-
Die
Erfindung betrifft eine Verpackungsbox für Laborgegenstände mit
den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1. Laborgegenstände der
hier betroffenen Art sind insbesondere rasterförmig angeordnete Laborgegenstände wie
Pipettenspitzen und Reaktionsgefäße.
-
Verpackungsboxen
für Laborgegenstände der
in Rede stehenden Art, insbesondere also für Pipettenspitzen, sind seit
Jahrzehnten bekannt und millionenfach im Einsatz.
-
Die
Verpackungsbox für
Pipettenspitzen, von der die Erfindung ausgeht (US DES. 271.239)
ist bei Herstellung aus Kunststoffmaterial besonders einfach und
kostengünstig
zu fertigen. Der umgekehrt-wannenförmige Korpus besteht aus einem leicht
konisch geformten Mantel aus Kunststoffmaterial und einer mit Einstecköffnungen
für Pipettenspitzen
versehenen, ebenfalls aus Kunststoff gespritzten Trägerplatte,
die an der Oberseite in den Mantel aus Kunststoffmaterial, diesen
gleichzeitig versteifend, auswechselbar eingesetzt ist. Ein Deckel
aus durchsichtigem Kunststoffmaterial, ebenfalls mit leicht konisch
geformtem Mantel, läßt die auf
der Trägerplatte des
Korpus durch Einstecköffnungen
gehaltenen Pipettenspitzen von außen erkennen.
-
Diese
Verpackungsbox weist innen einen von unten eingelegten Boden auf,
der in den konischen Mantel hineingedrückt und auf einer umlaufenden
Stufe von innen/unten her positioniert und fixiert ist. Durch diese
Anordnung des Bodens im Inneren des Korpus ergibt sich eine hohe
Steifigkeit des Mantels und, bei eingesetzter Trägerplatte, des Korpus insgesamt
durch das so verwirklichte Kastenprofil. Dadurch, daß der Boden
im Inneren des Korpus versenkt ist, steht die Verpackungsbox auf
dem umlaufenden Rand des Korpus sicher und fest.
-
Die
zuvor erläuterte,
bekannte Verpackungsbox für
Pipettenspitzen besteht regelmäßig aus
autoklavierbarem Kunststoffmaterial und ist für mehrfachen Einsatz bestimmt
und geeignet. Dazu wird die Trägerplatte,
sobald alle darin gehaltenen Pipettenspitzen verbraucht sind, gegen
eine Trägerplatte
aus einer Nachfülleinheit
ersetzt. Auch derartige Nachfülleinheiten
sind in verschiedensten Ausführungsformen
bekannt (
EP 0 339 557
A2 ,
US 3,937,322
A ).
-
An
für sich
ist es auf dem Gebiet von Verpackungsboxen der in Rede stehenden
Art überdies
bekannt, einen Deckel einer solchen Verpackungsbox nicht aufsteckbar,
sondern schwenkbar und mit einem Druckverschluß versehen zu gestalten (WO 00/29113
A1).
-
Es
hat sich gezeigt, daß die
eingangs erläuterte,
aus dem Stand der Technik bekannte Verpackungsbox, von der die Erfindung
ausgeht, herstellungstechnisch noch immer einen vergleichsweise hohen
Aufwand verursacht. Insgesamt vier voneinander getrennte Kunststoff-Spritzgußteile müssen gefertigt
werden, nämlich
der Mantel, die Trägerplatte,
der Boden und der Deckel. Bei Einhaltung der erforderlichen Toleranzen,
insbesondere auch unter Berücksichtigung
der Autoklavierbarkeit dieser für Mehrfachnutzung
vorgesehenen Verpackungsbox, sind die Herstellungskosten nach wie
vor erheblich. Nicht zuletzt muß die
Wandstärke
des konisch geformten Mantels des Korpus so groß sein, daß dieser, unter Berücksichtigung
der Versteifungsfunktion des eingelegten Bodens, eine ausreichende
Eigensteifigkeit aufweist und sich insbesondere beim Autoklavieren
nicht verzieht. Das erfordert eine entsprechende Wandstärke des
Kunststoffmaterials.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die zuvor erläuterte,
bekannte Verpackungsbox für Laborgegenstände herstellungstechnisch
weiter zu vereinfachen und insbesondere so zugestalten, daß sie auch
und insbesondere als Einweg-Verpackungsbox kostengünstig Verwendung
finden kann.
