DE112012006784B4 - Vorrichtungen, Verfahren und Computerprogrammprodukte bezüglich Verbesserungen in Mechanismen zur Verhinderung einer autonomen Ablehnung - Google Patents
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Abstract
eine Kommunikation über eine erste und zumindest eine zweite Funkzugangstechnologie zu verursachen,
eine Einstellung von Regeln vorzusehen, die der Vorrichtung erlauben, eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie autonom abzulehnen,
ein vorbestimmtes Ereignis hinsichtlich der zweiten Funkzugangstechnologie zu erfassen,
als Antwort darauf, die Regel anzuwenden und eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie abzulehnen,
ein Auftreten eines weiteren vorbestimmten Ereignisses hinsichtlich der zweiten Funkzugangstechnologie zu erfassen, während die Regeln verhindern, eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie weiterhin abzulehnen,
zu entscheiden, als Antwort darauf, die Regeln zu verletzen und ein Ablehnen einer weiteren Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie zu erlauben, und
eine Übertragung einer Verletzungsangabe an ein Ziel der Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie zu veranlassen, dadurch gekennzeichnet,
dass die Steuerung ferner dazu konfiguriert ist, ein Anpassen einer Einstellung von Regeln als Antwort auf eine Übertragung der Verletzungsangabe auszulösen.
Description
- Gebiet der Erfindung
- Die vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen, Verfahren und Computerprogrammprodukte, die dazu konfiguriert sind, Verbesserungen in Mechanismen zur Verhinderung einer autonomen Ablehnung zu erreichen und insbesondere diese bezüglich Mechanismen zur Verhinderung einer autonomen Ablehnung bei IDC (einrichtungsinterne Koexistenz).
- Hintergrund
- Mobile Kommunikation macht ständig Fortschritte. Gemäß einem Aspekt solch eines Fortschritts sind Einrichtungen wie etwa Endgeräte dazu in der Lage, unter Verwendung von mehr als einer Funkzugangstechnologie
RAT zu kommunizieren. Folglich koexistieren in solch einer Multi-RAT-fähigen Einrichtung mehrere RAT's und entsprechende RAT-Kommunikationseinheiten. Angesichts solch einer Koexistenz kann eine einrichtungsinterne Interferenz auftreten und kann für die Performance der Einrichtung nachteilig sein. - Allgemeine technische Details solcher Szenarien, zum Beispiel gemäß
LTE™ und koexistierenden anderen RAT's wie etwa ISM, nur als ein Beispiel, und übernommene Kommunikationsprotokolle sind öffentlich verfügbar. Eine wiederholte detaillierte Beschreibung von jeder solcher Eigenschaft/Funktionalität des bekanntenLTE™ -Systems wird als überflüssig betrachtet, da der Fachmann die hierin gegebene Beschreibung einfach verstehen wird. Beispiele der vorliegenden Erfindung nutzen diese Grundeigenschaften und modifizieren zumindest in Aspekten die Funktionalität, um die Vorteile von zumindest manchen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung zu erhalten. - Diese Einrichtungen in solchen Multi-RAT-Szenarien umfassen Netzwerk-Sender-Empfänger-Einrichtungen, oder allgemeiner, Netzwerkentitäten eNB und Endgeräte UE. Ein typisches Beispiel solcher Netzwerkentitäten, wenn LTE™-Terminologie verwendet wird, sind allgemein „envolved NodeBs“ (eNB's), wie etwa ein Makro-eNB (mit „großer“ Abdeckung) und Pico- oder Femto-eNBs. Endgeräte, wie etwa Benutzerendgeräte
UE , sind innerhalb des Abdeckungsbereichs von solchen Entitäten vorhanden. Weiterhin kann ein Endgerät mit einer anderen Entität, wie etwa einem Zugangspunkt bzw. ZugangspunktAP einer anderenRAT , zum Beispiel einem WiFi™/ISMAP , kommunizieren. - Somit ist, wie beschrieben, eine wachsende Anzahl von UEs mit mehreren Funk-Sender-Empfängern ausgestattet, um Benutzern zu erlauben, allgegenwärtig auf verschiedene Netzwerke und Dienste zuzugreifen. Zum Beispiel kann ein
UE mitLTE -, WiFi- und Bluetooth-Sender-Empfängern und GNSS-Empfängern ausgestattet sein. Eine sich daraus ergebende Herausforderung liegt darin, zu versuchen, eine Koexistenzinterferenz zwischen diesen kombinierten Funk-Sender-Empfängern zu vermeiden.5 zeigt ein Beispiel einer Koexistenzinterferenz für drei RAT's:LTE , GPS (Beispiel von GNSS), WiFi™ hinsichtlich der Basisbandteile, der Funkfrequenz-RF-Teile und schematisch den Antennen von diesen, sowie eine potentielle Interferenz zwischen manchen Paaren vonRAT . - Aufgrund der extremen Nähe der mehreren Funk-Sender-Empfänger innerhalb des gleichen
UE könnte die Sendeleistung von einem Sender sehr viel höher sein als das empfangene Leistungslevel eines anderen Empfängers. Mittels Filtertechnologien und ausreichendem Frequenzabstand könnte das Sendesignal keine signifikante Interferenz erzeugen. Aber für manche Koexistenzszenarien, zum Beispiel unterschiedliche Funktechnologien innerhalb des gleichenUE , die auf benachbarten Frequenzen arbeiten, kann die Filtertechnologie gemäß dem momentanen Stand der Technik keine ausreichende Unterdrückung bereitstellen. Deshalb könnte es nicht immer möglich sein, das Interferenzproblem durch ein einzelnes generisches RF-Design zu lösen, und alternative Verfahren müssen betrachtet werden. Es gibt einen aktuellen Arbeitsvorschlag in den Standardisierungskörpern bezüglich dieses Themas. Ebenso gibt es üblicherweise vier vorgeschlagene Verwendungsszenarien: - 1a) LTE + BT-Kopfhörer (VoIP-Dienst)
- 1b) LTE + BT-Kopfhörer (Multimediadienst)
- 2) LTE + tragbarer WiFi-Router
- 3) LTE + WiFi-Abladung
- 4) LTE + GNSS-Empfänger
- Ebenso wurden einige wenige Lösungen vorgeschlagen, um diese potentielle Interferenz zu lösen, inklusive einer
TDM -Lösung, einerFDM -Lösung und einer autonomen Ablehnung. - Autonome Ablehnung ist ein guter Ansatz zum Entfernen der einrichtungsinternen Interferenz für kurze, seltene aber kritische WiFi/BT-Signalisierung. Es gibt jedoch viele Bedenken bezüglich des negativen Einflusses der autonomen Ablehnung in der
LTE -Systemperformance. Zum Beispiel könnte dereNB solch eine autonome Ablehnung alsPDCCH -Fehler interpretieren, und könnte einPDCCH -Aggregationlevel oder eine falsche Linkanpassung beeinflussen oder eventuell eineLTE -Systemkapazität beeinflussen. Somit schlagen manche Vorschläge ein Einstellen eines Verhinderungsmechanismus für eine autonome Ablehnung für/inLTE vor („LTE autonomous denial“). - Zwei Hauptansätze zum Beschränken einer autonomen Ablehnung sind:
- 1) Einstellen eines Ablehnungszeitnehmers,
- 2) Einstellen einer Rate einer autonomen Ablehnung.
- Für Ansatz
1 , nachdem einUE eine autonome Ablehnung durchführt, beginnt der Verhinderungszeitnehmer zu laufen, und es ist nicht erlaubt, eine weitere (nachfolgende) autonome Ablehnung durchzuführen, bis der Verhinderungszeitnehmer abläuft. - Für Ansatz
2 ist es einemUE nur erlaubt, eine begrenzte Anzahl von autonomen Ablehnungen während einer bestimmten Periode durchzuführen. - Es sei angemerkt, dass wenn die Periode für beide Ansätze die gleiche ist und die Anzahl von Ablehnungen für Ansatz
2 auf 1 eingestellt ist, die Ansätze dann die gleichen sind, und somit ist Ansatz1 ein Grenzfall von Ansatz2 . - Beide Ansätze besitzen jedoch einen bestimmten Nachteil, da diese nicht mit der unerwarteten signifikanten
ISM -Signalisierung umgehen können. - Für Ansatz
1 zum Beispiel, nachdem dasUE eine autonome Ablehnung fürLTE durchführt, beginnt der Verhinderungszeitnehmer zu laufen. Aber während der Verhinderungszeitnehmer läuft, muss eine andere, nicht erwartete signifikanteISM -Signalisierung empfangen werden. Aber gemäß der Regel kann dasUE diese während der verbleibenden Periode nicht empfangen, da eine Verwendung einer autonomen Ablehnung einerLTE -UL -Übertragung nicht möglich ist, und dann wird diese signifikanteISM -Signalisierung fehlen, was aufISM -Seite einen großen Performanceverlust, wie etwa einen Verbindungsverlust, verursachen kann. - Für Ansatz
2 kann das gleiche Problem auftreten. Nachdem die Anzahl der autonomen Ablehnungen fürLTE die konfigurierte Grenze erreicht, ist es demUE nicht erlaubt,LTE -UL während der verbleibenden Periode autonom abzulehnen. Wenn es eine andere, nicht erwartete signifikanteISM -Signalisierung gibt, die während der verbleibenden Periode zu empfangen ist, kann dasUE diese nicht empfangen, weil ein Verwenden einer autonomen Ablehnung einerLTE -UL -Übertragung nicht möglich ist, und dann wird die signifikanteISM -Signalisierung fehlen, was auf derISM -Seite einen großen Performanceverlust, wie etwa einen Verbindungsverlust, verursachen kann. - Da es bezüglich dieser Mechanismen oder Lösungen immer noch Probleme gibt, die zu lösen sind, unabhängig von den vor-existierenden Vorschlägen, die vorstehend dargelegt wurden, gibt es immer noch die Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung solcher Systeme.
