DE19532436C1 - Filtereinsatz und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Filtereinsatz und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Filtereinsatz und ein Verfahren zu seiner Herstellung.
Aus der EP 0 490 169 A1 ist ein Filtereinsatz sowie ein Verfahren zu seiner
Herstellung bekannt, wobei der Filtereinsatz aus einem Faltenpack aus
thermoplastisch verschweißbarem Vliesstoff besteht und zumindest längsseits
entlang seiner beiden Außenseiten mit jeweils zumindest einer als Dichtstreifen
ausgebildeten Dichtung aus thermoplastisch verschweißbarem Werkstoff
verbunden wird. Die Unterkante des ebenen Dichtstreifens schließt bündig mit
der Unterkante des Faltenpacks ab, wobei der Dichtstreifen und die Außenseite
durch ein Andruckelement aneinander angedrückt und gleichzeitig mit über das
Andruckelement zugeführter Energie miteinander verschweißt werden. Der die
Oberkante des Faltenpacks überragende Überstand des Dichtstreifens wird in
einer Faltvorrichtung umgefaltet, so daß der Dichtstreifen einen L-förmigen
Querschnitt aufweist. Der umgefaltete Überstand wird unter Zuführung von
Wärme und anschließender Abkühlung in der gefalteten Form stabilisiert.
Aus der DE 40 10 732 A1 ist ein Filterelement aus einem zick-zack-förmig
gefalteten, ring- oder plattenförmig angeordneten Filterbahnmaterial bekannt,
das aus einem schmelzbaren Werkstoff besteht und mit einem zumindest die
Längskanten der Filterbahn abdeckenden platten- oder streifenförmigen
Dichtmaterial versehen ist. Das Dichtmaterial wird über eine aufgeschmolzene
Zone mit der Berührungsfläche des Filterbahnmaterials verbunden. Das
Dichtmaterial ist ein gut wärmeleitendes Metall, das kunststoffbeschichtet ist.
Das Metall wird induktiv zum Aufschmelzen des Filterbahnmaterials erwärmt.
Aus der DE 87 07 512 U1 ist ein Trägerrahmen für Filtermatten bekannt, der
aus Kunststoffspritzguß besteht und mit Filtermatten verklebt oder thermofixiert
ist. Der Trägerrahmen weist einen U-förmigen, H-förmigen oder V-förmigen
Querschnitt auf. Der V-förmige Querschnitt ist vorgesehen um bei gleicher
Biegefestigkeit Materialeinsparungen erzielen zu können.
Aus der DE 195 03 024 A1 ist ein Luftfilter bekannt, bei dem die beiden
Außenseiten des Faltenpacks durch Seitenstreifen überdeckt sind. Die
Seitenstreifen bestehen im wesentlichen aus dem selben Material wie der
Faltenpack und sind an die Außenseiten angeschweißt oder angeklebt. Die
Seitenstreifen sind eben ausgebildet und weisen eine Höhe auf, die der
Faltenhöhe des Faltenpacks entspricht.
Aus der DE 92 09 362 U1 ist ein Filtereinsatz bekannt, bei dem die Außenseiten
des Faltenpacks jeweils von Dichtstreifen überdeckt sind. Die Dichtstreifen
weisen ein zusätzliches Abdichtmedium auf, wobei die Dichtstreifen und das
Abdichtmedium aus voneinander abweichenden Materialien bestehen. Sowohl
die Dichtstreifen als auch das Abdichtmedium sind jeweils eben ausgebildet und
flächig miteinander verbunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten
Art derart weiterzuentwickeln, daß dieses innerhalb kürzerer Zeit und kosten
günstiger durchgeführt werden kann und daß der danach hergestellte
Filtereinsatz eine Dichtung mit einfachem Aufbau aufweist und in fertigungs
technischer Hinsicht einfacher mit dem Faltenpack verbunden werden kann.
