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DE19509681C1 - Verfahren und Anlage zur kontinuierlichen Erzeugung bandförmiger Bleche - Google Patents

Verfahren und Anlage zur kontinuierlichen Erzeugung bandförmiger Bleche

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DE19509681C1
DE19509681C1 DE19509681A DE19509681A DE19509681C1 DE 19509681 C1 DE19509681 C1 DE 19509681C1 DE 19509681 A DE19509681 A DE 19509681A DE 19509681 A DE19509681 A DE 19509681A DE 19509681 C1 DE19509681 C1 DE 19509681C1
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Fritz-Peter D Pleschiutschnigg
Ingo Von Dr Ing Hagen
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur kontinuierlichen Erzeugung bandförmiger Bleche, insbesondere aus Stahl, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Aus der EP 0 311 602 B1 ist ein Verfahren zum Erzeugen von dünnen Metallsträngen z. B. aus Stahl mit Dicken unter 20 mm bekannt. Bei diesem Verfahren wird ein Raumtemperatur aufweisendes an der Oberfläche metallisch reines Stahlband (Mutterband) in vertikaler Richtung von unten nach oben oder umgekehrt durch eine Metallschmelze geführt. Die Metallschmelze kann aus einem artgleichen oder auch zum Mutterband unterschiedlichen Werkstoff bestehen. Die Verweilzeit des Mutterbandes in der Metallschmelze ist in Abhängigkeit von deren Temperatur so bemessen, daß ein Ankristallisieren von Metallkristallen und ein Anlagern von Schmelze an der Oberfläche des Mutterbandes stattfindet, ohne daß das Mutterband selbst aufschmilzt oder das bereits angelagerte Material erneut wieder aufgeschmolzen wird. Auf diese Weise läßt sich ein bandförmiges Halbzeug erzeugen, dessen Dicke etwa dem 6- bis 10fachen der ursprünglichen Dicke des Mutterbandes entspricht. Da der Erstarrungsvorgang im Unterschied zum üblichen Stranggießen nicht von außen nach innen, sondern in umgekehrter Richtung verläuft, wird diese Form der Halbzeugerzeugung auch als Inversionsgießen bezeichnet.
Aus der WO 94 29 048 ist ein weiteres Verfahren des Inversionsgießens bekannt, bei dem ein dünnes Stahlband nach Durchlaufen einer Stahlschmelze von unten nach oben unmittelbar nach dem Wiederaustritt aus der Schmelze durch ein Glättwalzenpaar in der Oberfläche geglättet wird. Im Anschluß an das Glättwalzenpaar durchläuft das auf diese Weise erzeugte Stahlband eine inertgasgefüllte Kühlzone, in der es in kontrollierter Weise zur Erzielung verbesserter Werkstoffeigenschaften abgekühlt wird.
Da es beim Inversionsgießen im allgemeinen angestrebt wird, möglichst viel Material an das Mutterband anzukristallisieren, wird dieses üblicherweise bei Raumtemperatur in die Schmelze eingeführt. Insbesondere bei der Herstellung von Metallbändern mit unterschiedlichen Werkstoffschichten (Verbundwerkstoffe) ist es jedoch nicht unbedingt erstrebenswert, eine größtmögliche Beschichtungsdicke zu erzielen. Anstelle einer üblichen Erzeugung eines Produktes mit etwa der 3- bis 6fachen Mutterbanddicke werden bei Verbundwerkstoffen vielfach erheblich geringere Schichtdicken gewünscht. Dies könnte im Grundsatz dadurch erreicht werden, daß die Kontaktzeit zwischen der Schmelze und dem Mutterband drastisch reduziert wird. Das hat aber den Nachteil, daß der Verbund zwischen dem ankristallisierten Material und dem Mutterband vielfach unzureichend ist. Es kommt also nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu einer vollständigen Verschweißung. Um die Anwachsrate auf der Oberfläche des Mutterbandes zu verringern und gleichzeitig dennoch eine gute Verschweißung der Ankristallisation mit dem Mutterband sicherzustellen, kann man das Mutterband vorwärmen, um dessen Kühlvermögen und damit dessen Ankristallisationspotential zu vermindern. Diese Vorgehensweise kann insbesondere zur Herstellung von Mehrlagenwerkstoffen (z. B. mit rostfreiem Stahl beschichteter Kohlenstoffstahl) benutzt werden.
