DE19529637A1 - Ankoppelmembran für akustische Wellen - Google Patents
Ankoppelmembran für akustische WellenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ankoppelmembran für akustische
Wellen, welche ein akustisches Ausbreitungsmedium von der
Körperoberfläche eines zu behandelnden Objektes trennt und
eine zur Anlage an der Körperoberfläche des zu behandelnden
Objektes vorgesehene Applikationsfläche aufweist.
Derartige Ankoppelmembranen werden benötigt, um akustische
Wellen in ein mit den akustischen Wellen zu beschallendes Ob
jekt einzuleiten. Dabei treten die akustischen Wellen, die
von einer entsprechenden Quelle ausgehen, aus einem akusti
schen Ausbreitungsmedium, das sich in einem durch die Ankop
pelmembran abgeschlossenen Volumen befindet, durch die Ankop
pelmembran in das mit den akustischen Wellen zu beschallende
Objekt über. In der Praxis wird im Interesse einer verlust
freien Einleitung der akustischen Wellen in das jeweilige Ob
jekt versucht, sicherzustellen, daß die akustischen Impedan
zen des akustischen Ausbreitungsmediums, des Materials der
Ankoppelmembran und des Materials des mit den akustischen
Wellen zu beschallenden Objektes wenigstens im wesentlichen
gleich sind. Da diese akustischen Impedanzen in aller Regel
stark von der akustischen Impedanz von Luft abweichen, können
auch sehr dünne Luftschichten zwischen der Ankoppelmembran
und der Oberfläche des mit den akustischen Wellen zu beschal
lenden Objektes von den akustischen Wellen nicht durchdrungen
werden. Bei hohen Amplituden der akustischen Wellen besteht
bei der Anwesenheit von Luftschichten zwischen der Applikati
onsfläche der Ankoppelmembran und der Oberfläche des zu be
schallenden Objektes außerdem die Gefahr der Kavitationsbil
dung. Infolge der Kavitation können Beschädigungen der Ober
fläche des zu beschallenden Objektes und der Applikationsflä
che auftreten. Bei medizinischen Anwendungen (Lithotripsie,
Behandlung von pathologischen Gewebeveränderungen mit Lei
stungs-Ultraschall etc.) können in demjenigen Bereich der
Körperoberfläche des Patienten, in dem die Ankoppelung er
folgt, Hautirritationen infolge von Kavitation auftreten, die
höchst unerwünscht sind. Es wird daher versucht, die Applika
tionsfläche der Ankoppelmembran mit einem Koppelmittel, z. B.
einem Öl, Gel oder einer Gelscheibe, an die Oberfläche des zu
behandelnden Objektes bzw. die Haut des Patienten so anzukop
peln, daß störende Luftschichten verdrängt werden.
Dennoch sind Geduld und Sorgfalt des Bedienpersonals notwen
dig, um für eine gute Ankoppelung zu sorgen. Insbesondere
dann, wenn es sich bei den akustischen Wellen um Stoßwellen
handelt (Lithotripsie), gibt es bisher kein Kriterium für ei
ne luftblasenfreie Ankopplung, so daß die Ankoppelung trotz
Sorgfalt ohne Wissen des Bedienpersonals unzureichend sein
kann.
Eine Ankoppelmembran der eingangs genannten Art ist übrigens
in der DE 41 20 259 A1 beschrieben. Diese Membran weist eine
mittels einer mikroporösen Membran verschlossene Öffnung auf,
um in dem akustischen Ausbreitungsmedium befindlichen Gasbla
sen den Durchtritt durch die Ankoppelmembran zu ermöglichen.
Eine Ankoppelmembran ist auch in der DE 86 22 086 U1 be
schrieben. Diese Ankoppelmembran liegt jedoch nicht an der
Körperoberfläche des zu behandelnden Objektes an. Vielmehr
ist ein aus einem elastischen, formstabilen Material gebilde
ter Ankoppelkörper zwischen der Körperoberfläche und der An
koppelmembran angeordnet.
In der DE-PS 6 54 673 ist eine Einrichtung zur Behandlung mit
Ultraschall beschrieben, die keine Ankoppelmembran aufweist.
Vielmehr grenzt das akustische Ausbreitungsmedium direkt an
die Körperoberfläche des zu behandelnden Objektes an.
