DE19527784A1 - Vorrichtung zum Eindicken und Fördern von Abwässerschlämmen - Google Patents
Vorrichtung zum Eindicken und Fördern von AbwässerschlämmenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Eindicken von Abwasserschlämmen gemäß Patentanspruch 1,
eine Vorrichtung zum Fördern von schlammhaltigem Abwasser
gemäß Anspruch 7 sowie eine Kläranlage gemäß Anspruch 47.
Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen dienen dazu, die
Schlammproduktionsmasse in Kläranlagen zu vermindern, die
Entwässerung zu verbessern und die Biogasfermentation bei
einer anaeroben Methanfermentation des Schlammes, der
Abfallbiomasse sowie bei der anaeroben Reinigung von
Abfallwasser zu beschleunigen.
Bei der biologischen Abfallreinigung entstehen relativ
große Schlammengen, wobei der Umgang mit ihnen und deren
wirtschaftliche Nutzung oft zu Problemen führt. Bei der ae
roben biologischen Reinigung des Abwassers entstehen wenig
stens zwei Schlammarten: Primärschlamm - jener Schlamm, der
bei der primären Ablagerung des zugeleiteten Abwassers ent
steht und einer raschen Zersetzung unterliegt - und als
zweiter Schlammtyp der belebte Überschußschlamm, welcher
nach der biologischen Reinigungsstufe des Abwassers an
fällt. Dabei handelt es sich vorwiegend um ein Gemisch von
Mikroorganismen, die bei der Abwasserreinigung entstehen
und deren Anzahl von der Menge der beseitigten Verunreini
gungen sowie den Verfahrensgegebenheiten bei der Reinigung
abhängig ist. Beide Schlammarten werden in den meisten
Kläranlagen, vor allem in den großen, durch eine anaerobe
Methanfermentation verarbeitet.
Die anaerobe Methanfermentation organischer Stoffe ist ein
Prozeß, bei dem eine Mischkultur von Mikroorganismen unter
anaeroben Bedingungen stufenweise eine biologisch abbaufä
hige organische Masse zersetzt. Die Endprodukte dieser Zer
setzung sind Methan, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff
(Sulfan), Stickstoff, Wasserstoff, die entstandene Biomasse
und ein stabilisierter organischer Stoff (ein weiter nicht
mehr zersetzbarer Restbestand).
Zu den wichtigsten Faktoren, die den Ablauf der anaeroben
Zersetzung beeinflussen, gehören die Zusammensetzung des
Substrates (von ihm abhängig die spezifische Produktion so
wie die Zusammensetzung des Biogases), die Anwesenheit von
Nährstoffen, der pH-Wert, die Pufferkapazität sowie die
Temperatur. Die Wirtschaftlichkeit dieses Prozesses ist von
der Trockensubstanzkonzentration (Feststoffkonzentration)
des zu bearbeitenden Materials abhängig. Aus diesem Grund
ist das eingehende Material oft einem Verdickungsprozeß un
terworfen, wobei dies entweder maschinell (Zentrifugen,
Pressen u.ä.) oder mit der Hilfe von Schwerkraft geschieht.
Für einen günstigen Verlauf der anaeroben Zersetzung ist
die Anwesenheit einer Reihe von anorganischen Nährstoffen
von Bedeutung. Wichtig ist auch die Anwesenheit einer Reihe
von Wachstumsfaktoren (Vermehrungsfaktoren) sowie von Vita
minen und Enzymen. Für die anaerobe Zersetzung sind vor al
lem hydrolytische Enzyme von Bedeutung, welche eine Viel
zahl von Stoffen, wie z. B. auch feste und hochmolekulare
organische Stoffe, abbauen können. Einige dieser Stoffe
können die Mikroorganismen selbst synthetisieren, andere
müssen von außen zugesetzt werden.
Eine Labormöglichkeit, die Biogasentwicklung bei der anaer
oben Methanfermentation von Schlamm, Abwasser sowie sonsti
gen organischen Stoffen zu stimulieren, beschreibt die
CZ-PS 242 979. Das in diesem Patent offenbarte Verfahren be
steht darin, daß dem zur Fermentation bestimmten Material,
bzw. direkt in den anaeroben Reaktor, als Stimulierungsmit
tel eine getrennt von der Labor-Abwasseraufbereitungsanlage
mechanisch oder physikalisch behandelte Mikroorganismen
haltige Biomassensuspension von zwischen 0,1 bis zu 10
Gew.-%, vorzugsweise 5 Gew.-%, bezogen auf die organischen
Trockensubstanz des zu bearbeitenden Materials, zugefügt
wird.
Bei der lytischen Behandlung (mechanische und physikalische
Zerstörung von Zellen) der Biomassensuspension gemäß dem
Stand der Technik wird teilweise der Inhalt der Zellen die
ser Mikroorganismen freigesetzt.
Der Inhalt von Mikroorganismenzellen oder Zellen anderer
Organismen, der in Folge der Zerstörung von Zellwänden
und/oder Zellmembranen in die Lösung frei wird (auch Zelly
sat genannt), wirkt sich förderlich bzw. stimulierend auf
den Prozeß der biologischen Zersetzung der organischen
Stoffe aus. Die Lyse der Zellen verläuft einerseits auf na
türliche Weise (Autolyse) bei abgestorbenen Zellen, ande
rerseits mit Hilfe von hydrolytischen Enzymen, welche durch
Fermentationsbakterien in die Lösung freigesetzt werden,
und ferner durch die künstliche Zerlegung von Mikroorganis
men bzw. Organismen mit Hilfe von physikalisch-chemischen
oder mechanischen Methoden.
Das Zellysat stimuliert einerseits die Funktion und das
Wachstum von Mikroorganismen, andererseits enthält es
selbst eine Reihe von Enzymen, die direkt zum Abbau organi
scher Stoffe erforderlich sind. Das Lysat stimuliert die
Tätigkeit einiger Bakterien, die Wasserstoff und Kohlendi
oxid, Essigsäure, Propionsäure, usw. umsetzen und/oder
freisetzen können. Außerdem verstärkt es die Zersetzung or
ganischer Masse und erhöht die Biogasproduktion bei anaero
ben Methanisierungsprozessen, was eine Verringerung der Ge
samtmenge des produzierten Schlammes sowie die Erhöhung der
Biogasproduktion zur Folge hat. Das Zellysat kann ebenfalls
die Produktion von überschüssigem belebtem Schlamm bei der
Anwendung im Belebungsbecken bedeutend beeinflussen.
Die Aufbereitung von Zellysaten im Labormaßstab gemäß dem
Stand der Technik ist sowohl bezogen auf die dafür benö
tigte Anlage als auch die dafür notwendige Energiemenge
aufwendig. Dies trifft für sämtliche bisher bekannte Metho
den der Zellzerlegung bzw. Destruktion zu, wie z. B. dies
bei der Desintegrierung mittels mechanischer Methoden
(Mahlen, Zerreiben, Pressen), Sonifizierung
(Ultraschallbehandlung), Kavitation, wiederholtes Einfrie
ren und Auftauen, Wärmeeinwirkung u.ä. der Fall ist.
Das oben beschriebene Verfahren nach dem Stand der Technik
der CZ-PS 242 979 hat vor allem den Nachteil, daß es eine
separate Zubereitung des Zellysates - außerhalb der eigent
lichen Klärvorrichtung - nötig macht. Wie bereits oben er
wähnt ist dieses Verfahren nur für einen Labormaßstab ge
eignet; eine Übertragung auf ein großtechnisches Verfahren
ist aufgrund der großen Platzanforderungen, der hohen Ener
gie- und Investitionskosten und dem zusätzlichen Personal
aufwand nicht praktikabel. So ist es beispielsweise weder
wirtschaftlich noch technisch sinnvoll Schlammengen, die im
Tonnenmaßstab anfallen, zyklisch einzufrieren und wieder
aufzutauen.
Ausgehend von dem Stand der Technik der CZ-PS 242 979 ist
es somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die in Kläran
lagen anfallenden Schlammengen unter großtechnischen Bedin
gungen auf eine weniger aufwendige und auf eine kostengün
stigere Weise signifikant zu verringern.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt vorrichtungstechnisch
durch die kennzeichnenden Merkmale der Patentansprüche 1
und 7 sowie durch die Kläranlage gemäß Patentanspruch 47.
Die vorliegende Erfindung stellt eine Vorrichtung zum Ein
dicken und/oder Fördern von Klärschlamm zur Verfügung. Sie
ist baulich so gestaltet, daß die Zellen der in dem Klär
schlamm enthaltenen Organismen, insbesondere Mikroorganis
men, bei der Eindickung wenigstens teilweise lysiert wer
den.
Durch die erfindungsgemäßen Vorrichtungen wird die Schlamm
produktion in Kläranlagen signifikant verringert. Dadurch,
daß die Zellen der Mikroorganismen in der Eindickungsvor
richtung lysiert werden, wird es außerdem möglich, diese
Vorrichtungen auch im großtechnischen Bereich einzusetzen.
Dies geschieht verfahrenstechnisch, wie in der deutschen
Patentanmeldung 195 02 856.2 desselben Anmelders mit dem
Titel "Vorrichtung und Verfahren zur Verminderung der
Schlammproduktion in Kläranlagen" vom 30. Januar 1995 be
schrieben, auf welche hiermit diesbezüglich vollinhaltlich
Bezug genommen wird.
Dabei besteht ein besonderer Vorteil darin, daß die Ein
dickungsvorrichtung gleichzeitig zum Eindicken und/oder
Fördern des Schlammes wie auch zum Lysieren der Zellen ver
wendet werden kann, was die Vorrichtungen bzw. das Verfah
ren ökonomischer macht. Darüber hinaus ist in den erfin
dungsgemäßen Vorrichtungen ein kontinuierliches Lysieren
der Zellen bei einem relativ geringen Schlammdurchsatz mög
lich, wodurch vermieden wird, daß große Schlammengen
gleichzeitig aufbereitet werden müssen.
Alternativ zu einer erfindungsgemäßen Eindickvorrichtung
gemäß Anspruch 1, insbesondere einer solchen mit einer
Zentrifuge, die eine Lysiereinrichtung aufweist, lassen
sich sämtliche Vorteile der Erfindung auch mit einer
Fördervorrichtung gemäß Anspruch 7, insbesondere einer
Pumpe, welche eine Lysiereinrichtung aufweist, erzielen.
Die Lysiereinrichtung ist dabei im wesentlichen baugleich
mit der Lysiereinrichtung der Eindickvorrichtung gemäß
Anspruch 1.
Da bei den erfindungsgemäßen Vorrichtungen keine aufwendige
Aufbereitung des Zellysates außerhalb der Klärvorrichtung
mehr nötig ist, fallen somit auch keine erhöhten Kosten und
kein erhöhter Energie- und Personalaufwand an. Außerdem
wird die Leistung des anaeroben Reaktors erhöht und der Ab
bau organischer Stoffe beschleunigt, Problemstoffe, wie
z. B. verschiedene Xenobiotika oder Giftstoffe, werden ver
stärkt abgebaut, die Produktion an brennbarem Gas wird er
höht und die Energiebilanz wird im Vergleich zum Stand der
Technik ebenfalls verbessert.
Die oben erwähnten Nachteile des Standes der Technik werden
somit durch die erfindungsgemäßen Vorrichtungen bzw. die
erfindungsgemäße Kläranlage, bei der Behandlung von Schlamm
und Abfallbiomasse durch anaerobe Methanfermentation sowie
bei der anaeroben Abwasserreinigung wenigstens weitgehend
beseitigt.
