DE1692015B2 - Verfahren zum maschinellen spuelen von geschirr - Google Patents
Verfahren zum maschinellen spuelen von geschirrInfo
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- C11D—DETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
- C11D1/00—Detergent compositions based essentially on surface-active compounds; Use of these compounds as a detergent
- C11D1/38—Cationic compounds
- C11D1/52—Carboxylic amides, alkylolamides or imides or their condensation products with alkylene oxides
- C11D1/526—Carboxylic amides (R1-CO-NR2R3), where R1, R2 or R3 are polyalkoxylated
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- C11D1/66—Non-ionic compounds
- C11D1/72—Ethers of polyoxyalkylene glycols
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Description
Die Erfindung betrifft schaumarme biologisch abbaubare Klarspülmittel für die maschinelle Geschirreinigung,
die bereits in sehr geringen Konzentrationen ein flusgezeichnetes Benetzungsvermögen gegenüber harten
Oberflächen besitzen.
Beim manuellen Spülen von Geschirr werden üblicherweise grenzflächenaktive Stoffe verwendet, die
gute fettlösende und emulgierende Eigenschaften besitzen. Diese Stoffe zeichnen sich meist durch ein sehr
starkes Schäumvermögen aus. Im Gegensatz hierzu werden bei der maschinellen Geschirreinigung wegen
der heftigen Wasserumwälzung in den Geschirrspülmasehinen
möglichst schaumarme oder schaumfreie f>5>
Hilfsmittel verwendet, da ein starkes Schäumen die mechanische Reinigungswirkung der auf das Geschirr
anfpesnritzten Flotte vermindert und die Maschine zum
Überlaufen bringt.
Nach den Erfahrungen der Praxis müssen beim maschinellen Geschirrspülen im allgemeinen zwei
aufeinanderfolgende, meist durch einen Zwischenspülgang mit reinem Wasser getrennte Spülgänge mit
verschiedenartigen Produkten eingesetzt werden. In der eigentlichen Reinigungsflotte kommen alkalisch reagierende
Mittel zur Ablösung und Emulgierung der Speisereste zum Einsatz. In der Nach- oder Klarspülflotte
werden dagegen spezielle Klarspülmittel zur Erzielung eines glanzklaren Geschirrs angewendet. Es
ist wünschenswert, daß diese Klarspülmittel ein gutes Netzvermögen besitzen, damit sie die Oberflächenspannung
des Nachspülwassers so weit herabsetzen, daß dieses filmartig vom Geschirr abläuft und keine
sichtbaren Rückstände, wie Kalkflecken oder andere Verschmutzungen hinterläßt.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß die bekannten Netzmittel, beispielsweise höhermolekulare Sulfate
oder Sulfonate in Konzentrationen, in denen sie einen guten Ablaufeffekt bewirken, zu stark schäumen. In der
Praxis werden daher als Klarspülmittel meist Äthylenoxidaddukte an Alkylphenole oder Polypropylenglykole
verwendet. Aber auch diese Produkte besitzen in den für eine ausreichende Netzwirkung erforderlichen Konzentrationsbereichen
noch eine relativ hohe Neigung zur Schaumbildung. Eine Herabsetzung der Anwendungskonzentration in Bereiche, in denen die Schaumbildung
nicht mehr stört, führt zu einem Nachlassen der Netzwirkung, so daß es nicht mehr zur Ausbildung eines
geschlossenen Wasserfilms auf dem gespülten Geschirr kommt und somit ein ausreichender Ablaufeffekt nicht
mehr gegeben ist.
Ein weiterer Einwand gegen die Verwendung der genannten Äthylenoxidaddukte ist ihre mangelnde
biologische Abbaubarkeit. Sie können daher die Abwässerkläranlagen passieren und in die Flüsse und
Seen gelangen, wo sie wegen ihrer teilweise relativ hohen Toxizität gegenüber Fischen und anderen Wasserorganismen
äußerst unerwünscht sind.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum maschinellen Spülen von Geschirr, unter Anwendung
ein oder mehrerer Reinigungs- und Klarspülgänge, wobei zum Klarspülen eine wäßrige Lösung eines
waschaktiven nichtionischen Polyglykoläthers eingesetzt wird. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet,
daß zum Klarspülen als waschaktiver nichtionischer Polyglykoläther ein Addukt von weniger als 5 Mol
Äthylenoxid an aliphatische Alkohole, Carbonsäuren oder Carbonsäureamide mit 8-20 Kohlenstoffatomen,
in einer Menge von 100-500 mg/1 Klarspülflotte verwendet wird
Es ist ein besonderer Vorteil der beanspruchten Produkte, daß sie bereits in äußerst geringen Anwendungskonzcntrationen
ein ausgezeichnetes Netzvermögen gegenüber harten Oberflächen wie z. B. Gläsern,
Porzellanoberflächen, Bestecks und dergleichen besitzen. Man erreicht schon mit Konzentrationen von unter
100 mg/1 einen einwandfreien Ablauf der Klarspülflotte vom Geschirr. Eine störende Schaumbildung tritt bei
diesen Konzentrationen nicht ein.
