DE1685994B1 - Fadenabzugsvorrichtung - Google Patents
FadenabzugsvorrichtungInfo
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Description
35
Die Erfindung betrifft eine Fadenabzugsvorrichtung für Offen-End-Spinnvorrichtungen mit einem im
Fadenlauf nach der Fadenabzugsvorrichtung liegenden Abzugswalzenpaar.
Bei allen bekannten Offen-End-Spinnvorrichtungen besteht die Forderung, das Anspinnen, sei es nach
einem Stillstand der Spinnvorrichtung oder nach einem Fadenbruch, selbsttätig ohne Handarbeit durchzuführen.
Beim Abstellen der Spinnvorrichtung oder auch bei Fadenbruch wird das in der Spinnvorrichtung
zum Einbinden der zugeführten Fasern erforderliche Fadenende aus der Spinnvorrichtung herausgezogen.
Beim Wiederanfahren der Spinnvorrichtung muß das Fadenende erst wieder in die Spinnvorrichtung
eingeführt werden, und zwar so weit, daß ein Kontakt mit den zugeführten Fasern erfolgt. Dieses
Einführen des Fadenendes von Hand ist umständlich und bei mehrspindligen Maschinen von großem Zeitaufwand.
Zur Beseitigung dieses Nachteils ist bereits vorgeschlagen worden, zwischen Spinnturbine bzw. Fadenbildungszone
und Fadenabzugsvorrichtung eine den Faden in der Spinnvorrichtung zurückhaltende Fadenklemme
anzuordnen. Da aus Gründen der Zugänglichkeit, des Anbringens von Fühlern oder auch
der Fadenreservebildung (deutsche Patente 1130 741, 1115163, österreichische Bekanntmachung
A 4185/65) die Abzugswalzen stets in einem Abstand vom Ende des Fadenaustrittsrohres angeordnet
sind, kann durch eine solche zusätzliche Klemmeinrichtung das Herausschlüpfen des Fadens
aus der Spinnvorrichtung verhindert werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, das Fadenende am Austreten aus der Spinnvorrichtung
beim Stillsetzen der Spinnvorrichtung oder auch bei Fadenbruch auf einfachere Weise zu hindern.
Erfindungsgemäß erfolgt dies dadurch, daß das Fadenabzugsrohr der Spinnvorrichtung in Nähe der
Klemmlinie des Abzugswalzenpaares mündet. Auf diese Weise erübrigt sich eine zusätzliche Fadenklemme,
da die Abzugswalzen diese Funktion übernehmen. Die Bauhöhe der Maschine wird durch Wegfall
des Abstandes zwischen Fadenabzugsrohrende und Abzugswalzenpaar verringert. Die Klemmlinie
des Abzugswalzenpaares kreuzt den Fadenlauf nach der Abzugsrohrmündung zweckmäßig in Nähe des
freien Endes des Druckrollers. Auf diese Weise ist nicht nur die Abzugsrohrmündung leicht zugänglich,
sondern es wird auch ein selbsttätiges Einführen des Fadens unter die Abzugswalzen ermöglicht.
Eine besonders gute Zugänglichkeit der Abzugsrohrmündung mit Selbsteinfädelung des Fadens in die
Abzugswalzen von der Bedienungsseite der Maschine her wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die
Klemmlinie des Abzugswalzenpaares und der Fadenlauf wenigstens zwischen Abzugsrohrmündung und
dem den Abzugswalzen nächstfolgenden Garnführungspunkt im wesentlichen in einer Ebene liegen,
wobei die Senkrechte auf der Klemmlinie durch den Mündungsquerschnitt geht und die Klemmlinienebene
senkrecht zur Maschinenlängsachse steht.