-
Die
zuvor aufgezeigte Problemstellung ist bei einer Verpackungsbox mit
den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale
des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
-
Erfindungsgemäß wird die
Trägerplatte
mit dem Mantel des Korpus einstückig
hergestellt, insbesondere gespritzt, so daß der Korpus insgesamt umgekehrt-wannenförmig ausgebildet
ist. Durch diese Maßnahme
gewinnt der Korpus aus Mantel und Trägerplatte bereits von Hause
aus eine hohe Eigensteifigkeit, da bereits so ein einseitig offenes
Kastenprofil einstöckig
verwirk licht ist. Hinzu kommt dann die zusätzliche Versteifungswirkung
des Bodens, der dieses Kastenprofil an der noch offenen Seite vollständig schließt. Das
Resultat sind geringere Wandstärken
für jedenfalls
den Mantel, vorzugsweise auch den Boden und/oder die Trägerplatte.
-
Insgesamt
eignet sich die erfindungsgemäße Verpackungsbox
in besonderer Weise als Einwegbox. Der etwas höhere Materialeinsatz im Vergleich mit
den bekannten Mehrwegboxen wird durch Einsparungen beim Bestücken im
Herstellungsprozeß sowie
beim Handhaben durch den Laboranten kompensiert. Die betriebswirtschaftlichen
Gesamtkosten einer erfindungsgemäß ausgestalteten
Verpackungsbox im Einsatz als Einwegbox können im Ergebnis geringer ausfallen
als bei einem Mehrwegsystem.
-
Will
man die erfindungsgemäße Verpackungsbox
nur als Einwegbox einsetzen, so kann man die Wandstärke des
Kunststoffmaterials an allen Stellen weiter verringern, weil ein
Autoklavieren nicht erforderlich ist. Das bei den hohen Temperaturen
im Autoklaven auftretende Verziehen des Kunststoffmaterials ist
in diesem Fall nicht zu befürchten.
-
Wie
bereits oben erläutert
sind Laborgeräte der
in Rede stehenden Art, für
die die erfindungsgemäße Verpackungsbox
bestimmt und geeignet ist, in erster Linie rasterförmig angeordnete
Laborgeräte und
ganz besonders Pipettenspitzen, aber auch Reaktionsgefäße aus Glas,
Kunststoff oder anderen Materialien.
-
Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und
weiterzubilden. Dazu darf zunächst
insgesamt auf die Unteransprüche
verwiesen werden.
-
Im übrigen werden
bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen, insbesondere soweit
sie Gegenstand der Unteransprüche
sind, unter Bezugnahme auf die Zeichnung nachfolgend näher erläutert. In
der Zeichnung zeigt
-
1 in
perspektivischer Darstellung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Verpackungsbox,
die hier für
Pipettenspitzen eingesetzt wird,
-
2 die
Verpackungsbox aus 1, bereits mit einer Reihe von
Pipettenspitzen bestückt, den
Deckel geöffnet,
-
3 die
Verpackungsbox aus 2 mit geschlossenem Deckel in
einer Draufsicht,
-
4 einen
Schnitt durch den Gegenstand aus 3 entlang
der Linie IV-IV,
-
5 die
Verpackungsbox aus 2 in einer perspektivischen
Ansicht schräg
von unten,
-
6 einen
Schnitt, ausschnittweise, im Bereich eines Filmscharniers, mit dem
der Deckel am Korpus der Verpackungsbox gemäß 5 angelenkt ist.
-
1 läßt zunächst in
Verbindung mit 2 und 4 die grundsätzliche
Gestaltung der erfindungsgemäßen Verpackungsbox
erkennen. Vorgesehen ist zunächst
ein aus Kunststoffmaterial hergestellter Korpus 1 mit einem
umlaufenden, hier und vorzugsweise leicht konisch geformten Mantel 2 und einer
mit Einstecköffnungen 3 für in 2 dargestellte
Pipettenspitzen 4 versehenen Trägerplatte 5. 1, 4 und 5 zeigen
im Zusammenhang ferner einen aus Kunststoffmaterial bestehenden
Boden 6, während
die Figuren insgesamt alle schließlich einen aus Kunststoffmaterial
bestehenden Deckel 7 erkennen lassen.
