DE19516025A1 - Quaderförmiger Kasten - Google Patents
Quaderförmiger KastenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen quaderförmigen Kasten,
vorzugsweise aus Kunststoff zum Transport und zur
Aufbewahrung von Waren, als Zusatz zu P 44 47 205.6 und
195 01 973.3, mit Seitenwandungen, Bodenwandungen, einem
mündungsseitig umlaufenden Greif- und Stapelrand sowie
bodenseitig vorgesehener Aufstandsfläche gegebenenfalls
mit Stapelvorsprüngen zum Aufstapeln gleicher Kästen
aufeinander und/oder in Kreuzverbundstapelung, wobei
zwei zueinander parallele Seitenwandungen und eine der
beiden anderen Seitenwandungen vom bündigen Bodenanschluß
ausgehend zur Mündung hin in einer Stufe zur Kasten
außenseite hin versetzt sind, wobei die Stufenbreite
etwa der Wandungsstärke der Seitenwandungen entspricht,
oder zwei gegenüberstehende Seitenwandungen und mindestens
eine der beiden anderen Seitenwandungen vom bündigen
Bodenanschluß zur Mündung hin divergierend verlaufen,
wobei die Divergenz einer jeden Wandung gegenüber dem
Lot auf den Kastenboden etwa der Wandungsstärke
entspricht, wobei mindestens die verbleibende, nicht
gestufte Seitenwand oder auch die dieser gegen
überstehende Seitenwand von einem zum Kasteninneren
versetzten Ende des Bodens (Versatzmaß ein Mehrfaches
der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg
verlaufend und divergierend gerichtet verläuft und bei
gestuften Seitenwandungen im Niveau der Stufe der
benachbarten Wandungen in einen dem Stufenversatz der
benachbarten Wandungen entsprechend nach außen versetzten
Wandungsteil übergeht, der parallel zum entsprechenden
Wandungsteil der gegenüberstehenden gestuften
Seitenwandung verläuft, wobei dieser Wandungsteil ebenso
wie der entsprechende Wandungsteil der gegenüberstehenden
Wandung mindestens eine fensterartige Ausnehmung auf
weist, die sich von einem mündungsnahen Bereich bis in
die Nähe der Stufe oder bis zur Stufe erstreckt oder bei
ungestuften divergierenden Seitenwandungen fensterartige
Ausnehmungen in den Seitenwandungen vorgesehen sind,
die sich von einem mündungsnahen Bereich bis zu einem
der Einschachteltiefe entsprechenden bodennahen Bereich
erstrecken, wobei am Boden über die bündig anschließenden
unteren Wandungsteile der mit Ausnehmungen im oberen
Bereich versehenen Seitenwandungen in Verlängerung des
Bodens vorstehende Bereiche ausgebildet sind,
die zum Zwecke der verschachtelten Stapelung gleicher
Kästen in Säulenstapelung in die Ausnehmungen eines
untergeschachtelten Kastens eingreifen und die zum
Zwecke der Aufeinanderstapelung in Säulenstapelung auf
dem Mündungsrand eines untergestapelten Kastens
aufliegen und mit diesem in der Außenflucht bündig
abschließen, wobei vorzugsweise unterhalb des Bodens
Stapelvorsprünge ausgebildet sind, die bei in
Säulenstapelung aufeinander gestapelten Kästen in
die Mündung des untergestapelten Kastens eingreifen
und bei ineinandergeschachtelten Kästen auf
der bodennahen Randkante der jeweiligen Ausnehmung sich
abstützen.
Demzufolge sind Alternativlösungen vorgesehen. Einerseits
ist es möglich, zwei parallele Seitenwandungen,
beispielsweise die kürzeren Seitenwandungen, vom bündigen
Bodenanschluß ausgehend zur Mündung hin in einer Stufe
zur Kastenaußenseite hin versetzt auszubilden, so daß
sich also der zwischen den Wänden eingeschlossene Hohlraum
zur Mündung hin stufig verbreitert, wobei die Stufenbreite
etwa der Wandungsstärke der Seitenwandungen entspricht.
