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DE10356769A1 - Verpackungsverfahren - Google Patents

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DE10356769A1
DE10356769A1 DE2003156769 DE10356769A DE10356769A1 DE 10356769 A1 DE10356769 A1 DE 10356769A1 DE 2003156769 DE2003156769 DE 2003156769 DE 10356769 A DE10356769 A DE 10356769A DE 10356769 A1 DE10356769 A1 DE 10356769A1
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DE2003156769
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Wolfgang Dr. Barthel
Birgit Dr. Burg
Salvatore Fileccia
Arno Dr. Düffels
Maren Dr. Jekel
Ulf Arno Timmann
Christian Dr. Nitsch
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Henkel AG and Co KGaA
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Henkel AG and Co KGaA
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Priority to PL04765560T priority patent/PL1678037T3/pl
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D65/00Wrappers or flexible covers; Packaging materials of special type or form
    • B65D65/38Packaging materials of special type or form
    • B65D65/46Applications of disintegrable, dissolvable or edible materials
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B9/00Enclosing successive articles, or quantities of material, e.g. liquids or semiliquids, in flat, folded, or tubular webs of flexible sheet material; Subdividing filled flexible tubes to form packages
    • B65B9/02Enclosing successive articles, or quantities of material between opposed webs
    • B65B9/04Enclosing successive articles, or quantities of material between opposed webs one or both webs being formed with pockets for the reception of the articles, or of the quantities of material

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Containers And Plastic Fillers For Packaging (AREA)
  • General Preparation And Processing Of Foods (AREA)

Abstract

Verfahren zur Herstellung eines Mittels mit wasserlöslicher Verpackung, umfassend die Schritte: DOLLAR A a) Verformen eines wasserlöslichen Materials unter Ausbildung eines Behälters; DOLLAR A b) Befüllen des Behälters mit einem Füllgut, ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel; DOLLAR A c) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den befüllten Behälter; DOLLAR A d) Versiegeln des befüllten Behälters; DOLLAR A e) Konfektionierung des versiegelten und befüllten Behälters, DOLLAR A dadurch gekennzeichnet, daß im Verlauf des Verfahrens in dem befüllten Behälter ein Unterdruck erzeugt wird, wobei zur Erzeugung dieses Unterdrucks die zwischen dem Füllgut und der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn befindliche Luft wenigstens anteilsweise durch Öffnungen in der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn entweicht, ermöglichen die Herstellung kompakter Dosiereinheiten mit verringertem Volumen und verbesserter Optik und Haptik.

Description

  • Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein Verpackungsverfahren für Konsumgüter. Insbesondere offenbart diese Anmeldung Verfahren zur Verpackung von Konsumgütern mit wasserlöslichen Verpackungsmaterialien. Das beschriebene Verfahren eignet sich beispielsweise für die Verpackung von Füllgütern aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel.
  • Die Verpackung von Wirkstoffen in wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Verpackungsmaterialien ist im Stand der Technik insbesondere für Wirkstoffe aus dem Bereich der Wasch- oder Reinigungsmittel dokumentiert. Zur Herstellung und räumlichen Ausgestaltung wasserlöslicher Verpackungen stehen dem Fachmann dabei eine Reihe unterschiedlicher Verfahren zur Verfügung. Zu diesen Verfahren zählen u. a. das Flaschenblasen, der Spritzguß sowie unterschiedliche Tiefziehverfahren. Gegenüber tablettierten Angebotsformen zeichnen sich die nach diesen Verfahren hergestellten Mittel zwar in der Regel durch verbesserte Auflösungseigenschaften aus, gleichzeitig ist das Volumen dieser Mittel pro Dosiereinheit auf Grund der fehlenden Kompaktierung jedoch größer als das Volumen in ihrer Leistung vergleichbarer Tabletten. Durch dieses vergrößerte Volumen ergeben sich jedoch Probleme bei der Dosierung dieser Mittel, insbesondere bei der Dosierung von Wasch- oder Reinigungsmittel über das Dosierfach von Waschmaschinen oder Geschirrspülmaschinen. Einhergehend mit diesem vergrößerten Volumen zeichnen sich insbesondere die mittels Tiefziehverfahren hergestellten verpackten Mittel durch eine unattraktive Optik und Haptik aus. Die Beutel sind schlaft und nicht formstabil; das Verpackungsmaterial zeigt für das bloße Auge sichtbare Falten und Verwerfungen. Zur Lösung dieses Problems offenbart die WO 02/16206 (Reckitt Benckiser) ein Verfahren zur Herstellung aufgeblasener, wasserlöslicher Behälter, bei welchem die verpackten Inhaltsstoffe wenigstens eine Substanz umfassen, welche nach dem Verschließen des Beutels ein Gas freisetzt und so den Innendruck des Beutels erhöht. Ein solches Verfahren hat den Nachteil, daß die verpackten Mittel mindestens eine derartige Gas freisetzende Substanz enthalten müssen und bei einer Beschädigung des Behälters ihre vorteilhafte Optik und Haptik innerhalb kurzer Zeit verlieren. Schließlich wird bei diesen Mitteln ein nicht unerheblicher Teil des Volumens einer Dosiereinheit von einem Gas oder Gasgemisch eingenommen.
  • Aufgabe der vorliegenden Anmeldung war daher die Bereitstellung eines Verfahrens zur Verpackung von Konsumgütern aus dem Bereich der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel mit wasserlöslichen Verpackungsmaterialien, welches die Herstellung verpackter Mittel mit minimiertem Volumen ermöglicht. Die resultierenden Mittel sollten weiterhin ein für den Verbraucher attraktives Erscheinungsbild bieten und sollten insbesondere prall gefüllt und formstabil sein.
  • Es wurde nun festgestellt, daß sich diese Aufgaben durch ein Verfahren zur Herstellung wasserlöslicher Behältnisse gelöst werden können, bei welchem in den wasserlöslichen Behältnisse im Verlaufe des Herstellverfahrens ein Unterdruck erzeugt wird.
  • Verfahren zur Herstellung eines Mittels mit wasserlöslicher Verpackung, umfassend die Schritte:
    • a) Verformen eines wasserlöslichen Materials unter Ausbildung eines Behälters;
    • b) Befüllen des Behälters mit einem Füllgut, ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • c) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den befüllten Behälter;
    • d) Versiegeln des befüllten Behälters;
    • e) Konfektionierung des versiegelten und befüllten Behälters, dadurch gekennzeichnet, daß im Verlauf des Verfahrens in dem befüllten Behälter ein Unterdruck erzeugt wird, wobei zur Erzeugung dieses Unterdrucks die zwischen dem Füllgut und der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn befindliche Luft wenigstens anteilsweise durch Öffnungen in der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn entweicht.
  • Als „Konfektionierung" werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung beispielsweise die Versiegelung Aufnahmekammern und/oder die Vereinzelung der Aufnahmekammern bezeichnet.
  • Zur Erzeugung des benötigten Unterdrucks in dem erfindungsgemäßen Verfahren eignen sich alle dem Fachmann für diese Zwecke bekannten Pumpen, insbesondere bevorzugt werden die für ein Grobvakuum einsetzbaren Wasserstrahl-, Flüssigkeitsdampfstrahl-, Wasserring- u. Kolben-Pumpen. Bevorzugt eingesetzt werden können aber beispielsweise auch Drehschieber-, Sperrschieber-, Trochoiden- und Sorptions-Pumpen sowie sogenannte Rootsgebläse und Kryopumpen. Zur Einstellung eines Feinvakuums sind Drehschieber-Pumpen, Diffusionspumpen, Rootsgebläse, Verdränger-, Turbomolekular-, Sorptions-, Ionengetter-Pumpen (Getter) bevorzugt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens beträgt der erzeugte Unterdruck in dieser bevorzugten Verfahrensvariante zwischen –100 und –1013 mbar, vorzugsweise zwischen –200 und –1013 mbar, besonders bevorzugt zwischen –400 und –1013 mbar und insbesondere zwischen –800 und –1013 mbar.
  • In einer ersten bevorzugten Verfahrensvariante wird der Unterdruck in dem befüllten Behälter nach dem Aufbringen der wasserlöslichen Folienbahn auf den befüllten Behälter in Schritt c) und vor dem Versiegeln in Schritt d) erzeugt.
