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DE10361167A1 - Verpackungsbox für Laborgegenstände - Google Patents

Verpackungsbox für Laborgegenstände Download PDF

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DE10361167A1
DE10361167A1 DE10361167A DE10361167A DE10361167A1 DE 10361167 A1 DE10361167 A1 DE 10361167A1 DE 10361167 A DE10361167 A DE 10361167A DE 10361167 A DE10361167 A DE 10361167A DE 10361167 A1 DE10361167 A1 DE 10361167A1
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DE
Germany
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packaging box
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hinge
lid
edge
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DE10361167A
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English (en)
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Peter Prokopp
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Brand GmbH and Co KG
Original Assignee
Brand GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Brand GmbH and Co KG filed Critical Brand GmbH and Co KG
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Priority to US10/755,438 priority patent/US20050133512A1/en
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsbox für Laborgegenstände, insbesondere Pipettenspitzen, mit einem aus Kunststoffmaterial hergestellten, insbesondere gespritzten Korpus (1) mit einem umlaufenden, vorzugsweise leicht konisch geformten, Mantel (2) und einer mit Einstecköffnungen (3) für Laborgegenstände, insbesondere Pipettenspitzen, versehenen Trägerplatte (5), mit einem aus Kunststoffmaterial bestehenden Boden (6) und mit einem aus Kunststoffmaterial bestehenden Deckel (7). Es wird vorgeschlagen, daß die Trägerplatte (5) mit dem Mantel (2) einstückig hergestellt und so der Korpus (1) umgekehrt-wannenförmig ausgeführt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackungsbox für Laborgegenstände mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1. Laborgegenstände der hier betroffenen Art sind insbesondere rasterförmig angeordnete Laborgegenstände wie Pipettenspitzen und Reaktionsgefäße.
  • Verpackungsboxen für Laborgegenstände der in Rede stehenden Art, insbesondere also für Pipettenspitzen, sind seit Jahrzehnten bekannt und millionenfach im Einsatz.
  • Die Verpackungsbox für Pipettenspitzen, von der die Erfindung ausgeht (US DES. 271.239) ist bei Herstellung aus Kunststoffmaterial besonders einfach und kostengünstig zu fertigen. Der umgekehrt-wannenförmige Korpus besteht aus einem leicht konisch geformten Mantel aus Kunststoffmaterial und einer mit Einstecköffnungen für Pipettenspitzen versehenen, ebenfalls aus Kunststoff gespritzten Trägerplatte, die an der Oberseite in den Mantel aus Kunststoffmaterial, diesen gleichzeitig versteifend, auswechselbar eingesetzt ist. Ein Deckel aus durchsichtigem Kunststoffmaterial, ebenfalls mit leicht konisch geformtem Mantel, läßt die auf der Trägerplatte des Korpus durch Einstecköffnungen gehaltenen Pipettenspitzen von außen erkennen.
  • Diese Verpackungsbox weist innen einen von unten eingelegten Boden auf, der in den konischen Mantel hineingedrückt und auf einer umlaufenden Stufe von innen/unten her positioniert und fixiert ist. Durch diese Anordnung des Bodens im Inneren des Korpus ergibt sich eine hohe Steifigkeit des Mantels und, bei eingesetzter Trägerplatte, des Korpus insgesamt durch das so verwirklichte Kastenprofil. Dadurch, daß der Boden im Inneren des Korpus versenkt ist, steht die Verpackungsbox auf dem umlaufenden Rand des Korpus sicher und fest.
  • Die zuvor erläuterte, bekannte Verpackungsbox für Pipettenspitzen besteht regelmäßig aus autoklavierbarem Kunststoffmaterial und ist für mehrfachen Einsatz bestimmt und geeignet. Dazu wird die Trägerplatte, sobald alle darin gehaltenen Pipettenspitzen verbraucht sind, gegen eine Trägerplatte aus einer Nachfülleinheit ersetzt. Auch derartige Nachfülleinheiten sind in verschiedensten Ausführungsformen bekannt ( EP 0 339 557 A2 , US 3,937,322 A ).
  • An für sich ist es auf dem Gebiet von Verpackungsboxen der in Rede stehenden Art überdies bekannt, einen Deckel einer solchen Verpackungsbox nicht aufsteckbar, sondern schwenkbar und mit einem Druckverschluß versehen zu gestalten (WO 00/29113 A1).
