DE19509681C1 - Verfahren und Anlage zur kontinuierlichen Erzeugung bandförmiger Bleche - Google Patents
Verfahren und Anlage zur kontinuierlichen Erzeugung bandförmiger BlecheInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur kontinuierlichen Erzeugung bandförmiger
Bleche, insbesondere aus Stahl, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Patentanspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Aus der EP 0 311 602 B1 ist ein Verfahren zum Erzeugen von dünnen Metallsträngen
z. B. aus Stahl mit Dicken unter 20 mm bekannt. Bei diesem Verfahren wird ein
Raumtemperatur aufweisendes an der Oberfläche metallisch reines Stahlband
(Mutterband) in vertikaler Richtung von unten nach oben oder umgekehrt durch eine
Metallschmelze geführt. Die Metallschmelze kann aus einem artgleichen oder auch
zum Mutterband unterschiedlichen Werkstoff bestehen. Die Verweilzeit des
Mutterbandes in der Metallschmelze ist in Abhängigkeit von deren Temperatur so
bemessen, daß ein Ankristallisieren von Metallkristallen und ein Anlagern von
Schmelze an der Oberfläche des Mutterbandes stattfindet, ohne daß das Mutterband
selbst aufschmilzt oder das bereits angelagerte Material erneut wieder
aufgeschmolzen wird. Auf diese Weise läßt sich ein bandförmiges Halbzeug erzeugen,
dessen Dicke etwa dem 6- bis 10fachen der ursprünglichen Dicke des Mutterbandes
entspricht. Da der Erstarrungsvorgang im Unterschied zum üblichen Stranggießen
nicht von außen nach innen, sondern in umgekehrter Richtung verläuft, wird diese
Form der Halbzeugerzeugung auch als Inversionsgießen bezeichnet.
Aus der WO 94 29 048 ist ein weiteres Verfahren des Inversionsgießens bekannt, bei
dem ein dünnes Stahlband nach Durchlaufen einer Stahlschmelze von unten nach
oben unmittelbar nach dem Wiederaustritt aus der Schmelze durch ein
Glättwalzenpaar in der Oberfläche geglättet wird. Im Anschluß an das Glättwalzenpaar
durchläuft das auf diese Weise erzeugte Stahlband eine inertgasgefüllte Kühlzone, in
der es in kontrollierter Weise zur Erzielung verbesserter Werkstoffeigenschaften
abgekühlt wird.
Da es beim Inversionsgießen im allgemeinen angestrebt wird, möglichst viel Material
an das Mutterband anzukristallisieren, wird dieses üblicherweise bei Raumtemperatur
in die Schmelze eingeführt. Insbesondere bei der Herstellung von Metallbändern mit
unterschiedlichen Werkstoffschichten (Verbundwerkstoffe) ist es jedoch nicht
unbedingt erstrebenswert, eine größtmögliche Beschichtungsdicke zu erzielen.
Anstelle einer üblichen Erzeugung eines Produktes mit etwa der 3- bis 6fachen
Mutterbanddicke werden bei Verbundwerkstoffen vielfach erheblich geringere
Schichtdicken gewünscht. Dies könnte im Grundsatz dadurch erreicht werden, daß die
Kontaktzeit zwischen der Schmelze und dem Mutterband drastisch reduziert wird. Das
hat aber den Nachteil, daß der Verbund zwischen dem ankristallisierten Material und
dem Mutterband vielfach unzureichend ist. Es kommt also nicht mit der erforderlichen
Sicherheit zu einer vollständigen Verschweißung. Um die Anwachsrate auf der
Oberfläche des Mutterbandes zu verringern und gleichzeitig dennoch eine gute
Verschweißung der Ankristallisation mit dem Mutterband sicherzustellen, kann man
das Mutterband vorwärmen, um dessen Kühlvermögen und damit dessen
Ankristallisationspotential zu vermindern. Diese Vorgehensweise kann insbesondere
zur Herstellung von Mehrlagenwerkstoffen (z. B. mit rostfreiem Stahl beschichteter
Kohlenstoffstahl) benutzt werden.
Im Grundsatz läßt sich eine Vorwärmung auf die jeweils gewünschte Temperatur des
Mutterbandes vor dem Eintritt in die Schmelze dadurch realisieren, daß dem
Schmelzenbehälter ein entsprechender Vorwärmofen in Form eines Durchlaufofens als
separates Aggregat vorgeschaltet wird. Ein solcher Ofen könnte mit fossilen
Energieträgern (z. B. Gas oder Öl) oder auch mit elektrischer Energie (z. B.