In der US-PS 2 283 285 ist ebenfalls eine Ankoppelmembran be
schrieben, die ein akustisches Ausbreitungsmedium von der
Körperoberfläche eines zu behandelnden Objektes trennt und
dazu vorgesehen ist, mit ihrer Applikationsfläche an der Kör
peroberfläche anzuliegen. Allerdings kann die Ankoppelmembran
mit einem ringförmigen Vorsatz versehen werden, so daß sich
zwischen der Applikationsfläche und der Körperoberfläche ein
Raum befindet, der von einer Kühlflüssigkeit durchströmt ist,
die durch in dem Vorsatz vorgesehene Öffnungen zu und
abströmt. Es versteht sich, daß die Applikationsfläche bei an
der Ankoppelmembran angebrachtem Vorsatz nicht an der Körper
oberfläche anliegt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Ankop
pelmembran der eingangs genannten Art so auszubilden, daß
unabhängig von subjektiven Faktoren, wie Geduld und Sorgfalt
des Bedienpersonals, die Gefahr der Anwesenheit von Luftbla
sen im Bereich der Applikationsfläche verringert ist.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine An
koppelmembran für akustische Wellen, welche ein akustisches
Ausbreitungsmedium von der Körperoberfläche eines zu behan
delnden Objektes trennt und eine zur Anlage an der Körper
oberfläche des zu behandelnden Objektes vorgesehene Applika
tionsfläche aufweist, wobei im Bereich der Applikationsfläche
wenigstens eine Austrittsöffnung liegt, aus der im Betrieb
ein Koppelmittel strömt. Da nicht einfach ein Koppelmittel
zwischen die Applikationsfläche und die Oberfläche des zu be
schallenden Objektes bzw. die Haut des Patienten gebracht
wird, sondern für eine Strömung des Koppelmittels gesorgt
ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß unmittelbar nach
Ankoppelung noch vorhandene Lufteinschlüsse zwischen der
Applikationsfläche und der Oberfläche des Objektes bzw. der
Haut des Patienten beseitigt werden. Dagegen ist die Wahr
scheinlichkeit gering, daß während der Beschallung bzw. Be
handlung neue Lufteinschlüsse entstehen können.
Um die Versorgung der Austrittsöffnung mit dem Koppelmittel
sicherzustellen, ist gemäß einer Variante der Erfindung vor
gesehen, daß die Ankoppelmembran wenigstens einen zu der Aus
trittsöffnung führenden Kanal für das Koppelmittel aufweist.
Um den Verlust von Koppelmittel und die Verunreinigung des zu
beschallenden Objektes bzw. des zu behandelnden Patienten mit
Koppelmittel zu vermeiden, ist gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung vorgesehen, daß die Ankoppelmembran an dem Rand
ihrer Applikationsfläche Auffangmittel für das Koppelmittel
aufweist. Eine besonders hohe Wirksamkeit weisen die Auffang
mittel auf, wenn sie durch eine ringförmige Rinne gebildet
sind.
Verunreinigungen des zu beschallenden Objektes bzw. des zu
behandelnden Patienten mit Koppelmittel sind vermieden, wenn
die Ankoppelmembran die Applikationsfläche begrenzende Dicht
mittel aufweist. Diese sind besonders wirksam, wenn sie durch
eine die Applikationsfläche begrenzende Dichtlippe gebildet
sind. Falls die Auffangmittel als Rinne ausgebildet sind, ist
gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform vorgesehen,
daß die Rinne an ihrem von der Applikationsfläche abgewandten
Rand durch die Dichtlippe begrenzt ist.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Ankop
pelmembran wenigstens eine Abflußöffnung aufweist, durch die
in den Auffangmitteln befindliches Koppelmittel abführbar
ist. Es ist so auch bei einer länger andauernden Beschallung
bzw. Behandlung sichergestellt, daß kein Stau des Koppelmit
tels eintritt, sondern ständig eine Strömung vorliegt.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Applikationsfläche der Ankoppelmem
bran im nicht applizierten Zustand eine insbesondere konvex
gewölbte Gestalt auf, die von der Gestalt im applizierten Zu
stand verschieden ist. Dabei ist vorgesehen, daß einerseits
die Austrittsöffnung derart geformt ist, daß im nicht appli
zierten Zustand der Ankoppelmembran der Austritt von Koppel
mittel aus der Austrittsöffnung wenigstens im wesentlichen
ausgeschlossen ist, und andererseits die Austrittsöffnung im
applizierten Zustand der Ankoppelmembran derart verformt ist,
daß die Austrittsöffnung den Austritt von Koppelflüssigkeit
gestattet. Es ist so der Verlust von Koppelmittel bei nicht
im Betrieb befindlicher, also nicht applizierter Ankoppelmem
bran ausgeschlossen. Vorzugsweise ist die Austrittsöffnung im
nicht applizierten Zustand konisch, insbesondere kegelig, und
weist im applizierten Zustand einen wenigstens im wesent
lichen konstanten Querschnitt auf. Insbesondere ist die Aus
trittsöffnung im applizierten Zustand von zylindrischer Ge
stalt.