Ein weiterer Vorzug der beanspruchten Äthylenoxidaddukte besteht darin, daß sie im ausreichenden Maße
biologisch abbaubar sind, so daß eine Verunreinigung der Gewässer vermieden und die Forderung nach
Unschädlichkeit gegenüber Fischen und sonstigen Wasserorganismen erfüllt wird.
Die beanspruchten Äthylenoxidaddukte werden in
bekannter Weise durch Anlagerung von Äthylenoxid an gesättigte oder ungesättigte aliphatische Alkohole,
Carbonsäuren oder Carbonsäureamide mit 8 — 20 C-Atomen, vorzugsweise in Gegenwart alkalischer
Katalysatoren und unter Druck erhalten. Beispiele für geeignete Produkte dieser Art sind das Anlagerungsprodukt von 4,5 Mol Äthylenoxid je Mol eines
technischen ungesättigten Fettalkoholgemisches mit 12-18 C-Atomen, das Anlagerungsprodukt von 4 Mol
Äthylenoxid an Dodecylalkohol, das Anlagerungspro- >° dukt von 4 Mol Äthylenoxid an ein Gemisch gesättigter
Fettsäuren mit 12-14 C-Atomen, das Anlagerungsprodukt von 3,5 iMol Äthylenoxid an ein Fettsäureamid mit
12-14 C-Atomen, das Anlagerungsprodukt von 3 Mol Äthylenoxid an ein Gemisch ungesättigter Fettsäuren '5
mit 12- 14 C-Atomen, das Anlagerungsprodukt von 2 Mol, 3 Mo! oder 4 Mol Äthylenoxid an ein technisches
Gemisch gesättigter Fettalkohole mit 12-14 C-Atomen, das Anlagerungsprodukt von 3 Mol Äthylenoxid
an ölsäure, das Addukt von 4 Mol Äthylenoxid an ein ^o
Kokosfettsäuremonoäthanolamid der Kettenlängen Cj-C8.
Besonders bevorzugt werden die Addukte an ungesättigte Fettalkohole wegen ihrer geringen
Schaumtendenz, vor allem im sauren Milieu.
Die Anwendungskonzentrationen der beanspruchten Klarspülmittel in der Klarspülflotte betragen etwa
1O- 500 mg/1, vorzugsweise 20-100 mg/1. Die Anwendungsmenge
richtet sich im gewissen Umfange nach Art und Reinheit des verwendeten Wassers. Insbesondere
erfordern salzreiche Wässer etwas höhere Mengen an Klarspülmittel. Der Einsatz der Klarspülmittel erfolgt
vorzugsweise in Form wäßriger oder wäßrig-alkoholischer Konzentrate mit Gehalten von 5 bis 75
Gewichtsprozent an Äthylenoxidadrlukten. Soweit die Addukte selbst flüssig oder pastenförmig sind, können
sie auch in lösungsmittelfreier Form eingesetzt werden. Die Konzentrate werden zweckmäßig mit Hilfe
automatischer Dosiergeräte, wie sie für derartige Zwecke bereits gebräuchlich sind, der Klarspülflotte
zugesetzt.
Sofern mit hartem Wasser gespült wird, können den Konzentraten bzw. der Klarspülflotte zur Vermeidung
von Kalkverkrustungen und Kalkschleiern auf dem gespülten Geschirr weiterhin organische Carbonsäuren
mit 2-6 Kohlenstoffatomen zugesetzt werden. Bevorzugt werden Säuren, die physiologisch unbedenklich
sind und die gegenüber den Härtebildnern des Wassers komplexbildende Eigenschaften besitzen, wie beispielsweise
Weinsäure, Milchsäure oder Glykolsäure. Vorzugsweise wird Zitronensäure verwendet. In der
Klarspülflotte können je nach Wasserhärte etwa 10-750 mg/1 an Säure mitverwendet werden.
B e i s ρ i e 1 1
In einer Haushaltsgeschirrspülmaschine wurde normal verschmutztes Geschirr mit einer 55-70° heißen
alkalischen Reinigerlösung gespült und anschließend durch ein bis zwei Zwischenspü'Igänge mit reinem
Wasser von der anhaftenden alkalischen Flotte weitgehend befreit Die Reinigungslösung enthielt 2 g/l
eines alkalischen Reinigergemisches, bestehend aus 80% Natriumtripolyphosphat, 10% Natriumsilikat, 9%
Soda, 1% Kalium-Dichlorisocyanurat
Im darauffolgenden Klarspü'gang wurde eine Klarspülflotte
verwendet die 25 mg/1 eines Anlagerungsproduktes von 4,5 Mol Äthylenoxid je Mol eines
technischen ungesättigten Kokosfettalkoholgemisches mit 12 - 18 C-Atomen enthielt
Das in den Reinigungs- und Klarspülgängen verwendete Wasser war mittels emes Kationaustauschers
enthärtet worden. Die Resthärte betrug etwa 1 ° dH.