-
Im
den Ausgangspunkt bildenden Stand der Technik ist der Deckel 7 als
aufsteckbares separates Kunststoffteil ausgeführt. Das kann im Grundsatz auch
bei der erfindungsgemäßen Verpackungsbox der
Fall sein.
-
Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist es nun zunächst
so, daß die
Trägerplatte 5 mit
dem Mantel 2 einstückig
hergestellt, insbesondere einstückig
gespritzt ist. Dadurch ist bereits originär, wie 1 zeigt,
ein umgekehrtwannenförmiger
Korpus 1 geschaffen, der von vornherein eine hohe Eigensteifigkeit
aufweist. Diese wird nicht über
hohe Wandstärke
des Kunststoff materials, sondern über die geometrische Struktur
des Korpus 1, der Mantel 2 und Trägerplatte 5 integriert,
erreicht.
-
1 zeigt
ferner in dem dort dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel,
daß der
Boden 6 mit dem Korpus 1 einstückig hergestellt und an einem
Längsrand 8 oder
Querrand 9 des Mantels 2 über ein Filmscharnier 10 mit
dem Mantel 2 des Korpus 1 verbunden ist. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel
besteht die Verbindung des Bodens 6 mit dem Mantel 2 des
Korpus 1 an einem Längsrand 8.
-
Auf
die zuvor erläuterte
Weise ist der Herstellungsaufwand der erfindungsgemäßen Verpackungsbox
nochmals verringert worden.
-
Im
dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel gilt ferner,
daß das
Filmscharnier 10 aus mehreren, insbesondere drei Einzelscharnieren 10a,
b, c besteht, die über
die Länge
des Längsrandes 8 des
Mantels 2 verteilt angeordnet sind.
-
Die
Fixierung des Bodens 6 im Mantel 2 kann durch
einfaches Eindrücken
und Einklemmen erfolgen. Zweckmäßiger ist
es jedoch, wie dargestellt, daß an
den anderen Längs-
und Querrändern 8, 9 etwa
in Höhe
des Filmscharniers 10 Rastausnehmungen 11 für seitlich
am Boden 6 vorgesehene Rastnasen 12 ausgebildet
sind. Man erkennt im dargestellten Ausführungsbeispiel, insbesondere
in 5, an den Querrändern 9 jeweils eine
Rastausnehmung 11 und an dem dem mit dem Filmscharnier 10 versehenen
Längsrand 8 gegenüberliegenden Längsrand 8 zwei
Rastausnehmungen 11. Dementsprechend erkennt man in 1 am
Boden 6 entsprechende Rastnasen 12.
-
Der
Boden 6 wird also nach dem Herausfallen des Korpus 1 mit
Boden 6 aus dem Spritzwerkzeug eingeklappt und mittels
der Rastnasen 12 in den Rastausnehmungen 11 verrastet.
-
Das
in der Zeichnung dargestellte und insoweit bevorzugte Ausführungsbeispiel
zeigt ferner, daß am
Mantel 2 ein umlaufender, die Längs- und Querränder 8, 9 bildender,
vorzugsweise seitlich vorspringender Sockel 13 ausgebildet ist.
Der Sockel 13 hat eine zusätzliche Versteifungsfunktion
und dient auch als sicherer Abstellrand für die Verpackungsbox.
-
Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist ferner vorgesehen, daß der
Mantel 2 am das Filmscharnier 10 aufweisenden
Längsrand 8 des
Mantels 2 gegenüber
den anderen Längs-
und Querrändern 8, 9 um
ein bestimmtes Maß gekürzt ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist diese Kürzung
dadurch verwirklicht, daß der
Sockel 13 insoweit gekürzt
ist oder ggf. auch gänzlich
fehlt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Sockel 13 hier auf eine schmale Randleiste reduziert,
an der die Einzelscharniere 10a, b, c des Filmscharniers 10 ausgebildet
sind.
