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Fahrzeug zum Streuen von pulverigem oder körnigem Streugut ,1 Die
Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug zum Streuen von pulverigem oder körnigem
Streugut, insbesondez von landwirtschaftlichen Düngemitteln, mit einem an der rückwärtigen
Stirnseite des Fahrzeuges angeordneten Streuaggregat, das mit Hilfe einer am Fahrzeug
angeordneten Zubringvorrichtung gespeist wird.
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Es ist bekannt. Düngemittel durch am unteren Austritt eines verhältnismäßig
kleinen Behälters befindliche Öffnungen während der Fahrt über den Acker auszustreuen.
Solche Streuaggregaterbesitzen einen zu geringen Wirkunsgrad. Es ist ferner benannt
unterhalb eine Austrittsöffnung des Streugutbehälters eine
rotierende
Scheibe anzuordnen, welche das darauf fallende Düngemittel unter Fliehkraftwirkung
in einer größeren Breite ausstreut. Derartige Streuvorrichtungen sind windabhängig
und erzielen eine nur ungleichmäßige Streudichte, abgesehen davon, daß zum Verbacken
neigende Düngemittel Anlaß zu Störungen geben, weil Sie häufig die Austrittsöffnungen
ganz oder teilweise versperren.
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Es ist ferner bekannt, am Ende eines Ackerwagens ein Streuaggregat
anstelle anderer Arbeitsvorrichtungen, beispielsweise Stalldungstreugeräe, anzuordnen,
dem das Düngemittel vom Ackerwagen über den Rollboden zugeführt wird. Solche Anordnungen
bedingen das fortwährende Umrüsten des Ackerwagens für den jeweiligen Arbeitszweck,
abgesehen davon, daß eine Streubreite auchaur in der Größenordnung der Fahrzeugbreite
erzielbar ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Düngemittel beliebiger pulvriger
oder körniger Beschaffenheit mit einem Minimum an Arbeitsaufwand gleichmäßig auszustreuen
und hierzu ein Fahrzeug zu verwenden, das einerseits einen genügend großen Vorratsbehälter
für das Düngemittel aufweist und andererseits keine erheblichen Rästarbeiten zum
Einstellen der Streuaggregate benötigt.
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Ausgehend von des bekannten Fahrzeuganordnung, bei der am Ackerwagen
ein Streugerät sowie eine Zubringvorrichtung angeordnet sind, besteht die Erfindung
daß die ubring vorrichtung als eine sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckende
Förderschnecke
ausgebildet und in einer entsprechend gestalteten Förderrinne gelagert ist, die
den unteren Abschluß eines nach oben sich erweiternden Streugutbehälters bildet,
an dessen rückwärtiges Ende sich unterhalb des Förderrinnenaustritts und quer zur
Fahrzeuglängsachse das Streuaggregat anschließt, das ebenfalls aus einer Mulde mit
einer darin gelagerten Förderschnecke besteht und verschließbare Austrittsöffnungen
in der Nuldenwandung aufweist.
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Das erfindungsgemäße Fahrzeug weicht erheblich von den vorbekannten
Streuvorrichtungen ab. Es besitzt zwar den Rahmen und das Fahrgestell eines üblichen
Ackerwagens, insbesondere eines Ein-Achs-Ackerwagen, ohne jedoch dessen Rollboden
zu verwenden. Stattdessen ist der Streugutbehälter mit einer eigenen Förderschnecke
auf dem Fahrzeugrahmen angeordnet, so daß sich der Gegenstand der Erfindung vorzugsweise
als Einzweckfahrzeug zum Streuen von Streugut beliebiger Beschaffenheit eignet.
Mit diesem Streuaggregat lassen sich pulverige oder körnige Streugüter beliebiger
Beschaffenheit, insbesondere Kalk, Thomasmehl, Eunstdünger, Streusalz und dgl. einwandfrei
ausstreuen, wobei der Vorteil u.a. darin besteht, daß eine sehr große Nasse des
Streugutes transportiert werden kann.
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In zahlreichen Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen des Gegenstandes
der Erfindung, die teilweise für sich neu und erfinderisch sind, läßt sich das erwihnte
erfindungsgemäße Fahrzeug wesentlich verbessern. So ist beispielsweise vorgesehen,
daß das Stmuaggregat mehrteilig ausgebildet und in seiner
Streustellung
über mindestens eine der Längsseiten des Fahrzeuges hinausragt. Hierzu empfiehlt
es sich, daß ein mittleres Aggregatteil mit dem Fahrzeug fest verbunden ist und
mindestens ein, vornehmlich zwei Aggregatansatzteile derart schwenkbar gelagert
sind, daß sie in der Steustellung das mittlere Aggregatteil axial verlängern und
in der Straßenfahrt-Stellung hinter die rückwärtige Pahrzeugstirnflache klappbar
und in beiden Stellungen verriegelbar sind.
