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DE19516310A1 - Vorrichtung zur Positionierung von Knochen - Google Patents

Vorrichtung zur Positionierung von Knochen

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DE19516310A1
DE19516310A1 DE1995116310 DE19516310A DE19516310A1 DE 19516310 A1 DE19516310 A1 DE 19516310A1 DE 1995116310 DE1995116310 DE 1995116310 DE 19516310 A DE19516310 A DE 19516310A DE 19516310 A1 DE19516310 A1 DE 19516310A1
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rods
rod
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bones
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DE1995116310
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H-Juergen Dr Egbers
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Warsaw Orthopedic Inc
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MAN Ceramics GmbH
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Publication date
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Positionierung von mindestens zwei Knochenteilen bestehend aus mindestens zwei Stäben, deren jeweilige Enden mit den Knochenteilen in Verbindung gebracht werden und die einen Mechanismus aufweisen, mit dem die Stäbe zusammengehalten werden und in Spreiz- und/oder Gegenrichtung bewegt werden können.
Es handelt sich hierbei um externe Instrumente zum temporären und/oder permanenten Spreizen oder Zusammenhalten bzw. Fixieren von Knochen. Der Spreizvorgang wird beispielsweise bei Wirbelkörpern während eines Implantationseingriffes benötigt. Bei Brüchen von Knochen aller Art dient die Vorrichtung zur Fixierung der Knochenteile und damit als Anwachshilfe. Unter dem Begriff "Positionierung" ist daher sowohl die Spreizung als auch die Kompression von Knochenteilen zu verstehen.
Eine Vorrichtung zur Positionierung von infolge einer Fraktur getrennten Becken­ knochen ist beispielsweise in der US 4, 501, 144 beschrieben. Die bekannte Vor­ richtung besteht aus als Schrauben ausgebildeten Stäben, die in zwei Gruppen geteilt sind. Jede Gruppe wird in je ein Knochenteil eingeschraubt und mittels eines Metall­ blocks miteinander verankert. Mit einem U-förmigen Gestell und einer an dessen Schenkeln angreifenden Zugstange werden die jeweils am freien Ende der Gestell­ schenkel befestigten Metallblöcke zueinander gezogen, derart, daß die auf die Stäbe und damit auf die Knochen übertragenen Kräfte geeignet sind, die Beckenknochen zusammenzuhalten bzw. in der Lage zu fixieren.
Die Krafteinleitung in die Knochen ist bei derartigen Instrumenten ungünstig, weil bei einer senkrecht auf den externen Schraubenbereich einwirkenden Kraft die im Knochen befindliche Schraubenspitze einen Drehpunkt bildet. Dabei drückt eine Hauptkomponente der Druckkraft im Beispiel eines Beckenknochens in unerwünschter Weise auf die Sakralsymphyse.
In ähnlicher Weise wird im Spreizprozeß die Spreizkraft vorwiegend in den vorderen Bereich der zu spreizenden Knochen eingeleitet, so daß im Beispiel von Wirbelkörpern diese nicht parallel zueinander, sondern keilförmig gespreizt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu entwickeln, mit der Spreiz- oder Kompressionskräfte ausgeübt werden können, die geeignet sind, Knochenteile weitgehend in der gewünschten Weise zu bewegen bzw. zu verschieben.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die zentrale Verbindung der Stäbe miteinander wird der Drehpunkt von der Spitze auf eine außerhalb der Knochen liegende Stelle der Stäbe verlagert, so daß die Übertragung der Kräfte von den Stäben auf die Knochen nicht am Rand, sondern im Inneren der Knochen erfolgt. Damit ist es möglich, durch entsprechendes Anbringen von zwei oder mehreren Stäben gewählter Steifigkeit im bzw. am Knochen gezielte Flächenkräfte und demzufolge die erwünschten Spreizungen bzw. Kompressionen zu erreichen. Die Zentrale Verbindung der Stäbe mittels eines Verbindungselementes erfolgt je nach Anwendung in der körpernahen oder körperfernen Hälfte der Stäbe oder annähernd zentral. Mit der Steifigkeit der Stäbe kann die Druckkraft mehr nach vorne oder mehr ins Innere der Knochenteile verlagert werden.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung werden die Stäbe bei Ausübung einer Kraft durch einen an die körperfernen Enden der Stäbe angreifenden Spannmechanismus gebogen, was durch die zentrale Verbindung der Stäbe eine Kraft­ richtungsumkehr zwischen der vom Spannmechanismus auf die Stäbe ausgeübten Kraft und der von den Stäben auf die Knochen übertragenen Kraft bewirkt. Daraus ergibt sich ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung, nämlich daß die in den gespannten Stäben enthaltene potentielle Energie zur automatischen Nachjustierung der Vorrichtung genutzt werden kann. Gibt der Knochen aufgrund von biologischen Prozessen nach, dann folgen die Stäbe unter Freigabe der gespeicherten Spannkraft dieser Bewegung, indem die Biegung der Stäbe geringer wird. Bei konventionellen Vorrichtungen ist dagegen eine Nachjustierung von Zeit zu Zeit von Hand erforderlich. Dieses ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht mehr nötig.
