DE1490345C3 - Koaxialleitungssteckverbindung - Google Patents
KoaxialleitungssteckverbindungInfo
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Classifications
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- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
- H01R24/00—Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure
- H01R24/38—Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure having concentrically or coaxially arranged contacts
- H01R24/40—Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure having concentrically or coaxially arranged contacts specially adapted for high frequency
-
- H—ELECTRICITY
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- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
- H01R2103/00—Two poles
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- Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Koaxialleitungssteckverbindung
für Mikrowellen, bei der die beiden in Richtung der Längsachse der Steckverbindung mittels
einer Spannvorrichtung zusammengepreßten Steckverr bindungsteile gleich ausgebildet sind und zur Zentrierung
der Außenleiterenden an den Verbindungsstellen eine diese umschließende Hülse und zur Verbindung
der Innenleiterenden ein getrennter Innenleiterabschnitt vorgesehen ist. .,<
Im Hauptpatent (DT-PS 1 440 177) ist eine Koaxialleitungssteckverbindung
dieser Art angegeben, deren wesentliches Merkmal darin besteht, daß die beiden
über die Hülse zentrierten Außenleiterenden im Berührungsbereich
mit je einem Radialflansch versehen sind, dessen Radialausdehnung zwischen dem halben Durchmesser
des Außenleiters und einem Viertel der mittleren Betriebswellenlänge gewählt ist.
Die in der Form ähnlich einer Kugelkalotte gestalteten Innenleiterenden der beiden Steckverbindungsteile
sind dort über eine durch Längsschlitzung an beiden Enden als Federhülse ausgebildete Metallhülse miteinander
verbunden, deren Durchmesser dem zur Wahrung der Einheitlichkeit des Wellenwiderstandes innerhalb
der Steckverbindung erforderlichen Wert entspricht.
Im Hauptpatent ist ferner angegeben, daß der Zusammenhalt der beiden Steckverbindungsteile mittels
zweier mit Spannschrauben versehenen Halbschalen erfolgen kann, die die Radialflansche der beiden Steckverbindungsteile
einschließlich des Zentrierringes umschließen. Weiterhin ist angeführt, daß an Stelle der
Halbschalen eine Spannvorrichtung nach Art einer Zange zur Anwendung gelangen kann. Auch drehbare
Ringe, die mittels durch sie hindurchgehende Schrauben gegeneinander gezogen werden und hierbei die
Radialflansche stirnseitig zusammenfassen, können vorgesehen sein.
' Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine weitere,
gleichzeitig die Zentrierung der beiden Steckverbindungsteile übernehmende Spannvorrichtung anzu-
., geben, die,.sich unter anderem durch eine besonders einfache konstruktive Ausgestaltung auszeichnet.
Ausgehend von einer Koaxialleitungssteckverbindung nach dem Hauptpatent wird die Aufgabe gemäß
der Erfindung dadurch gelöst, daß die Radialflansche eine in ihre Zentrierfläche eingearbeitete Ringnut mit
vorzugsweise dreieckigem Querschnitt aufweisen, in die unter einem zur Leiterachse spitzen Winkel in der
Zentrierhülse geführte Spannschrauben derart eingreifen, daß bei Anziehen der Spannschrauben die freien
Stirnflächen der Steckverbindungsteile gegeneinander gepreßt werden.
Besonders zweckmäßig ist es, einerseits den Querschnitt
der Ringnut als rechtwinkeliges Dreieck auszubilden, dessen beide Seiten mit der Leiterachse einen
Winkel von 45 bzw. 135° bilden und andererseits die Achsen der Spannschrauben zu der den freien Stirnflächen
der Steckverbindungsteile benachbarten Nutwandung normal anzuordnen.
Abgesehen von der außerordentlich einfachen Ausgestaltung ermöglicht die erfindungsgemäße Koaxialleitungssteckverbindung
eine überraschend einfache Handhabung. Dieselbe ist einerseits dadurch gegeben, daß die Zentrierhülse und die Spannvorrichtung beim
Erfindungsgegenstand eine konstruktive Einheit bilden und andererseits die Zentrierhülse über die Spannschrauben
jederzeit auch mit dem Radialflansch eines der beiden Außenleiterenden fest verbunden werden
kann.
An Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels soll die Erfindung im folgenden noch
näher erläutert werden.
Die Figur zeigt eine Koaxialleitungssteckverbindung nach der Erfindung im Schnitt. Die beiden Außenleiterenden
1 und 2 tragen Radialflansche 3 und 4, die an ihrem äußeren Umfang mit Ringnuten 3a und 4a versehen
sind. Der Querschnitt der Ringnuten 3a und 4a stellt ein rechtwinkeliges Dreieck dar, dessen Selten
hinsichtlich der Leiterachse einen Winkel von 45*zw.
135° einnehmen. Gegeneinander zentriert sind die beiden Koaxialleiter mittels einer über die Radialflansche
3 und 4 übergeschobenen Zentrierhülse 5, die gegen die Leiterachse abgeschrägte Stirnseiten 5a aufweist.
In Höhe der Stirnseiten 5a sind in der Zentrierhülse 5 Spannschrauben 6 geführt, deren Achsen zu den den freien Stirnflächen der Außenleiterenden 1 und 2 benachbarten Nutwandungen normal ausgerichtet sind. Wie die Figur zeigt, sind die Spannschrauben 6 so bemessen, daß sie im Eingriff mit den Ringnuten 3a und 4a den Nutquerschnitt gerade ausfüllen und die beiden Außenleiterenden stirnseitig zusammenpressen. Um die Abmessungen der Zentrierhülse 5 möglichst klein zu halten ist es zweckmäßig, sie aus einem Vierkantmaterial herzustellen und hierbei die Gewinde für die Spannschrauben 6 in seiner Diagonale anzuordnen.
In Höhe der Stirnseiten 5a sind in der Zentrierhülse 5 Spannschrauben 6 geführt, deren Achsen zu den den freien Stirnflächen der Außenleiterenden 1 und 2 benachbarten Nutwandungen normal ausgerichtet sind. Wie die Figur zeigt, sind die Spannschrauben 6 so bemessen, daß sie im Eingriff mit den Ringnuten 3a und 4a den Nutquerschnitt gerade ausfüllen und die beiden Außenleiterenden stirnseitig zusammenpressen. Um die Abmessungen der Zentrierhülse 5 möglichst klein zu halten ist es zweckmäßig, sie aus einem Vierkantmaterial herzustellen und hierbei die Gewinde für die Spannschrauben 6 in seiner Diagonale anzuordnen.
In der Regel dürfte es ausreichen, wenn auf jeder Seite der Koaxialleitungssteckverbindung in der Zentrierhülse
5 zwei einander gegenüberliegend angeord-
nete Spannschrauben 6 vorgesehen sind und das Spannschraubenpaar der einen Seite zum Spannschraubenpaar
der anderen Seite um einen Winkel von 90° gegeneinander versetzt sind.
Die zur besseren Federung mehrfach an den Enden geschlitzte Innenleiterhüise 7 ist über die etwa kalottenförmig
gestalteten Innenleiterenden 8 und 9 übergeschoben und besteht vorzugsweise aus einer Kupferberyllium-Legierung
oder Federbronze. Die Halterung der Innenleiterenden 8 und 9 erfolgt mit Hilfe von
Stützscheiben 10 und 11.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Koaxialleitungssteckverbindung für Mikrowellen, bei der die beiden in Richtung der Längsachse
der Steckverbindung mittels einer Spannvorrichtung zusammengepreßten Steckverbindungsteile
gleich ausgebildet sind und zur Zentrierung der Außenleiterenden an den Verbindungsstellen eine
diese umschließende Hülse und zur Verbindung der Innenleiterenden ein getrennter Innenleiterabschnitt
vorgesehen ist, bei der die beiden Außenleiterenden . im Berührurigsbereich mit je einem
stirnseitig planen Radialflansch versehen sind, dessen Radialausdehnung zwischen dem halben Durchmesser
des Außenleiters und einem Vietel der mittleren Betriebswellenlänge gewählt ist, nach Patent
1440 177, dadurch gekennzeichnet, daß
die Radialflansche (3, 4) eine in ihre Zentrierfläche eingearbeitete Ringnut (3a, 4a) mit vorzugsweise
dreieckigem Querschnitt aufweisen, in die unter einem zur Leiterachse spitzen Winkel in der Zentrierhülse
(5) geführte Spannschrauben (6) derart eingreifen, daß bei Anziehen der Spannschrauben
(6) die freien Stirnflächen der Steckverbindungsteile gegeneinander gepreßt werden.
2. Koaxialleitungssteckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt
der Ringnut (3a, 4a) ein rechtwinkliges Dreieck darstellt, dessen beide Seiten mit der Leiterachse
einen Winkel von 45 bzw. 135° bilden und daß die Achsen der Spannschrauben (6) zu der den
freien Stirnflächen der Steckverbindungsteile benachbarten Nutwandung normal angeordnet sind.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DES0081693 | 1962-09-27 |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1490345A1 DE1490345A1 (de) | 1969-07-10 |
| DE1490345B2 DE1490345B2 (de) | 1974-09-19 |
| DE1490345C3 true DE1490345C3 (de) | 1975-06-19 |
Family
ID=7509793
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19621490345 Expired DE1490345C3 (de) | 1962-09-27 | 1962-09-27 | Koaxialleitungssteckverbindung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1490345C3 (de) |
-
1962
- 1962-09-27 DE DE19621490345 patent/DE1490345C3/de not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE1490345B2 (de) | 1974-09-19 |
| DE1490345A1 (de) | 1969-07-10 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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