- Motorola Mobility: Restrictions on Autonomous Denials; TSG-
RAN WG2#78; R2-122708; 21. - 25.05.2012 Prague, Czech Republic erörtert die negativen Auswirkungen von autonomen Ablehnungen und beschreibt Verfahren, die darauf ausgerichtet sind, die negativen Auswirkungen von autonomen Ablehnungen abzumildern. - Alcatel-Lucent: Autonomous Denial for
ISM Signalling; TSG-RAN WG2#78; R2-122743; 21. - 25.05.2012 Prague, Czech Republic beschreibt zusätzliche Einschränkungen für autonome Ablehnungen und Verfahren zur Verringerung der negativen Auswirkungen von autonomen Ablehnungen. - Kurzfassung
- Verschiedene Aspekte von Beispielen der Erfindung sind in den Ansprüchen dargelegt.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung bereitgestellt, die im unabhängigen Anspruch 1 dargelegt ist. Vorteilhafte weitere Ausbildungen sind in entsprechenden abhängigen Ansprüchen dargelegt.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren bereitgestellt, das im unabhängigen Anspruch 17 dargelegt ist. Vorteilhafte weitere Ausbildungen sind in entsprechenden abhängigen Ansprüchen dargelegt.
- Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, der in Anspruch 33 dargelegt ist, ist ein Computerprogrammprodukt bereitgestellt, das entsprechende computerausführbare Komponenten umfasst, die, wenn das Programm auf einem Computer ausgeführt wird, konfiguriert sind, um die vorstehenden Verfahrensaspekte gemäß dem unabhängigen Anspruch 17 sowie den entsprechenden abhängigen Verfahrensansprüchen durchzuführen.
- Das heißt, solche Computerprogrammprodukte umfassen ebenso computerlesbare Speichermedien, die einen Satz von computerausführbaren Anweisungen umfassen, die, wenn das Programm auf einer Einrichtung (oder auf einem Prozessor oder einer Verarbeitungseinheit von diesem, die ein Teil einer Steuerung oder einer Steuerungseinheit oder eines Steuerungsmoduls sein können) abläuft, wie etwa einer Netzwerk-Sender-Empfänger-Einrichtung
eNB und dessen Prozessor, die Einrichtung veranlassen, die Verfahrensaspekte durchzuführen. Insbesondere können die vorstehenden Computerprogrammprodukte als ein computerlesbares Speichermedium verkörpert werden. - Dementsprechend werden gemäß zumindest manchen beispielhaften Aspekten dieser Erfindung Verbesserungen dahingehend erreicht, dass:
- - Nachteile, die den vorstehend diskutierten Ansätzen anhaften, verhindert werden können,
- - ein Prozess vorgeschlagen ist, der flexibel durch
eNB und/oderUE eingesetzt werden kann - - ein autonomer Ablehnungsmechanismus vorgeschlagen wird, der effizienter ist als die Vorhergehenden;
- - ein Empfangen unerwarteter signifikanter
ISM -Signalisierung ermöglicht wird, trotz des Verwendens eines autonomen Ablehnungsmechanismus, der ansonsten solch ein Empfangen verhindert; - - ein Anpassen von zumindest manchen Parametern des autonomen Ablehnungsmechanismus, wie etwa eine Ablehnungsrate oder eine Ablehnungszeit, lernfähig möglich ist, und
- - es ermöglicht wird, einen besseren Abgleich zwischen
LTE undISM oder allgemeiner zwischen entsprechenden RAT's, die in einer Einrichtung, wie etwa einemUE koexistieren, zu erreichen - - gemäß zumindest manchen beispielhaften Aspekten mehr Flexibilität in Verwendungsszenarien einer autonomen Ablehnung eingeführt wird,
- - gemäß zumindest manchen beispielhaften Aspekten der
eNB über autonome Ablehnung während Verhandlungen für eine Regeleinstellung Kenntnis erlangt, sodass dereNB eine autonome Ablehnung nicht alsPDCCH LA interpretiert, und - - gemäß zumindest manchen beispielhaften Aspekten während einer erneuten Verhandlung von Regeleinstellungen ein
UE und eineNB die vorhergehenden Regeln anwenden können, bis die Verhandlung abgeschlossen ist. - Manche Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung können mit Bezug auf zum Beispiel einen
LTE™ -Funkzugang oder einenLTE™ -A-Funkzugang angewendet/verkörpert werden, insbesondere in zum Beispiel Modems und/oder drahtlosen Einrichtungen und/oder Einheiten und/oder Modulen und/oder Chipsätzen von diesen, insbesondere diese bezüglich/eingesetzt oder einsetzbar in Netwerk-Sender-Empfänger-Einrichtungen oder Netwerkentitäten, wie etwa "envolved NodeB 's,eNB 's, egal ob Makro-eNBs oder Pico-/Femto-eNBs, oder bezüglich/eingesetzt oder einsetzbar in Endgeräten, wie etwa BenutzerendgerätenUE s oder Smartphones oder Multi-RAT -fähigen Endgeräten, zum Beispiel LTE-/WiFi™-/GNSS-fähigen Geräten. Andere Standards (wie diese, die in Projekten/durch Körper definiert sind, die2G ,3G ,4G ,3GPP ,HSDPA ,WCDMA , cdma2000,GSM ,UMTS ,IMS ,3GPP2 ,IEEE ,IETF genannt sind) können unterschiedliche Namen für diese Entitäten einsetzen, aber beispielhafte Ausführungsbeispiele sind gleichermaßen auf diese anwendbar, zum Beispiel NodeB's inUMTS oder Basisstationen BS inGSM oder Mobilstationen inGSM , solange diese in zumindest einem ähnlichen Multi-RAT -fähigen Szenario eingesetzt werden können, in dem einrichtungsinterne Koexistenz- und Interferenzsituationen behandelt werden. - Figurenliste
- Für ein vollständiges Verständnis von manchen beispielhaften Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung wird nun auf die folgende Beschreibung Bezug genommen, die in Verbindung mit den anhängigen Zeichnungen vorgenommen wird, in denen:
-
1 ein Beispielszenario von manchen Blockschaltungsdiagrammen eineseNB , einesUE und einesAP zeigt; -
2 ein Signalisierungsdiagramm darstellt, das zumindest manche Aspekte der Erfindung im Bezug auf eine Signalisierung/Verarbeitung zwischen/an den betroffenen Entitäten veranschaulicht; -
3 ein Beispielszenario für einen Beispielaspekt gemäß der Erfindung bezüglich einer Verarbeitung an einemUE darstellt; -
4 eine Modifikation des in3 gezeigten Beispielszenarios darstellt; und -
5 ein Beispiel eines Multi-RAT -fähigenUE auf einer Blockebene darstellt. - Beschreibung von beispielhaften Ausführungsbeispielen
- Beispielhafte Aspekte und/oder zumindest manche beispielhaften Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend beschrieben.
- Allgemein sind manche beispielhaften Ausführungsbeispiele der Erfindung in einem Rahmenwerk von zum Beispiel einem Telekommunikationssystem und in dem Endgeräte betrieben werden, die dazu in der Lage sind, unter Verwendung von einer oder mehreren RATs zu kommunizieren, implementiert.
