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In das Erdreich einzubettender Lagerbehälter Die Erfindung bezieht
sich auf einen in das Erdreich einzubettenden Lagerbehälter, der zur sicheren Lagerung
von feuergefährlichen und/oder giftigen oder anderweitig für das Erdreich schädlichen
Flüssigkeiten, insbesondere Kohlenwasserstoffen, z. 13.
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Mineralölen, dient. Treten bei solchen Lagerbehältern nach längerer
Betriebsdauer Leckstellen auf, so besteht die Gefahr, daß das umgebende Erdreich
und insbesondere das Grundwasser durch die austretende Flüssigkeit verseucht wird.
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Für viele Gebiete, insbesondere Grtindwassereinzugsgebiete, besteht
daher die Vorschrift, daß ein derartiger Lagerbehälter innerhalb einer dichten Betonwanne
angebracht werden muß, die austretende Leckflüssigkeit auffängt. Eine solche Betonwanne
muß bis zur Erdoberfläche reichen und wird gewöhnlich um den Lagerbehälter herum
mit Sand aufgefüllt.
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In der Regel soll die äußere Betonwanne so groß sein, daß der Zwischenraum
zwischen ihr und dem Lagerbehälter, sei er mit Sand oder anderweitig gefüllt oder
nicht, mindestens die Hälfte der im Innern des Lagerbehälters gelagerten Flüssigkeit
aufnehmen kann. Diese Vorschriften bringen eine erhebliche Verteuerung des unterirdischen
Einbaues des Lagerbehälters mit sich. Bei einem üblichen Meizölbehälter mit 50001
Fassungsvermögen betragen z. B. die Kosten der Betonwanne ein Vielfaches der Kosten
des Lagerbehälters selbst. Diese hohen Kosten der Betonwanne werden in erster Linie
dadurch hervorgerufen, daß diese vor Einbringung des Lagerbehälters für sich als
gesondertes Bauwerk innerhalb der Baugrube zwischen entsprechenden Schalungen hergestellt
oder vorfabriziert werden muß und in letzterem Fall nur in beschränkter, transportabler
Größe undloder für Großbaustellen in Betracht kommt, an denen ein schwerer Kran
zur Verfügung steht. Ferner muß die Betonwanne eine Wandstärke besitzen, die dem
Erddruck standhält.
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Es ist auch bekannt, einen Lagerbehälter als Doppelmantelbehälter
auszubilden, dessen Mäntel über Abstandsglieder gegeneinander abgestützt sind. Dabei
dient der Zwischenraum zwischen den Mänteln des Doppelmantelbehälters zur Aufnahme
einer Flüssigkeit, wie z. B. Wasser, die ein höheres spezifisches Gewicht als die
gelagerte Flüssigkeit besitzen kann Dabei ist an der Oberseite des Doppelmantelbehälters
eine Vorrichtung, z.B. ein Wasserstandsrohr, vorgesehen, durch die bzw. das der
Flüssigkeitsspiegel sichtbar gemacht ist. Tritt aus dem inneren Behälterraum des
Doppelmantelbehälters Flüssigkeit in den äußeren Behälterraum aus, so schwimmt diese
leichtere Flüssigkeit auf der Oberseite der äußeren schwereren Flüssigkeit und zeigt
dadurch das Vorhandensein der Leckstelle an. Wird der äußere Mantel des Doppelmantelbehälters
undicht, so zeigt sich dies in der vorgenannten Vorrichtung durch ein Absinken des
Flüssigkeitsspiegels an. Das gleiche gilt, wenn aus dem Zwischenraum zwischen den
beiden Mänteln des Doppelmantelbehälters die schwerere Flüssigkeit durch Leckstellen
des inneren Mantels hindurch in den inneren Behälterraum übertritt.
