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DE19516025A1 - Quaderförmiger Kasten - Google Patents

Quaderförmiger Kasten

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DE19516025A1
DE19516025A1 DE19516025A DE19516025A DE19516025A1 DE 19516025 A1 DE19516025 A1 DE 19516025A1 DE 19516025 A DE19516025 A DE 19516025A DE 19516025 A DE19516025 A DE 19516025A DE 19516025 A1 DE19516025 A1 DE 19516025A1
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Franz Delbrouck 58710 Menden De GmbH
Franz Delbrouck GmbH
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Franz Delbrouck 58710 Menden De GmbH
Franz Delbrouck GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft einen quaderförmigen Kasten, vorzugsweise aus Kunststoff zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren, als Zusatz zu P 44 47 205.6 und 195 01 973.3, mit Seitenwandungen, Bodenwandungen, einem mündungsseitig umlaufenden Greif- und Stapelrand sowie bodenseitig vorgesehener Aufstandsfläche gegebenenfalls mit Stapelvorsprüngen zum Aufstapeln gleicher Kästen aufeinander und/oder in Kreuzverbundstapelung, wobei zwei zueinander parallele Seitenwandungen und eine der beiden anderen Seitenwandungen vom bündigen Bodenanschluß ausgehend zur Mündung hin in einer Stufe zur Kasten­ außenseite hin versetzt sind, wobei die Stufenbreite etwa der Wandungsstärke der Seitenwandungen entspricht, oder zwei gegenüberstehende Seitenwandungen und mindestens eine der beiden anderen Seitenwandungen vom bündigen Bodenanschluß zur Mündung hin divergierend verlaufen, wobei die Divergenz einer jeden Wandung gegenüber dem Lot auf den Kastenboden etwa der Wandungsstärke entspricht, wobei mindestens die verbleibende, nicht gestufte Seitenwand oder auch die dieser gegen­ überstehende Seitenwand von einem zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg verlaufend und divergierend gerichtet verläuft und bei gestuften Seitenwandungen im Niveau der Stufe der benachbarten Wandungen in einen dem Stufenversatz der benachbarten Wandungen entsprechend nach außen versetzten Wandungsteil übergeht, der parallel zum entsprechenden Wandungsteil der gegenüberstehenden gestuften Seitenwandung verläuft, wobei dieser Wandungsteil ebenso wie der entsprechende Wandungsteil der gegenüberstehenden Wandung mindestens eine fensterartige Ausnehmung auf­ weist, die sich von einem mündungsnahen Bereich bis in die Nähe der Stufe oder bis zur Stufe erstreckt oder bei ungestuften divergierenden Seitenwandungen fensterartige Ausnehmungen in den Seitenwandungen vorgesehen sind, die sich von einem mündungsnahen Bereich bis zu einem der Einschachteltiefe entsprechenden bodennahen Bereich erstrecken, wobei am Boden über die bündig anschließenden unteren Wandungsteile der mit Ausnehmungen im oberen Bereich versehenen Seitenwandungen in Verlängerung des Bodens vorstehende Bereiche ausgebildet sind, die zum Zwecke der verschachtelten Stapelung gleicher Kästen in Säulenstapelung in die Ausnehmungen eines untergeschachtelten Kastens eingreifen und die zum Zwecke der Aufeinanderstapelung in Säulenstapelung auf dem Mündungsrand eines untergestapelten Kastens aufliegen und mit diesem in der Außenflucht bündig abschließen, wobei vorzugsweise unterhalb des Bodens Stapelvorsprünge ausgebildet sind, die bei in Säulenstapelung aufeinander gestapelten Kästen in die Mündung des untergestapelten Kastens eingreifen und bei ineinandergeschachtelten Kästen auf der bodennahen Randkante der jeweiligen Ausnehmung sich abstützen.