Eine der beiden weiteren Seitenwandungen, vorzugsweise
der breiteren Seitenwandung, kann dabei ebenfalls stufig
ausgebildet sein und sich vom bündigen Bodenanschluß
ausgehend zur Mündung des Kastens zur Kastenaußenseite
hin erweitern, so daß der Kasteninnenraum mündungsseitig
vergrößert ist. Auch hierbei entspricht die Stufenbreite
dann der Wandungsstärke der Seitenwandung. Bei dieser
Ausführungsform kann dann die weitere Seitenwandung,
vorzugsweise die weitere breite Seitenwandung, die nicht
gestuft ist von einem zum Kasteninneren versetzten Ende
des Bodens (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke)
zur Kastenmündung hinzielend schräg verlaufend und
divergierend den Kasteninnenraum erweiternd gerichtet
verlaufen. Es kann aber auch die dieser Wandung gegen
überstehende Seitenwandung in gleicher Weise ausgebildet
sein. Anstelle der stufigen Ausbildung ist auch eine
Ausbildung möglich, in der zwei einander gegenüberstehende
Seitenwandungen vom bündigen Bodenanschluß zur Mündung
hin divergierend (ungestuft oder gestuft) verlaufen,
wobei die Divergenz einer jeden Wandung gegenüber dem
Lot auf den Kastenboden etwa der Wandungsstärke
entspricht. Dabei können dann die beiden anderen
Seitenwandungen entweder beide von einem zum Kasteninneren
versetzten Ende des Bodens (Versatzmaß ein Mehrfaches
der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg
und divergierend verlaufen (gestuft oder ungestuft) oder
aber nur eine der beiden Seitenwandungen hat den starken
Divergenzwinkel aufgrund des Versatzmaßes eines Mehrfachen
der Wandungsstärke und die andere Seitenwandung hat nur
eine Divergenz, die der Divergenz der anderen beiden
gegenüberstehenden Seitenwandungen entspricht. Bei allen
diesen Ausbildungen sind dann in den entsprechenden
Wandungsteilen fensterartige Ausnehmungen vorgesehen,
in die die Verlängerungen des Bodens in Form vorstehender
Bereiche einsetzbar sind, sofern die Kästen in Schachtel
stapelung zusammengefügt werden sollen.
Gemäß dieser Ausbildung ist es möglich, entsprechende
Kästen in gleichsinniger Anordnung oder auch in 180°
um die Hochachse gedrehter Anordnung säulenartig
übereinander zu stapeln, wobei die aufgestapelten Kästen
jeweils sich mit dem über dem Boden vorstehenden Bereich
an zwei parallelen Randkanten auf dem darunter
befindlichen Kasten, insbesondere dessen Mündungsrand
oder Mündungsrandteilen, abstützen können. Es ist auch
eine Verbundstapelung mit solchen Kästen möglich.
Zur platzsparenden Leerschachtelung solcher Kästen können
diese ineinandergeschachtelt werden, wozu einem leeren
Kasten als untersten Kasten ein einzuschachtelnder Kasten
gleicher Art in Schräghaltung so zugeführt werden kann,
daß dieser einzuschachtelnde Kasten zunächst in einer
Schräglage in die Mündung des darunter befindlichen
Kastens eingeführt wird, wobei der schräge Wandungsbereich
den Freiraum zur Verfügung stellt, damit der
einzuschachtelnde Kasten mit seinem an der Schrägfläche
befindlichen Bodenvorsprung in das entsprechende Fenster
oder die Ausnehmung des darunter befindlichen Kastens
eingesetzt und geringfügig gegenüber diesem seitlich
verschoben werden kann, so daß die an der dazu parallelen
Randkante des Bodens befindliche Vorsprungsausbildung
ebenfalls in den unter dem einzuschachtelnden Kasten
befindlichen Kasten eingeschoben werden kann, bis auch
dieser Vorsprung die entsprechende Ausnehmung
(fensterartige Öffnung) erreicht. Anschließend wird der
eingeschachtelte Kasten zwangsläufig durch die
Schrägfläche in eine Sollposition überführt, in der er
achsgerecht in den unseren Behälter oder Kasten
eingeschachtelt ist. Die Einschachteltiefe ist
insbesondere von der entsprechenden Höhe der Ausnehmungen
abhängig, wobei diese Höhen entsprechend dem
gewünschten Einschachtelgrad gewählt werden kann.