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Ein derartiger Doppelmantelbehälter wird gegen die äußeren Einwirkungen
des Erdreichs, insbesondere Erdsäuren, mit einer mehrlagigen Schutzschicht überzogen,
die aus Bitumen oder Asphalt und Gewebeschichten besteht. Beim Transport des Doppelmantelbehälters
oder bei seinem Einbau können jedoch Beschädigungen dieser Schutzschicht auftreten
und nach dem Einbau zum Durehrosten des Außen mantels führen, so daß die Füllung
mit Wasser od. dgl. verlorengeht. Wird der Wasserstand nicht häufig genug kontrolliert,
d. h., bleibt die Beschädigung des Außenmantels lange upbrnerkt, so bleiben auch
etwaige Leckstellen des inneren Mantels unbemerkt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen zwei Mäntel und eine
Leckanzeigevorrichtung aufweisenden Lagerbehälter für Einbau in das Erdreich zu
schaffen, der höhere Haltbarkeit als die bekannten Doppelmantelbehälter besitzt.
Gegenüber einem in einer Betonwanne verlegten, einwandigen Lagerbehälter soll der
zu schaffende Behälter wesentlich wirtschaftlicher erstellbar sein.
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Die Erfindung geht nun aus von einem Behälter mit zwei Mänteln, die
über Abstandsglieder gegeneinander abgestützt sind, mit einem Stutzen oder Schacht,
durch den ein Füllrohr für den inneren Behälterraum hindurchgeführt ist, an der
Oberseite des
äußeren dieser Mäntel, mit einer Füllung von Kontrollflüssigkeit
im Zwischenraum zwischen den beiden Mänteln und mit einem Entnahmerohr für die Lagerflüssigkeit,
einem Entlüftungsrohr für den inneren Behälterraum und einer Anzeigevorrichtung
für die Kontrollflüssigkeit.
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Ausgehend von einem solchen Doppelmantelbehälter, wird das Ziel der
Erfindung dadurch erreicht, daß die beiden Mäntel von einem dritten Mantel umgeben
sind, der gegen den mittleren Mantel durch Abstandsglieder abgestützt ist und mit
diesem unter dessen Boden und mindestens um dessen Seitenwandungen herum als verlorene
Schaltung einen Hohlraum zur Aufnahme von Beton bildet.
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Auf diese Weise bildet der dritte Mantel, der Schalungsmantel, mit
dem darin befindlichen Doppelmantelbehälter eine transportable Einheit, die als
Ganzes in die Baugrube eingebracht werden kann Die Betonfüllung zwischen Schalungsmantel
und mittlerem Mantel wird vorzugsweise erst an der Baustelle eingebracht. Die den
Doppelmantelbehälter an seiner gegen den Einfluß des Erdreichs zu schützenden Wandung
umgebende Betonschicht dient als Korrosionsschutz, der aber im Gegensatz zu einer
gewöhnlich aus bituminiertem Gewebe od. dgl. bestehenden Schutzschicht beim Transport
und Versenken des Behälters in die Baugrube nicht beschädigt werden kann. Die Betonschicht
bringt den weiteren Vorteil, den Behälter auf einfache Weise gegen den von der Erde
herrührenden Außendruck knicksteif zu machen, so daß der mittlere Mantel und der
Innenmantel nur jeweils auf den Druck der auf die freien :vlantelfiächen zwischen
den Abstandsgliedern wirkenden Flüssigkeiten und des Frischbetons berechnet zu sein
brauchen.
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Bei der üblichen, einen einwandigen Lagerbehälter umgebenden Betonwanne
bleiben Beschädigungen unbemerkt die nach dem Einbringen des Lagerbehälters in die
Baugrube durch veränderte Belastungen auftreten können, sei es durch das Gewicht
des gefüllten Lagerbehälters oder durch Veränderungen des Erddruckes. Bei dem erfindungsgemäßen
Lagerbehälter können solche Beschädigungen infolge des Vorhandenseins des dritten
Mantels nach dem Einfüllen des Betons nicht auftreten, und Veränderungen des Erddruckes
werden über die Abstützung von dem Doppelmantelbehälter aufgenommen.
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Im Vergleich zu einer selbständigen, in der Baugrube zu erstelienden
Betonwanne wird nur eine Betonschich geringerer Dicke und geringerer äußerer Ausmaße
benötigt, weil diese gegen den Doppelmantelbehälter abgestützt ist.
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Beschädigungen des Schalungsmantels, der aus Blech, Kunststoff oder
sonstigen widerstandsfähigen Werkstoffen hergestellt werden kann, sind beim Transport
oder Einbau von vornherein unwahrscheinlich. Entstehen aber dennoch Löcher im Schaltungsmantel,
so werden diese beim Eingießen des Betons wieder geschlossen.
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Die Herstellungskosten des erfindungsgemäßen Lagerbehälters einschließlich
Betonfüllung zwischen Doppelmantelbehälter und Schalungsmantel sind aus den vorgenannten
Gründen wesentlich geringer als die Summe der Herstellungskosten eines gewöhnlichen
Lagerbehälters gleichen Fassungsvermögens mit einfacher Wandung und der Kosten der
Herstellung der zugehörigen großen Betonwanne großer Wandstärke.
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So betragen z. B. die Herstellungskosten eines erfin-
dungsgemäßen
Lagerbehälters mit 50001 Fassungsvermögen, einschließlich Betonschutzschicht, nur
etwa das Doppelte der Kosten eines einwandigen Lagerbehälters gleichen Fassungsvermögens,
für den die Erstellung der Betonwanne allein etwa das Fünffache seiner Kosten ausmacht.
Der Hauptgrund dieser Kostenersparnis liegt darin, daß eine gesonderte Schalung
für die Herstellung der Betonschutzschicht innerhalb der Baugrube nicht benötigt
wird. Der die Schalung bildende Mantel kann aus dünnem Blech hergestellt werden
und bedarf keiner äußeren Überzüge zum Schutz gegen den Einfluß der Erdsäuren.
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Wird der äußere Schalungsmantel nach längerer Lagerung des Lagerbehälters
zerstört, so hat diese Beschädigung dann keinen Einfluß mehr auf die Sicherheit
der Lagerung der Flüssigkeit.
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Stellt sich in der eingangs genannten Weise durch eine änderung der
Höhe des Flüssigkeitsspiegels im Raum zwischen den beiden Mänteln des Doppelmantelbehälters
oder durch Auftreten der Lagerflüssigkeit auf der Oberseite dieses Flüssigkeitsspiegels
heraus, daß der Innenmantel des Doppelmantelbehälters eine Leckstelle erhalten hat,
so kann der ganze Lagerbehälter samt Betonschutzschicht und Schalungsmantel aus
der Baugrube entfernt und durch einen neuen Lagerbehälter ersetzt werden.
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Ein erfindungsgemäßer Lagerbehälter kann in liegender und auch in
stehender Anordnung in die Baugrube eingelassen sein. Bei oberseitiger Erddeckung,
insbesondere bei liegender Anordnung des Lagerbehälters, kann der Schalungsmantel
den Doppelmantelbehälter allseitig umgeben.
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Der mittlere Mantel kann oben offen sein und einen das Entnahmerohr,
das Entlüftungsrohr und das Füllrohr für den inneren Behälterraum aufnehmenden,
vorzugsweise bis zur Erdoberfläche reichenden Schacht bilden, der bis zur Erdoberfläche
von dem vorzugsweise gleichfalls oben offenen Schalungsmantel umgeben ist. Ein solcher
Schacht kann als Anzeigevorrichtung auch ein Wasserstandsrohr aufnehmen. Statt dessen
kann eine an der Innenseite der Schachtwandung angebrachte Marke als Anzeigevorrichtung
für den Stand der Kontrollflüssigkeit dienen.
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Bei stehender Anordnung und wenn keine Erddeckung über dem Schacht
vorgesehen sein soll, kann der Schacht mittels einer Verlängerung des mittleren
Mantels gebildet werden und ebenso wie der Schalungsmantel bis zur Erdoberfläche
reichen.
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Die Erfindung ist im folgenden an Hand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert, und zwar zeigt F i g. 1 schematisch eine Ausführungsform der Erfindung
als liegender Lagerbehälter, F i g. 2 schematisch eine weitere Ausführungsform der
Erfindung als unterirdisch eingebauter liegender Lagerbehälter, Fig.3 in größerem
Maßstab eine Ausführungsform der Abstandsglieder und F i g. 4 schematisch eine weitere
Ausführungsform der Erfindung als unterirdisch eingebauter stehender Lagerbehälter.
