DE19509466A1 - Speicher für Flüssigkeiten - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Speicher für Flüssigkeiten mit den Merkmalen der
Oberbegriffe eines der Ansprüche von Anspruch 1 bis Anspruch 5 oder einer Kombination der
Merkmale der Oberbegriffe der Ansprüche 1 bis 5.
Speicher für Flüssigkeiten zum Einbau im Erdreich sind in vielfältiger Form bekannt,
beispielsweise aus DE 38 19 330, DE 38 25 310 oder GM 7827765.
Alle bekannten Speicher weisen den Nachteil auf, daß eine Sicherung gegen Auftrieb bei
teilweise gefülltem oder gar leerem Speicher nicht vorgesehen ist. Stand der Technik ist die
Auftriebsicherung von Erdspeichern durch eine Gewichtsbelastung des Speichers,
beispielsweise durch Anbringung eines Betonkörpers, so daß das Eigengewicht des Speichers
einschließlich des daran befestigten oder darauf aufliegenden Ballasts größer ist, als die
maximal mögliche Auftriebskraft.
Anspruch 1 und verbundene beschreiben eine vorteilhafte technische Lösung zur
Auftriebsicherung eines Speichers für wäßrige Flüssigkeiten.
Der erfindungsgemäße Speicher sieht keine Gewichtsbelastung vor, sondern sieht eine
Einleitung des außerhalb des Speichers anstehendem Grund- oder Stauwasser in den Speicher
hinein vor. Dadurch wird eine Angleichung des inneren Wasserstandes an den äußeren
Wasserstand bewirkt, so daß Auftriebskräfte infolge einer teilweisen Speicherfüllung nicht
auftreten können.
Da der erfindungsgemäße Gegenstand hauptsächlich zur Speicherung von Regenwasser
vorgesehen ist, liegt der Wasserspiegel im Inneren meist höher als im anstehenden Boden, da
während eines Regenereignisses das abfließende Niederschlagswasser einer versiegelten
Fläche in den Speicher geleitet wird. Deshalb ist im bestimmungsgemäßen Betrieb eines
Regenspeichers nicht von einer Auftriebsgefahr auszugehen. Allerdings besteht eine
Auftriebsgefahr bei einer Errichtung des Speichers im Bereich anstehenden Grundwassers. In
diesem Fall kann über die Wahl der wirksamen Einströmhöhe der erfindungsgemäßen
Auftriebsicherung ein Einströmen von Grundwasser in den Speicher im regelmäßigen Betrieb
vermieden, oder doch wenigstens auf Ausnahmefälle beschränkt werden, falls das Eintreten
von Grundwasser in den Speicher unerwünscht ist. Im Falle einer Nutzung des Regenwassers
für Brauchwasserzwecke kann jedoch auch das regelmäßige Einleiten von Grundwasser in
den Speicher erwünscht sein. In diesem Fall wirkt der erfindungsgemäße Seicher zugleich als
Brunnen.
In den meisten Fällen erscheint jedoch eine Sicherung gegen Auftrieb eines im Erdreich
eingebauten Wasserspeichers als überflüssig, da Grundwasser in Höhe der Einbautiefe nicht
ansteht, und Stauwasser nicht erwartet wird. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, daß das
Problem der Auftriebsicherung bei Regenwasserspeichern zur Brauchwassernutzung
unterschätzt wurde, und zwar für die Zeit der Bauphase, also vor Aufnahme des
bestimmungsgemäßen Betriebs des Speichers. In der Bauphase eines Gebäudes tritt häufig
eine Situation ein, in der die Dachdeckung und die Montage der Dachrinnen und Fallrohre
bereits erfolgt ist, die Grundleitungen für Regenwasser zur Ableitung des Wassers von den
Fallrohren zum Regenspeicher noch nicht verlegt bzw. noch nicht ordnungsgemäß
angeschlossen sind, der Regenspeicher jedoch im Zuge der Erdarbeiten schon im Boden
eingebaut ist. Im Falle eines Regenereignisses fließt das Regenwasser dann recht rasch meist
unter Mitwirkung einer Drainageleitung in Richtung des Regenspeichers und sammelt sich dort
im Unterboden. Dieser Effekt wird begünstigt durch die geringere Verdichtung der Auffüllung,
die den Speicher umgibt, und der damit verbundenen höheren Wasserleitfähigkeit der
Auffüllung im Verhältnis zum Anstehenden.
Diese Konstellation bringt demzufolge die Gefahr des Aufschwimmens des Speichers mit sich,
auch wenn die sonstigen geologischen und morphologischen Standortseigenschaften dies
nicht vermuten lassen.
