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DE1243375B - In das Erdreich einzubettender Lagerbehaelter - Google Patents

In das Erdreich einzubettender Lagerbehaelter

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Publication number
DE1243375B
DE1243375B DEF34140A DEF0034140A DE1243375B DE 1243375 B DE1243375 B DE 1243375B DE F34140 A DEF34140 A DE F34140A DE F0034140 A DEF0034140 A DE F0034140A DE 1243375 B DE1243375 B DE 1243375B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
jacket
storage container
container
concrete
formwork
Prior art date
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Pending
Application number
DEF34140A
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English (en)
Inventor
Dipl-Ing Guenter Fuchs
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GUENTER FUCHS DIPL ING
Original Assignee
GUENTER FUCHS DIPL ING
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Filing date
Publication date
Application filed by GUENTER FUCHS DIPL ING filed Critical GUENTER FUCHS DIPL ING
Priority to DEF34140A priority Critical patent/DE1243375B/de
Publication of DE1243375B publication Critical patent/DE1243375B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D88/00Large containers
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D90/00Component parts, details or accessories for large containers
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • F16L2101/30Inspecting, measuring or testing

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Filling Or Discharging Of Gas Storage Vessels (AREA)

Description

  • In das Erdreich einzubettender Lagerbehälter Die Erfindung bezieht sich auf einen in das Erdreich einzubettenden Lagerbehälter, der zur sicheren Lagerung von feuergefährlichen und/oder giftigen oder anderweitig für das Erdreich schädlichen Flüssigkeiten, insbesondere Kohlenwasserstoffen, z. 13.
  • Mineralölen, dient. Treten bei solchen Lagerbehältern nach längerer Betriebsdauer Leckstellen auf, so besteht die Gefahr, daß das umgebende Erdreich und insbesondere das Grundwasser durch die austretende Flüssigkeit verseucht wird.
  • Für viele Gebiete, insbesondere Grtindwassereinzugsgebiete, besteht daher die Vorschrift, daß ein derartiger Lagerbehälter innerhalb einer dichten Betonwanne angebracht werden muß, die austretende Leckflüssigkeit auffängt. Eine solche Betonwanne muß bis zur Erdoberfläche reichen und wird gewöhnlich um den Lagerbehälter herum mit Sand aufgefüllt.
  • In der Regel soll die äußere Betonwanne so groß sein, daß der Zwischenraum zwischen ihr und dem Lagerbehälter, sei er mit Sand oder anderweitig gefüllt oder nicht, mindestens die Hälfte der im Innern des Lagerbehälters gelagerten Flüssigkeit aufnehmen kann. Diese Vorschriften bringen eine erhebliche Verteuerung des unterirdischen Einbaues des Lagerbehälters mit sich. Bei einem üblichen Meizölbehälter mit 50001 Fassungsvermögen betragen z. B. die Kosten der Betonwanne ein Vielfaches der Kosten des Lagerbehälters selbst. Diese hohen Kosten der Betonwanne werden in erster Linie dadurch hervorgerufen, daß diese vor Einbringung des Lagerbehälters für sich als gesondertes Bauwerk innerhalb der Baugrube zwischen entsprechenden Schalungen hergestellt oder vorfabriziert werden muß und in letzterem Fall nur in beschränkter, transportabler Größe undloder für Großbaustellen in Betracht kommt, an denen ein schwerer Kran zur Verfügung steht. Ferner muß die Betonwanne eine Wandstärke besitzen, die dem Erddruck standhält.
  • Es ist auch bekannt, einen Lagerbehälter als Doppelmantelbehälter auszubilden, dessen Mäntel über Abstandsglieder gegeneinander abgestützt sind. Dabei dient der Zwischenraum zwischen den Mänteln des Doppelmantelbehälters zur Aufnahme einer Flüssigkeit, wie z. B. Wasser, die ein höheres spezifisches Gewicht als die gelagerte Flüssigkeit besitzen kann Dabei ist an der Oberseite des Doppelmantelbehälters eine Vorrichtung, z.B. ein Wasserstandsrohr, vorgesehen, durch die bzw. das der Flüssigkeitsspiegel sichtbar gemacht ist. Tritt aus dem inneren Behälterraum des Doppelmantelbehälters Flüssigkeit in den äußeren Behälterraum aus, so schwimmt diese leichtere Flüssigkeit auf der Oberseite der äußeren schwereren Flüssigkeit und zeigt dadurch das Vorhandensein der Leckstelle an. Wird der äußere Mantel des Doppelmantelbehälters undicht, so zeigt sich dies in der vorgenannten Vorrichtung durch ein Absinken des Flüssigkeitsspiegels an. Das gleiche gilt, wenn aus dem Zwischenraum zwischen den beiden Mänteln des Doppelmantelbehälters die schwerere Flüssigkeit durch Leckstellen des inneren Mantels hindurch in den inneren Behälterraum übertritt.