- Als ein bloßes Beispiel nimmt die Beschreibung Bezug auf solche Module, Einheiten oder Vorrichtungen bezüglich Netzwerkentitäten, eNBs und Endgeräten UEs, die verschiedenen RATs entsprechen (LTE™, Bluetooth BT, WiFi™/
WLAN oderISM , GNSS, usw.) und für eine Kommunikation in solch einer Umgebung eingerichtet/konfiguriert/angepasst sind. Dies schließt jedoch nicht die Verwendung anderer Entitäten und/oder RATs mit drahtlosen Kommunikationsmodulen/- einheiten, die ähnliche Funktionalitäten erreichen, oder die Verwendung von anderen Kommunikationsstandards, wie etwa LTE™-A und darüber hinaus aus. Ebenso ist die Bandbreite einer drahtlosen Kommunikation für manche beispielhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung nicht entscheidend. -
1 zeigt ein Beispielszenario von machen Blockschaltungsdiagrammen eineseNB , einesUE und einesAP . Allgemein wird die Erfindung in Vorrichtungen, die zum Beispiel schematisch in1 gezeigt sind, implementiert.1(c) ,1(a) und1(b) stellen entsprechend grob einen WiFi™/ISM -Zugangspunkt (AP ) als ein Beispiel einerISM -Quelle, eine Netzwerkentität, wie etwa einen „evolved NodeB“ (eNB ), und ein Multi-RAT -fähiges Endgerät, wie etwa ein BenutzerendgerätUE , dar, das dazu fähig ist, gemäß zumindest zwei Funkzugangstechnologien (RAT ), die in dem Beispiel alsLTE und WiFi™/ISM dargestellt sind, zu arbeiten. Vorrichtungen, in denen Aspekte der Erfindung implementiert werden können, können ein Teil solcher Einrichtungen oder Entitäten, auf die vorstehend Bezug genommen wird, das heißteNB ,ISM AP, oderUE sein. -
1(a) stellt eine Vorrichtung bezüglich einer Netzwerk-Sender-Empfänger-Einrichtung wie etwa einen „evolved NodeB“,eNB oder Ähnliches dar. Die Vorrichtung11 kann zum Beispiel ein Teil oder ein Modul (zum Beispiel Chipsatz) der Netzwerk-Sender-Empfänger-Einrichtung wie etwa dereNB 1 sein. Die Vorrichtung11 umfasst ein Kommunikationsmodul111 , das für eine Kommunikation (hier unter Verwendung vonLTE ) mit einer anderen Netzwerk-Entität (zum Beispiel NW-Steuerungsentität) sowie für eine Kommunikation mit EndgeräteeinrichtungenUE , die mit Bezugszeichen2 bezeichnet sind, konfiguriert ist. Das heißt, über das Kommunikationsmodul111 können die Vorrichtung11 und/oder dereNB 1 ebenso mit einer übergeordneten Netzwerkentität (zum Beispiel Netzwerksteuerungsentität), die in zum Beispiel dem Kernnetzwerk liegt, wie etwa eine Mobilitätsverwaltungsentität MME, kommunizieren. Ähnlich kommuniziert dereNB 1 über das Kommunikationsmodul111 mit Endgeräten2 , wie etwa BenutzerendgerätenUE oder anderen Endgeräten. Das Kommunikationsmodul111 kann bidirektional Daten mit einem Steuerungsmodul112 der Vorrichtung11 austauschen. Das Steuerungsmodul112 kann Daten mit einem Speichermodul113 austauschen. Das Steuerungsmodul112 kann irgendeine Art eines Prozessors oder einer CPU oder einer ASIC oder Ähnlichem sein, egal ob dies in Hardware oder Software implementiert wird. Das Speichermodul113 kann ein flüchtiger oder nichtflüchtiger Speicher wie etwa ein RAM oder ROM, EPROM, EEPROM, Flashspeicher oder Ähnliches sein. Das Speichermodul113 speichert Softwarecodeabschnitte, die durch das Steuerungsmodul112 auszuführen sind, im Falle einer Softwareimplementierung. Ebenso kann das Speichermodul113 zumindest vorübergehend irgendwelche anderen Daten wie etwa Regeln für eine autonome Ablehnung inLTE , nachstehendADR (autonome Ablehnungsregeln bzw. Regeln für eine autonome Ablehnung), speichern. Ebenso hält in zumindest einem beispielhaften Ausführungsbeispiel der Speicher Informationen, die durch das Netzwerk oder die Netzwerkentität1 bezüglich der Vorrichtung11 konfiguriert sind, und/oder die durch deneNB /die Vorrichtung11 bezüglich den Endgeräteeinrichtungen zu konfigurieren sind, und/oder die nach einer Verhandlung zwischen demeNB /der Vorrichtung11 und einer entsprechenden Endgeräteeinrichtung zu konfigurieren sind, wie nachstehend detaillierter beschrieben wird. -
1(b) stellt eine Vorrichtung21 bezüglich einer Endgeräteeinrichtung2 wie etwa einem BenutzerendgerätUE oder Ähnlichem dar. Die Vorrichtung21 kann zum Beispiel ein Teil oder ein Modul (zum Beispiel ein Chipsatz) einer Endgeräteeinrichtung wie etwa demUE sein. Die Vorrichtung21 umfasst ein Kommunikationsmodul211a und211b , die dazu konfiguriert sind, um zu arbeiten - i) in einer ersten Betriebsart, das heißt gemäß einer ersten Funkzugangstechnologie,
RAT , wie etwa LTE™, zur Kommunikation mit einer Netzwerkentität, das heißt in einer zellularen Kommunikationsbetriebsart des Endgeräts, das die Netzwerk-Sender-Empfänger-EinrichtungeNB involviert, um eine Ende-zu-Ende-Kommunikation zwischen dem Endgerät und einem Kommunikationsgegenstück, wie etwa einem anderem Endgerät, herzustellen, sowie - ii) in einer zweiten Betriebsart, das heißt gemäß einer zweiten Funkzugangstechnologie,
RAT , wie etwa WiFi™/ISM , zur Kommunikation mit einer oder mehreren anderen Einrichtungen, das heißt in einer nichtzellularen Kommunikationsbetriebsart des Endgeräts, das nicht die Netzwerk-Sender-Empfänger-EinrichtungeNB involviert, um eine Ende-zu-Ende-Kommunikation zwischen dem Endgerät und einem Kommunikationsgegenstück, wie etwa einem anderen Endgerät oder einer Zusatzeinrichtung, wie etwa einem Headset, oder einem Zugangspunkt AP, herzustellen. - Mehr als zwei RAT's können in dem gleichen Endgerät aktiv sein, zum Beispiel kann ebenso ein
RAT präsent sein, das zum Zwecke eines GNSS, globales Navigationssatellitensystem, verwendet wird. - Das heißt, über das Kommunikationsmodul
211a und211b kann die Vorrichtung21 und/oder dasUE entweder über die Netzwerkentität mit einer anderen Endgeräteeinrichtung oder direkt mit einer anderen Einrichtung (ohne Einbeziehung eineseNB ) kommunizieren. Das Kommunikationsmodul211a und211b kann Daten bidirektional mit einem Steuerungsmodul212 der Vorrichtung21 austauschen. Das Steuerungsmodul212 kann Daten mit einem Speichermodul213 austauschen. Das Steuerungsmodul212 kann irgendeine Art eines Prozessors oder eine CPU oder eine ASIC oder Ähnliches sein, die entweder in Hardware oder Software implementiert sind. Das Speichermodul kann ein flüchtiger oder nichtflüchtiger Speicher wie etwa ein RAM oder ROM, EPROM, EEPROM, Flashspeicher oder Ähnliches sein. Das Speichermodul213 speichert Softwarecodeabschnitte, die durch das Steuerungsmodul212 auszuführen sind, im Falle einer Softwareimplementierung. Ebenso kann das Speichermodul213 zumindest vorübergehend irgendwelche Daten wie etwa Regeln für eine autonome Ablehnung inLTE , nachstehendADR (autonome Ablehnungsregeln), speichern. Ebenso hält in zumindest einem beispielhaften Ausführungsbeispiel der Speicher Informationen, die durch die NetzwerkeinrichtungeNB bezüglich der Vorrichtung21 konfiguriert sind, und/oder durch deneNB /die Vorrichtung11 bezüglich der Endgeräteeinrichtung 2/Vorrichtung21 zu konfigurieren sind, und/oder nach einer Verhandlung zwischen demeNB 1/der Vorrichtung11 und einer entsprechenden Endgeräteeinrichtung 2/Vorrichtung21 zu konfigurieren sind, wie nachstehend detaillierter beschrieben wird. -
1(c) zeigt eine ähnliche interne Zusammensetzung eines WiFi™/ISM -Zugangspunkts, der dazu konfiguriert ist, in zum Beispiel demISM -Band zu arbeiten (ISM : „industrial, scientific, medical“; industriell, wissenschaftlich, medizinisch) als ein Beispiel einer zweitenRAT , das vonLTE verschieden ist. Die Bestandteile weisen eine ähnliche Funktionalität auf, wie vorstehend mit Bezug auf1(a) /1(b) beschrieben wurde. -
2 stellt ein Signalisierungsdiagramm dar, das zumindest manche Aspekte der Erfindung bezüglich einer Signalisierung/Verarbeitung zwischen/bei betroffenen Entitäten veranschaulicht.2 zeigt ein Signalisierungsdiagramm einer beispielhaften Signalisierung und Verarbeitung, die gemäß zumindest manchen beispielhaften Aspekten der vorliegenden Erfindung an zumindest manchen beispielhaften Entitäten durchgeführt wird.2 zeigt in eine horizontale Richtung die involvierten Entitäten, wie etwa eineNB 1, der unterLTE als eine erste FunkzugangstechnologieRAT arbeitet, ein Benutzerendgerät oder EndgerätUE 2 , das unter zumindestLTE undISM arbeitet, und weiterhin einenISM /WiFI-Zugangspunkt als eineISM -Quelle, die mit Bezugszeichen3 bezeichnet ist. - In der vertikalen Richtung sind die entsprechenden Signale und/oder Verarbeitungen dargestellt, die an der entsprechenden Entität oder den Entitäten, das heißt einer entsprechenden Vorrichtung an solch einer Entität, durchgeführt werden. Diese sind in
2 mit BezugszeichenS20 bis S29a angegeben. In einer StufeS20 veranlasseneNB 1 undUE 2, dass eine Einstellung von autonomen Ablehnungsregeln für ein autonomes Ablehnen inLTE für ein Benutzerendgerät umgesetzt wird und/oder rufen diese auf. Gemäß zumindest einer Option kann dies dadurch erreicht werden, dass dereNB eine Konfiguration an das entsprechendeUE sendet. Alternativ könnenUE 2 undeNB 1 miteinander unter Verwendung einer sogenanntenIDC -Angabe/Antwort-Prozedur diskutieren, um sich über eine autonome Ablehnungsregel für die autonome Ablehnung inLTE für das Benutzerendgerät einig zu werden und letztendlich solche Regeln aufzustellen und solche autonomen Ablehnungsregeln (nachstehendADR ) an demeNB undUE entsprechend einzustellen. Die autonomen Ablehnungsregeln können mit verschiedenen Parametern definiert werden. Gemäß einer Option wird die autonome Ablehnungsregel gemäß einem Aspekt hauptsächlich durch einen sogenannten Verhinderungszeitnehmer bestimmt. Dies bedeutet, dass, nachdem ein Benutzerendgerät eine autonome Ablehnung inLTE durchführt, der Verhinderungszeitnehmer zu laufen beginnt und es nicht erlaubt wird, eine andere autonome Ablehnung durchzuführen, bis der Verhinderungszeitnehmer abläuft. In solch einem Szenario muss zumindest ein Zeitnehmerwert in einer StufeS20 eingestellt werden. Gemäß einer anderen Option oder Szenario wird einem Benutzerendgerät erlaubt, nur eine begrenzte Anzahl von autonomen Ablehnungen während einer bestimmten Periode durchzuführen. In solch einem Szenario müssen die Regeln ein Einstellen der bestimmten Periode sowie ein Einstellen der zugelassenen Anzahl von autonomen Ablehnungen bereitstellen. - In einer Stufe
S21 , ähnlich zu StufeS20 , seheneNB 1 undUE 2 ein Einstellen eines Ausnahmeereignisses vor, das, wenn das Ausnahmeereingis auftritt, die vorstehend eingestellten autonomen Ablehnungsregeln inLTE aufheben kann. - Diese Bereitstellung für eine Einstellung einer Ausnahme kann ebenso über eine
IDC -Angabe/Antwort-Prozedur oder eine andere geeignete Signalisierung erreicht werden. Als ein Beispiel für ein Ausnahmeereignis können signifikante selteneISM -Signalisierungen (SRIS) vereinbart werden. Dies kann zum Beispiel basierend auf der Empfangsleistung derISM -Signalisierung und/oder der Häufigkeit des Auftretens der Signalisierung („selten“) und/oder basierend auf irgendeiner anderenISM -spezifischen Übertragungseigenschaft solch einerISM -Signalisierung, wie etwa Frequenzbandbreite, in der diese auftritt, oder Ähnliches, oder eineISM -Signalisierungsart, wie etwa ein WiFI™-Beacon, entschieden werden. StufenS20 undS21 sind als separate Stufen dargestellt. In einer (nicht dargestellten) Option können die Einstellungen in einer einzelnen Stufe bereitgestellt werden. In einer StufeS22a wird angenommen, dass eineLTE -Kommunikation zwischeneNB 1 undUE 2 auftritt, wie in2 gezeigt ist. In einer StufeS22 wird ausgehend von der Quelle desISM , wie etwa einemISM /WiFi-Zugangspunkt3, eine erste signifikanteISM -Übertragung, die den autonomen Ablehnungsmechanismus inLTE erfordert, an dem Benutzerendgerät2 in StufeS22 empfangen. DerUE 2 wendet dann in StufeS23 die eingestellte autonome Ablehnungsregel oder -regeln an. Als Antwort darauf lehnt in StufeS23a dasUE eine Uplink-LTE -Übertragung zu demeNB ab. Dies ist in einer gestrichelten Linie dargestellt, um zu zeigen, dass diese Übertragung tatsächlich nicht stattfindet. - In einer Stufe
S24 , als Antwort auf die Ablehnung der Uplink-LTE -Übertragung basierend auf der Anwendung der autonomen Ablehnungsregel oder -regeln, startet dasUE 2 oder die Vorrichtung21 von diesem, die in1(b) gezeigt ist, einen autonomen Ablehnungsregelzeitnehmer (oder einen Zähler pro Zeit), in Abhängigkeit davon, welche vorstehend erwähnten Basisverfahren angewendet werden. In StufeS25 wird eine zweite signifikanteISM -Übertragung, die eine autonome Ablehnung inLTE erfordert, von dem Zugangspunkt3 empfangen. In einer StufeS26 wird es als ein Ausnahmeereignis erfasst, wenn die Kriterien zur Qualifikation als ein Ausnahmeereignis erfüllt sind (was für den Fall von2 angenommen wird). Als Antwort darauf sendet dasUE in StufeS27 eineADR -Verletzungsangabe an deneNB und lehnt ebenso in einer StufeS28 eine andereLTE -Uplink-Übertragung ab und verletzt insofern dieADR -Regel, da derADR -Zeitnehmer oder Zähler pro Zeit, der inS24 gestartet ist, noch nicht abgelaufen ist (der Zählwert noch nicht erreicht ist). StufenS27 /S28 können optional ebenso in der Reihenfolge umgekehrt werden. Weiterhin, als Antwort auf dieADR -Verletzungsangabe, die an deneNB gesendet wird, können dereNB 1 und dasUE 2 in eine StufeS29 eintreten, um angepasste Einstellungen von autonomen Ablehnungsregeln bereitzustellen. Sobald diese angepassten Einstellungen vereinbart wurden, wendet dasUE die angepassten Regeln an, wie in einer StufeS29a gezeigt ist. Mechanismen hinsichtlich einer Signalisierung usw., die zum Bereitstellen einer angepassten Einstellung der ADR's verwendet werden können, können die gleichen oder ähnliche sein wie die, die zum Bereitstellen der anfänglichen Einstellung der ADR's in StufenS20 /S21 verwendet werden. -
3 stellt ein beispielhaftes Szenario für einen beispielhaften Aspekt gemäß der Erfindung bezüglich einer Verarbeitung an einemUE dar.3 zeigt ein Ablaufdiagramm, das zumindest manche Aspekte der vorliegenden Erfindung, die an einem Endgerät (2 in1(b) ) oder an einer Vorrichtung21 , die an einem Benutzerendgerät (mit Bezug auf1(b) ) bereitgestellt ist, erklärt. Die Prozedur startet in einer StufeS30 . In einer StufeS31 werden autonome Ablehnungsregeln eingestellt, die konfiguriert oder mit einemeNB für eine autonome Ablehnung inLTE verhandelt sind. In einer StufeS32 wird ein Ausnahmeereignis eingestellt, das, wenn es auftritt, eine Aufhebung derLTE ADR's auslöst. In einer StufeS33 wird eine erste signifikanteISM -Downlink-Übertragung empfangen, die eine autonome Ablehnung inLTE benötigt. In einer StufeS34 werden die autonomen Ablehnungsregeln,ADR , fürLTE angewendet, um die Uplink-LTE -Übertragung abzulehnen. Als Antwort darauf wird in StufeS35 einADR -Zeitnehmer gestartet oder in Betrieb genommen. Wie vorstehend erwähnt sind der Zeitnehmerwert oder die Zeitperiode, während der der Zeitnehmer läuft, Teil der Einstellung der autonomen Ablehnungsregel oder -regeln. In einer StufeS36 wird eine zweite signifikanteISM -Downlink-Übertragung empfangen, die eine autonome Ablehnung inLTE erfordert. In einer StufeS37 wird überprüft, ob derADR -Zeitnehmer abgelaufen ist. Wenn derADR -Zeitnehmer abgelaufen ist (JA inS37 ), geht die Verarbeitung zurück zu StufeS34 und die autonomen AblehnungsregelnADR werden fürLTE angewendet. Wenn derADR -Zeitnehmer nicht abgelaufen ist (was normalerweise bedeuten würde, dass es nicht erlaubt ist, eine weitere autonome Ablehnung durchzuführen, bis der Zeitnehmer abgelaufen ist), geht die Verarbeitung über zu einer StufeS45 . In StufeS45 wird überprüft, ob ein Wartezeitnehmer (der von demADR -Zeitnehmer verschieden ist) abgelaufen ist. Der Wartezeitnehmer ist ebenso Teil der Einstellungen, die in StufeS31 bereitgestellt sind. Wenn der Wartezeitnehmer nicht abgelaufen ist, geht der Prozess über zu StufeS39 . Gemäß der Verarbeitung in StufeS39 wird dieLTE -Uplink-Übertragung erlaubt und somit wird die zweiteISM -Übertragung, die zu empfangen ist, verfehlt. - Jedoch zurückkehrend zu Stufe
