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DE19505897A1 - Verfahren zum Erkennen und Auswerten von Ungleichgewichten bei Körpern und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum Erkennen und Auswerten von Ungleichgewichten bei Körpern und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens

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DE19505897A1
DE19505897A1 DE1995105897 DE19505897A DE19505897A1 DE 19505897 A1 DE19505897 A1 DE 19505897A1 DE 1995105897 DE1995105897 DE 1995105897 DE 19505897 A DE19505897 A DE 19505897A DE 19505897 A1 DE19505897 A1 DE 19505897A1
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DE1995105897
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Detlef Talg
Reinhard Schuelke
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Original Assignee
Individual
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/103Measuring devices for testing the shape, pattern, colour, size or movement of the body or parts thereof, for diagnostic purposes
    • A61B5/1036Measuring load distribution, e.g. podologic studies

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erkennen und Auswerten von Ungleichgewichten bei Körpern oder von ungleichen Belastungen seiner Auflagerflächen auf einem Boden oder dergleichen, insbesondere für Untersuchungen am menschlichen Körper, und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß Haltungsfehler bei einer Person oder einem Tier auftreten können. Durch die vom Gewicht her ungleiche Belastung des Skeletts der Person oder des Tieres können dabei Schmerzen verursacht werden können. Aufgrund dieser Schmerzen wird die Person oder das Tier versuchen, durch eine Veränderung der Körperhaltung den Schmerz zu lindern oder dem Schmerz auszuweichen. Dadurch wird jedoch dem Haltungsfehler und damit der Ursache des Schmerzes weiter Vorschub geleistet. Eine Heilung dieser Ursache tritt nicht ein, vielmehr wird sich der Zustand weiter verschlimmern. Für andere skelettartige Körper, wie beispielsweise Häuser, sind bei Lageänderung zwar keine Schmerzen, wohl aber Risse oder dergleichen zu befürchten.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Erkennen und Auswerten von Ungleichgewichten und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 definierte Erfindung gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert. Dadurch wird ein Verfahren erzielt, bei dem ein zahlenmäßiges Auswerten, beispielsweise der ungleichmäßigen Belastung beider Körperhälften, Hüften, Beine oder dergleichen eines Menschen, in Gewichtsangaben ermöglicht wird. Aus dieser unterschiedlichen Belastung zieht ein Arzt oder Krankengymnast Rückschlüsse auf Schmerzen im Bereich von Wirbelsäule, Hüften, Gelenken etc., ohne Röntgenaufnahmen anfertigen zu müssen. Ungesunde Röntgenuntersuchungen können weitgehend entfallen.
Bekannt sind zwar verschiedene Verfahren zum Messen von Ungleichgewichten, beispielsweise bei Balkenwaagen mit zwei Wägetellern. Wird der eine Teller dort mit einer größeren Kraft beaufschlagt, so senkt er sich weiter ab als der andere Teller. Mit einer solchen Waage können zwar auch Gewichtsunterschiede der auf die beiden Teller gelegten Gewichte erkannt werden, doch werden dort keine Konsequenzen daraus gezogen.
Daneben ist es von Kinderspielen auch bekannt, ein Brett oder dergleichen über einen Balken zu legen und beim Daraufstellen zu versuchen, ein Gleichgewicht durch eine wippende Bewegung mit dem Brett oder dergleichen auf dem Balken herzustellen und zu halten. Auch aus diesem Verhalten werden keine Konsequenzen für eine Konstruktion oder dergleichen gezogen.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich nicht nur für diagnostische Zwecke, sondern ebenso zur Therapie und Kontrolle. Zu Beginn der Krankengymnastik wird die ungleichgewichtige Belastung der Körperhälften des Patienten zahlenmäßig erfaßt werden. Der Patient kann selbst mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung versuchen, seinen Haltungsfehler zu korrigieren. Er kann anhand der Anzeige das gewünschte Gleichgewicht erkennen und einzustellen versuchen. Ein Unterschied in der Beinlänge beispielsweise kann dadurch erkannt und durch entsprechende Einlagen oder dergleichen ausgeglichen werden. Der Erfolg von gymnastischen oder medizinischen Anwendungen, z. B. Haltungsgymnastik, einer Einlage, etc., kann nach jeder dieser Anwendungen durch erneutes zahlenmäßiges Erfassen der Belastung der Körperhälften des Patienten mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung erfolgen. Krankenkassenkosten und Zeitaufwand von Untersuchungen können dadurch in vorteilhafter Weise verringert werden, da nicht nur die Therapie, sondern auch die Erfolgskontrolle zahlenmäßig ausgewertet und belegt werden können.