  • Ein derartiger Doppelmantelbehälter wird gegen die äußeren Einwirkungen des Erdreichs, insbesondere Erdsäuren, mit einer mehrlagigen Schutzschicht überzogen, die aus Bitumen oder Asphalt und Gewebeschichten besteht. Beim Transport des Doppelmantelbehälters oder bei seinem Einbau können jedoch Beschädigungen dieser Schutzschicht auftreten und nach dem Einbau zum Durehrosten des Außen mantels führen, so daß die Füllung mit Wasser od. dgl. verlorengeht. Wird der Wasserstand nicht häufig genug kontrolliert, d. h., bleibt die Beschädigung des Außenmantels lange upbrnerkt, so bleiben auch etwaige Leckstellen des inneren Mantels unbemerkt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen zwei Mäntel und eine Leckanzeigevorrichtung aufweisenden Lagerbehälter für Einbau in das Erdreich zu schaffen, der höhere Haltbarkeit als die bekannten Doppelmantelbehälter besitzt. Gegenüber einem in einer Betonwanne verlegten, einwandigen Lagerbehälter soll der zu schaffende Behälter wesentlich wirtschaftlicher erstellbar sein.
  • Die Erfindung geht nun aus von einem Behälter mit zwei Mänteln, die über Abstandsglieder gegeneinander abgestützt sind, mit einem Stutzen oder Schacht, durch den ein Füllrohr für den inneren Behälterraum hindurchgeführt ist, an der Oberseite des äußeren dieser Mäntel, mit einer Füllung von Kontrollflüssigkeit im Zwischenraum zwischen den beiden Mänteln und mit einem Entnahmerohr für die Lagerflüssigkeit, einem Entlüftungsrohr für den inneren Behälterraum und einer Anzeigevorrichtung für die Kontrollflüssigkeit.
  • Ausgehend von einem solchen Doppelmantelbehälter, wird das Ziel der Erfindung dadurch erreicht, daß die beiden Mäntel von einem dritten Mantel umgeben sind, der gegen den mittleren Mantel durch Abstandsglieder abgestützt ist und mit diesem unter dessen Boden und mindestens um dessen Seitenwandungen herum als verlorene Schaltung einen Hohlraum zur Aufnahme von Beton bildet.
  • Auf diese Weise bildet der dritte Mantel, der Schalungsmantel, mit dem darin befindlichen Doppelmantelbehälter eine transportable Einheit, die als Ganzes in die Baugrube eingebracht werden kann Die Betonfüllung zwischen Schalungsmantel und mittlerem Mantel wird vorzugsweise erst an der Baustelle eingebracht. Die den Doppelmantelbehälter an seiner gegen den Einfluß des Erdreichs zu schützenden Wandung umgebende Betonschicht dient als Korrosionsschutz, der aber im Gegensatz zu einer gewöhnlich aus bituminiertem Gewebe od. dgl. bestehenden Schutzschicht beim Transport und Versenken des Behälters in die Baugrube nicht beschädigt werden kann. Die Betonschicht bringt den weiteren Vorteil, den Behälter auf einfache Weise gegen den von der Erde herrührenden Außendruck knicksteif zu machen, so daß der mittlere Mantel und der Innenmantel nur jeweils auf den Druck der auf die freien :vlantelfiächen zwischen den Abstandsgliedern wirkenden Flüssigkeiten und des Frischbetons berechnet zu sein brauchen.
  • Bei der üblichen, einen einwandigen Lagerbehälter umgebenden Betonwanne bleiben Beschädigungen unbemerkt die nach dem Einbringen des Lagerbehälters in die Baugrube durch veränderte Belastungen auftreten können, sei es durch das Gewicht des gefüllten Lagerbehälters oder durch Veränderungen des Erddruckes. Bei dem erfindungsgemäßen Lagerbehälter können solche Beschädigungen infolge des Vorhandenseins des dritten Mantels nach dem Einfüllen des Betons nicht auftreten, und Veränderungen des Erddruckes werden über die Abstützung von dem Doppelmantelbehälter aufgenommen.