Demzufolge sind Alternativlösungen vorgesehen. Einerseits ist es möglich, zwei parallele Seitenwandungen, beispielsweise die kürzeren Seitenwandungen, vom bündigen Bodenanschluß ausgehend zur Mündung hin in einer Stufe zur Kastenaußenseite hin versetzt auszubilden, so daß sich also der zwischen den Wänden eingeschlossene Hohlraum zur Mündung hin stufig verbreitert, wobei die Stufenbreite etwa der Wandungsstärke der Seitenwandungen entspricht. Eine der beiden weiteren Seitenwandungen, vorzugsweise der breiteren Seitenwandung, kann dabei ebenfalls stufig ausgebildet sein und sich vom bündigen Bodenanschluß ausgehend zur Mündung des Kastens zur Kastenaußenseite hin erweitern, so daß der Kasteninnenraum mündungsseitig vergrößert ist. Auch hierbei entspricht die Stufenbreite dann der Wandungsstärke der Seitenwandung. Bei dieser Ausführungsform kann dann die weitere Seitenwandung, vorzugsweise die weitere breite Seitenwandung, die nicht gestuft ist von einem zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg verlaufend und divergierend den Kasteninnenraum erweiternd gerichtet verlaufen. Es kann aber auch die dieser Wandung gegen­ überstehende Seitenwandung in gleicher Weise ausgebildet sein. Anstelle der stufigen Ausbildung ist auch eine Ausbildung möglich, in der zwei einander gegenüberstehende Seitenwandungen vom bündigen Bodenanschluß zur Mündung hin divergierend (ungestuft oder gestuft) verlaufen, wobei die Divergenz einer jeden Wandung gegenüber dem Lot auf den Kastenboden etwa der Wandungsstärke entspricht. Dabei können dann die beiden anderen Seitenwandungen entweder beide von einem zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg und divergierend verlaufen (gestuft oder ungestuft) oder aber nur eine der beiden Seitenwandungen hat den starken Divergenzwinkel aufgrund des Versatzmaßes eines Mehrfachen der Wandungsstärke und die andere Seitenwandung hat nur eine Divergenz, die der Divergenz der anderen beiden gegenüberstehenden Seitenwandungen entspricht. Bei allen diesen Ausbildungen sind dann in den entsprechenden Wandungsteilen fensterartige Ausnehmungen vorgesehen, in die die Verlängerungen des Bodens in Form vorstehender Bereiche einsetzbar sind, sofern die Kästen in Schachtel­ stapelung zusammengefügt werden sollen.
Gemäß dieser Ausbildung ist es möglich, entsprechende Kästen in gleichsinniger Anordnung oder auch in 180° um die Hochachse gedrehter Anordnung säulenartig übereinander zu stapeln, wobei die aufgestapelten Kästen jeweils sich mit dem über dem Boden vorstehenden Bereich an zwei parallelen Randkanten auf dem darunter befindlichen Kasten, insbesondere dessen Mündungsrand oder Mündungsrandteilen, abstützen können. Es ist auch eine Verbundstapelung mit solchen Kästen möglich.
Zur platzsparenden Leerschachtelung solcher Kästen können diese ineinandergeschachtelt werden, wozu einem leeren Kasten als untersten Kasten ein einzuschachtelnder Kasten gleicher Art in Schräghaltung so zugeführt werden kann, daß dieser einzuschachtelnde Kasten zunächst in einer Schräglage in die Mündung des darunter befindlichen Kastens eingeführt wird, wobei der schräge Wandungsbereich den Freiraum zur Verfügung stellt, damit der einzuschachtelnde Kasten mit seinem an der Schrägfläche befindlichen Bodenvorsprung in das entsprechende Fenster oder die Ausnehmung des darunter befindlichen Kastens eingesetzt und geringfügig gegenüber diesem seitlich verschoben werden kann, so daß die an der dazu parallelen Randkante des Bodens befindliche Vorsprungsausbildung ebenfalls in den unter dem einzuschachtelnden Kasten befindlichen Kasten eingeschoben werden kann, bis auch dieser Vorsprung die entsprechende Ausnehmung (fensterartige Öffnung) erreicht. Anschließend wird der eingeschachtelte Kasten zwangsläufig durch die Schrägfläche in eine Sollposition überführt, in der er achsgerecht in den unseren Behälter oder Kasten eingeschachtelt ist. Die Einschachteltiefe ist insbesondere von der entsprechenden Höhe der Ausnehmungen abhängig, wobei diese Höhen entsprechend dem gewünschten Einschachtelgrad gewählt werden kann. Begrenzend für den Grad der Einschachtelung ist zudem die Anordnung des Stufenversatzes, da bei eingeschachteltem Kasten der obere Rand in der Unterfläche der Stufe auf der Randkante des darunter befindlichen Kastens aufsitzt. Je nach Abstand der Stufenausbildung vom Mündungsrand des Kastens kann in weiterer Abhängigkeit von der Höhe des Fensters der Grad der Verschachtelung bestimmt werden.
