DE1583647B1 - Einrichtung zum gieszen von metallen und anderen stoffen unter druck, insbesondere unter gasdruck, bei einwirkung eines gasgegendrucks - Google Patents
Einrichtung zum gieszen von metallen und anderen stoffen unter druck, insbesondere unter gasdruck, bei einwirkung eines gasgegendrucksInfo
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- B22—CASTING; POWDER METALLURGY
- B22D—CASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
- B22D18/00—Pressure casting; Vacuum casting
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anlage zum Gießen von Metallen und anderen gießfähigen Stoffen
unter Gasdruck bei gleichzeitiger Einwirkung eines Gasgegendrucks.
Es sind Einrichtungen zum Gießen von Metallen und anderen Stoffen unter Druck bekannt, bei denen
die Schmelze unter der Wirkung eines Gasdrucks in die Gießform gebracht wird. Dabei herrscht in
der Gießform selbst ein Druck, dessen Größe zweckmäßigerweise etwas niedriger gewählt wird, damit
sich eine gewünschte Gießgeschwindigkeit einstellt die vorzugsweise so groß ist, daß die Schmelze im
Laufe des Gießvorgangs (der mit dem Emporsteigen der Schmelze im Eingußrohr beginnt und mit dem
Erstarren der die Form ausfüllenden Schmelze endet) keine Luft einwirbelt. Die Gießgeschwindigkeit ist
also durch Regelung des Unterschiedes zwischen diesen beiden Drucken einzustellen. Dem Vorgang
geht eine Vorbereitung voraus, bei der der Druck in allen Teilen der Einrichtung vom atmosphärisehen
bis auf den gewünschten Wert erhöht wird. Nach Abschluß des Gießvorgangs wird der Druck
vermindert, damit das fertige Gußstück aus der Form genommen werden kann. Bei diesen Übergangsvorgängen
können unerwünschte Druckunterschiede zwischen den einzelnen Teilen der Einrichtung entstehen,
die entweder ein vorzeitiges Emporsteigen der Schmelze in der Form oder das Eindringen von
Luft durch das Eingußrohr in die Schmelzkammer zur Folge haben.
Die bekannten Druckgußanlagen mit Gasgegendruck, wie sie etwa aus der deutschen Auslegeschrift
1178 979 bekannt sind, haben den Nachteil, daß die genannten Störungen im Ablauf der Übergangsvorgänge auftreten und nur durch eine übermäßige
Verlängerung der Ablaufdauer zu vermeiden sind, was sich wiederum auf die gesamte Produktionsleistung
der Anlage ungünstig auswirkt. Die Gründe hierfür sind die diesen Vorgang kennzeichnenden
stark schwankenden Druckverhältnisse in dem aus dem Eingußrohr und der Gießform bestehenden
Gießraum, der zunächst mit Gas von Atmosphärendruck gefüllt ist. Zu Beginn des Gießvorgangs steigt
der Druck im Gießraum auf den Betriebswert. Nach dem Füllen der Form mit Schmelze, wobei das Gas
durch die Entlüftungsöffnungen der Gießform entweicht, sinkt der Druck wieder. Der Gießraum ist
allseits von Wänden umgeben, die während des Gießvorgangs nacheinander mit Gas und mit
Schmelze mit dem veränderlichen Flüssigkeitsspiegel der am Anfang des Eingußrohres stehenden Schmelze
in Berührung treten, Gas und Schmelze gelangen dabei auch an die Entlüftungsöffnungen der Form,
die nur das Gas — infolge ihrer geringen Abmessungen natürlich unter starker Drosselwirkung — hindurchlassen.
Dieser Konstruktion ist der Nachteil zu eigen, daß selbst bei gleichen Drücken in der Kammer
mit der Form und in der Kammer mit dem Schmelzraum durch die Drosselung in den Entlüftungskanälen
die Drucksteigerung in der Form mit einer gewissen Verzögerung eintritt, so daß die
Schmelze vorzeitig in die Form eindringt. Versucht man dieser willkürlichen Bewegung der Schmelze
durch eine Verzögerung der Druckerhöhung im Schmelzraum entgegenzuwirken, so besteht die Gefahr,
daß aus der Form durch das Eingußrohr Gas in den Schmelzraum gelangt, unabhängig von der
damit verbundenen Verzögerung des Gießvorgangs.