Im Prinzip wird ein Verfahren zum Erkennen und Auswerten von Ungleichgewichten bei Körpern, insbesondere bei Körpern mit skelettartigem Aufbau, oder von ungleichen Belastungen seiner Auflagerflächen auf einem Boden oder dergleichen geschaffen, bei dem der Körper mit seinen Auflagerflächen auf einer Vorrichtung positioniert wird, der subjektiv empfundene Schwerpunkt des Körpers über der Vorrichtung ausgerichtet wird, ein Unterschied von tatsächlichem Körperschwerpunkt und dem subjektiv empfundenen Körperschwerpunkt auf einer Anzeige der Vorrichtung in Zahlenwerten angezeigt wird, durch den ein Ungleichgewicht darstellenden Unterschied zwischen tatsächlichem und subjektiv empfundenem Schwerpunkt des Körpers Rückschlüsse auf Abweichungen in dem Aufbau des Körpers gezogen werden. Das Verfahren eignet sich insbesondere für medizinische Zwecke. Eine Person stellt sich so auf die Vorrichtung, daß ihre Füße als Auflagerflächen auf einem Boden, hier auf Auflagerelementen der Vorrichtung, stehen. Beispielsweise können geeignet geformte Ausnehmungen oder wallartige Erhebungen oder Begrenzungen auf der Vorrichtung zum Auflagern und/oder Justieren der Füße vorgesehen sein.
Die Person richtet ihren Körper so aus, daß ihr subjektiv empfundener Körperschwerpunkt über einer eingezeichneten oder anderweitig vorgesehenen Mittellinie oder einem Mittelpunkt der Vorrichtung anordnet ist. Sofern der von der Person empfundene Schwerpunkt mit dem tatsächlichen Körperschwerpunkt übereinstimmt, zeigen zwei Anzeigen der Vorrichtung denselben Wert an. Dies ist meist eine Gewichtsangabe. Als Vorrichtung eignet sich beispielsweise eine aus zwei Waagen zusammengesetzte Vorrichtung. Beide Waagen werden vor dem Meßvorgang auf einen genau übereinstimmenden Nullpunkt eingestellt. Beide Gewichtsangaben addiert ergeben das Gesamtgewicht der Person. Ergeben die beiden Anzeigen zwei nicht übereinstimmende Gewichtsangaben, wie dies zumeist der Fall sein wird, so ist diese Differenz ein Hinweis auf eine Abweichung in dem Aufbau des Körpers der Person. Dies bedeutet beispielsweise, daß die beiden Beine der Person eine unterschiedliche Länge aufweisen oder daß die Hüfte der Person eine schiefe Stellung einnimmt oder eine andere Verschiebung des Skelettes oder der Muskulatur der Person. Schmerzenden Stellen weichen die meisten Personen unbewußt durch eine Änderung ihrer normalen Haltung aus. Nach einiger Zeit gewöhnen sie sich diese Haltung als Normalhaltung an. Durch das beschriebene Verfahren können die Ursachen dieser Schmerzen, wenn sie beispielsweise von dem Körperskelett und der Muskulatur herrühren, lokalisiert werden. Die Haltungsschäden können dann mittels einer entsprechenden Krankengymnastik therapiert werden. Dabei können die Personen auch auf die Vorrichtung gestellt und aufgefordert werden, die angezeigten Gewichtswerte auf einen übereinstimmenden Wert zu bringen. Dabei bekommen die Personen einen Eindruck von der ungleichen Gewichtsbelastung ihrer beiden Körperhälften und ihrer eigentlich korrekten, gleichgewichtigen Belastung. Eine Erfolgskontrolle kann im Anschluß an die Therapie, sei sie eine Haltungsgymnastik oder eine Schuheinlage bei ungleicher Beinlänge oder ähnliches, mittels der Vorrichtung durchgeführt werden. Ziel ist in jeder Phase (Diagnose, Therapie, Kontrolle), einen übereinstimmenden Wert der Anzeigen der Vorrichtung zu erhalten, also eine gleichmäßige symmetrische Gewichtsverteilung innerhalb des zu messenden Körpers.