Um eine einfache Herstellbarkeit der Ankoppelmembran zu ge
währleisten, ist diese zumindest im Bereich der Applikations
fläche doppelwandig ausgebildet, wobei der Kanal durch die
rillenartige Vertiefung in der einen Wand gebildet ist und
die Austrittsöffnung in der die Applikationsfläche aufweisen
den Wand vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang ist es im In
teresse einer gleichmäßigen Benetzung der Applikationsfläche
von Vorteil, wenn mehrere Austrittsöffnungen vorgesehen sind
und außerdem der Kanal derart verläuft und der Strömungsquer
schnitt des Kanals und die Austrittsöffnungen derart dimen
sioniert sind, daß der zwischen den Wänden herrschende Druck
des Koppelmittels im zentralen Bereich der Applikationsfläche
am größten ist. Da im zentralen Bereich der Applikationsflä
che der zwischen der Applikationsfläche und der Oberfläche
des zu beschallenden Objektes bzw. des zu behandelnden Pati
enten wirkende Anpreßdruck ebenfalls am größten ist, ist auf
diese Weise gewährleistet, daß auch unter ungünstigeren Um
ständen im zentralen Bereich der Applikationsfläche Ankoppel
mittel aus den Austrittsöffnungen austritt.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
sieht vor, daß zwischen den Wänden der Ankoppelmembran im Be
reich der Applikationsfläche ein flächenhafter Drucksensor,
insbesondere eine piezoelektrisch aktivierte PVDF-Folie, an
geordnet ist. Es ist dann möglich, durch Auswertung der Aus
gangssignale des Drucksensors die Qualität der Ankoppelung zu
überwachen und etwa zwischen der Applikationsfläche und der
Oberfläche des zu beschallenden Objektes bzw. zu behandelnden
Patienten vorhandene Lufteinschlüsse zu erkennen. Um sicher
zustellen, daß der Drucksensor im Interesse einer guten aku
stischen Koppelung an einem Großteil seiner gesamten Oberflä
che von dem Koppelmittel benetzt ist, ist gemäß einer Varian
te der Erfindung vorgesehen, daß die einander zugewandten
Flächen der Wände im Bereich des Drucksensors mit Noppen ver
sehen sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 einen Längsschnitt einer mit einer erfindungsgemä
ßen Ankoppelmembran versehenen Quelle akustischer
Wellen in grob schematischer Darstellung,
Fig. 2 einen teilweisen Längsschnitt durch die Ankoppel
membran der Quelle gemäß Fig. 1 in vergrößerter
Darstellung,
Fig. 3 eine Schnitt eines Teils der Ankoppelmembran gemäß
Fig. 2 nach der Linie III-III in Fig. 2, und
Fig. 4 bis 6 in stark vergrößerter Darstellung Details der
Ankoppelmembran gemäß den Fig. 2 und 3 im
Längsschnitt.
In Fig. 1 ist eine Quelle akustischer Wellen dargestellt, die
ein mit einem flüssigen akustischen Ausbreitungsmedium ge
fülltes rohrförmiges Gehäuse 1 aufweist. An seinem einen Ende
ist das Gehäuse 1 durch einen schematisch angedeuteten Gene
rator akustischer Wellen verschlossen, bei dem es sich im
Falle des beschriebenen Ausführungsbeispieles um einen nicht
näher dargestellten elektromagnetischen Stoßwellengenerator
2, der in der US-PS 4 647 505 näher beschriebenen Art han
delt. An seinem anderen Ende ist das Gehäuse 1 durch eine gut
verformbare, flexible Ankoppelmembran 3 verschlossen. Im In
neren des Gehäuses, zwischen Stoßwellengenerator 2 und Ankop
pelmembran 3 ist eine akustische Sammellinse 4 angeordnet,
die der Fokussierung der von dem Stoßwellengenerator 2 ausge
henden stoßwellen dient. Die Sammellinse 4 ist im Bereich ih
res Randes in der auf Fig. 2 ersichtlichen Weise mit Öffnun
gen 5 versehen, so daß der zwischen Ankoppelmembran 3 und
Sammellinse 4 befindliche Raum mit dem zwischen der Sammel
linse 4 und dem Stoßwellengenerator 2 befindlichen Raum ver
bunden ist.
