DE1941355B - Tabakpatrone fur eine pfeifenartige Rauchvorrichtung - Google Patents
Tabakpatrone fur eine pfeifenartige RauchvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Tabakpatrone für eine pfeifenartige Rauchvorrichtung, die eine in
einem starren Halter gehaltene Tabakpackung aufweist.
Bei bekannten Tabakpatronen dieser Art ist der Halter mit einer solchen Vertiefung versehen, daß
gerade das Ende der Tabakpackung eingesteckt werden kann und darin Halt findet. Der Halter wird
mittels Flanschen zwischen dem Kopf der Rauchvorrichtung und dem Schaft festgeschraubt. Unterhalb
des Halters ist der Schaft mit einer kammerartigen Vertiefung versehen, an deren unteren Teil sich der
zum Mundstück führende Kanal anschließt. Infolgedessen fließt der beim Rauchen entstehende Tabaksaft
unmittelbar in die kammerartige Vertiefung des Schaftes und in den Kanal hinein, so daß nach jedem
Rauchen einer Tabakpackung der Kopf und der Kanal gereinigt werden muß. Auch muß zum Einsetzen
bzw. Auswechseln einer Tabakpackung jedesmal der Pfeifenkopf abgenommen werden.
Bei anderen pfeifenartigen Rauchvorrichtungen ist die Tabakpackung in ihrer Form genau der Höhlung
des Pfeifenkopfes angepaßt, so daß die Tabakpakkung den Kopf voll ausfüllt und keinerlei Kammer
unterhalb des Kopfes zum Ansammeln des Tabaksaftes vorhanden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine pfeifenartige Rauchvorrichtung zu schaffen, bei welcher
in dem aus dem Pfeifenkopf herausnehmbaren Halter unterhalb des zum Mundstück führenden
Kanals eine Auffangkammer für den Tabaksaft gebildet wird, so daß sich darin der beim Rauchen von
mehreren Tabakpackungen entstehende Tabaksaft ansammeln kann, so daß die Rauchvorrichtung nicht
nach dem Rauchen einer jeden Packung gereinigt werden muß und die Rauchvorrichtung selbst nicht
beschmutzt wird. Ferner soll das Reinigen schnell und einfach erfolgen können.
Dies wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß der Halter eine geschlossene Kammer bildet,
welche in einer Seitenwand oberhalb des Bodens mit einer den Kanal in dem Mundstück mit der Tabakpackung
verbindenden Öffnung versehen ist. Dadurch, daß die sich an den Kanal zum Mundstück anschließende
Öffnung in einer Seitenwand oberhalb des Bodens angeordnet ist, wird unterhalb dieser
Öffnung eine geschlossene Kammer gebildet, welche den Saft von mehreren Tabakpackungen aufnehmen
kann. Dadurch ferner, daß dieser nach unten durch die Auffangkammer verlängerte Halter leicht aus
dem Pfeifenkopf herausgestoßen werden kann, wird ein Reinigen des Kanals sehr erleichtert.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 die Tabakpatrone und eine pfeifenähnliche Rauchvorrichtung nach der Erfindung in auseinandergezogenem
Zustand,
F i g. 2 einen Querschnitt durch die in F i g. 1 dargestellte Tabakpatrone in Richtung des Pfeiles A in
Fig.l,
F i g. 3 einen Längsschnitt durch die zusammengesetzten Teile nach Fig. 1, und
Fig. 4 eine Draufsicht nach Fig. 3.
Die Tabakpatrone weist eine in einem Halter 11 festgehaltene Tabakpackung 10 auf. Die Tabakpakkung
10 hat zylindrische Form und enthält eine Tabakfüllung 12, welche von einer Hülle 13 aus einem
Kunsttabakblatt umhüllt ist. Die Tabakpackung wird als eine fortlaufende Stange hergestellt und in Abschnitte
zur Befestigung an dem Halter 11 geschnitten. Der Halter 11 enthält einen oberen zylindrischen,
becherförmigen Teil 14 und eine untere, im wesentliehen rechteckige, umschlossene Kammer 15. In dem
zylindrischen, becherförmigen Teil 14 ist ein herkömmlicher Rauchfilter 16 beispielsweise aus Azetatwerk
und sich dagegen abstützender Filterpfropfen 17 aus nicht brennbarem Material, beispielsweise aus
ίο keramischem Material, angeordnet. Die obere Fläche
des Filterpfropfens 17 steht, wie in den Fig. 1 und 2
dargestellt ist, etwas über das obere Ende des Halters 11 vor. Die Tabakpackung 10, welche den gleichen
Durchmesser wie der Teil 14 hat, ruht auf der Oberfläche des Filterpfropfens 17. Die Tabakpackung 10
und der Halter 14 sind durch ein Papierband 20 verbunden, welches die Tabakstange und den Halter mit
dem dazwischenliegenden Filter 17 umgibt und diese zusammenhält. Die untere, im wesentlichen recht-
ao eckige Kammer 15 ist vollständig umschlossen, aber eine Wand davon ist mit einer ringförmigen Öffnung
21 versehen.