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Dadurch wird der Vorteil erreicht, daß die Streubreite des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges wesentlich größer als die Breite des Fahrzeuges selbst ist, ohne daß
dadurch die Beweglichkeit des Fahrzeuges bei der Straßenfahrt gehindert wird. Voraussetzung
ist hierfür, daß sämtliche Aggregatt%ile mit Förderschnecken oder gleichwirkenden
Förderelementen veksehfi sind, welche die Aufgabe haben, das vom Streugut behälter
in das mittlere Streuaggregat verbrachte Streugut gleichmäßig über die gesamte Streubreite
an die Aggregatansatzteile zu verteilen, um dadurch eine genügende Streudichte zu
erzielen. Praktische Versuche haben ergeben, daß mit Hilfe der erfindungsgemäßen
Anordnung die Streuaggregatteile innert halb weniger Sekunden durch die Anordnung
der Förderschnecken gefüllt und zum gleichmäßigen Bbsuen vorbereitet werden.
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Bei einer solchen Anordnung spielt die Lösung des Antriebes der Förderschnecken
in den schwenkbar gelagerten Aggregatansatz teilen eine besondere Rolle. Diese Teilaufgabe
wird im Sinne der Erfindung dadurch gelöst, daß die Förderschneckenwelle
des
einzelnen Aggregatansatzteiles außenseitig gelagert und innenseitig mit einem Kupplungsteil
versehen ist, das sich beim Heranschwenken an das mittlere Aggregatteil selbsttätig
in ein passendes Kupplungsteil der im mittleren Aggregatteil gelagerten Förderschneckenwelle
eingreift und drehschlüssig darin zentriert. Im Rahmen eines AusführungsbeispieLes
weist ein Kupplungsteil einen konischen Fuhrungsbolaen mit quer dazu angeordneten
Mitnehmern, z.B. Querstift, und das andere Kupplungsteil eine mit einer konischen
Bohrung sowie zur Aufnahme der Mitnehmer mit geeigneten Aussparungen versehenen
Nabe auf.
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Hierbei wird davon ausgegangen, daß die Förderschneke in dem einzelnen
Aggregatansatzteil ein nur geringes Spiel gegenüber der zugeordneten Mulde aufweist,
so daß beim abgeschwenkten Z- tand des Aggregatansatzteiles dessen Förderschnecke
sich an der Muldeninnenwand abstützt, weil es nur einseitig in einem vorzugsweise
als Pendellager ausgebildeten Lager gelagert ist. Die geringfügige Abweichung der
Börderßchneckenwellenachse hindert jedoch nicht das selbsttätiige Ineinanderkuppeln
der einzelnen Förderschneckenwellen, wenn das Aggregatansatzteil in die Streustellung
abgeschwenkt wird.
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Ein weiteres wichtiges Problem der Erfindung besteht darin, wie man
Streugut unterschiedlicher Beschaffenheit mit der gleichen Streuvorrichtung ausstreuen
kann, ohne daß dabei Fahler in der Streudichte entstehan. Wie bereits erwähnt, geht
die Erfindung von verschließbaren Austrittsöffnungen im Bereiche der Streuaggregate
aus. Es hat sich jedoch gezeigt,
daß die Art und Weise des Verschließens
von besonderer Wichtigkeit ist, insbesondere dann, wenn man davon ausgeht, auch
feinpulveriges Streugut, wie z.B. Thomasmehl, auszustreuen, ohne dabei eine zu große
Streudichte in Kauf nehmen zu müssen. Zur Lösung dieses Problemes sieht die Erfindung
im Rahmen eines selbstständigen Ausführungsbeispieles vor, daß die in der Mulde
des einzelnen Streuaggregates befindlichen Austrittsöffnungen als Langlöcher ausgebildet
sind, deren Längsausdehnung sich quer zur Fahrtrichtung erstreckt. Die Efindung
will sich zwar nicht auf diese Ausführungsform beschränken, weil in gewisser Hinsicht
die Anordnung von Langlöchern in einer anderen Richtung auch zweckmäßig sein kann.
In der Praxis hat sich jedoch die Ausdehnung der Langlöcher quer zur Fahrzeuglängsachse
als besonders vorteilhaft erwiesen, und zwar insbesondere dann, wenn im Sinne der
Erindung ein der Muldenform angepaßter und ebenfalls mit LanglX hern versehener
SChieber in Richtung zur Längsausdehnung der Langlöcher verschiebbar an der Mulde
geführt ist.
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Die Langlöcher dieser relativ zu~einander bewegbaren Teile können
demgemäß so angeordnet werden, daß sie sich voll überdecken, wodurch grobkörniges
Streugut einwandfrei ausstreubar ist.
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Versetzt man die Langlöcher in Richtung ihrer Längsachse zueinander,
dann bleibt die Breite des Langloches beibehalten, während die Länge durch teilweise
Überdeckung sich verringert.
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Man kann dadurch beispielsweise kreisrunde Austrittsöffnungen einstellen,
Wird ein feines pulverförmiges Streugut, beispielsweise Thomasmehl, ausgestreut,
dann kann man die Langlöcher so weit zuSeina nder versetzen, daß ihre Breite größer
als ihre Länge ist, wodurch eine einwandfreie Dosierung der Aussbsumenge erzielt
werden kann. Selbstverständlich kann bei
weiterer Verstellung die
Ausstreuöffnung gänzlich verschlossen werden.