Trotz der außerordentlich niedrigen Konzentration des Äthylenoxidadduktes in der Klarspülflotte war der
Klartrockeneffekt einwandfrei. Eine nenneswerte Schaumbildung trat nicht auf.
Es wurde ein Spülprogramm wie in Beispiel 1 beschrieben durchgeführt, jedoch mit dem Unterschied,
daß das verwendete Wasser 1ό° dH aufwies. Die Klarspü'floUe enthielt 50 mg/1 des in Beispiel 1
genannten Äthylenoxidadduktes.
Es wurde ein Spülprogramm wie in Beispiel 1 unter Verwendung von Wasser mn 16' dH durchgeführt. Die
Klarspülflotte enthielt 50 mg/1 eines Anlagerungsprodüktes
von 2 Mol Äthylcnoxiu an ein gesättigtes
Fettalkoholgemisch mit 12—14 C-Atomen sowie 70 mg/1 Zitronensäure. Das Klarspülmittel wurde dabei
in Form eines Konzentrates aus 25% des Fettalkoholäthylenoxidadduktes,
35% Zitronensäure, 20% Äthanol und 20% Wasser zugegeben.
Der Klartrockeneffekt war einwandfrei.
Es wurden weitere Spülversuche gemäß Beispiel 1. aber unter Verwendung von Wasser mit i6° dH
durchgeführt. Dabei wurden in drei verschiedenen Versuchen folgende Zusätze zur Klarspülflotte vorgenommen:
a) 25 mg/1 eines Adduktes von 4 Mol Äthylenoxid an ein Gemisch aus gesättigten Fettsäuren der
Keltenlängen Ci2-Ch und 70 mg/1 Zitronensäure
b) 50 mg/1 des Adduktes von 4 Mol Äthylenoxid an ein
Kokosfettsäuremonoäthanolamid der Kettenlängen Cu-Cie und 70 mg/1 Zitronensäure
c) 50 mg/1 des Adduktes von 3 Mol Äthylenoxid an Ölsäure.
In allen Fällen wurde nach Ablauf des Spülprogramms ein einwandfreier Klartrockeneffekt festgestellt.
Claims (7)
1. Verfahren zum maschinellen Spülen von Geschirr unter Anwendung ein oder mehrerer
Reinigungs- und Klarspülgänge, wobei zum Klarspülen eine wäßrige Lösung eines waschaktiven
nichtionischen Polyglykoläthers eingesetzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß zum K!arspülen
als waschaktiver nichtionischer Polyg'.ykoläther ein Addukt von weniger als 5 Mol Äthylenoxid
an aliphatische Alkohole, Carbonsäuren oder Carbonsäureamide mit 8-20 Kohlenstoffatomen in
einer Menge von 10-500 mg/1 Klarspülflotte verwendet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Addukt in einer Menge von 20-100 mg/1 Klarspülflotte verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Addukt von 2-4.5 Mol
Äthylenoxid an Fettalkohole. Fettsäuren oder Fettsäureamide ma 12-18 Kohlenstoffatomen
verwendet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Addukt von 2-4,5 Mol
Äthylenoxid an ungesättigte Fettalkohole mit 12-18 Kohlenstoffatomen verwendet wird.
5. Verfahren ach Anspruch 1 -4, dadurch gekennzeichnet, daß zum Klarspülen zusätzlich eine oder
mehrere organische Carbonsäuren mit 2-6 C-Atomen, vorzugsweise Zitronensäure, in einer Menge
von 10-750 mg/1 Klarspülflotte verwendet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Klarspülen eingesetzte
wäßrige Lösung in Form eines wäßrigen oder wäßrig-alkoholischen Konzentrates mit 5-75 Gewichtsprozent
eines Addukts von weniger als 5 Mol Äthylenoxid an aliphatische Alkohole, Carbonsäuren
oder Carbonsäureamide mit 8 — 20 Kohlenstoffatomen eingesetzt wird.
7. Schaumarme Klarspülmittel für das maschinelle Spülen von Geschirr, bestehend aus einem wäßrigen
oder wäßrig-alkoholischen Konzentrat eines Adduktes von weniger als 5 Mol Äthylenoxid an
aliphatische Alkohole, Carbonsäuren oder Carbonsäureamidc mit 8-20 Kohlenstoffatomen und
wenigstens einer organischen Carbonsäure mit 2-6 Kohlenstoffatomen.
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