DE1807860A1 - Kontrollkarte - Google Patents
KontrollkarteInfo
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Description
Unser Zeichen: D 627
DENNISON MANUFACTURING COMPANY
300 Howard Street;, Framingham, Massachusetts/V.St.A.
Kontrollkarte
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kontrollkarte zur Warenkennzeichnung,
Klassifizierung und Bestandskontrolle.
Bei vielen Gelegenheiten werden Karten verwendet, welche
für die Kennzeichnung, Klassifizierung und Bestandskontrolle
erforderliche Information enthält. Typische Beispiele sind das Anbringen von Karten an Waren und die Kontrolle der Ware
während der Herstellung. Es ist vorteilhaft, daß jede Karte eine Anzahl von Abschnitten aufweist. Ein Abschnitt verbleibt
an dem Stück. Die anderen werden je nach Erfordernis abgetrennt .
Wenn ein abgetrennter Abschnitt gedruckte Information trägt,
Bu/Gr.
kann
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kann er von Hand verarbeitet werden und ein wichtiger
Gesichtspunkt 1st dabei die leichte Lesbarkeit. Es 1st weiter vorteilhaft, daß jeder abgetrennte Abschnitt von
einer Maschine lesbare Information trägt3 so daß.die Verarbeitung
automatisiert werden kann. Ein Problem besteht darin, die Karten, in wirtschaftlicher Weise so auszubilden,
daß sie von einer Maschine lesbare Information tragen können. Ein weiteres Problem ist das Schützen der von einer
Maschine lesbaren Information und die Verringerung des Auftretens von Fehlern bei der nachfolgenden Verarbeitung.
Außerdem sollen die verschiedenen Abschnitte leicht ohne Beschädigung voneinander abtrennbar sein.
Bei vielen Kontrollkarten tritt die von einer Maschine lesbare Information in Form von gestanzten Lochungen auf. Solche
Lochungen sind unzweckmäßig. Sie beeinträchtigen das Aussehen der Karte, sie rufen außerdem Verwirrung hervor
und sie machen manchmal den Aufdruck unleserlich. Außerdem müssen die Lochungen zur Erzielung einer richtigen Abtastung
durch Kartenieseanlagen genügend groß sein. Es besteht daher eine Grenze für die von einer Maschine lesbare Informationsmenge, welche auf einer Karte bestimmter Größe angebracht
werden kann.
Die genannten und ähnliche Probleme werden erfindungsgemäß durch eine Kontrollkarte gelöst, welche mindestens teilweise
perforiert ist, um 1) das Anbringen von durch eine Maschine lesbarer Information oder 2) die Trennung der Karte in Teile
zu erleichtern. Im letzteren Fall weist die Karte trennbare Abschnitte zur Aufnahme von sowohl sichtbarer als auch nicht
sichtbarer Kontrollinformation auf. Mindestens einer der Abschnitte kann lediglich sichtbare Information tragen, welche
in typischer Weise aufgedruckt wird. Mindestens ein weiterer Abschnitt ist zur Aufnahme nicht sichtbarer Information ge
eignet
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eignet, welche magnetisch aufgezeichnet wird und von einer
Maschine lesbar oder abtastbar ist. Jeder von einer Maschine lesbare Abschnitt kann auch sichtbare Information tragen.
Daher kann ein gedruckter Abschnitt an einem Stück Ware oder einem zu verarbeitenden Werkstück zurückbleiben, während ein
von einer Maschine lesbarer Abschnitt abgetrennt und in jeder Stufe der Kennzeichnung, Klassifizierung oder Bestandskontrolle
verwendet werden kann.
Zur Ermöglichung magnetischer Aufzeichnung weist jeder von einer Maschine lesbare Abschnitt magnetisierbares Material, j
zweckmäßigerweise in Form einer Beschichtung auf der Rück- j seite der Karte, auf. Die Verwendung einer Beschichtung auf ; "
der Rückseite erleichtert die magnetische Abtastung. Dies bedeutet auch, daß eine geringere Wahrscheinlichkeit der Beschädigung
während der Handhabung eines zugehörigen Stücks besteht. Außerdem wird das Aussehen der Karte weniger beeinträchtigt.
Ein zusätzlicher Schutz der Beschichtung und ■
i daher der aufgezeichneten Information kann durch Palten der !
Karte erreicht werden. '
Gemäß einem Vorteil der Erfindung wird die Abtrennstelle zwischen zwei aneinandergrenzenden Abschnitten vorteilhafterweise
durch teilweise Perforierung des Kartengebildes, beispielsweise durch Einkerbung, angegeben. Dadurch wird eine j
sichtbare Anzeige gegeben, wo das Abtrennen beginnen und enden soll. Außerdem wird dadurch eine Hilfe für den Beginn des Abtrennens
geschaffen, so daß die Wahrscheinlichkeit irgendeiner Schichtablösung, eines Abschälens oder Zerreißens eines der
abzutrennenden Abschnitte verringert wird. Eine solche Wirkung auf einen eine magnetische Beschichtung tragenden Abschnitt
könnte die aufgezeichnete Kontrollinformation zerstören oder stören.
Gemäß
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung enthält jeder eine magnetische Beschichtung tragende Abschnitt zweckmäßigerweise
eine öffnung, in bezug auf welche ein Magnetkopf zum Schreiben und Lesen angeordnet werden kann. Die
öffnung bewirkt nicht nur eine Ausrichtung des Magnetkopfs
mit der Beschichtung, sondern ermöglicht auch eine solche Anordnung des Magnetkopfs, durch die die Beschichtung während
des Abtastens der aufgezeichneten Information wirkungsvoll . ausgenützt wird. Insbesondere ist eine solche Karte für
kreisförmige Aufzeichnung brauchbar, wobei die von einer Maschine lesbare Information in konzentrischen Spuren geschrieben
wird, welche um die Anordnungsöffnung zentriert sind.
Gemäß einem weiteren Vorteil der Erfindung ist die Beschichtung so angeordnet, daß sie die Anordnungsöffnung
umschließt und nahe an dieselbe herankommt, ohne sie zu berühren. Diese Anordnung erleichtert die Herstellung des
Kartengebildes infolge Verlängerung der Lebensdauer des zum Stanzen der öffnung verwendeten Stempels. Andernfalls
könnte der Stempel einer übermäßigen Abnützung durch Berührung mit den scheuernden Teilchen der Beschichtung während
des Stanzvorgangs unterworfen sein.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung enthält die
Karte zweckmäßigerweise mehrere Befestigungsöffnungen. Diese öffnungen sind vorteilhafterweise so angeordnet,
daß bei Faltung der Karte zum Schutz der magnetisqhen Beschichtung
die öffnungen übereinander zu liegen kommen, so daß die Befestigung der gefalteten Karte an einem Stück
Ware oder zu bearbeitenden Werkstück erleichtert wird.
Anhand der Figuren wird die Erfindung beispielsweise näher erläutert. Es zeigen
Figur IA
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Figur IA eine Draufsicht auf die Vorderseite einer mehrfachen
Warenkarte gemäß der Erfindung,
Figur IB eine Draufsicht auf die Rückseite der Karte gemäß
Figur IA,
Figuren 2A und 2B schematische Darstellungen, in welchen die Art der Befestigung einer einteiligen Karte gemäß der Erfindung
an einem Warenstück dargestellt ist,
Figuren 3A und 3B schematische Darstellungen, in welchen andere
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Warenkarte dargestellt
sind,
Figur 1I eine Draufsicht auf die Vorderseite einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Karte,
Figur 5A eine Draufsicht auf die Vorderseite einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Karte,
Figur 5B eine Draufsicht auf die Rückseite der in Figur 5A dargestellten
Karte und
Figur 6 eine schematische Darstellung, in welcher die Art der Befestigung der Karte gemäß den Figuren 5A und 5B an einem Wafrenstück
dargestellt ist.