Induktionsofen) beheizt werden. Auch der Einsatz eines Plasmabrenners wäre
vorstellbar.
Derartige Lösungen bringen einen relativ großen zusätzlichen apparativen Aufwand
mit sich, zumal die Vorschubgeschwindigkeiten für das Mutterband relativ hoch sind.
Üblicherweise liegen diese im Bereich von 10-100 m/min. Hinzu kommt die
Forderung, daß das in die Schmelze eingeführte Mutterband eine metallisch reine
Oberfläche aufweisen muß. Das bedeutet, daß insbesondere ein vorerwärmtes
Mutterband vor dem Zutritt von Sauerstoff geschützt werden muß, da sonst eine
rasche Reoxidation einsetzt. Oxidierte Oberflächenbereiche würden die erforderliche
Verschweißung mit dem ankristallisierten Material gefährden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu dessen
Durchführung anzugeben, mit dem eine gezielte Vorerwärmung des Mutterbandes auf
eine deutlich über Raumtemperatur liegende Vorwärmtemperatur (insbesondere über
200°C) möglich ist, ohne daß es hierzu eines großen apparativen Aufwandes bedarf
und ohne daß die Gefahr einer Reoxidation der Oberfläche des Mutterbandes besteht.
Gelöst wird diese Aufgabe für ein gattungsgemäßes Verfahren mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen
des Verfahrens sind in den Unteransprüchen 2 bis 9 angegeben. Eine
erfindungsgemäße Anlage zur Durchführung dieses Verfahrens weist die Merkmale
des Anspruchs 10 auf. Durch die Merkmale der Ansprüche 11 bis 18 läßt sich diese
Anlage in zweckmäßiger Weise weiter ausgestalten.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, daß das jeweils verwendete Mutterband
nach Erzeugung einer metallisch reinen Oberfläche vor der Einführung in das
Schmelzbad auf eine deutlich über Raumtemperatur liegende Temperatur erwärmt
wird. Diese Vorerwärmung sollte mindestens 200°C, vorzugsweise mindestens 300
und besonders bevorzugt mindestens 400°C betragen. Im Bedarfsfall kann die
Vorerwärmung auch noch deutlich höher liegen. Die Erwärmung wird durch indirekten
Wärmeaustausch durchgeführt, und zwar unter Ausnutzung der Wärme der zum
Ankristallisieren eingesetzten Metallschmelze. Zu diesem Zweck findet aber kein
unmittelbarer Kontakt der Schmelze mit dem Mutterband statt. Damit eine Reoxidation
der Mutterbandoberfläche vermieden wird, herrscht zumindest im Bereich der
Aufheizzone eine sauerstofffreie Atmosphäre. Diese kann beispielsweise durch die
Erzeugung eines entsprechenden Vakuums aufrechterhalten werden. In den meisten
Fällen vorteilhafter dürfte jedoch der Einsatz einer Schutzgasatmosphäre sein. Als
Schutzgas kommen insbesondere Argon und gegebenenfalls Stickstoff in Frage. Das
vorerwärmte Mutterband wird dann in an sich bekannter Weise durch die
Metallschmelze geführt, so daß ein Ankristallisieren und ein Mitführen von flüssiger
Schmelze an der Oberfläche des Mutterbandes stattfinden. Durch entsprechende
Regulierung der Vorschubgeschwindigkeit des Mutterbandes unter Berücksichtigung
der Länge der Eintauchstrecke in der Metallschmelze und unter Berücksichtigung der
Schmelzentemperatur kann die Dicke der gewünschten Beschichtung des
Mutterbandes eingestellt werden. Nach Verlassen des Schmelzbades erfolgt
zweckmäßigerweise ein sofortiges Glätten der ankristallisierten Beschichtung. Da dem
Schmelzbad die für die Vorerwärmung des Mutterbandes erforderliche Wärmemenge
entzogen wird, muß dies bei der Einstellung der Temperatur der dem Schmelzbad
frisch zugeführten Schmelze berücksichtigt werden. Die Schmelzentemperatur muß
also entsprechend höher eingestellt werden, als wenn die Vorwärmung in einem
gesonderten vorgeschalteten Heizaggregat (z. B. Durchlaufofen) vorgenommen würde.