Begrenzend für den Grad der Einschachtelung ist zudem
die Anordnung des Stufenversatzes, da bei
eingeschachteltem Kasten der obere Rand in der Unterfläche
der Stufe auf der Randkante des darunter befindlichen
Kastens aufsitzt. Je nach Abstand der Stufenausbildung
vom Mündungsrand des Kastens kann in weiterer Abhängigkeit
von der Höhe des Fensters der Grad der Verschachtelung
bestimmt werden.
Die fensterartigen Ausnehmungen, ebenso wie die
entsprechenden vorstehenden Bereich des Kastenbodens,
die in diese Ausnehmungen einsetzbar sind, können
unterschiedliche Form, Höhe und Anordnung sowie Anzahl
aufweisen. Beispielsweise ist es möglich, zwei parallele
Ausnehmungen in den jeweiligen Seitenwandungen
auszubilden, wobei dann entsprechend zwei vorstehende
Bereich als Verlängerung der Bodenfläche vorzusehen sind.
Zudem kann bevorzugt unterhalb des Bodens die Anordnung
von Stapelvorsprüngen vorgesehen sein, die bei in Säulen
stapelung aufeinandergestapelten Kästen in die Mündung
des darunter gestapelten Kastens eingreifen und bei
ineinandergeschachtelten Kästen auf der bodennahen
Randkante der jeweiligen Ausnehmung sich abstützen.
Der Begriff "parallel" im Oberbegriff des Anspruches 1
ist im weiteren Sinne auch so zu verstehen, daß die
entsprechenden Seitenwandungen nicht exakt parallel
zueinander ausgerichtet sind, sondern geringfügig vom
Boden zur Mündung divergieren, was der Entformungs
konizität entspricht. Auch eine größere Konizität ist
unter Umständen nützlich und erforderlich, um eine
entsprechende Nestbarkeit (Schachtelung) zu ermöglichen.
Alle diese Möglichkeiten sind unter dem Begriff "parallel"
zu subsumieren.
Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, dieses
Stapel-/Schachtel-Prinzip der Kästen auch auf solche
Kästen zu übertragen, die eine erhöhte Präsentations
aufgabe erfüllen können.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß der
mündungsseitig vorgesehene Greif- und Stapelrand Unter
brechungen oder zur Mündung offene Ausnehmungen aufweist,
wobei die fensterartigen Ausnehmungen und die vorstehenden
Bereiche nur in den verbleibenden Eckbereichen des Kastens
ausgebildet sind.
Dadurch, daß der Greif- und Stapelrand großflächige
Unterbrechungen oder zur Mündung offene Ausnehmungen
aufweist, ist ausreichend Sichtfläche und Blickfläche
gebildet, um bei einer Anordnung eines solchen Kastens
in einem Verkaufslokal die darin befindliche Ware
ausreichend und gut sichtbar darzustellen. Beispielsweise
ist eine solche Präsentation bei der Anordnung von
Obstwaren, wie Bananen oder Weintrauben besonders
bevorzugt. Um das Stapelprinzip und auch das Schachtel
prinzip dabei verwirklichen zu können, ist die Anordnung
der entsprechenden die Stapelung und Schachtelung
ermöglichenden Elemente in den Eckbereichen vorgesehen,
die sich säulenartig vom Kastenboden abragend vertikal
erstrecken. Diese Eckbereiche sind ausreichend breit
ausgebildet, um die Anordnung von entsprechenden
Ausnehmungen und vorstehenden Elementen zu ermöglichen.