Die vorliegende Erfindung umfaßt eine Vorrichtung zum Ein
dicken von Abwässerschlämmen mit einer Zentrifuge, wobei an
der Zentrifuge wenigstens eine Lysiereinrichtung zum Auf
brechen der Zellen von in den Abwässerschlämmen enthaltenen
Organismen vorgesehen ist sowie eine Vorrichtung zum
Fördern von schlammhaltigen Abwässern mit wenigstens einer
solchen Lysiereinrichtung.
Bei den bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Er
findung ist dabei die Lysiereinrichtung ein integraler Be
standteil der Zentrifuge bzw. der Fördervorrichtung,
insbesondere Pumpe, und ist vorzugsweise am Zentrifu
genausgang bzw. Pumpenausgang vorgesehen.
Selbstverständlich kann jedoch eine separate Lysiereinrich
tung sowohl am Zentrifugeneingang bzw.
Fördervorrichtungseingang als auch am Zentrifugenausgang
bzw. Fördervorrichtungsausgang oder in Leitungssystemen
unabhängig von einer direkten baulichen Verknüpfung mit der
Zentrifuge und/oder der Fördervorrichtung vorgesehen sein.
Der besondere Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt
darin begründet, daß die in der Abwassertechnik ohnehin
verwendeten Eindickungsvorrichtungen, insbesondere Zentri
fugen, bzw. Fördervorrichtungen, insbesondere Pumpen, nur
eine relativ kleine bauliche Änderung erfahren müssen,
damit sie die Voraussetzungen der vorliegenden Erfindung
erfüllen.
Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 2 zeichnet sich im wesent
lichen dadurch aus, daß sie einen hohen Förder- und Ein
dickungswirkungsgrad hat, wenn sie eine rotierende Förder
schnecke sowie einen rotierenden Mantel aufweist, wobei der
rotierende Mantel lediglich eine noch bessere Förderung des
Schlammes ergibt und eine Zusetzung oder Verbackung des
Schneckenförderers mit dem Mantel der Zentrifuge weitgehend
verhindert.
Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, daß die
Schneckenfördereinrichtung und der Mantel der Zentrifuge
mit unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten gemäß An
spruch 3 rotieren.
Gemäß Anspruch 4 liegt dabei die Umfangsgeschwindigkeit des
Schneckenförderers um ca. 10 UPM höher als die Umfangsge
schwindigkeit des Zentrifugenmantels.
Gemäß Anspruch 5 kann die Lysiereinrichtung wie bereits
oben erwähnt am Zentrifugeneingang und/oder Zentrifugenaus
gang und/oder in der Zentrifuge integriert vorgesehen sein.
Dies hat den Vorteil, daß hierdurch eine Vielzahl von Maß
nahmen zur Verfügung steht, die vorliegende Erfindung an
die jeweiligen Verhältnisse und Konsistenzen und Zusammen
setzungen der Abwässerschlämme in den unterschiedlichsten
Kläranlagen anzupassen.
Um größere Fremdkörper von den naturgemäß relativ engen
Durchtrittsräumen innerhalb der Lysiereinrichtungen fernzu
halten, ist es häufig sinnvoll eine Siebeinrichtung gemäß
Anspruch 6 in der Schlammzuführung für die Lysiereinrich
tung vorzusehen. Durch diese Maßnahme wird weitgehend eine
Beschädigung der Lysiereinrichtung durch etwaige größere
Teile wie Steine und nicht verrottbare Abfallmaterialien zu
vermeiden.
Derartige Siebeinrichtungen sind vorzugsweise derart ange
ordnet, daß sie leicht während des Betriebes der Kläranlage
und der Zentrifuge ausgetauscht werden können. So ist etwa
die Möglichkeit einer zweifachen Schlammzuführung nach Art
eines Bypasses vorgesehen, wobei der Schlammweg über den
Bypass mit intakter Siebeinrichtung geführt wird, wenn die
Siebeinrichtung der anderen Leitung gereinigt werden muß.
Die Lysiereinrichtung selbst kann mehrere Bauarten umfas
sen. Welche spezielle Lysiereinrichtung gewählt werden
wird, hängt von den jeweiligen Schlammverhältnissen ab, so
daß hier eine breite Palette zur Verfügung steht, welche
Zentrifugen mit welchen Lysiereinrichtungen für welchen
Zweck ausgestattet werden.
Gemäß Anspruch 8 können Fördervorrichtungen verwendet
werden, welche konventionelle Pumpen erfindungsgemäß mit
einer Lysiereinrichtung kombinieren.
Derzeit liegen Erfahrungen mit sieben unterschiedlichen Ly
siereinrichtungen vor.
So ist gemäß Anspruch 9 die Lysiereinrichtung beispielswei
se als Friktionsmahlwerk ausgebildet, was bedeutet, daß im
wesentlichen Scher- und Reibekräfte nach Art eines Zermah
lens mittels eines Mühlsteins für die lysierende Wirkung
verantwortlich sind.
Ein solches Friktionsmahlwerk als Lysiereinrichtung ist
beispielsweise in Anspruch 10 an der erfindungsgemäßen Vor
richtung vorgesehen, wobei dieses Friktionsmahlwerk wenig
stens eine Mahlscheibe aufweist, welche zum Zerreiben des
Schlammes und der darin enthaltenen Zellen dient.
In einer solchen Vorrichtung wird der durch die Zentrifuge
entwässerte Schlamm vorzugsweise zwischen zwei aufgerauhten
Oberflächen mechanisch zerrieben, wobei durch die hohen
Scherkräfte die innerhalb des Schlammes und der Zellen zwi
schen den reibenden Oberflächen entstehen, die Zellen der
Mikroorganismen und höherer Organismen zerrissen und damit
lysiert werden.
Vorzugsweise ist ein solches Friktionsmahlwerk als Lysier
einrichtung gemäß Anspruch 11 ausgebildet, wobei eine Mahl
scheibe mit dem rotierenden Mantel der Zentrifuge verbunden
ist und somit mit diesem rotiert und sich daher gegen eine
weitere feststehende Mahlscheibe bewegt. Dabei liegt der
Abstand beider Mahlscheiben etwa im Bereich von 0,5-5 mm.
Eine derartige Konstruktion einer Lysiereinrichtung hat den
Vorteil, daß er mit wenig Dichtaufwand auskommt, daß der
Abstand zwischen den beiden Mahlscheiben einstellbar ist,
wodurch der Lysiergrad einstellbar ist und daß eine derar
tige Lysiereinrichtung auch mehrstufig aufbaubar ist, wobei
unterschiedliche Oberflächen der Mahlscheiben beziehungs
weise unterschiedliche Abstände zwischen den Mahlscheiben
der einzelnen Stufen verwendet werden können.
Aufgrund des relativ geringen Abstands beider Mahlscheiben,
ist es sinnvoll, größere Fremdkörper innerhalb des Schlam
mes durch ein Sieb im Zulauf zurückzuhalten, um Beschädi
gungen der Lysiereinrichtung zu vermeiden.
Eine Erhöhung der Scherkräfte, die an den im Abwasser ent
haltenen Zellen entstehen, findet insbesondere dadurch
statt, daß die Mahlscheiben an ihren Mahlflächen Vertiefun
gen, insbesondere Nuten aufweisen, wobei diese Nuten vor
zugsweise einen Anstellwinkel gegenüber der Radialrichtung
aufweisen. Dabei ist es besonders bevorzugt, daß diese Ver
tiefungen in der rotierenden Mahlscheibe auftreten, weil
hierdurch eine gewisse pumpende Wirkung sowie eine Ausbil
dung von relativ großen Druckgradienten und damit eine er
höhte Scherung und hierdurch bedingt eine erhöhte Lysier
wirkung auftritt.
Wenn Anstellwinkel der Vertiefungen beziehungsweise Nuten
gegenüber der Radialrichtung in der Oberfläche der Mahl
scheiben, vorzugsweise der rotierenden Mahlscheibe, vorge
sehen sind, kann diese Pumpwirkung je nach Winkel verstärkt
oder abgeschwächt werden.
Eine Anordnung von nebeneinander liegenden Nutenreihen auf
Lücke gemäß Anspruch 14 hat den Vorteil, daß die Scherwir
kung und die unmittelbare Lysierwirkung auch durch Erzeu
gung von Turbulenzen nochmals verstärkt wird.
Die Verweilzeit des Schlammes in einem Typ dieser Lysier
einrichtung kann noch dadurch gesteuert werden, daß gemäß
Anspruch 15 ein Wehr am Schlammauslaß vorgesehen ist, des
sen Höhe das Lysiervolumen von Schlamm in der Lysierein
richtung und damit die Verweilzeit steuert.
Hierdurch kann wiederum die Lyseeffizienz bedarfsgerecht
gesteuert verändert bzw. eingestellt werden.
Ein weiterer Typ einer erfindungsgemäßen Vorrichtung weist
eine Lysiereinrichtung auf, die ebenfalls als
Friktionsmahlwerk ausgebildet ist, jedoch anstelle einer
Mahlscheibe einen Mahlkonus gemäß Anspruch 16 zum Zerreiben
des Schlammes und der darin enthaltenen Zellen aufweist.
Die lysierende Wirkung ergibt sich hier ähnlich wie bei der
zuvor beschriebenen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, nämlich am Ausgang von Zentrifuge und/oder
Fördervorrichtung tritt ebenfalls Schlamm in den Mahlkonus
ein und wird zwischen einem rotierenden Außenkonus, der
wenigstens eine Mahlfläche aufweist und einem vorzugsweise
feststehenden Innenkonus zerrieben. Es ist auch eine
kinematische Umkehr möglich.
Gemäß den Ansprüchen 18, 19 und 20 können sowohl der rotie
rende Außenkonus als auch der feststehende Innenkonus bei
Bedarf Oberflächenvertiefungen, insbesondere Nuten aufwei
sen, welche hier vorzugsweise in Richtung der Mantellinie
des Mahlkonus oder in einem Anstellwinkel hierzu angeordnet
sind, wobei diese Vertiefungen dieselben Lyse-verstärkenden
Wirkungen haben, wie die Vertiefungen auf der Mahlscheibe
in der oben beschriebenen Ausführungsform.
Besonders bevorzugt ist bei der Ausführungsform der vorlie
genden Erfindung, welche einen Mahlkonus als Lysiereinrich
tung verwendet, daß der Spalt zwischen rotierendem Außenko
nus und dem feststehenden Innenkonus gemäß Anspruch 21 über
einen Anschlag und Federn unter Umständen während des
Betriebs veränderlich und einstellbar ist.
Die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wel
che einen Mahlkonus als Lysiereinrichtung verwendet, hat
den Vorteil, daß sie einfach nachzustellen ist und daß sie
größeren Fremdkörpern aufgrund der gefederten Lagerung des
Innenkonus ausweichen kann.
Gemäß Anspruch 22 weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Eindicken von Abwasserschlämmen als Lysiereinrichtung
eine sogenannte Profilreibe auf. Bei dieser Profilreibe ist
gemäß Anspruch 23 eine feststehende Außenhülle und eine
rotierende Reibfläche vorgesehen, welche mit dem rotieren
den Mantel der Zentrifuge verbunden ist, wobei ein enger
Spalt zwischen der feststehenden Außenhülle und der Reib
fläche existiert.
Schlamm, welcher durch eine Austrittsöffnung durch die ro
tierende Reibfläche hindurch in den Spalt zwischen Außen
hülle und Reibfläche tritt, wird gezwungen durch diesen en
gen Abstand zu fließen, wobei der große Druck bewirkt, daß
so hohe Scherkräfte entstehen, daß die Zellwände von Bakte
rien und anderen Mikroorganismen wie beispielsweise Pro
tozoen platzen und somit lysiert werden.
Gemäß Anspruch 24 kann die rotierende Reibfläche auf ihrer
Oberfläche Vertiefungen insbesondere wellenförmige Vertie
fungen aufweisen, welche wiederum zu Erhöhung der Scher
kräfte dienen.