Die Anordnung des Fadenabzugswalzenpaares in Nähe der Mündung des Fadenabzugsrohres einer Offen-End-Spinnvorrichtung
bewirkt auf einfache Weise die Sicherung und gegebenenfalls Rückführung des Fadenendes zum Wiederanspinnen ohne zusätzliche
Klemm- oder Greifvorrichtungen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist in jedem Fall einfacher
und platzsparender und läßt sich bei allen Offen-End-Spinnvorrichtungen mit Erfolg anwenden.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in den Zeichnungen dargestellt und
wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 die erfindungsgemäße Vorrichtung an einer Spinnvorrichtung mit Spinnturbine,
F i g. 2 eine Ausbildung der Abzugsrohrmündung,
F i g. 3 eine andere Ausbildung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung,
F i g. 4 einen für jedes einzelne Abzugswalzenpaar unabhängig lösbaren Antrieb,
F i g. 5 die Anordnung der Fadenabzugsrohrmündung gegenüber dem Abzugswalzenpaar,
F i g. 6 eine weitere Ausbildung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung,
Fig. 7 eine zweckmäßige Ausbildung der Abzugswalze.
Für die vorliegende Erfindung ist es gleichgültig, ob die Fasern in eine Spinnturbine, in einen rotierenden,
elektrostatisch aufgeladenen Trichter (französische Patentschrift 1442 699) oder auf irgendeine andere
Sammeloberfläche gespeist werden, oder ob sich die mit einem Medium fortbewegenden Fasern beispielsweise
an ein frei rotierendes Fadenende (deutsche Patentschrift 1 062153) anlegen.
Bei einer Spinnvorrichtung mit Spinnturbine 2 und einem die Spinnturbine umgebenden Gehäuse 1 mit
Deckel 11 wird das Fasergut üblicherweise als Faserband S durch Lieferwalzen 5 und ein Zuführrohr 51
in die Sammelrinne 24 zugeführt, von welcher es als
Faden F durch ein Fadenabzugsrohr 6 abgezogen wird. Das Abziehen erfolgt durch ein Abzugswalzenpaar
3, 3', und der Faden F wird mittels einer Spulwalze 8 zu einem Garnkörper 9 aufgespult. Die Abzugswalzen
3, 3' sind dicht über dem Abzugsrohr 6 angeordnet, so daß der Faden/7 von der Sammelrinne
24 bis zur Klemmlinie der Abzugswalzen 3, 3' vollkommen geführt ist. Wird die Spinnvorrichtung
abgestellt, so bleiben auch die Abzugswalzen 3, 3' stehen. Der Faden F wird zwischen den Abzugswalzen
3, 3' jedoch festgehalten und an einem Herausschlüpfen aus der Spinnvorrichtung bzw. dem Fadenabzugsrohr
6 gehindert. Beim Wiederanfahren der Spinnvorrichtung entfällt auf diese Weise ein Einführen
des Fadens in das Fadenabzugsrohr. Es genügt ein Rückspeisen des in der Spinnvorrichtung zurückgehaltenen
Fadenendes, um den Spinnvorgang fortzusetzen.
Um auch bei Fadenbruch das Herausschlüpfen des Fadenendes aus der Spinnvorrichtung zu verhindern,
ist ein Fühler 7 im Abzugsrohr 6 vorgesehen. Dieser Fühler ist je nach Art desselben — es können auf die
Anwesenheit des Fadens oder auf die Fadenspannung ansprechende Fühler verwendet werden — so anzuordnen,
daß der Fadenbruch sofort angezeigt wird. Ein optischer Fühler ist deshalb z. B. möglichst nahe
der Spinnturbine 2 anzuordnen. Durch den Fühler 7 wird ein Kontakt 71 betätigt, der den Impuls an eine
Steuervorrichtung 72 weitergibt, welche eine sofortige Stillsetzung der Spinnvorrichtung, insbesondere
der Abzugswalzen 3,3' bewirkt oder auch gleich einen Wideranspinnvorgang einleitet. Welche Teile
der Spinnvorrichtung durch die Steuervorrichtung 72 beeinflußt werden und in welcher Folge dies geschieht,
ist von der Art der Spinnvorrichtung abhängig, ζ. B. ob es sich um eine Spinnvorrichtung mit
Spinnnturbine, wie in Fig. 1 gezeigt, oder um eine pneumatische oder elektrostatische Spinnvorrichtung
od. dgl. handelt und welche Verfahrensweise für das Abstellen und Wiederanfahren angewendet wird. Wesentlich
ist auf jeden Fall, daß durch das Stillsetzen oder auch Reversieren der Abzugswalzen 3, 3' der
Faden F zwischen diesen verbleibt, also nicht aus der Spinnvorrichtung herausschlüpfen kann.