In Figur IA ist eine aus mehreren Abschnitten bestehende Karte
gemäß der Erfindung mit beispielsweise zwei Teilen 10-1 und 10-2 dargestellt, welche besondere Kontrollinformation tragen. Jeder
Teil 10-1 oder 10-2 besteht aus drei Abschnitten. Die ganze Karte weist daher sechs Abschnitte auf. In allgemeiner Bezeichnung ist
eine solche Karte mehrteilig und mehrfach ausgebildet.
Die aneinandergrenzenden Teile 10-1 und 10-2 der Karte sind durch schmale Stegbereiche 11 miteinander verbunden. Daher kann ·
die, 909827/1333
die Karte 10 aus einem Vorrat von zusammenhängenden Kartenteilen gebildet werden, indem jedes zweite Paar von Stegbereichen
abgetrennt wird. Bei einer Art der Abtrennung werden seitliche Kerben 12 an der vorderen und rückwärtigen Kante
der Karte zurückgelassen, wie in Figur IA gezeigt. Statt dessen können die Kartenteile des Vorratmaterials durch
eine eingekerbte Linie miteinander verbunden sein und wahlweise durch ein Messer abgetrennt werden. Daher ist die Anzahl
von Teilen in jeder erhaltenen Karte durch Änderung der Abtrennlage bezüglich des Kartenmaterials regelbar.
Wenn die mehrteilige Karte 10 an einem Stück, beispielsweise einem Stück Ware, befestigt ist, kann ein Teil 10-1 oder 10-2
später vom anderen zum Zweck der Bestandskontrolle abgetrennt werden.
Die einzelnen Abschnitte jedes Teils 10-1 oder 10-2 sind ein Kopfstück h, ein Mittelabschnitt s und ein Endabschnitt t. Diese
Abschnitte sind voneinander längs eingekerbter Linien 13-a und 13-b abtrennbar. Sowohl die Kopfstücke h als auch die Mittelabschnitte
s sind beispielsweise mit Zeilen von vorgeschriebener Wareninformation bedruckbar,, vrelche beispielsweise 1) die Warennummer,
2) die Bezeichnung der Kategorie oder Warenart, 3) die Bezeichnung der Lieferfirma3 4) die Farbe und 5) die Größe enthält.
Der Endabschnitt t, welcher als weiteres Kopfstück betrachtet
werden kann, ist ebenfalls bedruckbar und gibt beispielsweise den Preis an.
Jedes Kopfstück h weist eine öffnung lh auf, welche die Befestigung
der Karte 10 an einem Warenstück ermöglicht. Die Befestigung wird durch Anbinden in üblicher Weise oder durch
Verwendung eines Befestigungsmechanismus erzielt, wie er beispielsweise in der USA-Patentschrift 3 103 666 beschrieben ■
ist.
Das
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Das Vorhandensein einer öffnung Ik an Jedem Kartenteil
ergibt eine anpassungsfähige Befestigungsmöglichkeit. Außerdem ergibt sich dadurch ein allgemein verwendbarer
Kartenteil, welcher unabhängig davon verwendet werden kann, ob das erhaltene Kartengebilde einteilig oder mehrteilig
ist.
Mindestens eines der Kopfstücke h verbleibt normalerweise an dem Warensttick, an welchem die Karte ursprünglich befestigt
wird, jedoch der zugehörige Mittelabschnitt ist für verschiedene Zwecke abtrennbar, beispielsweise für
die maschinelle Verarbeitung von Wareninformation.
Um die Anbringung von durch eine Maschine lesbarer Information auf dem Kartengebilde ohne, was oft geschieht, willkürliche
Verformung oder Verunstaltung durch die gestanzten Kodelochungen zu ermöglichen und das Fassungsvermögen der
Karte zur Speicherung von durch eine Maschine lesbarer Information zu erhöhen, ist jeder Mittelabschnitt s zur Aufnahme
von durch eine Maschine lesbarer Information geeignet, welche weder sichtbar noch optisch interpretierbar ist.