  • Es hat sich gezeigt, daß die eingangs erläuterte, aus dem Stand der Technik bekannte Verpackungsbox, von der die Erfindung ausgeht, herstellungstechnisch noch immer einen vergleichsweise hohen Aufwand verursacht. Insgesamt vier voneinander getrennte Kunststoff-Spritzgußteile müssen gefertigt werden, nämlich der Mantel, die Trägerplatte, der Boden und der Deckel. Bei Einhaltung der erforderlichen Toleranzen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Autoklavierbarkeit dieser für Mehrfachnutzung vorgesehenen Verpackungsbox, sind die Herstellungskosten nach wie vor erheblich. Nicht zuletzt muß die Wandstärke des konisch geformten Mantels des Korpus so groß sein, daß dieser, unter Berücksichtigung der Versteifungsfunktion des eingelegten Bodens, eine ausreichende Eigensteifigkeit aufweist und sich insbesondere beim Autoklavieren nicht verzieht. Das erfordert eine entsprechende Wandstärke des Kunststoffmaterials.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die zuvor erläuterte, bekannte Verpackungsbox für Laborgegenstände herstellungstechnisch weiter zu vereinfachen und insbesondere so zugestalten, daß sie auch und insbesondere als Einweg-Verpackungsbox kostengünstig Verwendung finden kann.
  • Die zuvor aufgezeigte Problemstellung ist bei einer Verpackungsbox mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß wird die Trägerplatte mit dem Mantel des Korpus einstückig hergestellt, insbesondere gespritzt, so daß der Korpus insgesamt umgekehrt-wannenförmig ausgebildet ist. Durch diese Maßnahme gewinnt der Korpus aus Mantel und Trägerplatte bereits von Hause aus eine hohe Eigensteifigkeit, da bereits so ein einseitig offenes Kastenprofil einstöckig verwirk licht ist. Hinzu kommt dann die zusätzliche Versteifungswirkung des Bodens, der dieses Kastenprofil an der noch offenen Seite vollständig schließt. Das Resultat sind geringere Wandstärken für jedenfalls den Mantel, vorzugsweise auch den Boden und/oder die Trägerplatte.
  • Insgesamt eignet sich die erfindungsgemäße Verpackungsbox in besonderer Weise als Einwegbox. Der etwas höhere Materialeinsatz im Vergleich mit den bekannten Mehrwegboxen wird durch Einsparungen beim Bestücken im Herstellungsprozeß sowie beim Handhaben durch den Laboranten kompensiert. Die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten einer erfindungsgemäß ausgestalteten Verpackungsbox im Einsatz als Einwegbox können im Ergebnis geringer ausfallen als bei einem Mehrwegsystem.
  • Will man die erfindungsgemäße Verpackungsbox nur als Einwegbox einsetzen, so kann man die Wandstärke des Kunststoffmaterials an allen Stellen weiter verringern, weil ein Autoklavieren nicht erforderlich ist. Das bei den hohen Temperaturen im Autoklaven auftretende Verziehen des Kunststoffmaterials ist in diesem Fall nicht zu befürchten.
  • Wie bereits oben erläutert sind Laborgeräte der in Rede stehenden Art, für die die erfindungsgemäße Verpackungsbox bestimmt und geeignet ist, in erster Linie rasterförmig angeordnete Laborgeräte und ganz besonders Pipettenspitzen, aber auch Reaktionsgefäße aus Glas, Kunststoff oder anderen Materialien.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu darf zunächst insgesamt auf die Unteransprüche verwiesen werden.
  • Im übrigen werden bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen, insbesondere soweit sie Gegenstand der Unteransprüche sind, unter Bezugnahme auf die Zeichnung nachfolgend näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 in perspektivischer Darstellung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verpackungsbox, die hier für Pipettenspitzen eingesetzt wird,
  • 2 die Verpackungsbox aus 1, bereits mit einer Reihe von Pipettenspitzen bestückt, den Deckel geöffnet,
  • 3 die Verpackungsbox aus 2 mit geschlossenem Deckel in einer Draufsicht,
  • 4 einen Schnitt durch den Gegenstand aus 3 entlang der Linie IV-IV,
  • 5 die Verpackungsbox aus 2 in einer perspektivischen Ansicht schräg von unten,
  • 6 einen Schnitt, ausschnittweise, im Bereich eines Filmscharniers, mit dem der Deckel am Korpus der Verpackungsbox gemäß 5 angelenkt ist.
  • 1 läßt zunächst in Verbindung mit 2 und 4 die grundsätzliche Gestaltung der erfindungsgemäßen Verpackungsbox erkennen. Vorgesehen ist zunächst ein aus Kunststoffmaterial hergestellter Korpus 1 mit einem umlaufenden, hier und vorzugsweise leicht konisch geformten Mantel 2 und einer mit Einstecköffnungen 3 für in 2 dargestellte Pipettenspitzen 4 versehenen Trägerplatte 5. 1, 4 und 5 zeigen im Zusammenhang ferner einen aus Kunststoffmaterial bestehenden Boden 6, während die Figuren insgesamt alle schließlich einen aus Kunststoffmaterial bestehenden Deckel 7 erkennen lassen.
  • Im den Ausgangspunkt bildenden Stand der Technik ist der Deckel 7 als aufsteckbares separates Kunststoffteil ausgeführt. Das kann im Grundsatz auch bei der erfindungsgemäßen Verpackungsbox der Fall sein.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist es nun zunächst so, daß die Trägerplatte 5 mit dem Mantel 2 einstückig hergestellt, insbesondere einstückig gespritzt ist. Dadurch ist bereits originär, wie 1 zeigt, ein umgekehrtwannenförmiger Korpus 1 geschaffen, der von vornherein eine hohe Eigensteifigkeit aufweist. Diese wird nicht über hohe Wandstärke des Kunststoff materials, sondern über die geometrische Struktur des Korpus 1, der Mantel 2 und Trägerplatte 5 integriert, erreicht.
  • 1 zeigt ferner in dem dort dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel, daß der Boden 6 mit dem Korpus 1 einstückig hergestellt und an einem Längsrand 8 oder Querrand 9 des Mantels 2 über ein Filmscharnier 10 mit dem Mantel 2 des Korpus 1 verbunden ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Verbindung des Bodens 6 mit dem Mantel 2 des Korpus 1 an einem Längsrand 8.
  • Auf die zuvor erläuterte Weise ist der Herstellungsaufwand der erfindungsgemäßen Verpackungsbox nochmals verringert worden.
  • Im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel gilt ferner, daß das Filmscharnier 10 aus mehreren, insbesondere drei Einzelscharnieren 10a, b, c besteht, die über die Länge des Längsrandes 8 des Mantels 2 verteilt angeordnet sind.
  • Die Fixierung des Bodens 6 im Mantel 2 kann durch einfaches Eindrücken und Einklemmen erfolgen. Zweckmäßiger ist es jedoch, wie dargestellt, daß an den anderen Längs- und Querrändern 8, 9 etwa in Höhe des Filmscharniers 10 Rastausnehmungen 11 für seitlich am Boden 6 vorgesehene Rastnasen 12 ausgebildet sind. Man erkennt im dargestellten Ausführungsbeispiel, insbesondere in 5, an den Querrändern 9 jeweils eine Rastausnehmung 11 und an dem dem mit dem Filmscharnier 10 versehenen Längsrand 8 gegenüberliegenden Längsrand 8 zwei Rastausnehmungen 11. Dementsprechend erkennt man in 1 am Boden 6 entsprechende Rastnasen 12.
  • Der Boden 6 wird also nach dem Herausfallen des Korpus 1 mit Boden 6 aus dem Spritzwerkzeug eingeklappt und mittels der Rastnasen 12 in den Rastausnehmungen 11 verrastet.
  • Das in der Zeichnung dargestellte und insoweit bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt ferner, daß am Mantel 2 ein umlaufender, die Längs- und Querränder 8, 9 bildender, vorzugsweise seitlich vorspringender Sockel 13 ausgebildet ist. Der Sockel 13 hat eine zusätzliche Versteifungsfunktion und dient auch als sicherer Abstellrand für die Verpackungsbox.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist ferner vorgesehen, daß der Mantel 2 am das Filmscharnier 10 aufweisenden Längsrand 8 des Mantels 2 gegenüber den anderen Längs- und Querrändern 8, 9 um ein bestimmtes Maß gekürzt ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist diese Kürzung dadurch verwirklicht, daß der Sockel 13 insoweit gekürzt ist oder ggf. auch gänzlich fehlt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Sockel 13 hier auf eine schmale Randleiste reduziert, an der die Einzelscharniere 10a, b, c des Filmscharniers 10 ausgebildet sind.