Die fensterartigen Ausnehmungen, ebenso wie die entsprechenden vorstehenden Bereich des Kastenbodens, die in diese Ausnehmungen einsetzbar sind, können unterschiedliche Form, Höhe und Anordnung sowie Anzahl aufweisen. Beispielsweise ist es möglich, zwei parallele Ausnehmungen in den jeweiligen Seitenwandungen auszubilden, wobei dann entsprechend zwei vorstehende Bereich als Verlängerung der Bodenfläche vorzusehen sind. Zudem kann bevorzugt unterhalb des Bodens die Anordnung von Stapelvorsprüngen vorgesehen sein, die bei in Säulen­ stapelung aufeinandergestapelten Kästen in die Mündung des darunter gestapelten Kastens eingreifen und bei ineinandergeschachtelten Kästen auf der bodennahen Randkante der jeweiligen Ausnehmung sich abstützen.
Der Begriff "parallel" im Oberbegriff des Anspruches 1 ist im weiteren Sinne auch so zu verstehen, daß die entsprechenden Seitenwandungen nicht exakt parallel zueinander ausgerichtet sind, sondern geringfügig vom Boden zur Mündung divergieren, was der Entformungs­ konizität entspricht. Auch eine größere Konizität ist unter Umständen nützlich und erforderlich, um eine entsprechende Nestbarkeit (Schachtelung) zu ermöglichen. Alle diese Möglichkeiten sind unter dem Begriff "parallel" zu subsumieren.
Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, dieses Stapel-/Schachtel-Prinzip der Kästen auch auf solche Kästen zu übertragen, die eine erhöhte Präsentations­ aufgabe erfüllen können.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß der mündungsseitig vorgesehene Greif- und Stapelrand Unter­ brechungen oder zur Mündung offene Ausnehmungen aufweist, wobei die fensterartigen Ausnehmungen und die vorstehenden Bereiche nur in den verbleibenden Eckbereichen des Kastens ausgebildet sind.
Dadurch, daß der Greif- und Stapelrand großflächige Unterbrechungen oder zur Mündung offene Ausnehmungen aufweist, ist ausreichend Sichtfläche und Blickfläche gebildet, um bei einer Anordnung eines solchen Kastens in einem Verkaufslokal die darin befindliche Ware ausreichend und gut sichtbar darzustellen. Beispielsweise ist eine solche Präsentation bei der Anordnung von Obstwaren, wie Bananen oder Weintrauben besonders bevorzugt. Um das Stapelprinzip und auch das Schachtel­ prinzip dabei verwirklichen zu können, ist die Anordnung der entsprechenden die Stapelung und Schachtelung ermöglichenden Elemente in den Eckbereichen vorgesehen, die sich säulenartig vom Kastenboden abragend vertikal erstrecken. Diese Eckbereiche sind ausreichend breit ausgebildet, um die Anordnung von entsprechenden Ausnehmungen und vorstehenden Elementen zu ermöglichen.
Des weiteren ist bevorzugt vorgesehen, daß im Inneren des Kastens Ablageflächen für Ware, insbesondere Obst oder dergleichen, z. B. Bananen oder Trauben, mit vorzugsweise der Warenanlagefläche angepaßter Kontur ausgeformt sind, und daß Halteelemente wie Deckelelemente, Riemen, Gliederketten, Folien, Folienstreifen am Kasten, vorzugsweise im Bereich dessen Mündung angeordnet sind, mittels derer die eingesetzte Ware auf Anlage an den Kastenboden oder die Ablageflächen halterbar ist, wobei zwischen Ware und Halteelementen Polstermittel angeordnet sind, die vorzugsweise an den Halteelementen befestigt oder befestigbar sind.