Mit besonderem Vorteil wird das Verfahren eingesetzt für die Beschichtung von
Mutterband aus üblichem Kohlenstoffstahl. Das Material der Metallschmelze kann aus
artgleichem Material bestehen. Besonders zweckmäßig ist jedoch die Verwendung
einer Metallschmelze aus einem anderen Material als dem des Mutterbandes.
Insbesondere empfiehlt sich die Verwendung von höherlegierten Werkstoffen hierfür.
Die Dicke des eingesetzten Mutterbandes sollte möglichst unter 3 mm liegen,
vorzugsweise unter 2 mm und besonders bevorzugt unter 1 mm. Je dünner das
eingesetzte Material ist, um so schneller kann die Erwärmung stattfinden. Das
bedeutet, daß die Vorwärmstrecke entsprechend kürzer gehalten werden kann oder
daß auf gleicher Länge eine höhere Vorwärmtemperatur erzielbar ist.
Bevorzugt wird eine Verfahrensweise, bei der das Mutterband von unten nach oben
durch das Schmelzbad hindurchgeführt wird. Es ist jedoch auch möglich, die
umgekehrte Vorgehensweise vorzunehmen oder das Mutterband seitlich in das
Schmelzenbad hinein- und wieder herauszuführen. Wenn das Mutterband von unten
nach oben durch die Schmelze geführt wird, muß an der Stelle, an der das Mutterband
in die Schmelze eintritt, sichergestellt werden, daß keine flüssige Schmelze nach
außen austritt. Die Durchtrittsstelle hat die Form eines engen Spaltes, der
weitestgehend vom Querschnitt des Mutterbandes ausgefüllt wird. In der Nähe der
Eintrittszone besteht aufgrund des von dem Mutterband bewirkten Kühleffektes ein
deutlicher Temperaturgradient. Dieser Bereich der Schmelze in der Umgebung des
Mutterbandeintritts wird vielfach auch als "Meniskus" bezeichnet. Um an dieser Stelle
aufwendige Maßnahmen zur Abdichtung zu vermeiden, ist es zweckmäßig, die
Temperatur der frisch zugeführten Schmelze in der Weise einzustellen, daß unter
Berücksichtigung der Wärmeabgabe infolge der Vorerwärmung des Mutterbandes das
Schmelzbad im Nahbereich der Eintrittsstelle des Mutterbandes in die Schmelze eine
Isotherme aufweist, die zwischen der Liquidustemperatur Tliq und der
Solidustemperatur Tsol liegt. Unter diesen Bedingungen läßt sich die Abdichtung
problemlos realisieren.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Anlage und
Fig. 2 die Abkühlgeschwindigkeit von Blechen und Platten aus Stahl durch
Wärmestrahlung in Abhängigkeit von Dicke und Oberflächentemperatur
des Materials.
In Fig. 1 ist eine mögliche Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anlage in
schematischer Form dargestellt worden. Die Größenverhältnisse, insbesondere die
Längen im Verhältnis zur Dicke des Mutterbandes entsprechen dabei nicht den realen
Verhältnissen.