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Der in Fig.1 dargestellte Lagerbehälter 10 mit drei Mänteln hat einen
Innenmantel 11, einen ihn umschließenden mittleren Mantel 12 und einen diesen umschließenden
Schalungsmantel 13. An den Innenmantel 11 sind in üblicher Weise ein Füllstutzen
14, ein Entlüftungsrohr 15 und ein Entnahmerohr
16 angeschlossen,
wobei mindestens der Füllstutzen 14 durch einen Kontrollschacht 17 zugänglich ist.
Die Wandung dieses Kontrollschachtes 17 ist bei der gezeigten Ausführungsform in
der Weise gebildet, daß der mittlere Mantel 12 oben offen ist und einen Stutzenl2a
hat, der von einem Stutzen 13 a des ebenfalls oben offenen Schalungsmantels 13 umgeben
ist.
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Die Öffnung im mittleren Mantel 12 ist zum Schutz gegen Verunreinigungen
von außen und gegen Verdunsten einer im Zwischenraum zwischen den inneren Mänteln
11, 12 enthaltenen Kontrollflüssigkeit (Füllung des Mantelraums des vom Schalungsmantel
13 umschlossenen Doppelmantelbehälters 11, 12) durch einen Deckel 19 verschlossen.
Durch den Dekkel 19 hindurch führt ein Füllrohr 20 zum Einfüllen der Kontrollflüssigkeit.
Das Füllrohr trägt eine Vorrichtung 21 zur Anzeige des Flüssigkeitsstandes und zur
Kontrolle der Beschaffenheit der Flüssigkeitsoberfläche.
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Der mittlere Mantel 12 und der Schalungsmantel 13 sind gegeneinander
und gegen den Innenmantel 11 durch eine Anzahl Abstandsglieder 22 ab gestützt, die
mit Auflageflächen, wie die Schultern 22a, für jeden der Mäntel 11, 12 und 13 versehen
und mit dem Innenmantel 11 verschweißt sind. An den Stellen, an denen die Abstandsglieder
22 durch den mittleren Mantel 12 hindurchführen, sind die Durchbrechungsöffnungen
entweder gleichfalls verschweißt oder mit Abdichtungen versehen.
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Als Schutzschicht für den Doppelmantelbehälter 11, 12 wird Beton
durch die ringförmige Öffnung 23 zwischen den oberen Rändern der Stutzen 12 a, 13
a in den Raum 18 zwischen dem Schalungsmantel 13 und dem Außenmantel 12 des Doppelmantelbehälters
11, 12 eingefüllt und nach bekannten Verfahren verdichtet; bei dieser Ausführungsform
ist eine eigene Einfüllöffnung für den Beton nicht nötig. Das Einfüllen des Betons
erfolgt zweckmäßig erst nach Einbringen des Lagerbehälters in die Baugrube. Die
Öffnung 23 kann nach dem Einbau des Lagerbehälters und dem Einbringen der Betonfüllung
mit einem Deckel verschlossen werden, um zu verhindern, daß den Beton schädigende
Flüssigkeiten, z. B. zu lagerndes Heizöl oder Erdsäuren. eindringen können.
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Beim Einbau eines Lagerbehälters nach Fig. 1 wird dieser in die Baugrube
derart eingebracht, daß die Stutzen 12 a und 13 a entweder bis zur Erdoberfläche
reichen oder sich an das untere Ende einer zu erstellenden Ausmauerung eines besonderen
Kontrollschachtes anschließen.
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F i g. 2 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen Lagerbehälter
24, der in das Erdreich eingesetzt ist und dessen Innenmantel 25 mit der zu lagernden
Flüssigkeit, z. B. Heizöl, gefüllt und mit einem Füllstutzen 26, einem Entlüftungsrohr
27 und einem Entnabmerohr 28 versehen ist. Der Füllstutzen 26 ist durch einen auf
den Lagerbehälter 24 aufgemauerten Kontrollschacht 29, der durch einen Deckel 29
a verschlossen ist, zugänglich. Der zwischen dem Innenmantel 25 und dem mittleren
Mantel 30 gebildete Hohlraum 31 ist beispielsweise bis zur Anzeigemarke 32 eines
Flüssigkeitsstandanzeigers 33, der sich am oberen Ende eines Füllrohres 34 befindet,
mit einer Flüssigkeit, z. B. Wasser, gefüllt, die spezifisch schwerer als die in
dem Behälter 24 gelagerte Flüssigkeit, z. B. öl, ist und sich mit dieser nicht mischt.
