DE19532105A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung von dreidimensionalen Werkstücken mit einer direkten Barrierenentladung sowie Verfahren zur Herstellung einer mit einer Barriere versehenen Elektrode für diese Barrierenentladung - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung von dreidimensionalen Werkstücken mit einer direkten Barrierenentladung sowie Verfahren zur Herstellung einer mit einer Barriere versehenen Elektrode für diese BarrierenentladungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung für die Behandlung von
dreidimensionalen Werkstücken mit einer direkten Barrierenentladung. Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer mit einer elektrisch
isolierenden Barriere versehenen Elektrode für eine direkte Barrierenentladung, mit
der ein Werkstück behandelt werden soll.
Die Erfindung findet in allen Gebieten der Technik Anwendung, in denen
Oberflächen von Werkstücken zu aktivieren oder zu reinigen sind, beispielsweise
vor einer Weiterverarbeitung.
Die Herstellung gewalzter oder tiefgezogener Metallflächen erfordert den Einsatz
von Ölen oder Fetten aus aromatischen und aliphatischen Bestandteilen.
Unmittelbar nach der Herstellung verbleibt je nach Prozeßführung und
Oberflächenbeschaffenheit des Materials eine Ölschicht von typisch 20-200
mg/m² zurück. Für eine Weiterverarbeitung der Materialien durch Lackieren,
Beschichten, Verkleben oder Schweißen ist es erforderlich, daß ihre Oberfläche
vom vorgesehenen Zusatzmaterial benetzbar ist. Dazu muß die Metalloberfläche
weitgehend entfettet werden. Angestrebt werden Ölbeläge unter 4 mg/m².
Auch bei der Herstellung von Metall- oder Kunststoffverpackungen für den
Lebensmittelbereich ist aus hygienischen Gründen eine Entfettung bis unter 0.5
mg/m² erforderlich. Zusätzlich wird häufig eine Entkeimung oder Sterilisierung
gewünscht.
Viele spritzgegossene Kunststoffe eignen sich unmittelbar nach Herstellung nicht
zum Verkleben, Beschichten oder Metallisieren. Ursache sind häufig Reste von
Trennmitteln aus dem Spritzprozeß. Darüber hinaus sind Kunststoffe mit polaren
Oberflächen auch im Reinzustand nicht benetzbar, können also nicht oder nur mit
schlechter Haftung beschichtet oder lackiert werden. Aus der Literatur (Neue
Verpackung 12/93, S. 14-18) ist es bekannt, Oberflächen mittels einer direkten
Barrierenentladung zu reinigen oder zu modifizieren. Dazu wird bei metallischen
Werkstücken zwischen diesem als erster Elektrode und einer zweiten Elektrode
eine hochfrequente Hochspannung (typisch 5-15 kV, 50Hz-1MHz, vorzugsweise
50-300 kHz) angelegt. Falls das Werkstück aus elektrisch isolierendem Material
besteht, ist das Werkstück mit einer Hilfselektrode als erster Elektrode zu
versehen. Wichtig für die Ausbildung einer Barrierenentladung ist dabei, daß sich
zwischen den beiden Elektroden wenigstens eine sogenannte dielektrische Barriere
(ein Isolator) befindet. Bei metallischen Werkstücken wird der Isolator hierzu auf
der zweiten Elektrode werkstückseitig vorgesehen. Wenn das Werkstück selbst
schon ein Isolator ist, kann ein zusätzlicher Isolator entfallen. Bei einem
gleichmäßigen Abstand zwischen der Werkstückoberfläche und der
gegenüberliegenden Barriere oder Elektrode und einem Gasdruck im Bereich einer
Atmosphäre bildet sich die Gasentladung dann in Form vieler homogen verteilter
Filamente aus.