Die Anlage besteht aus einem Schmelzenbehälter 9, dessen Boden von einer
Dichteinrichtung 10 gebildet wird. Selbstverständlich könnte der Schmelzenbehälter 9
auch mit einem eigenen Boden ausgestattet sein, in den die Dichteinrichtung 10
eingebaut ist. Die Dichteinrichtung 10 besteht im wesentlichen aus einem flachen
Gehäuse mit einem etwa quaderförmigen Innenraum entsprechend der Querschnitts
geometrie des zu beschichtenden Mutterbandes 1. Die Breitseitenwände der Dichteinrichtung
10 sind mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnet. Der Innenraum der Dichteinrichtung 10
ist von unten und nach oben hin offen, so daß er einen schmalen Durchführkanal für
das Mutterband 1 darstellt. Zumindest die Breitseitenwände 11 sind aus einem
gegenüber der einzusetzenden Metallschmelze 14 beständigen Feuerfestmaterial
gebildet. Zweckmäßigerweise sollte dieses Feuerfestmaterial so ausgewählt sein, daß
es eine möglichst hohe Wärmeleitfähigkeit besitzt, da die Breitseitenwände 11 im
Sinne eines Wärmetauschers als Strahlungsheizflächen dienen sollen. Im Grundsatz
wäre es möglich, die Breitseitenwände 11 über die gesamte Breite des Schmelzenbehälters 9
zu erstrecken, so daß im Extremfall die schmalen Seitenflächen, an denen die
Längskanten des Mutterbandes 1 vorbeilaufen, entfallen. Unterhalb der
Dichteinrichtung ist ein Abschirmkasten 6 dicht angeflanscht. Dieser Abschirmkasten 6
weist einen Gasanschlußstutzen 8 auf, durch den ein unter Überdruck stehendes
Inertgas (Pfeil 7) in das Innere des Abschirmkastens 6 eingeleitet werden kann. Damit
bei der Einleitung des Inertgases nicht unnötig große Leckverluste entstehen, ist im
Bereich des Durchtrittsspaltes für das Mutterband 1 in vorteilhafter Weiterbildung der
Erfindung am Abschirmkasten 6 ein spezielles Dichtungssystem vorgesehen. Dieses
kann beispielsweise, wie dies im linken Teil des Bildes dargestellt ist, in Form von
Lamellendichtungen 4 oder, wie dies im rechten Teil des Bildes dargestellt ist, in Form
eines Paares elastischer Dichtrollen 3 (vorzugsweise aus Hartgummi) ausgebildet
sein. Um das Mutterband 1 in die in dem Schmelzenbehälter 9 befindliche
Metallschmelze 14 einzuführen, wird dem Mutterband 1 über Treibrollenpaare 2, 5
eine entsprechende Vorschubbewegung in vertikaler Richtung von unten nach oben
erteilt. Die Metallschmelze 14 wird über mehrere Schmelzeneinlaßstutzen 13, die sich
in der Nähe des unteren Teils der Dichteinrichtung 10 befinden und mit ihrer
Austrittsöffnung auf die Breitseitenwände 11 gerichtet sind, in den Schmelzenbehälter
9 eingeleitet. Dies ist durch entsprechende Pfeile angedeutet. Durch den unmittelbaren
Kontakt mit der Metallschmelze 14 heizen sich die Breitseitenwände 11 auf eine
entsprechend hohe Temperatur auf. Das bedeutet, daß somit der Durchführkanal 12
zu einem Aufheizkanal für das einzuführende Mutterband 1 wird. Durch die intensive
Wärmestrahlung der Breitseitenwände 11 findet eine außerordentlich schnelle
Erwärmung des Mutterbandes 1 statt. Dieser Effekt kann anhand der graphischen
Darstellung der Fig. 2 leicht abgeschätzt werden.
Fig. 2 zeigt die Abkühlgeschwindigkeit von streifen- oder plattenförmigem Halbzeug
aus Stahl durch Wärmeabstrahlung in Abhängigkeit von der Oberflächentemperatur
und der Dicke der Gegenstände. Diese Graphik läßt sich in umgekehrter Weise auch
anwenden für eine Aussage über die Aufheizgeschwindigkeit, wenn entsprechend
geformte Gegenstände von Raumtemperatur durch eine Wärmestrahlungsquelle mit
einer Oberflächentemperatur erwärmt wird, wie sie in der Darstellung angegeben ist.
Daraus läßt sich entnehmen, daß ein 1 mm dickes Stahlband bei einer
Strahlungstemperatur von z. B. 1426°C mit einer Geschwindigkeit von ca. 250°C/s
erwärmt wird. Wenn also der Durchführkanal und damit die Aufheizstrecke eine Länge
von a = 1 m aufweist und die Vorschubgeschwindigkeit des Mutterbandes bei
60 m/s liegt, so würde sich bis zum Eintritt des Mutterbandes in die Metallschmelze 14
eine Erwärmung um etwa 250°C erreichen lassen, wenn die Strahlungstemperatur der
Breitseitenwände bei etwa 1426°C liegt und die Banddicke 1 mm beträgt. Durch eine
entsprechende Gestaltung der Kanallänge a läßt sich somit die einzustellende
Vorwärmtemperatur beeinflussen. Bei einer Verringerung der Dicke des Mutterbandes
würde sich bei gleicher Kanallänge a eine höhere Temperatur einstellen. So ergäbe
sich entsprechend der Darstellung in Fig. 2 bei einer Strahlungstemperatur von
1426°C und einer Mutterbanddicke von 0,8 mm bei einer Verweilzeit von 1 s im
Durchführkanal 12 (entsprechend einer Vorschubgeschwindigkeit von 60 m/s und
einer Kanallänge von 1 m) eine Temperaturerhöhung um etwa 316°C.