  • Im Vergleich zu einer selbständigen, in der Baugrube zu erstelienden Betonwanne wird nur eine Betonschich geringerer Dicke und geringerer äußerer Ausmaße benötigt, weil diese gegen den Doppelmantelbehälter abgestützt ist.
  • Beschädigungen des Schalungsmantels, der aus Blech, Kunststoff oder sonstigen widerstandsfähigen Werkstoffen hergestellt werden kann, sind beim Transport oder Einbau von vornherein unwahrscheinlich. Entstehen aber dennoch Löcher im Schaltungsmantel, so werden diese beim Eingießen des Betons wieder geschlossen.
  • Die Herstellungskosten des erfindungsgemäßen Lagerbehälters einschließlich Betonfüllung zwischen Doppelmantelbehälter und Schalungsmantel sind aus den vorgenannten Gründen wesentlich geringer als die Summe der Herstellungskosten eines gewöhnlichen Lagerbehälters gleichen Fassungsvermögens mit einfacher Wandung und der Kosten der Herstellung der zugehörigen großen Betonwanne großer Wandstärke.
  • So betragen z. B. die Herstellungskosten eines erfin- dungsgemäßen Lagerbehälters mit 50001 Fassungsvermögen, einschließlich Betonschutzschicht, nur etwa das Doppelte der Kosten eines einwandigen Lagerbehälters gleichen Fassungsvermögens, für den die Erstellung der Betonwanne allein etwa das Fünffache seiner Kosten ausmacht. Der Hauptgrund dieser Kostenersparnis liegt darin, daß eine gesonderte Schalung für die Herstellung der Betonschutzschicht innerhalb der Baugrube nicht benötigt wird. Der die Schalung bildende Mantel kann aus dünnem Blech hergestellt werden und bedarf keiner äußeren Überzüge zum Schutz gegen den Einfluß der Erdsäuren.
  • Wird der äußere Schalungsmantel nach längerer Lagerung des Lagerbehälters zerstört, so hat diese Beschädigung dann keinen Einfluß mehr auf die Sicherheit der Lagerung der Flüssigkeit.
  • Stellt sich in der eingangs genannten Weise durch eine änderung der Höhe des Flüssigkeitsspiegels im Raum zwischen den beiden Mänteln des Doppelmantelbehälters oder durch Auftreten der Lagerflüssigkeit auf der Oberseite dieses Flüssigkeitsspiegels heraus, daß der Innenmantel des Doppelmantelbehälters eine Leckstelle erhalten hat, so kann der ganze Lagerbehälter samt Betonschutzschicht und Schalungsmantel aus der Baugrube entfernt und durch einen neuen Lagerbehälter ersetzt werden.
  • Ein erfindungsgemäßer Lagerbehälter kann in liegender und auch in stehender Anordnung in die Baugrube eingelassen sein. Bei oberseitiger Erddeckung, insbesondere bei liegender Anordnung des Lagerbehälters, kann der Schalungsmantel den Doppelmantelbehälter allseitig umgeben.
  • Der mittlere Mantel kann oben offen sein und einen das Entnahmerohr, das Entlüftungsrohr und das Füllrohr für den inneren Behälterraum aufnehmenden, vorzugsweise bis zur Erdoberfläche reichenden Schacht bilden, der bis zur Erdoberfläche von dem vorzugsweise gleichfalls oben offenen Schalungsmantel umgeben ist. Ein solcher Schacht kann als Anzeigevorrichtung auch ein Wasserstandsrohr aufnehmen. Statt dessen kann eine an der Innenseite der Schachtwandung angebrachte Marke als Anzeigevorrichtung für den Stand der Kontrollflüssigkeit dienen.
  • Bei stehender Anordnung und wenn keine Erddeckung über dem Schacht vorgesehen sein soll, kann der Schacht mittels einer Verlängerung des mittleren Mantels gebildet werden und ebenso wie der Schalungsmantel bis zur Erdoberfläche reichen.
  • Die Erfindung ist im folgenden an Hand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert, und zwar zeigt F i g. 1 schematisch eine Ausführungsform der Erfindung als liegender Lagerbehälter, F i g. 2 schematisch eine weitere Ausführungsform der Erfindung als unterirdisch eingebauter liegender Lagerbehälter, Fig.3 in größerem Maßstab eine Ausführungsform der Abstandsglieder und F i g. 4 schematisch eine weitere Ausführungsform der Erfindung als unterirdisch eingebauter stehender Lagerbehälter.