Des weiteren ist bevorzugt vorgesehen, daß im Inneren
des Kastens Ablageflächen für Ware, insbesondere Obst
oder dergleichen, z. B. Bananen oder Trauben, mit
vorzugsweise der Warenanlagefläche angepaßter Kontur
ausgeformt sind, und daß Halteelemente wie Deckelelemente,
Riemen, Gliederketten, Folien, Folienstreifen am Kasten,
vorzugsweise im Bereich dessen Mündung angeordnet sind,
mittels derer die eingesetzte Ware auf Anlage an den
Kastenboden oder die Ablageflächen halterbar ist, wobei
zwischen Ware und Halteelementen Polstermittel angeordnet
sind, die vorzugsweise an den Halteelementen befestigt
oder befestigbar sind.
Auf diese Weise ist bei gefüllten Kästen eine
ordnungsgemäße und gegliederte Ablage von Obst oder
dergleichen möglich, wobei beispielsweise bei Bananen
die Ablagefläche gestuft konkav ausgebildet sein kann,
so daß zwei Reihen von Bananenpaketen nebeneinander in
dem Kasten unterzubringen sind. Um zu vermeiden, daß
derartige Waren beim Transport durch Stoßbelastung
beschädigt werden, insbesondere Druckstellen erhalten,
ist die vorzugsweise Anordnung von Halteelementen
vorgesehen, die mittels geeigneter Polstermittel auf
die in dem Kasten befindliche Ware einwirken, so daß
die Ware zwar weich gehalten ist, aber dennoch gegen
Stoßbelastungen ausreichend geschützt ist.
Bevorzugt ist dazu vorgesehen, daß die Polstermittel
Schaumstoff- oder Weichpolsterstreifen sind.
Eine weiter bevorzugte Ausbildung wird darin gesehen,
daß die Halteelemente als leporelloartig faltbare
Scharnierklappen ausgebildet sind, die in der Freigabe
position zusammengefaltet im Bereich einer Seitenwand,
parallel zu dieser gerichtet anzuordnen sind und in der
Transportlage auseinandergefaltet die im Behälter
befindliche Ware abdecken und hinter der Mündungsebene
des Kastens zurückliegen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 Einen erfindungsgemäßen Kasten in isometrischer
Darstellung;
Fig. 2 desgleichen mit einem über die im Kasten
befindliche Ware gelegten Halteelement;
Fig. 3 die Anordnung von mehreren derartigen Kästen
in Stapelanordnung (links gezeigt) und
Schachtelanordnung (rechts gezeigt);
Fig. 4 und 5 eine Darstellung von zwei Kästen bei
dem Bewegungsablauf des Einschachtelns;
Fig. 6 bis 8 eine schematische Schnittdarstellung eines
Kastens in unterschiedlichen Funktions
situationen.
In den Zeichnungen sind quaderförmige Kästen aus
Kunststoff zum Transport und zur Aufbewahrung von Bananen
gezeigt. Sie weisen zueinander parallele Seitenwandungen
1, 4 und zwei weitere parallele Seitenwandungen 2, 3 auf,
die jeweils vom bündigen Bodenanschluß ausgehend zur
Mündung hin in einer Stufe 7 zur Kastenaußenseite hin
versetzt sind. Die Stufenbreite entspricht etwa der
Wandungsstärke der Seitenwandungen. Im
Ausführungsbeispiel ist die eine nicht gestufte Seitenwand
3 von einem zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens
5 (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur
Kastenmündung hinzielend schräg verlaufend und
divergierend oder bogenförmig gerichtet. Sie geht im
Niveau der Stufe 7 der benachbarten Wandungen 1, 4 in
einen dem Stufenversatz der benachbarten Wandungen
entsprechend nach außen versetzten Wandungsteil 9 über,
der parallel zum entsprechenden Wandungsteil 10 der
gegenüberstehenden gestuften Seitenwandung verläuft.