Zur näheren Erläuterung der Erfindung werden im folgenden mehrere Ausführungsbeispiele von Vorrichtungen zum Erkennen und Auswerten von Ungleichgewichten bei Körpern oder von ungleichen Belastungen seiner Auflagerflächen auf einem Boden oder dergleichen, anhand der Zeichnungen beschrieben. Diese zeigen in
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Vorrichtung zum Erkennen und Auswerten von Ungleichgewichten bei Körpern ohne einen solchen Körper,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei Anzeigen in einem Anzeigepult,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer in der Vorrichtung integrierten bodennahen Anzeige und mit wallartigen Begrenzungen und
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung als Bauelement in einer begehbaren Bahn.
In Fig. 1 wird eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Vorrichtung 1 zum Erkennen und Auswerten von Ungleichgewichten bei Körpern dargestellt. Ein solcher, hier nicht dargestellter, Körper kann ein Mensch oder auch ein Tier sein. Die Vorrichtung 1 ist aus zwei Teilen mit Wägeplatten 1a, 1b aufgebaut. Diese beiden Teile sind beispielsweise Personenwaagen oder andere eine Gewichtsermittlung ermöglichende Geräte. Jede der Waagen weist eine Anzeige 2, 3 auf. Die Skalen der beiden Anzeigen sind analog. Es können aber auch digitale Anzeigen verwendet werden. Auf den beiden Wägeplatten 1a, 1b sind Auflagerelemente 4, 5 vorgesehen. Die Auflagerelemente 4, 5 dienen dem Auflagern der Auflagerflächen des Körpers, beispielsweise der Füße eines Menschen. Zwischen den beiden Wägeplatten 1a, 1b ist eine Mittellinie 6 gestrichelt angedeutet. Dies kann ein Stab, Band oder dergleichen sein. Innerhalb der beiden Waagen sind nicht dargestellte Wiegemechanismen angeordnet. Diese nehmen einerseits über angedeutete Kraftaufnehmer 26 die Gewichtskraft des auflagernden Körpers auf. Andererseits werden über eine Hebelmechanik oder elektrische Ansteuerung die auf die Kraftaufnehmer 26 wirkenden Gewichtskräfte in Zahlenwerte umgewandelt und auf der Anzeige 2 bzw. 3 angezeigt.
Der auf der Vorrichtung 1 stehende Mensch, allgemein der auflagernde Körper, wird mit seinen Füßen auf den beiden Waagen auf den beiden Auflagerelementen 4, 5 positioniert. Er soll sich dabei so ausrichten, daß er auf beide Füße das gleiche Gewicht verlagert und dabei den Körperschwerpunkt über der Mittellinie 6 anordnet. Auf den beiden Anzeigeskalen 2, 3 erscheint bei ausgewogener, gleichmäßiger Gewichtsverteilung auf beide Füße der gleiche Zahlenwert. Ist jedoch der subjektiv von dem Menschen oder der Person empfundene Körperschwerpunkt gegenüber dem tatsächlichen gewichtsmäßigen Körperschwerpunkt verschoben, so zeigen die beiden Skalen unterschiedliche Zahlenwerte an. Die Gewichtsverteilung auf die beiden Füße ist demnach verschieden. Dies kann zu einem höheren Verschleiß des Knochenskeletts der einen Körperhälfte gegenüber der anderen führen. Die betroffene Person bemerkt dies jedoch erst dann, wenn bereits eine weitere Verschlechterung eingetreten ist.
