneren
Wärmedämmschicht (22) eine weitgehend
strahlungsundurchlässige, einen Bruchteil alpha der
Solarstrahlung aus der äußeren Wärmedämmschicht (30)
absorbierende Trennschicht (21′) angeordnet ist,
wobei die Summe Rg des von der außenseitigen
Wandschale (10) und der äußeren Wärmedämmschicht (30)
gebildeten Wärmedurchgangswiderstandes Ra und des
von der innenseitigen Wandschale (20) mit ihrer
inneren Wärmedämmschicht (22) gebildeten
Wärmedurchgangswiderstands Ri einen Mindestwert
Rgmin besitzt, der so groß ist, daß bei fehlender
Sonneneinstrahlung und der zu erwartenden minimalen
Außenlufttemperatur (Winter/Nacht) die Temperatur an
der Wandinnenoberfläche des Wandaufbaus einen
bezüglich Behaglichkeit und Tauwasserrisiko minimalen
Wert nicht unterschreitet, dadurch gekennzeichnet,
daß der von der außenseitigen Wandschale (10) und der
äußeren Wärmedämmschicht (30) gebildete
Wärmedurchgangswiderstand Ra und deren
Gesamtenergiedurchlaßgrad g, ferner der
Absorptionsgrad alpha an der Trennschicht (21′) und
der von der innenseitigen Wandschale (20) mit ihrer
inneren Wärmedämmschicht (22) gebildete
Wärmedurchgangswiderstand Ri so aufeinander
abgestimmt sind, daß bei der zu erwartenden
größtmöglichen Solareinstrahlung qsmax und der zu
erwartenden maximalen sommerlichen Außentemperatur
Tamax sowohl im Inneren des Wandaufbaus,
insbesondere an der Trennschicht (21′), höchstens
eine Maximaltemperatur Ttmax entsteht, die von den
Werkstoffen im Wandaufbau noch ohne Schädigung
ertragen wird, als auch an der Wandinnenoberfläche
höchstens eine maximale Temperatur Toimax entsteht,
die von im Rauminneren befindlichen Personen noch als
behaglich empfunden wird.
2. Außenwandaufbau nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß bei gegebenen Werten von
Rad alpha und alpha*g (* bedeutet hier wie im
folgenden das Multiplikationszeichen) eines nach
Süden oder Westen orientierten Wandaufbaus die Werte
von Ri zwischen den aus der Tabelle 1 zu
entnehmenden Grenzen liegen.
3. Außenwandaufbau nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Wandaufbau die in Tabelle 2
aufgeführten Werte von alpha*g und Ra sowie einen
Ri-Wert besitzt, der in dem jeweils zu diesen
Werten von alpha*g und Ra gehörenden, in der
Tabelle 2 angegebenen Ri-Bereich liegt.
4. Außenwandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß bei der gegenseitigen
Abstimmung der Größen Ra, Ri, alpha und alpha*g
der zu erwartende höchstmögliche Wert qsmax der
Sonneneinstrahlung für diejenige Himmelsrichtung
angesetzt wird, die der Richtungsorientierung des
Außenwandaufbaus am Gebäude entspricht.
5. Außenwandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die außenseitige
Wandschale (10) von einer Verglasung und die äußere
transparente Wärmedämmschicht (30) von einer
Luftschicht in einer Schichtdicke von 5 bis 50 mm,
vorzugsweise 20 mm, gebildet ist.
6. Außenwandaufbau nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einer Verglasung mit zwei
oder mehr Glasscheiben die äußere
Wärmedämmschicht (30) zwischen den Glasscheiben
ausgebildet ist.
7. Außenwandaufbau nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verglasung von einer
einzelnen Glasscheibe (11), gegebenenfalls mit
innenseitiger Wärmeschutz-, insbes. L-E-Schicht
und/oder einer Sonnenschutzschicht gebildet ist.
8. Außenwandaufbau nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verglasung von
Isolierglaselementen mit jeweils zwei oder drei
Glasscheiben (11, 12, 13) gebildet ist.
9. Außenwandaufbau nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Isolierglaselemente
reduzierte Scheibenzwischenräume in der Größenordnung
von 4 bis 8 mm aufweisen.
10. Außenwandaufbau nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Glasscheiben (11, 12, 13) auf
einzelnen, mehreren oder allen Positionen (1 bis 6)
Wärmeschutzbeschichtungen, insbes. L-E-Schichten,
aufweisen.
11. Außenwandaufbau nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierglaselemente
bzw. ihre Glasscheiben (11, 12, 13) mit
Sonnenschutzschichten ausgestattet sind.
12. Außenwandaufbau nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Scheibenzwischenräume der Isolierglaselemente
Edelgasfüllungen aufweisen.
13. Außenwandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die innenseitige
Wandschale (20) eine Wärmespeicherschicht (21)
enthält, die auf der der äußeren transparenten
Wärmedämmschicht (30) abgewandten Seite der
Trennschicht (21′) angeordnet ist.
14. Außenwandaufbau nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die
Wärmespeicherschicht (21) zwischen der
Trennschicht (21′) und der inneren
Wärmedämmschicht (22) befindet.
15. Außenwandaufbau nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die innenseitige
Abschlußschicht (23) als die Wärmespeicherschicht
ausgebildet ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| PCT/DE1994/001201 WO1995010741A1 (de) | 1993-10-13 | 1994-10-12 | Aussenwandaufbau für gebäude, insbesondere paneel im brüstungsbereich einer gebäudewand |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19533818A1 true DE19533818A1 (de) | 1996-11-07 |
Family
ID=6903667
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19533818A Withdrawn DE19533818A1 (de) | 1994-10-12 | 1995-09-13 | Außenwandaufbau für Gebäude, insbesondere Paneel im Brüstungsbereich einer Gebäudewand |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19533818A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19654383C1 (de) * | 1996-12-24 | 1998-06-10 | Wicona Bausysteme Gmbh | Außenwandaufbau für Gebäude, insbesondere Paneel im Brüstungsbereich einer Gebäudewand |
| WO2012019207A1 (de) | 2010-08-12 | 2012-02-16 | Robert Wistrela | Bauteil |
| CN114837327A (zh) * | 2022-06-09 | 2022-08-02 | 上海景好建筑工程股份有限公司 | 一种用于低温粮仓储粮用的新型辐射墙 |
-
1995
- 1995-09-13 DE DE19533818A patent/DE19533818A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19654383C1 (de) * | 1996-12-24 | 1998-06-10 | Wicona Bausysteme Gmbh | Außenwandaufbau für Gebäude, insbesondere Paneel im Brüstungsbereich einer Gebäudewand |
| WO2012019207A1 (de) | 2010-08-12 | 2012-02-16 | Robert Wistrela | Bauteil |
| CN114837327A (zh) * | 2022-06-09 | 2022-08-02 | 上海景好建筑工程股份有限公司 | 一种用于低温粮仓储粮用的新型辐射墙 |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |