DE19506081A1 - Befestigungselement - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement aus einem
Kopf mit einem anschließenden Gewinde, oder Schaft und
Gewinde.
Derartige Befestigungselemente sind in vielfältiger Form
und Ausführung auf dem Markt bekannt und gebräuchlich.
Dabei gibt es verschiedenstartige Ausführungen solcher
Befestigungselemente mit unterschiedlichsten Köpfen, wie
beispielsweise Sechskantkopfschrauben, Vierkantkopf
schrauben, Zylinderkopfschrauben, Halbrundkopfschrauben,
Linsenkopfschrauben, Senkkopfschrauben, und dgl . . Dabei
sind Kopf, Gewinde bzw. ein dazwischenliegender Schaft
meist unterschiedlich ausgestaltet, wobei der Kopf
unterschiedliche Formen annehmen kann und Schaft sowie
Gewinde unterschiedlichste Ausgestaltungen, Längen und
Steigungen aufweisen können.
Diese Befestigungselemente sind für feste und lösbare
Verbindungen von Bauteilen geeignet. Mit ihnen können Span-
und Gipsplatten, Holz, Kunststoff und ähnliche Materialien
verschraubt werden. Dabei kann das Befestigungselement aus
unterschiedlichen Kunststoffen oder Metallen, wie
beispielsweise Eisen, Stahl, Messing, Aluminium oder
anderen denkbaren Legierungen mit Beschichtungen
hergestellt sein.
Beim Eindrehen von Befestigungselementen in weichere
Werkstoffe, vorwiegend Weichholzarten wie Tanne, Fichte und
Kiefer, die zunehmend Verwendung beim Verschalen von
Gebäuden finden, wird häufig durch zu festes Eindrehen bzw.
Anziehen der Schraube in die Werkstückoberfläche Massivholz
durch den herkömmlichen abschließenden Rand einer
Holzschraube eingerissen.
Dabei werden die Holzfasern, die unmittelbar um den
Schraubenkopf herum angeordnet sind nach unten gedrückt und
brechen dann um den Schraubenkopf herum ab, wenn der
Schraubenkopf mit der Holzoberfläche plan ist. Die übliche
Stärke von Brettern, die zum Verschalen von Wohnhäuser
Verwendung finden beträgt etwa 2 cm. Auch ein
unkontrolliertes Aufreißen um den Schraubenkopftritt bei
dünneren Brettern auf, was immer wieder zu unbefriedigenden
Ergebnissen führt, da an diesen aufgerissenen Stellen eine
Angriffsfläche für eintretendes Wasser geschaffen wird.
Da dies nicht wünschenswert ist, wird deshalb mit einem
Bohrer mit geringerem Durchmesser als ein Kerndurchmesser
des Befestigungselementes ein Loch in das Werkstück
vorgebohrt. Sollte das Befestigungselement versenkt werden,
beispielsweise durch eine Senkkopfschraube, so wird mit
einem entsprechend größeren, dem Durchmesser des Kopfes des
Befestigungselementes entsprechenden Bohrer oder Senker
eine Fase in die Oberfläche eingesenkt. Dadurch wird
vermieden, daß sich die Fasern aufstellen bzw. die
Oberfläche des Werkstückes durch zu starkes Anziehen des
Befestigungselementes beeinträchtigt wird, während das
Befestigungselement in die Oberfläche eintaucht.
Diese o.g. Möglichkeiten zum Versenken eines
Befestigungselementes insbesondere eines Schraubenkopfes in
eine Werkzeugoberfläche sind unbefriedigend, ungenau und
arbeitsintensiv, wobei auch ein schnelles Einschrauben
durch beispielsweise einen Akkuschrauber ohne Vorbohren und
Senken nicht möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Befestigungselement zu schaffen, welches die o.g. Nachteile
beseitig, welches insbesondere eine Werkstückoberfläche
beim Versenken nicht beschädigt und welches keine weiteren
Arbeitsschritte bzw. Vorbereitungsschritte für ein
Versenken eines Schraubenkopfes in eine Werkstückoberfläche
erfordert.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, daß dem Kopf ein
Schneidring zugeordnet ist.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht das
Befestigungselement aus einem Kopf, anschließendem Kegel
mit Schaft und daran anschließend einem Gewinde, wobei
Kegel und Schaft ggf. eine raspelnde Funktion erfüllen.
Der Kopf ist dabei so ausgestaltet, daß dieser an einer
Oberfläche Aussparungen aufweist, die zum Eingreifen eines
Werkzeuges dienen. Dabei sind die Aussparungen für
Schlitz-, Kreuzschlitz-Werkzeuge aber auch für
Innensechskant, Torx, Vielzahn- und dgl. Werkzeuge
geeignet. Von der Oberfläche des Kopfes kragt senkrecht in
Richtung der Längsachse des Schaftes bzw. des Gewindes eine
Fläche ab, die an ihrer Kante den Schneidring oder Ringwand
aufweist. Dabei sind Fläche und Schneidring als
Schneidkegel oder Ringwand des Kopfes ausgebildet und
bilden im Inneren des Kopfes einen hohlen Preßraum. An
diesen schließt sich der Kegel an, wobei dieser Kegel
kegelförmig, konusartig aber auch mit Radien
unterschiedlicher Durchmesser versehen sein kann, der
anschließend entweder in den Schaft oder direkt in das
Gewinde übergeht. Deshalb ist auch in einem hier nicht
gezeigten Ausführungsbeispiel daran gedacht, das Gewinde
direkt an den Kegel anzuschließen.
Der Schneidring des Befestigungselementes hat die Aufgabe,
daß beim Einschrauben des Befestigungselementes in einen
weicheren Werkstoff dieser sich bei Erreichen der
Werkstückoberfläche in diese hineinschneidet, wobei der
Schneidring die Fasern so durchtrennt, daß ein Aufwölben
und ein Aufbrechen bzw. Zersplittern der Oberfläche
verhindert wird. Damit die mit dem Schneidring
abgeschnittenen Oberflächenstücke ein weiteres Einschneiden
in die Werkzeugoberfläche nicht beeinträchtigen und ein
leichtes Einbringen bzw. Eindrehen des
Befestigungselementes in die Werkstückoberfläche
ermöglichen, sind bevorzugt an dem Kegel Raspeln
angeordnet. Ferner können an der Schneidkegelinnenseite,
sowie am Schaft ebenfalls Raspeln vorgesehen sein. Die
Raspeln haben die Aufgabe, daß beim Eindringen des Kegels
in die Werkstückoberfläche diese kegelartig durch die
Raspeln angefast wird. Beim Eintreten des Schneidringes in
die Werkstückoberfläche wird das zwischen Schneidring bzw.
Schneidkegel und Kegel abgeschnittene Material durch diese
Raspeln weiter zerkleinert und verbleibt gepreßt in dem
Preßraum. Dieses Material dient gleichzeitig dazu, daß das
Befestigungselement mit Zug dauerbeaufschlagt wird, was
eine zusätzliche Sicherung gegen Lösen des Befestigungs
elementes ermöglicht.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung ist daran gedacht, daß der Kegel radienförmig
ausgestaltet ist, wobei nur ein Schneidring mit
Schneidphase an dem Kopf vorgesehen ist, der allerdings
ebenfalls einen Preßraum ausbildet. Gerade für weichere
Werkstoffe ist nicht unbedingt erforderlich, daß Raspeln
vorgesehen sein müssen. Der Schneidring mit bevorzugt nach
innen liegender Schneidfase reicht aus, um sich
entsprechend in die Werkstückoberfläche einzuschneiden,
ohne daß die Oberfläche des Werkstückes außerhalb des
Schneidringes beschädigt wird.
Durch die Möglichkeit, die Neigung, Innendurchmesser,
Kerndurchmesser des Gewindes bzw. der Flanken zu verändern,
ist eine äußerst vielseitige Ausgestaltung des
Befestigungselementes denkbar, wobei dieses in unter
schiedlichen Größen und Längen hergestellt werden kann.
Im Rahmen der Erfindung liegt jedoch auch, daß die Raspeln,
die an dem Kegel zusätzlich an der Innenseite des
Schneidkegels angeordnet sind, bevorzugt in Eindrehrichtung
des Befestigungselementes mit einer hier nicht gezeigten
Schneidkante bzw. Schneidfase versehen sind. Dabei wird
gewährleistet, daß das Material sehr leicht abgetragen
wird.
Es ist auch daran gedacht den Schaft des
Befestigungselementes mit in Einschraubrichtung
ausgerichtete Raspeln zu versehen, um auch ggf. auf ein
Vorbohren verzichten zu können.
Ferner soll jedoch auch im Rahmen der Erfindung liegen, daß
die seitliche äußere Fläche des Schneidkegels leicht nach
innen in Richtung des Kegels geneigt sein kann, so daß
diese auch kegelförmig ausgestaltete Formen annehmen kann.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese
zeigt in
Fig. 1 eine schematisch dargestellte Draufsicht auf ein
erfindungsgemäßes Befestigungselement;
Fig. 2 einen Querschnitt des erfindungsgemäßen
Befestigungselementes entlang Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 eine schematisch dargestellte Draufsicht auf ein
weiteres Ausführungsbeispiel des Befestigungselementes;
Fig. 4 einen schematisch dargestellten Längsschnitt des
erfindungsgemäßen Befestigungselementes in Gebrauchslage.