Das Verbindungselement ist gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung schwenk- bzw. drehbeweglich ausgelegt, derart, daß die vom Spannmechanismus ausgeübten Kräfte von den Stäben möglichst ohne Kraftübertragung auf das Verbindungselement in die Knochen eingeleitet werden können, um die gezielte Wirkung in optimaler Weise zu erreichen. Die Verbindung zwischen dem Spannmechanismus und den Stäben ist zweckmäßigerweise ebenfalls mindestens um eine Achse schwenk- oder drehbar aus­ gestaltet. Bei insbesondere großen Positioniervorrichtungen, wie der Beckenfixateur, können die Verbindungsstellen so ausgebildet werden, daß die Stäbe jeweils um zwei oder drei Koordinaten gedreht oder geschwenkt werden können.
Um eine Anpassung an unterschiedliche Knochengrößen zu gewährleisten, ist das Verbindungselement zusätzlich entlang der Stäbe axial verschiebbar. Diese Aus­ gestaltung dient ebenfalls zur Einstellung der Drehpunktanordnung eines Stabes.
Gemäß einer fertigungstechnisch einfachen Ausgestaltung besteht der Spannmecha­ nismus aus zwei Spannstangen, die jeweils mit ihrem einen Ende mit je einem oder einer Gruppe von Stäben zumindest um eine Achse schwenkbar verbunden sind und deren jeweils anderes Ende gegensinnige Gewinde haben und mit einer die Gewinde umgebenden Spannmutter miteinander verbunden sind. Der Spannvorgang reduziert sich dabei auf das Drehen der Spannmutter, wobei die Spannstangen entweder einander genähert oder auseinander bewegt werden. Im ersten Fall werden die Stäbe zueinander gebogen, was an den Enden im Knochen eine Spreizkraft auslöst. Im zweiten Fall werden die körperfernen Stabenden distrahiert, wodurch die Enden im Knochen der Biegespannung entgegenwirkend die Knochen zusammendrücken.
Um eine Vorrichtung für mehrere Zwecke, insbesondere für unterschiedliche Größen bzw. Knochenabstände verwenden zu können, kann ein in seiner Länge veränderbares Verbindungselement vorgesehen werden, das z. B. ebenfalls aus zwei Schraubstangen und einer Schraubhülse gebildet ist. Damit werden die Stäbe vor dem Einsatz und/oder nach dem Einschrauben der Stäbe in den Knochen auf die für den jeweiligen Anwen­ dungsfall erforderliche Distanz gebracht.
Bei sehr großen Vorrichtungen kann zur Erhöhung der Stabilität eine zusätzliche Verbindung oder Abstützung des Spannmechanismus mit bzw. am Verbindungs­ element vorgesehen werden. Diese kann gemäß einer fertigungstechnisch einfachen Ausgestaltung aus einen Bügel und einer mit ihm zusammenwirkenden Kompressions/ Distrahierstange bestehen. Die freien Enden des Bügels sind jeweils mit mindestens einem Stab, vorzugsweise drehbeweglich, verbunden. Das Mittelteil des Bügels trägt den Spannmechanismus.
Die Verbindung der Stäbe mit dem Verbindungselement bzw. mit der Kompressions/ Distrahierstange oder dem Bügel und mit dem Spannmechanismus erfolgt vorteilhaft mittels Schellen oder Doppelschellen. Die Schellen ermöglichen in einfacher Weise Schwenkbeweglichkeiten um Achsen, die axial zum Stab, zur Stange, zum Spann­ mechanismus und/oder senkrecht dazu gerichtet sind. Bei der Verwendung von mehreren Stäben für ein Knochenteil werden die Enden der Kompressions/Distrahier­ stange oder des Bügels vorzugsweise T-förmig ausgebildet. Die Stäbe können dabei mittels den Schellen am Querträger des T-förmigen Endes schwenkbar befestigt werden.