Im Grundsatz läßt sich eine Vorwärmung auf die jeweils gewünschte Temperatur des Mutterbandes vor dem Eintritt in die Schmelze dadurch realisieren, daß dem Schmelzenbehälter ein entsprechender Vorwärmofen in Form eines Durchlaufofens als separates Aggregat vorgeschaltet wird. Ein solcher Ofen könnte mit fossilen Energieträgern (z. B. Gas oder Öl) oder auch mit elektrischer Energie (z. B. Induktionsofen) beheizt werden. Auch der Einsatz eines Plasmabrenners wäre vorstellbar.
Derartige Lösungen bringen einen relativ großen zusätzlichen apparativen Aufwand mit sich, zumal die Vorschubgeschwindigkeiten für das Mutterband relativ hoch sind. Üblicherweise liegen diese im Bereich von 10-100 m/min. Hinzu kommt die Forderung, daß das in die Schmelze eingeführte Mutterband eine metallisch reine Oberfläche aufweisen muß. Das bedeutet, daß insbesondere ein vorerwärmtes Mutterband vor dem Zutritt von Sauerstoff geschützt werden muß, da sonst eine rasche Reoxidation einsetzt. Oxidierte Oberflächenbereiche würden die erforderliche Verschweißung mit dem ankristallisierten Material gefährden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu dessen Durchführung anzugeben, mit dem eine gezielte Vorerwärmung des Mutterbandes auf eine deutlich über Raumtemperatur liegende Vorwärmtemperatur (insbesondere über 200°C) möglich ist, ohne daß es hierzu eines großen apparativen Aufwandes bedarf und ohne daß die Gefahr einer Reoxidation der Oberfläche des Mutterbandes besteht.
Gelöst wird diese Aufgabe für ein gattungsgemäßes Verfahren mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens sind in den Unteransprüchen 2 bis 9 angegeben. Eine erfindungsgemäße Anlage zur Durchführung dieses Verfahrens weist die Merkmale des Anspruchs 10 auf. Durch die Merkmale der Ansprüche 11 bis 18 läßt sich diese Anlage in zweckmäßiger Weise weiter ausgestalten.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, daß das jeweils verwendete Mutterband nach Erzeugung einer metallisch reinen Oberfläche vor der Einführung in das Schmelzbad auf eine deutlich über Raumtemperatur liegende Temperatur erwärmt wird. Diese Vorerwärmung sollte mindestens 200°C, vorzugsweise mindestens 300 und besonders bevorzugt mindestens 400°C betragen. Im Bedarfsfall kann die Vorerwärmung auch noch deutlich höher liegen. Die Erwärmung wird durch indirekten Wärmeaustausch durchgeführt, und zwar unter Ausnutzung der Wärme der zum Ankristallisieren eingesetzten Metallschmelze. Zu diesem Zweck findet aber kein unmittelbarer Kontakt der Schmelze mit dem Mutterband statt. Damit eine Reoxidation der Mutterbandoberfläche vermieden wird, herrscht zumindest im Bereich der Aufheizzone eine sauerstofffreie Atmosphäre. Diese kann beispielsweise durch die Erzeugung eines entsprechenden Vakuums aufrechterhalten werden. In den meisten Fällen vorteilhafter dürfte jedoch der Einsatz einer Schutzgasatmosphäre sein. Als Schutzgas kommen insbesondere Argon und gegebenenfalls Stickstoff in Frage. Das vorerwärmte Mutterband wird dann in an sich bekannter Weise durch die Metallschmelze geführt, so daß ein Ankristallisieren und ein Mitführen von flüssiger Schmelze an der Oberfläche des Mutterbandes stattfinden. Durch entsprechende Regulierung der Vorschubgeschwindigkeit des Mutterbandes unter Berücksichtigung der Länge der Eintauchstrecke in der Metallschmelze und unter Berücksichtigung der Schmelzentemperatur kann die Dicke der gewünschten Beschichtung des Mutterbandes eingestellt werden. Nach Verlassen des Schmelzbades erfolgt zweckmäßigerweise ein sofortiges Glätten der ankristallisierten Beschichtung. Da dem Schmelzbad die für die Vorerwärmung des Mutterbandes erforderliche Wärmemenge entzogen wird, muß dies bei der Einstellung der Temperatur der dem Schmelzbad frisch zugeführten Schmelze berücksichtigt werden. Die Schmelzentemperatur muß also entsprechend höher eingestellt werden, als wenn die Vorwärmung in einem gesonderten vorgeschalteten Heizaggregat (z. B. Durchlaufofen) vorgenommen würde.