Zu diesem Zweck weist die Karte 10 magnetIsierbares Material
auf, welches vorteilhafterweise in Form einer Beschichtung 21 ί auf der Rückseite aufgebracht wird, wie in Figur IB gezeigt.
Da mindestens eines der Kopfstücke h im allgemeinen an dem Warenstück verbleibt, an welchem die Karte befestigt ist,
ist die Beschichtung auf die Mittelabschnitte s beschränkt.
Die Beschichtung 21 kann aus irgendeiner der üblichen Eisenoxyd-Zusaramensetzungen
bestehen und eine Stärke aufweisen, welche sich für magnetische Aufzeichnung allgemein als geeignet
erwiesen haben. Solche Zusammensetzungen haben oftmals
eine bräunliche oder andere Färbung, was von der Art
des
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des verwendeten Oxyds abhängt. Dementsprechend begrenzt die Anordnung der Beschichtung auf der Rückseite auch das
Ausmaß, in dem das Vorhandensein des magnetisierbaren Materials das Aussehen der bedruckten Karte beeinträchtigt.
Außerdem ermöglicht die Anordnung der Beschichtung auf der Rückseite das Bedrucken der entsprechenden Vorderseiten der
Mittelabschnitte s. Das Bedrucken kann ohne nachteilige Wirkung auf das Vermögen der Beschichtung, magnetische Information
zu speichern, durch geeignete Abstimmung des Kartenmaterials und der nicht gezeigten Druckvorrichtung
stattfinden. Beispielsweise kann die Dicke des Kartenmaterials in ein Verhältnis zu den Arbeitsparametern der
Druckvorrichtung, beispielsweise dem angewendeten Druck, gesetzt werden, um eine Prägung der Rückseite der Karte
zu verhindern. Jegliche Neigung zum Auftreten einer Prägung wird durch Verwendung einer Druckrolle mit harter Oberfläche,
beispielsweise aus Stahl, vermindert.
Die Tatsache, daß das magnetisierbare Material der Karte gemäß Figur IB In Form einer Oberflächenbeschichtung 22 vorliegt,
erleichtert auch die magnetische Aufzeichnung, da dadurch eine enge Berührung mit einer nicht gezeigten Aufzeichnungseinrichtung
ermöglicht wird. Die Aufzeichriungseinrichtung wird zweckmäßigerweise bezüglich der Beschichtung
21 Jedes Mittelabschnitts durch Verwendung einer Öffnung
ausgerichtet.
Die Anordnung Jeder Ausrichtöffnung 22 in bezug auf die Beschichtung 21, wie in Figur IB gezeigt, ist insbesondere
für kreisförmige Aufzeichnung vorteilhaft, bei welcher eine nicht gezeigte Ausrichtspindel im Drehzentrum der Aufzeichnungseinrichtung
in die Öffnung 22 eindringt.
Jede Öffnung 22 ist genügend groß, so daß jegliche auf
ihren
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ihren Umfang durch die Spindel ausgeübte Belastung keine derartige Spannungskonzentration erzeugt, daß ein Zerreißen
des Kartenmaterials eintritt. Wenn sich die Aufzeichnungseinrichtung dreht, werden Kodesignale in der Beschichtung
ohne mechanisches Eindringen oder Zusammendrücken der Beschichtung in einer kreisförmigen, im Radius jedes nicht
gezeigten Magnetkopfes der Aufzeichnungseinrichtung zentrierten Spur gespeichert. Es sind so viele Spuren vorhanden,
wie Magnetköpfe in verschiedenen Radien vom Drehzentrum angeordnet sind.
Um eine unabsichtliche Drehung der Karte 10 während der g
kreisförmigen Aufzeichnung zu verhindern, kann die öffnung I1J
des Kopfstücks h in Verbindung mit einem nicht gezeigten Anordnungszapfen verwendet werden, um die Karte 10 in ihrer
Lage zu halten.