Die Stäbe können einfache Rundstäbe ggf. mit einer Spitze zum Einbringen in den Knochen sein. In der Regel werden jedoch sogenannte Schanz′sche Schrauben verwendet, die aus Rundstäben bestehen und mit einem Gewinde an einem Ende zum Einschrauben in den Knochen ausgestattet sind. Sie werden je nach gewünschter Steifigkeit aus entsprechendem Material hergestellt. Dazu eignen sich Stähle und Faserverbundmaterialien, wie C-Faserverbund.
Die Stäbe sind gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung mit mehreren Gewindeabschnitten versehen oder insgesamt als Gewindestab ausgebildet. Die knochenfernen Gewindebereiche werden zur axialen Verschiebung des Verbindungs­ elementes und/oder des Spannmechanismus verwendet. Dieses kann mittels drehbaren Schellen geschehen, die mit einem Innengewinde ausgestattet sind.
Die Vorrichtung kann im wesentlichen aus Kohlenstoffaser-Verbundmaterial herge­ stellt werden, wobei Teile auch aus Metall bestehen können. Die Schellen und ggf. die Stäbe bzw. Schanz′schen Schrauben werden vorzugsweise aus Metall hergestellt.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1, 2a und 2b je ein Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 das Funktionsprinzip und
Fig. 4 Details der Beispiele.
Fig. 1 zeigt eine einfache Ausführung eines Spreizinstruments 10 für limitierte Einsatz­ möglichkeiten, bestehend aus zwei in Knochenteile 11, 12 einschraubbaren Stäben 13, 14, die im zentralen Bereich mittels einer als Verbindungselement dienenden Stange 15 miteinander verbunden sind. Am körperfernen Ende 16 der Stäbe 13, 14 greift ein Spannmechanismus 17 an, mit dem die Stäbe 13, 14 zueinander gezogen und damit nach innen gebogen werden. Dieser Spannkraft F₁ entgegenwirkend üben die in die Knochen 11, 12 eingeschraubten Enden 18, 19 eine Spreizkraft F₂ auf die Knochen 11, 12 aus. Aufgrund der an den Verbindungsstellen 20 zwischen Stäben 13, 14 und Verbindungsstange 15 liegenden Drehpunkte verlagert sich die Hauptkraftkomponente ins Innere der Knochen 11, 12, wodurch eine parallele oder sogar am weiter vom Dreh­ punkt 20 entfernteren Knochenbereich 42′ (siehe auch Fig. 3) stärkere Spreizung der beiden Knochen 11, 12 erreicht werden kann. Dieses ist zum Beispiel bei der Spreizung von Wirbelkörpern von Bedeutung. Die stärkere Spreizung im vom Drehpunkt 20 entfernteren Knochenbereich 42′ wird durch steifere Stäbe 13, 14 erreicht.
In Fig. 2a ist eine als Fixateur 21 für Beckenknochen 22 ausgebildete Vorrichtung dargestellt, die aus zwei Gruppen mit je zwei Stäben 23, 24 bzw. 25, 26 gebildet ist, die mittels eines aus einer Verbindungsstange 27 und einem Bügel 28 bestehenden Verbin­ dungselements miteinander verbunden sind. Der Spannmechanismus besteht aus vier den Bügel 28 mit je einem Stab 23-26 verbindenden Spannstangen 29, mit denen jeder Stab individuell gespannt wird. Auch hier erfolgt die Hauptpressung im Inneren der Knochen, die damit vorwiegend über das Iliosakralgelenk 30 gelenkt wird, so daß die Sakralsymphyse 31 gegenüber herkömmlichen Vorrichtungen entlastet ist.
Die nach außen gebogenen Stäbe 23-26 haben damit eine Vorspannung, die automa­ tisch zu einer Selbstjustierung führt. Das Prinzip ist in Fig. 3 näher gezeigt. In der linken Zeichnungshälfte ist in gestrichelten Linien 40 ein Knochenteil 41 in seiner ursprünglichen, ungespannten Position gezeigt. Für einen Spannprozeß wird minde­ stens ein Stab, z. B. eine Distraktions- oder Schanzschraube 43, in je einen der beteiligten Knochenteile 41 eingeschraubt. Anschließend werden ein in der Länge veränderbares, stangenartiges Verbindungselement 27 und der Spannmechanismus 45 mit den Stäben 43 verbunden, die Stäbe 43 mittels des Verbindungselements 44 auf die erforderliche Distanz d gebracht und die Spannkraft F₁ eingeleitet und ggf. mit dem Verbindungselement 27 nachgespannt.