  • Grundsätzlich wäre es möglich, den Boden 6 flächengleich mit Längs- und Querrändern 8, 9 des Mantels 2 auszubilden. Das dargestellte und zuvor beschriebene Ausführungsbeispiel ist jedoch mit dem dort realisierten, im Mantel 2 versenkten Boden 6 zweckmäßiger, weil sich dadurch eine zusätzliche Versteifungsfunktion für den Korpus 1 mittels des Bodens 6 ergibt. Das ist etwa so wie auch im den Ausgangspunkt bildenden Stand der Technik bereits erläutert.
  • Der gekürzte Längsrand 8 bzw. Sockel 13 bietet die zweckmäßige Möglichkeit, im fertigen Zustand der Verpackungsbox den Boden 6 im übrigen Mantel 2 versenkt anzuordnen. Dies läßt sieh beispielsweise aus 4 in der dortigen Schnittdarstellung gut erkennen.
  • Eingangs der vorliegenden Beschreibung ist darauf hingewiesen worden, daß es für die Lehre der Erfindung von großem Interesse ist, den Materialeinsatz bei der erfindungsgemäßen Verpackungsbox möglichst weitgehend zu reduzieren, um die Verpackungsbox als Einwegbox einsetzen zu können. Die Steifigkeit des Korpus 1 ist insoweit von besonderer Bedeutung. Sie wird im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel weiter dadurch erhöht, daß der Mantel 2 des Korpus 1 mit von der Trägerplatte 5 zum Rand 8, 9 verlaufenden, vorzugsweise wellenförmigen Rippen 14 versehen ist. 3 zeigt die Wellenform der Rippen 14, die sich insoweit auch im Deckel 7 fortsetzen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel gilt dabei, daß der Sockel 13 die Rippen 14 nicht fortsetzt, sondern randseitig vorspringend und glatt umlau fend angeordnet und ausgebildet ist. Dadurch ergibt sich ein glatter und geradliniger Abschluß am unteren Rand 8, 9 des Mantels 2.
  • Die durch die Rippen 14 erzielte Versteifung des Mantels 2 erhöht dessen Knicksteifigkeit, was beispielsweise besonders dann von Bedeutung ist, wenn die Verpackungsbox mit eingesetzten Pipettenspitzen 4 mittels einer Mehrkanalpipette, beispielsweise einer Achtkanalpipette, eingesetzt wird. Die in einem solchen Fall auftretenden Kräfte sind recht erheblich, werden aber trotz geringer Wandstärke des Mantels 2 von diesem Mantel 2 eben wegen der Rippen 14 und der insgesamt gegebenen Verwindungssteifigkeit der Anordnung gut aufgenommen. Wandstärken im Millimeterbereich, bis hinunter zu der durch das Füllverhalten des Spritzgußwerkzeugs gegebenen Untergrenze sind realisierbar, im übrigen nicht nur für den Mantel 2, sondern in entsprechendem Umfang auch für die Trägerplatte 5.
  • Zuvor ist mehrfach darauf hingewiesen worden, daß die Verpackungsbox für Pipettenspitzen, um die es hier geht, aus Kunststoffmaterial hergestellt, insbesondere im Spritzgußverfahren hergestellt ist. Es hat sich gezeigt, daß besonders preiswert und zweckmäßig der Einsatz von Polypropylen (PP) als Kunststoffmaterial ist. Damit sind geringe Herstellungskosten verbunden, wobei eine breite Chemikalienbeständigkeit gegeben ist. Polypropylen ist chemisch inert und durch Bestrahlung mit Gammastrahlen wirksam sterilisierbar.
  • Unter Berücksichtigung des Fließverhaltens des jeweiligen thermoplastischen Kunststoffes kann man Wandstärken von etwa 1,0 mm, ggf. bis hinunter zu etwa 0,7 mm erreichen, die in der Größenordnung der fließtechnisch gegebenen Untergrenze liegen.