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Die schwerere Flüssigkeit wird durch das Füllrohr
34, dessen oberes
Ende in einem ummauerten Schacht 35 zugänglich ist, eingefüllt.
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Der Schalungsmantel 36 umschließt den mittleren Mantel 30 auch auf
dessen Oberseite, so daß der aus den Mänteln 25 und 30 gebildete Doppelmantelbehälter
von einer Betonschutzschicht allseitig umschlossen ist, wenn der Beton durch einen
Stutzen 37 in den durch den Schalungsmantel 36 und den mittleren Mantel 30 gebildeten
Hohlraum 42 eingefüllt worden ist. Der mittlere Mantel 30 und der Schalungsmantel
36 schließen sich dicht und abgedichtet an die nach oben aus dem Lagerbehälter 24
geführten Rohre bzw. Rohrstutzen an, so daß die Betonschicht auf dem Doppelmantelbehälter
25, 30 die erfindungsgemäße sichere Schutzschicht sowohl gegen mechanische Beschädigungen
als auch gegen chemische Einflüsse vom Erdreich her bildet. Bei einer Undichtigkeit
des Innenmantels 25 dringt die Kontrollflüssigkeit aus dem Hohlraum 31 in das Behälterinnere
ein, was sich dann an dem Sinken des Flüssigkeitsstandes unter die Marke 32 bemerkbar
macht.
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Statt einzelner Abstandsglieder können auch ringförmig umlaufende
Abstandsglieder verwendet werden, die in ihrer Querschnittsform denen nach F i g.
1 entsprechen können und Durchbrechungen für den Durchtritt des Betons bzw. der
Kontrollflüssigkeit haben.
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Fig.3 zeigt eine weitere mögliche Ausbildung ringförmiger Abstandsglieder.
An ein Abstandsglied 43, das trapezförmigen Querschnitt aufweist und einen mit Durchbrechungen
versehenen geschlossenen Ring um den Innenmantel 44 bildet, stoßen die Blechsehüsse,
aus denen der Innenmantel 44 und der mittlere Mantel 45, der Außenmantel des Doppelmantelbehälters,
gebildet sind, stumpf an, und sie sind an ihren Stoßstellen mit dem Abstandsglied
43 verschweißt. Der Schalungsmantel 46 legt sich gegen die Abstandsglieder 43 von
außen an und braucht mit diesen nicht eigens verschweißt zu werden.
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Während die Abstandsglieder 22 und 43 nach Fig. 1 und 3, den mittleren
Mantel 12 bzw. 45 durchdringend, ausgebildet sind, können - wie gezeigt - auch für
jeden der beiden äußeren Mäntel 30 bzw. 36 gesonderte Abstandsglieder 39 bzw. 41
vorgesehen sein, die ringförmig umlaufen und miteinander fluchtend angeordnet sind.
Die den mittleren Mantel 30 gegen den Innenmantel 25 abstützenden Abstandsglieder
41 sind an ihrem Fuß mit dem Innenmantel 25 verschweißt. Der mittlere Mantel 30
ist auf die Abstandsglieder 41 aufgesetzt und liegt fest an ihnen an. Auf dem mittleren
Mantel 30 sind die äußeren Abstandsglieder 39 fest aufgesetzt, z. B. aufgeschrumpft,
deren äußere Stirnflächen den Schalungsmantel 36 tragen, der fest auf ihnen aufliegt.
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Auch in diesem Fall können Schweißnähte zwischen dem mittleren Mantel
und den inneren Abstandsgliedern 41 sowie zwischen dem Schalungsmantel 36 und den
äußeren Abstandsgliedern 39 erübrigt werden.
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Die Abstandsglieder 39 und 41 nach F i g. 2 sind mit Öffnungen 40
bzw. 38 für den Durchtritt der Flüssigkeit bzw. des Betons versehen.