Durch die zentrale Fixierung der Position der Stäbe an den Verbindungsstellen 46 und durch die an den Stabenden angreifenden Kräfte, einerseits des Spannmechanismus (Kraft F₁) und andererseits der Widerstandskraft F₃ der Knochenteile 41, werden die Stäbe 43 gebogen. Dabei üben die Stäbe 43 eine Kraft auf die Knochenteile 41 aus und verschieben diese unter Überwindung der Widerstandskraft F₃ auf die Position 42 (beidseitig mit vollen Linien dargestellt). Die Verbindungsstellen 46 mit dem Verbin­ dungselement 27 bilden dabei jeweils einen Drehpunkt für die Stäbe 43. Das hat zur Folge, daß die auf die Knochen 41 ausgeübte Kraft F₂ am Stabende 47 am größten ist, so daß die Spannkraft F₂ durch die Eindringtiefe der Stäbe 43 im Knochen gezielt ein­ gestellt werden kann. Die Kraftverteilung am Stabende 47 kann durch entsprechende Auslegung der Steifigkeit des Stabes 43 nach den jeweiligen Erfordernissen eingestellt werden. In dem in Fig. 3 dargestellten Spreizvorgang wird demnach der vom Dreh­ punkt 46 entferntere Knochenbereich 42′ je stärker gespreizt desto steifer die Stäbe ausgelegt sind.
Damit ist es möglich, z. B. beim Spreizen von Knochen, diese weitgehend parallel oder gezielt konisch voneinander zu verschieben und beim Zusammendrücken von Knochenteilen die Hauptkraft an eine den Heilungsprozeß fördernden Stelle einzu­ leiten. Die Enden 47 der in gebogener Stellung gehaltenen Stäbe 43 werden aufgrund der gespeicherten Spannkraft den Verschiebungsprozeß über die Zeit fortführen, wenn z. B. durch Heilungsprozesse die Widerstandskraft F₃ geringer wird. D.h., die Knochen­ teile werden, wie in der rechten Hälfte der Fig. 3 gezeigt ist, auf eine neue Position 48 gebracht, wobei der gebogene Stab 43 sich seiner ursprünglichen geraden Aus­ streckung nähert. Diese Wirkung liefert einen automatischen Selbstjustiermechanis­ mus, der insbesondere bei der Kompression von gebrochenen Knochen eine bedeutende Rolle spielt. Wichtig dabei ist die Beweglichkeit der Stäbe 43 an den Verbindungsstellen 46 mit dem Verbindungselement 27. Diese Verbindungen werden im Zusammenhang mit der Fig. 4 näher beschrieben.
Fig. 2b zeigt eine Variante des Beckenfixateurs nach Fig. 2a. Gemäß Fig. 2a greift das Verbindungselement 27 zusammen mit dem Bügel 28 an einem die Stäbe 23-26 tragenden Querträger 56 an. Gemäß Fig. 2b sind die Enden des Bügels 60, die Quer­ träger 56 bildend, T-förmig ausgebildet. Zwischen den Bügelhälften 60′ und 60′′ greift ein als Kompressionsstange 27′ ausgebildetes Verbindungselement an. Nach dem paar­ weise Einführen bzw. Einschrauben der Stäbe 23-26 in die Knochenteile werden die körperfernen Enden der Stäbe 23-26 mit den Spreiz- oder Spannstangen 29 distrahiert. Die Kompression der Knochen 22 erfolgt anschließend mittels der Kompressions­ stange 27′.
Die Ausführung der Verbindungselemente und der Spannmechanismen kann in vielseitiger Art erfolgen. Sie richten sich abgesehen von fertigungs- und handhabungs­ technischen Gesichtspunkten nach der Größe und der Anwendung der Vorrichtung.
Bei kleinen Vorrichtungen und/oder bei Vorrichtungen für nur einen bestimmten Einsatz reicht als Verbindungselement eine Stange 15 mit je einer Öse an den Enden, durch die je ein Stab 13, 14 ohne weitere Fixierung durchgesteckt werden. Fig. 1 zeigt ein derartiges Verbindungselement.