Statt dessen kann die von einer Maschine lesbare Information durch eine nichtkreisförmige Aufzeichnungseinrichtung angebracht
werden, wobei eine oder beide öffnungen lh und 22 von
Kopfstück und Mittelabschnitt zur. Ausrichtung der Karte bezüglich der Aufzeichnungseinrichtung verwendet werden.
Die in Figur IA dargestellte Warenkarte ist nicht nur für
kreisförmige Aufzeichnung besonders geeignet, sondern be- f
sitzt beispielsweise auch ein Druckformat, welches eine Unterscheidung
zwischen zusammenhängenden Gruppen von Zeichen gleicher Größe ermöglicht oder die Unterscheidbarkeit zwischen
zusammenhängenden Gruppen von Zeichen ungleicher Größe verbessert. Dieses Format benützt eine Versetzung, durch welche
zusammenhängende Gruppen von Zeichen bezüglich den anderen Gruppen entweder angehoben oder abgesenkt werden. Daher ist
in der ersten und zweiten Druckzeile des Kopfstücks h die
Mittelgruppe
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Mittelgruppe von vier Zeichen unter die anderen Gruppen gesetzt. Infolgedessen sind die Zeichengruppen visuell erkennbar,
ohne daß Abstände, besondere Trennungszeichen oder Unterschiede in der Zeichengröße vorgesehen werden müssen.
Eine geeignete Kennzeichnungsmaschine zum Anbringen vorgeschriebener
Wareninformation auf einem Kartengebilde der in den Figuren IA-und IB dargestellten Art ist in der gleichzeitig
eingereichten Patentanmeldung "Anlage zum Kennzeichnen eines Aufzeichnungsträgers" der Anmelderin beschrieben. In
einer solchen Maschine werden die Karten über eine Unterlage zu Druck- und Aufzeichnungsstationen zugeführt. Die Zuführung
erfolgt durch nicht gezeigte, hin- und hergehende Klauen, welche an den Zuführkerben 15 der Kopfstücke h und der Endabschnitte
t angreifen. Außerdem enthalten die Mittelabschnitte Randkerben 16 zur Aufnahme eines nicht gezeigten,
mittig angeordneten Zuführfingers.
Wenn die verschiedenen Abschnitte der Karte 10 während der Handelsvorgänge abgetrennt werden, so besteht die Möglichkeit,
daß die Abtrennung nicht an den gewünschten Stellen auftritt, nämlich an den Stegen 11 oder längs der eingekerbten
Linien 13-a und 13-b. Dies gilt insbesondere von den eingekerbten Linien 13-a und 13-b und ist besonders
nachteilig, wenn es dort eintritt, da das Ergebnis eine Schichtablösung, ein Zerreißen oder ein Abschälen sein könnte,
welches die Beschichtung 21 auf der Rückseite, der Karte beschädigen könnte.
Damit die Abtrennstelle längs der eingekerbten Linien 13-a und 13-b gut in Erscheinung tritt, ist eine seitliche Kerbe
am Beginn und am Ende jeder eingekerbten Linie 13-a oder 13-b vorgesehen. Die Kerben besitzen eine dreieckige Form, wobei
deren Basen mit den eingekerbten Linien 13-a und 13-b in
einer
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einer Geraden liegen, so daß eine Starthilfe für jede gewünschte Abtrennung oder Loslösung gebildet wird.