Gemäß Anspruch 25 kann die Reibfläche auf beiden Seiten ih
rer Austrittsöffnung unterschiedliche Neigungen in Richtung
auf die Außenhülle aufweisen, wobei derjenige Teil der
Reibfläche, welcher zum geschlossenen Ende der Vorrichtung
zeigt enger ist als derjenige Teil der Reibfläche, der zur
Schlammauslaßöffnung zeigt, wodurch ein Druckgradient in
Richtung Schlammauslaß entsteht.
Durch diesen Druckgradienten wird einerseits eine Förder
wirkung in Richtung des Schlammauslasses erzielt und ande
rerseits die auf die Mikroorganismen wirkenden Scherkräfte
nochmals erhöht, wodurch die Lysierwirkung insgesamt ver
stärkt wird.
Gemäß Anspruch 26 ist die Schlammzuführung zur Profilreibe
vorzugsweise zentrisch vorgesehen und gemäß Anspruch 27 be
trägt der Abstand zwischen Reibfläche und Außenhülle etwa
minimal 1 mm bis maximal 10 mm.
Die Lysiereinrichtung als Profilreibe auszubilden hat ins
gesamt die Vorteile, daß praktisch keine Dichtigkeitspro
bleme auftreten, daß sie einfach zu bauen ist, daß keine
Metallreibung auftritt und daß größere Teilchen seitlich
ausweichen können, so daß unter Umständen eine Siebeinrich
tung entfallen kann.
Darüber hinaus kann konstruktionstechnisch bedingt eine
niedrige Bauhöhe eingehalten werden, so daß ein relativ
platzsparender Aufbau ermöglicht wird.
Der Mechanismus der Lyse ergibt sich vorwiegend durch Quet
schen und Zerreiben und die dadurch entstehenden Scher
kräfte.
Gemäß Anspruch 28 ist eine weitere Ausführungsform der vor
liegenden Vorrichtung zum Eindicken von Abwasserschlämmen
bzw. Fördervorrichtung beansprucht, nämlich eine solche,
bei welcher die Lysiereinrichtung als Walzenquetsche
ausgebildet ist.
Bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrich
tung werden Walzen nach Art eines Wälzlagers von einem ro
tierenden Teil auf der Innenwand einer feststehenden Außen
hülle gemäß Anspruch 29 in Innenumfangsrichtung der Außen
hülle gerollt. Hierbei liegt praktisch ein feststehender
Außenzylinder vor, welcher Ausnehmungen aufweist, in wel
chen sich die Walzen bewegen. Darüberhinaus weist das ro
tierende Teil, welches mit dem Mantel der Zentrifuge ver
bunden ist, ebenfalls Ausnehmungen auf, in welchem ein an
derer Walzensatz gelagert ist und über die Innenoberfläche
in Innenumfangsrichtung der Außenhülle gerollt wird.
Wenn Schlamm aus dem Zentrifugenausgang in eine solche Ly
siereinrichtung tritt, gerät er in die Zwischenräume der
Walzen und wird von diesen mitgenommen, überrollt und hier
bei gequetscht, wobei wiederum hohe Scherkräfte auftreten,
die ausreichen, um die Zellen von in den Abwässerschlämmen
enthaltenen Organismen, insbesondere Mikroorganismen,
besonders fein zu lysieren.
Gemäß Anspruch 30 weist ein Walzensatz wenigstens zehn Wal
zen auf, wobei insgesamt wenigstens zwei Walzensätze bevor
zugt sind.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Walzenquetsche
als Lysiereinrichtung weist eine gute Zerkleinerung und
Lysewirkung auf, wobei die Bauhöhe relativ gering gehalten
werden kann.
Für eine derartige Lysiereinrichtung sind jedoch eine rela
tiv große Genauigkeit bei der Konstruktion der einzelnen
Teile sowie eine relativ hohe Laufruhe erforderlich, da be
reits kleinere nicht zerquetschbare mineralische Teile die
Vorrichtung fressen lassen, so daß bei dieser
Lysiereinrichtung, vorzugsweise ein Sieb vor der Zentrifuge
angeordnet werden sollte.
Anspruch 31 beansprucht eine Vorrichtung zum Eindicken von
Abwässerschlämmen bzw. eine Vorrichtung zum Fördern von
schlammhaltigen Abwässern, bei welcher die
Lysiereinrichtung als sogenannte Passiertrommel ausgebildet
ist.
Gemäß Anspruch 32 weist eine derartige Passiertrommel meh
rere Passierelemente auf, welche in einer feststehenden Au
ßenhülle mit einem vorzugsweise einstellbaren Abstand zur
Innenwand der Außenhülle rotieren. Gelangt Schlamm aus dem
Zentrifugeneingang zwischen die einzelnen Passierelemente,
so wird er durch den engen Spalt zwischen Außenhülle und
den einzelnen Passierelementen, welche beispielsweise als
Passierscheiben ausgebildet sein können, gequetscht und
durch die hierdurch entstehende hohe Scherbeanspruchung
werden die Mikroorganismenzellen zerstört.
Die Vorteile einer derartigen Lysiereinrichtung liegen
darin begründet, daß ein sehr kleiner Bauraum möglich ist
und daß mehrere derartiger Lysiereinrichtungen hintereinan
der geschaltet werden können, um die Lysierwirkung, vor
zugsweise stufenweise, zu erhöhen.
Da bei einer derartigen Konstruktion der Lysiereinrichtung
jedoch größere Fremdkörper zu Beschädigungen der Passier
elemente führen können, ist es sinnvoll größere Fremdkörper
vor der Zentrifuge auszusieben.
Gemäß Anspruch 33 ist eine Vorrichtung zum Eindicken von
Abwasserschlämmen bzw. Fördervorrichtung beansprucht,
welche als Lysiereinrichtung ein Schneidwerk aufweist.
Ein solches Schneidwerk weist gemäß Anspruch 34 rotierende
Schneidelementereihen, insbesondere Messerreihen, festste
hende Schneidelemente, insbesondere Messerreihen sowie ein
Wehr am Schlammauslaß der Lysiereinrichtung auf und die
Schneidelemente sind derart angeordnet, daß sie ineinander
greifen, ohne sich zu berühren.
In der Regel tritt Schlamm am Zentrifugenausgang in das In
nere des Schneidwerks ein, wobei der Schlamm die Zentrifuge
mit etwa 50 m/s verläßt und zunächst auf eine abgeschrägte
Oberfläche auftrifft, wodurch bereits ein Teil der Zellen
durch den Auftreffimpuls zerstört wird. Der Schlamm gelangt
dann über einen Kanal weiter in das Schneidwerk wo er durch
eine Vielzahl von rotierenden Messern einerseits und fest
stehenden Messern andererseits senkrecht zu einer Rotati
onsebene hindurchgedrückt wird und der Schlamm durch die
vorzugsweise als Messer ausgebildeten Schneidelemente enor
men Zerteil- und Scherkräften ausgesetzt ist, wodurch die
Zellen, welche in den Abwasserschlämmen enthalten sind,
lysiert werden. Die hauptsächliche physikalische Wirkung
liegt dabei im Zerschneiden und Zerschlagen der Zellen.
Gemäß Anspruch 35 kann der Abstand zwischen den rotierenden
und den feststehenden Messerreihen einstellbar sein,
wodurch die lysierende Wirkung des Schneidwerks an die
Eigenschaften des Schlammes angepaßt werden kann.
In der Praxis hat sich herausgestellt, daß gemäß Anspruch
36 die Messer mit einer Geschwindigkeit von ca. 50-100 m/s,
vorzugsweise ca. 80 m/s rotieren.
Diese Geschwindigkeitswerte sorgen einerseits für eine aus
reichende lysierende Wirkung und andererseits für eine re
lativ hohe Standzeit der Schneidelemente.
Gemäß Anspruch 37 sind die Messerreihen vorzugsweise auf
Lücke angeordnet, wobei nebeneinanderliegende Messerreihen
so angeordnet sind, daß Bereiche, an denen eine Messerreihe
unterbrochen ist, die benachbarten Messerreihen keine Un
terbrechung aufweisen, wodurch die lysierende Wirkung deut
lich verstärkt wird.
Eine weitere Möglichkeit zur Erhöhung der lysierenden Wir
kung liegt darin, daß gemäß Anspruch 38 die Enden der
Schneidelemente, insbesondere der Messerenden, einen An
stellwinkel zur Rotationsrichtung des Schneidwerks aufwei
sen, so daß hierdurch ein Teil des Schlammes der vorherigen
Schneidelementereihe, insbesondere Messerreihe, wieder zu
geführt wird, so daß sich quasi eine Pumpwirkung in Rich
tung auf die Zentrifuge ergibt und hierdurch die Verweil
zeit des Schlammes innerhalb des Schneidwerkes bei Bedarf
drastisch erhöht werden kann.
Die Verweilzeit ist ebenfalls über die Höhe des Wehrs am
Schlammauslaß gemäß Anspruch 39 einstellbar.
Die Vorteile, die Lysiereinrichtung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung als Schneidwerk auszubilden liegen darin
begründet, daß diese Art von Lysiereinrichtung zur
Wirkungsgradverbesserung bezüglich der Lyse der Zellen von
Mikroorganismen beliebig ausbaubar ist, so zum Beispiel
durch Erhöhung der Anzahl der Messer oder auch durch Ändern
der Anstellwinkel der Messerenden, so daß eine
ausgezeichnete Zerkleinerung auftritt und die Verweilzeit
über mehrere konstruktive Parameter wie beispielsweise
Wehrhöhe, Anstellwinkel der Messerenden sowie Abstand
zwischen rotierenden und feststehenden Schneidelementen,
Länge der Schneidelemente in Umfangsrichtung und Höhe der
Messer einstellbar ist.
Da die Messer als Schneidelemente relativ empfindlich sind,
sollte vorzugsweise eine Aussiebung von größeren Fremdkör
pern, vorzugsweise bereits im Zentrifugeneingang bzw. im
Eingang der Fördervorrichtung, erfolgen.
Um die Standzeiten der Schneidelemente zu erhöhen, sollten
hier vorzugsweise harte Materialien zum Einsatz kommen, wie
beispielsweise Chrom-Vanadin-Molybdän-Legierungen oder Ti
tan sowie auch mit Wolframcarbid- oder Diamantsplitter
besetzte Schneiden.
Gemäß Anspruch 40 weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung
ein Stiftmahlwerk als Lysiereinrichtung auf.
Grundsätzlich ist ein derartiges Stiftmahlwerk ähnlich auf
gebaut wie ein Schneidwerk, jedoch mit der Maßgabe, daß
keine Schneidelemente sondern Stifte auf einem rotierenden
und einem feststehenden Teil angeordnet sind, wobei diese
Stifte welche in Form von Stiftreihen angeordnet sind gemäß
Anspruch 41 ineinander greifen, wobei die rotierenden
Stiftreihen die feststehenden Stiftreihen nicht berühren.
Bei dieser Art der Lysiereinrichtung tritt am Zentrifugen
ausgang bzw. am Ausgang der Fördervorrichtung Schlamm in
das Innere des Stiftmahlwerks ein, wobei der Schlamm durch
die engen Spalte der ineinander eingreifenden und teilweise
rotierenden Stifte gezwungen wird, wodurch die im Schlamm
enthaltenen Zellen durch Aufprall und Zerschlagen lysiert
werden. Darüber hinaus treten zwischen den einzelnen
Stiften hohe Scherkräfte auf, wodurch ebenfalls eine Lyse
der Zellen einsetzt.
Gemäß Anspruch 42 ist der Abstand zwischen den feststehen
den und rotierenden Stiftreihen einstellbar, wodurch der
Lysierungsgrad eingestellt werden kann.