  • Der in Fig.1 dargestellte Lagerbehälter 10 mit drei Mänteln hat einen Innenmantel 11, einen ihn umschließenden mittleren Mantel 12 und einen diesen umschließenden Schalungsmantel 13. An den Innenmantel 11 sind in üblicher Weise ein Füllstutzen 14, ein Entlüftungsrohr 15 und ein Entnahmerohr 16 angeschlossen, wobei mindestens der Füllstutzen 14 durch einen Kontrollschacht 17 zugänglich ist. Die Wandung dieses Kontrollschachtes 17 ist bei der gezeigten Ausführungsform in der Weise gebildet, daß der mittlere Mantel 12 oben offen ist und einen Stutzenl2a hat, der von einem Stutzen 13 a des ebenfalls oben offenen Schalungsmantels 13 umgeben ist.
  • Die Öffnung im mittleren Mantel 12 ist zum Schutz gegen Verunreinigungen von außen und gegen Verdunsten einer im Zwischenraum zwischen den inneren Mänteln 11, 12 enthaltenen Kontrollflüssigkeit (Füllung des Mantelraums des vom Schalungsmantel 13 umschlossenen Doppelmantelbehälters 11, 12) durch einen Deckel 19 verschlossen. Durch den Dekkel 19 hindurch führt ein Füllrohr 20 zum Einfüllen der Kontrollflüssigkeit. Das Füllrohr trägt eine Vorrichtung 21 zur Anzeige des Flüssigkeitsstandes und zur Kontrolle der Beschaffenheit der Flüssigkeitsoberfläche.
  • Der mittlere Mantel 12 und der Schalungsmantel 13 sind gegeneinander und gegen den Innenmantel 11 durch eine Anzahl Abstandsglieder 22 ab gestützt, die mit Auflageflächen, wie die Schultern 22a, für jeden der Mäntel 11, 12 und 13 versehen und mit dem Innenmantel 11 verschweißt sind. An den Stellen, an denen die Abstandsglieder 22 durch den mittleren Mantel 12 hindurchführen, sind die Durchbrechungsöffnungen entweder gleichfalls verschweißt oder mit Abdichtungen versehen.
  • Als Schutzschicht für den Doppelmantelbehälter 11, 12 wird Beton durch die ringförmige Öffnung 23 zwischen den oberen Rändern der Stutzen 12 a, 13 a in den Raum 18 zwischen dem Schalungsmantel 13 und dem Außenmantel 12 des Doppelmantelbehälters 11, 12 eingefüllt und nach bekannten Verfahren verdichtet; bei dieser Ausführungsform ist eine eigene Einfüllöffnung für den Beton nicht nötig. Das Einfüllen des Betons erfolgt zweckmäßig erst nach Einbringen des Lagerbehälters in die Baugrube. Die Öffnung 23 kann nach dem Einbau des Lagerbehälters und dem Einbringen der Betonfüllung mit einem Deckel verschlossen werden, um zu verhindern, daß den Beton schädigende Flüssigkeiten, z. B. zu lagerndes Heizöl oder Erdsäuren. eindringen können.
  • Beim Einbau eines Lagerbehälters nach Fig. 1 wird dieser in die Baugrube derart eingebracht, daß die Stutzen 12 a und 13 a entweder bis zur Erdoberfläche reichen oder sich an das untere Ende einer zu erstellenden Ausmauerung eines besonderen Kontrollschachtes anschließen.
  • F i g. 2 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen Lagerbehälter 24, der in das Erdreich eingesetzt ist und dessen Innenmantel 25 mit der zu lagernden Flüssigkeit, z. B. Heizöl, gefüllt und mit einem Füllstutzen 26, einem Entlüftungsrohr 27 und einem Entnabmerohr 28 versehen ist. Der Füllstutzen 26 ist durch einen auf den Lagerbehälter 24 aufgemauerten Kontrollschacht 29, der durch einen Deckel 29 a verschlossen ist, zugänglich. Der zwischen dem Innenmantel 25 und dem mittleren Mantel 30 gebildete Hohlraum 31 ist beispielsweise bis zur Anzeigemarke 32 eines Flüssigkeitsstandanzeigers 33, der sich am oberen Ende eines Füllrohres 34 befindet, mit einer Flüssigkeit, z. B. Wasser, gefüllt, die spezifisch schwerer als die in dem Behälter 24 gelagerte Flüssigkeit, z. B. öl, ist und sich mit dieser nicht mischt.
  • Die schwerere Flüssigkeit wird durch das Füllrohr 34, dessen oberes Ende in einem ummauerten Schacht 35 zugänglich ist, eingefüllt.
  • Der Schalungsmantel 36 umschließt den mittleren Mantel 30 auch auf dessen Oberseite, so daß der aus den Mänteln 25 und 30 gebildete Doppelmantelbehälter von einer Betonschutzschicht allseitig umschlossen ist, wenn der Beton durch einen Stutzen 37 in den durch den Schalungsmantel 36 und den mittleren Mantel 30 gebildeten Hohlraum 42 eingefüllt worden ist. Der mittlere Mantel 30 und der Schalungsmantel 36 schließen sich dicht und abgedichtet an die nach oben aus dem Lagerbehälter 24 geführten Rohre bzw. Rohrstutzen an, so daß die Betonschicht auf dem Doppelmantelbehälter 25, 30 die erfindungsgemäße sichere Schutzschicht sowohl gegen mechanische Beschädigungen als auch gegen chemische Einflüsse vom Erdreich her bildet. Bei einer Undichtigkeit des Innenmantels 25 dringt die Kontrollflüssigkeit aus dem Hohlraum 31 in das Behälterinnere ein, was sich dann an dem Sinken des Flüssigkeitsstandes unter die Marke 32 bemerkbar macht.
  • Statt einzelner Abstandsglieder können auch ringförmig umlaufende Abstandsglieder verwendet werden, die in ihrer Querschnittsform denen nach F i g. 1 entsprechen können und Durchbrechungen für den Durchtritt des Betons bzw. der Kontrollflüssigkeit haben.
  • Fig.3 zeigt eine weitere mögliche Ausbildung ringförmiger Abstandsglieder. An ein Abstandsglied 43, das trapezförmigen Querschnitt aufweist und einen mit Durchbrechungen versehenen geschlossenen Ring um den Innenmantel 44 bildet, stoßen die Blechsehüsse, aus denen der Innenmantel 44 und der mittlere Mantel 45, der Außenmantel des Doppelmantelbehälters, gebildet sind, stumpf an, und sie sind an ihren Stoßstellen mit dem Abstandsglied 43 verschweißt. Der Schalungsmantel 46 legt sich gegen die Abstandsglieder 43 von außen an und braucht mit diesen nicht eigens verschweißt zu werden.
  • Während die Abstandsglieder 22 und 43 nach Fig. 1 und 3, den mittleren Mantel 12 bzw. 45 durchdringend, ausgebildet sind, können - wie gezeigt - auch für jeden der beiden äußeren Mäntel 30 bzw. 36 gesonderte Abstandsglieder 39 bzw. 41 vorgesehen sein, die ringförmig umlaufen und miteinander fluchtend angeordnet sind. Die den mittleren Mantel 30 gegen den Innenmantel 25 abstützenden Abstandsglieder 41 sind an ihrem Fuß mit dem Innenmantel 25 verschweißt. Der mittlere Mantel 30 ist auf die Abstandsglieder 41 aufgesetzt und liegt fest an ihnen an. Auf dem mittleren Mantel 30 sind die äußeren Abstandsglieder 39 fest aufgesetzt, z. B. aufgeschrumpft, deren äußere Stirnflächen den Schalungsmantel 36 tragen, der fest auf ihnen aufliegt.
  • Auch in diesem Fall können Schweißnähte zwischen dem mittleren Mantel und den inneren Abstandsgliedern 41 sowie zwischen dem Schalungsmantel 36 und den äußeren Abstandsgliedern 39 erübrigt werden.
  • Die Abstandsglieder 39 und 41 nach F i g. 2 sind mit Öffnungen 40 bzw. 38 für den Durchtritt der Flüssigkeit bzw. des Betons versehen.
  • F i g. 4 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen Lagerbehälter 47, der stehend in die Erde eingebettet ist. Hier ist der Innenmantel 48 mit einem Anschlußstutzen 49 versehen. Dieser Anschlußstutzen 49 nimmt alle in das Behälterinnere führenden Rohrleitungen, nämlich einen Füllstutzen 50, ein Entlüftungsrohr 51 und ein Entnahmerohr 52, auf. Der mittlere Mantel 53 bildet mit seinem oberen Teil 53 a, der bis zur Erdoberfläche reicht, die Innenseite eines Kontrollschachtes 54.