S45 , in dem Fall, dass das Warten abgelaufen ist (JA inS45 ), geht der Prozess über zu StufeS38 . In StufeS38 wird überprüft, ob ein Ausnahmeereignis vorhanden ist. Ein Vorhandensein eines Ausnahmeereignisses betrifft hier die zweite signifikanteISM -Downlink-Übertragung. Wenn dies gemäß den Einstellungen (vergleicheS32 ) als Ausnahmeereignis qualifiziert ist, geht der Prozess über zuS40 . Wenn nicht (NEIN inS38 ), geht der Prozess über zu StufeS39 . InS40 jedoch, für den Fall, dass ein Ausnahmeereignis vorhanden ist, wird dieLTE -Uplink-Übertragung erneut abgelehnt, obwohl derADR -Zeitnehmer noch nicht früher abgelaufen ist, und eineADR -Verletzungsangabe wird an deneNB gesendet. DieADR -Verletzungsangabe löst ebenso eine Anpassung vonADR -Einstellungen aus. Deshalb wird in einer StufeS41 nachS40 überprüft, ob angepassteADR -Einstellungen mit demeNB erlaubt oder möglich sind. Wenn JA, geht der Prozess über zu einer StufeS42 , in der dieADR -Einstellungen angepasst und dann in StufenS31 undS32 zum Beispiel eingestellt werden. Die Anpassungsprozedur ist dahingehend ähnlich zu der Einstellung, dass die Anpassung entweder konfiguriert (als eine voreingestellte Anpassung in solch einem Fall) oder zwischen demeNB und demUE verhandelt werden kann. Wenn solch eine Anpassung nicht erlaubt ist (NEIN inS41 ), geht der Prozess über zuS43 , in der der vorstehend erwähnte Wartezeitnehmer gestartet wird. Wenn der Wartezeitnehmer gestartet ist, werden in einer nachfolgenden StufeS44 dieADR -Einstellungen beibehalten, wie diese vorher waren, und die Ausnahmeereigniseinstellung wird außer Kraft gesetzt. NachS44 kehrt der Prozess zurück zu StufeS33 . Somit wird der Wartezeitnehmer mit dem Effekt vorgeschlagen, dass, wenn dereNB dem Benutzerendgerät nicht erlaubt, die Ablehnungsrate zu erweitern oder die im Voraus eingestellten autonomen Ablehnungsregeln zu verletzen, das Benutzerendgerät dann diese Regeln nicht mehr überschreitet/verletzt, bis dieser Zeitnehmer abläuft. Mit anderen Worten, wenn dereNB dieUE -Anforderung (ADR -Verletzungsangabe), um mehr autonome Ablehnungen zu verwenden, als im Voraus vereinbart, verweigert, soll dasUE diese Regeln für eine relativ lange Zeit (die Wartezeitnehmerzeit) nicht überschreiten. Die Wartezeitnehmerzeitperiode könnte dem Benutzerendgerät ebenso in der vorstehend erwähnten Verhandlungssignalisierung signalisiert werden oder ebenso verhandelt oder gemäß dem Standard fest sein. Wenn jedoch dereNB in der neuen Verhandlung (angepassteADR -Einstellungen) demUE erlaubt, mehr autonome Ablehnungen zu verwenden, werden die neuen autonomen Ablehnungsregeln (angepassteADR -Einstellungen) in Verwendung genommen und als die neuen autonomen Ablehnungsregeln, die konfiguriert oder verhandelt sind, eingestellt. Bei solch einer Anpassung von autonomen Ablehnungsregeln könnte der alsADR -Zeitnehmer in3 referenzierte Verhinderungszeitnehmer verringert werden, um die Uplink-LTE -Übertragungsablehnung öfters zu erlauben, oder die Anzahl von Ablehnungen pro Zeit, das heißt die Ablehnungsrate, könnte erhöht werden, um eine Beschränkung von autonomen Ablehnungen für eine nachfolgende Periode oder Zyklus darzustellen. - Auf diese Weise kann ein Benutzerendgerät eine signifikante seltene
ISM -Signalisierung sogar empfangen, wenn eine momentane autonome Ablehnungsregel nicht erfüllt ist, und solch eine zusätzliche autonome Ablehnung kein Fehlverhalten eineseNB verursachen würde und kann ebenso ein Auslösen einer Anpassung der autonomen Ablehnungsregel zum Anpassen der Entitäten an ein neues Szenario vorsehen. Somit wird gemäß zumindest einem beispielhaften Aspekt der vorliegenden Erfindung ein autonomer Ablehnungsverhinderungsmechanismus fürIDC bereitgestellt, der dahingehend flexibel ist, dass er einem Benutzerendgerät erlaubt, eine signifikante selteneISM -Signalisierung als ein Ausnahmeereignis zu empfangen, auch wenn die autonome Ablehnungsregel (wie etwa ein Zeitnehmerablauf oder eine Rate) verletzt wird. Somit ist der vorgeschlagene Mechanismus im Vergleich mit vorexistierenden autonomen Ablehnungsverhinderungsmechanismen robuster und effizienter. -
4 stellt eine Modifikation des Beispielszenarios, das in3 gezeigt ist, dar.4 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Verarbeitung, die an einem Benutzerendgerät gemäß zumindest einem anderen Beispiel eines Aspektes der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird. Hauptsächlich werden in dem nachfolgenden Abschnitt die Unterschiede im Vergleich mit der Verarbeitung, die mit Bezug auf3 beschrieben wird, beschrieben. In4 startet der Prozess gleichermaßen in einer StufeS30a . In einer StufeS31a , ähnlich zu der StufeS31 , wird einADR -Zähler auf Null initialisiert und eine Grenze für autonome Ablehnungen innerhalb einer bestimmten Periode wird eingestellt. Somit wird der Zähler initialisiert, wird eine Grenzzahl definiert, und wird die Periode, während der die Grenzzahl auftreten darf, definiert und eingestellt. Nachfolgende Zustände nachS31a sind sehr ähnlich zu den Prozeduren, die mit Bezug auf3 beschrieben wurden. Zum Beispiel werden ebenso eine Eingabe nach StufeS42 und eine Eingabe nach StufeS44 empfangen, wird StufeS34 ausgeführt und wird dann in einer StufeS35 derADR -Zähler um Eins erhöht, sodass ein neuer ZählerwertADR -Zähler gleichADR -Zähler + 1 ist. StufeS36 wird wie in3 ausgeführt und in einer StufeS37a wird bestimmt, ob der Zähler die Grenze erreicht hat, das heißt, ob der gezählte Wert größer als oder gleich dem Grenzwert ist. Wenn nicht (NEIN inS37a ), kehrt der Prozess zurück zu StufeS34 . In einer nachfolgenden Schleife wird derADR -Zähler erneut erhöht und in einer nachfolgenden StufeS37a wird die Überprüfung, ob der Zähler seine Grenze erreicht hat, bestätigt (JA inS37a ). Dann geht der Prozess über zu StufeS45 und danach ist die Verarbeitung wieder ähnlich wie in3 . Es sei angemerkt, dass während in dieser Figur erhöht und gezählt wird, die bestimmte Periode immer überwacht wird, sodass sichergestellt werden kann, dass der Zähler immer mit Bezug auf die bestimmte Periode überprüft wird, während der die Zählung auftreten kann. Um jedoch die Zeichnung einfach und nicht zu komplex zu halten, wurde dieser Aspekt hier in der graphischen Illustration vernachlässigt. - Vorstehend wurden Aspekte der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf
LTE undISM /WiFi™ beschrieben. Jedoch sind auch andere Funkzugangstechnologien auf ähnliche Weise anwendbar. Zum Beispiel kann eine Funkzugangstechnologie oder ein Frequenzband, das für globale Navigationssatellitensysteme, wie etwa das globale Positionierungssystem GPS oder Galileo oder Glonass, verwendet wird, alternativ oder zusätzlich im Vergleich mitISM /WiFi™ präsent sein. Somit ist die Anzahl von Funkzugangtechnologien, die am Benutzerendgerät präsent sind, nicht auf zwei beschränkt, sondern kann drei oder vier oder sogar mehr sein. - Des Weiteren wurde vorstehend der autonome Ablehnungsmechanismus als ein Beispiel mit Bezug auf Aspekte der vorliegenden Erfindung nur in Verbindung mit einer autonomen Ablehnung für die
LTE -Übertragung im Falle einesISM -Empfangs (mit einem Fokus auf dieUE -Perspektive) beschrieben, das heißt eineLTE -Uplink-Übertragung von demUE zu demeNB würde automatisch abgelehnt werden, um den Empfang einer eingehenden (Downlink)ISM -Übertragung an dasUE zu ermöglichen. Auf jeden Fall können ähnliche autonome Ablehnungsmechanismen und -regeln definiert werden, um auf ein Paar von Funkzugangstechnologien, wie etwaLTE und GNSS, oder auch für ein Paar vonISM /GNSS zuzutreffen. - Jegliche solchen autonome Ablehnungsregeln können pro Paar von Funkzugangstechnologie unterschiedlich definiert werden. Somit kann ein