Dieser Wandungsteil 9 weist ebenso wie der entsprechende
Wandungsteil 10 der gegenüberstehenden Wandung jeweils
nahe des Eckbereiches eine sich von einem mündungsnahen
Bereich bis in die Nähe der Stufe 7 erstreckende fenster
artige Ausnehmung 11, 12 auf. Diese erstrecken sich von
einem mündungsnahen Bereich bis zum einem der
Einschachteltiefe entsprechenden bodennahen Bereich.
Am Boden 5 sind über die bündig anschließenden unteren
Wandungsteile 8, 13 der mit Ausnehmungen 11, 12 im oberen
Bereich versehenen Seitenwandungen 2, 3 in Verlängerung
des Bodens 5 vorstehende Bereiche 14, 15 ausgebildet,
die zum Zwecke der verschachtelten Stapelung gleicher
Kästen in Säulenstapelung in die Ausnehmungen 11, 12
eines untergeschachtelten Kastens eingreifen und die
zum Zwecke der Aufeinanderstapelung in Säulenstapelung
auf dem Mündungsrand eines untergestapelten Kastens
aufliegen und mit diesem in der Außenflucht vorzugsweise
bündig abschließen. Dabei sind vorzugsweise unterhalb
des Bodens 5 Stapelvorsprünge 6 ausgebildet, die bei
in Säulenstapelung aufeinander gestapelten Kästen in
die Mündung des jeweils untergestapelten Kastens
eingreifen und bei ineinandergeschachtelten Kästen auf
der bodennahen Randkante der jeweiligen Ausnehmung 11,
12 sich abstützen können.
Um einen solchen Kasten zur Präsentation von Waren in
einem Verkaufslokal noch geeigneter zu machen, ist der
mündungsseitig vorgesehene Greif- und Stapelrand mit
Unterbrechungen oder zur Mündung offenen Ausnehmungen
22 versehen, wobei die fensterartigen Ausnehmungen 11,
12 und die vorstehenden Bereiche 14, 15 nur in den
verbleibenden relativ schmalen Eckbereichen des Kastens
ausgebildet sind. In den durch die Ausnehmungen der
Seitenwandungen 2, 3 gebildeten Freiraum können auch
entsprechende Wandungsteile eines eingeschachtelten
Kastens eingreifen, die ungestuft bis zum Boden des
Kastens reichen und zwischen den zurückgestuften
Eckbereichen liegen, in denen die Vorsprünge 15 angeordnet
sind. Im Inneren des Kastens sind Ablageflächen für Ware,
im Ausführungsbeispiel für Bananen gebildet, wobei die
Ablageflächen der Warenanlagefläche in ihrer Kontur
angepaßt sind, also gestuft konkav bogenförmig, wie
insbesondere aus den Darstellungen gemäß Fig. 4 und
5 ersichtlich ist. Auf diese Weise ist es möglich, zwei
Reihen von Bananenpaketen in dem Kasten zu präsentieren
und für den angesprochenen Käufer ansprechend
darzustellen. Dies ist beispielsweise aus der Fig. 1
deutlich ersichtlich. Um zu erreichen, daß die Ware,
insbesondere die in den Kasten eingelegten Bananen während
des Transportes der Kästen keine Relativbewegungen
ausführen können, sondern relativ sicher und dennoch
weich an die Anlageflächen angedrückt gehalten werden,
sind im Ausführungsbeispiel Halteelemente 23 in Form
von Deckelelementen vorgesehen. Anstelle dieser Elemente
können auch Riemen, Gliederketten, Folien, Folienstreifen
oder dergleichen am Kasten befestigt sein. Die
entsprechenden Halteelemente sind vorzugsweise im Bereich
der Mündung des Kastens angeordnet. Mittels dieser
Halteelemente 23 kann die in dem Kasten befindliche Ware
auf Anlage an den Kastenboden 5 oder die entsprechenden
Ablageflächen gehalten werden, wobei zwischen der Ware
und den Halteelementen 23 Polstermittel 24 angeordnet
sind, die vorzugsweise an den Halteelementen 23
befestigt oder befestigbar sind. Vorzugsweise sind die
Polstermittel als Schaumstoff oder Weichpolsterstreifen
ausgebildet. Im Ausführungsbeispiel sind die Halteelemente
23 als leporelloartig faltbare Scharnierklappen
ausgebildet, die in der Freigabeposition gemäß Fig.