Mit besonderem Vorteil wird das Verfahren eingesetzt für die Beschichtung von Mutterband aus üblichem Kohlenstoffstahl. Das Material der Metallschmelze kann aus artgleichem Material bestehen. Besonders zweckmäßig ist jedoch die Verwendung einer Metallschmelze aus einem anderen Material als dem des Mutterbandes. Insbesondere empfiehlt sich die Verwendung von höherlegierten Werkstoffen hierfür. Die Dicke des eingesetzten Mutterbandes sollte möglichst unter 3 mm liegen, vorzugsweise unter 2 mm und besonders bevorzugt unter 1 mm. Je dünner das eingesetzte Material ist, um so schneller kann die Erwärmung stattfinden. Das bedeutet, daß die Vorwärmstrecke entsprechend kürzer gehalten werden kann oder daß auf gleicher Länge eine höhere Vorwärmtemperatur erzielbar ist.
Bevorzugt wird eine Verfahrensweise, bei der das Mutterband von unten nach oben durch das Schmelzbad hindurchgeführt wird. Es ist jedoch auch möglich, die umgekehrte Vorgehensweise vorzunehmen oder das Mutterband seitlich in das Schmelzenbad hinein- und wieder herauszuführen. Wenn das Mutterband von unten nach oben durch die Schmelze geführt wird, muß an der Stelle, an der das Mutterband in die Schmelze eintritt, sichergestellt werden, daß keine flüssige Schmelze nach außen austritt. Die Durchtrittsstelle hat die Form eines engen Spaltes, der weitestgehend vom Querschnitt des Mutterbandes ausgefüllt wird. In der Nähe der Eintrittszone besteht aufgrund des von dem Mutterband bewirkten Kühleffektes ein deutlicher Temperaturgradient. Dieser Bereich der Schmelze in der Umgebung des Mutterbandeintritts wird vielfach auch als "Meniskus" bezeichnet. Um an dieser Stelle aufwendige Maßnahmen zur Abdichtung zu vermeiden, ist es zweckmäßig, die Temperatur der frisch zugeführten Schmelze in der Weise einzustellen, daß unter Berücksichtigung der Wärmeabgabe infolge der Vorerwärmung des Mutterbandes das Schmelzbad im Nahbereich der Eintrittsstelle des Mutterbandes in die Schmelze eine Isotherme aufweist, die zwischen der Liquidustemperatur Tliq und der Solidustemperatur Tsol liegt. Unter diesen Bedingungen läßt sich die Abdichtung problemlos realisieren.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anlage und
Fig. 2 die Abkühlgeschwindigkeit von Blechen und Platten aus Stahl durch Wärmestrahlung in Abhängigkeit von Dicke und Oberflächentemperatur des Materials.
In Fig. 1 ist eine mögliche Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anlage in schematischer Form dargestellt worden. Die Größenverhältnisse, insbesondere die Längen im Verhältnis zur Dicke des Mutterbandes entsprechen dabei nicht den realen Verhältnissen.