Die in Figur IA dargestellte Karte 10 kann an einem Warenstück
befestigt werden, indem eine der Kopfstücköffnungen lh allein verwendet wird. Eine andere Befestigungsart, welche
auch eine Mitfcelabschnitt-Öffnung 22 verwendet, ist für eine
einteilige Karte 30 in Figur 2A gezeigt. Die Karte 30 entspricht entweder dem Teil 10-1 oder 10-2 der in Figur IA
gezeigten Karte und kann aus dem gleichen Ausgangsmaterial hergestellt werden. ,
Zur Ermögllchung dieser Befestigungsart ist die Kopfstücköffnung
14 bezüglich der Mittelabschnitt-Öffnung 22 so an- ™
geordnet, daß die zwei öffnungen sich überdecken, jedoch
nicht notwendigerweise konzentrisch liegen, wenn das Kopfstück h gegen die Beschichtung 21 des Mittelabschnitts s
gefaltet wird, wie in Figur 2B gezeigt. Dementsprechend kann eine Befestigungseinrichtung 31 durch die öffnungen I1I und
eingeführt werden, wobei das Warenstück, wie ein Teil eines Kleidungsstücks 32 gemäß Figur 2A, zwischen den beiden Abschnitten
der Karte 30 eingeschlossen ist.
Die Befestigungseinrichtung 31 wird zweckmäßigerweise durch
das Kleidungsstück 32 mittels des in der obengenannten USA-Patentschrift 3 103 666 beschriebenen Befestigungsgeräts ein- |
geführt.
I Die In den Figuren 2A und 2B dargestellte Befestigungsart |
ergibt einen zusätzlichen Schutz für die magnetische Beschichtung 21, auf welche die von einer Maschine lesbare
Wareninformation aufgebracht ist. Weiter wird dadurch die Anwendung des Befestigungsgeräts gemäß der genannten USA-Patentschrift
3 103 666 bei verschiedenen Gegenständen,
wie 909827/1333
wie Taschenbuchrücken, erleichtert, bei welchen die Kartenbefestigung
sonst schwierig wäre.
Bei einem Verfahren zur Herstellung der in Figur IB dargestellten
Karte wird die magnetische Beschichtung 21 auf das Kopfstück h aufgebracht, wonach die Ausrichtöffnung 22
durch das Material gestanzt wird. Da die Beschichtung 21 magnetische Oxydteilchen enthält, erzeugt sie eine scheuernde
Wirkung auf den nicht gezeigten Stempel. Daher ist es vorteilhaft, die Beschichtung auf den Mittelabschnitt s aufzubringen,
so daß der zu stanzende Bereich nicht beschichtet ist. Die erhaltene Anordnung 1st für eine einteilige Karte
in Figur 3A dargestellt, wobei die Beschichtung 4l die Stelle der Ausrichtöffnung 22 umschließt, ohne deren Umfang zu berühren.
Wenn der Stempel am Mittelabschnitt s zur Bildung der öffnung 22 angewendet wird, trifft er auf keinerlei Eisenoxydteilchen
der Beschichtung 4l und daher üben diese keinen Abrieb aus.
Wie oben erwähnt, ist ein Kartengebilde, wie es in Figur 3A dargestellt ist, insbesondere für eine kreisförmige Aufzeichnung
geeignet, bei welcher die von einer Maschine lesbare Information in der Beschichtung auf kreisförmigen Spuren erscheint.
Eine wirtschaftliche Ausnützung des Beschlchtungsmaterials
ergibt sich durch Anpassung der in Figur JA dargestellten
Karte» 1IO an die Form der in Figur 3B dargestellten Karte 40«.
In Figur 3B erscheint die Beschichtung in Form von konzentrischen
Ringen 42 und 43 aus magnetisierbarem Material, wobei
ein Ring für Jede Spur vorhanden ist. Wenn nur eine einzige Spur erforderlich ist, wird nur ein Ring 42 oder 43 benötigt.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist in Figur 4 dar*
gestellt. 909827/1333
gestellt, in welcher eine einteilige Karte 50 mit drei Abschnitten gezeigt ist, die aus einem Kopfstück h, einem
ersten Kontrollabschnitt s-1 bzw. einem zweiten Kontrollabschnitt s-2 bestehen. Das Kopfstück h ist mit vorgeschriebener
Kontrollinformation in beispielsweise zwei Zeilen von Zeichen bedruckt, welche in Blockform dargestellt
sind, wobei die zweite Zeile eine versetzte Gruppe von Zeichen enthält. Die Kontrollabschnitte s-1 und s-2
tragen auf der Rückseite magnetische Beschichtungen 21-1 und 21-2 und weisen zugehörige Ausrichtöffnungen 22-1 und
22-2 auf. Die Vorderseiten der Kontrollabschnitte s-1 und s-2 sind beispielsweise mit Überschriften der von einer
Maschine lesbaren, von den Beschichtungen 21-1 und 21-2 ä
aufgenommenen Information bedruckt. Die Abschnitte h, s-1
und s-2 sind voneinander abtrennbar, wobei an den Kerben der eingekerbten Linien 13-a und 13-b begonnen wird.