Besonders interessant wird die Erkenntnis einer solchen unterschiedlichen Belastung der beiden Beine oder Füße, sobald beispielsweise einseitig ein neues zum Ersatz für ein durch ungleiche Belastung verschlissenes Hüftgelenk bei einem Patienten eingesetzt wird. Belastet der Patient weiterhin dieses neue Hüftgelenk falsch, also wie bisher zu schwach im Vergleich zu dem anderen, so wird kaum eine Besserung gegenüber dem voroperativen Zustand einkehren. Nur wenn der Patient von der ungleichen Belastung weiß und die symmetrisch gleichmäßig belastende Körperhaltung durch die Vorrichtung 1 austesten kann, ist es ihm möglich, eine Linderung seiner Beschwerden zu erreichen.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform einer Vorrichtung zum Erkennen und Auswerten von ungleichen Belastungen bei Körpern. Anstelle der beiden einzelnen Waagen mit den Wägeplatten 1a, 1b in Fig. 1 ist eine Wägeplatte 7 mit zwei Auflagerelementen 4, 5 und einer mittig dazwischen angeordneten Mittellinie 6 vorgesehen. Die Anzeigen 2, 3 sind weiter oben in einem getrennten Anzeigepult 8 angeordnet. Das Pult 8 ist durch eine Halterungsstütze 9 mit der Wägeplatte 7 verbunden. In der Wägeplatte 7 sind entsprechende Kraftaufnehmer 26 zur Aufnahme der von dem auflagernden Körper aufgebrachten Gewichtskräfte vorgesehen. In der Halterungsstütze 9 sind Kabel oder dergleichen vorgesehen, die die Kraftaufnehmer 26 in der Wägeplatte 7 mit dem Anzeigepult 8 und den Anzeigen 2, 3 verbinden.
Die Höhe des Pultes 8 kann an die Bedürfnisse des Benutzers angepaßt sein oder durch Vorsehen einer variablen Verstellbarkeit angepaßt werden. Ein Patient kann durch Anordnen der Anzeigen 2, 3 in Sichthöhe besser seine Haltung kontrollieren. Um ein mögliches seitliches Kippen durch starkes Verändern der Körperhaltung zum Erzielen einer gleichmäßigen Gewichtsverteilung auf beide Beine zu vermeiden, kann sich der Patient an dem hohen und stabilen Pult 8 zudem festhalten. Dabei sollte er sich allerdings nicht auf das Pult aufstützen, da ansonsten ein Teil seines Körpergewichtes auf dem Pult ruht und nicht von dem Wiegemechanismus der Wägeplatte 7 erfaßt werden kann. Ansonsten könnte ein entsprechender Meßaufnehmer im Pult auch eine solche Gewichtsbelastung durch Abstützen auf dem Pult mit berücksichtigen.
Anstelle eines rechteckigen Pultes 8 kann auch ein bei Personenwaagen übliches rundes oder ovales Pult verwendet werden. Die Anzeige der Gewichtswerte kann wahlweise analog oder digital erfolgen.
In Fig. 3 ist eine dritte Ausführungsform einer Vorrichtung 1 zum Erkennen und Auswerten von ungleichgewichtigen Belastungen bei Körpern dargestellt. Es ist, ähnlich Fig. 1, ein Bodengerät ohne ein Anzeigepult gezeigt. Dieses weist, wie die Vorrichtung in Fig. 2, eine Wägeplatte 7 mit zwei Auflagerelementen 4, 5 und der mittig angeordneten Mittellinie 6 auf. Die beiden Anzeigen 2, 3 sind am oberen Rand 10 der Vorrichtung für jedes Auflagerelement getrennt vorgesehen.