  • In einer weiteren bevorzugten Verfahrensvariante wird der Unterdruck in dem befüllten Behälter nach dem Versiegeln in Schritt d) und vor dem Konfektionieren in Schritt e) erzeugt.
  • Besonders bevorzugt sind erfindungsgemäße Verfahren, bei denen der Unterdruck sowohl in dem befüllten Behältern, also unterhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn, als auch außerhalb des befüllten Behälters, oberhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn erzeugt wird. Eine solche besonders vorteilhafte Verfahrensführung ist beispielsweise dadurch zu realisieren, daß das unter Ausbildung eines Behälters verformte wasserlösliche Material mit einem Mittel befüllt und diese Füllung anschließend durch Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn abgedeckt wird. Der befüllte und abgedeckte Behälter wird anschließend in eine Unterdruckkammer verbracht. Aufgrund der in der in der aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn befindlichen Öffnungen, wird bei Anlegen eines Vakuums an die Unterdruckkammer sowohl in dem befüllten Behältern, also unterhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn, als auch außerhalb des befüllten Behälters, oberhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn erzeugt, da die unterhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn befindliche Luft durch diese Öffnungen in den Raum oberhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn gelangt und von dort durch das angelegte Vakuum aus der Unterdruckkammer entfernt wird. In einem nachfolgenden Verfahrensschritt wird die in Schritt c) aufgebrachte Folienbahn mit dem befüllten Behälter derart versiegelt, daß der Behälter allseits verschlossen wird und insbesondere keine Luft mehr durch die Öffnungen der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn in den Behälter gelangen kann. Wird dann der versiegelte Behälter aus der Unterdruckkammer entfernt, bewirkt der von außen auf den Behälter einwirkende Atmosphärendruck, daß sich die Außenwände des Behälters, insbesondere die in Schritt c) aufgebrachte Folienbahn eng an das Füllgut anlegt.
  • Ein weiterer bevorzugter Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist daher ein Verfahren umfassend die Schritte:
    • a) Verformen eines wasserlöslichen Materials unter Ausbildung eines Behälters;
    • b) Befüllen des Behälters mit einem Füllgut, ausgewählt aus der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • c) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den befüllten Behälter;
    • d) Verbringen des mit der Folienbahn abgedeckten Behälters in eine Unterdruckkammer und Ausbildung eines Unterdrucks in dieser Kammer;
    • e) Versiegeln des befüllten Behälters;
    • f) Entlasten des Unterdrucks in der Unterdruckkammer;
    • g) Konfektionierung des versiegelten und befüllten Behälters.
    dadurch gekennzeichnet, daß durch die Ausbildung eines Unterdrucks in Schritt d) sowohl in dem befüllten Behälter, also unterhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn, als auch außerhalb des befüllten Behälters, oberhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn ein Unterdruck erzeugt wird, wobei die zwischen dem Füllgut und der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn befindliche Luft wenigstens anteilsweise durch Öffnungen in der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn entweicht.
  • Diese besonders bevorzugte Verfahrensvariante ermöglicht die Herstellung kompakter und formstabiler Portionspackungen mit geringem Volumen. Bei der Versiegelung des Behälters in Schritt e) wird der Behälter vorzugsweise allseits vollständig verschlossen. Die Versiegelung kann dabei auf verschiedene Weise erfolgen. Besonders bevorzugt werden Heißsiegelverfahren. Bei der Versiegelung ist es insbesondere bevorzugt, daß die Öffnungen der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn durch den Siegelprozeß verschlossen, das heißt verschweißt werden, oder durch die Siegelnaht vom Innenraum des Behälters abgetrennt werden. Im letzteren Fall befinden sich die Öffnungen nach der Versiegelung außerhalb der Siegelnaht und können zusammen mit dem umgebenden Folienmaterial beispielsweise im Rahmen der Konfektionierung bei der Vereinzelung abgetrennt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der zuvor beschriebenen Verfahrensvariante wird der Behälter in Schritt b) nur teilweise befüllt. Bevorzugt werden hierbei Verfahren, bei denen der Füllgrad des Behälters nach der Befüllung zwischen 10 und 95 Vol.-%, vorzugsweise zwischen 20 und 90 Vol.-% und insbesondere zwischen 40 und 80 Vol.-% beträgt. Nach dem Entlasten des Unterdrucks in Schritt wird die wasserlösliche Folienbahn aufgrund des einwirkenden Atmosphärendrucks in den Behälter gedrückt und legt sich dort eng an das Füllgut an. Auf diese Weise entsteht in dem Behälter eine erste abgetrennte Aufnahmekammer im Bodenbereich des Behälters, über der sich das in Schritt b) unbefüllte Restvolumen des wasserlöslichen Behälters aus Schritt a) befindet und auf die in einem weiteren Füllvorgang ein zweites Füllgut eingefüllt werden kann. Dieses zweite Füllgut kann dann erneut mit einer Siegelfolien abgedeckt und versiegelt werden. Die resultierenden Produkte zeichnen sich durch eine 2-Phasen Optik aus, wobei die beiden gebildeten Kammern durch die in Schritt c) aufgebrachte wasserlösliche Folienbahn voneinander getrennt werden. Wird durch die zweite Befüllung der in Schritt a) gebildete wasserlösliche Behälter erneut nur teilweise befüllt und erfolgt die zweite Versiegelung erneut in einer Unterdruckkammer nach dem vorbeschriebenen Verfahren, so lassen sich durch das erfindungsgemäße Verfahren kompakte Mittel mit 3-Phasen Optik und drei voneinander getrennten Aufnahmekammern herstellen. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist daher ein Verfahren, umfassend die Schritte:
    • a) Verformen eines wasserlöslichen Materials unter Ausbildung eines Behälters;
    • b) Teilweises Befüllen des Behälters mit einem Füllgut, ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • c) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den teilweise befüllten Behälter;
    • d) Verbringen des mit der Folienbahn abgedeckten Behälters in eine Unterdruckkammer und Ausbildung eines Unterdrucks in dieser Kammer;
    • e) Versiegeln des teilweise befüllten Behälters;
    • f) Entlasten des Unterdrucks in der Unterdruckkammer unter Ausbildung einer ersten befüllten abgetrennten Aufnahmekammer sowie einer oberhalb dieser Aufnahmekammer befindlichen zweiten unbefüllten Aufnahmekammer, welche im wesentlichen dem nicht befüllten Restvolumen des in Schritt a) gebildeten Behälters entspricht;
    • g) Wenigstens anteilsweises Befüllen dieses Restvolumens mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • h) Optionales Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den wenigstens anteilsweise befüllten Behälter;
    • i) Konfektionierung des versiegelten und befüllten Behälters,
    dadurch gekennzeichnet, daß durch die Ausbildung eines Unterdrucks in Schritt d) sowohl in dem befüllten Behälter, also unterhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn, als auch außerhalb des befüllten Behälters, oberhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn ein Unterdruck erzeugt wird, wobei die zwischen dem Füllgut und der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn befindliche Luft wenigstens anteilsweise durch Öffnungen in der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn entweicht.
