-
Verfahren zum Pressen oben offener Hüllen aus Hüllmasse für das Herstellen
von Tabletten Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Pressen oben offener Hüllen
aus Hüllmasse für das Herstellen von mit einer Hüllmasse überzogenen Tabletten mit
einem aus einem Innen- und Außenstempel versehenen Doppelstempel. Der Zweck eines
derartigen Verfahrens besteht in der Herstellung von solchen Tabletten, bei denen
der eigentliche Arzneistoff, nämlich der Tablettenkern, von einer schmackhaften
Hülle umgeben ist.
-
Das bekannte Verfahren zum Herstellen der hierfür erforderlichen Hüllen
besteht darin, daß die Hüllmasse mit dem Doppelstempel zunächst zusammengedrückt
und alsdann der Innenstempel zum Bilden der Ausnehmung in der Hüllmasse aus dem
Außenstempel ausgefahren wird. Hierbei wirkt sich nachteilig aus, daß der Innenstempel
in die bereits vorgepreßte Hüllmasse, also den harten Preßling, eingetrieben werden
muß.
-
Abgesehen davon, daß hierbei ein erheblicher Widerstand überwunden
werden muß, wirkt sich ein solches Verfahren auch noch anderweitig ungünstig auf
die Herstellung der anzufertigenden Tabletten aus, worauf später noch näher eingegangen
wird.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Verfahren zum Herstellen
umhüllter Tabletten zu vervollkommnen, wobei dafür gesorgt ist, daß zunächst eine
kompakte Hülle zur Aufnahme des Tablettenkerns geschaffen wird, die mit Sicherheit
verhindert, daß Hüllmasse und Arzneistoff ineinander übergehen. Zum Lösen dieser
Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Innenstempel in die noch nicht bzw.
nur gering vorgepreßte Hüllmasse zwecks Bildens der Hüllenausnehmung eingetaucht
wird und anschließend mittels des Außenstempels die Wandung der Hülle im Beisein
des Innenstempels gepreßt wird. Auf diese Weise wird der Vorteil erreicht, daß die
Hülle ohne wesentlichen Widerstand gebildet und dann um den Innenstempel herum durch
Stauchen der Hüllenwandung letztere standfester gemacht werden kann, als dies nach
dem bekannten Verfahren möglich ist.
-
Weiterhin ist von Bedeutung, daß dadurch, daß nach der Erfindung der
Innenstempel nur in die lose, pulverartige Hüllmasse einzutauchen braucht und nicht
in den bereits gepreßten, also harten Preßling eingetrieben werden muß, die Hülle
größer und gleichmäßiger gestaltet werden kann.
-
Wenn man davon ausgeht, daß das Verdichtungsverhältnis beim Herstellen
der Hülle eine Materialkonstante ist und das Verhältnis von Preßvolumen zum Hüllmassevolumen
angibt, so ergibt sich nämlich folgendes: Bei einem Verdichtungsverhältnis von 1:
3 läßt sich eine geschüttete Füllung an Hüllmasse von etwa 15 mm nur bis zu 5 mm
zusammenpressen. Beim Einfahren eines Innenstempels kann ein scheinbar größeres
Verdichtungsverhältnis erreicht werden, wenn dem Material unter dem Innenstempel
die Möglichkeit gegeben wird, zur Hüllenwandung hin auszuwandern. Das kann aber
nur geschehen, wenn das Material für die Hüllenwandung so lange ungepreßt bleibt,
bis der Innenstempel den tiefsten Punkt erreicht hat, anderenfalls wird das Auswandern
von Material zur Hüllenwandung unterbunden, und das Verdichtungsverhältnis ist auch
für die Hüllengröße maßgebend. Aus diesem Grunde müssen auch der Innenstempel sowie
der Außenstempel unabhängig voneinander zwangläufig geführt werden, was in bekannter
Weise z. B. mit Kurven geschehen kann.
-
Die Erfindung ist in mehreren Ausführungsbeispielen in den Zeichnungen
schematisch dargestellt. Es zeigen F i g. 1 bis 27 die verschiedenen Verfahrensschritte
bis zur Herstellung einer fertigen Tablette, F i g. 28 ein Preßwerkzeug in Seitenansicht,
teilweise im Schnitt, F i g. 29 bis 31 die Herstellung einer gewölbten Tablette,
F i g. 32 eine Draufsicht auf einen Füllrahmen, F i g. 33 eine seitliche Ansicht
auf eine mit einer Hülle versehenen Matrize, und F i g. 34 bis 39 die Einlegung
eines fertigen Kernes in eine vorgepreßte Hülle.
-
In F i g. 1 ist eine fertiggestellte Tablette T dargestellt, die in
einer Matrize 1 mittels Oberstempel 2 und Unterstempel bzw. Auswerfer 3 gepreßt
wurde. Die Tablette T weist einen Kern K und eine Hülle H
auf. In F
i g. 2 wird die fertige Tablette T mittels Auswerfer 3 ausgestoßen. Der Oberstempel
2 verbleibt
hierbei zunächst noch in Anlage auf der Tablette, um
ein Evakuieren derselben zu verhindern.
-
In F i g. 3 ist die völlig aus der Matrize 1 herausgeschobene Tablette
T dargestellt, die nunmehr in nicht dargestellter Weise abgelenkt wird, so daß die
Matrize 1 für die Herstellung einer weiteren Tablette frei ist. Dies geschieht nach
der Erfindung in folgender Weise: Gemäß F i g. 4 und 5 wird zunächst bei entsprechend
abgesenktem Unterstempel 3 in die Matrize 1 das Umhüllungsmaterial M - das in an
sich bekannter Weise von einem hier nicht dargestellten Füllrahmen od. dgl. zugeführt
wird - eingefüllt.
-
In F i g. 6 ist der vom Oberstempel 2 eingeleitete Preßvorgang dargestellt,
der so lange fortgeführt wird, bis die in F i g. 7 veranschaulichte oben noch offene
und kompakte Hülle H entsteht.
-
Zu diesem Zweck ist der Oberstempel 2 gemäß F i g. 28 teleskopartig
ausgebildet, d. h., in dem eigentlichen Stempel t führt sich ein weiterer Preßkolben
2 a.
-
Wie in den F i g. 8, 9, 10, 11 und 12 dargestellt, wird der Preßdruck
des Oberstempels 2 so lange aufrechterhalten, bis die Hülle H eine solche Formgebung
erfahren hat, um bei eingefahrenem Oberstempel 2 eine gehörige Menge an Tablettenkernmaterial
Ml gemäß F i g. 13 aufnehmen zu können.
-
Nachdem das überschüssige Kernmaterial M1 abgestreift ist (F i g.
14), beginnt der Preßvorgang erneut, wie in den F i g. 15 und 16 dargestellt, worauf
nach Zurückfahren des Oberstempels 2 gegebenenfalls nochmals Kernmaterial Ml in
die Matrize 1 und damit auf das bereits vorgepreßte Material ein- bzw. aufgebracht
werden kann (F i g. 17).
-
Nach erneutem Abstreifen des überschüssigen Kernmaterials M1 (F i
g. 18) setzt abermals der Preßvorgang ein (F i g. 19 bis 22). Alsdann wird der Oberstempel
2 mit seinem Preßkolben 2a zurückgefahren (F i g. 23) und letztmalig Hüllmaterial
M eingebracht, nach F i g. 25 wird dessen überschüssige Menge abgestreift, und gemäß
F i g. 26 und 27 setzt der abschließende Preßvorgang ein, so daß nunmehr die bereits
in F i g. 1 beschriebene fertige Tablette entsteht.
-
In den F i g. 29 bis 31 ist die Herstellung von gewölbten Tabletten
T veranschaulicht. Die einzelnen Verfahrensschritte sind hier die gleichen wie vorbeschrieben,
nur mit dem Unterschied, daß die Preßflächen der Ober- und Unterstempel 2, 2a bzw.
3 eine dementsprechende Ausbildung erfahren.
-
Im zuletzt aufgeführten Ausführungsbeispiel ist es aber denkbar, daß
an den Randzonen zwischen Hülle H und Tablettenkern K eine unerwünschte Vermischung
beider Preßmassen stattfindet. Um dies zu verhindern, ist gemäß F i g. 32 ein z.
B. keilartiger Abstreifer 4 vorgesehen, der starr im Bereich des Füllrahmens
5 vorgesehen ist und das in F i g. 33 veranschaulichte, über der Ebene der Matrize
1 herausragende Material H1 abstreift.
-
In F i g. 34 bis 39 ist dargestellt, in welcher Weise an Stelle eines
zu verpressenden Kernmaterials ein fertiggepreßter Kern Kin die vorgeformte
Hülle H
eingelegt wird.
-
Danach ist eine Führung 6 vorgesehen, von der die Kerne K in die vorgepreßte
Hülle H gelangen, die sich in einer Matrize 1 der z. B. nicht dargestellten in Pfeilrichtung
P angetriebenen Matrizenscheibe befinden.
-
Um zu verhindern, daß sich gegebenenfalls zwei Kerne K in der Hülle
H ablagern, ist ein in horizontaler Ebene schräg zur Führung 6 angestellter Abweiser
7 vorgesehen, mit dessen Hilfe erreicht wird, daß auf jeden Fall stets nur ein einziger
Kern K bei dem anschließend erfolgenden Preßvorgang (F i g. 37 und 38) in die Hülle
H eingepreßt wird. Der Abweiser 7 ist vorzugsweise als rotierende Bürste ausgebildet.