Die Auflagerelemente 4, 5 weisen jeweils vordere wallartige Begrenzungen oder Erhebungen 11, 12 und hintere wallartige Begrenzungen oder Erhebungen 13, 14 auf. Anstelle der vorderen und/oder hinteren Begrenzungen können auch Ausnehmungen vorgesehen sein. Es können auch nur vordere oder nur hintere Begrenzungen vorgesehen sein. Innerhalb der Begrenzungen oder Ausnehmungen werden die Füße des Menschen oder des Tieres, oder allgemein deren Auflagerflächen, positioniert. Da die Größe der Auflagerflächen von Mensch zu Mensch meist sehr unterschiedlich ist, sind die wallartigen Begrenzungen vorzugsweise verschiebbar ausgebildet. Sie sind an alle möglichen unterschiedlichen körperlichen Gegebenheiten anpaßbar, wenn sie nicht nur in einer Richtung verschiebbar sind, sondern in verschiedenen Richtungen. Dadurch ist eine optimale Einstellung und Anpassung an die Position der Auflagerflächen (Füße) möglich, beispielsweise an sog. X-Beine oder O-Beine. Durch Vorsehen von Sensoren in den Auflagerelementen 4, 5 der Wägeplatte 7 können diese unterschiedlichen Positionen der Auflagerflächen (Füße) abgetastet, erfaßt und für eine spätere Beurteilung der Körperhaltung und eventueller Schäden am Skelettaufbau des Körpers berücksichtigt werden.
Die Begrenzungen 11, 12, 13, 14 oder die Ausnehmungen für die Auflagerflächen (Füße) des betreffenden Körpers sind beispielsweise so geformt oder verstellbar, daß Positionen bezüglich der Mittellinie 6 mit einem Winkel von 0° bis 50° zu dieser Mittellinie 6 möglich sind. Dies ist in Fig. 3 durch die gestrichelten Linien 15 angedeutet. Die Begrenzungen 11, 12, 13, 14 oder Ausnehmungen können aber auch für die Therapie zum Korrigieren und Einstellen der Stellung der Auflagerflächen (Füße) des Körpers verwendet werden.
Eine Alternative zu den beschriebenen Sensoren ist eine in Fig. 3 gezeigte balkenförmige Justiervorrichtung 16 mit Verschiebeelementen 17, 18. Die Position der Auflagerflächen (Füße) kann auch dabei Berücksichtigung finden. Die Justiervorrichtung 16 weist eine Skalierung 19 auf. Die Skalierung 19 ist äquivalent zu den Winkelstellung der Auflagerflächen (Füße) bezüglich der Mittellinie 6. Durch entsprechende Hebelmechanismen im Inneren der Wägeplatte 7 kann ein Verschieben der Verschiebeelemente 17, 18 entlang der Justiervorrichtung 16 die Anzeigen 2, 3 beeinflussen. Dies kann zum "Herausfiltern" einer falschen Fußhaltung im Ergebnis der Gewichtsverteilung auf die Auflagerflächen des Körpers genutzt werden.
Fig. 4 zeigt eine vierte Ausführungsform einer Vorrichtung 1 zum Erkennen und Auswerten von ungleichgewichtigen Belastungen eines Körpers. Die Vorrichtung 1 ist in eine begehbare Bahn 20 integriert. Solche Bahnen 20 sind für die Krankengymnastik vorteilhaft. Aus dem Gang des Patienten können Rückschlüsse über falsche Bewegungsabläufe etc. gezogen werden. Es bietet sich daher an, in eine solche Bahn 20 eine Wägeplatte 7 einzufügen. Die Gewichtsverteilung auf die Beine des Patienten beim Gehen kann beim Überschreiten der Wägeplatte 7 aufgenommen werden oder die Gewichtsbelastung auf den Auflagerflächen des Körpers beim Verharren auf der Wägeplatte. Für den ersteren Fall, das Überschreiten (in Pfeilrichtung), sind zwei Wägeplatten 7a und 7b vorgesehen. Der eine Fuß tritt auf die erste Platte 7b und der zweite auf die zweite Platte 7a. Die Ermittlung der Gewichtsbelastung jeder Auflagerfläche des Körpers im Verharren kann entweder auf der Platte 7a oder 7b vorgenommen werden.