UE unterschiedliche autonome Ablehnungsregeln für eineISM -LTE -Konfiguration im Vergleich mit autonomen Ablehnungsregeln für eine GNSS-LTE -Konfiguration anwenden. - Des Weiteren wurden die vorstehend beschriebenen Aspekte der Erfindung mit Bezug auf ein Beispiel des Ablehnens einer
LTE -Uplink-Übertragung vorgenommen, um eineISM -Downlink-Übertragung zu ermöglichen. In einer anderen Modifikation kann ebenso zusätzlich oder alternativ der oder die Mechanismen angepasst werden, um einen autonomen Ablehnungsmechanismus zu verwenden, um eineLTE -Empfangs-Ablehnung vorzusehen und folglich eine kritischeISM -Übertragung zu erlauben. Beispiele solch einer „kritischen“ oder „signifikanten“ISM -Übertragung können eine Bluetooth™-Verbindungserstellung oder eine Wi-Fi™-Verknüpfung sein, oder eine GNSS-Aufenthaltsortaktualisierung oder Ähnliches. Weiterhin kann ein solcher Mechanismus ebenso auf andere Paare von Funkzugangstechnologien angewendet werden, wie vorstehend erwähnt. Jegliche solche Modifikation kann in einem spezifischen Verwendungsfall spezifische Vorteile aufweisen. - Somit, wie aus dem Vorstehenden ersichtlich wird, können gemäß zumindest Beispielen von Aspekten der Erfindung ein
UE und eineNB miteinander über eineIDC -Angabe/Antwort-Prozedur diskutieren, um die autonome Ablehnungsregel zu erstellen, wie etwa eine Entscheidung über einen Verhinderungszeitnehmer (das heißtADR -Zeitnehmer und/oder Wartezeitnehmer) oder eine autonome Ablehnungszeit/Ratenbeschränkung (ADR -Zählergrenze und Periode). DasUE und dereNB können ebenso miteinander über zum Beispiel eineIDC -Angabe/Antwort-Prozedur diskutieren oder verhandeln, um darüber zu entscheiden, was eine „signifikante selteneISM -Signalisierung“ (SRIS) darstellt, das ein Ausnahmeereignis darstellt, das den Verhinderungszeitnehmer oder die autonome Ablehnungszeit/Ratenbeschränkung aufheben könnte. Wenn dasUE eine unerwartete SRIS empfangen muss, während keine autonome Ablehnungsregel zutrifft, wird es eine neue vorgeschlagene autonome Ablehnungsangabe mit SRIS-Name an deneNB senden, und es wird ermöglicht, dieLTE -UL autonom abzulehnen, auch wenn die autonome Ablehnungsregel verletzt werden würde. Solch eine neue autonome Ablehnungsangabe (zum Beispiel ADR-Verletzungsangabe) kann eine einer neuenRRC -,MAC CE - oder L1-Signalisierung sein. Mit anderen Worten kann dasUE die autonomen Ablehnungsregeln einmal überschreiten, aber sollte eine Verhandlung für neue Regel starten. - Wenn das vorstehende Ereignis auftritt, könnten der
eNB und dasUE in einem ersten Szenario versuchen, die autonome Ablehnungsregel anzupassen, wie etwa den Verhinderungszeitnehmer zu erhöhen oder die autonome Ablehnungszeit/Ratenbeschränkung für die nächste Periode zu verringern. Mit Bezug auf dieses Szenario zum Beispiel, wenn dasUE öfter automatisch ablehnt als es sollte, dann könnte es in der nächsten Periode oder Zyklus weniger oft autonom ablehnen, um einen Abgleich zu schaffen, wenn es keinen Verhandlungsprozess gibt. - Andererseits, wenn das vorstehend erwähnte Ereignis auftritt, könnten der
eNB und dasUE in einem zweiten Szenario versuchen, die autonome Ablehnungsregel anzupassen, wie etwa den Verhinderungszeitnehmer zu verringern oder die autonome Ablehnungszeit/Ratenbeschränkung für die nächste Periode zu erhöhen, um bereits mehr reguläre Ablehnungen in einer nachfolgenden Periode oder Zyklus zu erlauben, nach einer erneuten Verhandlung derADR -Einstellungen. Ebenso, abgesehen von der Anzahl von erlaubten Ablehnungen, kann die Zeit oder die Periode, für die die Anzahl von Ablehnungen bestimmt ist, angepasst werden, wodurch ebenso die Ablehnungsrate angepasst wird. Des heißt, die Anzahl von erlaubten Ablehnungen pro Periode kann durch Anpassen der Anzahl oder der Periode angepasst werden. - Dann, wenn der
eNB demUE erlaubt, mehr autonome Ablehnungen in der neuen Verhandlung zu verwenden, werden der neue Verhinderungszeitnehmer und andere Ablehnungsregeln in Verwendung genommen. Wohingegen, wenn dereNB dieUE -Anforderung, um mehrere autonome Ablehnungen zu verwenden, verweigert, sollte dasUE die Regeln nicht mehr für eine relativ lange Zeit überschreiten. Diese Zeit wird durch einen Wartezeitnehmer, der vorstehend erwähnt ist, dargestellt, welcher eine feste Zeit sein könnte, der im Standard festgeschrieben ist, eine semistatische Zeit, die durch deneNB in einer seiner Broadcastkanäle rundgesendet wird, oder demUE in dem Setup oder in der erwähnten Verhandlungssignalisierung signalisiert wird. Der Wartezeitnehmerwert kann ebenso in der Verhandlung angepasst werden. - Auf diese Weise könnte das
UE eine signifikante selteneISM -Signalisierung empfangen, auch wenn die momentane autonome Ablehnungsregel nicht erfüllt ist und diese zusätzlich autonome Ablehnung kein Fehlverhalten deseNB verursachen würde, und könnte ebenso die autonome Ablehnungsregel anpassen, um sich an das neue Szenario anzupassen. Der autonome Ablehnungsverhinderungsmechanismus fürIDC ermöglicht demUE somit, signifikante selteneISM -Signalisierung zu empfangen, auch wenn die autonome Ablehnungsrate nicht erfüllt ist. - Von dem Vorstehenden ist somit zu verstehen, dass eine signifikante
ISM -Signalisierung ein Beispiel sein kann, das als ein vorbestimmtes Ereignis bezeichnet wird, und dass eine weitere signifikanteISM -Signalisierung ein Beispiel sein kann, das als ein weiteres vorbestimmtes Ereignis oder ein Ausnahmeereignis bezeichnet wird. Ein erster Zeitnehmer(-wert) wird durch denADR -Zeitnehmer(-wert), auf den in3 und die zugehörige Beschreibung Bezug genommen wird, veranschaulicht, während ein zweiter Zeitnehmer(-wert) durch den Wartezeitnehmer(-wert), auf den in3 und der zugehörigen Beschreibung Bezug genommen wird, veranschaulicht wird. Eine Anzahl von erlaubten Ablehnungen entspricht dem Beispiel einer Grenze für einenADR -Zähler innerhalb einer Periode, auf den in4 und der zugehörigen Beschreibung Bezug genommen wird. - Verschiedene Aspekte der vorliegenden Erfindung wurden vorstehend beschrieben, sowohl auf einer allgemeinen als auch auf einer spezifischen implementierungsorientierten Ebene. Es ist anzumerken, dass manche Ausführungsbeispiele der Erfindung in Software, Hardware, Anwendungslogik und einer Kombination von Software, Hardware und Anwendungslogik implementiert werden können. Die Software, Anwendungslogik und/oder Hardware befindet sich generell auf Steuerungsmodulen oder Modems, im allgemeinen Schaltkreis. In einem beispielhaften Ausführungsbeispiel wird die Anwendungslogik, Software oder ein Anweisungssatz auf einem von verschiedenen herkömmlichen computerlesbaren Medien gehalten. In dem Zusammenhang dieses Dokuments kann ein „computerlesbares Medium“ irgendein Medium oder Mittel sein, das die Anweisung zur Verwendung durch oder in Verbindung mit einem Anweisungsausführungssystem, einer Vorrichtung oder einer Einrichtung, wie etwa einem Computer oder einem Smartphone, oder einem Benutzerendgerät enthalten, speichern, kommunizieren, weitergeben oder transportieren kann.
- Wie in dieser Anmeldung verwendet betrifft der Ausdruck „Schaltkreis“ alle der Folgenden:
- (a) Schaltungsimplementierungen nur durch Hardware (wie etwa Implementierungen in nur analogen und/oder digitalen Schaltkreisen) und
- (b) Kombinationen von Schaltungen und Software (und/oder Firmware), wie etwa (wenn anwendbar):
- (i) eine Kombination eines Prozessors oder Prozessoren, oder
- (ii) Abschnitte eines Prozessors oder Prozessoren/Software (inklusive digitaler Signalprozessor(en), Software und Speicher), die zusammenarbeiten, um eine Vorrichtung, wie etwa ein Mobiltelefon oder ein Benutzerendgerät oder ein anderes Endgerät, oder eine Netzwerkentität, wie etwa einen Server, zu veranlassen, verschiedene Funktionen durchzuführen) und
- (c) Schaltungen, wie etwa einen Mikroprozessor oder Mikroprozessoren oder einen Abschnitt eines Mikroprozessors oder von Mikroprozessoren, der/die zur Operation Software oder Firmware benötigt/benötigen, auch wenn die Software oder Firmware nicht physikalisch vorhanden ist.