Außerdem sollen herstellungsbedingte Toleranzen der Abmessungen von
Filtereinsatz und/oder Filtergehäuse durch den erfindungsgemäßen Filtereinsatz
besser ausgeglichen werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der Ansprüche 1
und 3 gelöst. Auf vorteilhafte Weiterbildungen nehmen die auf die Ansprüche 1
und 3 rückbezogenen Ansprüche Bezug.
Zur Lösung der Aufgabe ist es vorgesehen, daß der Filtereinsatz, der aus einem
Faltenpack aus thermoplastisch verschweißbarem Vliesstoff besteht, zumindest
längsseits entlang seiner beiden Außenseiten mit jeweils zumindest einer als
Dichtstreifen ausgebildeten Dichtung aus thermoplastisch verschweißbarem
Werkstoff verbunden wird, wobei der herstellungsbedingt zunächst ebene
Dichtstreifen auf eine Breite gebracht wird, die größer und höchstens doppelt so
groß ist, wie die Höhe der Außenseite des Faltenpacks, wobei der ebene
Dichtstreifen mit seiner Oberkante bündig auf die Oberkante der Außenseite des
Faltenpacks aufgelegt wird, wobei der Dichtstreifen und die Außenseite durch
ein Andruckelement aneinander angedrückt und gleichzeitig mit über das
Andruckelement zugeführter Energie miteinander verschweißt werden, wobei
der die Unterkante des Faltenpacks überragende Überstand des Dichtstreifens in
einer Faltvorrichtung umgefaltet wird und der Dichtstreifen einen V-förmigen
Querschnitt aufweist und wobei der umgefaltete Überstand unter Zuführung von
Wärme und anschließender Abkühlung in der gefalteten Form stabilisiert wird.
Hierbei ist von Vorteil, daß in einem Arbeitsgang die Falten des Faltenpacks
durch das Aufschweißen der Dichtstreifen in ihrer Lage fixiert und gleichzeitig
die Außenseiten mit einer Abdichtung gegenüber dem Filtergehäuse versehen
werden. Nach dem Umfalten des Überstands und der anschließenden
Stabilisierung springt der umgefaltete zweite Schenkel, der mit keinem der
anderen Teile verschweißt ist, relativ zum ersten Schenkel elastisch auf und
bildet den V-förmigen Querschnitt. Die Abmessungen des Filterelements können
daher relativ großzügig toleriert sein, da sich die Dichtlippe, die einen Bestandteil
des zweiten Schenkels bildet, in jedem Falle unter elastischer Vorspannung
dichtend am Filtergehäuse anlegt. Abhängig davon, ob das Filterelement
und/oder das Gehäuse ein Über- oder Untermaß innerhalb der großzügig
vorgegebenen Toleranzen aufweisen, paßt sich die Dichtlippe an die jeweiligen
Gegebenheiten des Anwendungsfalls an, wobei der V-förmige Spalt nach der
Montage des Filtereinsatzes in Filtergehäuse entsprechend weiter oder enger ist.
Bevorzugt wird der Dichtstreifen in der Faltvorrichtung derart gefaltet, daß der
erste Schenkel eine Höhe hat, die der Höhe der Außenseite des Faltenpacks
entspricht und der zweite Schenkel eine Höhe hat, die 1,02 bis 1,2 mal kleiner
ist als die Höhe des ersten Schenkels. Hierbei ist von Vorteil, daß das Verfahren
zur Befestigung des Dichtstreifens am Faltenpack vereinfacht ist. Ungewollte
Verschweißungen des mit der Dichtlippe versehenen zweiten Schenkels können
dadurch besser verhindert werden, wenn der zweite Schenkel eine Höhe
aufweist, die kleiner ist als die Höhe des ersten Schenkels. Außerdem ist die
Abdichtung im Filtergehäuse durch eine derartige Ausgestaltung verbessert. Die
Dichtkante liegt dadurch in jedem Fall exakt an der Seitenfläche des Gehäuses
an und dichtet in diesem Bereich zuverlässig ab. Die Montage des Filtereinsatzes
im Filtergehäuse ist außerdem durch eine derartige Ausgestaltung vereinfacht.