Das Fadenabzugsrohr mündet erfindungsgemäß in Nähe der Klemmlinie des Abzugswalzenpaares. Je
nach Länge des Fadenabzugsrohres ist, wie in den F i g. 4, 5 und 6 gezeigt, eine gewisse Distanz zwischen
Fadenabzugsrohrmündung und Klemmlinie zulässig, da in einem langen Rohr der Faden einen besseren
Rückhalt hat als in einem kürzeren Rohr. Erfahrungsgemäß hat es sich gezeigt, daß die Entfernung
von der Fadenabzugsrohrmündung bis zur Klemmlinie nicht mehr als etwa 20% der Fadenabzugsrohrlänge
betragen darf, um ein sicheres Festhalten zu erreichen. Andererseits ist es erforderlich, den
Faden beim ersten Anspinnen der Vorrichtung nach Umstellen auf eine andere Garnsorte oder bei Speisungsstörungen
oder Fadenbrüchen, die nicht vor den Abzugswalzen erfaßt werden können, in das Abzugsrohr
einzuführen. Zu diesem Zweck kann die Mündung 61 des Fadenabzugsrohres 6 trichterförmig ausgebildet
sein (Fig. 2) und sich dabei der Rundung des Abzugswalzenpaares anpassen. Es genügt ein
Auflegen des Fadenendes auf die sich zurückdrehenden Abzugswalzen 3, 3', um das Fadenende in das
Abzugsrohr 6 einzuführen.
Das Einführen und die Zugänglichkeit der Abzugsrohrmündung wird jedoch noch wesentlich verbessert,
wenn das Abzugswalzenpaar oder wenigstens der Druckroller fliegend gelagert ist. F i g. 5 zeigt eine
Anordnung, bei welcher das Abzugswalzenpaar durch einen sich über alle Spinnstellen erstreckenden
Zylinder 3 und einen für jede Spinnstelle unabhängigen Druckroller 3' gebildet wird. Der Druckroller 3'
ist an einem um eine Tragstange 39 schwenkbaren Arm 391 fliegend gelagert und durch eine Schraubenfeder
38 belastet. Das Fadenabzugsrohr 6 ist zum freien Ende des Druckrollers 3' hin versetzt angeordnet,
so daß die Klemmlinie K den Fadenlauf F gerade noch kreuzt. Führt die Bedienungsperson den Faden
beim Anspinnnen ein, so braucht sie den angesponnenen Faden nur neben den Druckroller 3' fallen zu lassen,
und dieser führt sich auf dem Zylinder 3 gleitend von selbst ein. Ist das gesamte Walzenpaar fliegend
gelagert, wie beispielsweise in Fig. 4, so kann die Auflage des Fadens F auf dem Zylinder 3 durch Anordnung
eines hier nicht gezeigten Führungsbügels ersetzt werden.