-
Grundsätzlich wäre es möglich, den
Boden 6 flächengleich
mit Längs-
und Querrändern 8, 9 des Mantels 2 auszubilden.
Das dargestellte und zuvor beschriebene Ausführungsbeispiel ist jedoch mit dem
dort realisierten, im Mantel 2 versenkten Boden 6 zweckmäßiger, weil
sich dadurch eine zusätzliche Versteifungsfunktion
für den
Korpus 1 mittels des Bodens 6 ergibt. Das ist
etwa so wie auch im den Ausgangspunkt bildenden Stand der Technik
bereits erläutert.
-
Der
gekürzte
Längsrand 8 bzw.
Sockel 13 bietet die zweckmäßige Möglichkeit, im fertigen Zustand
der Verpackungsbox den Boden 6 im übrigen Mantel 2 versenkt
anzuordnen. Dies läßt sieh
beispielsweise aus 4 in der dortigen Schnittdarstellung
gut erkennen.
-
Eingangs
der vorliegenden Beschreibung ist darauf hingewiesen worden, daß es für die Lehre
der Erfindung von großem
Interesse ist, den Materialeinsatz bei der erfindungsgemäßen Verpackungsbox möglichst
weitgehend zu reduzieren, um die Verpackungsbox als Einwegbox einsetzen
zu können.
Die Steifigkeit des Korpus 1 ist insoweit von besonderer Bedeutung.
Sie wird im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel
weiter dadurch erhöht,
daß der
Mantel 2 des Korpus 1 mit von der Trägerplatte 5 zum
Rand 8, 9 verlaufenden, vorzugsweise wellenförmigen Rippen 14 versehen
ist. 3 zeigt die Wellenform der Rippen 14,
die sich insoweit auch im Deckel 7 fortsetzen. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel
gilt dabei, daß der
Sockel 13 die Rippen 14 nicht fortsetzt, sondern
randseitig vorspringend und glatt umlau fend angeordnet und ausgebildet
ist. Dadurch ergibt sich ein glatter und geradliniger Abschluß am unteren
Rand 8, 9 des Mantels 2.
-
Die
durch die Rippen 14 erzielte Versteifung des Mantels 2 erhöht dessen
Knicksteifigkeit, was beispielsweise besonders dann von Bedeutung
ist, wenn die Verpackungsbox mit eingesetzten Pipettenspitzen 4 mittels
einer Mehrkanalpipette, beispielsweise einer Achtkanalpipette, eingesetzt
wird. Die in einem solchen Fall auftretenden Kräfte sind recht erheblich, werden
aber trotz geringer Wandstärke
des Mantels 2 von diesem Mantel 2 eben wegen der
Rippen 14 und der insgesamt gegebenen Verwindungssteifigkeit
der Anordnung gut aufgenommen. Wandstärken im Millimeterbereich,
bis hinunter zu der durch das Füllverhalten
des Spritzgußwerkzeugs
gegebenen Untergrenze sind realisierbar, im übrigen nicht nur für den Mantel 2,
sondern in entsprechendem Umfang auch für die Trägerplatte 5.
-
Zuvor
ist mehrfach darauf hingewiesen worden, daß die Verpackungsbox für Pipettenspitzen, um
die es hier geht, aus Kunststoffmaterial hergestellt, insbesondere
im Spritzgußverfahren
hergestellt ist. Es hat sich gezeigt, daß besonders preiswert und zweckmäßig der
Einsatz von Polypropylen (PP) als Kunststoffmaterial ist. Damit
sind geringe Herstellungskosten verbunden, wobei eine breite Chemikalienbeständigkeit
gegeben ist. Polypropylen ist chemisch inert und durch Bestrahlung
mit Gammastrahlen wirksam sterilisierbar.
-
Unter
Berücksichtigung
des Fließverhaltens des
jeweiligen thermoplastischen Kunststoffes kann man Wandstärken von
etwa 1,0 mm, ggf. bis hinunter zu etwa 0,7 mm erreichen, die in
der Größenordnung der
fließtechnisch
gegebenen Untergrenze liegen.