Die Anlage besteht aus einem Schmelzenbehälter 9, dessen Boden von einer Dichteinrichtung 10 gebildet wird. Selbstverständlich könnte der Schmelzenbehälter 9 auch mit einem eigenen Boden ausgestattet sein, in den die Dichteinrichtung 10 eingebaut ist. Die Dichteinrichtung 10 besteht im wesentlichen aus einem flachen Gehäuse mit einem etwa quaderförmigen Innenraum entsprechend der Querschnitts­ geometrie des zu beschichtenden Mutterbandes 1. Die Breitseitenwände der Dichteinrichtung 10 sind mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnet. Der Innenraum der Dichteinrichtung 10 ist von unten und nach oben hin offen, so daß er einen schmalen Durchführkanal für das Mutterband 1 darstellt. Zumindest die Breitseitenwände 11 sind aus einem gegenüber der einzusetzenden Metallschmelze 14 beständigen Feuerfestmaterial gebildet. Zweckmäßigerweise sollte dieses Feuerfestmaterial so ausgewählt sein, daß es eine möglichst hohe Wärmeleitfähigkeit besitzt, da die Breitseitenwände 11 im Sinne eines Wärmetauschers als Strahlungsheizflächen dienen sollen. Im Grundsatz wäre es möglich, die Breitseitenwände 11 über die gesamte Breite des Schmelzenbehälters 9 zu erstrecken, so daß im Extremfall die schmalen Seitenflächen, an denen die Längskanten des Mutterbandes 1 vorbeilaufen, entfallen. Unterhalb der Dichteinrichtung ist ein Abschirmkasten 6 dicht angeflanscht. Dieser Abschirmkasten 6 weist einen Gasanschlußstutzen 8 auf, durch den ein unter Überdruck stehendes Inertgas (Pfeil 7) in das Innere des Abschirmkastens 6 eingeleitet werden kann. Damit bei der Einleitung des Inertgases nicht unnötig große Leckverluste entstehen, ist im Bereich des Durchtrittsspaltes für das Mutterband 1 in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung am Abschirmkasten 6 ein spezielles Dichtungssystem vorgesehen. Dieses kann beispielsweise, wie dies im linken Teil des Bildes dargestellt ist, in Form von Lamellendichtungen 4 oder, wie dies im rechten Teil des Bildes dargestellt ist, in Form eines Paares elastischer Dichtrollen 3 (vorzugsweise aus Hartgummi) ausgebildet sein. Um das Mutterband 1 in die in dem Schmelzenbehälter 9 befindliche Metallschmelze 14 einzuführen, wird dem Mutterband 1 über Treibrollenpaare 2, 5 eine entsprechende Vorschubbewegung in vertikaler Richtung von unten nach oben erteilt. Die Metallschmelze 14 wird über mehrere Schmelzeneinlaßstutzen 13, die sich in der Nähe des unteren Teils der Dichteinrichtung 10 befinden und mit ihrer Austrittsöffnung auf die Breitseitenwände 11 gerichtet sind, in den Schmelzenbehälter 9 eingeleitet. Dies ist durch entsprechende Pfeile angedeutet. Durch den unmittelbaren Kontakt mit der Metallschmelze 14 heizen sich die Breitseitenwände 11 auf eine entsprechend hohe Temperatur auf. Das bedeutet, daß somit der Durchführkanal 12 zu einem Aufheizkanal für das einzuführende Mutterband 1 wird. Durch die intensive Wärmestrahlung der Breitseitenwände 11 findet eine außerordentlich schnelle Erwärmung des Mutterbandes 1 statt. Dieser Effekt kann anhand der graphischen Darstellung der Fig. 2 leicht abgeschätzt werden.
Fig. 2 zeigt die Abkühlgeschwindigkeit von streifen- oder plattenförmigem Halbzeug aus Stahl durch Wärmeabstrahlung in Abhängigkeit von der Oberflächentemperatur und der Dicke der Gegenstände. Diese Graphik läßt sich in umgekehrter Weise auch anwenden für eine Aussage über die Aufheizgeschwindigkeit, wenn entsprechend geformte Gegenstände von Raumtemperatur durch eine Wärmestrahlungsquelle mit einer Oberflächentemperatur erwärmt wird, wie sie in der Darstellung angegeben ist. Daraus läßt sich entnehmen, daß ein 1 mm dickes Stahlband bei einer Strahlungstemperatur von z. B. 1426°C mit einer Geschwindigkeit von ca. 250°C/s erwärmt wird. Wenn also der Durchführkanal und damit die Aufheizstrecke eine Länge von a = 1 m aufweist und die Vorschubgeschwindigkeit des Mutterbandes bei 60 m/s liegt, so würde sich bis zum Eintritt des Mutterbandes in die Metallschmelze 14 eine Erwärmung um etwa 250°C erreichen lassen, wenn die Strahlungstemperatur der Breitseitenwände bei etwa 1426°C liegt und die Banddicke 1 mm beträgt. Durch eine entsprechende Gestaltung der Kanallänge a läßt sich somit die einzustellende Vorwärmtemperatur beeinflussen. Bei einer Verringerung der Dicke des Mutterbandes würde sich bei gleicher Kanallänge a eine höhere Temperatur einstellen. So ergäbe sich entsprechend der Darstellung in Fig. 2 bei einer Strahlungstemperatur von 1426°C und einer Mutterbanddicke von 0,8 mm bei einer Verweilzeit von 1 s im Durchführkanal 12 (entsprechend einer Vorschubgeschwindigkeit von 60 m/s und einer Kanallänge von 1 m) eine Temperaturerhöhung um etwa 316°C.