  • Bei den Produkten dieses Verfahrens handelt es sich um kompakte, portionierte Mittelportionen mit einer getrennten Aufnahmekammer, sowie einer befüllten Mulde, welche nicht nach allen Seiten von wasserlöslichem Material umgeben ist. Wird in Schritt h) eine wasserlösliche Folienbahn aufgebracht, so handelt es sich bei dem Verfahrensprodukt um eine kompakte, portionierte Mittelportion mit zwei voneinander getrennten Aufnahmekammern.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform dieses Verfahrens werden im Anschluß an Schritt h) und vor der Konfektionierung die Schritte d) bis f), vorzugsweise jedoch die Schritte d) bis g) und insbesondere die Schritt d) bis h) wiederholt. Mit anderen Worten werden in der vorliegenden Anmeldung Verfahren, umfassend die Schritte:
    • a) Verformen eines wasserlöslichen Materials unter Ausbildung eines Behälters;
    • b) Teilweises Befüllen des Behälters mit einem Füllgut, ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • c) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den teilweise befüllten Behälter;
    • d) Verbringen des mit der Folienbahn abgedeckten Behälters in eine Unterdruckkammer und Ausbildung eines Unterdrucks in dieser Kammer;
    • e) Versiegeln des teilweise befüllten Behälters;
    • f) Entlasten des Unterdrucks in der Unterdruckkammer unter Ausbildung einer ersten befüllten abgetrennten Aufnahmekammer sowie einer oberhalb dieser Aufnahmekammer befindlichen zweiten unbefüllten Aufnahmekammer, welche im wesentlichen dem nicht befüllten Restvolumen des in Schritt a) gebildeten Behälters entspricht;
    • g) Befüllen dieses Restvolumens mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • h) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den wenigstens anteilsweise befüllten Behälter;
    • i) Verbringen des mit der Folienbahn abgedeckten Behälters in eine Unterdruckkammer und Ausbildung eines Unterdrucks in dieser Kammer;
    • j) Versiegeln des teilweise befüllten Behälters;
    • k) Entlasten des Unterdrucks in der Unterdruckkammer unter Ausbildung einer ersten befüllten abgetrennten Aufnahmekammer sowie einer oberhalb dieser Aufnahmekammer befindlichen abgetrennten, befüllten zweiten Aufnahmekammer;
    • l) Konfektionierung des versiegelten und befüllten Behälters,
    dadurch gekennzeichnet, daß durch die Ausbildung eines Unterdrucks in den Schritten d) und i) sowohl in dem befüllten Behälter, also unterhalb der in Schritt c) bzw. Schritt h) aufgebrachten Folienbahn, als auch außerhalb des befüllten Behälters, oberhalb der in Schritt c) bzw. in Schritt h) aufgebrachten Folienbahn ein Unterdruck erzeugt wird, wobei die zwischen dem Füllgut und der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn befindliche Luft wenigstens anteilsweise durch Öffnungen in der in Schritt c) bzw. in Schritt h) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn entweicht, besonders bevorzugt.
  • Bei den Produkten dieses Verfahrens handelt es sich um kompakte, portionierte Mittelportionen mit zwei voneinander getrennten Aufnahmekammern.
  • Bevorzugter Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist damit weiterhin ein Verfahren, umfassend die Schritte:
    • a) Verformen eines wasserlöslichen Materials unter Ausbildung eines Behälters;
    • b) Teilweises Befüllen des Behälters mit einem Füllgut, ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • c) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den teilweise befüllten Behälter;
    • d) Verbringen des mit der Folienbahn abgedeckten Behälters in eine Unterdruckkammer und Ausbildung eines Unterdrucks in dieser Kammer;
    • e) Versiegeln des teilweise befüllten Behälters;
    • f) Entlasten des Unterdrucks in der Unterdruckkammer unter Ausbildung einer ersten befüllten abgetrennten Aufnahmekammer sowie einer oberhalb dieser Aufnahmekammer befindlichen befüllten zweiten Aufnahmekammer, welche im wesentlichen des nicht befüllten Restvolumen des in Schritt a) gebildeten Behälters entspricht;
    • g) Wenigstens anteilsweises Befüllen dieses Restvolumens mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • h) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den wenigstens anteilsweise befüllten Behälter;
    • i) Verbringen des mit der Folienbahn abgedeckten Behälters in eine Unterdruckkammer und Ausbildung eines Unterdrucks in dieser Kammer;
    • j) Versiegeln des teilweise befüllten Behälters;
    • k) Entlasten des Unterdrucks in der Unterdruckkammer unter Ausbildung einer ersten befüllten abgetrennten Aufnahmekammer sowie einer oberhalb dieser Aufnahmekammer befindlichen abgetrennten, befüllten zweiten Aufnahmekammer, und einer oberhalb dieser befüllten zweiten Aufnahmekammer befindlichen unbefüllten dritten Aufnahmekammer, welche im wesentlichen dem nicht befüllten Restvolumen des in Schritt a) gebildeten Behälters entspricht;
    • l) Wenigstens anteilsweises Befüllen dieses Restvolumens mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • m) Konfektionierung des versiegelten und befüllten Behälters,
    dadurch gekennzeichnet, daß durch die Ausbildung eines Unterdrucks in den Schritten d) und i) sowohl in dem befüllten Behälter, also unterhalb der in Schritt c) bzw. Schritt h) aufgebrachten Folienbahn, als auch außerhalb des befüllten Behälters, oberhalb der in Schritt c) bzw. in Schritt h) aufgebrachten Folienbahn ein Unterdruck erzeugt wird, wobei die zwischen dem Füllgut und der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn befindliche Luft wenigstens anteilsweise durch Öffnungen in der in Schritt c) bzw. in Schritt h) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn entweicht. Bei den Produkten dieses Verfahrens handelt es sich um kompakte, portionierte Mittelportionen mit zwei voneinander getrennten Aufnahmekammern sowie einer befüllten Mulde, wobei die Muldenfüllung nicht zu allen Seiten von einem wasserlöslichen Material umgeben ist.
  • Ein weiterer bevorzugter Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist schließlich ein Verfahren, umfassend die Schritte:
    • a) Verformen eines wasserlöslichen Materials unter Ausbildung eines Behälters;
    • b) Teilweises Befüllen des Behälters mit einem Füllgut, ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • c) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den teilweise befüllten Behälter;
    • d) Verbringen des mit der Folienbahn abgedeckten Behälters in eine Unterdruckkammer und Ausbildung eines Unterdrucks in dieser Kammer;
    • e) Versiegeln des teilweise befüllten Behälters;
    • f) Entlasten des Unterdrucks in der Unterdruckkammer unter Ausbildung einer ersten befüllten abgetrennten Aufnahmekammer sowie einer oberhalb dieser Aufnahmekammer befindlichen befüllten zweiten Aufnahmekammer, welche im wesentlichen des nicht befüllten Restvolumen des in Schritt a) gebildeten Behälters entspricht;
    • g) Wenigstens anteilsweises Befüllen dieses Restvolumens mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • h) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den wenigstens anteilsweise befüllten Behälter;
    • i) Verbringen des mit der Folienbahn abgedeckten Behälters in eine Unterdruckkammer und Ausbildung eines Unterdrucks in dieser Kammer;
    • j) Versiegeln des teilweise befüllten Behälters;
    • k) Entlasten des Unterdrucks in der Unterdruckkammer unter Ausbildung einer ersten befüllten abgetrennten Aufnahmekammer sowie einer oberhalb dieser Aufnahmekammer befindlichen abgetrennten, befüllten zweiten Aufnahmekammer, und einer oberhalb dieser befüllten zweiten Aufnahmekammer befindlichen unbefüllten dritten Aufnahmekammer, welche im wesentlichen dem nicht befüllten Restvolumen des in Schritt a) gebildeten Behälters entspricht;
    • l) Wenigstens anteilsweises Befüllen dieses Restvolumens mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel;
    • m) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den wenigstens anteilsweise befüllten Behälter;
    • n) Konfektionierung des versiegelten und befüllten Behälters,
    dadurch gekennzeichnet, daß durch die Ausbildung eines Unterdrucks in den Schritten d) und i) sowohl in dem befüllten Behälter, also unterhalb der in Schritt c) bzw. Schritt h) aufgebrachten Folienbahn, als auch außerhalb des befüllten Behälters, oberhalb der in Schritt c) bzw. in Schritt h) aufgebrachten Folienbahn ein Unterdruck erzeugt wird, wobei die zwischen dem Füllgut und der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn befindliche Luft wenigstens anteilsweise durch Öffnungen in der in Schritt c) bzw. in Schritt h) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn entweicht. Bei den Produkten dieses Verfahrens handelt es sich um kompakte, portionierte Mittelportionen mit drei voneinander getrennten Aufnahmekammern.
  • Bei den zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren und seinen vorteilhaften Variationen ist es besonders bevorzugt, wenn die gesamte zwischen dem Füllgut und der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn befindliche Luft durch Öffnungen in der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn entweicht.