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Würde man die Langlöcher quer zu ihrer Längsachse verstellen, dann
ergäbe sich ein geringerer Effekt, weil zwar die Länge des Langloches gewahrt bleibt,
aber die Breite vermindert wird.
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Ein Streugut mit mittlerer Körnigkeit läßt sich dann nur noch mit
Schwierigkeiten ausstreuen.
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Die Führung für den erfindungsgemäßen Schieber besteht vorzugsweise
aus Profilschienen mit radial nach außen sich erstreckenden Versteifungsstegen,
die unter Einfügung eines die Führung bildenden Distanzelementes mit der Mulde fest
verbunden, insbesondere verschweißt sind. Dabei geht die Erfindung davon aus, daß
die Verstellung der Austrittsöffnungen in einem Bereich stattfinden muß, der durch
die Masse des eingefüllten Streugutes belastet ist. Aus diesem Grunde sind die Führungsorgane
mit Versteifungsstegen versehen, um der Mulde des Streuaggregates im Bereiche der
Schieberanordnung die nötige Festigkeit zu vermitteln.
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Ein weiteres Problem der Erfindung besteht darin, das im Streugutbehält
befindliche Streugut gleichmäßig in das Streuaggregat bzw. in die Aggragatgansatzteile
einzuführen, um eine gleichbleibende Streudichte zu erzielen. Uberraschenderweise
läßt sich dieses Problem verhältnismäßig leicht regeln, nämlich dadurch, daß die
Förderorgane der in der Förderrinne des Fahraeuges gelagerten Schnecke abgabeseitig
zurückversetzt angeordnet sind. Eine Förderschnecke neigt dazu, das von ihr
transportierte
pulverige oder körnige-Streugut entsprechend der schraubenlinienförmigen Bewegung
der Schneckenteile einseitig zu entladen. Dies könnte dazu führen, daß entsprechend
der Drehrichtung der Förderschnecke das eine Ansatzaggregat des Streuaggregates
mehr als das andere gefüllt wrd. Wird jedoch im Sinne der Erfindung im Bereiche
der Abgabeseite die Förderschnekce zurückversetzt angeordnet, dann rüttelt sich
das Streugut unter der Fahrwirkung gleichmäßig im Bereiche des unteren Teiles der
Förderrinne zusammen, so daß das nachgeförderte Streugut das gleichmäßige Abschieben
des nicht mehr unter Förderwirkung stehenden Streugutes in das Streuaggregat herbeiführen
kann Es empfiehlt sich im besonderen, an dieser Übergabestelle zwischen der Förderrinne
des Fahrzeuges und der Mulde des Streuaggregates eimnvertikal sich erstreckenden
Verteilersteg anzuordnen, der sich mindestens bis vor die untere Hälfte der Auslassöffnung
der Förderrinne erstreckt. An diesem Verteilersteg teilt sich die durch die Förderrinne
herangeschobene Masse des Streuaggregates, was wiederum zur gleichmäßigen Beschickung
der beiderseits des Verteilersteges sich befindlichen Nuldenbereiche der Streuaggregate
beiträgt. Der Verteilersteg kann im Sinne eines Ausführungsbeispieles der Erfindung
sogar in den förderorganfreien Bereich der Förderrinne hineinragen und ggf. nach
der Richtung abgekrümmt sein, in der sich eine Anhäufung des Streugutes unter der
schraubenförmigen Bewegung der Förderschnecke bilden könnte.
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Eine weitere wichtige Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich dadurch,
daß der Verteilersteg sich nach unten gehäusebildend erweitern und ein Antriebsrad
für die in der Mulde des Streuaggregates
befindliche Schneckenwelle
umgreifen kann Durch diese Maßnahme wird der Vorteil erreicht, daß die Antriebsorgane
für die Schneckenwellen des Streuaggregates nicht in Berührung mit dem Streuaggregat
gelangten können, was insbesondere bei pulverigem Streugut von Wichtigkeit ist.
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Die Schneckenwelle des mittleren Streuaggregates ist im Sinne eines
Ausführungsbeispieles der Erfindung an den Muldensffrnseiten derart gelagert, daß
das von der Förderschnecke bewegliche Streugut das Lager unterhalb bzw. seitlich
passieren und in das angrenzende Aggregatansatzteil gelangen kann.
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Außerdem empfiehlt es sich, den Verteilersteg mit der Mulde fest des
Streuaggregatesizu verbinden und ihn auf der Schneckenwelle zu führen, dergestalt,
daß sich die Mulde im Bereiche des Verteilersteges an der Schneckenwelle abstützen
kann. Dadurch werden Deformationen der Mulde im Bereiche der Übergabestelle zwischen
der Förderrinne des Streugutbehälters und der Mulde des Streuaggregates vermieden,
weil an dieser Stelle die größte Gefahr besteht, daß das eingefüllte Streugut durch
die Förderschnecke in der Mulde gegen die Muldenwandung gepresst wird. Ist hingegen
die $chneckenwelle gegenüber der Mulde über das Verteilerorgan abgestützt, dann
erfolgt eine einwandfreie axiale Verteilung des eingefüllten Streugutes ohne Gefahr
der Verklemmung des Streugutes zwischen der Förderschnecke und der Mulde.