Die technische Realisierung der erfindungsgemäßen Auftriebsicherung sieht im Außenbereich
des Speichers eine Dränleitung (12) vor, die über einen Anschluß (32) mit dem
Speicherinneren verbunden ist. Auf der Innenseite des Speichers ist in Verbindung mit dem
Anschluß bzw. der Dränleitung zum Beispiel ein Rückflußverhinderer (3) oder ein
Schwimmerventil (34) angeschlossen, oder eine Kombination aus diesen. Auch die
Fremdbetätigung einer entsprechenden Absperrvorrichtung ist prinzipiell denkbar. Zur
Sicherung des Ventils gegen Verschmutzung ist an eine Absetzzone in Fließrichtung vor dem
Ventil gedacht und an Feinsiebe 36 auf der Vor- und Rückseite des Ventils. Zur
Funktionsprüfung ist es vorteilhaft, daß das Ventil beispielsweise über eine Zugvorrichtung
(10) von oberhalb des Wasserstandes betätigt werden kann. Die Einstellung der wirksamen
Einlaufhöhe kann zum Beispiel über die Höhe eines Standrohres (38) erfolgen, das in seiner
Verbindungsleitung mit dem Außenbereich auch eine Belüftungsöffnung (40) aufweisen kann,
um unerwünschte Saugheberwirkungen auszuschließen.
Ist der vorgesehene Speicher ein Abwasserspeicher, so ist jedenfalls während der Bauphase
ein Eintreten von Wasser in den Speicher nicht störend, und auch im Betrieb ist das Eintreten
von Wasser in den Speicher von geringerer Schadwirkung als das Aufschwimmen des
Speichers, so daß auch in diesem Fall die Anwendung der erfindungsgemäßen
Auftriebsicherung Vorteile bietet.
Für den Fall einer erwünschten Versickerung von Wasser in der Umgebung des Speichers,
kann eine für die Auftriebssicherung vorgesehene Dränleitung auch als Sickerleitung genutzt
werden, so daß eine Einsparung an Material und Aufwand erzielt wird. Die außenliegende
Sickerleitung kann in vorteilhafterweise durch ein außen an der Speicherwandung befindliches
Kanal- und Porensystem gebildet werden, beispielsweise durch eine Schicht Einkorn- oder
Porenbeton oder aber auch durch aus der Gebäudedrainage bekannte Bauteile wie
Sickerplatten, Sickersteine und dergleichen. Vorteilhaft ist die werkmäßige Anbringung dieser
Leitschicht am Speicher, wodurch Kostenvorteile bei der vor Ortmontage erzielt werden. Dies
gilt insbesondere im Falle der Nutzung der Dränschicht als Sickerleitung im Falle der
Anspruchs 4 und verbundene.
Um die Dränleitung dauerhaft funktionsfähig zu halten, besonders im Falle der gleichzeitigen
Nutzung als Sickerleitung ist an eine Öffnung der Leitung zu Inspektions- und
Reinigungszwecken gedacht, wobei die Leitung als Ringleitung um den Speicher herum
verlegt sein kann, mit der Vorrichtung zur Auftriebsicherung an einem Ende und der
Spülöffnung an dem anderen Ende, so daß die Leitung vom Speicher her zugänglich ist.
Die bekannten Speicher weisen weiterhin den Nachteil auf, daß eine besondere Einrichtung
zur Sicherung des Speicherinhalts gegen Einfrieren und daraus resultierende Schäden nicht
vorgesehen ist.
Dem Einfrieren wird vielmehr dadurch vorgebeugt, daß entweder die Einbautiefe des
Speichers im Boden so gewählt wird, daß der Speicher vollständig im frostsicheren Bereich
liegt, oder bei oberflächennahem Einbau des Speichers dadurch, daß der obere
frostgefährdete Bereich des Speichers nicht befüllt wird. Im ersten Fall steigt der Bauaufwand
durch die geforderte frostsichere Einbautiefe ein, im letztgenannten Fall kann ein Teil des
Speichervolumens nicht genutzt werden.
Der erfindungsgemäße Speicher nach Anspruch 2 und verbundene erreicht die geforderte
frostsichere Speicherung durch eine Regulation der maximalen Füllhöhe. So kann in der
frostsicheren Zeit bei oberflächennah eingebautem Speicher das gesamte Speichervolumen
genutzt werden, während bei Frost der Pegel im Speicher auf das notwendige Maß gesenkt
wird. Dies kann beispielsweise durch veränderbare Höhe eines Überlaufs erreicht werden,
oder durch die Anordnung mehrerer Überläufe mit unterschiedlichen wirksamen Höhen, die
wahlweise geöffnet oder verschlossen sind. Die Regulation der Füllhöhe erfolgt dabei in
bevorzugter Weise selbsttätig in Abhängigkeit der Temperatur. Die Verwendung eines
Thermostatventils (15) mit Temperatursensor (40) aus der Haustechnik ermöglicht dabei eine
Steuerung ohne Fremdenergie.