- Diese Definition von „Schaltkreis“ trifft auf alle Verwendungen dieses Ausdrucks in dieser Anmeldung inklusive irgendwelcher Ansprüche zu. Als ein weiteres Beispiel, wie in dieser Anmeldung verwendet, deckt der Ausdruck „Schaltkreis“ ebenso eine Implementierung von nur einem Prozessor (oder mehreren Prozessoren) oder eines Abschnitts eines Prozessor und dessen (oder deren) zugehörige Software und/oder Firmware ab. Der Ausdruck „Schaltkreis“ würde ebenso zum Beispiel und wenn auf das bestimmte Anspruchselement anwendbar, eine basisbandintegrierte Schaltung oder eine integrierte Schaltung eines Anwendungsprozessors für ein Mobiltelefon (Endgerät) oder eine ähnliche integrierte Schaltung in einem Server, einer zellularen Netzwerkeinrichtung, oder einer anderen Netzwerkeinrichtung abdecken.
- Das heißt, es kann als/in Chipsätzen von solchen Einrichtungen und/oder Modems oder Vorrichtungen oder Einheiten von diesen implementiert werden.
- Wenn gewünscht könnten die unterschiedlichen Funktionen, die hierin diskutiert werden, in einer unterschiedlichen Reihenfolge und/oder gleichzeitig miteinander durchgeführt werden. Des Weiteren, wenn es erwünscht ist, könnten eine oder mehrere der vorstehend beschriebenen Funktionen optional sein oder kombiniert werden.
- Obwohl verschiedene Aspekte der Erfindung in den unabhängigen Ansprüchen dargelegt sind, umfassen andere Aspekte der Erfindung andere Kombinationen von Merkmalen von den beschriebenen Ausführungsbeispielen und/oder den abhängigen Ansprüchen mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche und nicht nur die in den Ansprüchen explizit dargelegten Kombinationen.
- Es sei hierin ebenso angemerkt, dass während das Vorstehende beispielhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung beschreibt, diese Beschreibung nicht auf eine begrenzende Weise angesehen werden sollte. Stattdessen gibt es mehrere Variationen und Modifikationen, die vorgenommen werden können, ohne sich vom Umfang der vorliegenden Erfindung, der in den anhängigen Ansprüchen definiert ist, zu entfernen.
- Bezugszeichenliste
-
- ADR
- autonome Ablehnungsregeln bzw. Regel für autonome Ablehnung
- eNB
- Enhanced Node
B - LTE
- Long Term Evolution
- LTE-A
- Long Term Evolution Advanced
- IDC
- In Device Co-existence, einrichtungsinterne Koexistenz
- 3GPP
- 3rd Generation Partnership Project
- 2G/3G/4G
- zweite, dritte, vierte Generation
- cdma2000
- Code Division Multiple Access 2000
- DL
- Downlink
- GSM
- Global System of Mobile Communication / Group Special Mobile
- HSDPA
- Hish Speed Digital Packet Access
- IEEE
- Institute of Electrical and Electronics Engineers
- IETF
- Internet Engineering Task Force
- IMS
-
IP Multimedia Subsystem - IP
- Internet Protocol
- PDCCH
- Physical Downlink Control Channel, physikalischer Downlink-Steuerungkanal
- RAN
- Radio Access Network, Funkzugangsnetzwerk
- RAT
- Radio Access Technology, Funkzugangstechnologie
- TDM
- Time Divisional Multiplexing, Zeitmultiplex
- FDM
- Frequency Divisional Multiplexing, Frequenzmultiplex
- Tx
- Transmit, Übertragen
- Rx
- Receive, Empfangen
- UE
- User Equipment, Benutzerendgerät
- UL
- Uplink
- UMTS
- Universal Mobile Telecommunication System
- WCDMA
- Wideband Code Division Multiple Access
- RRC
- Radio Resource Control, Funkressourcensteuerung
- MAC
- Media Access Control, Medienzugangssteuerung
- CE
- Control Element, Steuerungselement
- L1
- Layer
1 , Schicht1 - WiFi
- Marke der Wi-Fi- Allianz / WECA (Wireless Ethernet Compatibility Alliance)
- ISM
- Industrial Scientific Medical, industriell, wissenschaftlich, medizinisch
- WLAN
- Wireless
LAN , drahtlosesLAN - LAN
- Local Area Network, lokales Netzwerk
- LA
- Link Adaptation, Linkanpassung
- Aspekte der Erfindung umfassen eine Vorrichtung und ein entsprechendes Verfahren und Computerprogrammprodukt, wobei die Vorrichtung eine Steuerung umfasst, die dazu konfiguriert ist, eine Kommunikation über eine erste und zumindest eine zweite Funkzugangstechnologie zu verursachen, Einstellungen von Regeln vorzusehen, die der Vorrichtung erlauben, autonom eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie abzulehnen, ein vorbestimmtes Ereignis hinsichtlich der zweiten Funkzugangstechnologie zu erfassen, als Reaktion darauf, die Regel anzuwenden und eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie abzulehnen, ein Auftreten eines weiteren vorbestimmten Ereignisses hinsichtlich der zweiten Funkzugangstechnologie zu erfassen, während die Regeln verhindern, eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie weiter abzulehnen, zu entscheiden, als Reaktion darauf, die Regeln zu verletzen und eine Ablehnung einer weiteren Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie zu erlauben, und eine Übertragung einer Verletzungsangabe an ein Ziel der Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie zu veranlassen. Eine Netzwerkentitätsvorrichtung und ein entsprechendes Verfahren und Computerprogrammprodukt sind ebenso vorgesehen.
Claims (33)
- Vorrichtung, mit einer Steuerung, die dazu konfiguriert ist: eine Kommunikation über eine erste und zumindest eine zweite Funkzugangstechnologie zu verursachen, eine Einstellung von Regeln vorzusehen, die der Vorrichtung erlauben, eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie autonom abzulehnen, ein vorbestimmtes Ereignis hinsichtlich der zweiten Funkzugangstechnologie zu erfassen, als Antwort darauf, die Regel anzuwenden und eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie abzulehnen, ein Auftreten eines weiteren vorbestimmten Ereignisses hinsichtlich der zweiten Funkzugangstechnologie zu erfassen, während die Regeln verhindern, eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie weiterhin abzulehnen, zu entscheiden, als Antwort darauf, die Regeln zu verletzen und ein Ablehnen einer weiteren Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie zu erlauben, und eine Übertragung einer Verletzungsangabe an ein Ziel der Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie zu veranlassen, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung ferner dazu konfiguriert ist, ein Anpassen einer Einstellung von Regeln als Antwort auf eine Übertragung der Verletzungsangabe auszulösen.