Durch Einwirkung der direkt im Kontakt mit der zu behandelnden Oberfläche
stehenden Filamente kann bereits nach sehr kurzer Zeit die gewünschte
Reinigungswirkung erreicht werden. Voraussetzung für eine gleichmäßige
Behandlung ist jedoch, daß auf der gesamten Fläche Filamente mit konstanter
Dichte verteilt sind. Dies ist nur bei konstantem Elektrodenabstand im Bereich
einiger Millimeter möglich. Bekannte Verfahren und Vorrichtungen zur Erzeugung
einer direkten Barrierenentladung verwenden als Elektroden Rohre oder ebene
Platten aus Quarzglas oder Keramik mit einer Metallelektrode hinter dem Isolator,
Die häufig zusätzlich mit einer Wasserkühlung versehen ist, mit denen aber
lediglich ebene Werkstücke behandelt werden können.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine
Vorrichtung anzugeben, mit der auch dreidimensionale Werkstücke, insbesondere
Werkstücke mit einer komplex geformten Oberfläche, mit einer direkten
Barrierenentladung behandelt werden können. Weiterhin liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein Herstellungsverfahren für die Elektroden dieser
Barrierenentladung anzugeben.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt hinsichtlich des Verfahrens mit den Merkmalen
der nebengeordneten Ansprüche 1 oder 6 und hinsichtlich der Vorrichtung mit den
Merkmalen der nebengeordneten Ansprüche 13 und 18. Die Lösung der weiteren
Aufgabe durch ein Herstellungsverfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 21.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2-5, 7-12,
14-17, 19-20 und 22-27 angegeben.
Der wesentliche Vorteil der Erfindung liegt darin, daß auch komplex geformte
Werkstücke in einem Arbeitsgang einer direkten Barrierenentladung ausgesetzt
werden können. Eingesetzt wird dazu eine Elektrode, die durch Abformung des
Werkstückes hergestellt wurde, wobei nur die Elektrode, nur die Barriere oder
beides abgeformt wurde. Besonders vorteilhaft ist die Ausgestaltung der Erfindung
gemäß den Unteransprüchen 4 und 15, denn neben den als Dielektrikum in
Barrieren-Entladungen üblicherweise verwendeten Werkstoffen Glas, Quarz oder
Keramik weist insbesondere thermoplastischer Kunststoff deutliche
fertigungstechnische Vorteile auf. Die Herstellung derartiger Elektroden ist
gemessen an der Herstellung von Tiefziehformen unkompliziert und kostengünstig,
so daß ihr Einsatz auch an Maschinen mit häufig wechselnder
Werkstückgeometrie möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Mit einer entsprechend der Werkstückoberfläche abgeformten Elektrode (mit oder
ohne Barriere) ist die gleichzeitige Behandlung des gesamten Werkstückes und
damit eine kurze Taktzeit möglich. Alternativ dazu kann bei Werkstücken mit
großer Längenausdehnung und fester Querschnittskontur die Elektrode nur
zweidimensional ausgeformt und in Längsrichtung über das Werkstück (z. B. T-
Träger, Strangpreßprofile) bewegt werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, während des
Abformvorganges zwischen Werkstück und Thermoplast eine weitere Platte aus
thermoplastischem Kunststoff zu legen, deren Dicke die Weite des späteren
Spaltes bestimmt. So kann auf einfache Weise ein Spalt konstanter Weite erhalten
werden. Bei Erwärmung der Thermoplasten über ihren Erweichungspunkt findet
ein Fließen in die vom Werkstück vorgegebene Form statt, das gegebenenfalls
durch einen Druckunterschied (Saugen oder Blasen) zwischen Vorder- und
Rückseite beschleunigt werden kann. Nach Erkalten werden die beiden
Kunststofformteile vom Werkstück abgenommen; die Zwischenschicht wird
verworfen und das obere Kunststoffteil wird zur Herstellung der Elektrode
verwendet.