Auf diese Weise ist bei gefüllten Kästen eine ordnungsgemäße und gegliederte Ablage von Obst oder dergleichen möglich, wobei beispielsweise bei Bananen die Ablagefläche gestuft konkav ausgebildet sein kann, so daß zwei Reihen von Bananenpaketen nebeneinander in dem Kasten unterzubringen sind. Um zu vermeiden, daß derartige Waren beim Transport durch Stoßbelastung beschädigt werden, insbesondere Druckstellen erhalten, ist die vorzugsweise Anordnung von Halteelementen vorgesehen, die mittels geeigneter Polstermittel auf die in dem Kasten befindliche Ware einwirken, so daß die Ware zwar weich gehalten ist, aber dennoch gegen Stoßbelastungen ausreichend geschützt ist.
Bevorzugt ist dazu vorgesehen, daß die Polstermittel Schaumstoff- oder Weichpolsterstreifen sind.
Eine weiter bevorzugte Ausbildung wird darin gesehen, daß die Halteelemente als leporelloartig faltbare Scharnierklappen ausgebildet sind, die in der Freigabe­ position zusammengefaltet im Bereich einer Seitenwand, parallel zu dieser gerichtet anzuordnen sind und in der Transportlage auseinandergefaltet die im Behälter befindliche Ware abdecken und hinter der Mündungsebene des Kastens zurückliegen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 Einen erfindungsgemäßen Kasten in isometrischer Darstellung;
Fig. 2 desgleichen mit einem über die im Kasten befindliche Ware gelegten Halteelement;
Fig. 3 die Anordnung von mehreren derartigen Kästen in Stapelanordnung (links gezeigt) und Schachtelanordnung (rechts gezeigt);
Fig. 4 und 5 eine Darstellung von zwei Kästen bei dem Bewegungsablauf des Einschachtelns;
Fig. 6 bis 8 eine schematische Schnittdarstellung eines Kastens in unterschiedlichen Funktions­ situationen.
In den Zeichnungen sind quaderförmige Kästen aus Kunststoff zum Transport und zur Aufbewahrung von Bananen gezeigt. Sie weisen zueinander parallele Seitenwandungen 1, 4 und zwei weitere parallele Seitenwandungen 2, 3 auf, die jeweils vom bündigen Bodenanschluß ausgehend zur Mündung hin in einer Stufe 7 zur Kastenaußenseite hin versetzt sind. Die Stufenbreite entspricht etwa der Wandungsstärke der Seitenwandungen. Im Ausführungsbeispiel ist die eine nicht gestufte Seitenwand 3 von einem zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens 5 (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg verlaufend und divergierend oder bogenförmig gerichtet. Sie geht im Niveau der Stufe 7 der benachbarten Wandungen 1, 4 in einen dem Stufenversatz der benachbarten Wandungen entsprechend nach außen versetzten Wandungsteil 9 über, der parallel zum entsprechenden Wandungsteil 10 der gegenüberstehenden gestuften Seitenwandung verläuft. Dieser Wandungsteil 9 weist ebenso wie der entsprechende Wandungsteil 10 der gegenüberstehenden Wandung jeweils nahe des Eckbereiches eine sich von einem mündungsnahen Bereich bis in die Nähe der Stufe 7 erstreckende fenster­ artige Ausnehmung 11, 12 auf. Diese erstrecken sich von einem mündungsnahen Bereich bis zum einem der Einschachteltiefe entsprechenden bodennahen Bereich.
Am Boden 5 sind über die bündig anschließenden unteren Wandungsteile 8, 13 der mit Ausnehmungen 11, 12 im oberen Bereich versehenen Seitenwandungen 2, 3 in Verlängerung des Bodens 5 vorstehende Bereiche 14, 15 ausgebildet, die zum Zwecke der verschachtelten Stapelung gleicher Kästen in Säulenstapelung in die Ausnehmungen 11, 12 eines untergeschachtelten Kastens eingreifen und die zum Zwecke der Aufeinanderstapelung in Säulenstapelung auf dem Mündungsrand eines untergestapelten Kastens aufliegen und mit diesem in der Außenflucht vorzugsweise bündig abschließen. Dabei sind vorzugsweise unterhalb des Bodens 5 Stapelvorsprünge 6 ausgebildet, die bei in Säulenstapelung aufeinander gestapelten Kästen in die Mündung des jeweils untergestapelten Kastens eingreifen und bei ineinandergeschachtelten Kästen auf der bodennahen Randkante der jeweiligen Ausnehmung 11, 12 sich abstützen können.