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Selbstverständlich besitzen die in den Streuaggregaten angeordneten
Förderschnecken einq die Förderung des Streugutes vom Bereich des Verteilersteges
nach außen bedingende Steigung.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß mindestens
die rückwärtige Stirnfläche des Streugutbehälters, vorzugsweise beide Stirnflächen,
eine in Bahrtrichtung geneigte Lage aufweisen. Diese Anordnung des Streugutbehälters
trägt wesentlich zur selbständigen Entleerung während des Streuens bei. Dies hängt
offenbar damit zusammen, daß das Streugut während der wahrt auf dem Acker zufolge
Massenträgheit gegen die rückwärtige Stirnfläche gedrückt wird und dort sich staut.
Bei manchen Streugütern kann dies dazu führen, daß während des Streuens nicht genügend
Streugut in die Förderrinne gelangt und somit eine Art Aushöhlung des Streugutes
vonunten her im Streugutbehälter stattfindet.
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Ist hingegen die rückwärtige Stirnwand in Fahdrichtung geneigt, dann
erfährt das darauf treffende Streugut während der Bewegung eine zum Boden gerichtete
Druckkomponente zufolge der æchräggen Fahrzeugstirnfläche. Die Praxis hat gezeigt,
daß derartig ausgebildete Streugutbehälter sichwesentlich leichter entleeren lassen.
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Ebenso spielt es eine nicht unerhebliche Rolle, die Last des im Streugutbehälter
befindlichen Streugutes so aufzufangen, daß nicht nur die Förderschnecke bzw. die
Förderrinne die gesamten Kräfte aufzunehmen haben. Zu diesem Zweck sieht die Erfindung
vor, das die im Fahrzeug befindlichs Förderrinne nach oben durch Verschließorgane
ganz oder teilweise abdeckbarist. Im besonderen empfiehlt es sich, an einer Seite
des Fahrzeuges verschiebbar geführte Verschließplatten und an der gegenüberliegenden
Seite eianparallel zur Fahrzeuglängsachse sich erstreckenden festen Steg anzuordnen,
auf dem sich ein Teil
des im Streugutbehälter befindlichen Streugutes
abstützt.
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Diese Maßnahme hat mehrere Vorteile. Einerseits kann ein Teil der
Last des Streugutes durch diese Ausbildung aufgefangen werden, ohne daß dadurch
die Förderschnecke bzw.
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Förderrinne belastet wird, insbesondere dann, wenn der Streugutbehälter
sich nach oben erweitert. Andererseits ist die Mögli£hkeit der Verstellung der Nachflußmenge
des Streugutes gegeben, weil es sich durchaus als zweckmäßig erweisen kann, aufgrund
der unters c hiedlichen Beschaffenheit des Streugutes oder der unterschiedlichen
Geschwindigkeit des Fahrzeuges die Fördermenge des durch die Förderschnecke in der
Förderrinne bewegten Streugutes richtig zu dosieren.
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Diese Maßnahmen können durch geeignete Ausbildung der Verstellorgane
auch vom Fahrersitz aus geregelt werden.
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Im Sinne eines vorteilhaften Ausführungsbeispieles der Erfindung empfiehlt
es sich, den Streugutbehälter austauschbar am Fahrzaugrahmen anzuordnen, insbesondere
an passenden Stützorganen anzuflanschen. Dieser Lehre liegt die Erkenntnis zugrunde,
daß sich unter der Einwirkung von Luft und Feuchtigkeit häufig starke Korrosionen
an Streugutbehältern zeigen, insbesondere dann, wenn das Streugut aggresive Eigenschaften
aufweist. Ordnet man den Streugutbehälter austauschbar an, dann ist der Vorteil
gegeben, daß das Fahrgestell und der Rahmen des erfindungsgemäßen Fahrzeuges funktionsfähig
bleiben, während lediglich der korrodierte Streugutbehälter ausgetauscht zu werden
braucht.
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Aus dem gleichen Grunde empfiehlt es sich, die mit Austrittsöffnungen
versehenen Teile der Streuaggregate aus einem korrosionsbeständigen Material, insbesondere
aus rostfreiem Stahlblech, auszubilden Diese Maßnahme erweist sich auch deswegen
als besonders vorteilhaft, weil durch die mechanische Beanspruchung beim Verstellen
der AustrilOtsöÎSnungen sowie beim Rotieren der Fördertrommeln sich zusätzliche
Belastungen ergeben, die Jedoch einwandfrei aufgefangen werden, wenn man diese hochbelasteten
Teile aus dem erwähnten korrosionsbeständigen Material herstellt.
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Schließlich sieht die Erfindung vor, daß die in den Mulden des Streuaggregates
angeordneten Austrittsöffnungen etwa der Steigung der Förderschnecke entsprechend
versetzt hintereinander angeordnet sind. Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß
selbst bei unterschiedlichen Einstellungen der Austrittsöffnungen eine gleichmäßige
Verteilung des auszustreuenden Streugutes über die Länge des Streuaggregates erfolgt.