Der oben beschriebene Tabakpackungshalter 11 ist vorzugsweise aus Polystyrol durch ein Spritzgußverfahren
hergestellt. Er kann aber auch aus einem anderen Material und mittels eines anderen Verfahrens
hergestellt sein.
Die pfeifenähnliche Rauchvorrichtung selbst enthält einen Patronenhalter 30, welcher entweder durch
Spritzgußverfahren aus Kunststoff oder aus Aluminium oder einem ähnlichen Material hergestellt sein
kann. Der Patronenhalter weist einen im wesentlichen zylindrischen Körperteil 31 auf, welcher mit
einem im allgemeinen zylindrischen Hohlraum 32 versehen ist, welcher die Tabakpatrone aufnehmen
kann. Ein hohles Rohr 33 ist einteilig mit einer Seite des Hauptkörpers 31 verbunden, und die Bohrung 34
des Rohres steht mit dem Hohlraum 32 in Verbindung.
Der Hohlraum 32 ist der Form des Patronenhalters 11 angepaßt, wobei der untere Teil die etwas
rechteckige umschlossene Kammer 15 aufnimmt und das obere Ende des Hohlraumes zylindrisch ist, auf
welchem der obere zylindrische, becherförmige Teil 14 aufsitzen kann.
Das obere Ende des Patronenhalters ist mit einer äußeren Ringnut 35 zur Aufnahme einer Federklemme
36 versehen und sieht eine elastische Verbindung zwischen dem Patronenhalter 30 und einem
Pfeifenkopf 40 vor. Der Kopf 40 ist mit einer verjüngten Bohrung versehen, und sein unteres Ende ist
so ausgebildet, daß es auf das obere Ende des Patronenhalters 30 paßt. Der Kopf 40 kann jede gewünschte
Form haben und kann natürlich aus jedem gewünschten Material, beispielsweise Holz oder
Kunststoff, bestehen. An Stelle der Aufsteckverbindung zwischen dem Kopf und dem Patronenhalter 30
kann eine Schraubverbindung oder jede andere geeignete Verbindung vorgesehen werden.
Die pfeifenähnliche Rauchvorrichtung enthält ferner einen röhrenförmigen Schaft 44 vorzugsweise aus
dünnem Stahl mit einem abgeschrägten Ende 45 und einer äußeren Ringnut 46 zur Aufnahme einer Federklemme
47. Die Vorrichtung kann auch eine Muffe 50 aus Metall oder Kunststoff enthalten, welche in
das Rohr 33 unter Druck eingepaßt ist, um eine Reib/ Gleitoberfläche für den röhrenförmigen Schaft 44
vorzusehen.
Schließlich enthält die Rauchvorrichtung ein vorzugsweise spritzgegossenes Mundstück 51 in PoIykarbonatmaterial,
welches mit einer vergrößerten Bohrung 52 an dem einen Ende zum Einstecken des röhrenförmigen Schaftes 44 versehen ist.
Zum Zusammensetzen der Vorrichtung wird die Muffe 50 in das Rohr 33 und der Schaft 44 in die
Muffe 50 eingeschoben, wobei die Federklemme 47 in der ringförmigen Nut 46 angeordnet ist. In einem
ringförmigen Raum 53 zwischen dem Ende der Muffe 50 und dem Ende der Bohrung 34 kann sich die
Federklemme 47 bewegen.
Die zusammengesetzten Teile sind in F i g. 3 dargestellt. Der röhrenförmige Schaft 44 ist innerhalb
der Muffe 50 von der in F i g. 3 dargestellten Lage in die zurückgezogene Lage verschiebbar, in welcher
sich die Federklemme 47 gegen die Endfläche der Muffe 50 abstützt.
Zum Gebrauch der Vorrichtung werden das Mundstück 51 und der Schaft 44 von dem Halter 30 zurückgezogen,
bis der Hohlraum 32 von dem Ende 45 des Schaftes 44 frei ist, d. h. bis sich die Klemme 47
gegen das Ende der Muffe 50 abstützt. Es wird dann eine Tabakpatrone in den Hohlraum 32 eingeführt,
bis der bechergleiche Teil 14 auf dem oberen zylindrischen Teil der Höhlung 32 aufsitzt. In dieser Lage
ist die Öffnung 21 in dem Tabakpatronenhalter mit der Bohrung der Muffe 50 ausgerichtet. Der Schaft 44
und das Mundstück 51 werden dann in den Patronenhalter 30 eingestoßen, wobei sich die Klemme 47 gegen
die Wand des Patronenhalters 11 abstützt. Dies ist die in F i g. 3 dargestellte Lage. In dieser Lage
wird die Tabakpatrone innerhalb des Patronenhalters 30 festgehalten und kann nicht zurückgezogen werden.
Die Vorrichtung ist dann fertig zum Rauchen.