-
Bislang
ist hinsichtlich der Verpackungsbox für Pipettenspitzen gemäß der Erfindung
im wesentlichen etwas zur besonderen Ausgestaltung von Korpus 1 und
Boden 6 ausgeführt
worden. Das dargestellte und insoweit bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt
jedoch ferner, daß hier
der Deckel 7 nicht als aufsteckbares gesondertes Bauteil
ausgeführt
ist, sondern an einem trägerplattenseitigen
Längsrand 15 oder
Querrand 16, vorzugsweise an einem Längsrand 15, des Mantels 2 ein
Scharnierteil eines Scharniers 17 für den Deckel 7 angeformt
und der Deckel 7 mittels eines entsprechenden Scharniergegenteils des Scharniers 17 schwenkbar
angelenkt ist. Grundsätzlich
kann das Scharnier 17, das im dargestellten Ausführungsbeispiel
dreifach beabstandet vorhanden ist, tatsächlich zweiteilig gestaltet
sein. Dann würde
der Deckel 7 in einem gesonderten Spritzwerkzeug gespritzt
und anschließend
mit dem Korpus 1 zusammengesetzt.
-
Das
dargestellte und insoweit bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt jedoch,
daß hier
der Deckel 7 mit dem Korpus 1 einstückig aus
Kunststoffmaterial hergestellt ist und daß das Scharnier 17 einstückig als
Filmscharnier ausgeführt
ist. Wie bereits erläutert
besteht hier das Scharnier 17, insbesondere ausgeführt als
Filmscharnier, aus mehreren, insbesondere drei Einzelscharnieren 17a,
b, c, die über
die Länge
des oberen Längsrandes 15 verteilt
angeordnet sind.
-
Aus
dem Stand der Technik sind Scharnierkonstruktionen umfangreich bekannt.
Eingangs bereits erläutert
worden ist der Stand der Technik aus der WO 00/29113 A1. Dort kann
man entsprechende Scharnierkonstruktionen für eine mehrteilige Verpackungsbox
entnehmen.
-
Die
Ausführung
von Scharnieren der in Rede stehenden Art für Kunststoffteile als Filmscharnier
ergibt sich beispielsweise aus der
US 5,145,646 A , deren Offenbarungsgehalt insoweit
auch durch Bezugnahme zum Offenbarungsgehalt der vorliegenden Patentanmeldung
gemacht wird. Hier zeigt sich ein als Filmscharnier ausgeführtes Scharnier
17 von Kunststoffteilen,
das in besonders bevorzugter Weise eine Schwenkbegrenzung, insbesondere
auf einen Öffnungswinkel
von etwa 100°,
aufweist. Es handelt sich hier um eine besondere zweischenklige
Konstruktion, die zu dieser Schwenkbegrenzung führt.
-
Ferner
ist es auch bei der Lehre der vorliegenden Erfindung zweckmäßig, daß das Scharnier
17,
insbesondere Filmscharnier, des Deckels
7 selbstöffnend ausgebildet
ist. Interessant ist insoweit die
DE 196 45 892 C2 , die erläutert, daß in Folge der inneren Materialkräfte ein
Filmscharnier in thermoplastischem Kunststoff bereits von sich aus
die Rückstellfunktion
hat, die zum Selbstöffnen
des Deckels
7 führen
kann. Das ist von einer Schwenkbegrenzung zunächst gänzlich unabhängig.
-
Die
zuvor erläuterte
Gestaltung des Scharniers 17, insbesondere in seiner Ausgestaltung
als Filmscharnier bei einstückiger
Ausbildung des Deckels 7 mit dem Korpus 1, hat
zur Folge, daß man einhändig auf
den Rand des Deckels 7 drückt und dann der Deckel 7 selbständig aufspringt
und durch die Rückstellfunktion
des als Filmscharnier ausgeführten
Scharniers 17 in der gewünschten Öffnungsstellung gehalten wird.
die die Pipettenspitzen 4 in der Trägerplatte 5 gut zugänglich macht.