Kurz nach Eintritt in die Metallschmelze 14 beginnt die Ankristallisation von Schmelze, die zu der mit dem Bezugszeichen 16 versehenen Beschichtung aufwächst. Zur Glättung der Oberfläche des erzeugten beschichteten Produktes wird zweckmäßigerweise ein Glättwalzenpaar 15 unmittelbar über dem Schmelzbad eingesetzt. Das beschichtete Band mit geglätteter Oberfläche ist mit 17 bezeichnet. Die Dicke der erzielbaren Beschichtung 16 hängt wesentlich neben der Vorwärmtemperatur von der Länge der Kontaktzeit von Mutterband 1 und Metallschmelze 14 ab. Die Kontaktzeit wiederum hängt von der Vorschubgeschwindigkeit und von der Länge der Eintauchstrecke b des Mutterbandes 1 ab. Der weiter oben bereits erwähnte Meniskus, der sich im Eintrittsbereich des Mutterbandes 1 in die Metallschmelze 14 ausbildet, ist mit 18 bezeichnet. In Form von gestrichelten Linien sind einige Isothermen angedeutet. Die Isotherme mit der Liquidustemperatur ist als Tliq gekennzeichnet. In manchen Fällen kann es zweckmäßig sein, die lichte Weite des Durchführkanals 12 im Austrittsbereich des Mutterbandes 1 zur Vermeidung eines Schmelzenaustritts enger zu gestalten als im übrigen Bereich über die Kanallänge a. Diese sollte mindestens 0,5 m betragen, zweckmäßigerweise mindestens 1 m, damit eine ausreichend hohe Vorerwärmungstemperatur bei ausreichend hoher Vorschubgeschwindigkeit erreichbar ist.
Durch die Erfindung ist es möglich, auch dünne Beschichtungen auf ein Mutterband mit einer sicheren Verschweißung zum Grundwerkstoff hin auszuführen, ohne daß platzaufwendige gesonderte Heizaggregate hierfür eingesetzt werden müssen. Vielmehr findet die Vorerwärmung des Mutterbandes in unmittelbarer Nähe vor dem Eintritt in die Metallschmelze durch indirekten Wärmetausch mit der eingesetzten Schmelze statt.

Claims (18)

1. Verfahren zur kontinuierlichen Erzeugung bandförmiger Bleche, insbesondere aus Stahl, bei dem ein Mutterband mit metallisch reiner Oberfläche durch ein Schmelzbad eines Metalls (Eintauchlänge b) hindurchgeführt wird, wobei ferner die Geschwindigkeit des Mutterblechs in Abhängigkeit von der Eintauchlänge b und der Temperatur der Metallschmelze zur Erzielung einer gewünschten Gesamtdicke einer sich in Form von Kristallen und Schmelze an der Oberfläche des Mutterbandes ablagernden Beschichtung geregelt wird und wobei die Beschichtung unmittelbar nach dem Verlassen des Schmelzbades durch Walzen geglättet wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Mutterband vorerwärmt mit einer deutlich über Raumtemperatur, insbesondere über 200°C liegenden Temperatur in das Schmelzbad eingeführt wird, wobei die Vorerwärmung durch indirekten Wärmeaustausch mit dem Schmelzbad in sauerstofffreier Umgebung vorgenommen wird und daß die dem Schmelzbad frisch zugeführte Metallschmelze eine dem Wärmeverlust für die Vorerwärmung entsprechend erhöhte Temperatur aufweist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mutterblech von unten nach oben durch das Schmelzbad hindurchgeführt wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die sauerstofffreie Umgebung durch eine mit leichtem Überdruck aufrechterhaltene Atmosphäre eines Inertgases, insbesondere Argon oder Stickstoff, geschaffen wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorerwärmung bis auf mindestens 300°C, insbesondere mindestens 400°C vorgenommen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß für das Mutterband ein aus einem üblichen Kohlenstoffstahl bestehender Werkstoff eingesetzt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Schmelzbad die Metallschmelze eines dem Mutterbad artgleichen Werkstoffs eingesetzt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Schmelzbad die Metallschmelze eines gegenüber dem Werkstoff des Mutterbandes höherlegierten Stahlwerkstoffs eingesetzt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Mutterband mit einer Dicke von weniger als 3 mm, vorzugsweise weniger als 2 mm und besonders bevorzugt weniger als 1 mm eingesetzt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur der frisch zugeführten Schmelze in der Weise eingestellt wird, daß unter Berücksichtigung der Wärmeabgabe zur Vorwärmung des Mutterbandes das Schmelzbad im Nahbereich der Eintrittsstelle des Mutterbandes in die Metallschmelze (Bereich des "Meniskus") eine Isotherme aufweist, die zwischen Liquidustemperatur Tliq und Solidustemperatur Tsolliegt.