In der Regel wird das Verbindungselement 27 entsprechend Fig. 2, 3 und 4 verstellbar ausgestaltet. Eine sehr einfache Konstruktion besteht gemäß Fig. 4 in zwei Gewindestangen 50, 51, die zumindest teilweise mit gegensinnigen Gewinden 52 bzw. 53 ausgestattet sind, und einer die Gewinden 52, 53 umgebenden Gewindehülse 54. Durch Drehen der Gewindehülse 54 werden die Gewindestangen 50, 51 voneinander weggedrückt oder zueinander gezogen. Damit kann der Abstand d der Stäbe 43 an den jeweiligen Anwendungsfall eingepaßt werden und/oder der gewünschte Kompressions- oder Spreizdruck eingestellt werden.
Das Verbindungselement 27 kann auch mit umgekehrter Anordnung der Bauteile ausgebildet sein, so daß die Stangen 50, 51, als Hülsen mit Innengewinden ausgebildet, mit einer zweiseitigen Schraube zusammenwirken. Die beidseitigen Gewinde sind gegensinnig.
Damit die Kräfte möglichst frei über die Stäbe auf die Knochen übertragen werden können, ist insbesondere bei großen Vorrichtungen und Anwendungen, bei denen starke Kräfte benötigt werden, eine in drei Richtungen x, y, z drehbare Verbindung 55 zwischen den Stäben 23, 24 und dem Verbindungselement 27 vorgesehen. Ein Beispiel ist in Fig. 4a gezeigt. Danach besteht die Verbindung 55 aus dem Querträger 56 und aus mehreren um den Querträger 56 drehbeweglich angebrachten Schellen. Eine Schelle 57 ist am freien Ende der Gewindestange 51 des Verbindungselements 27 fixiert und verbindet den Querträger 56 mit der Gewindestange 51 zu einem T-Stück Der Querträger 56 kann in der Schelle 57 fest verankert oder, wie in Fig. 4 gezeigt ist, um seine Längsachse drehbeweglich angeordnet sein. Mittels Doppelschellen 58 sind die Stäbe 23, 24 an den Querträger 56 angebracht. Die Doppelschellen 58 sind jeweils mit zwei miteinander drehbeweglich (Achse y) verbundenen Schellen 59 und 60 ausgebildet, wobei die eine Schelle 59 den Vollstab 56 drehbeweglich (Achse x) umgibt, und die andere Schelle 60 einen Stab 24 trägt (Fig. 4b). Der Stab 24 kann in der Schelle 60 fest oder um seine Längsachse z drehbeweglich angeordnet sein. Mit einer derartigen Verbindung kann sich der Stab 24 entsprechend der angewandten Kraft­ richtung F₁₁, F₁₂ ausrichten, derart, daß eine Krafteinleitung in die Verbindung 55 auf ein Minimum reduziert wird.
In Fig. 4a sind sogenannte Schanz′sche Schrauben als Stäbe 23, 24 gezeigt, die in den Knochen eingeschraubt werden und durch einen Vollstab mit einem Gewinde 49 gekennzeichnet sind. Der Stab kann weitere Gewindebereiche aufweisen oder, wie es in Fig. 4b gezeigt ist, als Gewindestab 49′ ausgebildet sein. Die knochenfernen Gewinde können zur Verschiebung des Verbindungselements und/oder des Spannmechanismus entlang der Stäbe dienen.
Bei großen Vorrichtungen 21, wie z. B. für die Beckenfixation, ist das Verbindungs­ element gestellartig mit einem Bügel 28 und einer Spannstange 27, wie vorstehend beschrieben, ausgebildet. Der Bügel 28 dient zur Stabilisierung der Vorrichtung, indem es das Verbindungselement und den Spannmechanismus 29 zu einem gemeinsamen Gestell verbindet.
Der Spannmechanismus läßt sich ebenfalls nach unterschiedlichen Techniken aus­ bilden. Einfache Konstruktionen bilden Schraubstangenpaare 65 (Fig. 1), 66 (Fig. 2a), wie sie bereits im Zusammenhang mit dem Verbindungselement 27 beschrieben wurden, oder eine Schraubstange 67 gemäß Fig. 3.
Gemäß Fig. 1 besteht der Spannmechanismus 17 in einem Schraubstangenpaar 65 mit einer Hülsenmutter 68 entsprechend der Ausbildung des in Fig. 4 gezeigten Verbin­ dungselementes 27.