Dadurch, daß die Höhe des ersten Schenkels der Höhe der Außenseite des
Faltenpacks entspricht, sind die Falten des Faltenpacks vor mechanischen
Belastungen/Verformungen weitgehend geschützt.
Die Andruckelemente werden auf eine Temperatur oberhalb des Schmelz
bereichs der bindeförmigen Komponenten des Werkstoffs des Dichtstreifens
erhitzt. Bevorzugt besteht der Werkstoff aus einem Vliesstoff, dessen Strö
mungswiderstand zumindest so groß ist, wie der Strömungswiderstand des
Werkstoffs, aus dem der Faltenpack besteht. Eine Verschweißung kann
beispielsweise dadurch erfolgen, daß die Andruckelemente aus Ultraschall-
Sonotroden bestehen. Hierbei ist von Vorteil, daß eine Beeinträchtigung der
Dichtungsbereiche zuverlässig vermieden wird, da Ultraschall-Sonotroden nur
eine lokal eng begrenzte Erwärmung/Verschweißung der Dichtstreifen mit den
Außenseiten des Faltenpacks bewirken.
Ferner betrifft die Erfindung einen Filtereinsatz, hergestellt nach dem zuvor be
schriebenen Verfahren, umfassend einen Faltenpack aus einem thermoplastisch
verschweißbarem Vliesstoff, der zumindest längsseits entlang seiner beiden
Außenseiten mit jeweils zumindest einer Dichtung verbunden ist, wobei die
Dichtung mit einem den Filtereinsatz umschließenden Filtergehäuse dichtend in
Eingriff bringbar und als Dichtstreifen ausgebildet ist sowie aus einem
thermoplastisch verschweißbarem Werkstoff besteht, wobei der Dichtstreifen
mit seiner Oberkante bündig auf der Oberkante der Außenseite des Faltenpacks
angeordnet ist und einen V-förmig gefalteten Querschnitt aufweist sowie mit
seinem ersten Schenkel mit dem Faltenpack dichtend verbunden und mit seinem
zweiten Schenkel unter elastischer Vorspannung dichtend an das Filtergehäuse
anlegbar ist. Hierbei ist von Vorteil, daß der Dichtstreifen einen außerordentlich
einfachen Aufbau aufweist und herstellungsbedingt aus einem ebenen Band
besteht, das in einer Faltvorrichtung V-förmig umgeformt wird und dadurch eine
in Richtung des Filtergehäuses elastisch ein- und ausfederbare Dichtkante
aufweist.
Bevorzugt besteht der Dichtstreifen aus einem Vliesstoff. Hierbei ist von Vorteil,
daß der Filtereinsatz, bestehend aus dem Faltenpack und den Dichtstreifen voll
ständig materialeinheitlich hergestellt ist. Die Entsorgung des Filtereinsatzes ist
dadurch ohne Trennung der einzelnen Bestandteile einfach und problemlos mög
lich. Der gesamte Filtereinsatz kann beispielsweise durch Verbrennung entsorgt
werden.
Der Dichtstreifen ist derart mit dem Faltenpack verbunden, daß der Querschnitt
des Dichtstreifens auf der Anströmseite des zu filternden Mediums offen ist.
Hierbei ist von Vorteil, daß die Vorspannung, mit der die Dichtlippe des zweiten
Schenkels an das Filtergehäuse angepreßt ist um so größer wird, je größer die
Druckdifferenz zwischen der An- und Abströmseite ist. Bei geringen und bei ho
hen Druckdifferenzen ist dadurch in jedem Fall eine sichere Abdichtung gegen
über dem Filtergehäuse bedingt.