Bei Verwendung wird die Karte 50 gemäß Figur 4 an einem
Gegenstand oder Stück befestigt, indem eine öffnung 14 des Kopfstücks h verwendet wird, und die Abschnitte s-1
und s-2 werden in aufeinanderfolgenden Kontrollstationen abgetrennt. Dementsprechend ist-von einer Maschine ablesbare
Information über den Gegenstand oder das Stück in den Kontrollstationen verfügbar, während das Kopfstück h
zur Kennzeichnung an dem Gegenstand befestigt bleibt.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist mittels
einer Karte 60 dargestellt, welche in Yorder- bzw. Rückansicht
in den Figuren 5A bzw. 5B gezeigt ist. Die Karte wird von zwei Kontrollabschnitten s-1 und s-2 gebildet, welche
mit einem Kopfstück h durch einen Zwischenabschnitt i verbunden sind. Die verschiedenen Abschnitte sind längs eingekerbter
Linien 13-a, 13-b und 13-c abtrennbar, wobei die eingekerbte
Linie 13-c zwischen den Kontrollabschnitten s-1 und
B-2
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s-2 sich zu seitlichen Kerben 6l erstreckt, welche jeweils die Form eines Keils besitzen. Kopfstück h und Kontrollabschnitte
s-1 und s-2 sind bedruckt. Außerdem, wie in Figur 5B gezeigt, tragen die Kontrollabschnitte s-1 und
s-2 magnetische Beschichtungen 21-1 und 21-2 und weisen Ausrichtöffnungen 22-1 und 22-2 für den Aufzeichnungskopf
auf.
Auf der Rückseite der Karte -60-weist der Zwischenabschnitt
(wie in Figur 5B gezeigt), eine Faltlinie 62 auf, zu deren
beiden Seiten zwei Befestigungsöffnungen 14-1 und 14-2 angeordnet sind.
Dementsprechend ist die in den Figuren 5A und 5B dargestellte
Anordnung zur Verwendung als "Broschüren"-Karte in der in Figur 6 angedeuteten Weise geeignet. Bei dieser
Verwendung wird die Karte längs der Linie 62 gefaltet, so daß die Beschichtungen 21-1 und 21-2 der Rückseite des
Kopfstücks h gegenüberliegen, und die Karte ist an einem . Gegenstand durch eine Befestigungseinrichtung 63 befestigt,
welche durch die Befestigungsöffnungen 14-1 und 14-2 geführt ist. Die Befestigungsöffnungen 14-1 und 14-2 sind
zweckmäßigerweise im Mittelabschnitt i angeordnet, so daß sie sich überdecken, wenn die Karte 60 gefaltet wird. Diese
Faltung dient zum Schutz der magnetisch aufgezeichneten KontroILinformatlon vor und nach der Befestigung der Karte
an einem Warenstück.