  • Bei den zuvor beschriebenen Verfahren ist es weiterhin besonders bevorzugt, die in Schritt a) gebildeten Behälter nach dem Verbringen in die Unterdruckkammer in ihrer räumlichen Form zu stabilisieren um eine Kollaps des Behälters durch den zwischen Füllgut und wasserlöslicher Folienbahn erzeugten Unterdruck zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Verfahren, bei denen die im Schritt a) hergestellten Behälter eine Wanddicke unterhalb 800 μm, bevorzugt unterhalb 600 μm, besonders bevorzugt unterhalb 400 μm und insbesondere unterhalb 200 μm aufweisen. Diese Vorraussetzungen treffen beispielsweise für solche erfindungsgemäßen Verfahren zu, bei denen die Verformung des wasserlöslichen Materials in Schritt a) durch Tiefziehen einer wasserlöslichen Folienbahn erfolgt. In diesen Verfahren ist es insbesondere bevorzugt, die Behälter während der Einwirkung des in der Unterdruckkammer erzeugten Unterdrucks durch eine Unterstützungsform von unten zu halten. Besonders bevorzugt ist es, als Unterstützungsform die beim Tiefziehen der Behälter eingesetzten Tiefziehmatrizen oder mit diesen Matrizen vergleichbare oder mit diesen Matrizen identische Matrizen einzusetzen. Insbesondere ist es bevorzugt, zwischen der Unterstützungsform und dem Behälter zur Stabilisierung des Behälters in der Unterdruckkammer einen zweiten Unterdruck zu erzeugen. Dieser zweite Unterdruck beträgt vorzugsweise zwischen –100 und –1013 mbar, vorzugsweise zwischen –200 und –1013 mbar, besonders bevorzugt zwischen –400 und –1013 mbar und insbesondere zwischen –800 und –1013 mbar. Es ist insbesondere bevorzugt, daß dieser zwischen der Unterstützungsform und dem Behälter ausgebildete zweite Unterdruck in seinem Betrag höher ist als der in der Unterdruckkammer ausgebildete Unterdruck.
  • Das Verformen des wasserlöslichen Materials in Schritt a) des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt vorzugsweise durch Spritzgießen oder Gießen oder Tiefziehen.
  • „Spritzgießen" bezeichnet das Umformen einer Formmasse derart, daß die in einem Massezylinder für mehr als einen Spritzgießvorgang enthaltene Masse unter Wärmeeinwirkung plastisch erweicht und unter Druck durch eine Düse in den Hohlraum eines vorher geschlossenen Werkzeuges einfließt. Das Verfahren wird hauptsächlich bei nicht härtbaren Formmassen angewendet, die im Werkzeug durch Abkühlen erstarren. Der Spritzguß ist ein sehr wirtschaftliches modernes Verfahren zur Herstellung spanlos geformter Gegenstände und eignet sich besonders für die automatisierte Massenfertigung. Im praktischen Betrieb erwärmt man die thermoplastische Formmassen (Pulver, Körner, Würfel, Pasten u. a.) bis zur Verflüssigung (bis 180°C) und spritzt sie dann unter hohem Druck (bis 140 MPa) in geschlossene, zweiteilige, das heißt aus Gesenk (früher Matrize) und Kern (früher Patrize) bestehende, vorzugsweise wassergekühlte Hohlformen, wo sie abkühlen und erstarren. Einsetzbar sind Kolben- und Schneckenspritzgußmaschinen.
  • Als „Tiefziehen" werden dabei Verfahren bezeichnet, bei denen ein Folienmaterial durch Druckeinwirkung unter Ausbildung einer Mulde oder Aufnahmekammer verformt wird. Die Druckeinwirkung kann dabei beispielsweise durch Einwirkung eines Stempels, durch Einwirkung von Druckluft und/oder durch Einwirkung eines Unterdrucks erfolgen. Die Druckeinwirkung kann durch zwei Teile eines Werkzeugs erfolgen, welche sich wie Positiv und Negativ zueinander verhalten und einen zwischen diese Werkzeuge verbrachten Film beim Zusammendrücken verformen. Als Druckkraft eignet sich jedoch auch das Eigengewicht einer auf die Oberseite der Folie verbrachten Aktivsubstanz. Bevorzugt erfolgt die Verformung in eine Matrizenform, welche die endgültige Raumform der resultierenden Mulde oder Aufnahmekammer vorgibt und die reproduzierbare, Herstellung definierter Raumformen ermöglicht. Besonders bevorzugt werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung Verfahren, bei denen das Folienmaterial durch Einwirkung eines Unterdrucks in die Mulde einer Tiefziehmatrize eingeformt wird. Das tiefgezogene Folienmaterial wird nach dem Tiefziehen vorzugsweise durch Einsatz eines Unterdrucks in ihrer durch den Tiefziehvorgang erzielten Raumform fixiert. Zur Erzeugung des benötigten Unterdrucks eignen sich alle dem Fachmann für diese Zwecke bekannten Pumpen, insbesondere die für ein Grobvakuum einsetzbaren Wasserstrahl-, Flüssigkeitsdampfstrahl-, Wasserring- u. Kolben-Pumpen. Eingesetzt werden können aber beispielsweise auch Drehschieber-, Sperrschieber-, Trochoiden- und Sorptions-Pumpen. sowie sogenannte Rootsgebläse und Kryopumpen. Zur Einstellung eines Feinvakuums sind insbesondere Drehschieber-Pumpen, Diffusionspumpen, Rootsgebläse, Verdränger-, Turbomolekular-, Sorptions-, Ionengetter-Pumpen (Getter) geeignet.
  • Das eingesetzte Folienmaterial kann vor oder während des Tiefziehens vorbehandelt werden. Eine solche Vorbehandlung umfaßt beispielsweise die Einwirkung von Wärme und/oder Lösungsmittel und/oder die Konditionierung des Folienmaterials durch gegenüber Umgebungsbedingungen veränderte relative Luftfeuchte. Wird das Folienmaterial durch die Einwirkung von Wärme vorbehandelt, so wird dieses Material vorzugsweise für bis zu 5 Sekunden, bevorzugt für 0.001 bis 4 Sekunden, besonders bevorzugt für 0,01 bis 3 Sekunden und insbesondere für 0,02 bis 2 Sekunden auf Temperaturen oberhalb 60°C, vorzugsweise oberhalb 80°C, besonders bevorzugt zwischen 100 und 120°C und insbesondere auf Temperaturen zwischen 105 und 115°C erwärmt. Zur Abführung dieser Wärme, ist es bevorzugt die eingesetzten Matrizen und die in diesen Matrizen befindlichen Aufnahmemulden zu kühlen. Die Kühlung erfolgt dabei vorzugsweise auf Temperaturen unterhalb 20°C, bevorzugt unterhalb 15°C, besonders bevorzugt auf Temperaturen zwischen 2 und 14°C und insbesondere auf Temperaturen zwischen 4 und 12°C. Zur Kühlung eignen sich insbesondere Kühlflüssigkeiten, vorzugsweise Wasser, welche in speziellen Kühlleitungen innerhalb der Matrize zirkuliert werden.
  • Das in den Schritten a) und/oder c) des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzte wasserlösliche Material umfaßt vorzugsweise ein wasserlösliches Polymer. Besonders bevorzugt werden dabei insbesondere Folienmaterialien, welche ganz oder teilweise aus Polyvinylalkohol oder einem Celluloseether wie Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC) bestehen.
  • „Polyvinylalkohole" (Kurzzeichen PVAL, gelegentlich auch PVOH) ist dabei die Bezeichnung für Polymere der allgemeinen Struktur [-CH2-CH(OH)-]n die in geringen Anteilen auch Struktureinheiten des Typs [-CH2-CH(OH)-CH(OH)-CH2] enthalten.
  • Handelsübliche Polyvinylalkohole, die als weiß-gelbliche Pulver oder Granulate mit Polymerisationsgraden im Bereich von ca. 100 bis 2500 (Molmassen von ca. 4000 bis 100.000 g/mol) angeboten werden, haben Hydrolysegrade von 98–99 bzw. 87–89 Mol-%, enthalten also noch einen Restgehalt an Acetyl-Gruppen. Charakterisiert werden die Polyvinylalkohole von Seiten der Hersteller durch Angabe des Polymerisationsgrades des Ausgangspolymeren, des Hydrolysegrades, der Verseifungszahl bzw. der Lösungsviskosität.