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Einzelheiten der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch und beispielsweise
dargestellt. Es aiLgen: Fig. 1: eine schematische Seitenansicht des erfindungsgemaßen
Streufahrzeuges, Fig. 2: eine Rückansicht des Fahrzeuges gemäß Fig. 1, Fig. 3: eine
Ausführungsvariante des Fahrzeuges gemäß Fig. 1, Fig. 4: einen Querschnitt durch
das Fahrzeug gemäß Fig. 1, Fig. 5: einen Teillängsschnitt durch das Streuaggregat
im Bereiche
der Übergabestelle des Streugutes, Fig. 6: eine Seitenansicht
auf die in Fig. 5 dargestellte Anordnung, Fig. 7: eine Rückansicht auf das erfindungsgemäße
Streufahrzeug mit hochgeklappten Ansatzaggregaten, Fig. 8: einen Längsschnitt durch
eine sich selbst zentrierende Kupplung für die Förderschnecken in den Streuaggregaten,
Fig. 9: einen Querschnitt durch die Mulde eines Streuaggregates und-Fig.10: eine
Unteransicht der Mulde gemäß Fig. 9.
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Im Ausführungsbeispiel der Figuren 1 und 2 ist ein-zum Ausstreuen
von pulverigem oder körnigem Düngemittel geeignetes Fahrzeug (1) dargestellt, an
dessen Rahmen (2), wie bei einem Einachs-Ackerwagen, eine Zuggabel (3) zum Ankuppeln
an eine Zugmaschine angeordnet sowie eine Zapfwelle (5) gelagert ist. Mit Hilfe
eines Stützrades (42 kann das Fahrzeug (1) im abgekuppelten Zustand abgestellt werden.
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Auf dem Rahmen (2) ist ein Streugutbehälter (6) (vgl. Figur 2) mit
Hilfe passend profilierter Stützorgane (7) durch Flanschverschraubung befestigt,
wodurch solche Streugutbehälter (6) austauschbar sind. Diese Notwendigkeit ergibt
sich beispielsweise dann, wenn bei fortgesetztem Gebrauch von aggresiven Düngemitteln
Korrosionserscheinungen eintreten.
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Der andere Grundgedanke dieser Aufbauweise eines Fahrzeuges (1) liegt
darin, daß beim Xersteller~der Rahmen (2) und das Fahrgestell in Großserie für verschiedene
Zwecke angefertigt werden können und daß von Fall zu Fall der gewünschte und unterschiedliche
Aufbau
des Fahrzeugoberteiles auf dem Rahmen (2) erfolgen kann.
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Im vorliegenden Fall ist der Streugutbehälter (6) so ausgebildet,
daß er sich nach unten keilförmig verJüngt und in eine Förderrinne (9) übergeht,
in der eine Förderschnecke (8) drehbar gelagert ist. Diese Förderschnecke (8) wird
über das Getriebe (31) von der Zapfwelle (1) der Zugmaschine angetrieben. Am rückwärtigen
Ende des Fahrzeuges (1) befindet sich ein Streuaggregat (10), das ebenfalls eine
Mulde (28) (vgl. Figur 5 und 6) sowie eine darin gelagerte Förderschnecke (16) aufweist,
wobei die Mulde (28) so tief an dem Förderrinnenaustritt (11) anschließt, daß das
diesen Austritt (11) verlassen Streugut im freien Fall in die Mulde (æ) des Streueggregates
(10) fallen kann. Auch die im StreuaggBgat (10) gelagerte Förderschnecke (16) wird
über das Getriebe (31) von derZapfwelle (1) angetrieben.
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Wie besonders Figur 2 zeigt,wird die Streubreite des Fahrzeuges (1)
dadurch wesentlich vergrößert, daß man am, mittleren Streuaggregat (10) beim Ausführungsbeispiel
auf beiden Seiten Je ein Aggregatansatzteil (12) anordnet, das ebenfalls als Wanne
(28) ausgebildet und mit einer Förderschnecke (17) versehen ist. Auf dem mittleren
Streuaggregat (10) befinden sich zwei Lagerböcke (13), in dessen Lager (14) die
Aggregatansatzteile (12). schwenkbar gelagert sind. Außerdem ist die Anordnung einer
Verriegelung (15) schematisch angedeutet, welche die Aufgabe hat, die beiden Stirnflachen
der benachbarten Streuaggregate (10, 12) fest im Lagebereich (14) aneinander zu
drücken unp zu verspannen. Zu diesem Zweck
kann beispielsweise
ein Kniehebelverschluss verwendet werden.
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Die Steigung der Schnecken (16, 17) ist so gewahlt, daß eine Förderung
des in den Streuaggregaten (10, 12) befindlichen Streugutes von der Mitte im Bereiche
des Förderrinnenaustrittes (11) nach beiden Seiten erfolgt. Um auch eine gleichmäßige
Füllung der Aggregatansatzteile (12) zu erhalten, befindet sich am Förderrinnenaustritt
(11) ein Verteilersteg (18), an dem sich das aus der Förderrinne (9) austretende
Streugut teilt, bevor es in die Mulde (28) des Streuaggregates (1o) abfällt.