Gemäß Anspruch 43 rotieren die Stifte mit einer Geschwin
digkeit von ca. 50-100 m/s, vorzugsweise ca. 80 m/s.
Gemäß Anspruch 44 sind nebeneinander liegende Stiftreihen
auf Lücke angeordnet, so daß Bereiche an denen keine Stifte
in einer Stiftreihe vorhanden sind, die benachbarten Stift
reihen Stifte aufweisen. Die Stifte können gemäß Anspruch
45 auch einen Winkel zur Drehachse einschließen. Hierdurch
wird ebenfalls eine Erhöhung der lysierenden Wirkung
geschaffen.
Gemäß Anspruch 46 ist die Höhe des Wehrs am Schlammauslaß
dieser Art der Lysiereinrichtung einstellbar, wodurch wie
derum die Verweilzeit des Schlammes innerhalb der Lysier
einrichtung an die Bedürfnisse angepaßt werden kann.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Eindicken von Abwas
serschlämmen bzw. zum Fördern von schlammhaltigen Abwässern
mit einer Lysiereinrichtung, die als Stiftmahlwerk
ausgebildet ist, hat den Vorteil, daß die Verweilzeit
einstellbar ist, daß sie beliebig ausbaubar ist und die
Wirkung beispielsweise durch die Zahl der Schlagstifte sehr
leicht zu variieren ist, und daß Schlagstifte bei Bedarf
leicht austauschbar sind.
Auch bei dieser Ausführungsform ist es sinnvoll Fremdkör
per, vorzugsweise im Zentrifugen- bzw. Pumpenzulauf, über
eine Siebeinrichtung zurückzuhalten.
Gemäß Anspruch 47 wird eine Kläranlage beansprucht, welche
wenigstens ein Absetzbecken mit wenigstens einem Zufluß
aufweist sowie wenigstens eine Fördereinrichtung, wenig
stens eine aerobe Belebungseinrichtung und wenigstens einen
anaeroben Reaktor aufweist, wobei die Kläranlage wenigstens
eine Vorrichtung zum Eindicken von Abwasserschlämmen auf
weist, an welchen eine Lysiereinrichtung vorgesehen ist.
Die Ansprüche 48 bis 54 stellen bevorzugte
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kläranlage dar.
Als Lysiereinrichtung kann neben den bereits beschriebenen
auch eine Unterdruckeinrichtung und/oder Überdruckeinrich
tung, insbesondere Preßeinrichtung und/oder Zerreibeinrich
tung und/oder Beschallungseinrichtung, vorzugsweise Ultra
schalleinrichtung und/oder Vibrationseinrichtung verwendet
werden. Durch diese verschiedenen Möglichkeiten kann die
Anlage optimal an die Beschaffenheit des jeweiligen Abwas
sers und/oder Klärschlammes angepaßt werden. Weiterhin kann
je nach Bedarf stärker oder weniger stark lysiert werden,
womit die erfindungsgemäße Vorrichtung bzw. das damit
durchgeführte Verfahren sehr anpassungsfähig werden.
Die erfindungsgemäße Kläranlage kann wenigstens ein Nach
klärbecken zwischen der aeroben Belebungseinrichtung und
der Eindickungseinrichtung aufweisen, um die Klärung zu
verbessern. Weiterhin kann das Nachklärbecken auch die
Funktion eines Speichers übernehmen oder eine Pufferwirkung
ausüben.
Die aerobe Belebungseinrichtung ist vorzugsweise direkt mit
dem Absetzbecken verbunden, was den Vorteil eines einheit
lichen Leitungssystems und einer verminderten Geruchsbelä
stigung aufweist.
Die Fördervorrichtung bzw. Fördereinrichtung kann
beispielsweise eine Rückschlammpumpe sein, welche
vorzugsweise hinter dem Nachklärbecken angeordnet ist und
mit einem Zulauf zu der aeroben Belebungseinrichtung
verbunden ist. Damit kann die aerobe Aufbereitung des
Abwassers weiter verbessert werden. Auch die
Fördereinrichtung für den eingedickten Schlamm zur
anaeroben Behandlung kann mit einer Lysiereinrichtung
ausgerüstet werden.
Vorzugsweise ist die Eindickungseinrichtung der Kläranlage
eine Zentrifuge mit geeigneter Lysiereinrichtung. Dieses
hat den Vorteil, daß neben der Lyse von Zellen eine wesent
liche Entwässerung des Schlammes erzielt werden kann. Damit
können ebenfalls die möglichen Transportkosten für den
Schlamm erniedrigt werden. Ein weiterer Vorteil ist auch,
daß der Wassergehalt des Schlammes eingestellt werden kann.
Weiterhin kann auch nach dem anaeroben Reaktor eine Ein
dickungs- und/oder Entwässerungseinrichtung, vorzugsweise
eine Zentrifuge, angeordnet sein, um den Schlamm vor der
Endlagerung und/oder Verbrennung möglichst stark zu trock
nen. Auch hier bestehen die oben genannten Vorteile der
verringerten Transportkosten sowie der Einstellbarkeit des
Wassergehaltes.
Erfindungsgemäß wird in der Kläranlage wenigstens eine Vor
richtung zum Eindicken von Abwässerschlämmen mit Lysierein
richtung verwendet, wie sie in den Ansprüchen 1 bis 43 be
ansprucht ist.
Die Lysiereinrichtung kann daher beispielsweise ein Frikti
onsmahlwerk, insbesondere Mahlscheiben- oder Mahlkonus-
Mahlwerk, Profilreibe, Walzenquetsche, Passiertrommel,
Schneidwerk oder ein Stiftmahlwerk umfassen.
Selbstverständlich sind auch Kombinationen dieser Lysier
einrichtungstypen in ein und derselben Zentrifuge und/oder
Eindickvorrichtung und/oder Fördervorrichtung bzw.
Fördereinrichtung denkbar.
Darüber hinaus können in der erfindungsgemäßen Kläranlage
auch mehrere Zentrifugen und/oder Fördervorrichtungen mit
jeweils unterschiedlichen Lysiereinrichtungen verwendet
werden. Der Vorteil hiervon liegt darin begründet, daß die
Abstimmung der Lysiereinrichtung auf die Schlammkonsistenz
und -zusammensetzung durch solche Maßnahmen erfolgen kann.
Das aerob umgesetzte Abwasser kann in wenigstens einem
Nachklärbecken nachgeklärt werden und das gereinigte Abwas
ser kann abgeleitet werden und wenigstens ein Teil des ab
gesetzten Klärschlammes kann in eine Eindickungsvorrichtung
weitergeleitet werden. Dieses hat den Vorteil, daß weniger
Volumen weiterverarbeitet werden muß, wodurch die Anlage
ökonomischer wird.
Der anaerob umgesetzte Klärschlamm kann auch in einer wei
teren Eindickungseinrichtung (Zentrifuge) eingedickt wer
den. Das gesamte Zentrat wird nach der Zentrifuge der aero
ben Belebungseinrichtung zugeführt. Ein Teil des Zentrates
von der Zentrifuge kann in den aeroben Reaktor zur Stimu
lierung geführt werden.
Vorzugsweise wird eine Menge von ca. 0,5 bis 50% der Menge
an ursprünglich anwesenden Organismenzellen lysiert. Damit
kann die Stimulation und/oder die entstehende Schlammenge
gesteuert werden.
Auch kann ein Teil des anaerob umgesetzten und/oder einge
dickten Schlammes in den anaeroben Reaktor zurückgeführt
werden, um ihn noch weiter abzubauen.
Zum Zerlegen (Destruktion) bzw. zur Lyse eines Teils der
Zellen kann so beispielsweise die auf die Zellen beim Pum
pen und/oder bei der Zentrifugation des verarbeiteten Mate
rials (belebter oder anaerob stabilisierter Schlamm bzw.
eine andere Biomasse) einwirkende Fliehkraft genutzt wer
den.
Ein weiterer Vorteil des mittels der erfindungsgemäßen
Kläranlage durchgeführten Verfahrens ist, daß in dem anaer
oben Reaktor ein brennbares Gas, insbesondere Methan, er
zeugt wird. Das in dem Verfahren erzeugte, brennbare Gas
kann zur Stromerzeugung verwendet werden, wobei vorzugs
weise der erzeugte Strom direkt zum Betreiben der Kläran
lage und/oder zur Einspeisung in das Stromnetz eingesetzt
werden kann.
Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aufgrund der Beschreibung von Ausführungsbei
spielen sowie anhand der Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Gesamtansicht einer erfindungsgemäßen Vorrich
tung im Längsschnitt;
Fig. 2 eine Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung mit einer als Friktionsmahlwerk
ausgebildeten Lysiereinrichtung gemäß einer ersten
Ausführungsform;
Fig. 3a eine schematische Darstellung der Oberfläche einer
Mahlscheibe, welche in der erfindungsgemäßen Vor
richtung gemäß einer ersten Ausführungsform einge
setzt wird;
Fig. 3b eine schematische Darstellung der Oberflächenver
tiefungen gemäß Fig. 3a in einer anderen Ausgestal
tung;
Fig. 4 eine Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungs
form;
Fig. 5 eine Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung gemäß einer dritten Ausführungs
form;
Fig. 6 eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie 6-6 in
Fig. 5;
Fig. 7 eine Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung gemäß einer vierten Ausführungs
form;
Fig. 7a eine Schnittansicht entlang der Linie 7-7 in Fig. 7;
Fig. 8 eine Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung gemäß einer fünften Ausführungs
form;
Fig. 9 eine Schnittansicht entlang der Linie 9-9 in Fig. 8;
Fig. 10 eine Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung gemäß einer sechsten Ausführungs
form;
Fig. 11 eine Schnittansicht entlang der Linie 11-11 in Fig. 10;
Fig. 12 eine Schnittansicht entlang der Linie 12-12 in Fig. 10;
Fig. 13 eine Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung gemäß einer siebten Ausführungs
form;
Fig. 14 eine Schnittansicht entlang der Linie 14-14 in Fig. 13;
und
Fig. 15 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Kläranlage.
Im folgenden wird die erfindungsgemäße Vorrichtung
beispielhaft anhand einer Zentrifuge mit einer
Lysiereinrichtung beschrieben. Die Erfindung ist jedoch
nicht hierauf beschränkt, sondern jede geeignete
Fördereinrichtung für schlammhaltige Abwässer kann mit der
beschriebenen Lysiereinrichtung kombiniert werden und an
unterschiedlichen Positionen innerhalb einer Kläranlage im
Sinne der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden.
In Fig. 1 ist mit 1 eine Vorrichtung zum Eindicken von Ab
wasserschlämmen bezeichnet. Die Vorrichtung 1 weist ein Ge
häuse 2 auf, in dessen Innerem 3 eine Zentrifuge 4 vorgese
hen ist. Die Zentrifuge 4 weist in ihrem Inneren 5 einen
Schneckenförderer 6 als rotierende Fördereinrichtung sowie
einen rotierenden Mantel 7 auf.
Bei der Eindickung von Abwasserschlämmen wird Klärschlamm
über eine nicht gezeigte Rohrleitung einem Zentrifugenein
gang 8 der Zentrifuge 4 zugeführt. Der Abwasserschlamm wird
dann durch den rotierenden Schneckenförderer 6 im Inneren 5
der Zentrifuge 4 in Richtung des in Fig. 1 gezeigten Pfeils
zum hinteren Ende 9 und schließlich zum Zentrifugenausgang
befördert. Im Beispielsfalle rotiert der Schneckenförderer
6 mit einer Umfangsgeschwindigkeit von ca. 3010 UPM und der
Mantel 7 rotiert mit einer Umfangsgeschwindigkeit von etwa
3000 UPM, wobei die Rotationsrichtungen des Schneckenförde
rers 6 und des Mantels 7 identisch sind.