Kurz nach Eintritt in die Metallschmelze 14 beginnt die Ankristallisation von Schmelze, die zu
der mit dem Bezugszeichen 16 versehenen Beschichtung aufwächst. Zur Glättung der
Oberfläche des erzeugten beschichteten Produktes wird zweckmäßigerweise ein
Glättwalzenpaar 15 unmittelbar über dem Schmelzbad eingesetzt. Das beschichtete
Band mit geglätteter Oberfläche ist mit 17 bezeichnet. Die Dicke der erzielbaren
Beschichtung 16 hängt wesentlich neben der Vorwärmtemperatur von der Länge der
Kontaktzeit von Mutterband 1 und Metallschmelze 14 ab. Die Kontaktzeit wiederum
hängt von der Vorschubgeschwindigkeit und von der Länge der Eintauchstrecke b des
Mutterbandes 1 ab. Der weiter oben bereits erwähnte Meniskus, der sich im
Eintrittsbereich des Mutterbandes 1 in die Metallschmelze 14 ausbildet, ist mit 18
bezeichnet. In Form von gestrichelten Linien sind einige Isothermen angedeutet. Die
Isotherme mit der Liquidustemperatur ist als Tliq gekennzeichnet. In manchen Fällen
kann es zweckmäßig sein, die lichte Weite des Durchführkanals 12 im Austrittsbereich
des Mutterbandes 1 zur Vermeidung eines Schmelzenaustritts enger zu gestalten als
im übrigen Bereich über die Kanallänge a. Diese sollte mindestens 0,5 m betragen,
zweckmäßigerweise mindestens 1 m, damit eine ausreichend hohe
Vorerwärmungstemperatur bei ausreichend hoher Vorschubgeschwindigkeit erreichbar
ist.
Durch die Erfindung ist es möglich, auch dünne Beschichtungen auf ein Mutterband
mit einer sicheren Verschweißung zum Grundwerkstoff hin auszuführen, ohne daß
platzaufwendige gesonderte Heizaggregate hierfür eingesetzt werden müssen.
Vielmehr findet die Vorerwärmung des Mutterbandes in unmittelbarer Nähe vor dem
Eintritt in die Metallschmelze durch indirekten Wärmetausch mit der eingesetzten
Schmelze statt.
Claims (18)
1. Verfahren zur kontinuierlichen Erzeugung bandförmiger Bleche, insbesondere
aus Stahl, bei dem ein Mutterband mit metallisch reiner Oberfläche durch ein
Schmelzbad eines Metalls (Eintauchlänge b) hindurchgeführt wird, wobei ferner
die Geschwindigkeit des Mutterblechs in Abhängigkeit von der Eintauchlänge b
und der Temperatur der Metallschmelze zur Erzielung einer gewünschten
Gesamtdicke einer sich in Form von Kristallen und Schmelze an der Oberfläche
des Mutterbandes ablagernden Beschichtung geregelt wird und wobei die
Beschichtung unmittelbar nach dem Verlassen des Schmelzbades durch Walzen
geglättet wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Mutterband vorerwärmt mit einer deutlich über Raumtemperatur,
insbesondere über 200°C liegenden Temperatur in das Schmelzbad eingeführt
wird, wobei die Vorerwärmung durch indirekten Wärmeaustausch mit dem
Schmelzbad in sauerstofffreier Umgebung vorgenommen wird und daß die dem
Schmelzbad frisch zugeführte Metallschmelze eine dem Wärmeverlust für die
Vorerwärmung entsprechend erhöhte Temperatur aufweist.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Mutterblech von unten nach oben durch das Schmelzbad
hindurchgeführt wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sauerstofffreie Umgebung durch eine mit leichtem Überdruck
aufrechterhaltene Atmosphäre eines Inertgases, insbesondere Argon oder
Stickstoff, geschaffen wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorerwärmung bis auf mindestens 300°C, insbesondere mindestens
400°C vorgenommen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß für das Mutterband ein aus einem üblichen Kohlenstoffstahl bestehender
Werkstoff eingesetzt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Schmelzbad die Metallschmelze eines dem Mutterbad artgleichen Werkstoffs
eingesetzt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Schmelzbad die Metallschmelze eines gegenüber dem Werkstoff des
Mutterbandes höherlegierten Stahlwerkstoffs eingesetzt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Mutterband mit einer Dicke von weniger als 3 mm, vorzugsweise
weniger als 2 mm und besonders bevorzugt weniger als 1 mm eingesetzt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Temperatur der frisch zugeführten Schmelze in der Weise eingestellt
wird, daß unter Berücksichtigung der Wärmeabgabe zur Vorwärmung des
Mutterbandes das Schmelzbad im Nahbereich der Eintrittsstelle des
Mutterbandes in die Metallschmelze (Bereich des "Meniskus") eine Isotherme
aufweist, die zwischen Liquidustemperatur Tliq und Solidustemperatur Tsolliegt.