Die Ankoppelmembran 3 dient dazu, die Quelle akustischer Wel
len an ein zu beschallendes Objekt bzw., wie in Fig. 2 darge
stellt, an den Körper eines zu behandelnden Patienten P anzu
koppeln. Dies geschieht, indem die Quelle akustischer Wellen
mit der Applikationsfläche 6 ihre Ankoppelmembran 3 an die
Oberfläche des zu beschallenden Objektes bzw. die Körperober
fläche des zu behandelnden Patienten p derart angepreßt wird,
daß sich eine gute, flächenhafte Anlage ergibt, so wie dies
in Fig. 2 angedeutet ist. Dadurch wird die Ankoppelmembran 3
im applizierten Zustand derart verformt, daß die Gestalt der
Applikationsfläche 6 im applizierten Zustand von deren Ge
stalt im nicht applizierten Zustand abweicht. Wie ein Ver
gleich der Fig. 1 und 2 ergibt, ist die Applikationsfläche 6
im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispiels im nicht ap
plizierten Zustand stärker konvex gewölbt als im applizierten
Zustand, wo sie annähernd eben ist oder unter Umständen sogar
konkav sein kann.
Im Bereich der Applikationsfläche 6 sind in den Fig. 3 bis 5
veranschaulichte Austrittsöffnungen 7 vorgesehen, aus denen
im applizierten Zustand der Ankoppelmembran ein Koppelmittel,
beispielsweise ein Öl oder ein Gel ausströmt. Hierdurch wird
erreicht, daß eventuell zwischen der Körperoberfläche des Pa
tienten P und der Applikationsfläche 6 befindliche Luftein
schlüsse beseitigt werden, und zwar indem sie durch die Strö
mung des Koppelmittels verdrängt bzw. abtransportiert werden.
Durch Lufteinschlüsse bedingte Kavitationserscheinungen und
die damit verbundenen eingangs geschilderten nachteiligen
Folgen können also nicht auftreten.
Um die Austrittsöffnungen 7 auf einfache Weise mit den Kop
pelmittel versorgen zu können, ist die Koppelmembran 3, so
wie dies aus der Fig. 2 ersichtlich ist, doppelwandig ausge
führt, d. h., sie ist aus zwei Wänden 8a und 8b zusammenge
setzt, wobei die Wand 8a die Applikationsfläche 6 trägt. Im
Falle des beschriebenen Ausführungsbeispiels sind die Wände
8a, 8b topfförmig, nämlich mit einem Rohrabschnitt 16a, 16b
und einem Bodenabschnitt 17a, 17b, ausgebildet.
An der Innenseite ihres Bodenabschnittes 17a ist die Wand 8a
mit einem System von rillenförmigen Kanälen versehen, das da
zu dient, die Austrittsöffnungen 7 mit Ankoppelmittel zu ver
sorgen. Gemäß den Fig. 2 und 3 sind vier radial zum Zentrum
des Bodenabschnittes 17a bzw. der Applikationsfläche 6 ver
laufende Hauptkanäle 9 vorgesehen, die zwölf Verteilerkanäle
versorgen, die vom Zentrum des Bodenabschnittes 17a bzw. der
Applikationsfläche 6 radial nach außen verlaufen. Von den
Verteilerkanälen 10 zweigen die Austrittsöffnungen 7 ab. Den
Hauptkanälen 9 ist jeweils über einen Anschluß 11 Koppelmit
tel zugeführt, so daß sich eine kontinuierliche Strömung von
Koppelmittel aus den Austrittsöffnungen 7 ergibt.
Um das überschüssige Koppelmittel wieder auffangen zu können,
sind Auffangmittel in Form einer die Applikationsfläche 6
ringförmig umgebenden Rinne 12 vorgesehen. Die Rinne 12 ist
mit analog zu den Anschlüssen 11 angeordneten Abflußöffnungen
13 versehen, so daß auch bei längerem Betrieb die Rinne 12
nicht überlaufen kann. Außerdem sind Dichtmittel in Form ei
ner die Rinne 12 an ihrem von der Applikationsfläche 6 abge
wandten umgebenden Dichtlippe 14 vorgesehen.