  • Polyvinylalkohole sind abhängig vom Hydrolysegrad löslich in Wasser und wenigen stark polaren organischen Lösungsmitteln (Formamid, Dimethylformamid, Dimethylsulfoxid); von (chlorierten) Kohlenwasserstoffen, Estern, Fetten und Ölen werden sie nicht angegriffen. Polyvinylalkohole werden als toxikologisch unbedenklich eingestuft und sind biologisch zumindest teilweise abbaubar. Die Wasserlöslichkeit kann man durch Nachbehandlung mit Aldehyden (Acetalisierung), durch Komplexierung mit Ni- oder Cu-Salzen oder durch Behandlung mit Dichromaten, Borsäure od. Borax verringern. Die Beschichtungen aus Polyvinylalkohol sind weitgehend undurchdringlich für Gase wie Sauerstoff, Stickstoff, Helium, Wasserstoff, Kohlendioxid, lassen jedoch Wasserdampf hindurchtreten.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden Verpackungs- bzw. Hüllmaterialien bevorzugt, welche wenigstens anteilsweise einen Polyvinylalkohol umfassen, dessen Hydrolysegrad 70 bis 100 Mol-%, vorzugsweise 80 bis 90 Mol-%, besonders bevorzugt 81 bis 89 Mol-% und insbesondere 82 bis 88 Mol-% beträgt. In einer bevorzugten Ausführungsform besteht das eingesetzte Folienmaterial zu mindestens 20 Gew.-%, besonders bevorzugt zu mindestens 40 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt zu mindestens 60 Gew.-% und insbesondere zu mindestens 80 Gew.-% aus einem Polyvinylalkohol, dessen Hydrolysegrad 70 bis 100 Mol-%, vorzugsweise 80 bis 90 Mol-%, besonders bevorzugt 81 bis 89 Mol-% und insbesondere 82 bis 88 Mol-% beträgt. Vorzugsweise besteht das gesamte eingesetzte Folienmaterial zu mindestens 20 Gew.-%, besonders bevorzugt zu mindestens 40 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt zu mindestens 60 Gew.-% und insbesondere zu mindestens 80 Gew.-% aus einem Polyvinylalkohol, dessen Hydrolysegrad 70 bis 100 Mol-%, vorzugsweise 80 bis 90 Mol-%, besonders bevorzugt 81 bis 89 Mol-% und insbesondere 82 bis 88 Mol-% beträgt.
  • Vorzugsweise werden als Folienmaterialien Polyvinylalkohole eines bestimmten Molekulargewichtsbereichs eingesetzt, wobei erfindungsgemäß bevorzugt ist, daß das Folienmaterial einen Polyvinylalkohol umfaßt, dessen Molekulargewicht im Bereich von 10.000 bis 100.000 gmol–1, vorzugsweise von 11.000 bis 90.000 gmol–1, besonders bevorzugt von 12.000 bis 80.000 gmol–1 und insbesondere von 13.000 bis 70.000 gmol–1 liegt.
  • Der Polymerisationsgrad solcher bevorzugten Polyvinylalkohole liegt zwischen ungefähr 200 bis ungefähr 2100, vorzugsweise zwischen ungefähr 220 bis ungefähr 1890, besonders bevorzugt zwischen ungefähr 240 bis ungefähr 1680 und insbesondere zwischen ungefähr 260 bis ungefähr 1500. Erfindungsgemäß bevorzugt werden Folienmaterialien eingesetzt, die Polyvinylalkohole und/oder PVAL-Copolymere umfaßen, deren durchschnittlicher Polymerisationsgrad zwischen 80 und 700, vorzugsweise zwischen 150 und 400, besonders bevorzugt zwischen 180 bis 300 liegt und/oder deren Molekulargewichtsverhältnis MG(50%) zu MG(90%) zwischen 0,3 und 1, vorzugsweise zwischen 0,4 und 0,8 und insbesondere zwischen 0,45 und 0,6 liegt.
  • Die vorstehend beschriebenen Polyvinylalkohole sind kommerziell breit verfügbar, beispielsweise unter dem Warenzeichen Mowiol® (Clariant). Im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders geeignete Polyvinylalkohole sind beispielsweise Mowiol® 3-83, Mowiol® 4-88, Mowiol® 5-88, Mowiol® 8-88 sowie L648, L734, Mowiflex LPTC 221 ex KSE sowie die Compounds der Firma Texas Polymers wie beispielsweise Vinex 2034.
  • Weitere als Folienmaterial besonders geeignete Polyvinylalkohole sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
    Figure 00130001
  • Weitere als Material für die wasserlösliche oder wasserdispergierbaren Folien geeignete Polyvinylalkohole sind ELVANOL® 51-05, 52-22, 50-42, 85-82, 75-15, T-25, T-66, 90-50 (Warenzeichen der Du Pont), ALCOTEX® 72.5, 78, B72, F80/40, F88/4, F88/26, F88/40, F88/47 (Warenzeichen der Harlow Chemical Co.), Gohsenol® NK-05, A-300, AH-22, C-500, GH-20, GL-03, GM-14L, KA-20, KA-500, KH-20, KP-06, N-300, NH-26, NM11Q, KZ-06 (Warenzeichen der Nippon Gohsei K. K.). Auch geeignet sind ERKOL-Typen von Wacker.
  • Der Wassergehalt bevorzugter PVAL-Verpackungsmaterialien beträgt vorzugsweise weniger als 10 Gew.-%, bevorzugt weniger als 8 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 6 Gew.-% und insbesondere weniger als 4 Gew.-%.
  • Die Wasserlöslichkeit von PVAL kann durch Nachbehandlung mit Aldehyden (Acetalisierung) oder Ketonen (Ketalisierung) verändert werden. Als besonders bevorzugt und aufgrund ihrer ausgesprochen guten Kaltwasserlöslichkeit besonders vorteilhaft haben sich hierbei Polyvinylalkohole herausgestellt, die mit den Aldehyd bzw. Ketogruppen von Sacchariden oder Polysacchariden oder Mischungen hiervon acetalisiert bzw. ketalisiert werden. Als äußerst vorteilhaft einzusetzen sind die Reaktionsprodukte aus PVAL und Stärke.
  • Weiterhin läßt sich die Wasserlöslichkeit durch Komplexierung mit Ni- oder Cu-Salzen oder durch Behandlung mit Dichromaten, Borsäure, Borax verändern und so gezielt auf gewünschte Werte einstellen. Folien aus PVAL sind weitgehend undurchdringlich für Gase wie Sauerstoff, Stickstoff, Helium, Wasserstoff, Kohlendioxid, lassen jedoch Wasserdampf hindurchtreten.
  • Beispiele geeigneter wasserlöslicher PVAL-Folien sind die unter Bezeichnung "SOLUBLON®" von der Firma Syntana Handelsgesellschaft E. Harke GmbH & Co. erhältlichen PVAL-Folien. Deren Löslichkeit in Wasser läßt sich Grad-genau einstellen, und es sind Folien dieser Produktreihe erhältlich, die in allen für die Anwendung relevanten Temperaturbereichen in wäßriger Phase löslich sind.
  • Weitere bevorzugte Folienmaterialien sind dadurch gekennzeichnet, daß sie Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC) umfaßen, welche einen Substitutionsgrad (durchschnittliche Anzahl von Methoxygruppen pro Anhydroglucose-Einheit der Cellulose) von 1,0 bis 2,0, vorzugsweise von 1,4 bis 1,9, und eine molare Substitution (durchschnittliche Anzahl von Hydroxypropoxylgruppen pro Anhydroglucose-Einheit der Cellulose) von 0,1 bis 0,3, vorzugsweise von 0,15 bis 0,25, aufweist.
  • Die Dicke von bevorzugt eingesetztem wasserlöslichem Folienmaterial beträgt vorzugsweise zwischen 15 und 120 μm, bevorzugt zwischen 20 und 100 μm und insbesondere zwischen 25 und 80 μm.
  • Anstelle der wasserlöslichen Folienbahn können in Schritt c) des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie der beschriebenen bevorzugten Verfahrensvarianten selbstverständlich auch Platten oder vorgefertigte Verschlußteile aus wasserlöslichem Material aufgebracht werden.
  • Das tiefgezogene, wasserlösliche Folienmaterial wird in Schritt b) des erfindungsgemäßen Verfahrens befüllt. Die Befüllung kann dabei mit allen dem Fachmann für diesen Zweck bekannten statischen oder bewegten Füllvorrichtungen erfolgen. Zur Erhöhung des Durchsatzes und um eine exakte Befüllung der Aufnahmekammern zu gewährleisten, ist es im Rahmen der vorliegenden Anmeldung jedoch bevorzugt, daß die Befüllung mittels einer beweglichen Füllstation erfolgt, welche sich während eines Füllvorgangs in Transportrichtung der Aufnahmekammern bewegt, und nach Beendigung dieses Füllvorgangs und vor Beginn des nächsten Füllvorgangs an ihre ursprüngliche Position zurückkehrt.