Am hinteren Ende 9 der Zentrifuge 4 ist im Beispielsfalle
eine Lysiereinrichtung 10 innerhalb eines Gehäuses 11 ange
ordnet.
Die Lysiereinrichtung 10 umfaßt ein rotierendes Teil 12 so
wie ein feststehendes Teil 13. Das rotierende Teil 12 der
Lysiereinrichtung 10 sowie der Mantel 7 der Zentrifuge 4
werden über einen Antrieb 14 angetrieben.
Der Schneckenförderer 6 der Zentrifuge 4 wird über einen
zweiten, in Fig. 1 nicht näher dargestellten, Antrieb, z. B.
hydraulisch oder über ein Getriebe, angetrieben.
Zur Gewinnung von Lysatschlamm wird der bei Kläranlagen üb
licherweise anfallende Klärschlamm über den Schneckenförde
rer 6 der Zentrifuge 4 zum Zentrifugenausgang 9 gefördert,
um in das Innere 15 der Lysiereinrichtung 10 zu gelangen.
Zellen von Organismen, insbesondere Mikroorganismen, wie
Protozoen und Bakterien, sowie Algen und Nematoden, jedoch
auch Bestandteile höherer Pflanzen, werden in der Lysier
einrichtung 10 derart zerstört bzw. lysiert, daß deren Mem
branen und/oder Zellwände zerreißen und sich der Zellinhalt
in die Umgebung ergießt.
Da naturgemäß nicht sämtliche in dem Schlamm vorhandenen
Zellen lysiert werden, dient der Zellinhalt der lysierten
Zellen anderen Organismen bei der klärtechnischen Weiter
verarbeitung des Schlammes als Nährmedium, wodurch zum ei
nen die Biogasproduktion, insbesondere Methanproduktion im
Faulturm, in erheblichem Maße zunimmt, und zum anderen die
Gesamtschlammasse in dramatischem Maße abnimmt.
Im folgenden werden nun Ausführungsformen der erfindungsge
mäßen Vorrichtung mit unterschiedlichen Lysiereinrichtungen
10 beschrieben.
Fig. 2 zeigt eine Lysiereinrichtung 100, welche am Zentri
fugenausgang 9 der Zentrifuge 4 einer Vorrichtung 1 zum
Eindicken von Abwasserschlämmen angeordnet ist.
Das rotierende Teil 120 der Lysiereinrichtung 100 gemäß
Fig. 2 ist mit dem Mantel 7 der Zentrifuge 4 verbunden, so
daß es mit dem Mantel 7 rotiert. Das feststehende Teil 130
der Lysiereinrichtung 100 ist als stehende Tasse ausgebil
det. In der Ausführungsform gemäß Fig. 2 weist die Lysier
einrichtung 100 die Form eines Friktionsmahlwerkes auf ei
nem Teil der Oberfläche des rotierenden Teiles 120 eine
Mahlscheibe 161 auf. Das feststehende Teil 130 der Lysier
einrichtung 100 weist ebenfalls eine Mahlscheibe 162 auf.
Im Beispielsfalle weist die Mahlscheibe 161 Vertiefungen
163 auf, welche vorzugsweise gemäß Fig. 3a in radialer
Richtung ausgerichtet sind. Aufgrund der Rotation des
Schneckenförderers 6 und des Mantels 7 der Zentrifuge 4
wird Abwasserschlamm in Pfeilrichtung zum Zentrifugenaus
gang 9 gefördert und mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 m/s
in das Innere 150 der Lysiereinrichtung 100 transpor
tiert. Der Schlamm muß nun durch den Spalt 170 hindurchtre
ten, wo er zwischen den Mahlflächen 164 und 165 vermahlen
wird. Dabei sind die Vertiefungen 163, welche vorzugsweise
in der rotierenden Mahlscheibe 161 angebracht sind, von be
sonderem Vorteil, da sie die Mahl- und Scherkräfte der Ly
siereinrichtung 100 verstärken und somit zu einer erhöhten
Zellyse führen.
Nachdem der Schlamm im Spalt 170 vermahlen wurde, sammelt
er sich aufgrund der Zentrifugalkraft am in Fig. 2 oberen
Ende 180 der Lysiereinrichtung 100 an. Die Schlammhöhe und
damit die gesamte Verweildauer des Schlammes in der Lysier
einrichtung 100 ist zum einen über die Breite des Spaltes
170, welche im Beispielsfalle ca. 2 mm beträgt, sowie durch
die Höhe eines Wehrringes 190 bestimmt.
Nach dem Passieren der Lysiereinrichtung 100 tritt der
Schlamm in eingedickter Form am Ausgang 195 der Lysierein
richtung 100 aus.
Gemäß Fig. 3a und 3b sind die Vertiefungen 163 auf der
Oberfläche der rotierenden Mahlfläche 161 vorzugsweise als
Nuten in Radialrichtung ausgebildet, können jedoch gemäß
Fig. 3b auch einen Anstellwinkel gegenüber der Radialrich
tung aufweisen.
Im Beispielsfalle ist es besonders bevorzugt, daß die Ver
tiefungen 163 auf Lücke angeordnet sind. Dies bedeutet, daß
nebeneinanderliegende Nutenreihen 141 so angeordnet sind,
daß Bereiche, an denen eine Nutenreihe 141 unterbrochen
ist, die benachbarten Nutenreihen 141 keine Unterbrechung
aufweisen.
Der Vorteil liegt einerseits in einer erhöhten pumpenden
Wirkung und einer Ausbildung von größeren Druckgradienten
innerhalb des Spaltes 170, so daß sich insgesamt eine deut
lich erhöhte lysierende Wirkung der Lysiereinrichtung 100
ergibt.
Allerdings kann die Lysiereinrichtung gemäß Fig. 2 auch
mehrere Lysiereinrichtungen 100 umfassen, so daß eine mehr
stufige Lysiereinrichtung zur Verfügung steht, wodurch sich
die lysierende Wirkung noch deutlich erhöht.
Selbstverständlich ist die Zahl der Lysiereinrichtungsstu
fen durch den erforderlichen Energieaufwand und das Ver
hältnis zur Biogasgewinnung, also mit anderen Worten, das
Energieaufwand/Nutzen-Verhältnis, limitiert.
Darüber hinaus kann zum Zurückhalten von größeren Fremdkör
pern, welche gegebenenfalls die Lysiereinrichtung 100 be
schädigen könnten, eine Siebstufe vor Eintritt des Schlam
mes in den Spalt 170 oder auch vor dem Zentrifugeneingang 8
angeordnet werden.
In Fig. 4 ist mit 200 die Lysiereinrichtung einer erfin
dungsgemäßen Vorrichtung 1 in einer zweiten Ausführungsform
dargestellt. Die Lysiereinrichtung 200 ist in diesem Fall
als Friktionsmahlwerk, und zwar als Mahlkonus 205 ausgebil
det. Der rotierende Außenkonus 220 des Mahlkonus 200 ist
mit dem Mantel 7 der Zentrifuge 4 verbunden. Die Mahlfläche
261 des Außenkonus 220 weist Vertiefungen 263 auf. Im Bei
spielsfalle bevorzugt sind solche Vertiefungen 263, welche
in Richtung der Mantellinien des Mahlkonus 205 ausgerichtet
sind. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, die Vertie
fungen 263 in einem Anstellwinkel zu den Mantellinien des
Mahlkonus 205 anzuordnen. Im Beispielsfalle sind die als
Nuten ausgebildeten Vertiefungen 263 auf der Mahlfläche 261
des Außenkonus 220 so angeordnet, daß nebeneinanderliegende
Nutenreihen auf Lücke angeordnet sind, so daß Bereiche, an
denen eine Nutenreihe unterbrochen ist, die benachbarten
Nutenreihen keine Unterbrechung aufweisen.
Hierdurch wird ebenfalls eine bessere Lysierwirkung er
reicht.
Dem rotierenden Außenkonus 220 gegenüber liegt ein festste
hender Innenkonus 230, welcher eine Mahlfläche 262 auf
weist. Zwischen Innenkonus 230 und Außenkonus 220 der Ly
siereinrichtung 200 liegt ein Spalt 270, dessen Breite über
eine Stelleinrichtung 275 verändert werden kann.
Zur Verbesserung der Pumpwirkung und der besseren Vertei
lung des Schlammes wird im Beispielsfalle die Tiefe der
Vertiefungen 263 so gewählt, daß sie annähernd mit der
Breite der Vertiefungen 263 übereinstimmt. Besonders vor
teilhaft an einem Mahlkonus 205 als einer Lysiereinrichtung
200 einer Vorrichtung 1 zum Eindicken von Abwasserschlämmen
liegt darin begründet, daß eine derartige Lysiereinrichtung
200 in Form des Mahlkonus 205 Fremdkörpern, welche in dem
Schlamm in das Innere 250 des Mahlkonus 205 eintreten,
nicht zum Zerstören des Mahlkonus 205 führen, sondern auf
grund einer gefederten Lagerung 276 aufgenommen werden kön
nen, so daß eine Abtrennung von Fremdkörpern mittels eines
Siebes nicht unbedingt erforderlich ist.
Fig. 5 zeigt als Lysiereinrichtung 300 eine Profilreibe 305
als dritte Ausführungsform der vorliegenden erfindungsgemä
ßen Vorrichtung 1. Die Profilreibe 305 weist eine rotie
rende Reibfläche 320 und eine feststehende Außenhülle 330
auf. Die rotierende Reibfläche 320 ist mit dem Mantel 7 der
Zentrifuge 4 verbunden. Gemäß Fig. 5 wird Schlamm in Pfeil
richtung durch den Schneckenförderer 6 sowie den rotieren
den Mantel 7 in das Innere 350 der Profilreibe 305 beför
dert und tritt aus einer Austrittsöffnung 355 in den zwi
schen der rotierenden Reibfläche 320 und der feststehenden
Reibfläche 330 gebildeten Spalt 370 ein und wird dort ge
quetscht und zerrieben, so daß in dem Schlamm enthaltene
Zellen aufgrund der hohen Scherkräfte und des hohen Druckes
innerhalb des Spaltes 370 lysiert werden, wodurch sich ihr
Zellinhalt in das umgebende Medium ergießt.
Zur Erhöhung des Druckes innerhalb des Spaltes 370 ist im
Beispielsfalle der vom Ausgang 395 abgewandte Teil 325 der
rotierenden Reibfläche 320 stärker zu der Außenhülle 330
geneigt und der der Ausgangsöffnung 395 zugewandte Teil 326
der rotierenden Reibfläche 320 weniger stark zu der fest
stehenden Reibfläche 330 geneigt, so daß sich in diesem Be
reich ein breiterer Spalt 370 ergibt als auf der anderen
Seite der Austrittsöffnung 355. Dieses nach außen anstei
gende Niveau erzeugt eine beachtliche Druckerhöhung, welche
wiederum die Lysierwirkung der Lysiereinrichtung 300 ver
stärkt.
Bei dieser Ausführungsform ist es vorteilhaft, daß prak
tisch keine Dichtigkeitsprobleme auftreten, die Ausfüh
rungsform der Lysiereinrichtung einfach zu bauen ist, keine
Metallreibung auftritt und das größere Teilchen seitlich
ausweichen können, so daß in der Regel keine zusätzlichen
Siebmaßnahmen erforderlich sind.
Fig. 6 zeigt einen Schnitt entlang der Linie 6-6 in Fig. 5.
Gemäß dieser Ausführungsform der Lysiereinrichtung 300
weist die Profilreibe 305 auf ihrer rotierende Reibfläche
320 wellenförmige Vertiefungen 363 auf, welche bevorzugt
einen Anstellwinkel zur Drehrichtung aufweisen. Im Bei
spielsfalle beträgt die Breite des Spaltes 370 an seiner
engsten Stelle ca. 2 mm und an seiner breitesten Stelle ca.