Wie aus F i g. 3 deutlich zu ersehen ist, besteht ein ringförmiger Raum 60 zwischen der Hülle der Tabakpackung
und der Bohrung des Kopfes 40. In diesen ringförmigen Raum 60 kann die Asche von der
Tabakpackung fallen. Der Kopf 40 kann von dem Halter 30 für Reinigungszwecke abgenommen werden.
Der Raum 60 bildet ferner den Raum für eine Luftzirkulation, um die Verbrennung des Tabaks zu
unterstützen. Der Kopf kann mit Öffnungen oder Perforationen versehen sein, um einen Zutritt von
zusätzlicher Luft zu ermöglichen, wenn dieses erforderlich ist. Die Kammer 15 ist im Vergleich zu dem
Rest der Pfeife verhältnismäßig groß, und die Öffnung 21 ist mindestens in der halben Höhe der Seitenwand
der Kammer angeordnet. Dadurch bildet der Raum 15 unterhalb der Öffnung 21 die Möglichkeit
einer Aufnahme von während des Rauchens erzeugter Schmiere und Tabaksaft. Zusätzlich bildet das Volumen
der Kammer 15 eine Kondensationsauffangvorrichtung.
Um die Pfeife zu leeren, wird das Mundstück 51 und der röhrenförmige Schaft 44 aus der Patrone
zurückgezogen, welche bei umgekehrter Pfeife aus dem Patronenhalter 30 zusammen mit der Asche in
dem Kopf 40 in einen entsprechenden Behälter fällt. Es kann dann eine frische Packung in der oben beschriebenen
Weise eingesetzt werden.
Der Kopf 40 braucht während des erneuten Füllens und während des Leerens nicht entfernt zu werden,
er kann aber, wenn es gewünscht wird, für Reinigungszwecke abgenommen werden.
Bei den beschriebenen Rauchvorrichtungen kann eine verschiedene Anzahl von Pfeifenköpfen vorgesehen
werden, um es dem Raucher zu ermöglichen, Form und Gestalt der Rauchvorrichtung nach Wunsch
zu verändern. Zusätzlich braucht der Patronenhalter 30 nicht eine allgemein zylindrische Form zu haben,
wie es beschrieben ist, sondern er könnte auch kugelförmig sein. Die Kammer 15 braucht nicht unter den
Boden des Halters 30 vorzuspringen, sondern sie kann bündig damit abschließen.
Anstatt, daß sich die Tabakpackung gegen eine
ίο Filterpatrone 17 abstützt und daran durch ein umhüllendes
Band 20 aus Papier befestigt ist, könnte sie in dem Becher 14 durch Reibung gehalten werden.
Der Nachteil einer solchen Anordnung ist die wahrscheinlich unvollständige Verbrennung der gesamten
Tabakpackung. Auch besteht die Möglichkeit eines Verkohlens des Patronenhalters 11. Dies kann jedoch
durch eine zweckmäßige Patronenausführung überwunden werden, wenn eine solche Abstützung verwendet
werden soll.
Es brauchen nicht zwei Filter verwendet zu werden, obwohl es vorgezogen wird, einen nicht verbrennbaren
Filter 17 zu verwenden, um ein Verbrennen des Filtermaterials zu verhindern. Wird ein
einziger Filter verwendet, sollte er nicht verbrennbar sein, beispielsweise aus Keramik oder einem mit
einem nicht verbrennbaren Material behandelten Azetatfilter bestehen.
Die Öffnung 21 braucht nicht, wie es beschrieben ist, offen zu sein. Die Öffnung könnte mit einem
durchstoßbaren Blatt beispielsweise aus Papier abgedeckt sein, welches beim Einschieben des röhrenförmigen
Schaftes 46 durchstoßen würde. In jedem Fall wird die Patrone in eine schützende Folie oder
Cellophan eingewickelt, um eine Feuchtigkeitssperre
zu bilden. _ ^ ^ ...
Claims (7)
1. Tabakpatrone für eine pfeifenartige Rauchvorrichtung, die eine in einem starren Halter gehaltene
Tabakpackung aufweist, dadurch g e kennzeichnet, daß der Halter (11) eine geschlossene
Kammer (15) bildet, welche in einer Seitenwand oberhalb des Bodens mit einer den
Kanal in dem Mundstück (51) mit der Tabakpackung (12) verbindenden Öffnung (21) versehen
ist.
2. Tabakpatrone nach Ansprach 1, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende der umhüllten
Tabakpackung (10) mit dem oberen offenen Ende des festen Halters (11) durch ein um
beide herumgewickeltes Band (20) verbunden ist.
3. Tabakpatrone nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der starre Halter (11) einen
Filter (16) enthält, gegen den sich die Tabakpackung (10) abstützt.
4. Tabakpatrone nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (16) feuerfest ist.
5. Tabakpatrone nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (11) einen
weiteren sich gegen den unverbrennbaren Filter
(16) abstützenden Filter (17) enthält.
6. Tabakpatrone nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Tabak in eine Hülle (13) aus Kunsttabak eingeschlossen ist.
7. Tabakpatrone nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tabakpackung (10) zylindrisch und die Kammei (15) der Patrone im Querschnitt rechteckig ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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