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Es sind Narkosemittelverdunster bekannt, die einmal auf ihrer Oberseite
mit einem Einfüllstutzen und zum andern an ihrer Unterseite mit einem Ablaßventil
versehen sind. Der Einfüllstutzen ist mit einer Verschlußschraube versehen, die
zum Einfüllen abgenommen werden muß. Nach Gebrauch wird der Narkosemittelverdunster
durch Öffnen des Ablaßventils entleert. Weiter sind auch Narkosemittelverdunster
bekannt, bei denen der Behälter ohne Einfüllstutzen und Ablaßventil ausgerüstet
ist. Die Behälter werden vor und nach dem Gebrauch zum Füllen bzw. Entleeren auseinandergenommen.
Die bekannten Verdunster sind weiterhin so ausgebildet, daß sie jeweils nur für
ein bestimmtes Narkosemittel bzw. für eine bestmimte Narkosemittelgruppe verwendet
werden können. Das bedeutet, daß sie nur für dieses Narkosemittel bzw. für diese
Narkosemittelgruppe die gewünschte Narkosemittelkonzentration im Gasgemisch ergeben.
Alle die bekannten Geräte haben jedoch den Nachteil, daß die Verdunster auch unbeabsichtigt
mit unterschiedlichen Narkotika gefüllt werden können, ohne daß dies für die Bedienungsperson
irgendwie erkennbar wird. Es kann beispielsweise ein für Äther bestimmter Narkosemiftelverdunster
der bekannten Bauform mit Halothan oder einem anderen Narkosemittel gefüllt werden,
wobei jedoch der Verdunster selbst auf die Verwendung eines anderen Narkosemittels
nicht eingestellt ist. Dies kann zu Vergiftungen des Patienten führen.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, die geschilderten Nachteile
zu vermeiden und einen Narkosemittelverdunster zu schaffen, bei dem das Einfüllen
eines für den Narkosemittelverdunster nicht geeigneten Narkosemittels verhindert
ist. Die Erfindung geht dabei davon aus, daß die Narkosemittel in Flaschen vorrätig
gehalten werden, die für jedes Narkosemittel bzw. jede Narkosemittelgruppe mit einem
gesonderten Anschlußstutzen versehen sind.
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Die Erfindung betrifft einen Narkosemittelverdunster mit einem Einfüllstutzen.
Die Erfindung besteht darin, daß der am -tiefsten Punkt des Narkosemittelverdunsters
angeschlossene Einfüllstutzen mit einem um eine horizontale Achse schwenkbaren oder
einem flexiblen Verbindungsstück für einen zum lösbaren Befestigen einer bestimmten,
das Narkosemittel enthaltenden Flasche passenden Flaschenanschlußstutzen versehen
ist.
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Durch die Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß die Narkosemittelverdunster
nur aus den Flaschen und unter Verwendung der Flaschen des zugehörigen Narkosemittels
gefüllt werden können.
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Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche
und sind an Hand der in den Zeichnungen schmatisch dargestellten Ausführungsformen
erläutert, und zwar zeigt Fig. 1 einen Narkosemittelverdunster in Seitenansicht
mit einem angesetzten, im Schnitt dargestellten Stutzen, F i g. 2 eine Seitenansicht
in Richtung des Pfeils P nach F i g. 1 bei in der Ebene A-B geschnittenem Anschlußstutzen,
Fig. 3 einen Schnitt durch ein Aufsatzstück für eine Aufbewahrungsflasche des Narkotikums,
Fig. 4 einen Schnitt durch das obere Ende einer fest mit einem Füllverschluß versehenen
Aufbewahrungsfiasche für Narkotika, Fig. 5 eine Seitenansicht eines Narkosemittelver-
dunsters
nach einer anderen Bauform mit geschnittenem Anschlußstutzen, F i g. 6 das Verbindungsstück
zum Anschluß der das Narkotikum enthaltenden Flasche für den Ansatz in dem Behälter
nach F i g. 4, Fig. 7 eine weitere Ausführungsform in Seitenansicht, teilweise im
Schnitt.
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In dem Narkosemittelverdunster 1 ist der horizontal liegende Einfüllstutzen
2 so angebracht, daß dessen Bohrung 3 unterhalb der nicht dargestellten Bodenfläche
oder in deren Höhe mündet, so daß über die Bohrung 3 der Narkosemittelverdunster
entleert werden kann. Die Bohrung 3 endet in einer senkrechten Querbohrung 4, die
in eine Ringnut 5 mündet. Im übrigen ist der Einfüllstutzen 2 mit einem Einzug 6
versehen, über den das Verbindungsstück 7 mit einer entsprechenden Bohrung 8 geschoben
wird. Das Verbindungsstück7 ist damit schwenkbar gelagert und wird durch die Schraubkappe
9 gehalten, die das Widerlager einer Schraubenfeder 10 bildet, die gegen das Verbindungsstück
drückt. Das Verbindungsstück ist über zwei Rundschnurdichtungen 11 gegenüber dem
Stutzen 2 abgedichtet.
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In der dargestellten oberen Schwenklage steht die Bohrung 4 mit der
Bohrung 12 in Verbindung, die in dem Ventilsitz 13 endet. Ihr liegt die Dichtscheibe
14 an. Gegen diese Scheibe legt sich ein Schließbolzen 15, der von der Feder 16
belastet wird. Das Widerlager der Feder 16 wird durch einen Schraubverschluß 17
gebildet. Von dem Raum 18, in dem sich der Schließbolzen 15 bewegt, geht seitlich
eine Bohrung 19 nach unten, die eine Dichtfläche 20 und ein Schraubgewinde 21 besitzt.
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Das schwenkbare Verbindungsstück 7 ist mit einer Nase 7 a, die in
eine entsprechende Aussparung auf der Oberseite des Einfüllstutzens 2 einrastet,
versehen, wodurch das Verbindungstück 7 in der dargestellten Stellung gehalten wird.
Am Einfüllstutzen 2 können noch weitere Arretierungsmittel vorgesehen sein, um das
Verbindungsstück 7 auch in anderer Schwenklage zu arretieren.
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Die F i g. 3 zeigt den Hals 22 einer Narkosemittelflasche, die mit
einem Gewinde 23 versehen ist. Auf dieses Gewinde wird die Kappe 24 aufgeschraubt,
wobei diese mit Hilfe einer Dichtung 25 in aufgeschraubten Zustand abgedichtet wird.
Die Kappe 24 trägt einmal einen Stutzen 26 mit einem Gewinde 27, das mit dem Gewinde
21 genau entspricht. Der Stutzen 26 ist mit einer Verlängerung 28 versehen, wobei
diese und der Stutzen 26 durch eine Bohrung 29 durchsetzt ist, von der am Ende der
Verlängerung 28 seitliche Bohrungen 30 ausgehen. Die Verlängerung 28 bzw. der Stutzen
26 tragen eine Abdichtung 31. Des weiteren ist die Kappe 24 mit einer in das Innere
der Flasche führenden Bohrung 32 versehen, die in einem Rohrstück 33 endet. Das
Rohr 33 endet in einer Düse 34.
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Die das Narkotikum enthaltende Flasche kann aber auch nach dem Füllen
mit der dargestellten Verschlußkappe 24 in anderer Weise als mit Schraubverbindung
verbunden sein. So kann z. B. die Schraubkappe 24 durch einen Preßsitz in den Flaschenhals
eingedrückt sein. In diesem Fall wird die mit Narkotikum gefüllte Flasche mitsamt
der Kappe 24 und den daran befestigten Bauteilen, die zum später beschriebenen Füllvorgang
dienen, in den Handel gebracht. Eine solche Ausführungsform zeigt die F i g. 4,
bei der die Kappe 24 a in den Flaschenhals
22 eingedrückt ist.
Die Kappe trägt die gleichen Bauteile wie in der F i g. 3 und ist im übrigen durch
amine Verschlußkappe 35 verschlossen, die einmal mit einem Gewinde 36 versehen ist,
die in dem Flaschengewinde 37 eingreift. Die Verschlußkappe ist so ausgebildet,
daß sie im aufgesetzten Zustand die Flasche dicht verschließt.