1 und 6 zusammengefaltet im Bereich einer Seitenwand,
nämlich im Bereich der Seitenwand 3, parallel zu dieser
gerichtet anzuordnen sind, während sie in der
Transportlage gemäß Fig. 2 bzw. Fig. 8 auseinander
gefaltet sind und die im Behälter befindliche Ware
(Bananen) abdecken und dabei hinter der Mündungsebene
des Kastens zurückliegen. Durch diese Ausbildung wird
eine ausreichende Transportsicherung erreicht, wobei
die Halteelemente bei der anschließenden Präsentation
der Waren in Verkaufslokalen nicht störend wirken, da
sie außerhalb des von der Ware belegten Bereiches an
eine Wandfläche angelegt sind.
Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach
variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung
offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als
erfindungswesentlich angesehen.
Claims (4)
1. Quaderförmiger Kasten, vorzugsweise aus Kunststoff
zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren, als
Zusatz zu P 44 47 205.6 und zu 195 01 973.3, mit
Seitenwandungen, Bodenwandungen, einem mündungsseitig
umlaufenden Greif- und Stapelrand sowie bodenseitig
vorgesehener Aufstandfläche gegebenenfalls mit Stapel
vorsprüngen zum Aufstapeln gleicher Kästen aufeinander
und/oder in Kreuzverbundstapelung, wobei zwei
zueinander parallele Seitenwandungen (1, 4) und eine
der beiden anderen Seitenwandungen (2, 3) vom bündigen
Bodenanschluß ausgehend zur Mündung hin in einer
Stufe (7) zur Kastenaußenseite hin versetzt sind,
wobei die Stufenbreite etwa der Wandungsstärke der
Seitenwandungen entspricht, oder zwei gegenüber
stehende Seitenwandungen (1, 4) und mindestens eine
der beiden anderen Seitenwandungen (2 oder 3) vom
bündigen Bodenanschluß zur Mündung hin divergierend
verlaufen, wobei die Divergenz einer jeden Wandung
gegenüber dem Lot auf den Kastenboden etwa der
Wandungsstärke entspricht, wobei mindestens die
verbleibende, nicht gestufte Seitenwand (3) oder auch
die dieser gegenüberstehende Seitenwand (2) von einem
zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens (5)
(Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur
Kastenmündung hinzielend schräg verlaufend und
divergierend gerichtet verläuft und bei gestuften
Seitenwandungen im Niveau der Stufe (7) der
benachbarten Wandungen (1, 4) in einen dem Stufen
versatz der benachbarten Wandungen entsprechend nach
außen versetzten Wandungsteile (9) übergeht, der
parallel zum entsprechenden Wandungsteil (10) der
gegenüberstehenden gestuften Seitenwandung (2)
verläuft, wobei dieser Wandungsteil (9) ebenso wie
der entsprechende Wandungsteil (10) der gegenüber
stehenden Wandung mindestens eine fensterartige Aus
nehmung (11, 12) aufweist, die sich von einem
mündungsnahen Bereich bis in die Nähe der Stufe
(7) oder bis zur Stufe (7) ersteckt oder bei unge
stuften divergierenden Seitenwandungen fensterartige
Ausnehmungen (11, 12) in den Seitenwandungen (2, 3)
vorgesehen sind, die sich von einem mündungsnahen
Bereich bis zu einem der Einschachteltiefe
entsprechenden bodennahen Bereich erstrecken, wobei
am Boden (5) über die bündig anschließenden unteren
Wandungsteile (8, 13) der mit Ausnehmungen (11, 12)
im oberen Bereich versehenen Seitenwandungen (2, 3)
in Verlängerung des Bodens (5) vorstehende Bereiche
(14, 15) ausgebildet sind, die zum Zwecke der
verschachtelten Stapelung gleicher Kästen in
Säulenstapelung in die Ausnehmungen (11, 12) eines
untergeschachtelten Kastens eingreifen und die zum