Ein Anzeigepult 21 ist auf einer Halterung 25 schräg außerhalb des begehbaren Weges der Bahn 20 angeordnet. Dadurch wird das Vorbeischreiten durch das Pult 21 nicht behindert. Die Anzeige 22 der ermittelten, auf die Wägeplatten 7a, 7b wirkenden Gewichtskräfte erfolgt in Fig. 4 digital aufgetrennten Feldern 23, 24 für die rechte und die linke Körperhälfte. Es kann aber auch eine umschaltbare Anzeige verwendet werden. Durch Knopfdruck kann dann erst die Gewichtsbelastung der einen und anschließend die der anderen Auflagerfläche (Fuß) des Körpers angezeigt werden. Durch Vorsehen einer Anschlußmöglichkeit an einen Computer können sogar weitergehende Auswertungen der ermittelten Gewichtsverteilungen auf die Auflagerflächen (Füße) vorgenommen werden. Die ermittelten Gewichtskräfte werden beispielsweise zusammen mit anderen ermittelten Daten in einem Computerprogramm verarbeitet. Eine Vergleichseinrichtung, insbesondere der Computer, kann den Unterschied der auf die Auflagerelemente 4a, 4b, 5a, 5b der Wägeplatten 7a und 7b wirkenden Gewichtskräfte feststellen, den Differenzwert errechnen und auf der Anzeige 22 ausgeben.
Zum Ablesen einer seitlich von der Person angeordneten Anzeige könnte es vorkommen, daß eine schiefe, ungleichgewichtige, die Messung verfälschende Haltung eingenommen werden muß. Um diesen Einfluß der Betrachtungsweise des Anzeigepultes oder der Anzeige auf die Körperhaltung zu vermeiden, kann es zweckmäßig sein, eine Projektion der Anzeige vorzunehmen. Die Projektion geschieht beispielsweise an einer Wand vor der Person in gut lesbarer Darstellung.
Den Auflagerelementen der Vorrichtung oder allgemein den Auflagerflächen der Körper auf der Vorrichtung können Sensoren zugeordnet werden. Dadurch ist die Verteilung des auf die Flächen wirkenden Druckes, insbesondere auch im Verhältnis zu der Position der Füße auf den Auflagerelementen, detektierbar.

Claims (14)

1. Verfahren zum Erkennen und Auswerten von Ungleichgewichten bei Körpern oder von ungleichen Belastungen seiner Auflagerflächen auf einem Boden oder dergleichen, insbesondere für Untersuchungen am menschlichen Körper, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - der Körper mit seinen Auflagerflächen auf einer Vorrichtung (1) positioniert wird,
  • - daß der subjektiv empfundene Schwerpunkt des Körpers über der Vorrichtung (1) ausgerichtet wird,
  • - daß ein Unterschied von tatsächlichem Körperschwerpunkt und dem subjektiv empfundenen Körperschwerpunkt auf einer Anzeige (2, 3; 22) der Vorrichtung (1) in Zahlenwerten angezeigt wird,
  • - daß durch den ein Ungleichgewicht darstellenden Unterschied zwischen tatsächlichem und subjektiv empfundenem Schwerpunkt des Körpers Rückschlüsse auf Abweichungen in dem Aufbau des Körpers gezogen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterschied zwischen tatsächlichem und subjektiv empfundenem Körperschwerpunkt als Gewichtsangabe dargestellt wird, wobei verschiedene Punkte der Auflagerflächen des Körpers auf Auflagerelementen (4, 5; 4a, 4b, 5a, 5b) der Vorrichtung (1) miteinander bezüglich der wirkenden Gewichtskräfte verglichen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren zur Diagnose von Ungleichgewichten oder ungleichen Belastungen bei skelettartig oder nicht skelettartig aufgebauten Körpern und zur Kontrolle eines Erfolges einer aufgrund der Diagnose geänderten Konstruktion und/oder Haltung bei den betroffenen Körpern verwendet wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand und der Winkel der Auflagerflächen des Körpers zueinander und zu der Mittellinie (6) der Vorrichtung (1) eingestellt und bei der Auswertung durch die Vorrichtung (1) berücksichtigt wird.