DE1477571C3 - Radfalbohrmaschine - Google Patents
RadfalbohrmaschineInfo
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B23—MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B23B—TURNING; BORING
- B23B39/00—General-purpose boring or drilling machines or devices; Sets of boring and/or drilling machines
- B23B39/12—Radial drilling machines
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
25
Die Erfindung betrifft eine Radialbohrmaschine, bei der die im Querschnitt kreisförmige Säule am
Untergestell drehbar und z. B. mit Hilfe einer Gewindespindel auf- und abbewegbar gelagert ist und an
ihrem oberen Ende den fest an ihr angebrachten Rollenkasten trägt, an dem der Ausleger mit dem
Bohrkopf in Längsrichtung verfahrbar angeordnet ist.
Die bekannten Radialbohrmaschinen der obengenannten Art (deutsche Patentschrift 813 474) zeichnen
sich durch einen weniger kostspieligen Aufbau aus. Es besteht jedoch die Gefahr, daß sich die Säule
während der Auf- und Abbewegung dreht, so daß die in horizontaler Ebene zwischen Werkzeug und Werkstück
eingestellte Position verloren gehen kann. Eine Führung der Säule, bei der die Drehbewegung verhindert
wird, z.B. durch Nut und Feder, würde jedoch bei den bisher bekannten Maschinen der vorgenannten
Art, (bei denen die Säule fest mit dem Rollenkasten verbunden ist) das Schwenken der Säule
überhaupt unmöglich machen und dadurch die Funktion der Maschine beeinträchtigen. Man hat deshalb
versucht (deutsche Patentschrift 976137), die Schwenkbewegung der Säule dadurch zu eliminieren,
daß parallel zur Säule ein zweites Rohr die Auf- und Abbewegung der Säule mitmacht, jedoch durch eine
besondere Führung an der Drehbewegung der Säule nicht teilnimmt und mittels einer Klemmverbindung
der mit der Säule fest verbundene Rollenkasten mit diesem unverdrehbaren Rohr verbunden wird. Diese
Konstruktion bedingt jedoch eine hohe Präzision und großen Materialaufwand und ist deshalb so aufwendig,
daß sie in der Praxis nicht verwirklicht werden konnte. Bekannt sind auch Anordnungen, bei denen
der Rollenkasten schwenkbar an der am Untergestell unverschwenkbar angeordneten Säule gelagert ist
(deutsche Patentschrift 811797). Diese Ausführung verlangt aber einerseits eine Führung für die Auf-
und Abbewegung der Säule und andererseits eine Lagerung für die Schwenkbewegung des Rollenkastens
um die Säule, und ist daher ebenfalls sehr aufwendig.
Eine im Prinzip dem Oberbegriff entsprechende Ausbildung des unteren Bereichs der Säule mit einer
Einbettung dieses Bereichs in einem fest angebrachten Halterungsarm, der, eine zusätzliche Führung der
Säule gewährleistend, an einer senkrechten Führungsstange gleitet, ist durch das ältere deutsche Patent
1 208 976 geschützt. Bei dieser Ausführung sollen aber keine Schwenkbewegungen der Säule selbst
um ihre Achse auftreten, weshalb dort der Rollenkasten am oberen Teil der Säule schwenkbar gemacht
ist.
Hiervon abweichend liegt dem Erfindungsgegenstand die Aufgabe zugrunde, auf einfache Weise
Schwerikpositionen der Säule, nicht des Kastens allein wahlweise gewinnen und bei ihrem Verfahren
auch beibehalten zu können, ohne dabei auf die zusätzliche Führung der Säule verzichten zu müssen.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einer Radialbohrmaschine nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
durch eine wahlweise verriegelbare oder entriegelbare bzw. ver- oder entklemmbare Drehverbindung der
Säule mit der Halterung. Die erfindungsgemäße Anordnung macht es möglich, einerseits die Säule unter
Beibehaltung der genauen Positionseinstellung beliebig auf- und abzufahren, und andererseits entweder
die Säule wahlweise mit dem Gestell unverdrehbar zu verriegeln oder die Drehbewegung der Säule um ihre
Längsachse zu gestatten. Auf diese Weise wird gewährleistet, daß bei relativ einfachem und wenig
kostspieligen Aufbau der Lagerung die Säule jederzeit leicht von Hand verschwenkt werden und man
unter Umständen (z.B. auch durch entsprechenden Gewichtsausgleich) auf Wälzlager in der Säulenführung
für die Schwenkbewegung verzichten kann.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 eine erste Ausführungsform einer Radialbohrmaschine gemäß der Erfindung in einer Seitenansicht
teilweise in einem senkrechten Schnitt in schematischer Darstellung,
Fig. 2 die Anordnung nach Fig. 1 in einem
Schnitt gemäß der Linie H-II der F i g. 1 und
F ig. 3, 4 und 5 Einzelheiten von drei abgewandelten
Ausführurigsformen der in Fig. 1 gezeigten erfindungsgemäßen Radialbohrmaschine.
Die in Fig. 1 dargestellte Radialbohrmaschine besitzt eine Säule 1, die am Untergestell 2 bei 3 und 4
drehbar gelagert ist und z. B. mit Hilfe der Gewindespindel 5 und der Mutter 6 z. B. über das Antriebsrad
7 auf und ab bewegt werden kann. Am oberen Ende ist die Säule mit dem Rollenkasten 8 fest verbunden,
in dem der Ausleger 9 mit dem Bohrkopf 10 in an sich bekannter Weise in Längsrichtung gemäß
Pfeil 11 hin und her verschiebbar angeordnet ist. Der Ausleger 9 läuft auf drei am Rollenkasten 8 gelagerten
Rollenpaaren 40 a, 40 b, 40 c und wird zum Klemmen zweckmäßigerweise von einer Klemmstelze
41 gegen eine mit dem Rollenkasten verbundene Gleitführung gedrückt. Die Säule 1 kann gemäß Pfeil
12 auf und ab gefahren werden. Durch die Säulenklemmung 42 wird sie mit dem Untergestell starr
verbunden.
Um einerseits eine sichere, unverdrehbare Führung der Säule während des Hoch- und Niederfahrens
der Säule gemäß Pfeil 12 zu gewährleisten und andererseits eine Drehbewegung der Säule um ihre
Längsachse 13 gemäß Pfeil 14 zu ermöglichen, wenn dies erforderlich sein sollte, ist erfindungsgemäß ein
Abschnitt der innerhalb des Untergestells 2 befindli-
chen Partie der Säule zumindest auf einen Teil des Säulenurnfangs in einer Halterung 15 eingebettet, die
mit einem Ansatz an einer senkrechten Führung 16 auf und ab beweglich geführt ist und mit der Säule
unverdrehbar verriegelt oder von dieser entriegelt S
werden kann, so daß die Drehbewegung der Säule um ihre Längsachse 13 verhindert oder ermöglicht
werden kann. Hierbei kann die Halterung mit der Säule durch eine Klemmverbindung starr verbunden
werden, die in ihrer unwirksamen Stellung eine Verdrehung der Säule gegenüber der Halterung um die
Säulenlängsachse herum gestattet. Bei der Ausführungsform nach F i g. 1 und 2 besteht die Halterung
aus einem etwa plattenförmigen Formstück 15, das sich zweckmäßigerweise in einer zur Säulenlängsachse
13 rechtwinkligen Ebene erstreckt und das an einem Ende die Säule ringförmig umfaßt, wie dies
bei 17 dargestellt ist, während es am anderen Ende an der senkrechten Führungsstange 16 gleitend angreift.
Diese senkrechte Führungsstange kann kreisförmigen Querschnitt haben und am Untergestell befestigt
sein. Die Befestigungsstellen sind bei 18 dargestellt. Es können mehrere, z. B. fünf solcher Stellen
vorgesehen sein. Die Stange wird von dem gabelförmig mit Ansätzen 19, 20 ausgebildeten Ende der
Halterung umfaßt, und diese letztere kann in ihrer jeweiligen Lage mit Hilfe einer Nachstellschraube 21
spielfrei eingestellt werden. Die Halterung kann auch mit einer kugelbüchsenartigen Partie an der Stange
gleitend angreifen. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel hat die Stange an der der Säule zugewandten
Seite im Querschnitt U-Form, und die Halterung ist mit einem Zapfen an dieser U-förmig profilierten
Führung gelagert. Das Formstück 15 umschließt die Säule ringartig und weist an einer Seite einen radial
zur Säulenlängsachse 13 verlaufenden Schlitz 22 auf, wobei die Enden 22 a, 22 b des die Säule umschließenden
Ringes im Bereich des Schlitzes zur Herstellung einer Klemmverbindung zwischen der Halterung
und der Säule mit Hilfe mindestens einer Schraube 23 oder mit Hilfe von Federn, Magneten, auf hydraulischem
Wege usw. fest gegeneinander angezogen werden können, wobei die Klemmkraft etwa tangential
zum Säulenumfang verläuft. Die plattenartige Halterung 15 verjüngt sich hierbei von einer Breite, +5
die den Durchmesser der Säule 1 um einen geringen Betrag übertrifft, auf eine Breite, die etwas größer als
der Durchmesser der Stange 16 ist, wobei die Begrenzungsflächen 24 a, 24 6 annähernd unter dem
gleichen Winkel zu einer senkrechten Ebene schräg verlaufen und die Ansätze 22 a, 22 b, die durch die
Schraube 23 zusammengehalten werden, etwa radial zur Säule verlaufen. Dieses plattenartige Formstück
ist hierbei zweckmäßigerweise am unteren Ende der Säule 1 angeordnet.
Bei den konventionellen Radialbohrmaschinen sind der Motor gemäß der gestrichelten Linie 43 und
das Getriebe 44 am Bohrkopf angebracht. Es ist ohne weiteres erkennbar, daß in diesem Fall und
hierbei insbesondere bei ausgefahrenem Ausleger der Druck auf die dem Bohrkopf zugewandte Seite der
Lagerung 4 und auf die dem Bohrkopf abgewandte Seite der Lagerung 3 besonders groß ist, wodurch die
Reibung erhöht und die Schwenkbewegung beeinträchtigt wird. In solchen Fällen müßte man unter
Umständen auf eine teuere Wälzlagerung zurückgreifen. Durch die Verlegung des Motors und des Getriebes,
wie bei 45, 46 gezeigt ist, wird ein Gewichtsausgleich erzielt, wodurch die Lagerdrücke reduziert
werden, was eine Erleichterung der Schwenkbewegung zur Folge hat, so daß unter Umständen auf
Wälzlager verzichtet werden kann.
Bei der Ausführungsfonn nach F ig. 3 ist am unteren Ende der Säule 30 eine Ringspannfeder 31 vorgesehen,
oder es können mehrere solcher Federn vorgesehen sein. Die Ringspannfeder legt sich unter
Einwirkung einer mit Hilfe einer Schraube 32 ausgeübten Axialkraft gemäß Pfeil 33 mit ihrem Außenumfang
an die Innenfläche 35 der die Säule umgebenden Partie der Halterung 34 und mit ihrem Innenumfang
an die Außenfläche 36 der Säule an und verklemmt hierbei die Säule und die Halterung miteinander.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 4 ist die Halterung
28 ebenfalls plattenförmig ausgebildet, wobei sie die Säule 25 ringartig umschließt. Diese Säule ist
hierbei mit einem in Richtung der Säulenlängsachse 26 verlaufenden, vom unteren Ende der Säule ausgehenden
und nach oben gerichteten Längsschlitz 27 oder mehreren solcher Schlitze versehen, die zum
Verklemmen der Säule mit der Halterung ein Spreizen der Säule gestatten.
Bei der Ausführungsform nach Fig.5 wird die Verriegelung der Halterung 47 mit der Säule 48
durch eine an sich bekannte elektromagnetische Wellenkupplung erzielt, wobei die Kupplungshälfte 38
fest mit der Säule und die Kupplungshälfte 37 fest mit der Halterung 47 verbunden ist. Durch Ein- oder
Ausschalten des elektrischen Stromes kann sodann die Säule wahlweise mit der Halterung unverdrehbar
verriegelt oder von der Halterung entriegelt werden. Die in Fig.2 bis 5 dargestellten Klemmverbindungen
zwischen Säule und Halterung werden zweckmäßig durch Fernsteuerung betätigt. Diese
kann mechanisch, elektromotorisch, elektromagnetisch, hydraulisch oder pneumatisch betätigt werden.
Die Wirkungsweise der Einrichtung ist folgende: In Fällen, in denen es erwünscht ist, beim Auf- und
Abfahren der Säule die Position beizubehalten, werden der Ausleger und die Halterung in ihrer Lage
festgeklemmt, während die Säulenklemmung 42 während der Bewegung der Säule nach oben und nach
unten gelöst bleibt. Dies geschieht zweckmäßigerweise durch eine der oben angeführten Fernsteuerungen.
Für den Bearbeitungsvorgang selbst, z.B. für den Vorgang »Bohren« wird zweckmäßigerweise
auch die Säulenklemmung 42 festgezogen und betätigt. Beim Übergang auf eine bestimmte Bearbeitungsposition
werden sämtliche Klemmungen gelöst. Für manche Bearbeitungsvorgänge ist es vorteilhaft,
die Anordnung z. B. durch Hintereinanderschalten von elektrischen Relais so zu treffen, daß bei Betätigung
des Druckknopfes »Auf« oder »Ab« der Fernsteuerung zuerst die Halterung geklemmt wird,
so daß die Säule während des Auf- und Abfahrens nicht geschwenkt werden kann.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentanspruch:Radialbohrmaschine, bei der die im Quer- , schnitt kreisförmige Säule am Untergestell drehbar und z. B. mit Hilfe einer Gewindespindel auf- und abbewegbar gelagert ist und an ihrem oberen Ende den fest an ihr angebrachten Rollenkasten trägt, an dem der Ausleger mit dem Bohrkopf in Längsrichtung verfahrbar angeordnet ist, bei welcher ferner ein Abschnitt der innerhalb des Untergestells befindlichen Partie der Säule, zumindest auf einem Teil des Säulenumfangs, in einer mit einem Ansatz, z.B. in Gestalt einer Platte an einer senkrechten Führung auf- und abbeweglich geführten Halterung eingebettet ist, g e k e η η -. zeichnet durch eine wahlweise verriegelbare oder entriegelbare bzw. ver- oder entklemmbare Drehverbindung (22, 22 a, 22 b, 23; 26, 27; 31, 32, 33, 35, 36; 37, 38, 47) der Säule (1, 25, 30,48) mit der Halterung (15, 28, 34, 47).
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Also Published As
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Legal Events
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