10 mm.
Bei dieser Ausführungsform wird der Schlamm dazu gezwungen,
durch den engen Abstand zwischen der feststehenden Reibflä
che 330 und der rotierenden Reibfläche 320, welche wellen
förmige Vertiefungen 320 aufweist, zu fließen. Hierdurch
entsteht ein hoher Druck im Spalt 370 und läßt so hohe
Scherkräfte entstehen, daß Membranen und Zellwände der Mi
kroorganismen, insbesondere Bakterien, zerreißen und sich
ihr Zytoplasma in das umgebende Medium entleert.
Fig. 7 zeigt als Lysiereinrichtung 400 eine Walzenquetsche
405 als vierte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Das rotierende Teil 420 der Walzenquetsche 405 ist wiederum
mit dem Mantel 7 der Zentrifuge 4 verbunden, so daß es mit
diesem rotiert. Die Lysiereinrichtung 400 wird nach außen
über ein feststehendes Teil 430 abgeschlossen, weist jedoch
zwischen rotierendem Teil 420 und zwischen feststehenden
Teil 430 eine Auslaßöffnung 495 auf.
Sowohl das rotierende Teil 420 als auch das feststehende
Teil 430 weisen Ausnehmungen 421 und 431 auf. In den Aus
nehmungen 421 und 431 sind Rollkörper, im Beispielsfalle
Walzen 440 vorgesehen. Im Beispielsfalle weist die Lysier
einrichtung 400 zwei Walzensätze 441 und 442 auf.
Bei Rotation des rotierenden Teiles 420 der Walzenquetsche
405 bewegen sich die Walzen 440 nach Art eines Wälzlagers
zwischen dem rotierenden Teil 420 und dem feststehenden
Teil 430.
Aufgrund der Bewegung des Mantels 7 und des Schneckenförde
rers 6 in Pfeilrichtung gemäß Fig. 7, tritt Schlamm am Zen
trifugenausgang 9 der Zentrifuge 4 in das Innere 450 der
Walzenquetsche 405 als Lysiereinrichtung 400 ein. Der orga
nismenhaltige Klärschlamm tritt dann durch die Austritts
öffnung 455 zwischen zwei Walzen 440, so daß die Walzen
440 im Spiel zwischeneinander Schlamm erfassen, überrollen
und dabei derart quetschen, daß die darin vorhandenen Zel
len lysiert werden.
Der derart zerquetschte und lysierte Schlamm wird dann über
den Spalt 470 weiter zum nächsten Walzensatz 442 transpor
tiert, wo er erneut durch die umlaufenden Walzen 440 über
rollt und gequetscht wird, so daß noch mehr Organismenzel
len zerstört werden, so daß sich deren Zellinhalt in das
Umgebungsmedium ergießt.
Der mit der Walzenquetsche 405 behandelte Schlamm verläßt
schließlich die Lysiereinrichtung 400 an ihrer Auslaßöff
nung 495, wo der Schlamm dann, je nach Bedarf, weiterverar
beitet wird.
Besondere Vorteile der vorliegenden beispielhaften vierten
Ausführungsform einer Vorrichtung 1 zum Eindicken von Ab
wasserschlämmen gemäß Fig. 7 liegen darin begründet, daß
unterschiedliche Spaltbreiten 470 eingestellt werden können
und unterschiedliche Walzengrößen benutzt werden können, je
nachdem, welche lysierende Wirkung man erzielen möchte, so
daß durch Variation der Parameter Breite des Spaltes 470,
Größe der Walzen 440 und Anzahl der Walzensätze 441, 442
eine Feineinstellung des Lysierungsgrades erreicht werden
kann.
Selbstverständlich ist es auch möglich, in Fig. 7 nicht ge
zeigte Vertiefungen in die Oberflächen der Walzen 440 ein
zubringen, welche sowohl radial, als auch in Richtung der
Mantellinien der Walzenzylinder wie auch mit einem Anstell
winkel zur Drehrichtung vorgesehen sein können.
In Fig. 7a ist ein Schnittbild entlang der Linie 7-7 in
Fig. 7 durch einen ersten Walzensatz 441 und die Austritts
öffnung 455 gezeigt.
In Fig. 8 ist als Lysiereinrichtung 500 eine Passiertrommel
505 gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung gezeigt.
Die Passiertrommel 505 weist ein rotierendes Teil 520 und
ein feststehendes Teil 530 auf, welche mittels Dichtungen
501 gegeneinander abgedichtet sind.
Im Inneren 550 der Lysiereinrichtung 500 sind Passierele
mente 561, im Beispielsfalle in unterschiedlichen Winkeln
zueinander angeordnet.
Wie in den anderen Ausführungsformen ist das rotierende
Teil 520 mit dem Mantel 7 der Zentrifuge 4 verbunden.
Aufgrund der Bewegung des Schneckenförderers 6 sowie des
Mantels 7, wird Schlamm in Pfeilrichtung zum Zentrifuge
nausgang 9 befördert und tritt durch die Austrittsöffnung
555 in das Innere 550 der Passiertrommel 505. Schlamm und
darin enthaltene Mikroorganismen, wie beispielsweise Bakte
rien, werden durch den engen Spalt 570 zwischen feststehen
dem Teil 530 und den Passierelementen 561 gequetscht, wo
durch hohe Scherkräfte entstehen, so daß Bakterien und an
dere Mikroorganismen durch diese Scherbeanspruchung zerris
sen werden und hierdurch lysiert werden, wodurch sie ihren
Zellinhalt in das umgebende Medium ergießen.
Der in der Lysiereinrichtung 500 behandelte Schlamm tritt
an der Auslaßöffnung 595 aus und kann in geeigneter Form
weiter verarbeitet werden.
Fig. 9 zeigt einen Schnitt durch die Passiertrommel 505 ge
mäß der Linie 9-9 in Fig. 8.
Fig. 10 zeigt als Lysiereinrichtung 600 ein Schneidwerk 605
als sechste Ausführungsform der vorliegenden Vorrichtung 1
zum Eindicken von Abwasserschlämmen. Das Schneidwerk 605
weist ein rotierendes Teil 620 auf, welches Schneidelemente
661 trägt.
Das rotierende Teil 620 ist mit dem Mantel 7 der Zentrifuge
4 verbunden. Das feststehende Teil 630 der Lysiereinrich
tung 600 weist Schneidelemente 662 auf, welche in die
Schneidelemente 661 eingreifen. Im Beispielsfalle sind die
Schneidelemente als Messer ausgebildet, wobei die Messer
sowohl hintereinander als auch nebeneinander angeordnet
sind, wobei vorzugsweise eine Anordnung gemäß Fig. 12, die
einen Schnitt entlang der Linie 12-12 in Fig. 10 darstellt,
auf Lücke angeordnet sind.
Die Rotation des rotierenden Teiles 620 des Schneidwerks
605 erfolgt derart, daß sich die einzelnen Schneidelemente 661
und 662 nicht berühren und zwischen ihnen Spalte 670
ausgebildet sind, welche bei Bedarf einstellbar sind.
Wie in den anderen Ausführungsformen wird Schlamm aus der
Zentrifuge 4 zum Zentrifugenausgang 9 befördert, welcher
mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 m/s in das Innere 650
der Lysiereinrichtung 600 befördert wird.
Der Schlamm aus der Zentrifuge 4 trifft dann zunächst auf
die schräge Oberfläche 651 des feststehenden Teils 630 auf.
Aufgrund dieses Aufschlagens des Klärschlammes platzten be
reits hier eine Vielzahl der vorhandenen Zellen von Mikro
organismen, wie Bakterien und Protozoen.
Um die lysierende Aufprallwirkung auf die schräge Oberflä
che 651 noch zu verstärken, können hierauf noch Unebenhei
ten, etwa in Form von Messern, Stiften oder dergleichen an
gebracht sein.
Der Schlamm wird dann weiter über den Kanal 652 zu der ei
gentlichen Schneideeinrichtung 656 geführt. Die als Messer
ausgebildeten Schneidelemente 661 rotieren im Beispielsfal
le mit einer Umfangsgeschwindigkeit von ca. 80 m/s. Der
Schlamm wird dann durch die Spalte 670 zwischen den Messern
661 und 662 hindurchgeführt und muß im vorliegenden Bei
spielsfall vier Reihen von Schneidelementen 662 passieren,
um schlußendlich zum Schlammauslaß 695 zu gelangen.
Aufgrund der Rotationsgeschwindigkeit sowie der Ausgestal
tung der Schneideeinrichtung 656 und der Schneidelemente
661 und 662 treten enorme Scherkräfte an den im Schlamm
enthaltenen Mikroorganismen auf, so daß der größte Teil der
darin enthaltenen Mikroorganismenzellen zerrissen wird, wo
durch sich eine extreme lysierende Wirkung des Schneidwerks
605 ergibt, wodurch der größte Anteil der im Schlamm ent
haltenen Zellen lysiert wird und sich deren Cytoplasma in
das umgebende Medium ergießt, und für überlebende Zellen
ein ausgezeichnetes Nährmedium bildet, was dann zu erhöhter
Biogasproduktion und verminderter Schlammenge führt.
Fig. 11 zeigt einen Schnitt entlang den Linien 11-11 in
Fig. 10, aus welchem erkennbar ist, daß in der Lysierein
richtung 600 auch Schneidelemente 661 oder 662 verwendet
werden können deren Ende, im Beispielsfalle ein Messerende
663, so ausgestellt ist, daß ein Teil des Schlammes der
vorherigen Messerreihe wieder zugeführt wird, wodurch sich
eine gewisse Pumpwirkung in Richtung auf die Zentrifuge er
gibt und wodurch die Scherkräfte und damit die lysierende
Wirkung noch weiter gesteigert werden kann.
Am Auslaß 695 befindet sich ein Wehr 690, mit dessen Höhe
die Verweilzeit innerhalb der Schneideinrichtung 656 und
damit der Lysierungsgrad einstellbar ist.
Fig. 12 zeigt einen Schnitt entlang der Linie 12-12 in Fig. 10,
aus dem ersichtlich ist, daß die Schneidelemente 661
und 662, welche in Schneidelemente- oder Messerreihen 641
angeordnet sind, auf Lücke zueinander stehen.
Fig. 13 zeigt eine Schnittansicht eines Stiftmahlwerkes 705
einer Lysiereinrichtung 700 einer erfindungsgemäßen Vor
richtung 1 in einer siebten Ausführungsform.
Das Stiftmahlwerk ist wie die anderen Ausführungsformen als
integraler Bestandteil der Zentrifuge 4 am Zentrifugenaus
gang 9 angeordnet. Die Lysiereinrichtung 700 und insbeson
dere das Stiftmahlwerk 705, weist ein rotierendes Teil 720
und ein feststehendes Teil 730 auf. Das feststehende Teil
730 ist nach außen über Dichtungen 701 abgedichtet.
Das rotierende Teil 720 ist mit dem Mantel 7 der Zentrifuge
4 verbunden. Das rotierende Teil 720 des Stiftmahlwerkes
705 trägt mehrere Reihen von Stiften 761, welche in die
Lücken, die von Stiften 762 gebildet werden, und die an dem
feststehenden Teil 730 vorgesehen sind, eingreifen.
Im Beispielsfalle weist das rotierende Teil 720 und das
feststehende Teil 730 jeweils drei Stiftreihen 741 auf.
Das Stiftmahlwerk 705 ist nach außen über ein Wehr 790 ab
geschlossen und weist einen Schlammauslaß 795 auf.
