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Büroschreibtisch Im Zuge der Bürorationalisierung kommt der Arbeitsplatzgestaltung
eine besondere Bedeutung zu. Dazu hat man die Schreibtische verschieden ausgebildet.
So ist man von der traditionellen Rechteckforin des Schreibtisches, die nicht dem
natürlichen Griffbereich der in sitzender Stellung arbeitenden Person entspricht,
auf eine mehr halbrunde Form der Tischplatte bzw. -platten mit einer Aussparung
für den Sitz des Arbeitenden übergegangen. Eine solche Form ist den Arbeitsverrichtungen
bei der Büroarbeit sehr viel besser angepaßt. Diese Schreibtischform wirkt sich
auch in psychologischer Hinsicht günstig aus, weil dem Arbeitenden infolge der seitlich
um ihn herumgeführten Tischfläche ein gewisses Gefühl der Geborgenheit vermittelt
bzw. dadurch seine Individualität betont wird.
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Weiterhin ist man bestrebt, die Arbeitsmittel, z. B. Schreibmaschine,
und die Arbeitsgegenstände, beispielsweise Karteien, bequem von oben her zugänglich
zu machen. Man hat deshalb die Behältnisse für die Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände
von oben her in die Schreibplatte eingelassen.
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Es ist weiterhin üblich, bei den Schreibtischen verschiedeneArbeitshöhen,
beispielsweise für dasSehreibmaschinenschreiben, das Schreiben von Hand und die
Ablagen vorzusehen. Die verschiedenen Arbeitsplatten und Ablagen sind dabei so angeordnet,
daß sie sich in Greifweite der in sitzender Stellung arbeitenden Person befinden.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist es nun, durch Weiterentwicklung
dem Büroschreibtisch eine noch rationellere Gestaltung zu verleihen.
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Bei einem halbrunden Schreibtisch mit einer zentralen Aussparung für
den Sitz der arbeitenden Person mit drei in verschiedenen Arbeitshöhen liegenden
Platten, einer mittleren Schreibtischplatte, einer höher gelegenen Ablageplatte
und einer tiefer gelegenen Arbeitsmittelplatte, die der natürlichen Greifweite der
Hände entsprechend dimensioniert sind, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß die
unterhalb der Schreibtischplatte sich erstreckenden Arbeitsmittelplatten einerseits
die Schreibtischplatte um ein erhebliches Stück untergreifen und mit ihren lotrechten
Abschlußwänden die Schreibtischplatte abstützen, andererseits ihre frei vorstehenden
Flächen von oben zugängliche Behältnisse für Arbeitsmittel aufweisen. Durch die
Gestaltung des Schreibtisches gemäß der Erfindung wird zusätzlicher Platz für die
Ablage geschaffen, wobei gleichzeitig die Stützung der Schreibtischplatte erfolgt.
Die lotrechten Abschlußwände erfüllen dabei gleichzeitig zwei Aufgaben, nämlich
erstens die Stützung der Schreibtischplatte und zweitens die Begrenzung der darunterliegenden
Arbeitsmittelplatte derart, daß darauf abgelegte Gegenstände nicht herunterfallen
können. Bei der neuen Konstruktion eines Schreibtisches wird die Beinfreiheit auch
dann beibehalten, wenn die Arbeitsmittelplatten verhältnismäßig tief liegen, da
diese nicht durchgehen und damit zwischen den beiden Seitenteilen ein freier Raum
bis zur Unterseite der Schreibtischplatte frei bleibt.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umgibt die oberhalb der
Schreibtischplatte befindliche Ablageplatte die gesamte Außenkante der Schreibtischplatte.
Infolge der halbrunden Grundrißform des Schreibtisches bleibt dadurch die Ablageplatte
über ihre ganze Ausdehnung in der Reichweite der Hände. Es ist also nicht notwendig,
daß sich der Arbeitende weit vorbeugen muß, wenn er Gegenstände auf den äußeren
Enden der Ablageplatte. ablegt.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die umgebende
Ablage als ein Gehäuse mit einer der arbeitenden Person zugekehrten öffnung ausgebildet
und das Gehäuse als Ganzes versenkbar angeordnet, wobei in der tiefsten Stellung
die Gehäuseöffnung durch eine an der Außenkante der Schreibtischplatte vorgesehene
Rückwand verschlossen ist. Mit dieser an sich bekannten Einrichtung wird ein bequemes
Verschließen der Ablageplatte ermöglicht. Zur Führung des versenkbaren Ablagegehäuses
können Führungsgratleisten vorgesehen sein, die mit Aussparungen in der Schreibtischplatte
und den Seitenplatten zusammenwirken. Zur Betätigung der versenkbaren Ablagefläche
kann diese in an sich bekannter Weise hydraulisch bewegbar sein.
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In zweckmäßiger Vervollkommnung der Erfindung können alle mit dem
Körper der arbeitenden Person möglicherweise in Berührung kommenden Umrisse der
Schreibtischplatten abgerundet sein.
In der Zeichnung sind zwei
Ausführungsbeispiele nach der Erfindung dargestellt. Es zeigt Fig. 1 eine
schaubildliche Ansicht eines Schreibtisches mit fest stehender Ablegeplatte, Fig.
2 eine zweite Ausführungsform mit versenkbarem Ablagegehäuse, Fig. 32 einen
Schnitt nach der Linie III-111 in Fig. 2, wobei sich das Ablagegehäuse in der höchsten
Stellunor befindet, Fig. 4 einen der Fig. 3 entsprechenden Schnitt, wobei
das Ablagegehäuse sich in Verschlußstellung befindet, und Fig. 5 eine andere
Ausführungsform der Führung für das Ablagegehäuse.
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Der in etwa halbrund ausgebildete Schreibtisch nach Fig.
1 weist drei Arbeitshöhen auf. Diese werden durch die Arbeitsmittelplatten
1, die Schreibtischplatte 2 und die Ablageplatte 3 gebildet. Die Arbeitsmittelplatten
1 untergreifen die Schreibtischplatte 2 und stützen mit ihren lotrechten
Abschlußwänden l', die Schreibtischplatte 2 ab, so daß zwischen dieser und den Arbeitsmittelplatten
1 in einer Ausdehnung A 1 , * . eine zusätzliche Ablagemöglichkeit
geschaffen wird. In die frei vorstehenden Flächen der Arbeitsmittelplatten
1 sind von oben her zugängliche Behältnisse l', beispielsweise für
Karteikarten oder eine Schreibmaschine, eingelassen. Die öffnungen dieser Behältnisse
sind durch an sich bekannte Rollotüren 4 verschlossen. In den Behältnissen
l' kann eine Schreibmaschine auf einer höhenbeweglichen Grundplatte, wie
an sich bekannt, aufbewahrt sein.
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Die in den Fig. 2 bis 4 gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich
von derjenigen nach Fig. 1 im wesentlichen dadurch, daß sie ein höhenstellbares
Ablagegehäuse 5 aufweist, das sich an die AußeT#i kante 2' der Schreibtischplatte
2 anschließt und diese bogenförmig umgibt. Das Heben und Senken des Ablagegehäuses
5 erfolgt auf hydraulischem Wege, und zwar vermittels des Hydraulikzylinders
6 mit der Schubstange 7 sowie dem Fußhebel 8, dessen Gehäuse
9 über die Leitungen 10 mit dem Hydraulikzylinder 6 verbunden
ist. In der gehobenen Stellung des Ablagegehäuses 5 (Fig. j) befindet sich
dessen Bodenplatte 11 etwa 18 cm oberhalb der Schreibplatte 2. Durch die
Deckplatte 13 des Gehäuses 5 wird eine zusätzliche Ablagemöglichkeit
geschaffen, so daß der Schreibtisch insgesamt vier Arbeitshöhen aufweist. Der Abstand
zwischen den beiden Platten 11, 13 beträgt etwa 15 cm.
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Die dem Arbeitsplatz zugekehrte öffnung B des Gehäuses 5 ist
nach Fig. 4 in der tiefsten, also der Verschlußstellung durch die von der Außenkante
der Schreibtischplatte 2 nach unten abgehende Rückwand 12 abgedeckt. Zur Arretierung
des Ablagegehäuses 5
bzw. dessen Verriegelung mit dem übrigen Teil des Schreibtisches
in der Verschlußstellung ist an der Deckplatte 13 ein Schloß 14 vorgesehen.
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Um das Ablagegehäuse 5 beim Heben und Senken zu führen und
ein Abrücken des Schreibtisches von dem Ablagegehäuse 5 in der Verschlußstellung
nach Fig. 4 zu verhindern, sind an den Seiten des Ablagegehäuses Führungsgratleisten
15 vorgesehen, die mit dem diese fonnschlüssig umschließenden Aussparungen
16 in den Arbeitsmittelplatten 1 und in der Schreibtischplatte 2 zusammenwirken.
Diese Leisten 15 können prismenförmig bzw. nach Fig. 5 schwalbenschwanzförinig
15' ausgebildet sein.
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An der Rückwand des Ablagegebäuses 5 ist eine Schallschluckwand
17 vorgesehen.