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) einteilig oder mehrteilig ist, eine oder mehrere Wägeplatten (1a, 1b; 7; 7a, 7b), Auflagerelemente (4, 5; 4a, 4b, 5a, 5b) zum Auflagern von Auflagerflächen eines Körpers, insbesondere der Füße eines Menschen oder eines Tieres, Kraftaufnehmer (26) zum Erfassen von auf die Auflagerelementen (4, 5; 4a, 4b, 5a, 5b) wirkenden Gewichtskräften und eine oder mehrere Anzeigen (2, 3; 22) zum Anzeigen der gemessenen wirkenden Gewichtskraftwerte aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß vordere und/oder hintere Begrenzungen (11, 12, 13, 14) oder Ausnehmungen zur Aufnahme der Auflagerflächen des Körpers auf den Auflagerelementen (4, 5; 4a, 4b, 5a, 5b) vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungen (11, 12, 13, 14) oder Ausnehmungen in dem Abstand zueinander und zu der Mittellinie (6) verstellbar sind zum Anpassen an und zum Korrigieren und Einstellen der Stellung der Auflagerflächen des Körpers, und daß diese Einstellung bei der Auswertung der erhaltenen Gewichtskräfteverteilung auf die Auflagerflächen des Körpers berücksichtigbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungen (11, 12, 13, 14) oder Ausnehmungen für die Auflagerflächen des Körpers so geformt oder verstellbar sind, daß die Auflagerflächen zu der Mittellinie (6) einen Winkel von 0° bis 50° zu dieser Mittellinie (6) einnehmen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine balkenförmige Justiervorrichtung (16) mit Verschiebeelementen (17, 18) und einer winkeläquivalenten Skala (19) zum Berücksichtigen, Einstellen oder Anpassen der Vorrichtung (1) an unterschiedliche Positionen der Auflagerflächen des Körpers, insbesondere an eine X- oder O-Stellung der Füße eines Menschen, vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwei getrennte Wiegemechanismen und zwei oder mehr getrennte Anzeigen (2, 3) oder eine der Anzahl der Auflagerelemente (4, 5; 4a, 4b, 5a, 5b) der Vorrichtung (1) oder der Auflagerflächen des Körpers entsprechende Anzahl von Anzeigen (2, 3) oder eine mit verschiedenen Skalen oder Feldern (23, 24) versehene oder umschaltbare Anzeige (22) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeige (22) oder die Anzeigen (2, 3) in Höhe der Wägeplatten (1a, 1b; 7; 7a, 7b) oder in einer variablen Höhe über den Wägeplatten (1a, 1b; 7; 7a, 7b) in einem Anzeigepult (8; 21) auf einer Haltestütze (9) oder Halterung (25) vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) in eine begehbare Bahn (20) integrierbar oder integriert ist und beim Überschreiten oder beim Verharren betätigbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der oder den Auflagerflächen des Körpers auf der Vorrichtung (1) und/oder den Auflagerelementen (4, 5; 4a, 4b, 5a, 5b) Sensoren zugeordnet sind, die eine Verteilung des auf die Fläche wirkenden Druckes, insbesondere der Fußsohlen, detektieren.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vergleichseinrichtung, insbesondere ein Computer, vorgesehen ist, die den Unterschied und/oder die Verteilung der auf die Auflagerelemente (4, 5; 4a, 4b, 5a, 5b) wirkenden Gewichtskräfte feststellt, den Differenzwert errechnet und auf der Anzeige (2, 3; 22) ausgibt.
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