Zwecke der Aufeinanderstapelung in Säulenstapelung
auf dem Mündungsrand eines untergestapelten Kastens
aufliegen und mit diesem in der Außenflucht bündig
abschließen, wobei vorzugsweise unterhalb des Bodens
(5) Stapelvorsprünge (6) ausgebildet sind, die bei
in Säulenstapelung aufeinander gestapelten Kästen
in die Mündung des untergestapelten Kastens eingreifen
und bei ineinandergeschachtelten Kästen auf der
bodennahen Randkante der jeweiligen Ausnehmung
(11, 12) sich abstützen, dadurch gekennzeichnet,
daß der mündungsseitig vorgesehene Greif- und
Stapelrand Unterbrechungen oder zur Mündung offene
Ausnehmungen (22) aufweist, wobei die fensterartigen
Ausnehmungen (11, 12) und die vorstehenden Bereiche
(14, 15) nur in den verbleibenden Eckbereichen des
Kastens ausgebildet sind.
2. Kasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
im Inneren des Kastens Ablageflächen für Ware,
insbesondere Obst oder dergleichen, z. B. Bananen
oder Trauben, mit vorzugsweise der Warenanlagefläche
angepaßter Kontur ausgeformt sind, und daß Halte
elemente (23) wie Deckelelemente, Riemen, Glieder
ketten, Folien, Folienstreifen am Kasten, vorzugsweise
im Bereich dessen Mündung angeordnet sind, mittels
derer die eingesetzte Ware auf Anlage an den Kasten
boden (5) oder die Ablageflächen halterbar ist, wobei
zwischen Ware und Halteelementen (23) Polstermittel
(24) angeordnet sind, die vorzugsweise an den Halte
elementen (23) befestigt oder befestigbar sind.
3. Kasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Polstermittel (24) Schaumstoff- oder Weich
polsterstreifen sind.
4. Kasten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteelemente (23) als
leporelloartig faltbare Scharnierklappen ausge
bildet sind, die in der Freigabeposition zusammen
gefaltet im Bereich einer Seitenwand (1 bis 4),
parallel zu dieser gerichtet anzuordnen sind und in
der Transportlage auseinandergefaltet die im Behälter
befindliche Ware abdecken und hinter der Mündungsebene
des Kastens zurückliegen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19516025A DE19516025A1 (de) | 1994-12-30 | 1995-05-04 | Quaderförmiger Kasten |
Applications Claiming Priority (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19944447205 DE4447205C1 (de) | 1994-12-30 | 1994-12-30 | Quaderförmiger Kasten zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren |
| DE9420919U DE9420919U1 (de) | 1994-12-30 | 1994-12-30 | Quaderförmiger Kasten zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren |
| DE19501973A DE19501973A1 (de) | 1994-12-30 | 1995-01-24 | Quaderförmiger Kasten, vorzugsweise aus Kunststoff zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren |
| DE29501021U DE29501021U1 (de) | 1995-01-24 | 1995-01-24 | Quaderförmiger Kasten, vorzugsweise aus Kunststoff zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren |
| DE19516025A DE19516025A1 (de) | 1994-12-30 | 1995-05-04 | Quaderförmiger Kasten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19516025A1 true DE19516025A1 (de) | 1996-10-10 |
Family
ID=27436128
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19516025A Withdrawn DE19516025A1 (de) | 1994-12-30 | 1995-05-04 | Quaderförmiger Kasten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19516025A1 (de) |
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1995
- 1995-05-04 DE DE19516025A patent/DE19516025A1/de not_active Withdrawn
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