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In Figur 3 ist zusätzlich gezeigt, daß mindestens die rückwärtige
Stirnwand (19) des Fahrzeuges (1) eine in Fahrtrichtung geneigte Lage besitzt. Dies
kann auch bei der vorderen Stirnwand (20) vorgesehen werden. Diese Neigung der einzelnen
Stirnwand11-'insbesondere der rückwärtigen Stirnwand (19), hat zur Folge, daß das
Streugut während der Fahrt aufgrund seiner Massenwirkung nicht nur horizontal gegen
die Stirnwand gepresst wird, sondern gegen deren Neigung auch eine vertikale Druckkomponente
erhält. Das Streugut kann sich somit nicht an der rückwärtigen Stirnwand (19) ansammeln
und gewissermaßen Stauchen ohne in genügetnder Menge in die Förderrinne (9) abzufallen,
wie dies bei vertikalen Stirnflächen der Fall sein könnte; es wird vilEmehr diese
Stauung vermieden und ein gesichertes Nachrutschen des Streugutes in die Förderrinne
(9) während der Fahrt und des Streuens erzielt.
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Andererseits ist die Förderrinne (9) davor zu schützen, da2 sie die
gesamte Last des Streugutes aufzunehmen hat. Aus diesem
Grunde
sieht das Ausführungsbeispiel der Figur 4 die Anordnung eines längsdurchlaufenden
Steges (21) an einem Rand der Förderrinne (9) und die geführte Anordnung von Verschließplatten
(22) an der anderen Längsseite der Förderrinne (9) vor. Von dem Steg (21) wird ein
großer Teil der Last des Streugutes aufgenommen, was auch von dem in den Innenraum
des Streugutbehälters (6) hineinragenden Bereich der Verschließplatten (22) gilt.
Diese Verschließplatten (22) haben darüberhinaus die Aufgabe, die Beschickungsöffnung
für die Förderrinne (9) je nach Beschaffenheit des Streugutes, der Fahrtgeschwindigkeit
des Fahrzeuges oder der Streugeschwindigkeit zu verändern. Zu diesem Zweck sind
die Verschließplatten (22) in Führungen (23) beweglich gelagert, welche im Abstand
als Leisten den unteren Bereich des Streugutbehälters (6) quer durchsetzen. Durch
diese Leisten (23) wird das Zuführen des Streugutes in die Förderrinne (92 in keiffiner
Weise behindert. Außerhalb des Streugutb ehters (6) ist an den einzelnen Verschließplatten
(22) Jeweils eine oder mehrere Muttern (25) angeordnet, in die eine Verstellspindel
(24) eingreift, die man beispielsweise mit dem Verstellgriff (26) betatigen kann.
Die Verstellspindel (24) kann zusätzlich in einem Lagerbock geführt sein, ohne daß
dies jedoch erforderlich ist. Wenn man anstelle der Yerstellgriffe (26) beispielsweise
Kettenräder anordnet, und diese gemeinsam durch eine Kette verbindet, dann kann
man durch Einschaltung eines entsprechenden Zusatzgetriebes die Verstellung der
Verschließplatten (22) auch mechanisch vom Schleppersitz aus durchführen.
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Es ist aber auch denkbar, anstelle einer Verschließplatte (22) b<ispiesw0ise
ein der KrümnmnQg der Förd?rrinne (9) angepasster;
Schließorgan
zu verwenden, daß durch Verdrehen um die Achse eine Regelung der Förderschnecke
(8)1 oder ein Verschließen der Einfüllöffnung für die Förderrinne (9) zuläßt.
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Im Beispiel der Figuren (5 und 6) ist eine konstruktive Lösung für
das Problem gegeben, wie das Streugut aus der Förderrinne (9) in die Mulde (28)
des Streuaggregates (10) gelangen kann, um dort nach beiden Seiten gleichmäßig in
der Mulde (28) verteilt zu werden. Zu diesem Zweck ist zunächst der Verteilersteg
(18) so angeordnet, daß er von unten her den Förderrinnenaustritt (11) bis fast
an das Lager (37) teilt. Der Verteilersteg (18) kann sogar mit einem Ansatz (39)
(vgl. Figur 6) versehen sein, der ein Stück in die Förderrinne (9) hineinragt und
dort sogar etwas abgewölbt ist, wie dies strichpunktiert in Figur 5 dargestellt
wi. Diese Anordnung des Verteilersteges (18) hängt damit zusammen, daß das Streugut
in der Förderrinne (9) durch Einwirkung der Förderschnecke (16) nach Art Einer Schraubenlinie
bewegt wird. Würde die Förderschnecke (8) bis an den Förderrinnenaustritt (11) herangeführt
sein, dann bestünde die Gefahr der seitlich versetzten Übergabe des Streugutes an
das Streuaggregat (10) . Um dies zu vermeiden, ist die Förderschnecke (8) nicht
bis zum Förderrinnenaustritt (11) durchgeführt. Sie endet vielmehr zurückversetzt
und bildet dadurch einen förderorganfreien Bereich (38). Das in diesen Bereich gelangende
Streugut rutscht unter den Fahrstößen in den unteren Bereich der Förderrinne (9)
und wird dann durch die nachgeförderten Streugutmassen aus der Förderrinne (9) hinausgedrückt.