Zur Sicherung des Ventils gegen Verschmutzung ist an eine Absetzzone in Fließrichtung vor
dem Ventil gedacht und an Feinsiebe (36) auf der Vor- und Rückseite des Ventils.
Die bekannten Speicher weisen an ihrem Auslaß meist keine Vorrichtungen gegen Rückstau aus der angeschlossenen Leitung auf. Ist eine Rückstausicherung des Speichers erwünscht
so muß diese außerhalb des Speichers vor Ort angebracht werden. Da Vorrichtungen zur
Rückstausicherungen zu Wartungs- und Prüfzwecken gemäß den geltenden und anerkannten
Regeln der Technik (DIN 1986, DIN 1997) zugänglich angeordnet werden müssen, ist bei
Einbau im Außenbereich eine zusätzliche Kammer zur Aufnahme der Rückstausicherung
vorzusehen. Dies bedeutet einen erheblichen Bauaufwand. Der erfindungsgemäße Speicher
weist dagegen im Inneren des Speichers eine Vorrichtung zur Rückstausicherung (5) auf, so
daß diese über den Speicher zugänglich ist. In Verbindung mit der Rückstausicherung ist
auch an einen Geruchsverschluß gedacht. Eine besonders vorteilhafte Ausführung einer
Rückstausicherung ergibt sich in Verbindung mit den Merkmalen nach Anspruch 2. Bei
Anordnung mehrerer Überläufe brauchen nur diejenigen gegen Rückstau gesichert werden,
die unterhalb der jeweiligen Rückstauebene liegen. Unter Berücksichtigung der Frosttiefe im
Boden ergibt sich daraus, daß ein oberflächennaher Überlauf, der dicht unter Flur liegt, oft
nicht gegen Rückstau gesichert werden muß, sondern nur der untere (42), bei Frost
wirksame. Dieser braucht jedoch nicht die Nennweite aufweisen, wie sie zur Ableitung aller
denkbaren Abflußspitzen notwendig ist, da diese Ereignisse über den oberen Überlauf (44),
der mit der erforderlichen Nennweite ausgeführt ist, abgeleitet werden. Im Falle des
Erreichens des Gefrierpunktes ist ein langsames Abfließen des frostgefährdeten
Speicherinhalts völlig ausreichend, da der Speicherinhalt und der Boden eine ausreichende
thermische Trägheit aufweisen, um ein plötzliches Durchfrieren des oberen Speicherinhalts
auszuschließen. Dadurch können zur Rückstausicherung kostengünstige Rückschlagventile
aus der Haustechnik Verwendung finden, beispielsweise mit einer Nennweite von DN (32).
Die aus DE 38 19 330, DE 38 25 310 oder GM 7827765 bekannten Speicher sind zur
ausschließlichen Verwendung als Wasserspeicher für Brauchwasserzwecke vorgesehen.
Anfallendes Überschußwasser wird in der Regel einer öffentlichen Haltung, meist einer
Kanalisation zugeführt. Dadurch fließen bei vollem Wasserspeicher, etwa bei fehlender
Brauchwasserentnahme während der Urlaubszeit, alle Regenereignisse unbeeinflußt in Menge
und zeitlichem Abflußverlauf in das öffentliche Kanalnetz. Der öffentliche Kanal muß also
auch im Falle einer Nutzung des Regenwassers für Brauchwasserzwecke für die
Spitzenregenereignisse mit voller Leistungsfähigkeit vorgehalten werden. Dadurch kann die
Regenwassernutzung mit den bisher bekannten Speichern nicht zu einer Einsparung bei den
notwendigen Kanalquerschnitten und damit zu einer Kosteneinsparung bei der
Abwasserbeseitigung führen.
Das Ziel der Erfindung ist die Vermeidung der Einleitung jeglichen Überschußwassers aus
einem Speicher in eine Kanalisation, um damit eine Reduktion des Bemessungsabflusses in
der Haltung und damit geringere Kanalquerschnitte zu ermöglichen.