In Fig. 1 weist ein erfindungsgemäßes Befestigungselement
R einen Kopf 1 auf. An den Kopf 1 schließt sich unmittelbar
ein Schaft 2 an, wobei der Schaft 2 in ein Gewinde 3
übergeht, welches in einer Spitze 4 endet.
Dabei ist die Spitze 4 besonders spitzwinklig ausgestaltet,
um beispielsweise ein leichteres Eindrehen des
Befestigungselementes R in einen hier nicht gezeigten
weicheren Werkstoff zu ermöglichen.
Das Gewinde 3 des Befestigungselementes R ist als
Außengewinde und insbesondere als Spitzgewinde ausgebildet.
Dabei sind Steigungswinkel und Ganghöhe für das gewünschte
Befestigungselement R wählbar.
Die Grundgrößen des Gewindes 3 sind durch das metrische
Maßsystem genormt, wobei ein Nenndurchmesser 5 des Gewindes
3 dem Außendurchmesser und ein Kerndurchmesser 6 dem
Innendurchmesser entspricht. Da Steigungs- und
Flankenwinkel öfters variiert werden können, wird auf die
Steigung von Flanken 7 nicht näher eingegangen.
Der Schaft 2, an den das Gewinde 3 anschließt, ist
bevorzugt zylindrisch ausgestaltet und kann mit Raspeln 13′
(Fig. 4) versehen sein. Zwischen dem Kopf 1 und dem Schaft
2 ist ein konusartiger Kegel 8 ausgebildet. Dabei kann die
Form des Kegels 8 bzw. der Verlauf von Schaft 2 zu dem Kopf
1 auch als abgerundeter Übergang ausgebildet sein.
Der Kegel 8 geht in dem Kopf 1 in einen erfindungsgemäßen
Schneidkegel 9 über, der an einer äußersten Kante einen
Schneidring 10 bildet. Der Schneidring 10 ist besonders
spitz und scharf ausgebildet, wobei eine äußere Fläche 11
des Schneidkegels 9 bevorzugt senkrecht zum Schneidring 10
angeordnet ist und in etwa parallel zum Schaft 2 verläuft.
Da der Schneidring 10 den Kegel 8 zumindest teilweise
übergreift, entsteht, wie in Fig. 1 gestrichelt
dargestellt, zwischen dem Kegel 8 und dem Schneidkegel 9
ein Preßraum 12.
Bevorzugt ist hier der Kegel 8 mit Raspeln 13 versehen,
welche um die Oberfläche des Kegels 8 gleich verteilt
angeordnet sind. Gemäß der vorliegenden Erfindung sind
diese Raspeln 13 nach einer Eindrehrichtung des
Befestigungselementes R ausgerichtet und greifen in
Drehrichtung mit ihren nicht gezeigten Schneidkanten in
einen Werkstoff. Dabei können die Raspeln 13 auch an einer
hier gestrichelt dargestellten Innenwand 14 des
Schneidkegels 9 vorgesehen sein.
Ferner weist der Kopf 1 eine äußere Oberfläche 15 auf, in
der bevorzugt mittig eine Aussparung 16 vorgesehen ist,
durch die das erfindungsgemäße Befestigungselement gedreht
werden kann. Diese Aussparungen 16 können Schlitze,
Kreuzschlitze, Innensechskant sowie Torx- aber auch
Vielzahnaussparungen od. dgl. sein, die dazu geeignet sind,
das Befestigungselement R mit den entsprechenden Werkzeugen
um seine Längsachse hin- und herzudrehen.
In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist
auch daran gedacht, auf den Schaft 2 zu verzichten und das
Gewinde 3 direkt an den Kegel 8 anzuschließen. Dies hat den
besonderen Vorteil, daß beispielsweise für Verbindungen,
die äußerst hohe Kräfte aufnehmen sollen, durch die erhöhte
Anzahl an Flanken hohe Verbindungskräfte wirken können.
In Fig. 2 ist eine Vielzahl von Raspeln 13 auf dem Kegel 8
vorgesehen, wobei diese bevorzugt in Eindrehrichtung des
Befestigungselementes R ihre Schneidkanten ausgerichtet
haben. Innen ist der Schaft 2 dargestellt, der in den Kegel
8 übergeht, wobei dieser sich über den Preßraum 12 zum
Schneidring 10 erstreckt. Die Aussparung 16 ist hier
bevorzugt als Schlitzausführung gestrichelt dargestellt.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 ist ein
Befestigungselement R₁ dargestellt, welches aus einem Kopf
1′ besteht und von dort aus über einen teilweise
gestrichelt dargestellten Kegel 8′ in einen Schaft 2
übergeht, an den sich das Gewinde 3 anschließt. Das Gewinde
3 ist ebenfalls mit einer Spitze 4 versehen, die dafür
geeignet ist, um ein Eindringen in einen Werkstoff zu
erleichtern und das Befestigungselement R₁ zu zentrieren.