Sofern sich dennoch eine gewisse Verlagerung
der Streugutmange
aufgrund der schraubenlinipgen Förderung der Förderschnecke (8) ergeben sollte,
empfiehlt sich die Abwölbung des VerteiSlersteges (18) derart, daß der Ansatz (39)
in der gewünschten Weise die herangeförderten SbBugutmassen teilt.
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Der Verteilersteg (18) hat darüberhinaus eine weitere Funktion, indem
er sich nach unten unter Bildung eines Gehäuses (29) erweitert und ein Antriebsrad
(30) umgreift, das auf der Schneckenwelle (36) des Streuaggregates (10) angeordnet
ist. Die Schneckenwelle (36) ist in dem Gehäuse (29) ge führt. Aßerdem ist das Gehäuse
(29) über die durchbrochene Halterung (32) mit der Mulde (28) verbunden. Die Durchbrechung
der Halterung (32) ist notwendig, um das Streugut auch unterhalb des Gehäuses (29)
durch die Offnungen (33, 35) der Mulde (28) ausstreuen zu können. Auf diese Weise
wird der Antreib (29) der Schneckenwelle (36) vor Beeinträchtigung durch das Streugut
geschützt.
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Die Austrittsöffnungen (33 und 35) sind als Langlöcher ausgebildet,
deren lange Achse sich in Richtung der Schneckenwelle (36), also quer zur Fahrtrichtung,
erstreckt. Auch die Austrittsöffnungen (35), die sich in einem angrenzenden Schieber
(34) befinden, haben die gleiche Größe und Richtung.
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Wenn man den Schieber (34), der nur schematisch dargestellt ist, parallel
zur Längsausdehnung der Austrittsöffnungen (33, 35) verschiebt, dann erfolgt nur
eine teilweise Überdeckung der Austrittsbffnungen, allerdings unter Beibehaltung
der Breite, so daß man in der Lage ist, feinstes pulverförmiges Streugut
ebenso
wie grobkörniges Streugut in gleichmäßiger Dosierung auszustreuen.
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Im Ausführungsbeispiel der Figur (7) ist das erfindungsgemäße Fahrzeug
(1) in einer für die Straßenfahrt geeigneten Stellung dargestellt, indem die Aggregatansatzteile
(12) um ihre Lager (14) bis vor die Stirnwand des Streugutbehälters (6) hochgeschwenkt
und dort an den Anschlagbolzen (40) mit Hilfe einer Verriegelung (27) arretiert
sind. An der entsprechenden Stelle des Aggregatansatzteiles (12) können beispielsweise
Winkelstege (56) so angeordnet sein, daß sie die an der Stirnwand des Streugutbehälters
(6) befestigten Ansch lagbolzen (40) führend umgreifen. Die freien Stirnseiten dieser
Bolzen (40) können beispielsweise nach unten sich öffnende Haken aufweisen, in welche
die als Kniegelenkhebel ausgebildeten Verriegelungen (27) eingreifen. Auf jeden
Fall ist dafür zu sorgen, daß die hochgeschwenkten Aggregatansatzteile (12) ihre
Lage während der Straßenfahrt nicht ändern können.
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Beim Vergleich der Figuren 2 und 7 wird man feststellen, daß es ein
Problem ist, die in den Aggregatansatzteilen (12) gelagerten Förderschnecken (17)
anzutreiben, wenn die Aggregate (12) sich in der Streustellung gemäß Figur (2) befinden.
Andererseits ist das Lösen einer entsprechenden Kupplungsverbindung ohne erheblichen
Zeitaufwand wichtig, um die in Figur 7 dargestellte Straßenfahrtstellung einrichten
zu können. Zu diesem Zweck ist in Figur 8 das Ausführungsbeispiel einer selbst einrastenden
Kupplung
dargestellt. Es wird davon ausgegangen, daß die Schneckenwelle (36) des Streuaggregates
(10) beidseitig in einem Lager (46) der entsprechenden Mulde (28) gelagert ist,
wobei allerdings dieses Lager (46) so auszubilden ist, daß das Streugut am Lager
(46) vorbei von dem Streuaggregat (10) in das Aggregatansatzteil (12) gelangen kann,
ohne hierbei gestaut zu werden. Die Schneckenwelle (36) ist im Beispiel der Figur
(8) als Rohr ausgebildet und trägt an beiden Stirnseiten eine Nabe mit einem konischen
Führungsbolzen (44) der von einem Mitnehmer (45) durchsetzt ist. Dieser Mitnehmer
(45) kann beispielsweise aus einem Stift bestehen.
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Die Schneckenwelle (47) des Aggregatansatzteiles (12) ist beim Ausführungsbeispiel
ebenfalls als Rohr ausgebildet.
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Diese Welle (47) wird im Aggregatansatzteil (12) einseitig an der
äußeren Stirnfläche der Mulde gelagert und zwar vorzugsweise mit Hilfe eines nicht
dargestellten Pendellagers.