Dazu sieht der erfindungsgemäße Speicher nach Anspruch 4 und verbundene Ansprüche eine
Versickerung des Überschußwassers in der Umgebung des Speichers vor. Zur Pufferung von
Starkregen ist eine Aufteilung des Speicherraums in einem Bereich zur Brauchwassernutzung
(6) und einen Bereich zur Pufferung (7) vorgesehen. Die Aufteilung des Speicherraumes
erfolgt dabei in einer bevorzugten Ausführung ohne zusätzliche Kammerung im Speicher. Die
Aufteilung wird vielmehr durch die wirksamen Höhen der Auslässe (17) des Speichers
bewirkt. Der Speicher kann dazu mit den Überläufen in Vorfertigung hergestellt werden. Die
im Einzelfall notwendige Einstellung des Puffer- und Brauchwasserspeichervolumens kann
beispielsweise durch das Einsetzen vorgefertigter Standrohre verschiedener Höhe oder durch
Ablängen eines Standrohrs vor Ort erfolgen.
Damit erweitert sich der Anwendungsbereich eines bekannten Wasserspeichers über den
Zweck der Brauchwassernutzung hin zu einem Bauteil der Abwasserentsorgung.
Dabei ist auch daran gedacht mehrere Speicher paarweise zu einem Verbund zu verbinden, so
daß Überschußwasser einem benachbarten Speicher oder einer Versickerungseinrichtung
zugeführt werden kann. Die Verbindungsleitung (30) kann zur Erhöhung der Sickerleistung als
Sickerleitung ausgeführt sein, die auch in einer porenhaltigen Schüttung liegen kann.
Das Leitungsnetz (30), das ggf. als Sickerleitung ausgebildet ist, kann dabei so an den jeweils
folgenden Speicher angeschlossen werden, daß dieser erst dann mit Überlaufwasser
beschickt wird, wenn die Aufnahmekapazität des an der Sickerleitung anstehenden Bodens
überschritten wird und das anfallende Wasser nicht vollständig aufnimmt. Dies kann
beispielsweise durch ein im Einlauf angeordnetes Standrohr bewirkt werden, das erst bei
Erreichen einer vorgegebenen Überstauhöhe einlaufwirksam ist.
Zur Erhöhung der Sickerleistung ist auch daran gedacht, das Leitungsnetz innerhalb einer
porösen Schüttung zu verlegen, so daß das Porenvolumen der Schüttung als zusätzlicher
Speicher wirkt und gleichzeitig die Eintrittsfläche in den anstehenden Boden und damit die
Infiltration erhöht wird.
Durch Variation der Speichervolumina insbesondere der Puffervolumina in den
Speicherräumen, der Länge der Sickerstrecke und des Porenvolumens kann der
erfindungsgemäße Speicherverbund an unterschiedliche hydraulische Anforderungen
angepaßt werden.
Zur Steuerung und Anpassung an die vor Ort Bedingungen sind Regeleinrichtungen in den Ein-
und Auslässen der Speicherräume vorgesehen, mit denen insbesondere der Abfluß in
benachbarte Bauwerke gesteuert werden kann.
Absperr- und Drosselvorrichtungen dienen im Falle von Unfällen zum Rückhalt unerwünschter
Stoffe von den Speicherräumen, dem Leitungsnetz und dem Boden. Gedacht wird hier vor
allem an Kraftstoff oder Mineralöl, aber auch an Havarien in Industrie und Kraftwerken mit der
Freisetzung von Stoffen in die Atmosphäre.
Durch Veränderung der wirksamen Überlaufhöhen können Höhenunterschiede im Gelände
berücksichtigt werden. Eine besonders einfache Ausführung ist der Einsatz von Standrohren
unterschiedlicher Höhe, oder das Ablängen vorhandener Standrohre auf das erforderliche
Maß.
Innerhalb des Systems können Einrichtungen zur Probenahme und Inspektion vorgesehen
werden, so daß beispielsweise eine spätere Spülung der Leitungen vorgenommen werden
kann.
Der Betrieb des Speicherverbundes soll hauptsächlich im Freigefälle also durch die Einwirkung
der Schwerkraft erfolgen. Unter besonderen Umständen ist jedoch auch an eine Förderung
des Wassers mit Hilfe von Fremdenergie gedacht, insbesondere bei einer vorgesehenen
Brauchwassernutzung.
Öffenbare Verschlüsse der Speicherräume dienen zur Wartung der Aufbereitungs- und/oder
Förderungseinrichtungen oder auch zur Entnahme von Schmutz und Schlamm.
Zur oberflächlichen Ableitung von extremen Regenereignissen wie etwa hundertjährige Regen
ist daran gedacht, Notüberläufe an den Speicherräumen oder innerhalb des Leitungsnetzes
vorzusehen.
Die Verwendung der erfindungsgemäßen Speicher betrifft nicht nur die Entsorgung und
Nutzung des Regenwassers von Dachflächen, sondern in besonderem Maße auch die
Entwässerung von Verkehrsflächen.
Bei den bekannten Speichern erfolgt eine Wasserreinigung vor dem Eintritt in den Speicher.