Als elektrischer Leiter kann eine auf die Rückseite des Kunststoffes aufgebrachte
Metall- oder Halbleiterschicht, eine weiche Metallfolie oder ein Metallnetz, oder
eine Schüttung aus feinkörnigem elektrisch leitfähigem Granulat dienen. Falls die
Elektrode durch Wasser gekühlt werden soll, wird auf der Rückseite der Barriere
ein Gehäuse zur Aufnahme des Kühlwassers vorgesehen. Dann genügen als
Elektroden auch Metallkontakte, die die Form des Thermoplasten nur grob
nachbilden, da das Wasser aufgrund seiner Leitfähigkeit und seiner dielektrischen
Eigenschaften (hohe Permittivität) einen ausreichenden elektrischen Kontakt
herstellen kann.
Nachfolgend wird die Erfindung in verschiedenen Ausführungsbeispielen und
anhand der Abb. 1a-3c näher beschrieben. Es zeigen:
Abb. 1a schematische Darstellung des grundlegenden Aufbaus für eine
Barrierenentladung,
Abb. 1b direkte Barrierenentladung bei einer Metallfolie,
Abb. 2 direkte Barrierenentladung bei einem komplex geformten Werkstück,
Abb. 3a, b Herstellung einer erfindungsgemäßen mit einer elektrisch isolierenden
Barriere versehenen Elektrode komplexer Form,
Abb. 3c fertige Elektrode komplexer Form mit einer Barriere mit Gehäuse zur
Kühlflüssigkeitsaufnahme.
Ohne Einschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens soll die Erfindung
anhand von Ausführungsbeispielen, die sich auf elektrisch leitfähige Werkstücke
beziehen, näher erläutert werden.
Abb. 1a zeigt schematisch den zur Erzeugung einer Barrierenentladung
erforderlichen Aufbau. Zwischen zwei elektrisch leitfähigen Elektroden 1, 2 wird
mindestens eine elektrisch isolierende Barriere 3 mit typisch 1-2 mm Dicke
eingebracht. Bei Anregung mit einem hochfrequenten Hochspannungsgenerator 4
mit Wechselspannung von 5-15 kV und 50-300 kHz bildet sich im
Entladungsspalt 5 eine Gasentladung aus. Diese ist aus vielen, hier nur symbolisch
dargestellten, Filamenten 6 zusammengesetzt, die homogen über die gesamte
Elektrodenfläche verteilt sind. In Abb. 1b ist eine Abwandlung, die sog.
direkte Barrierenentladung dargestellt, bei der eine zu behandelnde Metallfolie 2a
als eine der Elektroden eingesetzt wird. Die Filamente 6 greifen dann unmittelbar
an der Folienoberfläche an, was eine besonders effiziente Behandlung ermöglicht.
Für die Behandlung eines komplex geformten Werkstückes 2b wird eine besonders
busgeformte Elektrodenanordnung 1b, 3b eingesetzt, wie sie in Abb. 2
dargestellt ist. Die Elektrodenanordnung wird hier von einem der Werkstückform
entsprechend ausgearbeiteten Dielektrikum 3b gebildet, das auf seiner dem
Werkstück abgewandten Seite eine elektrisch leitfähige Schicht 1b trägt. Bei
konstanter Spaltbreite und nicht zu kleinem Krümmungsradius sind die
Entladungsfilamente 6 auch auf der nichtebenen Oberfläche annähernd homogen
verteilt.
Die Verfahrensschritte zur Herstellung einer erfindungsgemäßen mit einer
elektrisch isolierenden Barriere versehenen Elektrode komplexer Form werden in
Abb. 3 gezeigt. Zunächst werden zwei Schichten eines Thermoplasten 3c, 7
auf das Werkstück 2b aufgelegt (Abb. 3a) und plastisch abgeformt (Abb. 3b). Die
untere Lage des Thermoplasten 7 dient als Abstandshalter während des
Abformvorganges und wird danach entfernt. Auf der dem Werkstück
abgewandten Seite der Barriere wird anschließend eine elektrisch leitfähige
Schicht aufgebracht. Abb. 3c zeigt eine fertige Elektrode, die hier jedoch
zusätzlich mit einer Wasserkühlung versehen ist. Dazu wird ein beliebig geformtes
Gehäuse 8 mit Kühlwasserzu- 8a und -ableitungen 8b mit dem ausgeformten
Dielektrikum 3c verbunden. Zur elektrischen Zuführung vom Generator 4 dient ein
engmaschiges Drahtnetz 1c, das aufgrund der elektrischen Leitfähigkeit und
Permittivität des Kühlwassers die Elektrodenform nur grob nachzubilden braucht.