Den Anschlüssen 11 und den Abflußöffnungen 13 sind in den
Figuren nicht dargestellte Leitungen zugeordnet, die mit einem
ebenfalls nicht dargestellten Reservoir für das Koppelmittel
in Verbindung stehen. Dabei ist in nicht dargestellter Weise
zumindest eine Pumpe zur Versorgung der Anschlüsse 11 mit
Koppelmittel vorgesehen. Falls nicht sichergestellt ist, daß
überschüssiges Koppelmittel aus der Rille 12 durch Schwer
kraftwirkung über die Abflußöffnungen 13 in das Reservoir zu
rückläuft, kann auch zum Rücktransport des Koppelmittels eine
Pumpe vorgesehen sein.
Die erwähnte(n) Pumpe(n) tritt (treten) vorzugsweise erst
dann in Aktion, wenn die Ankoppelmembran 3 mit ihrer Applika
tionsfläche 6 in der zur Ankopplung erforderlichen Weise an
der Körperfläche des Patienten P anliegt. In diesem Zusammen
hang besteht die Möglichkeit, die Pumpe(n) von Hand einzu
schalten. Die Einschaltung kann in nicht dargestellter Weise
aber auch automatisch erfolgen, indem eine für den zwischen
der Körperoberfläche des Patienten P und der Applikationsflä
che 6 wirkenden Anpreßdruck repräsentative physikalische
Größe gemessen und ausgewertet wird. Beispielsweise könnte
der in dem akustischen Ausbreitungsmedium herrschende stati
sche Druck oder die im Zuge des Ankoppelvorganges durch eine
der Öffnungen 5 getretene Menge des akustischen Ausbreitungs
mediums gemessen werden und bei Überschreitung eines Schwell
wertes die Einschaltung der Pumpe(n) erfolgen.
Um den Austritt von Koppelmittel aus den Austrittsöffnungen 7
zu verhindern, solange die Quelle akustischer Wellen nicht
mit der Ankoppelmembran 3 angekoppelt ist, sind die Aus
trittsöffnungen 7 derart geformt, daß im nicht applizierten,
d. h. unverformten Zustand der Ankoppelmembran 3 kein Koppel
mittel aus ihren austreten kann. Im Falle des beschriebenen
Ausführungsbeispieles ist dies gemäß Fig. 4 durch eine im we
sentlichen konische Ausbildung der Austrittsöffnungen 7 er
reicht, wobei der kleinere Querschnitt der Austrittsöffnung,
der sich auf der von der Applikationsfläche 6 abgewandten
Seite der Wand 8a befindet, derart gewählt ist, daß das Kop
pelmittel infolge seiner Oberflächenspannung nicht durch ihn
hindurchzutreten vermag.
Wird die Ankoppelmembran 3 appliziert, so wird sie in der be
reits beschriebenen Weise verformt, mit der Folge, daß auch
die Austrittsöffnungen 7 wie in Fig. 5 dargestellt verformt
werden, und zwar derart, daß sie über ihre Länge einen wenig
stens im wesentlichen konstanten Querschnitt aufweisen, der
groß genug ist, uni den Austritt von Koppelmedium zu ermögli
chen. Im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispieles sind
die Austrittsöffnungen 7 bei applizierter Ankoppelmembran 3
von annähernd zylindrischer Gestalt.
Um den Austritt von Koppelmittel an anderen Stellen als den
Austrittsöffnungen 7 zu unterbinden, sind die beiden Wände
8a, 8b im Bereich ihrer aneinander anliegenden Rohrabschnitte
16a, 16b von einem Spannring 15 umgeben, der zugleich der
Halterung der Ankoppelmembran 3 an dem Gehäuse 1 dient.
Um sicherzustellen, daß die beiden Wände 8a, 8b im Bereich
ihrer Bodenabschnitte 17a, 17b in ihrer Lage relativ zueinan
der fixiert sind, sind in der in Fig. 6 veranschaulichten
Weise Stifte 18 an diejenige Seite des Bodenabschnittes 17b
der Wand 8b angeformt, die der Wand 8a zugewandt ist. Die
Stifte 18 greifen in entsprechende Öffnungen 19 im Bodenab
schnitt 17a der Wand 8a ein und sind hier in geeigneter Weise
fixiert, sei es durch Klebungen 20, wie im Falle des darge
stellten Ausführungsbeispieles, oder durch geeignete Verfor
mung der Stifte 18, unter Umständen unter Temperaturanwen
dung.