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Zum Füllen des Narkosemittelbehälters 1 wird die in Fig. 3 bzw. 4
dargestellte Flasche mit dem Gewinde 27 in das Gewinde 21 eingeschraubt, wobei die
Verlängerung 28 mit ihrem vorderen Ende gegen den Schließbolzen 15 drückt und diesen
von der Dichtscheibe 14 abhebt. Wenn die Flasche weiter eingeschraubt wird, wird
eine flüssigkeitsdichte Verbindung geschaffen. Nunmehr wird die Flasche und das
Verbindungsstück 7 in Richtung des Pfeils P2 verschwenkt, bis das Verbindungsstück
7 die in gestrichelter Linienführung dargestellte Stellung 7 b einnimmt, wobei die
Flasche die in gestrichelter Linienführung 40 dargestellte Lage einnimmt. Die Bohrung
12 nimmt die in gestrichelter Linienführung dargestellte Lage 12 a ein. Weitere
Einzelheiten sind nicht gezeichnet, um die Zeichnung nicht zu verwirren.
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Nunmehr fließt das Narkotikum durch die Bohrungen 29 und 30 und die
Bohrungen 12 und 3 in den Narkosemittelverdunster 1, während Luft von außen über
die Bohrung 32 und die Düse 34 in die Flasche nachströmt. Die Düse 34 ist dabei
so klein bemessen, daß mit Sicherheit aus dieser Düse Luft nachströmt und nicht
andererseits Flüssigkeit austritt. Der Narkosemittelverdunster 1 ist in der Bereitschaftstellung
nicht gasdicht abgeschlossen, so daß die Flüssigkeit überströmt. Das sichere Überströmen
kann im übrigen durch entsprechende Bemessung der Länge der Verlängerung 28 und
der Länge des Rohrstücks 33 gewährleistet werden.
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Der Narkosemittelverdunster 1 trägt wie üblich ein Schaufenster 41,
in dem die Flüssigkeitsstandardmarken Maximum42 und Minimum43 angebracht sind. Der
Narkosemittelverdunster 1 wird bis zur zulässigen Marke gefüllt. Nunmehr wird das
Verbindungsstück 7 wiederum in die in ausgezogener Linienführung dargestellte Ausgangslage
zurückgeschwenkt. Wenn zu viel Narkosemittel eingefüllt war, läuft dieses in die
Narkosemittelfläche zurück, bis das obere Füllniveau 42 erreicht ist, das in Höhe
des Ventilsitzes liegt. Ein weiteres Rückströmen des Narkosemittels findet nicht
statt. Nunmehr kann die Flasche herausgeschraubt werden, wobei sich das Ventil 15,
14, 13 schließt.
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Soweit der Narkosemittelverdunster 1 nicht mit Überdrucksystem, sondern
im »draw over«-System betrieben wird, kann die Flasche während des Narkosebetriebs
angeschraubt bleiben.
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Zum Entleeren des Narkosemittelverdunsters 1 wird die Flasche wiederum
an das Verbindungsstück 7 angeschraubt und dieses mitsamt der Flasche nunmehr in
die in gestrichelter Linienführung dargestellte Lage 7 c geschwenkt. Die Bohrung
12 nimmt dabei die in gestrichelter Linienführung dargestellte Lage 12 c ein. Da
das Ventil 15, 14, 13 geöffnet ist, fließt nunmehr das Narkosemittel nach unten
durch die Bohrung 4 in die Flasche ab bis der Narkosemittelverdunster 1 völlig leer
ist.
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Das Rohrstück 33 mitsamt der Düse 34 der Narkosemittelflasche bildet
im übrigen eine Sicherung gegen Üb erfüllen der Narkosemittelflasche.
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Bei der Ausführungsform der F i g. 5 und 6 ist der
Einfüllstutzen
44 nach unten gerichtet am Boden des Narkosemittelverdunsters 1 angebracht. In dem
Einfüllstutzen ist ein Ventil sitz 45 befestigt, der von einem Ventilstößel 46 durchsetzt
ist. Dieser trägt an seinem oberen Ende das Kegelventil 47. Der Ventilstößel 46
ist an einem Ringkolben 48 befestigt, der durch Rundschnurdichtung 49 gegen die
innere Wand 50 des Einfüllstutzens 44 abgedichtet ist. Der Kolben 48 und der Ventilsitz
45 sind die Widerlager einer Druckfeder 51, die das Ventil 47, 45 normalerweise
in Schließstellung hält.
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Am unteren Ende des Einfüllstutzens 44 ist ein Gewinde 52 angebracht,
das mit dem Gewinde 53 des Anschlußbauteils 54 einer flexiblen Verbindungsleitung
55 übereinstimmt. Der Anschlußbauteil 54 und das Gewinde 53 tragen in einer Durchbohrung
eine Anschlußtülle 56, deren vorderes Ende mit einem Kragen 57 versehen ist. An
dem anderen Ende 58 der Anschlußtülle 56 ist der Verbindungsschlauch 55 befestigt.
Beim Einschrauben der Anschlußtülle 56 legt sich deren Kragen 57 dicht gegen den
Ringkolben 48 und schiebt dieses schließlich vor sich her, wobei das Ventil 47,
45 geöffnet wird.
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Am anderen Ende der flexiblen Verbindungsleistung 55 ist der Anschlußnippel
59 der Schraubkappe 60 befestigt, die mit ihrem Gewinde 61 auf das Gewinde der nicht
dargestellten Narkosemittelflasche aufgeschraubt wird. Zur Entlüftung dient ein
Entlüftungsrohr 62, zur Abdichtung eine Ringdichtung 63. Nach Anschließen der Narkosemittelfiasche
am Gewinde 61 wird in der oben beschriebenen Weise die Anschlußtülle 56 an den Einfüllstutzen
44 angeschlossen, wobei sich das Ventil 47, 45 öffnet. Nunmehr kann durch entsprechendes
Hochhalten der Narkosemittelflasche der Narkosemittelverdunster 1 bis zur Marke
42 gefüllt werden.
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An dem Einfüllstutzen 44 ist unterhalb des Ventilsitzes 45 ein Steigrohr
64 angeordnet, das oberhalb der Marke 42 in einem nach unten gerichteten Krümmer
endet. Nach dem beschriebenen Füllen des Narkosemittelverdunsters 1 wird bis zur
Marke 42 der Anschlußbauteil 54 mitsamt dem Gewinde 53 zurückgeschraubt, so daß
der Ringkolben 48 unter dem Druck der Feder 51 nach unten gedrückt wird, wobei er
dichtend gegen den Kragen57 der Anschlußtülle 56 gedrückt bleibt, so daß Narkosemittel
nicht nach unten austreten kann. Der Kragen 57 kann im übrigen auch so ausgebildet
sein, daß er kolbenartig und dichtend an der Innenwand 50 des Einfüllstutzens 44
anliegt, um mit Sicherheit ein Auslaufen von Narkosemittel zu vermeiden.
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Wenn nunmehr die Flasche nach unten geschwenkt wird, tritt Luft über
das Steigrohr 64 nach, so daß das unterhalb dem Ventilsitz 45 befindliche Narkosemittel
in die Narkosemittelflasche zurücklaufen kann bis die Verbindungsleitung 55 völlig
entleert ist.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung gemäß F i g. 7 kann
das flexible Verbindungsstück 55 unter Zwischenschaltung eines nicht dargestellten
Mehrwegehahns 65 an den Einfüllstutzen 44 fest angeschlossen sein, wobei dieser
nicht mit einem Ventil 45, 47 ausgerüstet ist. Der Mehrwegehahn ist so ausgebildet,
daß er in einer ersten Stellung die Verbindung zwischen dem flexiblen Verbindungsstück
55 und dem Innern des Narkosemittelverdunsters 1 freigibt, während er in einer zweiten
Stellung die Verbindung abschließt und in einer dritten Stellung die Verbindung
zwischen dem flexiblen Verbindungsstück
55 und dem Stückrohr 64
freigibt. Zum Füllen des Narkosemittelverdunsters 1 wird der Mehrwegehahn in die
erste Stellung gebracht und die Vorratsflasche so hoch gehalten, bis der Narkosemittelverdunster
bis zur Marke 42 gefüllt ist. Dann wird der Mehrwegehahn in die zweite Stellung
gebracht. Nunmehr kann die Narkose durchgeführt werden. Zum Entleeren wird der Mehrwegehahn
in die dritte Stellung gebracht und die Narkosemittelflasche nach unten abgesenkt,
so daß das Narkosemittel restlos in diese zurückfließt.
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Auch in diesem Fall kann der Narkosemittelverdunster 1 jeweils nur
mit dem zugehörigen Narkotikum gefüllt werden, dessen Narkosemittelflasche mit einem
Gewinde versehen ist, das dem Gewinde 61 entspricht.
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Auch bei der Bauform nach Fig. 1 bis 3 kann der Narkosemittelverdunster
1 nur mit einem Narkotikum gefüllt werden, dessen Aufbewahrungsflasche mit einem
Gewinde versehen ist, das dem Gewinde 21 entspricht.