Der erste Schenkel des Dichtstreifens weist bevorzugt eine Breite auf, die der
Höhe des Faltenpacks entspricht, wobei das Verhältnis der Breite des ersten
Schenkels zur Breite des zweiten Schenkels 1,02 bis 1,2 beträgt. Hierbei ist von
Vorteil, daß der zweite Schenkel mit seiner Dichtkante nicht an der Höhenbe
grenzung des benachbart angrenzenden Filtergehäuses anliegt, sondern an einer
ebenen Dichtfläche, die sich zwischen den Höhenbegrenzungen erstreckt. Da
durch ist eine sichere Abdichtung gewährleistet; Stauchungen der Dichtlippe,
die zu Undichtigkeiten führen können, werden dadurch zuverlässig ausgeschlos
sen. Die Dichtkante ist unter elastischer Vorspannung dichtend an das Filterge
häuse anlegbar.
Das erfindungsgemäße Verfahren sowie der damit hergestellte Filtereinsatz wer
den nachfolgend unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 5 näher beschrieben.
In den Fig. 1 bis 4 werden nachfolgend die Verfahrensschritte zur Herstellung
eines Filtereinsatzes erläutert.
In Fig. 1 ist ein Faltenpack 1 dargestellt, der aus einem thermoplastisch ver
schweißbaren Vliesstoff besteht. Entlang seiner beiden Außenseiten 2, 3 ist je
weils ein Dichtstreifen 4, 5 vorgesehen, der mit dem Faltenpack 1 verbunden
wird und der den Filtereinsatz gegenüber einem hier nicht dargestellten Filterge
häuse abdichtet. In diesem Ausführungsbeispiel bestehen die Dichtstreifen 4, 5
aus einem Vliesstoff, der ebenfalls wie der Vliesstoff des Faltenpacks 1 ther
moplastisch verschweißbar ist. Bevor die Dichtstreifen 4, 5 auf die Außenkanten
2, 3 des Faltenpacks 1 aufgelegt werden, werden diese zunächst auf eine Breite
gebracht, die nahezu doppelt so groß ist, wie die Höhe der Außenseiten 2, 3
des Faltenpacks 1. Die ebenen Dichtstreifen 4, 5 werden den Außenseiten 2, 3
des Faltenpacks 1 längsseits angenähert und derart auf die Außenseiten 2, 3
aufgelegt, daß die Oberkanten 7 der Dichtstreifen 4, 5 mit der Oberkante 8 des
Faltenpacks 1 bündig abschließen. Die Dichtstreifen 4, 5 werden durch hier
nicht dargestellte Andruckelemente an die Außenseiten 2, 3 angedrückt und
gleichzeitig mit über die Andruckelemente zugeführter Energie, beispielsweise
durch Ultraschall, mit diesen verschweißt. Nachdem die ebenen Dichtstreifen 4,
5 mit den Außenseiten 2, 3 verschweißt sind, wird die derart vormontierte Ein
heit einer hier nicht dargestellten Faltvorrichtung zugeführt, in der die über die
Unterkante 9 des Faltenpacks 1 überragenden Überstände 10, 11 der Dichtstrei
fen 4, 5 derart umgefaltet werden, daß die Dichtstreifen jeweils einen
V-förmigen Querschnitt aufweisen. Das Umfalten der Überstände 10, 11 ist in den
Fig. 1 bis 3 dargestellt. Die umgefalteten Überstände 10, 11 werden dann unter
Zuführung von Wärme und anschließender Abkühlung in der gefalteten Form
elastisch nachgiebig stabilisiert.
In Fig. 4 ist der erfindungsgemäße Filtereinsatz in seiner gebrauchsfertigen Form
gezeigt, wobei die ersten Schenkel 4.1, 5.1 die Außenseiten 2, 3 vollständig
überdecken und die zweiten Schenkel 4.2, 5.2 entgegen der Richtung des Fal
tenpacks 1 elastisch aufgefedert sind. Die der Oberkante 8 des Faltenpacks 1
zugewandten Enden der zweiten Schenkel 4.2, 5.2 sind jeweils als Dichtlippen
ausgebildet und unter elastischer Vorspannung an ein hier nicht dargestelltes
Filtergehäuse dichtend anlegbar.