Die Anordnung der Abzugswalzen muß jedoch nicht parallel zur Maschinenlängsachse erfolgen. Die
Zugänglichkeit der Abzugsrohrmündung und das selbsttätige Einführen des Fadens zwischen die Abzugswalzen
wird noch wesentlich verbessert; wenn diese quer zur Maschinenlängsachse angeordnet sind
(F i g. 6). Auf der Antriebswelle 310 ist für jedes Abzugswalzenpaar 312 ein Schraubenrad 314 angeordnet,
welches in das auf der Achse des Rollers 312 angeordnete Gegenrad 313 eingreift. Der zweite Roller
des Abzugswalzenpaares 312 wird durch Anpressen mitgenommen. Die Klemmlinie K des Abzugswalzenpaares
312 kann geneigt zur Achse des Abzugsrohres 6 liegen. Bei dieser Anordnung ist die Mündung
des Fadenabzugsrohres 6 zur Bedienung oder Behebung von Störungen nicht nur gut zugänglich, sondern
auch von der Bedienungsseite überschaubar, trotzdem das Abzugswalzenpaar 312 dicht über der
Rohrmündung angeordnet ist. Das Abzugswalzenpaar 312 kann sogar noch weiter nach der Maschinenmitte
zurückverlegt werden, bis die Senkrechte auf der Klemmlinie K gerade noch in den Mündungsquerschnitt des Abzugsrohres 6 fällt. Liegt die
Klemmlinie K und der Fadenlauf F wenigstens bis zum nächsten Fadenleitorgan 81 in einer Ebene, so
führt sich der Faden von selbst zwischen die Abzugswalzen 312 ein. Wird der in das Abzugsrohr eingeführte
Faden von der Bedienung losgelassen, so fällt er auf die Stirnseite des Abzugswalzenpaares 312 und
nimmt zunächst die Lage F' ein. Anschließend wird der Faden durch die Drehung der Abzugswalzen 312
in die Lage F gebracht. Das Einführen zwischen die Abzugswalzen kann durch eine Führungsgabel oder
auch durch eine Abfassung 312' (F i g. 7) begünstigt werden.
Es ist zweckmäßig, zur Vermeidung von Reversiergetrieben usw., die Rückspeisung zum Wiederanspinnen
der Spinnvorrichtung über eine Fadenreserve vorzunehmen, wobei diese gleichzeitig zum Ausgleich
der Traversierbewegungen des Fadens F beim Aufwinden auf eine Spule 9 dient. Auch in diesem Fall
läßt sich das Abzugswalzenpaar zum Zurückhalten des Fadenendes in der Spinnvorrichtung mit Vorteil
gemäß der Erfindung verwenden.
Wird beispielsweise (Fig. 3) bei einer beliebigen Offen-End-Spinnvorrichtung mit einem Fadenabzugsrohr
6 nach den Abzugswalzen 31, 31' eine Fa-
denreserve durch einen Bügel 35 gebildet, so wird beim Wiederanspinnen für die Rückspeisung von der
Steuervorrichtung 72 über einen Magneten 32 der Druckroller 31' des Abzugswalzenpaares abgehoben
und damit der Faden F freigegeben. Gleichzeitig gibt ein zweiter Magnet 36 den Bügel 35 frei, so daß dieser
in die gestrichelt gezeichnete Lage schwenkt und die Fadenreserve für die Rückspeisung frei wird. Mit
dem Aufsetzen des Druckrollers 31' nach erfolgter Rückspeisung werden die Abzugswalzen 31, 31' in
Bewegung gesetzt und das Abziehen und Aufwinden des Fadens fortgesetzt. Die Bildung einer neuen Fadenreserve
kann durch allmähliches Ausschwenken des Bügels 35 erfolgen oder durch einen früheren Anlauf
der Abzugswalzen 31, 31' vor der Spulwalze 8.
Soll die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur zum gemeinsamen An- und Abstellen mehrerer
Spinnstellen, sondern auch zur Fadenbruchbehebung verwendet werden, so ist es erforderlich, daß das Abzugswalzenpaar
jeder Spinnstelle unabhängig von den anderen betätigt werden kann. Durch entsprechende
Kupplungen ist ein getrenntes Stillsetzen der einzelnen Abzugswalzenpaare möglich. Jedoch ist dieser
Weg ziemlich aufwendig. Fig. 4 zeigt eine Lösung, bei welcher das Stillsetzen und die Klemmfunktion
des Abzugswalzenpaares auf wesentlich einfachere Weise erreicht wird.