Bezugszeichenliste
1 erste Elektrode mit
1b elektrisch leitfähiger Schicht
1c Drahtnetz
2 zweite, metallische Elektrode, insbesondere
2a Metallfolie
2b Werkstück
3 elektrisch isolierende Barriere, speziell
3b dem Werkstück nachgebildete Barriere
3c Barriere vor und nach der Abformung
4 Wechselspannungsgenerator
5 Entladungsspalt
6 Entladungsfilamente
7 thermoplastische Zusatzschicht
8 Kühlflüssigkeitsgehäuse mit
8a Kühlflüssigkeitszuleitung
8b Kühlflüssigkeitsableitung.
1b elektrisch leitfähiger Schicht
1c Drahtnetz
2 zweite, metallische Elektrode, insbesondere
2a Metallfolie
2b Werkstück
3 elektrisch isolierende Barriere, speziell
3b dem Werkstück nachgebildete Barriere
3c Barriere vor und nach der Abformung
4 Wechselspannungsgenerator
5 Entladungsspalt
6 Entladungsfilamente
7 thermoplastische Zusatzschicht
8 Kühlflüssigkeitsgehäuse mit
8a Kühlflüssigkeitszuleitung
8b Kühlflüssigkeitsableitung.
Claims (27)
1. Verfahren zur Behandlung von dreidimensionalen Werkstücken, mit einer
direkten Barrierenentladung, wobei der zu behandelnden Werkstückoberfläche
gegenüberliegend eine Elektrode angeordnet wird, die werkstückseitig eine
elektrisch isolierende Barriere aufweist, und wobei wenigstens die Barriere auf
ihrer dem Werkstück zugewandten Oberfläche eine Form aufweist, die der zu
behandelnden Werkstückoberfläche nachgebildet ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der zu behandelnden Werkstückoberfläche und der Barriere ein
Abstand von kleiner als 10 mm eingehalten wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrisch isolierende Barriere aus einem Kunststoff besteht.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dem Kunststoff um einen Thermoplasten handelt.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß während der Behandlung eine Temperatur eingehalten wird, die unterhalb
der Erweichungstemperatur des Thermoplasten liegt.
6. Verfahren zur Behandlung von dreidimensionalen Werkstücken, die aus
elektrisch isolierendem Material bestehen, mit einer direkten
Barrierenentladung, wobei das Werkstück mit einer ersten Elektrode als
Hilfselektrode versehen wird, wobei der zu behandelnden Werkstückoberfläche
gegenüberliegend eine zweite Elektrode angeordnet wird, die auf ihrer dem
Werkstück zugewandten Oberfläche eine Form aufweist, die der zu
behandelnden Werkstückoberfläche nachgebildet ist.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der zu behandelnden Werkstückoberfläche und der zweiten
Elektrode ein Abstand von kleiner als 10 mm eingehalten wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß als zweite Elektrode eine Metallfolie verwendet wird, die von der zu
behandelnden Werkstückoberfläche abgeformt und versteift worden ist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlung bei Atmosphärendruck erfolgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Barrierenentladung mit einer Wechselspannung im Bereich von
5-15 kV und einer Frequenz im Bereich von 50Hz-1MHz, vorzugsweise
50-300 kHz angeregt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens die der Werkstückoberfläche gegenüberliegende Elektrode
während der Behandlung des Werkstücks gekühlt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die der Werkstückoberfläche gegenüberliegende Elektrode mit einer
Flüssigkeit von hoher elektrischer Permittivität, insbesondere Wasser, in
Verbindung steht.