Vorliegende Erfindung beseitigt diesen Nachteil der bekannten Druckgußanlagen mit Gasgegendruck
dadurch, daß eine gesteuerte pneumatische Verbindung zwischen dem von der Gießform und dem
Eingußrohr gebildeten Gießraum einerseits und der Schmelzkammer andererseits vorgesehen wird. Diese
pneumatische Verbindung besteht zweckmäßigerweise in einer verschließbaren Öffnung, die in der
Wand dieses Gießraums, d. h. in der Wand, die während des Gießens mit der Schmelze in Berührung
kommt, ausgebildet ist und den Gießraum mit der Kammer des Schmelzbehälters verbindet. Im Gegensatz
zu den bekannten Einrichtungen, bei denen — wie erwähnt — Druckänderungen nur vorsichtig und
langsam vorgenommen werden können, schafft die erfindungsgemäße Öffnung den Vorteil, daß der in
der gesamten Einrichtung herrschende Gasdruck schlagartig verändert, insbesondere erhöht werden
kann, ohne daß dabei unkontrollierbare Mengen an Schmelze in die Gießform gelangen.
Verschließbare Öffnungen verschiedener Ausbildung zwischen Schmelzbehälter und Gießform bei
Niederdruck-Gießvorrichtungen sind zwar aus der deutschen Auslegeschrift 1 209 253 bekannt. Diese
Öffnungen dienen jedoch nicht der erfindungsgemäßen Drucksteuerung während des Gießvorgangs.
Im folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand der Zeichnungen beschrieben. Es
zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Gegendruckgußanlage
mit unmittelbarer pneumatischer Verbindung zwischen der Gießform und dem Schmelzbehälter,
F i g. 2 die gleiche Anlage, jedoch mit einer mittelbaren Verbindung, die durch die Kammer mit der
Gießform führt,
F i g. 3 eine praktische Ausführung der Verbindung des in Fig. 1 gezeigten Typs mit Ventil im
Eingußrohr,
F i g. 4 eine andere Ausführung der Verbindung des gleichen Typs, bei der der Schmelzspiegel angehoben
wird, und
F i g. 5 eine praktische Ausführung der Verbindung des in F i g. 2 gezeigten Typs mit beweglichem
Teil der Gießform.
Bei der Anlage nach Fig. 1 wird der richtige Ablauf
der Übergangsvorgänge durch eine Verbindung sichergestellt, die von einer verschließbaren Öffnung
1 zwischen den Räumen der Gießform 2 und einer Wärmeschutzkammer 3, in der ein Schmelzbehälter
4 angeordnet ist, gebildet wird. Wenn diese Öffnung offen ist, gelangt verdichtetes Gas aus einem
Behälters über ein Absperrventile sowie Absperrventile
7 und 8 zu beiden Seiten der Anlage. Unabhängig von der Drosselung der Luft in Entlüftungskanälen 11, von den verschiedenen Widerständen,
Volumina, Temperaturen und anderen Bedingungen verhindert die Öffnung 1, daß Schmelze durch das
Eingußrohr 9 emporsteigt oder Luft durch dieses Rohr in den Schmelzbehälter 4 gelangt. Nach Erreichen
des gewünschten Drucks wird die Öffnung 1 geschlossen, und durch entsprechende Steuerung der
Absperrventile 7, 8 und 10 beginnt das Einpressen der Schmelze in die Form 2. Das hier vorhandene
verdichtete Gas entweicht über die Entlüftungskanäle 11 in die Kammer 12 der Gießform 2.
Von gleicher Wirkung ist die in F i g. 2 dargestellte Anordnung der Druckausgleichsöffnung 1',
die die Gießform 2 mit der Kammer 12 verbindet. Auch hier stellt sie bei Öffnen die nötige Verbindung
zwischen dem Raum der Form 2 und der Kammer 3 des Schmelzbehälters 4 her, wodurch die Drosselwirkung,
die die Entlüftungskanäle 11 zur Folge hätten, falls die Verbindung bei erheblicher Gasgeschwindigkeit
nur über diese stattfände, ausgeschaltet wird. Da im vorliegenden Fall die weitere Verbindung
zwischen der Form 2 und der Kammer 3 des Schmelzbehälters 4 über die bestehenden Speisegasleitungen
durch die Absperrventile 7 und 8 stattfindet, können die Widerstände im Gasstrom durch
entsprechende Regelung dieser Ventile ausgeglichen werden. Eine solche Regelung kann auch durch ein
Ausgleichventil 13 erfolgen, das die Kammer 12 der Gießform 2 mit der Kammer 3 des Schmelzbehälters
4 parallel zu den bestehenden Gasleitungen und Hähnen 7 und 8 verbindet.
F i g. 3 zeigt eine Ausführungsmöglichkeit der
verschließbaren Öffnung 1 als Ventil, das auf be- ao
kannte Weise von der Außenseite der Kammer des Schmelzbehälters her gesteuert wird.
Bei der beispielsweisen Ausführung nach F i g. 4
ist die verschließbare Öffnung la am unteren Ende des Eingußrohres 9 angeordnet, so daß sie während
des Übergangsprozesses des Füllens der Anlage mit Druckgas oberhalb des Schmelzflüssigkeitsspiegels
steht und sich nach Beginn des Gießprozesses durch Eintauchen in die Schmelze verschließt. Das Eintauchen
geschieht beispielsweise durch Heben des Schmelzbehälters mit einer an sich bekannten Hubeinrichtung
14. Natürlich ist dasselbe Ergebnis auch durch Heben der ganzen Kammer 3 mit dem
Schmelzbehälter, durch Absenken des Eingußrohres 9 mit der Form 2, durch Schwenken des Eingußrohres
oder durch Heben des Niveaus der Metallschmelze mittels elektromagnetischer Pumpwirkung
oder auf irgend eine ähnliche Art, die eine relative Verschiebung zwischen dem Schmelzniveau und dem
Eingußrohr 9 zur Folge hat, erzielbar.
Bei der Ausführung nach F i g. 5 ist die verschließbare Öffnung 1' unmittelbar an der Wand der
Gießform 2 angeordnet und als ein bewegliches Teil desselben ausgeführt, das durch an sich bekannte
Mittel so verschoben wird, daß es während des Übergangsprozesses des Füllens der Anlage mit
Druckgas angehoben und so die gewünschte pneumatische Verbindung hergestellt wird. Zu Beginn
des Gießprozesses wird das Teil wieder abgesenkt, wodurch es die Öffnung 1' verschließt und die Form
zum Füllen mit Schmelze vorbereitet. Je nach der Konstruktion der Gießform 2 kann das bewegliche
Teil unterschiedlich gestaltet werden; beispielsweise kann auch ein Abheben des ganzen Teils der Form
oder ein Trennen der ganzen Form von der Mündung des Eingußrohres erfolgen.
Claims (4)
1. Einrichtung zum Gießen von Metallen und anderen gießfähigen Stoffen unter Gasdruck bei
gleichzeitiger Einwirkung eines Gasgegendrucks und entsprechender Wahl der die gewünschte
Geschwindigkeit des Ausfüllens der Gießform gewährleistenden Druckgrößen, dadurch gekennzeichnet,
daß in den Wänden des Eingußsystems (9) und der Gießform (2), die während des Gießens mit der Schmelze in Berührung
treten, eine verschließbare, den von diesen Wänden eingeschlossenen Gießraum mit der Kammer
(3) des Schmelzbehälters (4) verbindende Öffnung (1) vorgesehen ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verschließbare Öffnung (1)
an demjenigen Teil des Eingußrohres (9) angeordnet ist, der sich in der Kammer (3) mit dem
Schmelzbehälter (4) befindet.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verschließbare Öffnung (1)
unmittelbar an der Wand der Gießform (2) angeordnet ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Kammer (12)
mit der Gießform (2) und der Kammer (3) mit dem Schmelzbehälter (4) ein diese beiden Kammern
(12 und 3) miteinander verbindendes Ausgleichsventil (13) vorgesehen ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (1)
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