Dadurch ist eine zusätzliche Anordnung zur Wasserreinigung, wie etwa Siebe oder Filter mit
den notwendigen Gehäusen erforderlich. Die kombinierte Anordnung von Filter und Speicher
ist aus DE 38 35 310 bekannt. Diese Ausführung weist die Besonderheit auf, daß die
Siebwand ins Wasser eintaucht. Dadurch ist eine Verkeimung und u. U. sogar eine Fäulnis des
Wassers möglich. Der erfindungsgemäße Speicher sieht einen Filter im Speicher vor, wobei
vor allem an einen Tiefenfilter gedacht ist, der im oberen Speicherbereich angeordnet ist, so
daß der Filter meist oberhalb des Speicherinhalts liegt, und dadurch belüftet ist. Vor dem
eigentlichen Filter (9) ist eine Absetzzone (18) vorgesehen, so daß absetzbare Stoffe erst gar
nicht in den Filter bzw. Speicher gelangen. Ein Grobsieb (20), vorzugsweise mit einer
Durchlaßweite von 10 mm oder sogar mehr, das in einer bevorzugten Bauweise gleichzeitig
als Tauchwand ausgebildet ist, kann zum Rückhalt von groben Stoffen, insbesondere Laub, in
Strömungsrichtung vor dem Filter vorgesehen sein. Diese ist vorzugsweise steckbar auf den
Filter aufgesetzt so daß es zur Reinigung einfach aus dem Speicher herausgenommen werden
kann. Ist das Sieb infolge fehlender Wartung verstopft, so ist eine Reinigungswirkung immer
noch dadurch gegeben, daß schwimmende Stoffe wie zum Beispiel Laub, an dem nun als
Tauchwand wirkenden Sieb hängen bleiben, und die Wasserströmung unterhalb des Siebes in
Richtung Filter bzw. Speicher fließen kann.
Eine besondere Ausführung ist in Anspruch (36) und verbundene beschrieben. Hier ist eine
Filterschicht (23) auf die Speicherwandung, bevorzugt auf den Speicherboden aufgebracht,
so daß das Wasser über Kanäle aus dieser Filterschicht entnommen wird. Über der
eigentlichen Filterschicht kann eine Trennwand (26) vorgesehen sein, die dazu dient,
anfallendes Sediment von der Oberfläche der Filterschicht fernzuhalten, so daß diese nicht
verlegt wird. Eine Filtration erfolgt in diesem Filter nur bei Wasserentnahme, so daß der
Hauptteil der Schmutzstoffe schon vorher durch Sedimentation abgeschieden wurde.
In Anspruch 33 und verbundene wird eine Anordnung beschrieben, wie sie vorzugsweise zur
Reinigung von Abwasser, besonders Grauwasser vorgesehen werden kann. In einer
bevorzugten Ausführung wird das im Speicher befindliche Wasser auf oder in einen
Bodenkörperfilter (21) geleitet, der oberhalb des Speichers angebracht ist. Über eine
Zirkulation des Speicherinhalts über den Bodenkörperfilter wird eine wirksame
Wasserreinigung bewirkt. Die Förderung des Wassers kann insbesondere durch eine von
Solarstrom betriebene Pumpe (31) erfolgen, wobei die Photozellen in Vorfertigung mit dem
Speicher
verbunden sein können.
Claims (51)
1. Speicher für Flüssigkeiten ausgestattet mit einer schließbaren Öffnung, wenigstens
jeweils einem Einlaß und Auslaß, wobei der Speicher zum Einbau ins Erdreich vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher zur Aufnahme von wäßrigen Flüssigkeiten, vorzugsweise Abwasser, höchst vorzugsweise Regenwasser vorgesehen ist,
daß der Wasserstand im Inneren des Speichers mit dem Wasserstand außerhalb über eine wasserleitende Verbindung (1) kommuniziert, wobei in der wasserleitenden Verbindung wenigstens eine Regulier- und/oder Absperrvorrichtung, vorzugsweise ein Ventil (2), höchst vorzugsweise ein Rückflußverhinderer (3) angeordnet ist, der in Fließrichtung von außerhalb des Speichers in den Speicher hinein öffnet, und in Fließrichtung von innen nach außen schließt.
daß der Speicher zur Aufnahme von wäßrigen Flüssigkeiten, vorzugsweise Abwasser, höchst vorzugsweise Regenwasser vorgesehen ist,
daß der Wasserstand im Inneren des Speichers mit dem Wasserstand außerhalb über eine wasserleitende Verbindung (1) kommuniziert, wobei in der wasserleitenden Verbindung wenigstens eine Regulier- und/oder Absperrvorrichtung, vorzugsweise ein Ventil (2), höchst vorzugsweise ein Rückflußverhinderer (3) angeordnet ist, der in Fließrichtung von außerhalb des Speichers in den Speicher hinein öffnet, und in Fließrichtung von innen nach außen schließt.