  • Der mittlere Mantel 53 ist wiederum umgeben von dem Schalungsmantel 55, der ebenfalls bis zur Erdoberfläche reicht und zusammen mit dem mittleren Mantel 53 eine ringförmige, in Höhe der Erdoberfläche liegende Öffnung zum Einfüllen von Beton in den gebildeten Hohlraum 60 bildet. Den oberen Abschluß des Kontrollschachtes 54 bildet ein aufsetzbarer Deckel 56 b, der lösbar und abdichtend mit dem oberen Teil 53 a des mittleren Mantels 53 verbunden ist. Dieser Deckel 56 b ist von einer ringförmigen Platte 56 a umgeben, welche die zwischen dem mittleren Mantel 53 und dem Schalungsmantel 55 gebildete ringförmige Öffnung nach oben hin abschließt und so das Eindringen einer für die Betonschutzschicht im Hohlraum 60 schädlichen Flüssigkeit verhindert.
  • Der Innenmantel 48 ist über ringförmige Abstandsglieder 56 im mittleren Mantel 53 und dieser wieder über ringförmige Abstandsglieder 57 im Schalungsmantel 55 gelagert, wobei diese Abstandsglieder 56, 57 mit Öffnungen für den Durchtritt von Kontroll flüssigkeit bzw. des Betons versehen sind. Schweißverbindungen sind bei der dargestellten Ausbildung und Anordnung der Abstandsglieder 56, 57 nur jeweils zwischen dem Innenmantel 48 und den ihn umschließenden Abstandsgliedern 56 sowie zwischen dem Schalungsmantel 55 und den ihn gegen den mittleren Mantel 53 abstützenden Abstützgliedern 57 erforderlich.
  • Die Kontrollflüssigkeit in dem Hohlraum 58 zwischen dem Innenmantel 48 und dem mittleren Mantel 53 bildet bei diesem Ausführungsbeispiel in dem Schacht 54 einen freien Flüssigkeitsspiegel 59, dessen Höhe im Vergleich zu einer an dem oberen Teil 53 a des mittleren Mantels befindlichen Marke 61 und dessen Beschaffenheit auf einfache Weise durch Abnehmen des Deckels 56 b beobachtet werden kann.
  • Patentansprüche: 1. In das Erdreich einzubettender Lagerbehälter zur sicheren Lagerung von feuergefährlichen und/oder giftigen oder anderweitig für das Erdreich schädlichen Flüssigkeiten, insbesondere Kohlenwasserstoffen, mit zwei Mänteln, die über Abstandsglieder gegeneinander abgestützt sind, mit einem Stutzen oder Schacht, durch den ein Füllrohr für den inneren Behälterraum hindurchgeführt ist, an der Oberseite des äußeren dieser Mäntel, mit einer Füllung von Kontrollflüssigkeit im Zwischenraum zwischen den beiden Mänteln und mit einem Entnahmerohr für die Lagerflüssigkeit, einem Entlüftungsrohr für den inneren Behälterraum und einer Anzeigevorrichtung für die Kontrollflüssigkeit, dadurch gekennz e i c h n e t, daß die beiden Mäntel (11, 12; 25, 30; 44, 45; 48, 53) von einem dritten Mantel (Schalungsmantel 13, 36, 46, 55) umgeben sind, der gegen den mittleren Mantel (12, 30, 45, 53) durch Abstandsglieder (22, 39, 43, 57) abgestützt ist und mit diesem unter dessen Boden und mindestens um dessen Seitenwandungen herum als verlorene Schalung einen Hohlraum (18, 42, 60) zur Aufnahme von Beton bildet.

Claims (1)

  1. 2. Lagerbehälter nach Anspruch 1 für oberseitige Erddeckung, insbesondere bei liegender Ausführung, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalungsmantel (36) den Doppelmantelbehälter (25, 30) allseitig umgibt (F i g. 2).
    3. Lagerbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Mantel (12, 53) oben offen ist und einen das Entnahmerohr (16, 52), das Entlüftungsrohr (15, 51) und das Füllrohr (14, 50) für den inneren Behälterraum aufnehmenden, vorzugsweise bis zur Erdoberfläche reichenden Schacht (17, 54) bildet, der gegebenenfalls bis zur Erdoberfläche von dem gleichfalls oben offenen Schalungsmantel (13, 55) umgeben ist (Fig. 1 und 4).
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