  • Bislang ist hinsichtlich der Verpackungsbox für Pipettenspitzen gemäß der Erfindung im wesentlichen etwas zur besonderen Ausgestaltung von Korpus 1 und Boden 6 ausgeführt worden. Das dargestellte und insoweit bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt jedoch ferner, daß hier der Deckel 7 nicht als aufsteckbares gesondertes Bauteil ausgeführt ist, sondern an einem trägerplattenseitigen Längsrand 15 oder Querrand 16, vorzugsweise an einem Längsrand 15, des Mantels 2 ein Scharnierteil eines Scharniers 17 für den Deckel 7 angeformt und der Deckel 7 mittels eines entsprechenden Scharniergegenteils des Scharniers 17 schwenkbar angelenkt ist. Grundsätzlich kann das Scharnier 17, das im dargestellten Ausführungsbeispiel dreifach beabstandet vorhanden ist, tatsächlich zweiteilig gestaltet sein. Dann würde der Deckel 7 in einem gesonderten Spritzwerkzeug gespritzt und anschließend mit dem Korpus 1 zusammengesetzt.
  • Das dargestellte und insoweit bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt jedoch, daß hier der Deckel 7 mit dem Korpus 1 einstückig aus Kunststoffmaterial hergestellt ist und daß das Scharnier 17 einstückig als Filmscharnier ausgeführt ist. Wie bereits erläutert besteht hier das Scharnier 17, insbesondere ausgeführt als Filmscharnier, aus mehreren, insbesondere drei Einzelscharnieren 17a, b, c, die über die Länge des oberen Längsrandes 15 verteilt angeordnet sind.
  • Aus dem Stand der Technik sind Scharnierkonstruktionen umfangreich bekannt. Eingangs bereits erläutert worden ist der Stand der Technik aus der WO 00/29113 A1. Dort kann man entsprechende Scharnierkonstruktionen für eine mehrteilige Verpackungsbox entnehmen.
  • Die Ausführung von Scharnieren der in Rede stehenden Art für Kunststoffteile als Filmscharnier ergibt sich beispielsweise aus der US 5,145,646 A , deren Offenbarungsgehalt insoweit auch durch Bezugnahme zum Offenbarungsgehalt der vorliegenden Patentanmeldung gemacht wird. Hier zeigt sich ein als Filmscharnier ausgeführtes Scharnier 17 von Kunststoffteilen, das in besonders bevorzugter Weise eine Schwenkbegrenzung, insbesondere auf einen Öffnungswinkel von etwa 100°, aufweist. Es handelt sich hier um eine besondere zweischenklige Konstruktion, die zu dieser Schwenkbegrenzung führt.
  • Ferner ist es auch bei der Lehre der vorliegenden Erfindung zweckmäßig, daß das Scharnier 17, insbesondere Filmscharnier, des Deckels 7 selbstöffnend ausgebildet ist. Interessant ist insoweit die DE 196 45 892 C2 , die erläutert, daß in Folge der inneren Materialkräfte ein Filmscharnier in thermoplastischem Kunststoff bereits von sich aus die Rückstellfunktion hat, die zum Selbstöffnen des Deckels 7 führen kann. Das ist von einer Schwenkbegrenzung zunächst gänzlich unabhängig.
  • Die zuvor erläuterte Gestaltung des Scharniers 17, insbesondere in seiner Ausgestaltung als Filmscharnier bei einstückiger Ausbildung des Deckels 7 mit dem Korpus 1, hat zur Folge, daß man einhändig auf den Rand des Deckels 7 drückt und dann der Deckel 7 selbständig aufspringt und durch die Rückstellfunktion des als Filmscharnier ausgeführten Scharniers 17 in der gewünschten Öffnungsstellung gehalten wird. die die Pipettenspitzen 4 in der Trägerplatte 5 gut zugänglich macht. Die Schwenkbegrenzung, die zuvor angesprochen worden ist, verhindert dabei, daß beim erneuten Schließen des Deckels 7 eine Handhabung vorgenommen werden muß, die eine zweihändige Bedienung erfordert. Die beschriebene Neigungslage des Deckels 7 erlaubt vielmehr auch hier eine Einbandbedienung.