2. Speicher für Flüssigkeiten ausgestattet mit einer schließbaren Öffnung, wenigstens
jeweils einem Einlaß und Auslaß, wobei der Speicher zum Einbau ins Erdreich vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher zur Aufnahme von wäßrigen Flüssigkeiten, vorzugsweise Abwasser,
höchst vorzugsweise Regenwasser vorgesehen ist,
gekennzeichnet durch eine Vorrichtung (4) zur Regulierung des maximalen
Wasserstandes im Speicher.
3. Speicher für Flüssigkeiten ausgestattet mit einer schließbaren Öffnung, wenigstens
jeweils einem Einlaß und Auslaß, wobei der Speicher zum Einbau ins Erdreich vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher zur Aufnahme von wäßrigen Flüssigkeiten, vorzugsweise Abwässer, höchst vorzugsweise Regenwasser vorgesehen ist,
daß wenigstens an einem Auslaß eine Vorrichtung zur Sicherung gegen Rückstau (5) angeordnet ist, welche sich vorzugsweise innerhalb des Speichers befindet.
daß der Speicher zur Aufnahme von wäßrigen Flüssigkeiten, vorzugsweise Abwässer, höchst vorzugsweise Regenwasser vorgesehen ist,
daß wenigstens an einem Auslaß eine Vorrichtung zur Sicherung gegen Rückstau (5) angeordnet ist, welche sich vorzugsweise innerhalb des Speichers befindet.
4. Speicher für Flüssigkeiten ausgestattet mit einer schließbaren Öffnung, wenigstens
jeweils einem Einlaß und Auslaß, wobei der Speicher zum Einbau ins Erdreich vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher zur Aufnahme von wäßrigen Flüssigkeiten, vorzugsweise Abwasser höchst vorzugsweise Regenwasser vorgesehen ist,
daß der Speicher in wenigstens zwei Bereiche für unterschiedliche Nutzung gegliedert ist, wobei die Gliederung vorzugsweise einen Bereich zur Speicherung von Brauchwasser (6) und einen Bereich als Pufferspeicher (7) für nachfolgende Versickerung vorsieht.
daß der Speicher zur Aufnahme von wäßrigen Flüssigkeiten, vorzugsweise Abwasser höchst vorzugsweise Regenwasser vorgesehen ist,
daß der Speicher in wenigstens zwei Bereiche für unterschiedliche Nutzung gegliedert ist, wobei die Gliederung vorzugsweise einen Bereich zur Speicherung von Brauchwasser (6) und einen Bereich als Pufferspeicher (7) für nachfolgende Versickerung vorsieht.
5. Speicher für Flüssigkeiten ausgestattet mit einer schließbaren Öffnung, wenigstens
jeweils einem Einlaß und Auslaß, wobei der Speicher zum Einbau ins Erdreich vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher zur Aufnahme von wäßrigen Flüssigkeiten, vorzugsweise Abwasser, höchst vorzugsweise Regenwasser vorgesehen ist,
daß der Speicher Anordnungen und/oder Vorrichtungen zur Wasseraufbereitung und/oder Wasserreinigung beinhaltet, wobei die Wasserreinigung vorzugsweise eine Abscheidung (8) von Schwimm- und/oder Sinkstoffen ist, höchst vorzugsweise in Kombination mit einer Filtration (9).
daß der Speicher zur Aufnahme von wäßrigen Flüssigkeiten, vorzugsweise Abwasser, höchst vorzugsweise Regenwasser vorgesehen ist,
daß der Speicher Anordnungen und/oder Vorrichtungen zur Wasseraufbereitung und/oder Wasserreinigung beinhaltet, wobei die Wasserreinigung vorzugsweise eine Abscheidung (8) von Schwimm- und/oder Sinkstoffen ist, höchst vorzugsweise in Kombination mit einer Filtration (9).
6. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
gekennzeichnet durch die Merkmale wenigstens eines weiteren Anspruchs eines der
Ansprüche 1 bis 5.
7. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
gekennzeichnet durch eine in Abhängigkeit vom Wasserstand innerhalb und/oder
außerhalb des Speichers wirksame Kraft zur Betätigung der Regulier- und/oder
Absperrvorrichtung nach Anspruch 1 und/oder der Vorrichtung zur Sicherung gegen Rückstau
nach Anspruch 3.
8. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch eine Vorrichtung (10) zur Betätigung und/oder Prüfung und/oder
Wartung des Ventils nach Anspruch 1, welche vorzugsweise eine Bedienung des Ventils von
oberhalb des Wasserstandes aus erlaubt.
9. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
gekennzeichnet durch eine wasserleitfähige Verbindung (11) der Regulier- und/oder
Absperrvorrichtung nach Anspruch 1 und/oder wenigstens eines Auslasses mit dem
wasserleitfähigen Grund.
10. Speicher für Flüssigkeiten nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die wasserleitfähige Verbindung eine Sicker- und/oder Dränleitung (12) ist.
11. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet,
daß wasserleitfähige Verbindung, vorzugsweise Leitung, höchst vorzugsweise
Sickerleitung (13) in Vorfertigung mit dem Speicher hergestellt ist.
12. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Speicher (14) in Fertigbauweise, vorzugsweise aus Beton oder Stahlbeton
hergestellt ist.
13. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Speicher aus Fertigteilen vor Ort hergestellt ist.
14. Speicher für Flüssigkeiten nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die wasserleitfähige Verbindung und/oder damit verbundene Vorrichtungen nach
Anspruch 1 und verbundene mit wenigstens einem Fertigteil verbunden sind.
15. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Regulierung des maximalen Wasserstandes durch das Öffnen und/oder
Schließen wenigstens eines Auslasses vorgesehen ist.
16. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch
gekennzeichnet,
daß das Öffnen und/oder Schließen wenigstens eines Auslasses und/oder Einlasses
durch ein Ventil, vorzugsweise in Abhängigkeit der Temperatur, höchst vorzugsweise durch
ein Thermostatventil (15) bewirkt ist.
17. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Regulierung des maximalen Wasserstandes im Speicher über eine veränderbare
Höhe eines Auslasses (16) erfolgt, vorzugsweise in Abhängigkeit der Temperatur.
18. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dadurch
gekennzeichnet,
daß das Volumen des Pufferspeichers nach Anspruch 4 und verbundene mindestens
ein Zehntel, vorzugsweise mindestens ein Fünftel, höchst vorzugsweise mindestens ein Drittel
oder sogar über die Hälfte des gesamten Speichervolumens erfüllt.
19. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Gliederung in Bereiche für unterschiedliche Nutzung nach Anspruch 4 und
verbundene horizontal in wenigstens einen oberen und/oder wenigstens einen unteren Bereich
erfolgt.
20. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Gliederung in Bereiche für unterschiedliche Nutzung ohne kammerbildende
Elemente erfolgt.
21. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Gliederung in Bereiche für unterschiedliche Nutzung durch kammer- oder
wandbildende Elemente erfolgt.
22. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 4 bis 21, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Gliederung in Bereiche für unterschiedliche Nutzung durch die Anordnung der
Auslässe und/oder Einlässe erfolgt.
23. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 4 bis 22, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Gliederung durch die wirksame Höhe wenigstens eines Auslasses bewirkt ist.
24. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 4 bis 23, dadurch
gekennzeichnet,
daß die wirksame Höhe wenigstens eines Auslasses und/oder Einlasses veränderbar
ausgeführt ist.
25. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 4 bis 24, dadurch
gekennzeichnet,
daß die wirksame Höhe wenigstens eines Auslasses und/oder Einlasses durch die
Abmessung vorzugsweise der Höhe eines Standrohres (17) vorgegeben ist.
26. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 4 bis 25, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Auslässe und/oder Einlässe wenigstens teilweise mit einer Reguliereinrichtung
vorzugsweise Drosseleinrichtung und/oder Absperrvorrichtung versehen sind.
27. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 5 bis 26, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Wasseraufbereitung und/oder Wasserreinigung wenigstens teilweise in
wenigstens einer zusätzlichen Kammer (18) innerhalb des Speichers erfolgt.
28. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 5 bis 27, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Filtration eine Tiefenfiltration ist, die vorzugsweise durch einen Ringfilter (9),
höchst vorzugsweise ausgestattet mit einer Filterschüttung, bewirkt ist.
29. Speicher für Flüssigkeiten nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet,
daß in Fließrichtung vor der Filtration eine Vorrichtung zum Rückhalt von Grobstoffen,
vorzugsweise ein Sieb, angeordnet ist.
30. Speicher für Flüssigkeiten nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sieb als Tauchwand (20) ausgebildet ist.
31. daß der Ringfilter nach Anspruch 28 ein, vorzugsweise mehrwandiges,
Kammergehäuse aufweist, welches vorzugsweise zylindrisch, höchst vorzugsweise
konzentrisch ausgebildet ist.
32. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 5 bis 31, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Filtration meist oberhalb des Wasserstandes erfolgt, im Falle von Anspruch 28
daß der Ringfilter im oberen Bereich des Speichers angeordnet ist.
33. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Speicher oberhalb des Speicherraumes einen Filter aufweist, vorzugsweise
einen Bodenkörperfilter (21), der vorzugsweise in Vorfertigung zur Verbindung mit dem
Speicher vorgesehen ist.
34. Speicher für Flüssigkeiten nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet,
daß der Filter vom Speicher getragen wird, vorzugsweise auf diesen aufgesetzt ist.
35. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 33 bis 34, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Filter mit seiner Oberseite mit der Atmosphäre kommuniziert und/oder eine,
vorzugsweise werkseitige, Bepflanzung (22) aufweist.
36. Speicher für Flüssigkeiten nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandung des Speichers, vorzugsweise dessen Boden, wenigstens teilweise
eine Filterschicht, vorzugsweise bestehend aus einem Schüttstoff, höchst vorzugsweise
bestehend aus Sand (23), aufweist.
37. Speicher für Flüssigkeiten nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet,
daß die Filterschicht mit Kanälen (24) zur Wasserentnahme versehen ist, die
vorzugsweise inner- und/oder unterhalb der Filterschicht liegen.
38. Speicher für Flüssigkeiten nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kanäle Dränleitungen sind.
39. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 37 bis 38, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Kanäle (25) vorzugsweise vorgefertigt in und/oder an der Wandung des
Speichers und/oder der Filterschicht angebracht sind.
40. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 36 bis 39, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Filterschicht wenigstens teilweise mit einem wand- und oder schichtbildenden
Element (26) versehen ist, wobei vorzugsweise zwischen Filterschicht und Element ein
Abstand (27) besteht.
41. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 36 bis 40, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Filterschicht und/oder das wand- und/oder schichtbildende etwa horizontal
angeordnet sind.
42. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 37 bis 41, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Kanäle zur Wasserentnahme wasserleitend über wenigstens einem Auslaß mit
dem Anstehenden verbunden sind.
43. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 5 bis 42, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Wasseraufbereitung eine Belüftung ist.
44. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 5 bis 43, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Wasseraufbereitung eine Bestrahlung ist.
45. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 5 bis 44, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Wasseraufbereitung durch ein elektrochemisches Verfahren vorzugsweise
durch Elektrolyse erfolgt.
46. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 33 bis 45,
gekennzeichnet durch eine Beschickung des Filters nach Anspruch 33 und verbundene
mit Wasser aus dem Speicher, vorzugsweise unter Nutzung der Sonnenenergie.
47. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Speicher und/oder wenigstens ein Auslaß und/oder wenigstens ein Einlaß,
und/oder im Falle von Anspruch die Kanäle nach Anspruch 37 die Kanäle zur
Wasserentnahme, wasserleitend mit Vorrichtungen zur Wasserförderung (28) verbunden sind,
die vorzugsweise in Vorfertigung mit dem Speicher und/oder daran befestigten Bauteilen
verbunden sind.
48. Speicher für Flüssigkeiten nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtungen zur Wasserförderung Pumpen und/oder Rückflußverhinderer und/oder
Siebe und/oder Druckschalter und/oder Strömungsmesser sind.
49. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 4 bis 48,
gekennzeichnet durch eine wenigstens teilweise Perforation (29) der
Speicherwandung.
50. Speicher für Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 49,
gekennzeichnet durch einen Verbund mehrerer Speicher über ein gemeinsames
Leitungsnetz (30), welches vorzugsweise die Speicherräume paarweise verbindet und
welches zur Weiterleitung von Überschußwasser in einem in Fließrichtung benachbarten
Speicher und/oder zur Versickerung wirksam ist.
51. Speicher für Flüssigkeiten nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet,
daß das Leitungsnetz als Sickerleitung und/oder als Dränleitung wirkt.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29522248U DE29522248U1 (de) | 1995-03-20 | 1995-03-20 | Wasserspeicher für Regenwasser |
| DE19509467A DE19509467A1 (de) | 1995-03-20 | 1995-03-20 | Anlage und Verfahren zur Entsorgung von Abwasser |
| DE19509466A DE19509466A1 (de) | 1995-03-20 | 1995-03-20 | Speicher für Flüssigkeiten |
| DE19613523A DE19613523A1 (de) | 1995-03-20 | 1996-04-03 | Tragelement zur Auflagerung auf Wasserspeichern und Klärgruben |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19509466A DE19509466A1 (de) | 1995-03-20 | 1995-03-20 | Speicher für Flüssigkeiten |
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Family Applications (2)
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| DE19509467A Withdrawn DE19509467A1 (de) | 1995-03-20 | 1995-03-20 | Anlage und Verfahren zur Entsorgung von Abwasser |
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