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F i g. 4 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen Lagerbehälter
47, der stehend in die Erde eingebettet ist. Hier ist der Innenmantel 48 mit einem
Anschlußstutzen 49 versehen. Dieser Anschlußstutzen 49 nimmt alle in das Behälterinnere
führenden Rohrleitungen, nämlich einen Füllstutzen 50, ein Entlüftungsrohr
51
und ein Entnahmerohr 52, auf. Der mittlere Mantel 53 bildet mit seinem oberen Teil
53 a, der bis zur Erdoberfläche reicht, die Innenseite eines Kontrollschachtes 54.
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Der mittlere Mantel 53 ist wiederum umgeben von dem Schalungsmantel
55, der ebenfalls bis zur Erdoberfläche reicht und zusammen mit dem mittleren Mantel
53 eine ringförmige, in Höhe der Erdoberfläche liegende Öffnung zum Einfüllen von
Beton in den gebildeten Hohlraum 60 bildet. Den oberen Abschluß des Kontrollschachtes
54 bildet ein aufsetzbarer Deckel 56 b, der lösbar und abdichtend mit dem oberen
Teil 53 a des mittleren Mantels 53 verbunden ist. Dieser Deckel 56 b ist von einer
ringförmigen Platte 56 a umgeben, welche die zwischen dem mittleren Mantel 53 und
dem Schalungsmantel 55 gebildete ringförmige Öffnung nach oben hin abschließt und
so das Eindringen einer für die Betonschutzschicht im Hohlraum 60 schädlichen Flüssigkeit
verhindert.
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Der Innenmantel 48 ist über ringförmige Abstandsglieder 56 im mittleren
Mantel 53 und dieser wieder über ringförmige Abstandsglieder 57 im Schalungsmantel
55 gelagert, wobei diese Abstandsglieder 56, 57 mit Öffnungen für den Durchtritt
von Kontroll flüssigkeit bzw. des Betons versehen sind. Schweißverbindungen sind
bei der dargestellten Ausbildung und Anordnung der Abstandsglieder 56, 57 nur jeweils
zwischen dem Innenmantel 48 und den ihn umschließenden Abstandsgliedern 56 sowie
zwischen dem Schalungsmantel 55 und den ihn gegen den mittleren Mantel 53 abstützenden
Abstützgliedern 57 erforderlich.
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Die Kontrollflüssigkeit in dem Hohlraum 58 zwischen dem Innenmantel
48 und dem mittleren Mantel 53 bildet bei diesem Ausführungsbeispiel in dem Schacht
54 einen freien Flüssigkeitsspiegel 59, dessen Höhe im Vergleich zu einer an dem
oberen Teil 53 a des mittleren Mantels befindlichen Marke 61 und dessen Beschaffenheit
auf einfache Weise durch Abnehmen des Deckels 56 b beobachtet werden kann.
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Patentansprüche: 1. In das Erdreich einzubettender Lagerbehälter
zur sicheren Lagerung von feuergefährlichen und/oder giftigen oder anderweitig für
das Erdreich schädlichen Flüssigkeiten, insbesondere Kohlenwasserstoffen, mit zwei
Mänteln, die über Abstandsglieder gegeneinander abgestützt sind, mit einem Stutzen
oder Schacht, durch den ein Füllrohr für den inneren Behälterraum hindurchgeführt
ist, an der Oberseite des äußeren dieser Mäntel, mit einer Füllung von Kontrollflüssigkeit
im Zwischenraum zwischen den beiden Mänteln und mit einem Entnahmerohr für die Lagerflüssigkeit,
einem Entlüftungsrohr für den inneren Behälterraum und einer Anzeigevorrichtung
für die Kontrollflüssigkeit, dadurch gekennz e i c h n e t, daß die beiden Mäntel
(11, 12; 25, 30; 44, 45; 48, 53) von einem dritten Mantel (Schalungsmantel 13, 36,
46, 55) umgeben sind, der gegen den mittleren Mantel (12, 30, 45, 53) durch Abstandsglieder
(22, 39, 43, 57) abgestützt ist und mit diesem unter dessen Boden und mindestens
um dessen Seitenwandungen herum als verlorene Schalung einen Hohlraum (18, 42, 60)
zur Aufnahme von Beton bildet.