  • Bei der zuvor erläuterten Konstruktion ist es besonders zweckmäßig, wenn an dem dem Scharnier 17 gegenüberliegenden Längsrand 8 oder Querrand 9 zwischen dem Deckel 7 und dem Korpus 1 eine Rastverbindung 18 vorgesehen ist.
  • Zweckmäßig ist es, die Rastverbindung 18 als Verrastung und Zentrierung zu gestalten mit entsprechender einhändiger Öffnungsmöglichkeit wie beispielsweise offenbart in der WO 00/29113 A1 oder wie sonst aus der Praxis bekannt. In der Zeichnung zeigt im übrigen 2 noch eine Besonderheit dergestalt, daß hier eingezeichnet sind Zentrierlinsen 18' an zwei Querrändern des Deckels 7, die zu Zentrieröffnungen 18'' an den Querrändern 16 des Korpus 1 korrespondieren. Diese Konstruktion führt zu einer weiteren Optimierung des Zusammenwirkens von Deckel 7 und Korpus 1 im Sinne einer optimalen Verwindungssteifigkeit der Gesamtanordnung.
  • Das dargestellte und insoweit bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt schließlich, wie besonders gut in 2 und 4 zu erkennen ist, daß der Korpus 1 an den trägerplattenseitigen Längs- und Querrändern 15, 16 eine umlaufende Dichtungsstufe 19 für den Rand des Deckels 7 aufweist. Damit ergibt sich ein besonders wirksamer, dichter Verschluß, der die Verwindungssteifigkeit der Verpackungsbox insgesamt bei geschlossenem Deckel 7 nochmals erhöht. Die entsprechend gestaltete Rastverbindung 18 mit Zentrierlinse führt dazu, daß die Dichtungsstufe 19 vom Rand des Deckels 7 stets sicher und verklemmungsfrei erreicht wird.
  • Insbesondere dann, wenn der Boden 6 im Mantel 2 des Korpus 1, wie dargestellt, versenkt angeordnet ist, und wenn der Mantel 2 eine hinreichende Konizität aufweist, ist der Deckel 7 in den randseitigen Abmessungen bereits von selbst so viel kleiner, daß eine Verpackungsbox auf eine weitere Verpackungsbox gestapelt werden kann und der Sockel 13 dabei den Deckel 7 randseitig überfaßt. Dadurch ist bereits von sich aus eine seitliche Fixierung einer Verpackungsbox auf einer weiteren Verpackungsbox gesichert. Es ist möglich, mehrere Verpackungsboxen zu Lagerung und Transport aufeinander zu stapeln und beispielsweise nur noch mit einer vertikal umspannenden Hülle oder einem entsprechenden Klebestreifen oder Spanngurt zu fixieren.
  • Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt im zuvor erläuterten Zusammenhang noch eine weitere, für sich interessante Maßnahme dergestalt, daß der Boden 6 und der Deckel 7 auf ihrer Fläche mit zueinander korrespondierend angeordneten und ausgebildeten Formschlußstrukturen 20 versehen sind. Durch diese zusätzliche Formschlußstrukturen 20, im dargestellten Ausführungsbeispiel als kreuzweise verlaufende Sicken ausgeführt, ergibt sich eine zusätzliche Fixierung zum Zwecke der Stapelbarkeit der Verpackungsboxen.
  • Insgesamt dürfte die vorgeschlagene Verpackungsbox insbesondere für Pipettenspitzen als Einwegbox den gegenüber Mehrwegboxen geringfügig höheren Materialeinsatz durch Einsparungen beim Bestücken im Herstellungsprozeß und bei der Handhabung im Labor mehr als kompensieren.

Claims (20)

  1. Verpackungsbox für Laborgegenstände, insbesondere Pipettenspitzen, mit einem aus Kunststoffmaterial hergestellten, insbesondere gespritzten Korpus (1) mit einem umlaufenden, vorzugsweise leicht konisch geformten Mantel (2) und einer mit Einstecköffnungen (3) für die Laborgegenstände versehenen Trägerplatte (5), mit einem aus Kunststoffmaterial bestehenden Boden (6) und mit einem aus Kunststoffmaterial bestehenden Deckel (7), dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (5) mit dem Mantel (2) einstückig hergestellt und so der Korpus (1) umgekehrt-wannenförmig ausgeführt ist.