Um einen solchen Kasten zur Präsentation von Waren in einem Verkaufslokal noch geeigneter zu machen, ist der mündungsseitig vorgesehene Greif- und Stapelrand mit Unterbrechungen oder zur Mündung offenen Ausnehmungen 22 versehen, wobei die fensterartigen Ausnehmungen 11, 12 und die vorstehenden Bereiche 14, 15 nur in den verbleibenden relativ schmalen Eckbereichen des Kastens ausgebildet sind. In den durch die Ausnehmungen der Seitenwandungen 2, 3 gebildeten Freiraum können auch entsprechende Wandungsteile eines eingeschachtelten Kastens eingreifen, die ungestuft bis zum Boden des Kastens reichen und zwischen den zurückgestuften Eckbereichen liegen, in denen die Vorsprünge 15 angeordnet sind. Im Inneren des Kastens sind Ablageflächen für Ware, im Ausführungsbeispiel für Bananen gebildet, wobei die Ablageflächen der Warenanlagefläche in ihrer Kontur angepaßt sind, also gestuft konkav bogenförmig, wie insbesondere aus den Darstellungen gemäß Fig. 4 und 5 ersichtlich ist. Auf diese Weise ist es möglich, zwei Reihen von Bananenpaketen in dem Kasten zu präsentieren und für den angesprochenen Käufer ansprechend darzustellen. Dies ist beispielsweise aus der Fig. 1 deutlich ersichtlich. Um zu erreichen, daß die Ware, insbesondere die in den Kasten eingelegten Bananen während des Transportes der Kästen keine Relativbewegungen ausführen können, sondern relativ sicher und dennoch weich an die Anlageflächen angedrückt gehalten werden, sind im Ausführungsbeispiel Halteelemente 23 in Form von Deckelelementen vorgesehen. Anstelle dieser Elemente können auch Riemen, Gliederketten, Folien, Folienstreifen oder dergleichen am Kasten befestigt sein. Die entsprechenden Halteelemente sind vorzugsweise im Bereich der Mündung des Kastens angeordnet. Mittels dieser Halteelemente 23 kann die in dem Kasten befindliche Ware auf Anlage an den Kastenboden 5 oder die entsprechenden Ablageflächen gehalten werden, wobei zwischen der Ware und den Halteelementen 23 Polstermittel 24 angeordnet sind, die vorzugsweise an den Halteelementen 23 befestigt oder befestigbar sind. Vorzugsweise sind die Polstermittel als Schaumstoff oder Weichpolsterstreifen ausgebildet. Im Ausführungsbeispiel sind die Halteelemente 23 als leporelloartig faltbare Scharnierklappen ausgebildet, die in der Freigabeposition gemäß Fig. 1 und 6 zusammengefaltet im Bereich einer Seitenwand, nämlich im Bereich der Seitenwand 3, parallel zu dieser gerichtet anzuordnen sind, während sie in der Transportlage gemäß Fig. 2 bzw. Fig. 8 auseinander­ gefaltet sind und die im Behälter befindliche Ware (Bananen) abdecken und dabei hinter der Mündungsebene des Kastens zurückliegen. Durch diese Ausbildung wird eine ausreichende Transportsicherung erreicht, wobei die Halteelemente bei der anschließenden Präsentation der Waren in Verkaufslokalen nicht störend wirken, da sie außerhalb des von der Ware belegten Bereiches an eine Wandfläche angelegt sind.
Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (4)

1. Quaderförmiger Kasten, vorzugsweise aus Kunststoff zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren, als Zusatz zu P 44 47 205.6 und zu 195 01 973.3, mit Seitenwandungen, Bodenwandungen, einem mündungsseitig umlaufenden Greif- und Stapelrand sowie bodenseitig vorgesehener Aufstandfläche gegebenenfalls mit Stapel­ vorsprüngen zum Aufstapeln gleicher Kästen aufeinander und/oder in Kreuzverbundstapelung, wobei zwei zueinander parallele Seitenwandungen (1, 4) und eine der beiden anderen Seitenwandungen (2, 3) vom bündigen Bodenanschluß ausgehend zur Mündung hin in einer Stufe (7) zur Kastenaußenseite hin versetzt sind, wobei die Stufenbreite etwa der Wandungsstärke der Seitenwandungen entspricht, oder zwei gegenüber­ stehende Seitenwandungen (1, 4) und mindestens eine der beiden anderen Seitenwandungen (2 oder 3) vom bündigen Bodenanschluß zur Mündung hin divergierend verlaufen, wobei die Divergenz einer jeden Wandung gegenüber dem Lot auf den Kastenboden etwa der Wandungsstärke entspricht, wobei mindestens die verbleibende, nicht gestufte Seitenwand (3) oder auch die dieser gegenüberstehende Seitenwand (2) von einem zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens (5) (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg verlaufend und divergierend gerichtet verläuft und bei gestuften Seitenwandungen im Niveau der Stufe (7) der benachbarten Wandungen (1, 4) in einen dem Stufen­ versatz der benachbarten Wandungen entsprechend nach außen versetzten Wandungsteile (9) übergeht, der parallel zum entsprechenden Wandungsteil (10) der gegenüberstehenden gestuften Seitenwandung (2) verläuft, wobei dieser Wandungsteil (9) ebenso wie der entsprechende Wandungsteil (10) der gegenüber­ stehenden Wandung mindestens eine fensterartige Aus­ nehmung (11, 12) aufweist, die sich von einem mündungsnahen Bereich bis in die Nähe der Stufe (7) oder bis zur Stufe (7) ersteckt oder bei unge­ stuften divergierenden Seitenwandungen fensterartige Ausnehmungen (11, 12) in den Seitenwandungen (2, 3) vorgesehen sind, die sich von einem mündungsnahen Bereich bis zu einem der Einschachteltiefe entsprechenden bodennahen Bereich erstrecken, wobei am Boden (5) über die bündig anschließenden unteren Wandungsteile (8, 13) der mit Ausnehmungen (11, 12) im oberen Bereich versehenen Seitenwandungen (2, 3) in Verlängerung des Bodens (5) vorstehende Bereiche (14, 15) ausgebildet sind, die zum Zwecke der verschachtelten Stapelung gleicher Kästen in Säulenstapelung in die Ausnehmungen (11, 12) eines untergeschachtelten Kastens eingreifen und die zum Zwecke der Aufeinanderstapelung in Säulenstapelung auf dem Mündungsrand eines untergestapelten Kastens aufliegen und mit diesem in der Außenflucht bündig abschließen, wobei vorzugsweise unterhalb des Bodens (5) Stapelvorsprünge (6) ausgebildet sind, die bei in Säulenstapelung aufeinander gestapelten Kästen in die Mündung des untergestapelten Kastens eingreifen und bei ineinandergeschachtelten Kästen auf der bodennahen Randkante der jeweiligen Ausnehmung (11, 12) sich abstützen, dadurch gekennzeichnet, daß der mündungsseitig vorgesehene Greif- und Stapelrand Unterbrechungen oder zur Mündung offene Ausnehmungen (22) aufweist, wobei die fensterartigen Ausnehmungen (11, 12) und die vorstehenden Bereiche (14, 15) nur in den verbleibenden Eckbereichen des Kastens ausgebildet sind.
2. Kasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren des Kastens Ablageflächen für Ware, insbesondere Obst oder dergleichen, z. B. Bananen oder Trauben, mit vorzugsweise der Warenanlagefläche angepaßter Kontur ausgeformt sind, und daß Halte­ elemente (23) wie Deckelelemente, Riemen, Glieder­ ketten, Folien, Folienstreifen am Kasten, vorzugsweise im Bereich dessen Mündung angeordnet sind, mittels derer die eingesetzte Ware auf Anlage an den Kasten­ boden (5) oder die Ablageflächen halterbar ist, wobei zwischen Ware und Halteelementen (23) Polstermittel (24) angeordnet sind, die vorzugsweise an den Halte­ elementen (23) befestigt oder befestigbar sind.
3. Kasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Polstermittel (24) Schaumstoff- oder Weich­ polsterstreifen sind.
4. Kasten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (23) als leporelloartig faltbare Scharnierklappen ausge­ bildet sind, die in der Freigabeposition zusammen­ gefaltet im Bereich einer Seitenwand (1 bis 4), parallel zu dieser gerichtet anzuordnen sind und in der Transportlage auseinandergefaltet die im Behälter befindliche Ware abdecken und hinter der Mündungsebene des Kastens zurückliegen.
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