Wie in den anderen Ausführungsformen wird Schlamm in Pfeil
richtung durch die Zentrifuge 4 zum Zentrifugenausgang 9
befördert und tritt dann in das Innere 750 der Lysierein
richtung ein. Der Schlamm wird dann in die Zwischenräume
770 zwischen den einzelnen Stiften 761 und 762 gezwungen
und wird durch Rotation der Stifte 761 großen Scherkräften
ausgesetzt. Ähnlich wie beim Schneidwerk 605 der Lysierein
richtung 600 treten in dem Stiftmahlwerk 705 zwischen den
einzelnen Stiften 761 und 762 bzw. zwischen den einzelnen
Stiftreihen 741 große Scherkräfte auf, welche in der Lage
sind, Zellen von im Schlamm enthaltenen Mikroorganismen zu
zerstören, so daß sich deren Inhalt in das umgebende Medium
ergießt.
Der mit der Lysiereinrichtung 700 behandelte Schlamm tritt
dann am Schlammauslaß 195 aus und kann dann wie gewünscht
weiterverarbeitet werden.
Die Verweilzeit des Schlammes und damit der Lysiergrad kann
durch die Höhe des Wehrs 790 eingestellt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform des vorliegenden
Stiftmahlwerks 705 ist der Abstand zwischen zwei Stiftrei
hen 741 einstellbar, wodurch sich noch größere Scherkraft
wirkungen ergeben und damit höhere Lysiergrade erzielt wer
den.
Fig. 14 zeigt einen Schnitt entlang der Linie 14-14 in Fig. 13.
Besondere Vorteile der Lysiereinrichtung 700 in Form eines
Stiftmahlwerkes 705 liegen darin begründet, daß die Ver
weilzeit einstellbar ist, die Effizienz beispielsweise
durch die Zahl der Stifte 761 und 762 leicht variierbar ist
und daß die einzelnen Stifte 761, 762 im Bedarfsfalle
leicht austauschbar sind.
Ein weiterer Vorteil liegt in dem relativ kleinen Bauraum
und in relativ großen Toleranzen für die einzelnen Stifte.
Bei Bedarf ist es sinnvoll, am Zentrifugenausgang 9 oder im
Zulauf der Zentrifuge 4 ein in Fig. 13 nicht gezeigtes
Sieb anzuordnen, um größere Fremdkörper, welche eventuell
die Stifte 761 und 762 beschädigen könnten, zurückzuhalten.
Neben den hohen Scherkräften, welche zwischen den Stiftrei
hen 741 auftreten, wird die lysierende Wirkung durch Auf
prallen und Zerschlagen der Zellen ermöglicht.
Die in Fig. 15 gezeigte Kläranlage zur Anwendung eines Ab
wasserklärverfahrens umfaßt ein primäres Absetzbecken 802
mit einem Zufluß 801 von rohem Abwasser. Ein Primärschlamm
811 wird in einen anaeroben Reaktor 812 geleitet. Das Ab
wasser aus dem primären Absetzbecken 802 wird in eine aero
be biologische Belebungseinrichtung 803 geführt, die Mi
schung aus der Belebungseinrichtung 803 wird in ein Nach
klärbecken 804 geleitet, wo es zur Trennung des gereinigten
Abwassers 805 kommt. Ein Teil des abgesetzten belebten
Schlammes 806 wird mit einer Rückschlammpumpe 820 als För
dereinrichtung in die Belebungseinrichtung 803 zurückge
pumpt. Der überschüssige belebte Schlamm 807 wird in eine
Eindickungszentrifuge 4 mit Lysiereinrichtung 10 geführt,
wo es zur Schlammeindickung sowie zur Zerlegung von Zellen
eines Teils der Mikroorganismen kommt. Ein Zentrat 809 ge
langt in die Belebungseinrichtung 803 zurück. Der einge
dickte Schlamm wird in den anaeroben Reaktor 812 geführt.
Eine Reaktionsmischung 813 vom anaeroben Reaktor 812 wird
in eine Eindickungs- oder Entwässerungszentrifuge 4a gelei
tet, wo es zur Entwässerung des stabilisierten Schlammes
und zur Zerlegung von Zellen eines Teils der Mikroorganis
men kommt. Ein Zentrat 817 gelangt in die Belebungseinrich
tung 803 zurück und/oder ein Teil davon wird dem anaeroben
Reaktor 812 zugeleitet. Der entwässerte anaerob stabili
sierte Schlamm 815 gelangt über einen Auslaß 818 auf eine
Deponie und/oder ein Teil 816 davon wird in den anaeroben
Reaktor 812 zurückgeführt.
Der Teil dieser Anlage, wo es zur teilweisen Zerstörung der
Zellen der Mikroorganismen kommt, setzt sich aus der Ein
dickungszentrifuge 4 und der Entwässerungszentrifuge 4a
und/oder der Rückschlammpumpe 820 und der o.a. Schlammpumpe
zusammen. Im Beispielsfalle ist als Lysiereinrichtung ein
Friktionsmahlwerk 100 mit einer rotierenden Mahlscheibe 161
und einer feststehenden Mahlscheibe 162 bei Zentrifuge 4
vorgesehen, während am Ausgang 9 der Zentrifuge 4a eine
Lysiereinrichtung 10 in Form eines Messerschneidwerks 605
vorgesehen ist.
Zur Aufbereitung des Stimulierungsreagens ist es auch mög
lich, einerseits belebten Schlamm und andererseits anaerob
stabilisierten Schlamm und zwar entweder direkt aus dem ge
gebenen Reaktor oder aus einem anderen, gut arbeitenden Re
aktor, zu nutzen. Im erstgenannten Fall wird der überschüs
sige belebte Schlamm 807 in die Eindickungszentrifuge 4 ge
führt, wo es außer der Schlammeindickung zur Zerlegung/Lyse
eines Teils der Biomassenzellen in der Lysiereinrichtung
kommt, wobei das Zentrat 809 in die Belebungseinrichtung
803 zurückkehrt und der eingedickte Teil 810 in den anaero
ben Reaktor 812 zur Schlammstabilisierung geführt wird. Im
anderen Fall wird der anaerob stabilisierte Schlamm 813 in
die Entwässerungszentrifuge 4a geführt, wo es außer der
Schlammentwässerung zum Abbau eines Teils der Biomassenzel
len kommt, wobei ein Teil von 5 bis 30% des Zentrates 817
und/oder ein Teil des zu 5 bis 30% entwässerten Schlammes
816 in den anaeroben Reaktor 812 zur Schlammstabilisierung
zurückgeführt wird.
Das mit der erfindungsgemäßen Kläranlage durchgeführte Ver
fahren ist somit ökonomisch deutlich vorteilhafter aus der
Sicht einer Nutzung in industriellem Maßstab im Vergleich
zu dem Stand der Technik der separaten Lysatzubereitung.
Auf diese Weise ist es möglich, gleichzeitig die aeroben
und anaeroben biologischen Klärprozesse zu stimulieren,
hierdurch die zu entsorgende Schlammenge zu verringern und
die Biogasproduktion zu erhöhen.
Eine Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. Klär
anlage wirkt sich bei ihrer Realisierung allgemein durch
eine Verbesserung einer Reihe von technischen Parametern
aus. Bei der Verarbeitung gelöster Verunreinigungen
(anaerobe Abwasserreinigung), sowie der anaeroben Schlamm
stabilisierung kommt es zu folgenden Ergebnissen: Die Lei
stung der anaeroben Reaktoren wird erhöht, der Abbau orga
nischer Stoffe wird beschleunigt, der Abbau organischer
Stoffe im Verlauf des Stabilisierungsprozesses wird eben
falls beschleunigt (bei Schlamm die Vertiefung des anaero
ben Abbaus, beim Abwasser die Möglichkeit, Problemstoffe,
wie z. B. verschiedene Xenobiotika oder Giftstoffe abzu
bauen), die Biogasproduktion wird erhöht, die Produktion
von stabilisierendem Schlamm wird vermindert, die Entwässe
rungsfähigkeit des anaerob stabilisierten Schlammes wird
verbessert und die Energiebilanz des Prozesses im Vergleich
zur herkömmlichen Gestaltung wird ebenfalls verbessert.
Die Funktion sowie die technische Nutzung laut Erfindung
ist der Fig. 15 zu entnehmen. Als Hauptanlage zur Zuberei
tung des Stimulierungsreagens, d. h. zum Abbau oder der Lyse
eines Teils der Biomassenzellen des überschüssigen belebten
Schlammes wurde eine Eindickungszentrifuge 4 verwendet. Zur
Ermittlung der Menge des freigewordenen Zellysats wurde die
Konzentration der gelösten organischen Stoffe, ausgedrückt
als BSB₅ im Eingangsstrom 807 und im Ausgangsstrom 810 aus
der Eindickungszentrifuge 4 mit folgendem Ergebnis festge
legt:
Eingangsstrom (807) BSB5(gelöst) - 140 mg/l
Konzentrat (Strom 810) BSB5(gelöst) - 630 mg/l.
Eingangsstrom (807) BSB5(gelöst) - 140 mg/l
Konzentrat (Strom 810) BSB5(gelöst) - 630 mg/l.
Mit Eingangsstrom 807 und Konzentrat 810 wurden die Tests
der methanogenen Aktivität durchgeführt. Die Konzentratio
nen der suspendierten Stoffe wurden bei beiden Stromarten
so gestaltet, daß sie gleich waren. Getestet wurden unter
gleichen Bedingungen und mit derselben Inokulum-Konzentra
tion. Als Inokulum wurde anaerob stabilisierter Schlamm aus
einem anaeroben Reaktor eingesetzt. Ermittelt wurde die
Biogasproduktion getrennt für jeden Strom und für die Mi
schung beider Ströme mit gleicher Menge sämtlicher Stoffe.
Die Biogasproduktion aus derselben Menge sämtlicher Stoffe
war beim Konzentrat 810 um ca. 10,1% höher als beim Ein
gangsstrom 807. Das Produktionsergebnis bei der Mischung
ergab eine Erhöhung um ca. 13,3% und ca. 31,2% gegenüber
dem theoretischen Wert in Abhängigkeit von der Belastung
des anaeroben Inokulums (0,54 und 0,27 g CSB/g organischer
Anteil in einem Gramm der nicht aufgelösten Stoffe
(Glühverlust)). Der theoretische Wert stellt die Summe des
Produktionsgaswertes derselben Menge für jeden Strom ein
zeln dar.
Überprüfung des Stimulierungseinflusses des Zellysates auf
den anaeroben Abbau mit einfachen Substraten.
Es wurden methanogene Aktivitätstests anaerober Kofermenta
tion mit Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure und Glukose
vorgenommen. In sämtlichen Fällen wurde die gleiche Inoku
lum-Menge eingesetzt, eine Versuchsserie wurde unter Zugabe
von eingedicktem überschüssigem belebtem Schlammkonzentrat
(Strom 810) durchgeführt und die andere unter Zugabe der
gleichen Menge eintretenden überschüssigen belebten Schlam
mes vor der Zentrifugierung (Strom 807). Die Kofermentation
der komplexen Materialien mit einfachen Substraten hat
manchmal eine Erhöhung der Abbaufähigkeit einiger Komponen
ten der komplexen Substrate zur Folge. Die Kofermentation
der gleichen Menge der untersuchten Schlämme mit Glukose
wies einen Anstieg der Abbaufähigkeit beim eintretenden
Schlamm um ca. 41,8% und beim Konzentrat um ca. 51,3% auf
(Unterschied in der Auswirkung ca. 11,3%). Die Kofermen
tation mit Ameisensäure war nur bei ca. 13,5%-Konzentrat
positiv (Unterschied in der Auswirkung ca. 33%).