  2. Verpackungsbox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (6) mit dem Korpus (1) einstückig hergestellt und an einem Längsrand (8) oder Querrand (9) des Mantels (2) über ein Filmscharnier (10) mit dem Mantel (2) des Korpus (1) verbunden ist.
  3. Verpackungsbox nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Filmscharnier (10) aus mehreren, insbesondere drei Einzelscharnieren (10a, b, c) besteht, die über die Länge des Längsrandes (8) oder Querrandes (9) des Mantels (2) verteilt angeordnet sind.
  4. Verpackungsbox nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß an den anderen Längs- und Querrändern (8, 9) etwa in Höhe des Filmscharniers (10) Rastausnehmungen (11) für seitlich am Boden (6) vorgesehene Rastnasen (12) ausgebildet sind.
  5. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Mantel (2) ein umlaufender, die Längs- und Querränder (8, 9) bildender, vorzugsweise seitlich vorspringender Sockel (13) ausgebildet ist.
  6. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (2) am das Filmscharnier (10) aufweisenden Längs rand (8) oder Querrand (9) des Mantels (2) gegenüber den anderen Längs- und Querrändern (8, 9) um ein bestimmtes Maß gekürzt ist.
  7. Verpackungsbox nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß am das Filmscharnier (10) aufweisenden Längsrand (8) oder Querrand (9) der Sockel (13) gekürzt ist oder fehlt.
  8. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im fertigen Zustand der Verpackungsbox der Boden (6) im Mantel (2) versenkt angeordnet ist.
  9. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (2) des Korpus (1) mit von der Trägerplatte (5) zum Rand (8, 9) verlaufenden, vorzugsweise wellenförmigen Rippen (14) versehen ist.
  10. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmaterial Polypropylen (PP) ist.
  11. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke zumindest des Mantels (2) etwa 1,0 mm oder weniger beträgt.
  12. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an einem trägerplattenseitigen Längsrand (15) oder Querrand (16), vorzugsweise an einem Längsrand (15), des Mantels (2) ein Scharnierteil eines Scharniers (17) für den Deckel (7) angeformt und der Deckel (7) mittels eines entsprechenden Scharniergegenteils des Scharniers (17) schwenkbar angelenkt ist.
  13. Verpackungsbox nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (7) mit dem Mantel (2) einstückig aus Kunststoffmaterial hergestellt, insbesondere gespritzt ist und daß das Scharnier (17) als Filmscharnier ausgeführt ist.
  14. Verpackungsbox nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier (17), aus mehreren, insbesondere drei Einzelscharnieren (17a, b, c) besteht, die über die Länge des trägerplattenseitigen Längsrandes (15) oder Querrandes (16) des Mantels (2) verteilt angeordnet sind.
  15. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier (17) eine Schwenkbegrenzung, insbesondere auf einen Öffnungswinkel von etwa 100°, aufweist.
  16. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier (17), insbesondere Filmscharnier, des Deckels (7) selbstöffnend ausgebildet ist.
  17. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß an dem dem Scharnier (17) gegenüberliegenden Längsrand (15) oder Querrand (16) zwischen dem Deckel (7) und dem Mantel (2) eine Rastverbindung (18) vorgesehen ist.
  18. Verpackungsbox nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastverbindung (18) als mit Einhandbetätigung öffenbare Mechanik ausgeführt ist.
  19. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (1) an den trägerplattenseitigen Längs- und Querrändern (15, 16) eine umlaufende Dichtungsstufe (19) für den Rand des Deckels (7) aufweist.
  20. Verpackungsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (6) und der Deckel (7) auf ihrer Fläche mit zueinander korrespondierend angeordneten und ausgebildeten Formschlußstrukturen (20) versehen sind.
DE10361167A 2003-12-22 2003-12-22 Verpackungsbox für Laborgegenstände Withdrawn DE10361167A1 (de)

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DE10361167A DE10361167A1 (de) 2003-12-22 2003-12-22 Verpackungsbox für Laborgegenstände

Publications (1)

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DE10361167A1 true DE10361167A1 (de) 2005-07-28

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