13. Vorrichtung zur Behandlung von dreidimensionalen Werkstücken mit einer
direkten Barrierenentladung, wobei der zu behandelnden Werkstückoberfläche
gegenüberliegend eine Elektrode vorgesehen ist, die werkstückseitig eine
elektrisch isolierende Barriere aufweist, und wobei wenigstens die Barriere auf
ihrer dem Werkstück zugewandten Oberfläche eine Form aufweist, die der zu
behandelnden Werkstückoberfläche nachgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrisch isolierende Barriere aus einem Kunststoff besteht.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dem Kunststoff um einen Thermoplasten handelt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel zur Kühlung der Elektrode vorgesehen sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Elektrode teilweise aus Metall und teilweise aus einer Flüssigkeit mit
hoher elektrischer Permittivität, insbesondere Wasser, besteht.
18. Vorrichtung zur Behandlung von dreidimensionalen Werkstücken, die aus
elektrisch isolierendem Material bestehen, mit einer direkten
Barrierenentladung, wobei das Werkstück mit einer ersten Elektrode als
Hilfselektrode versehen ist, wobei der zu behandelnden Werkstückoberfläche
gegenüberliegend und von ihr beabstandet eine zweite Elektrode vorgesehen
ist, die der zu behandelnden Werkstückoberfläche nachgebildet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der zweiten Elektrode um eine Metallfolie handelt, die von der
zu behandelnden Werkstückoberfläche abgeformt und versteift worden ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Anregung der Barrierenentladung ein Wechselspannungsgenerator
vorgesehen ist, mit dem eine Wechselspannung im Bereich von 5-15 kV bei
einer Frequenz von 50Hz-1MHz, vorzugsweise 50-300kHz erzeugt werden
kann.
21. Verfahren zur Herstellung einer mit einer elektrisch isolierenden Barriere
versehenen Elektrode für eine direkte Barrierenentladung, mit der ein
Werkstück behandelt werden soll,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrisch isolierende Barriere vom Werkstück abgeformt wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrisch isolierende Barriere aus thermoplastischem Material besteht
und die Abformung bei einer Temperatur oberhalb der Erweichungstemperatur
des thermoplastischen Materials erfolgt.
23. Verfahren nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß während der Abformung die elektrisch isolierende Barriere mit Druck
beaufschlagt wird.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei der Abformung eine Zwischenschicht verwendet und mitverformt
wird, deren Dicke dem für die Behandlung vorgesehenen Abstand zwischen
der Werkstückoberfläche und der Barriere entspricht.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Barriere auf der der Werkstückoberfläche abgewandten Seite mit
einem Gehäuse zur Aufnahme eines Kühlmittels versehen wird.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der abzuformenden Barriere um eine bereits verwendete
Barriere handelt, die erneut abgeformt wird.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Barriere aus einem Grundstoff erzeugt wird, der aus verwendeten und
zerkleinerten, insbesondere aus zermahlten, Barrieren besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19532105A DE19532105C2 (de) | 1994-08-30 | 1995-08-30 | Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung von dreidimensionalen Werkstücken mit einer direkten Barrierenentladung sowie Verfahren zur Herstellung einer mit einer Barriere versehenen Elektrode für diese Barrierenentladung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4430772 | 1994-08-30 | ||
| DE19532105A DE19532105C2 (de) | 1994-08-30 | 1995-08-30 | Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung von dreidimensionalen Werkstücken mit einer direkten Barrierenentladung sowie Verfahren zur Herstellung einer mit einer Barriere versehenen Elektrode für diese Barrierenentladung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19532105A1 true DE19532105A1 (de) | 1996-03-07 |
| DE19532105C2 DE19532105C2 (de) | 2002-11-14 |
Family
ID=6526928
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19532105A Expired - Lifetime DE19532105C2 (de) | 1994-08-30 | 1995-08-30 | Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung von dreidimensionalen Werkstücken mit einer direkten Barrierenentladung sowie Verfahren zur Herstellung einer mit einer Barriere versehenen Elektrode für diese Barrierenentladung |
Country Status (1)
| Country | Link |
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