Bei der Vorrichtung gemäß Fig. 2a sind für jeden Stab 23-26 ein gesonderter Spann­ mechanismus 29 gleicher Ausbildung wie bei Fig. 1 vorgesehen. Das eine Ende eines jeden Spannmechanismus ist mit jeweils einem Stab und das andere Ende mit dem Bügel 28 des Verbindungselements verbunden.
Die Vorrichtungen nach Fig. 1 und 2 sind sowohl für Spreiz- als auch für Kompressionsvorgänge verwendbar. Je nach Anwendung werden die Schraubenpaare 65 bzw. 66 durch Drehen der Hülsenmutter 68 entweder in die eine Richtung ausein­ ander gedrückt oder in die andere Richtung zueinander gezogen. Damit dient die Vorrichtung im ersten Fall als Kompressionsinstrument (Fig. 2a) und im anderen Fall als Spreizinstrument (Fig. 1).
Fig. 3 zeigt ein weiteres Beispiel eines Spannmechanismus 45, der aus einer Schraub­ stange 67 besteht, auf deren Enden je eine Schraubenmutter 70 aufgeschraubt ist. Gemäß Fig. 3 befinden sich die Schraubenmuttern außerhalb der Stäbe 43. In dieser Position können die freien Stabenden nur zusammengedrückt werden, was am anderen Stabende 47 eine Spreizwirkung ausübt. Die Umfunktionierung in ein Kompressions­ instrument wird dadurch erreicht, daß die Schraubenmuttern 70 zwischen den beiden Stäben 43 angeordnet werden.
Sämtliche Bauteile der beschriebenen Positioniervorrichtungen können aus Faser­ verbundmaterial, insbesondere C-Faserverbund hergestellt werden. Es ist natürlich auch möglich, einen Teil der Bauteile, wie die Schellen, die Stäbe oder Schraubteile beispielsweise aus Metall, insbesondere Stahl herzustellen.
Die beschriebene Vorrichtung zur Positionierung von Knochen ist nicht nur zum Spreizen von Wirbelkörpern oder zum Fixieren von Beckenknochen, sondern auch für die Behandlung von Knochenbrüchen aller Art verwendbar. So können Unterschenkel­ brüche, Fersenbeinbrüche und andere Brüche fixiert wie auch Knochenteile im Brust­ bereich oder anderswo gestreckt werden.

Claims (7)

1. Vorrichtung zur Positionierung von mindestens zwei Knochenteilen bestehend aus mindestens zwei Stäben, deren jeweilige Enden mit den Knochenteilen in Verbindung gebracht werden und die einen Mechanismus aufweisen, mit dem die Stäbe zusammengehalten und in Spreiz- und/oder Gegenrichtung bewegt werden können, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (13, 14; 23-26; 43) im mittleren oder körpernahen Bereich mittels eines Verbindungselements (15; 27, 28) miteinander verbunden sind und jeweils am körperfernen Ende einen Spannmechanismus (17, 29, 45) aufweisen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungen (20, 20′; 46, 46′; 58) des Verbindungselements (15; 27, 28) und/oder des Spann­ mechanismus (17, 29, 45) mit den Stäben (13, 14; 23-26; 43) mindestens um eine Achse schwenk- oder drehbeweglich ausgestaltet sind und daß die Vorrichtung zumindest teilweise aus Kohlenstoffaserverbundwerkstoff besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein stabförmiges, in seiner Länge veränderbar ausgestaltetes Verbindungselement (27) vorgesehen ist, dessen Enden gegebenenfalls zur Aufnahme von jeweils einer Gruppe von Stäben (23, 24 bzw. 25, 26) T-förmig ausgebildet sind (Fig. 4).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement aus einem Bügel (28) und einer die Bügelhälften verbindenden Kompressionsstange (27) besteht und daß die Bügelenden T-förmig ausgestaltet und jeweils gelenkig oder schwenkbar mit einer Gruppe von Stäben (23, 24 bzw. 25, 26) verbunden sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (13, 14; 23-26; 43) am in den Knochen einsetzbaren Ende und/oder am körperfernen Ende Gewinde (49) aufweisen oder als Gewindestab (24′) ausgebildet sind.
6. Anwendung der Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche als Spreizinstrument (10) für Wirbelsäulen-Eingriffe.
7. Anwendung der Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche als Fixateur (21) zum Fixieren eines offenen Beckenringes (22).
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