Das Abzugswalzenpaar 311, 31Γ ist fliegend gelagert
und dabei um eine Tragstange 39 schwenkbar. Die untere Abzugswalze 311 ist an einem Schwenkarm
393 gelagert und wird mittels einem Belastungselement, beispielsweise mittels einer Feder 34
gegen eine sich über alle Spinnstellen erstreckende Treibwelle 310 gepreßt und dadurch angetrieben. Der
Druckroller 311' ist an einem zweiten Schwenkarm 392 gelagert und durch ein weiteres Belastungselement
37 gegen die untere Abzugswalze 311 gepreßt. Wird durch einen geeigneten Fadenfühler 7 ein Fadenbruch
festgestellt, so wird das Abzugswalzenpaar 311, 31Γ zunächst von der Antriebswelle 310 abgehoben
und damit stillgesetzt. Der Faden F wird zwischen den Abzugswalzen 311, 311' festgehalten, bis
der Wiederanspinnvorgang von Hand oder durch eine automatische Rückspeisung eingeleitet wird. Erfolgt
die Rückspeisung nicht durch Rückdrehen der Abzugswalzen, so muß der Druckroller 311' seinerseits
von der Abzugswalze 311 abgehoben werden, um den Faden für die Rückspeisung freizugeben.
Hierzu können für die Abzugswalze 311 und für den Druckroller 311' getrennte Abhebevorrichtungen
vorgesehen sein.
Bei der in F i g. 4 gezeigten Ausführung ist ein Abhebeelement,
beispielsweise ein Elektromagnet 33 vorgesehen, der zwei Abhebestufen einnimmt. In der
ersten Stufe wird der Schwenkarm 392 nur so weit nach oben gedrückt, daß die Abzugswalze 311 von
der Antriebswelle 310 abgehoben ist, durch die Feder 37 der Druckroller 311' aber noch gegen die Abzugswalze 311 gedrückt wird. In einer zweiten Stellung
erreicht der am Schwenkarm 393 vorgesehene Fortsatz 394 einen Anschlag 395 und wird durch diesen
zurückgehalten. Dadurch wird aber der Druckroller 311' von der Abzugswalze 311 zur Freigabe des Fadens
F abgehoben.
Die gezeigten Ausführungen sind Beispiele für die Anwendung des Erfindungsgegenstandes. Die einzelnen
Merkmale können selbstverständlich in verschiedener Weise allein oder in Kombination angewendet
werden, je nachdem welches Verfahren für das Wiederanspinnen, Stillsetzen und Beheben von Fadenbrüchen
an einer solchen Offen-End-Spinnvorrichtung angewandt wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Fadenabzugs vorrichtung für Offen-End-Spinnvorrichtungen
mit einem im Fadenlauf nach dem Fadenabzugsrohr liegenden Abzugswalzenpaar, dadurch gekennzeichnet,
daß das Fadenabzugsrohr (6) in Nähe der Klemmlinie des Abzugswalzenpaares (3, 3', 31,
3Γ, 311, 311', 312) mündet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmlinie (K) des Abzugswalzenpaares
den Fadenlauf (F) nach der Abzugsrohrmündung in Nähe des freien Endes des Druckrollers (3', 311') kreuzt.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmlinie (K)
des Abzugswalzenpaares (312) und der Fadenlauf (F) wenigstens zwischen Abzugsrohrmündung (6)
und dem den Abzugswalzen (312) nächstfolgenden Garnführungspunkt (81) im wesentlichen in
einer Ebene liegen, wobei die Senkrechte auf der Klemmlinie (K) durch den Mündungsquerschnitt
geht und die Klemmlinienebene senkrecht zur Maschinenlängsachse steht.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Fadenabzugsrohr
(6) an seinem Ende eine bis in den Bereich der Abzugswalzen (3, 3') reichende, trichterförmig
in Achsrichtung der Walzen sich erweiternde Mündung (61) aufweist.
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| E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
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