Claims (54)
1. Vorrichtung zum Eindicken von Abwasserschlämmen mit
wenigstens einer Zentrifuge (4),
dadurch gekennzeichnet, daß
an der Zentrifuge (4) wenigstens eine Lysiereinrichtung
zum Aufbrechen der Zellen von in den Abwasserschlämmen
enthaltenen Organismen vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zentrifuge (4) eine rotierende Fördereinrich
tung (6), insbesondere einen Schneckenförderer, auf
weist, welcher den Schlamm zu einem Schlammauslaß (9)
befördert, und/oder einen rotierenden Mantel (7) auf
weist; und/oder
daß die Zentrifuge (4) eine Düsenzentrifuge oder ein
Düsenseparator ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß Mantel (7) und Fördereinrichtung (6) mit
unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten rotieren.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umfangsgeschwindigkeit des Mantels (7) ca.
3000 UPM beträgt, und die Umfangsgeschwindigkeit der
Fördereinrichtung (6) ca. 3010 UPM beträgt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lysiereinrichtung (10;
100; 200; 300; 400; 500; 600; 700) am Zentrifugenein
gang (8) und/oder Zentrifugenausgang (9) und/oder in
die Zentrifuge integriert vorgesehen ist und/oder die
Lysiereinrichtung einen eigenen Antrieb aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Siebeinrichtung in der
Schlammzuführung der Zentrifuge (4) und/oder der
Lysiereinrichtung (10; 100; 200; 300; 400; 500; 600;
700) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung zum Fördern von schlammhaltigem Abwasser
mit wenigstens einer Pumpe (820),
dadurch gekennzeichnet, daß
an der Pumpe (820) wenigstens eine Lysiereinrichtung
zum Aufbrechen der Zellen von in den Abwasserschlämmen
enthaltenen Organismen vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Pumpe eine Kanalradpumpe, eine Kreiselpumpe
oder eine rotierende Verdrängerpumpe ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lysiereinrichtung (10;
100; 200; 300; 400; 500; 600; 700) als Friktionsmahl
werk (100; 200) ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Friktionsmahlwerk (100; 200) wenigstens eine
Mahlscheibe (161, 162) zum Zerreiben des Schlammes und
der darin enthaltenen Zellen aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mahlscheibe (161) mit dem Mantel (7) der
Zentrifuge (4) rotiert und sich gegen eine weitere
feststehende Mahlscheibe (162) bewegt, wobei vorzugs
weise der Abstand (170) beider Mahlscheiben (161, 162)
einstellbar ist, wobei der Abstand (170) etwa im Be
reich von 0,5 bis 5 mm liegt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß wenigstens eine Mahlscheibe an ihrer
Mahlfläche (164, 165) Vertiefungen (163), insbesondere
Nuten aufweist, welche vorzugsweise einen Anstellwinkel
gegenüber der Radialrichtung aufweisen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nuten von nicht ausgenommen Bereichen der Mahl
flächen (164, 165) unterbrochen sind, so daß radiale
Nutenreihen ausgebildet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß nebeneinanderliegende Nutenreihen auf Lücke ange
ordnet sind, so daß Bereiche, an denen eine Nutenreihe
unterbrochen ist, die benachbarten Nutenreihen keine
Unterbrechung aufweisen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung an ihrem
Schlammauslaß ein Wehr (190) aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Friktionsmahlwerk (100; 200) wenigstens einen
Mahlkonus (205) zum Zerreiben des Schlammes und der
darin enthaltenen Zellen aufweist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mahlkonus (205) einen rotierenden Außenkonus
(220) mit wenigstens einer Mahlfläche (261) und einen
vorzugsweise feststehenden Innenkonus (230) mit wenig
stens einer Gegenfläche (262) aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens der rotierende Außenkonus (220) auf sei
ner Mahlfläche (261) Vertiefungen (263), insbesondere
Nuten, aufweist, wobei die Nutenbreite vorzugsweise in
der Größenordnung der Nutentiefe liegt, und wobei die
Nuten in Richtung der Mantellinien des Mahlkonus (205)
oder in einem Anstellwinkel hierzu angeordnet sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nuten von nicht ausgenommenen Bereichen der
Mahlflächen (261, 262) unterbrochen sind, so daß Nuten
reihen in Richtung der Mantellinien ausgebildet sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß nebeneinander liegende Nutenreihen auf Lücke ange
ordnet sind, so daß Bereiche, an denen eine Nutenreihe
unterbrochen ist, die benachbarten Nutenreihen keine
Unterbrechung aufweisen.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß Innen- und Außenkonus (230, 220) in
einem Abstand (270) voneinander angeordnet sind, wobei
der Abstand (270) vorzugsweise mittels Anschlag (275)
und Federn während Rotation oder im Stillstand
veränderlich und einstellbar ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lysiereinrichtung (10; 100;
200; 300; 400; 500; 600; 700) als Profilreibe (305)
ausgebildet ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilreibe (305) eine feststehende Außenhülle
(330) und eine rotierende Reibfläche (320) aufweist,
wobei der Abstand (370) zwischen Außenhülle (330) und
Reibfläche (320) einstellbar ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die rotierende Reibfläche (320) Vertiefungen (363),
insbesondere wellenförmige Vertiefungen (363) aufweist,
wobei die Vertiefungen (363) vorzugsweise einen An
stellwinkel zur Drehrichtung der Profilreibe (305) auf
weisen.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß der sich in Richtung des
Schlammauslasses (395) erstreckende Teil (326) der
Reibfläche (320) eine größere Neigung in Richtung auf
die Wand der Außenhülle (330) aufweist, also einen
breiteren Spalt (370) aufweist, als der sich in die Ge
genrichtung erstreckende Teil (325) der Reibfläche
(305).
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schlammzuführung zur Profilrei
be (305) vorzugsweise zentrisch vorgesehen ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand (370) zwischen Reibflä
che (320) und Außenhülle (330) minimal ca. 2 mm bis ma
ximal ca. 10 mm beträgt.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lysiereinrichtung (10; 100;
200; 300; 400; 500; 600; 700) als Walzenquetsche (405)
ausgebildet ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet,
daß die Walzenquetsche (405) wenigstens einen Walzen
satz (441, 442) aufweist, der auf der Innenwand einer
vorzugsweise feststehenden Außenhülle (430) in Innenum
fangsrichtung der Außenhülle (430) rollt.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet,
daß der Walzensatz (441, 442) wenigstens zehn Walzen
aufweist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lysiereinrichtung (10; 100;
200; 300; 400; 500; 600; 700) als Passiertrommel (505)
ausgebildet ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet,
daß die Passiertrommel (505) mehrere Passierelemente
aufweist, welche in einer feststehenden Außenhülle mit
einem vorzugsweise einstellbaren Abstand (570) zur In
nenwand der Außenhülle (530) rotieren.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lysiereinrichtung (10; 100;
200; 300; 400; 500; 600; 700) als Schneidwerk (605)
ausgebildet ist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet,
daß das Schneidwerk (605) rotierende Schneidelementrei
hen (641), insbesondere Messerreihen (641), festste
hende Schneidelemente, insbesondere Messerreihen (641)
sowie ein Wehr (690) am Schlammauslaß (695) aufweist,
wobei die Schneidelementereihen (641) ineinander ein
greifen ohne sich zu berühren.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand (670), die Höhe und die Umfangslänge
der Messer der feststehenden und der rotierenden
Messerreihen (641) einstellbar ist.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, daß die Messer (661, 662) mit einer Ge
schwindigkeit von ca. 50 bis 100 m/s, vorzugsweise ca.
80 m/s rotieren.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Messerreihe (641) eine Mehr
zahl von Messern (661, 662) aufweist, wobei nebeneinan
der liegende Messerreihen auf Lücke angeordnet sind, so
daß Bereiche, an denen eine Messerreihe (661, 662) un
terbrochen ist, die benachbarten Messerreihen (641)
keine Unterbrechung aufweisen.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 37, dadurch
gekennzeichnet, daß die Messerenden (663) einen An
stellwinkel zur Rotationsrichtung des Schneidwerks
(605) aufweisen.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe des Wehrs (690) am
Schlammauslaß (695) einstellbar ist.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lysiereinrichtung (10; 100;
200; 300; 400; 500; 600; 700) als Stiftmahlwerk (705)
ausgebildet ist.
41. Vorrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet,
daß Stiftmahlwerk rotierende Stiftreihen (761; 741),
feststehende Stiftreihen (762; 741) sowie ein Wehr
(790) am Schlammauslaß (795) aufweist, wobei die rotie
renden und die feststehenden Stiftreihen (741) ineinan
der eingreifen ohne sich zu berühren.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand (770) zwischen den feststehenden und
den rotierenden Stiftreihen (761, 762) einstellbar ist.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 40 bis 42, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stifte (761) mit einer Ge
schwindigkeit von ca. 50 bis 100 m/s, vorzugsweise ca.
80 m/s rotieren.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 40 bis 43, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stifte (761, 762) derart ange
ordnet sind, daß nebeneinander liegende Stiftreihen
(741) auf Lücke angeordnet sind, so daß Bereiche, an
denen keine Stifte in einer Stiftreihe (741) vorhanden
sind, die benachbarten Stiftreihen (741) Stifte (761,
762) aufweisen.
45. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 40 bis 44, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stifte (761, 762) einen Winkel
zur Drehachse einschließen.
46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 40 bis 45, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe des Wehrs (790) am
Schlammauslaß (795) einstellbar ist.
47. Kläranlage für Abwasser mit:
wenigstens einem Absetzbecken (802) mit wenigstens einem Zufluß (801);
wenigstens einer Fördereinrichtung (820);
wenigstens einer aeroben Belebungseinrichtung (803);
wenigstens einem anaeroben Reaktor (812);
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kläranlage wenigstens eine Vorrichtung (1; 4, 4a; 820) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 46, aufweist.
wenigstens einem Absetzbecken (802) mit wenigstens einem Zufluß (801);
wenigstens einer Fördereinrichtung (820);
wenigstens einer aeroben Belebungseinrichtung (803);
wenigstens einem anaeroben Reaktor (812);
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kläranlage wenigstens eine Vorrichtung (1; 4, 4a; 820) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 46, aufweist.
48. Kläranlage nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet,
daß sie wenigstens eine Lysiereinrichtung (10; 100;
200; 300; 500; 600; 700) gemäß einem der Ansprüche 9
bis 46 aufweist, welche mit dem Zerkleinerer gekoppelt
ist.
49. Kläranlage nach Anspruch 47 oder 48, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lysiereinrichtung (10; 100;
200; 300; 500; 600; 700) nach der Eindickvorrichtung
angeordnet ist.
50. Kläranlage nach einem der Ansprüche 47 bis 49, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens ein Nachklärbecken (804)
zwischen der aeroben Belebungseinrichtung (803) und der
Eindickungsvorrichtung (1; 4, 4a) angeordnet ist.
51. Kläranlage nach einem der Ansprüche 47 bis 50, dadurch
gekennzeichnet, daß die aerobe Belebungseinrichtung
(803) mit dem Absetzbecken (802) verbunden ist.
52. Kläranlage nach einem der Ansprüche 47 bis 51, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung eine Rück
schlammpumpe (820) ist, welche vorzugsweise hinter dem
Nachklärbecken (804) angeordnet ist und mit einem
Zulauf zu der aeroben Belebungseinrichtung (803)
verbunden ist.
53. Kläranlage nach einem der Ansprüche 47 bis 52, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eindickungsvorrichtung (1; 4, 4a)
eine Zentrifuge ist.
54. Kläranlage nach einem der Ansprüche 47 bis 53, dadurch
gekennzeichnet, daß nach dem anaeroben Reaktor (812)
eine Eindickungs- und/oder Entwässerungsvorrichtung,
vorzugsweise eine Zentrifuge (4a), angeordnet ist.
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