Im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispieles ist im Be
reich der Applikationsfläche 6 zwischen den beiden Wänden 8a
und 8b ein flächenhafter Drucksensor in Form einer piezoelek
trisch aktivierten PVDF-Folie 21 aufgenommen. Es besteht dann
die Möglichkeit, durch Auswertung der von der in nicht darge
stellter Weise mit Elektroden versehenen PVDF-Folie 21 gelie
ferten elektrischen Signale zu überprüfen, ob Lufteinschlüsse
zwischen der Applikationsfläche 6 und der Körperoberfläche
des Patienten P vorliegen.
Um eine gute akustische Koppelung der PVDF-Folie 21 mit den
Wänden 8a und 8b zu gewährleisten, sind die einander zuge
wandten Flächen der Bodenabschnitte 17a und 17b in der in
Fig. 6 veranschaulichten Weise mit Noppen 22 bzw. 23 verse
hen, die eine gute Benetzung der PVDF-Folie 21 mit dem Kop
pelmittel sicherstellen.
Die PVDF-Folie 21, deren äußerer Rand in Fig. 3 strichliert
angedeutet ist, ist übrigens mit Löchern 24 versehen, durch
die sich die Stifte 18 erstrecken. Auf diese Weise ist eine
Lagesicherung der PVDF-Folie 21 gewährleistet.
Die Ausbildung der Haupt- und Verteilerkanäle 9 bzw. 10 sowie
der Austrittsöffnungen ist nur beispielhaft zu verstehen. So
besteht in nicht dargestellter Weise die Möglichkeit, durch
geeignete Dimensionierung der Strömungsquerschnitte der
Hauptkanäle 9 und der Verteilerkanäle 10 sowie der Quer
schnitte der Austrittsöffnungen 7 sicherzustellen, daß der
zwischen den Wänden 8a und 8b herrschende Druck des Koppel
mitteln im zentralen Bereich der Applikationsfläche 6, wo in
der Regel auch der größte Anpreßdruck zwischen der Ankoppel
membran 3 und der Körperoberfläche des Patienten P herrscht,
am größten ist.
Das Koppelmittel ist übrigens in den Figuren nicht darge
stellt.
Im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispieles wird die er
findungsgemäße Ankoppelmembran im Zusammenhang mit einer
Stoßwellenquelle verwendet, die zur Behandlung (z. B. Litho
tripsie) eines Patienten dient. Die erfindungsgemäße Ankop
pelmembran kann aber auch in Verbindung mit anderen Quellen
akustischer Wellen, z. B. Ultraschallquellen, verwendet wer
den. Sie ist darüber hinaus auch für nicht medizinische An
wendungsfälle geeignet.
Es versteht sich, daß nicht notwendigerweise eine PVDF-Folie
in die erfindungsgemäße Ankoppelmembran integriert sein muß.
Ist keine PVDF-Folie vorgesehen, sind selbstverständlich die
Noppen 22, 23 überflüssig.
Claims (14)
1. Ankoppelmembran für akustische Wellen, welche ein akusti
sches Ausbreitungsmedium von der Körperoberfläche eines zu
behandelnden Objektes trennt und eine zur Anlage an der Kör
peroberfläche des zu behandelnden Objektes vorgesehene Appli
kationsfläche (6) aufweist, wobei im Bereich der Applikati
onsfläche (6) wenigstens eine Austrittsöffnung (7) liegt, aus
der im Betrieb ein Koppelmittel strömt.
2. Ankoppelmembran nach Anspruch 1, welche mit wenigstens ei
nem zu der Austrittsöffnung (7) führenden Kanal (9, 10) für
das Koppelmittel versehen ist.
3. Ankoppelmembran nach Anspruch 1 oder 2, welche an dem Rand
ihrer Applikationsfläche (6) Auffangmittel für das Koppelmit
tel aufweist.
4. Ankoppelmembran nach Anspruch 3, deren Auffangmittel durch
eine ringförmige Rinne (12) gebildet sind.