- Vorrichtung gemäß
Anspruch 1 , wobei, um die Einstellung der Regeln vorzusehen, die Steuerung weiterhin dazu konfiguriert ist, einen Empfang einer Konfiguration von einer Netzwerkentität zu veranlassen, die dazu angepasst ist, mit der Vorrichtung über die erste Funkzugangstechnologie zu kommunizieren. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 1 , wobei, um die Einstellung der Regeln vorzusehen, die Steuerung weiterhin dazu konfiguriert ist, eine Verhandlung von Regeln mit einer Netzwerkentität zu verursachen, die dazu angepasst ist, mit der Vorrichtung über die erste Funkzugangstechnologie zu kommunizieren. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 1 , wobei die Regeln umfassen: einen ersten Zeitnehmerwert, der eine Periode definiert, während der keine weiteren Ablehnungen erlaubt sind, eine Anzahl von erlaubten Ablehnungen pro Periode, und/oder einen zweiten Zeitnehmerwert, der eine Periode definiert, während der die eingestellten Regeln beizubehalten sind und während der keine Verletzung der eingestellten Regeln erlaubt ist. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 1 , wobei die Regeln Erfassungskriterien zum Erfassen eines vorbestimmten Ereignisses hinsichtlich der zweiten Funkzugangstechnologie umfassen. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 1 , wobei die Steuerung weiterhin dazu konfiguriert ist: zu bestimmen, dass ein Anpassen der Einstellungen nicht erlaubt ist, und als Antwort darauf, den zweiten Zeitnehmer zu starten. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 1 , wobei die Steuerung weiterhin dazu konfiguriert ist: zu bestimmen, dass ein Anpassen der eingestellten Regeln erlaubt ist, und als Antwort darauf, die eingestellten Regeln anzupassen. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 7 , wobei ein Anpassen der Regeln zumindest eines der Folgenden umfasst: Erweitern oder Verkürzen des zumindest einen des ersten und zweiten Zeitnehmerwerts, Erhöhen oder Verringern der Anzahl von erlaubten Ablehnungen pro Periode, Ändern der Erfassungskriterien zum Erfassen des vorbestimmten Ereignisses. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 1 , wobei die Steuerung weiterhin dazu konfiguriert ist: eine Kommunikation über eine erste Funkzugangstechnologie zu veranlassen, ein Einstellen von Regeln vorzusehen, die einer Kommunikationsgegenstückvorrichtung der Vorrichtung ermöglichen, eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie autonom abzulehnen, und eine Verletzungsangabe von der Kommunikationsgegenstückvorrichtung über die erste Funkzugangstechnologie zu empfangen. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 9 , wobei um die Einstellung der Regeln vorzusehen, die Steuerung weiterhin dazu konfiguriert ist: eine Übertragung einer Konfiguration an die Kommunikationsgegenstückvorrichtung über die erste Funkzugangstechnologie zu veranlassen. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 9 , wobei, um eine Einstellung der Regeln vorzusehen, die Steuerung weiterhin dazu konfiguriert ist: eine Verhandlung von Regeln mit der Kommunikationsgegenstückvorrichtung über die erste Funkzugangstechnologie zu veranlassen. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 9 , wobei die Regeln aufweisen: einen ersten Zeitnehmerwert, der eine Periode definiert, während der keine weiteren Ablehnungen erlaubt sind, eine Anzahl von erlaubten Ablehnungen pro Periode, und/oder einen zweiten Zeitnehmerwert, der eine Periode definiert, während der die eingestellten Regeln beizubehalten sind und während der keine Verletzung der eingestellten Regeln erlaubt ist. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 9 , wobei die Regeln Erfassungskriterien zum Erfassen eines vorbestimmten Ereignisses hinsichtlich einer zweiten Funkzugangstechnologie, die für eine Kommunikation an der Kommunikationsgegenstückvorrichtung freigegeben ist, umfassen. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 9 , wobei die Steuerung weiterhin dazu konfiguriert ist: zu bestimmen, dass ein Anpassen von Einstellungen nicht erlaubt ist, und als Antwort darauf, eine Übertragung einer Anweisung an die Kommunikationsgegenstückvorrichtung zu veranlassen, um den zweiten Zeitnehmer zu starten. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 9 , wobei die Steuerung weiterhin dazu konfiguriert ist: zu bestimmen, dass ein Anpassen der eingestellten Regeln erlaubt ist, und als Antwort darauf, die eingestellten Regeln anzupassen. - Vorrichtung gemäß
Anspruch 15 , wobei ein Anpassen der Regeln zumindest eines der Folgenden aufweist: Erweitern oder Verkürzen des zumindest einen des ersten oder zweiten Zeitnehmerwerts, Erhöhen oder Verringern der Anzahl von erlaubten Ablehnungen pro Periode, Ändern der Erfassungskriterien zum Erfassen des vorbestimmten Ereignisses. - Verfahren für eine Kommunikationsvorrichtung, mit: Veranlassen einer Kommunikation über eine erste und zumindest eine zweite Funkzugangstechnologie, Vorsehen eines Einstellens von Regeln, die der Vorrichtung erlauben, eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie autonom abzulehnen, Erfassen eines vorbestimmten Ereignisses hinsichtlich der zweiten Funkzugangstechnologie, als Antwort darauf, Anwenden der Regeln und Ablehnen einer Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie, Erfassen eines Auftretens eines weiteren vorbestimmten Ereignisses hinsichtlich der zweiten Funkzugangstechnologie, während die Regeln ein weiteres Ablehnen einer Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie verhindern, Entscheiden, als Antwort darauf, die Regeln zu verletzen und eine Ablehnung einer weiteren Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie zu erlauben, und Veranlassen einer Übertragung einer Verletzungsangabe an ein Ziel der Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie, gekennzeichnet durch, Anpassen einer Einstellung von Regeln als Antwort auf eine Übertragung der Verletzungsangabe auszulösen.
- Verfahren gemäß
Anspruch 17 , wobei ein Vorsehen für ein Einstellen der Regeln weiterhin aufweist: Veranlassen eines Empfangs einer Konfiguration von einer Netzwerkentität, die dazu angepasst ist, mit der Vorrichtung über die erste Funkzugangstechnologie zu kommunizieren. - Verfahren gemäß
Anspruch 17 , wobei ein Vorsehen für ein Einstellen der Regeln weiterhin aufweist: Veranlassen einer Verhandlung von Regeln mit einer Netzwerkentität, die dazu angepasst ist, mit der Vorrichtung über die erste Funkzugangstechnologie zu kommunizieren. - Verfahren gemäß
Anspruch 17 , wobei die Regeln aufweisen: einen ersten Zeitnehmerwert, der eine Periode definiert, während der keine weiteren Ablehnungen erlaubt sind, eine Anzahl von erlaubten Ablehnungen pro Periode, und/oder einen zweiten Zeitnehmerwert, der eine Periode definiert, während der die eingestellten Regeln beizubehalten sind und während der keine Verletzung der eingestellten Regeln erlaubt ist. - Verfahren gemäß
Anspruch 17 , wobei die Regeln Erfassungskriterien zum Erfassen eines vorbestimmten Ereignisses hinsichtlich der zweiten Funkzugangstechnologie umfassen. - Verfahren gemäß
Anspruch 17 , weiterhin mit: Bestimmen, dass ein Anpassen von Einstellungen nicht erlaubt ist, und als Antwort darauf, Starten des zweiten Zeitnehmers. - Verfahren gemäß
Anspruch 17 , weiterhin mit: Bestimmen, dass eine Anpassung der eingestellten Regeln erlaubt ist, und als Antwort darauf, Anpassen der eingestellten Regeln. - Verfahren gemäß
Anspruch 23 , wobei ein Anpassen der Regeln zumindest eines der Folgenden aufweist: Erweitern oder Verkürzen des zumindest einen des ersten oder des zweiten Zeitnehmerwerts, Erhöhen oder Verringern der Anzahl von erlaubten Ablehnungen pro Periode, Ändern der Erfassungskriterien zum Erfassen des vorbestimmten Ereignisses. - Verfahren gemäß
Anspruch 17 , weiterhin mit: Veranlassen einer Kommunikation über eine erste Funkzugangstechnologie, Vorsehen eines Einstellens von Regeln, die einer Kommunikationsgegenstückvorrichtung der Vorrichtung erlauben, eine Kommunikation über die erste Funkzugangstechnologie autonom abzulehnen, und Empfangen einer Verletzungsangabe von der Kommunikationsgegenstückvorrichtung über die erste Funkzugangstechnologie. - Verfahren gemäß
Anspruch 25 , wobei ein Vorsehen für ein Einstellen der Regeln weiterhin aufweist: Veranlassen einer Übertragung einer Konfiguration zu der Kommunikationsgegenstückvorrichtung über die erste Funkzugangstechnologie. - Verfahren gemäß
Anspruch 25 , wobei ein Vorsehen für ein Einstellen der Regeln weiterhin aufweist: Veranlassen einer Verhandlung von Regeln mit einer Kommunikationsgegenstückvorrichtung über die erste Funkzugangstechnologie. - Verfahren gemäß
Anspruch 25 , wobei die Regeln umfassen: einen ersten Zeitnehmerwert, der eine Periode definiert, während der keine weiteren Ablehnungen erlaubt sind, eine Anzahl von erlaubten Ablehnungen pro Periode, und/oder einen zweiten Zeitnehmerwert der eine Periode definiert, während der die eingestellten Regeln beizubehalten sind und während der keine Verletzung der eingestellten Regeln erlaubt ist. - Verfahren gemäß
Anspruch 25 , wobei die Regeln Erfassungskriterien zur Erfassung eines vorbestimmten Ereignisses hinsichtlich einer zweiten Funkzugangstechnologie, die für eine Kommunikation an der Kommunikationsgegenstückvorrichtung freigegeben ist, umfassen. - Verfahren gemäß
Anspruch 25 , weiterhin mit: Bestimmen, dass ein Anpassen von Einstellungen nicht erlaubt ist, und als Antwort darauf, Veranlassen einer Übertragung einer Anweisung an die Kommunikationsgegenstückvorrichtung, den zweiten Zeitnehmer zu starten. - Verfahren gemäß
Anspruch 25 , weiterhin mit: Bestimmen, dass ein Anpassen der eingestellten Regeln erlaubt ist, und als Antwort darauf, Anpassen der eingestellten Regeln. - Verfahren gemäß
Anspruch 31 , wobei eine Anpassung der Regeln zumindest eines der Folgenden aufweist: Erweitern oder Verkürzen des zumindest einen des ersten oder zweiten Zeitnehmerwerts, Erhöhen oder Verringern der Anzahl von erlaubten Ablehnungen pro Periode, Ändern der Erfassungskriterien zum Erfassen des vorbestimmten Ereignisses. - Computerprogrammprodukt mit computerausführbaren Komponenten, die, wenn das Programm auf einem Computer läuft, dazu konfiguriert sind, ein Verfahren gemäß
Ansprüchen 17 bis32 durchzuführen.
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