  • Das Füllgut aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel, kann in dem erfindungsgemäßen Verfahren und seinen bevorzugten Varianten in flüssiger oder fester Form eingefüllt werden. Als Flüssigkeiten können neben flüssigen Reinsubstanzen auch Lösungen oder Dispersionen eingesetzt werden. Mit besonderem Vorzug werden Flüssigkeiten verfüllt, deren Viskosität sich nach dem Befüllen auf Grund chemischer oder physikalischer Prozesse verändert. Ganz besonders bevorzugt werden Flüssigkeiten verfüllt, die sich nach dem Befüllen auf Grund chemischer oder physikalischer Prozesse verfestigen. Die eingefüllten Feststoffe können in jeder dem Fachmann bekannten und für derartige Verfahren gebräuchlichen Konfektionsform vorliegen. Bevorzugt werden insbesondere Pulver, Granulate, Extrudate oder Kompaktate. Selbstverständlich können Flüssigkeiten und Feststoffe auch gleichzeitig oder zeitlich versetzt in die Aufnahmekammer verfüllt werden. Besonders bevorzugt werden dabei Verfahren, bei denen in einem ersten Schritt eine erstarrende Flüssigkeit, vorzugsweise eine Schmelze, und in einem nachfolgenden Schritt ein Feststoff, vorzugsweise ein Pulver, ein Granulat oder ein Extrudat, in die Aufnahmekammer gefüllt wird. Hierbei ist es bevorzugt, die Verfüllung des Feststoffes erst nach dem wenigstens anteilsweisen erstarren der Flüssigkeit vorzunehmen.
  • Wie aus den Ausführung weiter oben in der Beschreibung ersichtlich, lassen sich durch das erfindungsgemäße Verfahren neben kompakten Behältern mit einer Kammer auch Behälter mit zwei, drei, vier oder mehr Kammern herstellen. Wie aus den Ausführungen weiterhin ersichtlich ist es für eine erfolgreiche Verfahrensführung dabei gleichgültig ob diese Kammern mit Feststoffen oder Flüssigkeiten befüllt werden. Diese verfahrenstechnische Freiheit zeichnet die erfindungsgemäßen Verfahren vor den Verfahren des Standes der Technik aus. Zur Illustration möglicher Ausgestaltungsformen der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Einkammer-, Zweikammer und Dreikammerprodukte sind in der folgenden Tabelle einige besonders bevorzugte Ausführungsformen aufgelistet. Der Begriff „Phase 1" bezeichnet dabei die erste in dem erfindungsgemäßen Verfahren oder einer seiner bevorzugten Verfahrensvarianten gebildete Aufnahmekammer (Bodenphase)
    Figure 00150001
  • Figure 00160001
  • Die befüllten Aufnahmekammern werden im Anschluß an das Befüllen und Versiegeln konfektioniert. Diese Konfektionierung umfaßt in besonders bevorzugten Verfahrensvarianten beispielsweise die Versiegelung Aufnahmekammern und/oder die Vereinzelung der Aufnahmekammern.
  • Zur Versiegelung wird vorzugsweise eine weitere Verpackungsfolie, vorzugsweise eine wasserlösliche oder wasseridspergierbare Folie, eingesetzt. Diese weitere Verpackungsfolie kann mit der in Schritt a) eingesetzten Folie identisch sein, kann sich von ihr jedoch beispielsweise auch in Zusammensetzung und/oder Dicke unterscheiden. In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens handelt es sich bei der in Schritt c) eingesetzten Folien um eine Folie, welche in ihrer Zusammensetzung der Folie aus Schritt a) gleicht, jedoch eine im Vergleich geringere Dicke aufweist. Zur Versiegelung werden vorzugsweise Folienbahnen eingesetzt. Besonders bevorzugt ist jedoch eine Verfahrensvariante, bei der die Siegelfolie bereits vor dem Versiegeln in Form vorgefertigter Etiketten vorliegt, welche in ihrer Größe auf die Größe der Mulden der Formkörper abgestimmt sind und mittels eines Etikettenauflegers aus einem Vorrat entnommen und auf die Mulden aufgelegt werden. Die Versiegelung erfolgt bevorzugt durch Heißsiegelung (beispielsweise mittels beheizter Werkzeuge oder Lasterstrahl), durch Einwirkung von Lösungsmittel und/oder Klebstoffen oder durch Druck- bzw. Quetschkräfte. Zur Versiegelung kann die Aufnahmekammer in Schritt c) jedoch auch einfach mit einer weiteren Folie bedeckt werden, ohne diese Folie mit der die Aufnahmekammer bildenden Verpackungsfolie dauerhaft zu verbinden.
  • Außer durch ein weiteres Folienmaterial kann die Versiegelung in Schritt c) erfindunggemäß besonders bevorzugter Verfahren beispielsweise auch mittels vorgefertigter Pouches, das heißt befüllter und verschlossener Portionsbeutel, erfolgen. Derartige Portionsbeutel können dabei beispielsweise durch Tiefziehverfahren, Spritzgußverfahren
  • Die Vereinzelung der erfindungsgemäß hergestellten verpackten Mittel kann durch alle dem Fachmann bekannten Verfahren erfolgen. Bevorzugt wird die Vereinzelung durch Schneiden oder Stanzen. Für die Vereinzelung durch Schneiden eignen sich beispielsweise statische oder bewegliche Messer. Bevorzugt werden dabei Messer mit beheizter Klinge eingesetzt. Die Vereinzelung durch Laserstrahlen ist eine weitere bevorzugte Verfahrensvariante.
  • Bei der „Vereinzelung" der befüllten Aufnahmekammern können sowohl einzelne befüllte und versiegelte Kammern, als auch Konfektionseinheiten von zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, elf, zwölf oder mehr Aufnahmekammern erhalten werden. Im Falle von Konfektionseinheiten mit zwei oder mehr Aufnahmekammern, werden diese Konfektionseinheiten vorzugsweise mit Sollbruchstellen zur manuellen Trennung in Einzelkammern versehen.
  • Zur Versiegelung und Vereinzelung können ebenso wie bei der Befüllung statische oder bewegliche Stationen eingesetzt werden. Bevorzugt sind auch die Konfektionierungsstationen beweglich und bewegen sich in Transportrichtung der Aufnahmekammern mit, um nach Beendigung des Arbeitsschrittes an ihre ursprüngliche Position zurückzukehren.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann kontinuierlich oder diskontinuierlich durchgeführt werden. Eine kontinuierliche Verfahrensführung ist jedoch bevorzugt. Eine kontinuierliche Verfahrensführung wird jedoch insbesondere dann bevorzugt, wenn die Verformung des wasserlöslichen Materials in Schritt a) des erfindungsgemäßen Verfahrens durch Tiefziehen eines wasserlöslichen Folienmaterials erfolgt. Das eingespeiste Folienmaterial wird dann ebenso wie die in Schritt a) gebildeten Behälter kontinuierlich, vorzugsweise mit einer konstanten Geschwindigkeit transportiert. Die Transportgeschwindigkeit beträgt vorzugsweise zwischen 1 und 80 Meter pro Minute, bevorzugt zwischen 10 und 60 Meter pro Minute und insbesondere zwischen 20 und 50 Meter pro Minute. Der Transport erfolgt vorzugsweise horizontal.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren dient der Verpackung von Aktivsubstanzen oder Aktivsubstanzgemischen aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel.
  • Pharmazeutika ist im Rahmen der vorliegenden Anmeldung eine Sammelbezeichnung, die (in weiterem Sinne als die Bezeichnung Pharmaka oder Chemotherapeutika) weitgehend bedeutungsgleich mit dem Begriff Arzneimittel oder Medikament ist, und Wirk- und Heilstoffe sowie deren Träger in den verschiedenen Arzneiformen umfaßt. Als Pharmazeutika gelten demnach Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden od. krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, die Beschaffenheit, den Zustand od. die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen, vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen, Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers oder seelischen Zustände zu beeinflussen. Bei Pharmazeutika handelt es sich dabei in der Regel um chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen, Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenbestandteile in bearbeitetem od. unbearbeitetem Zustand, Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile u. Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte. Zur Gruppe der Pharmazeutika zählen beispielsweise auch Sera und Impfstoffe. Im Rahmen dieser Anmeldung werden als Pharmazeutika weiterhin medizinische Geräte, Hilfsmittel oder Verbandsstoffe bezeichnet.
  • Körperpflegemittel im Sinne dieser Anmeldung sind Mittel zur Pflege des menschlichen Körpers. Zur Gruppe dieser Mittel zählen beispielsweise Reinigungsmittel für Haut und Haar, Badezusätze, Seifen usw. Von den Körperpflegemitteln zu unterscheiden sind die Mittel zur Verschönerung des menschlichen Körpers, welche als Kosmetika bezeichnet werden.
  • Zur Gruppe der Agrarhilfsmittel zählen im Rahmen der vorliegenden Anmeldung insbesondere die Futter-, Pflanzenschutz- oder Düngemittel. Bevorzugt eingesetzte Aktivstoffe sind die Insektizide, Fungizide, Herbizide, Acarizide oder Nemtozide ebenso wie die Pflanzenwachstumsregulatoren.
  • Bevorzugte Fungizide sind Triadimefon, Tebuconazol, Prochloraz, Triforin, Tridemorphq Propiconazol, Pirimicarb, Iprodion, Metalaxyl, Bitertanol. Iprobenfos, Sflusilazol, Fosetyl, Propyzamide, Chlorothalonil, Dichlone, Mancozeb, Anthraquinone, Maneb, Vinclozolin, Fenarimol, Bendiocarb, Captafol, Benalaxyl, Thiram. Bevorzugte Herbizide sind Quizalofop und seine Derivate, Acetochlor, Metolachlor, Imazapur und Imazapyr, Glyphosate und Gluphosinate, Butachlor, Acifluorfen, Oxyfluorfen, Butralin, Fluazifop-Butyl, Bifenox, Bromoxynil, Ioxynil, Diflufenican, Phenmedipham, d Desmedipham, Oxadiazon, Mecoprop, MCPA, MCPB, Linuron, Isoproturon, Flamprop und seine Derivate, Ethofumesate, Diallate, Carbetamide, Alachlor, Metsulfuron, Chlorsulfuron, Chlorpyralid, 2,4-D, Tribufos, Triclopyr, Diclofop-methyl, Sethoxydim, Pendimethalin, Trifluralin, Ametryn, Chloramben, Amitrole, Asulam, Dicamba, Bentazone, Atrazin, Cyanazin, Thiobencarb, Prometryn, 2-(2-Chlorobenzyl)-4,4-Dimethyl-1,2-Oxazolidin-3-on, Fluometuron, Napropamid, Paraquat, Bentazol, Molinat, Propachlor, Imazaquin, Metribuzin, Tebuthiuron, Oryzalin, Flupoxam. Als Insektzide oder Nematizide werden bevorzugt Ebufos, Carbosulfan, Amitraz, Vamidothion, Ethion, Triazophos, Propoxur, Phosalone, Permethrin, Cypermethrin, Parathion, Methylparathion, Diazinon, Methomyl, Malathion, Lindan, Fenvalerat, Ethoprophos, Endrin, Endosulfan, Dimpthoat, Dieldrin, Dicrotophos, Dichlorprop, Dichlorvos, Azinphos und seine Derivate, Aldrin, Cyfluthrin, Deltamethrin, Disulfoton, Chlordimeform, Chlorpyrifos, Carbaryl, Dicofol, Thiodicarb, Propargite, Demeton, Phosalone eingesetzt. Zur Gruppe der bevorzugten Pflanzenwachstumsregulatoren zählen Gibberellin Säure, ethrel oder Ethephon, Cycocel, Chlormequat, Ethephon, Mepiquat.
  • Klebstoffe sind (nach DIN 16 920, 06/1981) nichtmetallische Stoffe, die Fügeteile durch Flächenhaftung (Adhäsion) und innere Festigkeit (Kohäsion) verbinden. Klebstoff ist ein Oberbegriff und schließt andere gebräuchliche Begriffe für Klebstoffarten ein, die nach physikalischen, chemischen oder verarbeitungstechnischen Gesichtspunkten gewählt werden, wie z. B. Leim, Kleister, Dispersions-, Lösungsmittel-, Reaktions-, Kontakt-Klebstoffe. Die Benennungen der Klebstoffe erhalten oft Zusätze zur Kennzeichnung von Grundstoffen (z. B. Stärkekleister, Kunstharzleim, Hautleim), Verarbeitungsbedingungen (z. B. Kaltleime, Heißsiegel- od. Schmelzklebstoffe, Montageleim), Verwendungszweck (z. B. Papier-Klebstoffe, Holzleime, Metall-Klebstoffe, Tapetenkleister, Gummi-Klebstoffe) und Lieferform (z. B. flüssiger Klebstoff, Leimlösung, Leimpulver, Tafelleim, Leimgallerte, Kitt, Klebeband, Klebfolie).
  • Klebstoffe basieren überwiegend auf organischen Verb., aber auch anorganische K. werden eingesetzt. DIN 16 920 unterteilt die Klebstoff-Typen in physikalisch abbindende (Leime, Kleister, Läsungsmittel-, Dispersions-, Plastisol- u. Schmelz-Klebstoffe) und chemisch abbindende (z. B. Cyanacrylat-Klebstoffe). Die physikalisch abbindenden Klebstoffe können Lösungsmittel-frei (Schmelz-Klebstoff) oder Lösungsmittel.-haltig sein. Sie binden durch Änderung des Aggregatzustands (flüssig → fest) oder durch Verdunsten der Lösungsmittel. vor oder während des Verklebungsprozesses ab und sind im allgemeinen einkomponentig.
  • Die chemisch abbindenden, ein- oder mehrkomponentigen Reaktions-Klebstoffe können auf allen Polyreaktionen basieren: Zweikomponenten-Systeme aus Epoxidharzen und Säureanhydriden bzw. Polyaminen reagieren nach Polyadditions-, Cyanacrylate oder Methacrylate nach Polymerisations- und Systeme auf Aminoplast- oder Phenoplast-Basis nach Polykondensations-Mechanismen. Die Palette der als Klebstoff-Rohstoffe einsetzbaren Monomeren oder Polymeren ist breit variabel und macht Verklebungen fast aller Materialien möglich. Problematisch ist vielfach das Verkleben von Kunststoffen.
  • Dominierendes Ziel laufender Klebstoff-Entwicklungen ist die (aus ökologischer und ökonomischer Sicht zwingende) Umstellung von organischen Lösungsmittel enthaltenden auf Lösungsmittel-freie oder Wasser als Lösungsmittel enthaltende Systeme.
  • Spezielle Klebstoffe sind die sogenannte Leit-Klebstoffe aus Kunstharzen mit elektrische leitenden Metall-Pulver oder Pigmenten als Zusatzstoffe. Als Nebenprodukt der Klebstoff-Forschung kann die Entwicklung von sogenannten Anti-Haftmitteln angesehen werden, die das Haften von Substraten (Papier) an entsprechend imprägnierten Flächen verhindern sollen. Klebstoffe werden auch von lebenden Organismen produziert. Eine Vielzahl von Mikroorganismen generiert Klebstoffe, um sich an den unterschiedlichsten Substraten (auch an feuchte, z. B. an Zähnen) festzusetzen. Ein besonders interessantes Beispiel für Klebstoff erzeugende Organismen sind Vertreter der Balaniden (Unterordnung Cirrepedia), die in der Lage sind, sehr dauerhafte und feste Verklebungen unter Wasser durchzuführen und sich damit an Schiffsrümpfen zu befestigen. In der Zahnmedizin versucht man, Balaniden-Klebstoffe, die aus mit Chinonen vernetzten Proteinen bestehen, für Zahnreparaturen zu nutzen. Verkleben feuchter Substrate u. Kleben unter Wasser sind heute vielfach noch unbefriedigend gelöste Probleme der Klebstoff-Forschung.
  • Das erfindungsgemäße Verpackungsverfahren eignet sich grundsätzlich für alle vorgenannten Klebstoffe, die chemische Verträglichkeit der Füllgüter mit den sie umgebenden Verpackungsmaterialien vorrausgesetzt. Von besonderem Interesse ist das erfindungsgemäße Verpackungsverfahren beispielsweise für wasserhaltige oder wasserlösliche Klebstoffe oder Leime, welche vor ihrem Gebrauch in Wasser oder wässrige Lösungen eingerührt werden. Zur Gruppe dieser Klebstoffe zählen beispielsweise die Tapetenkleister.
  • Baustoffe ist eine Sammelbezeichnung für die im Bauwesen verwendeten, meist anorganischen Stoffe. Zu den natürlichen Baustoffen gehören z. B. Natursteine, Holz, Schotter, Kies und Sand. Zu den künstlichen B. rechnet man Schlacken, keramische Baustoffe wie Klinker, Ziegel und Keramiken, Glas, Kunststoffe, Moniereisen etc., die Bindemittel (besser: Bindebaustoffe) Gips, Kalk, Mörtel, Zement und die mit diesen hergestellten Produkte wie Beton und dergleichen. Ferner gehören hierher Isoliermaterialien wie Glaswolle, Gesteinswolle, Schaumstoffe als Schall- und Wärmedämmstoffe sowie gegebenenfalls zum Brandschutz, die sogenannten Bauhilfsmittel, Dichtstoffe wie Asphalt, Klebemassen und die Bauten-, Holz- u. Flammschutzmittel. Von besonderem Interesse sind im Rahmen der vorliegenden Anmeldung dabei die Bauhilfsstoffe, das heißt, die als Verarbeitungshilfen und zur Veränderung der Eigenschaften von Bindemitteln eingesetzten Substanzen, wie Verflüssiger, Verzögerer und Beschleuniger, Luftporenbildner, Dichtungsmittel, Bauemulsionen als Haftbrücken usw.
  • Farbstoffe ist eine Sammelbezeichnung für in Lösungsmitteln und/oder Bindemitteln lösliche Farbmittel sowie die unlöslischen Pigmente, die den Farbstoffen an Zahl, Strukturvielfalt und meist auch an Leuchtkraft unterlegen sind. So kennt man nur etwa 100 reine Pigmente, aber viele Zehntausende von verschiedenen Farbstoffen, von denen allerdings nur 6000 bis 7000, in bedeutenderen Mengen sogar nur 500, technisch genutzt werden; üblicherweise rechnet man zu den Farbstoffen auch die optischen Aufheller. Man unterscheidet zunächst nach der Herkunft zwischen natürlichen und synthetischen Farbstoffen. Zu den ersteren gehören z. B. die nicht in allen Fällen technisch brauchbaren Anthocyane, Alizarin, Betalaine, Blauholz, Chlorophyll, Cochenille, Curcuma, Hämoglobin, Indigo, Kermes, Krapp, Lackmus, Orlean, Orcein, Antiker Purpur, Sailor usw. Bekanntere synthetische Farbstoffe sind z. B. Anilinblau, Anilinschwarz, Anthracenblau, Bismarckbraun, Chrysoidin, Cibablau, Fuchsin, Hydronblau (Hydron®-Blau R, 3R, G), Immedialschwarz (Immedial®- u. Immedial-Licht-Farbstoffe), Kongorot, Kristallviolett, Malachitgrün, Methylenblau, Methylorange, Methylviolett, Variamin®-Blau, Viktoriablau. Von den natürlichen Farbstoffen werden nur Alizarin und Indigo auch industriell synthetisch hergestellt, alle übrigen synthetischen Farbstoffe sind Neuschöpfungen der chemischen Industrie.
  • Im Rahmen der vorliegenden Anmeldung als Farbstoff besonders bevorzugte Substanzklassen sind die Azo-, Azin-, Anthrachinon-, Acridin-, Cyanin-, Oxazin-, Polymethin-, Thiazin-, und/oder Triarylmethan-Farbstoffe. Außer durch ihre chemische Konstitution lassen sich bevorzugte Farbstoffe weiterhin auch über ihr Verhalten zur Faser bzw. die anzuwendende Färbetechnik ohne Rücksicht auf die Konstitution charakterisieren. Besonders geeignet sind im Rahmen der vorliegenden Anmeldung demnach basische oder kationische Farbstoffe, Beizen- Farbstoffe, Direkt- Farbstoffe, Dispersions-Farbstoffe, Entwicklungs- Farbstoffe, Küpen- Farbstoffe, Metallkomplex- Farbstoffe, reaktiv-Farbstoffe, Säure- Farbstoffe, Schwefel- Farbstoffe und/oder substantive Farbstoffe.
  • Als Lebensmittel gelten im Rahmen der vorliegenden Anmeldung Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem od. verarbeitetem Zustand vom Menschen verzehrt zu werden; Zu den Lebensmitteln zählen auch die Lebensmittel-Zusatzstoffe, welche Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt werden. Zu diesen Lebensmittel-Zusatzstoffen zahlen beispielsweise die Farbstoffe und die Konservierungsstoffe aber auch Vitamine oder Spurenelemente. Die Lebensmittel können neben ihren natürlichen Bestandteilen, unter denen es auch solche mit möglichen Schadwirkungen gibt, weitere Stoffe enthalten, die natürlicher oder synthetischer Herkunft sein können, und die beabsichtigt oder unbeabsichtigt in das Lebensmittel gelangt sein können; im letzteren Fall können sie anthropogenen oder natürlichen Ursprungs sein.
  • Außer den weiter oben genannten wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Verpackungsmaterialien eignen sich zur Verpackung der Aktivstoffe aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel weiterhin insbesondere die Cellulose Derivate, besonders die Methylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Natrium-Carboxymethylcellulose (Celluloseglykolat), Ethylcellulose, Celluloseacetatphthalat und/oder Hydroxypropylmethylcellulosephthalat. Bevorzugte Verpackungsmaterialien sind weiterhin die Polyacrylate und Polymethacrylate, beispielsweise Eudragit® E, Eudragit® E 30 D, Eudragit® L, Eudragit® L 30 D, Eudragit® S, Eudragit® RL und Eudragit® RS. Bevorzugte Verpackungsmaterialien aus der Gruppe der Vinylpolymere sind das Polyvinylpyrrolidon (PVP) und das Polyvinylacetatphthalat (PVAP). Ein weiteres bevorzugtes wasserlösliches Verpackungsmaterial ist Schellack.
  • Die vorgenannten wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Verpackungsmaterialien können in reiner Form, unter Zusatz von Hilfsmitteln, wie Weichmachern oder Stabilisatoren oder in Gemischen bzw. als Verbundmaterialien eingesetzt werden.

Claims (7)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Mittels mit wasserlöslicher Verpackung, umfassend die Schritte: f) Verformen eines wasserlöslichen Materials unter Ausbildung eines Behälters; g) Befüllen des Behälters mit einem Füllgut, ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel; h) Aufbringen einer wasserlöslichen Folienbahn auf den befüllten Behälter; i) Versiegeln des befüllten Behälters; j) Konfektionierung des versiegelten und befüllten Behälters, dadurch gekennzeichnet, daß im Verlauf des Verfahrens in dem befüllten Behälter ein Unterdruck erzeugt wird, wobei zur Erzeugung dieses Unterdrucks die zwischen dem Füllgut und der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn befindliche Luft wenigstens anteilsweise durch Öffnungen in der in Schritt c) aufgebrachten wasserlöslichen Folienbahn entweicht.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterdruck in dem befüllten Behälter nach dem Aufbringen der wasserlöslichen Folienbahn auf den befüllten Behälter in Schritt c) und vor dem Versiegeln in Schritt d) erzeugt wird.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterdruck in dem befüllten Behälter nach dem Versiegeln in Schritt d) und vor dem Konfektionieren in Schritt e) erzeugt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterdruck sowohl in dem befüllten Behältern, also unterhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn, als auch außerhalb des befüllten Behälters, oberhalb der in Schritt c) aufgebrachten Folienbahn erzeugt wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verformen in Schritt a) durch Spritzgießen oder Gießen oder Tiefziehen erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das in den Schritten a) und/oder c) eingesetzte wasserlösliche Material ein wasserlösliches Polymer umfaßt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllgut in Schritt b) in flüssiger oder fester Form eingefüllt wird.
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