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Claims (1)
- Patentansprüche1. Kontrollkarte, gekennzeichnet durch ein Gebilde zum Tragen von sichtbarer Information und durch magnet1-sierbares Material in oder auf diesem Gebilde zur Aufzeichnung von durch eine Maschine lesbarer Information in demselben, wobei das Gebilde geeignet ist, 1) die Ausrichtung einer Aufzeichnungseinrichtung bezüglich des magnetisierbaren Materials oder 2) die Trennung des Gebildes in mindestens zwei Abschnitte zu erleichtern.2. Kontrollkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß d$s Gebilde mindestens einen ersten Abschnitt zum Tragen sichtbarer Information und mindestens einen zweiten Abschnitt mit dem magnetisierbaren Material aufweist und daß das Gebilde geeignet ist, die Trennung des ersten Abschnitts vom zweiten Abschnitt zu erleichtern.3. Kontrollkarte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennung der Abschnitte durch eine eingekerbteLinie zwischen denselben erleichtert 1st. J1I. Kontrollkarte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die eingekerbte Linie zu einer Reißkerbe am < Rand der Karte ewischen den Abschnitten erstreckt, um dadurch die Trennung der Abschnitte zu erleichtern und die Wahrscheinlichkeit einer Schichtablösung, Abschälung oder eines Reißens zwischen denselben zu vermindern.5. Kontrollkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das magnetisierbare Material eine Beschichtung auf909827/1333 demdem Gebilde bildet und daß das Gebilde eine öffnung zur Erleichterung der Ausrichtung einer Aufzeichnungseinrichtung bezüglich der Beschichtung enthält.6. Kontrollkarte nach Anspruch 5> dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung die öffnung umgibt, ohne dieselbe zu berühren.7. Kontrollkarte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung in Form von Ringen aus magnetischem Material angeordnet ist, welche auf die öffnung zentriert sind.8. Kontrollkarte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebilde einen ersten Abschnitt zum Tragen sichtbarer Information und einen zweiten, die Beschichtung tragenden Abschnitt aufweist und daß der erste Abschnitt so bemessen 1st, daß er über den zweiten Abschnitt gefaltet werden kann, um die Beschichtung zu schützen.9. Kontrollkarte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung zur Erleichterung der Ausrichtung eines Aufzeichnungskopfes bezüglich der Beschichtung im zweiten Abschnitt angeordnet ist und daß der erste Abschnitt über den zweiten Abschnitt faltbar ist, um die Beschichtung zu schützen, und eine Befestigungsöffnung enthält, welche mit derjenigen des zweiten Abschnitts zur Deckung gebracht werden kann, wenn die Karte gefaltet wird.10. Kontrollkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebilde geeignet is$, die Trennung desselben in mindestens zwei Abschnitt durch einen dazwischenliegenden Mittelabschnitt zu erleichtern, welcher abtrennbar damit verbunden ist.909827/133311. Kontrollkarte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelabschnitt eine Faltlinie und Befestigungsöffnungen enthält, welche zur Deckung kommen, wenn die Karte längs der Linie gefaltet wird.12. Kontrollkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Abschnitte eine Zeile von gedruckten, zusammenhängenden Zeichen trägt, wobei eine Gruppe derselben gegen benachbarte Gruppen versetzt ist, um eine klare Abgrenzung zwischen Gruppen zu erzielen.13. Kontrollkarte nach Anspruch 1, gekennzeichnet durcheine Mehrzahl von abtrennbaren Teilen, wobei jeder Teil % aufweist: 1) mindestens einen Kopfteil zum Tragen lediglich sichtbarer Information in Form eines Aufdrucks auf der Vorderseite desselben und 2) mindestens einen Kontrollabschnitt .. welcher abtrennbar mit dem Kopfteil verbunden ist und eine Beschichtung aus magnetischem Material zur Aufnahme von nicht sichtbarer und von einer Maschine lesbarer Information auf seiner Rückseite trägt.14. Kontrollkarte nach Anspruch 133 dadurch gekennzeichnet, daß 1) jeder Kontrollabschnitt der genannten Teile eine öffnung zum Ausrichten eines Aufzeichnungskopfes bezüglich der Beschichtung· desselben enthält und 2) dieser λ Kontrollabschnitt abtrennbar längs einer eingekerbten Linie mit einem angrenzenden Kopfteil verbunden ist.909827/1333Le e rs e i te
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US68187667A | 1967-11-09 | 1967-11-09 | |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1807860A1 true DE1807860A1 (de) | 1969-07-03 |
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ID=27102720
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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