DE1220048B - Verfahren zum UEberfuehren von radioaktiven Stoffen in eine lager- und transportfaehige Dauerform - Google Patents
Verfahren zum UEberfuehren von radioaktiven Stoffen in eine lager- und transportfaehige DauerformInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. CL:
G21f
Deutsche Kl.: 21g-21/33
Nummer: 1220 048
Aktenzeichen: L 37326 VIII c/21 g
Anmeldetag: 21. Oktober 1960
Auslegetag: 30. Juni 1966
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überführen von radioaktiven Stoffen, welche in einer Lösung
als durch Filter abscheidbare Bestandteile enthalten sind oder in eine filtrierbare Form übergeführt
werden können, in eine lager- und transportfähige Dauerform. Vorwiegend dient das Verfahren zur Behandlung
von radioaktiven Abfallstoffen. Außerdem wird die Anwendung dieses Verfahrens bei der Konzentration
von radioaktiven Isotopen vorgeschlagen. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird eine
vorteilhafte Vorrichtung zur Durchführung dieser Verfahren angegeben.
Bei verschiedenen Verfahren der Kernchemie erhält man in Lösungen ausgefällte radioaktive Abfallstoffe,
welche aus diesen Flüssigkeiten entfernt und in eine möglichst kompakte Transport- oder Lagerform
übergeführt werden sollen. Das Konzentrieren und Ausfiltern der radioaktiven Bestandteile bietet in
der Praxis erhebliche Schwierigkeiten.
Die Beseitigung radioaktiver Abfälle gehört zu den vordringlichsten Aufgaben, und es sind verschiedene
Vorschläge zu ihrer Lösung gemacht worden. So ist in der deutschen Auslegeschrift 1 053 686 ein Verfahren
zur Unschädlichmachung radioaktiver Isotopenabfälle beschrieben worden, welches durch die
Verwendung gepulverter Stoffe von hohem Strahlenabsorptionsvermögen als Aufnahmematerial für die
feinverteilten Isotopenstoffe gekennzeichnet ist. Diese gepulverten Stoffe sollen die radioaktiven Flüssigkeiten
aufsaugen, oder sie sollen zur Filterung von Flüssigkeiten verwendet werden. Es wird jedoch im
Rahmen dieser Erfindung kein Weg gezeigt, wie die Flüssigkeit, in der die radioaktiven Stoffe gelöst sind,
aus den zum Aufsaugen verwendeten Stoffen aus dem Filterrückstand entfernt werden kann. Da es bei der
Beseitigung radioaktiver Abfälle besonders darauf ankommt, das Gewicht und/oder das Volumen der
Abfälle zu vermindern, ist es ein schwerer Nachteil, wenn die Flüssigkeit, in der die radioaktiven Stoffe
suspendiert waren, nicht vollständig eliminiert werden kann.
Es ist ferner ein Verfahren bekannt (deutsche Auslegeschrift
1088 624) zum Überführen von radioaktiven Abfallstoffen, welche in einer Lösung als
durch Filter abscheidbare Bestandteile enthalten sind, in eine lager- und transportfähige Dauerform
(Spalte 4, Zeilen 10 bis 18). Bei diesem Verfahren wird das die Abfallstoffe enthaltende Medium durch
Filterelemente geleitet, in welchen die Abfallstoffe zurückgehalten werden und durch Trocknung bei
Temperaturen oberhalb des Gefrierpunktes in eine Trockenform gebracht werden (Spalte 3, Zeilen 55
Verfahren zum Überführen von radioaktiven
Stoffen in eine lager- und transportfähige
Dauerform
Stoffen in eine lager- und transportfähige
Dauerform
Anmelder:
Leybold Hochvakuum-Anlagen G. m. b. H.,
Köln-Bayenthal, Bonner Str. 504
Als Erfinder benannt:
Dr. rer. nat. Georg-Wilhelm Oetjen,
Köln-Marienburg;
Dipl.-Ing. Wilhelm Nerge, Rodenkirchen;
Hanns Eilenberg, Rösrath;
Friedrich Fauser, Köln-Mülheim;
Dr. med. Karl-Heinz Neumann, Wilhelmshaven
bis 56) und, gegebenenfalls mit nicht readioaktiven Zusatzstoffen vermischt, in die Transport- und Lagerbehälter
eingebracht werden können (Spalte 4, Zeilen 10 bis 18). Dabei ist wesentlich, daß bei
diesem Verfahren die Trocknung durch Erwärmen (Spalte 3, Zeile 15) in Verbindung mit einem Vakuum
durchgeführt wird. Der wesentliche Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, daß durch die Temperatureinwirkung
hochradioaktive und toxische Substanzen in Dampf- oder Gasform entweichen. Dadurch wird
der eigentliche Zweck der Behandlung, nämlich die möglichst vollständige Überführung aller radioaktiven
Anteile in eine lagerfähige Dauerform, nicht erreicht. Ein Teil der radioaktiven Verunreinigungen verbleibt
in der durch Eindampfen eingedickten Lösung und geht schließlich in die feste Trockenform über. Ein
zweiter Anteil von leicht flüchtigen Stoffen wird aber beim Eindampfungsprozeß ausgetrieben und kann
auch durch nachgeschaltete Filter nur schwer vollständig abgeschieden werden. Dieser verdampfende
Anteil kann aus radioaktiven Stoffen bestehen, welche weit über das zulässige Maß Aktivitäten in die Atmosphäre
gelangen lassen.
Demgegenüber wird durch die Anwendung des Gefriertrocknungsverfahrens ein ganz neuer Weg gegangen.
Der technische Fortschritt liegt dabei vor allem in einem gegenüber dem Eindampfprozeß
günstigeren Dekontaminationsfaktor, d. h., die radioaktiven Stoffe verbleiben überwiegend in der
Trockensubstanz und werden nicht wie beim Eindampfverfahren in Dampfform oder als Gas aus der
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flüssigen Phase ausgetrieben. Während das Verfahren der Gefriertrocknung, welches aus verschiedenen
Veröffentlichungen bekannt ist (Neu mann,
»Grundriß der Gefriertrocknung«, 1952, sowie die Zeitschriften »Vakuumtechnik«, Januar 1955, S. 109,
115, 123, 130; »Chemie—Ingenieur—Technik«,
1955, S. 5, und 1957, S. 267), bisher vorwiegend zur Gewinnung hochwertiger Erzeugnisse auf dem pharmazeutischen
Gebiet sowie für bestimmte Nahrungsmittel Anwendung gefunden hat, überträgt das hier
beanspruchte Verfahren die Anwendung der Gefriertrocknung auf ein völlig neues Gebiet.
Die Erfindung zeigt einen Weg, nach dem radioaktive Abfallstoffe, welche in einer Lösung als durch
Filter abscheidbare Bestandteile enthalten sind, in eine lager-und transportfähige Dauerform übergeführt
werden können, wobei eine die radioaktiven Stoffe enthaltende Flüssigkeit durch Filterelemente geleitet
wird, in welchen diese Stoffe zurückgehalten werden. Es muß dabei als unwesentlich angesehen werden,
ob diese aus der Lösung abscheidbaren Bestandteile durch einen chemischen Fällprozeß erzeugte, weitgehend
unlösbare Substanzen oder gegebenenfalls durch Temperaturabsenkung oder in sonstiger Weise
erreichte kristalline Abscheidungen in einer Lösung von geringerer Radioaktivität als diese abscheidbaren
Bestandteile sind. Das Kennzeichnende der Erfindung wird darin gesehen, daß der Filterrückstand
einem an sich bekannten Gefriertrocknungsverfahren unterworfen und dadurch ein Trockenprodukt erzeugt
wird, welches, gegebenenfalls mit nicht radioaktiven Zusatzstoffen vermischt, in die Transportoder
Lagerbehälter eingebracht wird. Der Filterrückstand wird somit einem Gefriertrocknungsverfahren
unterworfen, das üblicherweise unter hohem Vakuum in einer entsprechend luft- und gasdicht abgesperrten
Trockenkammer durchgeführt werden kann. Durch die Gefriertrocknung entsteht ein meist pulverförmiges
Trockenprodukt als direktes Verfahrenserzeugnis, so daß eine anschließende Zerkleinerung, wie bei
Schmelz- oder Sinterprozessen, im allgemeinen nicht erforderlich erscheint.
Das Gefriertrocknungsprodukt läßt sich leicht mit nicht radioaktiven Zusatzstoffen vermischen und
kann beispielsweise durch Zusatz von Beton in einen Festkörper eingeschlossen werden.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung mischt man die gefriergetrockneten radioaktiven Abfälle
mit einem Zusatzstoff und unterwirft diese, vorzugsweise nach einem Preßvorgang, zur Bildung eines
Formlings einem an sich bekannten Schmelz- oder Sinterprozeß, wobei Festkörper erzeugt werden können.
Obwohl das Einschmelzen oder Sintern radioaktiver Abfälle als vörbekannt anzusehen ist, erreicht
man durch die Verwendung von gefriergetrockneten Abfällen als Ausgangssubstanz besonders günstige
Ergebnisse.
Da die gefriergetrockneten Abfälle nach Abschluß des Gefriertrocknungsverfahrens als lockere Belegung
der Filterelemente vorliegen und man ihre Entfernung möglichst ohne Transport dieser Filterelemente
bzw. schwierig fernbedienbare Arbeitsvorgänge ausführen will, kann eine weitere Verbesserung
dadurch erzielt werden, daß man die auf den Filterelementen befindlichen radioaktiven Substanzen
durch einen entsprechend gerichteten Gas- und/oder Dampfstrom ablöst, wobei eine solche Strömung vorzugsweise
durch Belüftung der unter Vakuum stehenden Filterkammer erzeugt werden kann. Man
kann außerdem den Atmosphärendruck auch dazu benutzen, die dem Filterprozeß zu unterwerfende
Lösung in die Filterkammer einzudrücken.
5 Obwohl die beschriebenen Verfahrenseinzelheiten zunächst für die Abscheidung radioaktiver Abfallstoffe
aus Lösungen angegeben worden sind, erscheint es vorteilhaft, nach dieser Vorschrift auch
eine Konzentration von radioaktiven Isotopen durchzuführen, wobei diese Stoffe zunächst in die Form
einer filtrierbaren Lösung gebracht werden müssen, bei welcher die im Filter zurückbleibenden Bestandteile
im allgemeinen eine Anreicherung dieser Isotope darstellt. Auch hier werden die auf den Filterelementen
abgeschiedenen radioaktiven Substanzen anschließend einem an sich bekannten Gefriertrocknungsverfahren
unterworfen und dadurch in eine Trockenform gebracht, welche ein Konzentrat darstellt.
Es kann außerdem zweckmäßig sein, die Filterelemente während des Gefriertrocknungsverfahrens
als Einsatzgefäße für die radioaktiven Substanzen zu verwenden, wobei die Filterkammer durch einen Anschluß
an an sich bekannte Pumpvorrichtungen zur Abscheidung von dampfförmigen Bestandteilen, insbesondere
von Wasserdampf, unmittelbar als Gefriertrocknungskammer ausgebildet sein kann. Die
Pumpvorrichtungen können beispielsweise aus einem Tiefkühlkondensator mit einer angeschlossenen ein-
oder mehrstufigen mechanischen Pumpe, gegebenenfalls unter Verwendung von Rootspumpen, aufgebaut
sein. Da mit dem Anfall radioaktiver Gas- und Schwebestoffe gerechnet werden muß, dürfen die
Pumpen die abgesaugten Gase oder Dämpfe nicht unmittelbar an die Umgebungsatmosphäre abgeben,
es ist vielmehr die Vorschaltung eines Absolutfilters notwendig.
Eine vorteilhafte Vorrichtung zur Durchführung der beschriebenen Verfahrensschritte kann so ausgebildet
sein, daß in einer Filterkammer mehrere Filterelemente angeordnet sind und daß diese Filterelemente
wahlweise mit Heiz- und/oder Kühlvorrichtungen in Verbindung treten können. Derartige
Filterelemente werden beispielsweise als Filtersäcke ausgebildet, welche über paarweise nebeneinanderliegende
Heiz- und Kühlroste gespannt sind. Die Beheizung ist vor allem bedeutungsvoll, weil hierdurch
ein rascher Ablauf des Gefriertrocknungsverfahrens sichergestellt wird. Es hat sich als besonders vorteilhaft
erwiesen, in der Heizvorrichtung eine sogenannte »Vakuum-Dampfheizung« anzuwenden, welche
in einem nach der Außenluft abgesperrten System ein dampfförmiges Heizmedium, vorzugsweise
Wasserdampf, bei entsprechend niedrigem Luftpartialdruck enthält, so daß die Dampftemperatur
etwa 50 bis 80° C beträgt.
Ein wesentlicher Vorteil des neuen Verfahrens bei seiner Anwendung zum Abscheiden radioaktiver Abfälle
liegt in dem erreichbaren hohen Dekontaminationsfaktor. Dies kann jedoch noch dadurch verbessert
werden, daß man der zu trennenden Lösung vor dem Filtervorgang Kolloide oder Gele zusetzt, an
denen sich die abzutrennenden Substanzen bevorzugt anlagern. Ein solcher Zusatz erscheint auch bei der
Isotopenkonzentration vorteilhaft.
In der Zeichnung ist das Zusammenstellungsschema einer Gesamtanlage mit den Merkmalen der
Erfindung dargestellt.
Man erkennt eine vakuumdicht absperrbare Filterkammer 1, in der zwei Filtersäcke 2 jeweils auf perforierten
Rohrleitungen 3 ausgespannt sind. Diese perforierten Rohrleitungen 3 werden über eine Sammelleitung
23 an einen Vorratsbehälter 12 für die gefilterte Lösung angeschlossen, in dem mit Hilfe einer
Vakuumpumpe 21 ein entsprechender Unterdruck, welcher zur Durchführung des Vakuumfilterverfahrens
ausreicht, erzeugt werden kann. Der Ausstoß der Vakuumpumpe 21 geht über ein Absolutfilter 22
in die Umgebungsatmosphäre. Im Inneren der Filtersäcke 2 befinden sich außerdem röhrenförmige Heiz-
und Kühlrohre 4, S. Damit die vakuumdicht absperrbare Filterkammer 1 nach den Merkmalen der Erfindung
als Gefriertrockenkammer zur Durchführung eines bekannten Gefriertrocknungsverfahrens benutzt
werden kann, sind an diese ein von einem Kompressionskälteaggregat 24 gespeister Tiefkühlkondensator
6 sowie eine mehrstufige mechanische Vakuumpumpe 7 angeschlossen. Die mit Hilfe dieser Aggregate
abgesaugten Gase und Dämpfe werden im Tiefkühlkondensator 6 von ihren dampfförmigen Bestandteilen
weitgehend befreit, wobei das Kondensat des Tiefkühlkondensators 6 unter entsprechenden
Vorkehrungen in einem nicht gezeigten absperrbaren Sammelbehälter aufgefangen werden muß. Die von
der mehrstufigen Vakuumpumpe 7 abgepumpten Gasanteile passieren vor ihrem Auslaß in die Umgebungsatmosphäre
ein weiteres Absolutfilter 8.
In der Sammelleitung 23 ist außerdem ein Belüftungsventil 9 vorgesehen, mit dessen Hilfe der Innenraum
der Filtersäcke 2 belüftet werden kann. Zur Vermeidung unerwünschter Zusammenballungen des
in einem trichterförmigen Sammelraum 10 der Filterkammer 1 gesammelten pulverförmigen Produktes
können an sich bekannte mechanische oder elektromagnetische Rüttelvorrichtungen vorgesehen sein,
welche gleichzeitig ein einwandfreies Arbeiten des Verschlußorgans einer absperrbaren Entnahme-Öffnung
11 gewährleisten.
Mit 12 ist ein Vorratsbehälter bezeichnet, in den die beim Filterprozeß anfallende Lösung durch den
mittels der mechanischen Vakuumpumpe 21 erzeugten Unterdruck abgezogen werden kann. Die Zuführung
der ungefilterten Lösung erfolgt aus einem Vorratsgefäß 13 im Bereich der tiefsten Stelle der Filterkammer
1, in welcher ein entsprechender Flüssigkeitsstand hergestellt wird. Das in dem Vorratsbehälter
12 gesammelte Filtrat kann gegebenenfalls zum Vorratsgefäß 13 zurückgeleitet werden, so daß
sich ein mehrfacher Filtervorgang ausführen läßt.
Die Heizrohre 4 werden zweckmäßig als hohle Kondensationselemente ausgebildet, denen von
einem Vakuumdampferzeuger 14 Dampf zugeführt werden kann. Diese Beheizungsart ermöglicht eine
besonders gleichmäßige Temperaturverteilung, da jede Temperaturabweichung längs der Heizrohre unmittelbar
zu einer Verstärkung oder zum Aufhören der Kondensation des Vakuumdampfes und damit
zum Austausch entsprechender Wärmemengen Anlaß gibt. Die Kühlrohre 5 sind als Verdampfer eines
Kompressionskälteaggregates 15 geschaltet, wobei eine vorteilhafte Anordnung unter Umständen so
aufgebaut sein kann, daß dieses Kompressionskälteaggregat 15 zusätzlich den Tiefkühlkondensator 6
speist.
Mit 16 ist eine mechanische Vorrichtung bezeichnet, der aus einem weiteren Vorratsbehälter 17 ein
Zusatzstoff zugeführt wird. Im Laufe des Bearbeitungsverfahrens folgt dann eine hydraulische Presse
18, in der die Mischung zu einem entsprechenden Preßformling zusammengepreßt wird. Dieser Preßformling
gelangt in einen Schmelz- oder Sinterofen
19, in dem er zu einem homogenen Festkörper mit vorzugsweise glasartigen Eigenschaften zusammengeschmolzen
bzw. zusammengesintert wird. Das Produkt des Schmelz- oder Sinterprozesses läßt sich
ίο dann in biologisch abgeschirmte, verschließbare
Transportbehälter 20 einsetzen und kann in dieser Form transportiert werden.
Bei der Durchführung des Verfahrens füllt man zunächst die zu filternde Ausgangslösung aus dem
Vorratsgefäß 13 in die Filterkammer 1, so daß ein entsprechender Flüssigkeitsstand erreicht wird, der
während des Filtervorganges gegebenenfalls durch Nachfüllung aufrechterhalten werden kann. Die zu
trennende Lösung umspült die äußeren Oberflächen
ao der Filtersäcke 2 und wird dadurch nach dem Filterinnenraum gepreßt, da man in der Sammelleitung 23
einen entsprechenden Unterdruck erzeugt, wobei das Filterverfahren als übliche Vakuumfilterung durchgeführt
werden kann. Das Filtrat gelangt in den Vorratsbehälter 12, während sich die abgefilterten Substanzen
als Oberflächenschicht auf den äußeren Oberflächen der Filtersäcke 2 niederschlagen. Die
Filtersäcke können vorteilhaft aus einem Kunststoff, beispielsweise Vinyl, bestehen.
Nachdem der Filterprozeß so lange durchgeführt worden ist, bis auf der Außenseite der Filtersäcke 2
eine hinreichende Schichtdicke der abgefilterten Substanzen entstand, wird die Filterkammer 1 von der
noch vorhandenen unfiltrierten Lösung geleert und diese in das Vorratsgefäß 13 zurückgeleitet. Der
pastenförmige Filterrückstand ist nunmehr in der Filterkammer 1 einem Gefriertrocknungsverfahren
zu unterwerfen, und hierzu wird der Tiefkühlkondensator 6 zusammen mit der mehrstufigen mechanisehen
Vakuumpumpe 7 in Betrieb genommen. Es erfolgt eine Absublimation des Wassers in Eisform,
welche sich im Tiefkühlkondensator 6 niederschlägt. Dadurch ergibt sich ein besonders günstiger Dekontaminationsfaktor,
weil keine die flüchtigen Stoffe austreibende Temperaturerhöhung, wie beispielsweise
beim Eindampfungsprozeß, benötigt wird. Während des Gefriervorganges erfolgt über die Heiz-
und Kühlrohre 4, 5 eine entsprechende Beeinflussung der Temperatur des zu trocknenden Gutes, so daß
mit optimalen Trocknungsbedingungen, d. h. bei kürzester Trockenzeit, gearbeitet werden kann.
Nach Beendigung des Gefriervorganges befindet sich das Trockenprodukt als lose Oberflächenschicht
auf den äußeren Oberflächen der Filtersäcke 2 und wird von ihnen durch Belüftung des Filterinnenraumes
mit Hilfe des Belüftungsventils 9 abgeblasen und fällt in den trichterförmigen Sammelraum 10 der
Filterkammer 1. Von dort wird das Trockenprodukt über die absperrbare Entnahmeöffnung 11 entnommen,
dem Mischer 16 zugeführt und dort mit einem nicht aktiven Zuschlagstoff vermischt. Es erfolgt die
Formung eines Preßformlings in der hydraulischen Presse 18, welcher dann im Schmelz- oder Sinterofen
19 zu einem Festkörper mit z. B. slasartigen Eigenschäften
zusammengeschmolzen bzw. zusammengesintert werden kann.
Bei einer Modifikation der Arbeitsweise entfällt der Schmelz- bzw. Sinterprozeß, und man verwendet
einen anderen, nicht radioaktiven Zusatzstoff aus dem weiteren Vorratsbehälter 17, wobei das Gemisch
in entsprechende Formen gebracht werden kann.
Die in der Zeichnung schematisch dargestellte Anlage benötigt bei ihrer praktischen Ausführung eine
ganze Anzahl von Absperrventilen, mit deren Hilfe einzelne Bauelemente zur Reinigung oder zu Reparaturzwecken
aus der Gesamtanlage gelöst werden können. Diese Absperrelemente, welche zweckmäßig
außer der biologischen Abschirmung anzubringen sind, bleiben in der zeichnerischen Darstellung aus
Ubersichtlichkeitsgründen unberücksichtigt. Im allgemeinen wird man statt der gezeigten zwei Filtersäcke
2 eine größere Anzahl solcher Filterelemente anwenden und gegebenenfalls auch einen mehrstufigen
Filtervorgang wählen.
Der besondere Vorteil des neuen Verfahrens besteht bei der Konzentration von Isotopen darin, daß
jede Wärmeeinwirkung, welche eine unzulässige Temperaturerhöhung herbeiführen könnte, ausgeschlossen
werden kann. Diesem Gesichtspunkt steht auch die Anwendung der beheizten Roste nicht entgegen,
weil die mit deren Hilfe erzielte Wärmezufuhr zum Filtergut lediglich die im Gefriertrocknungsvorgang
auftretende Verdunstungskälte kompensiert und dadurch eine unerwünschte Temperaturabsenkung
des zu trocknenden Produktes, welches die Trockenzeit wesentlich verlängern würde, verhindert. Man
kann bei solchen Konzentrationsverfahren beispielsweise von einer vorkonzentrierten Lösung ausgehen,
in der durch chemische oder physikalische Mittel das Auftreten nitrierbarer Anteile mit höherer Radioaktivität
als die umgebende Lösung ermöglicht wird. Es folgt dann der bereits beschriebene Filtervorgang,
wobei man im allgemeinen nach dem Erreichen einer bestimmten Schichtdicke, ζ. B. 1,5 bis 2 cm, das
Filterverfahren abbricht und den noch vorhandenen Inhalt der Filterelemente in den Vorratsbehälter zurückleitet.
Es schließt sich ein Gefriertrocknungsverfahren bekannter Art an, und das Trockenprodukt
kann dann als Konzentrat des entsprechenden Isotopes weiter verarbeitet werden.
Das neue Verfahren ist nicht ausschließlich auf die Verwendung wäßriger Lösungen beschränkt. Es kann
vielmehr auch bei anderen, insbesondere organischen Ausgangslösungen Anwendung finden.
Claims (8)
1. Verfahren zum Überführen von radioaktiven Stoffen, vorzugsweise Abfallstoffen, welche in
einer Lösung als durch Filter abscheidbare Bestandteile vorhanden oder ausfällbar sind, in eine
lager- und transportfähige Dauerform, in der die Konzentration der radioaktiven Stoffe gegenüber
der Flüssigkeit wesentlich gesteigert ist, wobei eine die radioaktiven Stoffe enthaltende Flüssigkeit
durch Filterelemente geleitet wird, an welchen diese Stoffe zurückgehalten werden, dadurch
gekennzeichnet, daß der Filterrückstand einem an sich bekannten Gefriertrocknungsverfahren
unterworfen und dadurch ein
Trockenprodukt erzeugt wird, welches, gegebenenfalls mit nicht radioaktiven Zusatzstoffen vermischt,
in Transport- oder Lagerbehälter eingebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit einem Zusatzstoff gemischten,
durch Gefriertrocknung erhaltenen radioaktiven Abfälle, vorzugsweise nach einem Preßvorgang, in bekannter Weise durch Schmelzoder
Sinterprozesse in die Form eines Festkörpers gebracht werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die nach dem Gefriertrocknungsprozeß
an den Filterelementen befindlichen radioaktiven Stoffe durch einen Gas- oder Dampfstrom, vorzugsweise durch Belüftung der
unter Vakuum stehenden Filterkammer, entfernt und zu einem Sammelgefäß geführt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterelemente während
des Gefriertrocknungsprozesses als Einsatzgefäße für die radioaktiven Stoffe dienen und daß die
Filterkammer durch den Anschluß von an sich bekannten Pumpvorrichtungen zur Abscheidung
dampfförmiger Bestandteile, insbesondere von Wasserdampf, unmittelbar als Gefriertrocknungskammer betrieben wird.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer Filterkammer mehrere, vorzugsweise sackförmige Filterelemente
zur Aufnahme der ausgefilterten radioaktiven Stoffe angeordnet sind und daß diese
Filtersäcke wahlweise mit Heiz- und/oder Kühlvorrichtungen in Verbindung stehen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- und/oder Kühlvorrichtungen
rohrförmig gestaltet sind und zusammen mit gleichfalls rohrförmig gestalteten Evakuierungsleitungen
einen Rostteil bilden, auf den die Filtersäcke aufgespannt werden können.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizvorrichtung eine
Dampfheizung ist, wobei der Dampfdruck so weit unterhalb Atmosphärendruck liegt, daß die
Dampftemperatur etwa50 bis 800C beträgt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Innenraum der im Flüssigkeitsstand der Filterkammer liegenden Filtersäcke
an eine Evakuierungsvorrichtung zur Erzeugung eines Unterdruckes angeschlossen ist, so
daß sich die radioaktiven Stoffe auf der Außenseite der Filtersäcke abscheiden.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Auslegeschriften Nr. 1 053 686,
088 624;
Deutsche Auslegeschriften Nr. 1 053 686,
088 624;
Neumann, »Grundriß der Gefriertrocknung«, 1952;
Zeitschrift: »Vakuumtechnik«, Januar 1965, S. 109, 115, 123, 130;
Zeitschrift: »Chemie—Ingenieur—Technik«, 1955,
S. 5, und 1957, S. 267.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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| DEL37326A DE1220048B (de) | 1960-10-21 | 1960-10-21 | Verfahren zum UEberfuehren von radioaktiven Stoffen in eine lager- und transportfaehige Dauerform |
| US145631A US3205588A (en) | 1960-10-21 | 1961-10-17 | Drying process and apparatus therefor for removing solids from liquid mixtures |
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| DEL37326A DE1220048B (de) | 1960-10-21 | 1960-10-21 | Verfahren zum UEberfuehren von radioaktiven Stoffen in eine lager- und transportfaehige Dauerform |
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