Die Schwenkbegrenzung, die zuvor angesprochen worden ist, verhindert
dabei, daß beim
erneuten Schließen
des Deckels 7 eine Handhabung vorgenommen werden muß, die eine
zweihändige
Bedienung erfordert. Die beschriebene Neigungslage des Deckels 7 erlaubt
vielmehr auch hier eine Einbandbedienung.
-
Bei
der zuvor erläuterten
Konstruktion ist es besonders zweckmäßig, wenn an dem dem Scharnier 17 gegenüberliegenden
Längsrand 8 oder
Querrand 9 zwischen dem Deckel 7 und dem Korpus 1 eine
Rastverbindung 18 vorgesehen ist.
-
Zweckmäßig ist
es, die Rastverbindung 18 als Verrastung und Zentrierung
zu gestalten mit entsprechender einhändiger Öffnungsmöglichkeit wie beispielsweise
offenbart in der WO 00/29113 A1 oder wie sonst aus der Praxis bekannt.
In der Zeichnung zeigt im übrigen 2 noch
eine Besonderheit dergestalt, daß hier eingezeichnet sind Zentrierlinsen 18' an zwei Querrändern des
Deckels 7, die zu Zentrieröffnungen 18'' an den Querrändern 16 des Korpus 1 korrespondieren.
Diese Konstruktion führt
zu einer weiteren Optimierung des Zusammenwirkens von Deckel 7 und
Korpus 1 im Sinne einer optimalen Verwindungssteifigkeit
der Gesamtanordnung.
-
Das
dargestellte und insoweit bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt schließlich, wie
besonders gut in 2 und 4 zu erkennen
ist, daß der
Korpus 1 an den trägerplattenseitigen
Längs-
und Querrändern 15, 16 eine
umlaufende Dichtungsstufe 19 für den Rand des Deckels 7 aufweist.
Damit ergibt sich ein besonders wirksamer, dichter Verschluß, der die
Verwindungssteifigkeit der Verpackungsbox insgesamt bei geschlossenem
Deckel 7 nochmals erhöht.
Die entsprechend gestaltete Rastverbindung 18 mit Zentrierlinse
führt dazu,
daß die
Dichtungsstufe 19 vom Rand des Deckels 7 stets
sicher und verklemmungsfrei erreicht wird.
-
Insbesondere
dann, wenn der Boden 6 im Mantel 2 des Korpus 1,
wie dargestellt, versenkt angeordnet ist, und wenn der Mantel 2 eine
hinreichende Konizität
aufweist, ist der Deckel 7 in den randseitigen Abmessungen
bereits von selbst so viel kleiner, daß eine Verpackungsbox auf eine
weitere Verpackungsbox gestapelt werden kann und der Sockel 13 dabei
den Deckel 7 randseitig überfaßt. Dadurch ist bereits von
sich aus eine seitliche Fixierung einer Verpackungsbox auf einer
weiteren Verpackungsbox gesichert. Es ist möglich, mehrere Verpackungsboxen
zu Lagerung und Transport aufeinander zu stapeln und beispielsweise
nur noch mit einer vertikal umspannenden Hülle oder einem entsprechenden Klebestreifen
oder Spanngurt zu fixieren.
-
Das
dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel
zeigt im zuvor erläuterten
Zusammenhang noch eine weitere, für sich interessante Maßnahme dergestalt,
daß der
Boden 6 und der Deckel 7 auf ihrer Fläche mit
zueinander korrespondierend angeordneten und ausgebildeten Formschlußstrukturen 20 versehen
sind. Durch diese zusätzliche
Formschlußstrukturen 20,
im dargestellten Ausführungsbeispiel
als kreuzweise verlaufende Sicken ausgeführt, ergibt sich eine zusätzliche
Fixierung zum Zwecke der Stapelbarkeit der Verpackungsboxen.
-
Insgesamt
dürfte
die vorgeschlagene Verpackungsbox insbesondere für Pipettenspitzen als Einwegbox
den gegenüber
Mehrwegboxen geringfügig höheren Materialeinsatz
durch Einsparungen beim Bestücken
im Herstellungsprozeß und
bei der Handhabung im Labor mehr als kompensieren.