In Fig. 5 ist der Dichtstreifen 5 aus Fig. 4 im einbaufertigen Zustand gezeigt. Es
ist zu erkennen, daß der erste Schenkel 5.1 eine größere Höhe aufweist als der
zweite Schenkel 5.2. Das Verhältnis der Höhe des ersten Schenkels 4.1, 5.1 zur
Höhe des zweiten Schenkels 4.2, 5.2 beträgt in dem hier dargestellten
Ausführungsbeispiel 1,1.
Claims (6)
1. Verfahren zur Herstellung eines Filtereinsatzes, der aus einem Faltenpack
(1) aus thermoplastisch verschweißbarem Vliesstoff besteht und
zumindest längsseits entlang seiner beiden Außenseiten (2, 3) mit jeweils
zumindest einer als Dichtstreifen (4, 5) ausgebildeten Dichtung aus
thermoplastisch verschweißbarem Werkstoff verbunden wird, wobei der
herstellungsbedingt zunächst ebene Dichtstreifen (4, 5) auf eine Breite ge
bracht wird, die größer und höchstens doppelt so groß ist, wie die Höhe
der Außenseite (2, 3) des Faltenpacks (1), wobei der ebene Dichtstreifen
(4, 5) mit seiner Oberkante (7) bündig auf die Oberkante (8) der
Außenseite (2, 3) des Faltenpacks (1) aufgelegt wird, wobei der
Dichtstreifen (4, 5) und die Außenseite (2, 3) durch ein Andruckelement
aneinander angedrückt und gleichzeitig mit über das Andruckelement zu
geführter Energie miteinander verschweißt werden, wobei der die
Unterkante (9) des Faltenpacks (1) überragende Überstand (10, 11) des
Dichtstreifens (4, 5) in einer Faltvorrichtung umgefaltet wird und der
Dichtstreifen (4, 5) einen V-förmigen Querschnitt aufweist und wobei der
umgefaltete Überstand (10, 11) unter Zuführung von Wärme und
anschließender Abkühlung in der gefalteten Form stabilisiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruck
elemente auf eine Temperatur oberhalb des Schmelzbereichs der bindefä
higen Komponenten des Werkstoffs des Dichtstreifens (4, 5) erhitzt
werden.
3. Filtereinsatz, hergestellt nach einem der Verfahren gemäß Anspruch 1
bis 2, umfassend einen Faltenpack (1) aus einem thermoplastisch
verschweißbarem Vliesstoff, der zumindest längsseits entlang seiner
beiden Außenseiten (2, 3) mit jeweils zumindest einer Dichtung
verbunden ist, wobei die Dichtung mit einem den Filtereinsatz
umschließenden Filtergehäuse dichtend in Eingriff bringbar und als Dicht
streifen (4, 5) ausgebildet ist sowie aus einem thermoplastisch
verschweißbarem Werkstoff besteht, wobei der Dichtstreifen (4, 5) mit
seiner Oberkante (7) bündig auf der Oberkante (8) der Außenseite (2, 3)
des Faltenpacks (1) angeordnet ist und einen V-förmig gefalteten
Querschnitt aufweist sowie mit seinem ersten Schenkel (4.1, 5.1) mit
dem Faltenpack (1) dichtend verbunden und mit seinem zweiten Schenkel
(4.2, 5.2) unter elastischer Vorspannung dichtend an das Filtergehäuse
anlegbar ist.
4. Filtereinsatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Dicht
streifen (4, 5) aus einem Vliesstoff besteht.
5. Filtereinsatz nach einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querschnitt des Dichtstreifens (4, 5) auf der Anströmseite (6) des
zu filternden Mediums offen ist.
6. Filtereinsatz nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Schenkel (4.1, 5.1) des Dichtstreifens (4, 5) eine Breite
aufweist, die der Höhe des Faltenpacks (1) entspricht und daß das
Verhältnis der Breite des ersten Schenkels (4.1, 5.1) zur Breite des
zweiten Schenkels (4.2, 5.2) 1,02 bis 1,2 beträgt.
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