10. Anlage zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, mit einem
Schmelzenbehälter (9), mit einer Dichteinrichtung (10) im Bereich der
Außenwandung des Schmelzenbehälters (9), durch die hindurch das Mutterband
(1) in die Metallschmelze (14) ein- oder ausführbar ist, mit einer Vorschubeinrichtung
(Treibrollen 2, 5) für das Mutterband (1) und mit einer Walzeinrichtung
(Glättwalzenpaar 15) zum Glätten der ankristallisierten Beschichtung,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichteinrichtung (10) in Form eines flachen, in Transportrichtung des
Mutterbandes (1) tief in die Metallschmelze (14) hineinragenden, im wesentlichen
quaderförmigen Gehäuses ausgebildet ist, dessen parallel zur Ebene des
Mutterblechs (1) sich erstreckende Breitseitenwände (11) aus einem
Feuerfestmaterial bestehen und unter Bildung eines flachen Durchführkanals
(12) das Mutterband (1) als Strahlungsheizflächen in geringem Abstand
umgeben, und daß eine Einrichtung zur Aufrechterhaltung einer sauerstofffreien
Atmosphäre im Bereich des Durchführkanals (12) an die Dichteinrichtung (10)
angeschlossen ist.
11. Anlage nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichteinrichtung (10) im Bodenbereich des Schmelzenbehälters (9)
angeordnet und die Förderrichtung der Transporteinrichtung (Treibrollenpaar 2,
5) vertikal nach oben gerichtet ist.
12. Anlage nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichteinrichtung (10) aus einem Feuerfestmaterial mit einem
vergleichsweise hohen Wärmeleitkoeffizienten gebildet ist.
13. Anlage nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet
daß die Zuführung für die Metallschmelze (14) im Nahbereich des Bodens des
Schmelzenbehälters (9) insbesondere in Form mehrerer mit ihrer
Austrittsrichtung auf den unteren Teil der Breitseitenwände (11) gerichteter
Schmelzeneinlaßstutzen (13) ausgebildet ist.
14. Anlage nach einem der Ansprüche 10 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zur Aufrechterhaltung einer sauerstofffreien Atmosphäre als
Inertgasabschirmung ausgebildet ist.
15. Anlage nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Inertgasabschirmung einen den Eintrittsbereich für das Mutterband (1)
am Durchführkanal (12) überwölbenden Abschirmkasten (6) aufweist, dem durch
einen Gasanschlußstutzen (8) unter leichtem Überdruck stehendes Inertgas
zuführbar und in den das Mutterband (1) durch eine schlitzförmige Öffnung
einführbar ist.
16. Anlage nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die schlitzförmige Öffnung des Abschirmkastens (6) durch eine
Lamellendichtung (4) oder ein Paar elastischer Rollen (Dichtrollen 3),
insbesondere ein Paar Hartgummirollen, nach außen abgedichtet ist.
17. Anlage nach einem der Ansprüche 10 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichteinrichtung (10) mindestens 0,5 m, insbesondere mindestens 1 m
in die Metallschmelze (14) hineinragt (Länge a).
18. Anlage nach einem der Ansprüche 10 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die lichte Weite im Austrittsbereich des Mutterbandes (1) am Durchführkanal
(12) zur Vermeidung eines Schmelzenaustritts enger ist als im übrigen Bereich
über die Länge a des Durchführkanals (12).
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