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Wenn das Aggregatansatzteil (12) sich in der Stellung gemäß Fig. (7)
befindet, ist die Kupplung gemäß Fig. 8 außer Eingriff. Dann stützt sich die Förderschnecke
(17) im Aggregatansatzteil (12) mit ihren Förderorganen an der Mulde (28) ab.
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Es ist daher davon auszugehen, daß die Schneckenwelle- (47) im entkuppelten
Zustand eine gewisse Achsneigung gegenüber der Achse in der Antriebsstellung gemäß
Figur 2 aufweist.
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Das dem Streuaggregat (10) zugekehrte Ende der Schneckenwelle (47)
ist
mit einer Nabe (41) versehen, in der sich eine konische Bohrung (42) befindet, die
in ihrer Größe dem konischen Führungsbolzen (44) entspricht. Außerdem ist die Nabe
(41) mit passenden Vertiefungen (43) versehen, in welche der Mitnehmer (45) eingreifen
kann. Wenn nun das Aggregatansatzteil (12) gegen das Streuaggregat (10) geschwenkt
wird, erfolgt eine Zentrierung der beiden Schneckenwellen (76) uxd (37) dadurch,
daß der konische Fuhrungsbolz;en (44) in die konische Bohrung (42) eingreift. Auf
diese Weise wird die Winkelabweichung der Schneckenwelle (47) aufgehoben, während
der Mitnehmer (45) in sane zugeordnete Vertiefung (43) eingreift.
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Eine solche Kupplung stellt zugleich ein Lager für die Schneckenwelle
(47) dar und bedaxfkeiner zusätzlichen Maßnahmen um die Kupplung zu lösen oder zu
schließen. In Figur (8) sind die Kupplungsteile der beiden Schnecken wellen (56,
47) auseinandergerückt dargestellt, um die Einzelteile besser erkennen zu können.
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Im Ausführungsbeispiel der Figuren 9 und 10 ist schließlich die Ausbildung
der einzelnen Mulde (28) des Streuaggregates (10) oder des Aggregatansatzteiles
(12) in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Danach besteht die Mulde (28) aus
mehreren miteinander verflanschten Teilen, von denen das Lochblech (48), welches
die bereits erwähnten Langlöcher (33) aufweist, vorzugsweise aus einem ii:orrosionsbeständigen
Material, insbesondem aus rostfreiem Stahlblech, besteht.
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Uberdies kann dieses Lochblech (48) zufolge seiner Flanschbeiestigung
auch gegen andere.Lochbleche ausgetauscht werden,
beispielsweise
dann, wenn es Korrosionsschäden erfahren hat, oder wenn die Anzahl und Anordnung
der Austrittsöffnungen (33) dem jeweils verwendeten Streugut angepaßt werden soll.
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Der Schieber (34) in dem sich ebenfalls Austrittsöffnungen (35) befinden,
ist der Krümmung des Lochbleches (48) angepaßt und entlang seiner Längsränder geführt.
Die Führung besteht aus den Profilschienen (49), die unter Zwischenschaltung von
Distanzelementen ) fest mit dem Lochblech (48) verbunden, insbesondere verschweißt
sind. Die Versteifungsstege (50) der Profilschienen (49) sind deswegen vorgesehen,
um der gesamten Mulde (28) im hochbelasteten unteren Bereich eine Versteifung zu
vermitteln und eine Beschädigung oder Beeinträchtigung der Führung des Schiebers
(34) zu vermeiden.
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Am Schieber (34) sind zwei Lagerböcke (52) angeordnet, die nach unten
und seitlich vorkragen und eine Spindel (54) führen. An dem Führungssteg (49, 50)
sind ebenfalls ein Lager (57) sowie ein mit einem Gewinde versehener Lagerbock (53)
befestigt, in den die Spindel ( 54) eingreift. Diese ist im Bereiche der mit dem
Schieber (34) verbundenen Lager (32) gegen axiale Bewegung gesichert. Wenn man nunmehr
am Spindelgriff (55) die Spindel (54) verdreht, dann erfolgt Ihre Längsverstellung
in dem die Mutter tragenden Lagerbock (53), wobei der Schieber (34) über die Lagerböcke
(52) an der Schiebebewegung teilnimmt.
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Es ist als Figur 10 ferner zu ersehen, a"aa die Langlöcher
(33,
35) reihenweise versetzt angeordnet sind. Dieser Versatz kann mit Vorteil der Steigung
der Förderschnecke ang-epaßt werden, so daß Jedes-Schneckenelement gleichmäßig die
Langlöcher (33, 35) überstreicht, gleichgültig in welcher Einstellung sich der Schieber
(34) befindet. Auch auf diese Weise wird ein regelmäßiges Ausstreuen des Streugutes
erreicht.
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Aus den Ausführungsbeispielen ist ersichtlich, daß die Erfindung in
verschiedener Weise verwirklicht werden kann.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die Ausführungsbi spiele,
sondern erstreckt sich auch auf solche Varianten, die sich für den Fachmann aufgrund
der erfindungsgemäßen Offenbarung ergeben.
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iL Patentansprüche: