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Alarmglasscheibe Die Erfindung betrifft eine mit einem elektrischen
Leiter versehene Alarmglasscheibe, bei der auf der Glasscheibe eine elektrisch leitende
Schicht aufgebracht ist, die an einen elektrischen Stromkreis angeschlossen ist
und die bei einer Beschädigung der Glasscheibe zerstört wird, wodurch Alarm-bzw.
Schutzvorrichtungen in Tätigkeit gesetzt werden.
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Es sind Alarmglasscheiben der genannten Art bekannt, bei denen dünne
Widerstandsdrähte in der plastischen Zwischenschicht einer aus zwei Silikatglasscheiben
und einer Zwischenschicht aus Kunststoff bestehenden Verbundglasscheibe eingebettet
sind. Die Widerstandsdrähte sind dabei, wenn das System wirksam sein soll, in geringem
gegenseitigem Abstand angeordnet. Solche Scheiben haben sich hervorragend bewährt,
sind jedoch infolge ihres Aufbaus verhältnismäßig teuer. Außerdem sind die Widerstandsdrähte
immer sichtbar und können unter Umständen sichtstörend wirken.
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Es sind ferner Alarmglasscheiben bekannt, bei denen auf einer normalen
Glasscheibe Streifen aus einer Silbersuspension aufgetragen sind (deutsches Patent
368 930) oder bei denen durchsichtige leitende, aus Zinnchlorid bzw. Zinnoxyd bestehende
Beläge auf der Glasscheibe aufgebracht sind (deutsches Patent 967 727).
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Bei diesen bekannten Alarmglasscheiben müssen die leitenden Streifen
bzw. Schichten im wesentlichen auf der gesamten Oberfläche der Glasscheibe aufgebracht
werden, wenn man sichergehen will, daß bei einer Zerstörung der Glasscheibe tatsächlich
auch der leitende Streifen zerstört wird. Ist der gegenseitige Abstand der Windungen
des leitenden Streifens zu groß, dann ist es möglich, zwischen den Streifen beispielsweise
ein Loch in die Glasscheibe zu schneiden, durch das hindurch ein Diebstahl ausgeführt
werden kann.
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Auf der gesamten Oberfläche der Glasscheibe aufgebrachte leitende
Streifen stören jedoch erheblich die Durchsicht. Selbst wenn man praktisch unsichtbare
Streifen aufbringt, bleibt der wesentliche Nachteil, daß einmal das Aufbringen der
Streifen mit erheblichem Aufwand verbunden ist und daß zum adern eine absolute Sicherheit
für die Alarmauslösung im Falle der Zerstörung der Glasscheibe nicht gegeben ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, demgegenüber ein verbessertes
System einer Alarmglasscheibe zu schaffen, durch das die Nachteile der bekannten
Lösungen vermieden werden.
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Die Erfindung besteht ihrem Grundgedanken nach darin, daß die Glasscheibe
aus vorgespanntem Glas besteht.
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Bei der erfindungsgemäßen Alarmglasscheibe werden die an sich bekannten
Eigenschaften des vorgespannten Glases ausgenutzt, daß es bei einer Beschädigung
oder Zerstörung nicht nur lokal, sondern auf seiner gesamten Fläche momentan in
kleine Krümel -zerbricht. Infolge dieser Eigenschaften ist es nicht mehr
notwendig, den leitenden Streifen auf der gesamten Scheibenoberfläche aufzubringen,
sondern es genügt, wenn ein verhältnismäßig kurzer Streifen an irgendeiner Stelle
aufgebracht ist. So kann der Streifen z. B. in der Nähe einer Kante angebracht sein,
so daß er nach dem Einbau der Glasscheibe gegebenenfalls verdeckt ist. Bereits ein
einige Zentimeter langer und größenordnungsmäßig 1 mm breiter Streifen ist bei der
erfindungsgemäßen Verwendung einer vorgespannten Glasscheibe ausreichend.
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Ein weiterer Vorteil bei der Verwendung einer vorgespannten Glasscheibe
besteht darin, daß diese sich beim Bruchvorgang in ihrer Ebene infolge der vielen
Sprünge insgesamt etwas ausdehnt, also gewissermaßen wächst. Dieses Wachsen ist
bedingt durch das schockartige Zerbrechen der gesamten Glasscheibe, wodurch die
einzelnen Glassplitter geringfügig auseinandergedrückt werden. Diese Eigenschaft
des vorgespannten Glases bewirkt, daß die Alarmglasscehibe nach der Erfindung mit
großer Sicherheit zu dem. gewünschten Zerreißen des leitenden Streifens führt, wobei
es völlig unerheblich ist, an welcher Stelle der Glasscheibe der leitende
Streifen
sitzt und an welcher Stelle die Glasscheibe zerstört wird.
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Es ist allerdings erforderlich, daß der leitende Streifen aus einem
Material besteht, dessen Bruchdehnung geringer ist als die Dehnung, die die Glasscheibe
bei dem Bruch erfährt. Mit anderen Worten, es müssen für den leitenden Streifen
sehr spröde Materialien verwendet werden. Ferner muß der leitende Streifen auf seiner
ganzen Länge fest auf der Glasoberfläche haften und muß so dünn sein, daß die beim
Bruch der Glasscheibe auftretenden Kräfte mit Sicherheit zum Zerreißen des leitenden
Streifens führen. Unter diesen Umständen führt jede Beschädigung der Glasscheibe,
die zu einer Zerstörung der Glasscheibe führt, mit großer Sicherheit auch zu einer
Zerstörung des Leiters und damit zur gewünschten Alarmauslösung.
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Normale Metallstreifen sind für diesen Zweck unbrauchbar. Ihre Bruchdehnung
ist größer als die Dehnung infolge des Wachsens der Glasscheibe, so daß sie nicht
zerreißen. Dagegen haben sich Streifen aus elektrisch leitenden Fritten, also spröde
Emails, in denen elektrisch leitende Partikeln eingelagert sind, bewährt, beispielsweise
die unter dem Handelsnamen »Leitsilber« bekannten 'Zusammensetzungen aus metallischem
Silber und niedrigschmelzenden Glasfritten,- die auf der Glasoberfläche bei erhöhten
Temperaturen eingebrannt werden. Zweckmäßigerweise erfolgt dabei das Einbrennen
dieser Zusammensetzung in einem Arbeitsgang mit der Erwärmung der Glasscheibe für
den Vorspannprozeß: Das Auftragen der pastenförmigen Aufschlämmung kann nach jedem
bekannten Verfahren erfolgen. Besonders saubere Begrenzungen der Streifen lassen
sich mit dem bekannten Siebdruckverfahren erzielen.
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Falls der leitende Streifen sowohl hinsichtlich seiner Materialeigenschaften
wie seiner Dimensionen den oben angegebenen Forderungen entspricht, kann selbstverständlich
auch jedes andere geeignete Material verwendet werden, wie z. B. Zinnchlorid und/
oder Zinnoxyd. Die Eignung der Materialien läßt sich durch einfache Versuche feststellen.
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In Weiterbildung der Erfindung kann die vorgespannte Glasscheibe über
eine plastische Zwischenschicht mit einer gleich großen, nicht vorgespannten Glasscheibe
verbunden werden,. Diese nicht vorgespannte Glasscheibe wird zweckmäßigerweise auf
der Innenseite angeordnet, und sie verhindert, daß durch das augenblickliche Zerspringen
der vorgespannten Glasscheibe die Fenster- bzw. Türöffnung freigegeben wird Ferner
ist es möglich, eine erfindungsgemäße Alarmscheibe mit einer weiteren normalen Verbundglasscheibe
zu kombinieren, indem sie mit dieser in bekannter Weise über einen ° Abstandsrahmen
verbunden wird. Eine Verbundglasscheibe hat infolge ihres Aufbaus eire besonders
hohe einbruchhemmende Wirkung, die noch erhöht werden kann, wenn die plastische
Zwischenschicht, die Üblichärweise aus Polyvinylbutyral besteht, in einer Stärke
von etwa 1 mm oder mehr ausgeführt und/oder die Anzahl der Glasscheiben und/oder
Zwischenschichten erhöht wird.
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Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen erläutert: Diese zeigen
in -Fig: 1 die erfindungsgemäße Alarmglasscheibe in ihrer -einfachsten Ausführungsform,
F i g. 2 eine abgewandelte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Alarmglasscheibe,
F i g. 3 bis 7 verschiedene Ausführungsformen, bei denen die vorgespannte Glasscheibe
mit einer gleich großen, nicht vorgespannten Glasscheibe zu einem Verbund verklebt
ist, F i g. 8 eine einbruchhemmende Ausbildung der erfindungsgemäßen Alarmglasscheibe
und F i g. 9 und 10 Teilansichten von zwei verschiedenen einbruchhemmenden Ausführungen
mit innenliegendem leitendem Streifen.
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Wie F i g. 1 zeigt, ist auf der Glasscheibe l aus vorgespanntem Glas
in Kantennähe parallel zu der Kante ein leitender Streifen 2 aus einer elektrisch
leitenden Zusammensetzung, z. B. einer Aufschlämmung metallischer Silberpartikeln
in einer niedrigschmelzenden Fritte, aufgebracht. Der Streifen ist im Zuge der Vorapannungsbehandlung
der Glasscheibe eingebrannt. An seinen Enden ist der leitende Streifen 2 zu Anachlußstücken
3 verbreitert, auf denen die Anschlußdrähte 4 entweder unmittelbar oder gegebenenfalls
reit Hilfe besonderer Anschlußelemente angelötet sind.
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Bei der in F i g. 2 dargestellten Ausführungsform ist der leitende
Streifen 5 in Form einer Schleife aufgetragen. Bei dieser Ausführung liegen die
Stromänschlußstücke 3 dicht beieinander, was für die Nabelzuführung vorteilhaft
ist. Bei dieser Ausführung ist außerdem eine noch größere Sicherheit gegeben, daß
beim Bruch der vorgespannten Glasscheibe 1 der leitende Streifen wirklich unterbrochen
wird. Da die Glasscheibe beim Bruch in unregelmäßige Bruchstücke zerfällt, ist nämlich
die Längenänderung zweier parallel angeordneter Streifen unterschiedlich. Infolgedessen
tritt in jedem Fall, auch wenn die Glasscheibe am Rand fest eingespannt ist und
beim Bruch nicht zusammenfällt, eine Stromunterbrechung ein.
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F i g. 3 zeigt eine Ausführungsform, durch die verhindert wird, daß
beim Bruch der vorgespannten Glasscheibe die gesamte öffnung freigegeben wird. Sie
besteht aus einem Verbund, bei dem die den leitenden Streifen 5 tragende vorgespannte
Glasscheibe 1 mit Hilfe einer plastischen Zwischenschicht 6, etwa aus Polyvinylbutyral,
mit einer gleich großen nicht vorgespannten Glasscheibe 7 verbunden ist. Bei der
hier dargestellten Ausführungsform ist der leitende Streifen 5 auf der Außenseite
der vorgespannten Glasscheibe aufgebracht.
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Falls der leitende Streifen 5 auf der Innenseite der vorgespannten
Glasscheibe, d. h. auf der mit der nicht vorgespannten Glasscheibe verbundenen Seite
aufgebracht werden soll, dann muß, wie F i g. 4 zeigt, die plastische Zwischenschicht
6 im Bereich des leitenden Streifens 5 ausgespart sein. Eine solche Aussparung ist
bei 8 dargestellt. Andernfalls ist die Gefahr gegeben; daß der Leitstreifen mit-
der plastischen Zwischenschicht 6 bzw. mit der nicht vorgespannten` Glasscheibe
7 verklebt, wodurch die Sicherheit der Alarmauslösung gefährdet werden kann. Die
Anschlußkabel 4 können -durch die Bohrung 9 in -der nicht vorgespannten Glasscheibe
zugeführt werden. Zur Veranschaulichung ist die Aus= führung nach F i g. 4 in F
i g. 5 im Schnitt dargestellt.
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Eine Abwandlung der zuletzt beschriebenen Ausführung zeigen- F i g.
6 und 7, Der Unterschied- besteht darin, daß-zum Zwecke des elektrischen An-Schlusses
die- eine Glasscheibe nicht durchbohrt zu
werden braucht, sondern
daß die Anschlußstücke 3 des leitenden Streifens 5 über die Kante der vorgespannten
Glasscheibe 1 herübergeführt sind und die Anschlußkabel4 infolgedessen auf der Außenseite
des Verbundes mit dem leitenden Streifen verbunden sind. Auch diese Ausführung ist
in F i g. 7 noch einmal im Schnitt dargestellt.
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Die in den F i g. 8 bis 10 dargestellte Ausführung stellt eine besonders
einbruchsichere Verglasung dar. Sie besteht aus der vorgespannten Alarmglasscheibe
1 und der mit dieser über den Abstandsrahmen 10 verbundenen Verbundglasscheibe 11,
die ihrerseits aus den beiden Silikatglasscheiben 12 und 13 und der plastischen
Zwischenschicht 14 aus Polyvinylbutyral besteht.
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Der leitende Streifen 2 kann vorteilhafterweise auf der Innenseite
der vorgespannten Glasscheibe aufgebracht sein. Die Anschlußdrähte 4 können dabei
entweder, wie in F i g. 3 dargestellt, durch Bohrungen in der Verbundglasscheibe
11 oder durch Bohrungen in dem Abstandsrahmen 10, der zweckmäßigerweise aus
Metall besteht, herausgeführt werden.