10. Anlage zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, mit einem Schmelzenbehälter (9), mit einer Dichteinrichtung (10) im Bereich der Außenwandung des Schmelzenbehälters (9), durch die hindurch das Mutterband (1) in die Metallschmelze (14) ein- oder ausführbar ist, mit einer Vorschubeinrichtung (Treibrollen 2, 5) für das Mutterband (1) und mit einer Walzeinrichtung (Glättwalzenpaar 15) zum Glätten der ankristallisierten Beschichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung (10) in Form eines flachen, in Transportrichtung des Mutterbandes (1) tief in die Metallschmelze (14) hineinragenden, im wesentlichen quaderförmigen Gehäuses ausgebildet ist, dessen parallel zur Ebene des Mutterblechs (1) sich erstreckende Breitseitenwände (11) aus einem Feuerfestmaterial bestehen und unter Bildung eines flachen Durchführkanals (12) das Mutterband (1) als Strahlungsheizflächen in geringem Abstand umgeben, und daß eine Einrichtung zur Aufrechterhaltung einer sauerstofffreien Atmosphäre im Bereich des Durchführkanals (12) an die Dichteinrichtung (10) angeschlossen ist.
11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung (10) im Bodenbereich des Schmelzenbehälters (9) angeordnet und die Förderrichtung der Transporteinrichtung (Treibrollenpaar 2, 5) vertikal nach oben gerichtet ist.
12. Anlage nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung (10) aus einem Feuerfestmaterial mit einem vergleichsweise hohen Wärmeleitkoeffizienten gebildet ist.
13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet daß die Zuführung für die Metallschmelze (14) im Nahbereich des Bodens des Schmelzenbehälters (9) insbesondere in Form mehrerer mit ihrer Austrittsrichtung auf den unteren Teil der Breitseitenwände (11) gerichteter Schmelzeneinlaßstutzen (13) ausgebildet ist.
14. Anlage nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Aufrechterhaltung einer sauerstofffreien Atmosphäre als Inertgasabschirmung ausgebildet ist.
15. Anlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Inertgasabschirmung einen den Eintrittsbereich für das Mutterband (1) am Durchführkanal (12) überwölbenden Abschirmkasten (6) aufweist, dem durch einen Gasanschlußstutzen (8) unter leichtem Überdruck stehendes Inertgas zuführbar und in den das Mutterband (1) durch eine schlitzförmige Öffnung einführbar ist.
16. Anlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die schlitzförmige Öffnung des Abschirmkastens (6) durch eine Lamellendichtung (4) oder ein Paar elastischer Rollen (Dichtrollen 3), insbesondere ein Paar Hartgummirollen, nach außen abgedichtet ist.
17. Anlage nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung (10) mindestens 0,5 m, insbesondere mindestens 1 m in die Metallschmelze (14) hineinragt (Länge a).
18. Anlage nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die lichte Weite im Austrittsbereich des Mutterbandes (1) am Durchführkanal (12) zur Vermeidung eines Schmelzenaustritts enger ist als im übrigen Bereich über die Länge a des Durchführkanals (12).
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