Bevorzugt ist auch hier, daß ein gewölbter Kegel 8′ in den
Kopf 1′ übergeht und von dort direkt eine Ringwand 17 mit
dem Schneidring 10′ parallel zur Längsachse des
Befestigungselementes R₁ von dem Kegel 8′ abkragt. Dabei
ist der Schneidring 10′ mit einer gestrichelt dargestellten
Schneidphase 18 versehen, die eine besonders scharfe
Ausgestaltung des Schneidringes 10′ zuläßt. Ebenso ist
zwischen Schneidring 10′ und Kegel 8′ ein Preßraum 12′
ausgebildet. Die Ausgestaltung der Aussparung 16 entspricht
der o.g . .
Gemäß Fig. 4 ist in einem weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ein Befestigungselement R₂ in Gebrauchslage
dargestellt. Dabei ist das Befestigungselement R₂ in ein
Werkstück 19 eingeschraubt, wobei der Kopf 1 direkt in eine
Oberfläche 20 des Werkstückes 19 eingetaucht ist, so daß
die äußere Oberfläche 15 des Befestigungselementes R₂ eben
mit der Oberfläche 20 des Werkstückes 19 abschließt.
Entscheidend ist hierbei, daß durch den Schneidring 10 des
Kopfes 1 das Befestigungselement R₂ exakt in die Oberfläche
20 des Werkstückes 19 einschneidet, so daß keine
aufgerissenen Späne und Fasern neben dem Schneidkegel 9 auf
der Oberfläche 20 entstehen. Die Oberflächen 20 des
Werkstückes 19 reißt nicht auf.
Das Befestigungselement R₂ wird somit ohne ein Aufbrechen
der Fasern in die Werkstückoberfläche eben versenkt.
Claims (12)
1. Befestigungselement aus einem Kopf (1, 1′) mit einem
anschließenden Gewinde (3), oder Schaft (2, 2′) und Gewinde
(3),
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Kopf (1, 1′) ein Schneidring (10, 10′) zugeordnet
ist.
2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schneidring (10′) mit einer
Schneidfase (18) versehen ist.
3. Befestigungselement nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidfase (18) innerhalb und/oder
außerhalb des Schneidringes (10′) verläuft.
4. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Kopf (1, 1′) und
Gewinde (3) oder Schaft (2, 2′) ein Kegel (8, 8′)
angeordnet ist, der mit Raspeln (13) versehen ist.
5. Befestigungselement nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Kegel (8, 8′) konusartig oder gewölbt
ausgebildet ist und in den Kopf (1, 1′) übergeht.
6. Befestigungselement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kegel (8, 8′) im Inneren des Kopfes
(1) in einen Schneidkegel (9) bzw. eine Ringwand (17)
übergeht.
7. Befestigungselement nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Schneidkegel (9) bzw. die Ringwand (17)
eine in etwa senkrecht zu einer Oberfläche (15) verlaufende
äußere Fläche (11) aufweist, außen den Schneidring (10)
ausbildet.
8. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren des Kopfes (1, 1′)
zwischen Kegel (8, 8′) und Schneidkegel (9) bzw. Ringwand
(17) ein Preßraum (12, 12′) gebildet ist.
9. Befestigungselement nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet,,daß die Innenwände des Schneidkegels (9) bzw. der
Ringwand (17) mit Raspeln (13) versehen sind.
10. Befestigungselement nach wenigstens einem der Ansprüche
4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Raspeln (13) mit
in Eindrehrichtung ausgerichteten Schneidfasen versehen
sind.
11. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß in einer Oberfläche (15) des
Kopfes (1, 1′) eine Aussparung (16) vorgesehen ist, in die
ein Werkzeug eingreift, welches das Befestigungselement (R)
um seine Längsachse hin- und herdreht.
12. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (2, 2′) mit Raspeln
(13′) versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995106081 DE19506081A1 (de) | 1995-02-22 | 1995-02-22 | Befestigungselement |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995106081 DE19506081A1 (de) | 1995-02-22 | 1995-02-22 | Befestigungselement |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19506081A1 true DE19506081A1 (de) | 1996-08-29 |
Family
ID=7754704
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995106081 Withdrawn DE19506081A1 (de) | 1995-02-22 | 1995-02-22 | Befestigungselement |
Country Status (1)
| Country | Link |
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