5. Ankoppelmembran nach einem der Ansprüche 1 bis 4, welche
die Applikationsfläche (6) begrenzende Dichtmittel aufweist.
6. Ankoppelmembran nach Anspruch 4 und 5, deren Dichtmittel
durch eine die Rinne (12) an ihrem von der Applikationsfläche
(6) abgewandten Rand begrenzend Dichtlippe (14) gebildet
sind.
7. Ankoppelmembran nach einem der Ansprüche 4 bis 6, welche
wenigstens eine Abflußöffnung (13) aufweist, durch die in den
Auffangmitteln befindliches Koppelmittel abführbar ist.
8. Ankoppelmembran nach einem der Ansprüche 1 bis 7, deren
Applikationsfläche (6) im nicht applizierten Zustand eine Ge
stalt aufweist, die von der im applizierten Zustand verschie
den ist, wobei einerseits die Austrittsöffnung (7) derart ge
formt ist, daß ihn nicht applizierten Zustand der Ankoppelmem
bran der Austritt von Koppelmittel aus der Austrittsöffnung
(7) wenigstens im wesentlichen ausgeschlossen ist, und ande
rerseits die Austrittsöffnung (7) im applizierten Zustand der
Ankoppelmembran derart verformt ist, daß die Austrittsöffnung
(7) den Austritt von Koppelflüssigkeit gestattet.
9. Ankoppelmembran nach Anspruch 8, deren Austrittsöffnung
(7) im nicht applizierten Zustand konisch ist und im appli
zierten Zustand eine wenigstens im wesentlichen konstanten
Querschnitt aufweist.
10. Ankoppelmembran nach Anspruch 8 oder 9, deren Applikati
onsfläche (6) im nicht applizierten Zustand konvex gewölbt
ist.
11. Ankoppelmembran nach einem der Ansprüche 2 bis 10, welche
doppelwandig ausgebildet ist, wobei der Kanal (9, 10) durch
eine rillenartige Vertiefung in der einen Wand (8a) gebildet
ist und die Austrittsöffnung (7) in der die Applikationsflä
che (6) aufweisenden Wand (8a) vorgesehen ist.
12. Ankoppelmembran nach Anspruch 11, welche mehrere Aus
trittsöffnungen (7) aufweist, wobei der Kanal (9, 10) derart
verläuft und der Strömungsquerschnitt des Kanals (9, 10) und
die Austrittsöffnungen (7) derart dimensioniert sind, daß der
zwischen den Wänden (8a, 8b) herrschende Druck des Koppelmit
tels im zentralen Bereich der Applikationsfläche (6) am größ
ten ist.
13. Ankoppelmembran nach Anspruch 11 oder 12, zwischen deren
Wänden (8a, 8b) im Bereich der Applikationsfläche (6) ein flä
chenhafter Drucksensor, insbesondere eine piezoelektrisch ak
tivierte PVDF-Folie (21), angeordnet ist.
14. Ankoppelmembran nach Anspruch 13, bei der die einander
zugewandten Flächen der Wände (8a, b) im Bereich des Druck
sensors (21) mit Noppen (22, 23) versehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19529637A DE19529637A1 (de) | 1994-08-24 | 1995-08-11 | Ankoppelmembran für akustische Wellen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4430019 | 1994-08-24 | ||
| DE19529637A DE19529637A1 (de) | 1994-08-24 | 1995-08-11 | Ankoppelmembran für akustische Wellen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19529637A1 true DE19529637A1 (de) | 1996-02-29 |
Family
ID=6526446
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19529637A Withdrawn DE19529637A1 (de) | 1994-08-24 | 1995-08-11 | Ankoppelmembran für akustische Wellen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19529637A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10321578A1 (de) * | 2003-05-14 | 2004-12-09 | Richard Wolf Gmbh | Akustisches Therapiegerät |
| EP1843818A4 (de) * | 2005-02-06 | 2008-03-19 | Ultrashape Inc | Nichtthermische akustische gewebemodifikation |
-
1995
- 1995-08-11 DE DE19529637A patent/DE19529637A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10321578A1 (de) * | 2003-05-14 | 2004-12-09 | Richard Wolf Gmbh | Akustisches Therapiegerät |
| EP1843818A4 (de) * | 2005-02-06 | 2008-03-19 | Ultrashape Inc | Nichtthermische akustische gewebemodifikation |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8120 | Willingness to grant licences paragraph 23 | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |