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DE10355205A1 - Befestigungsanordnung für ein Kameramodul in einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Befestigungsanordnung für ein Kameramodul in einem Kraftfahrzeug Download PDF

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DE10355205A1
DE10355205A1 DE2003155205 DE10355205A DE10355205A1 DE 10355205 A1 DE10355205 A1 DE 10355205A1 DE 2003155205 DE2003155205 DE 2003155205 DE 10355205 A DE10355205 A DE 10355205A DE 10355205 A1 DE10355205 A1 DE 10355205A1
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camera
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Hella KGaA Huek and Co
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Abstract

Befestigungsanordnung (1) zur Befestigung eines Kameramoduls (2) in einem Kraftfahrzeug mit einer Windschutzscheibe (11), umfassend einen Kameramodulträger (3) sowie ein mit dem Kameramodulträger (3) verbundenes Kameramodul (2), wobei der Kameramodulträger (3) einerseits an der Windschutzscheibe (11) des Kraftfahrzeugs angebracht ist und andererseits eine Verbindungsanordnung (6) zur Halterung eines Innen-Rückspiegels (8) aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für ein Kameramodul in einem Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine Befestigungsanordnung für ein Kameramodul in einem Kraftfahrzeug ist bereits aus der DE 40 16 570 A1 bekannt. Hier wird vorgeschlagen ein Kameramodul an einem im Dachbereich befestigten Innen-Rückspiegel zu befestigen.
  • Als nachteilig in diesem Zusammenhang erweist es sich jedoch, dass das Kameramodul relativ unästhetisch seitlich des Rückspiegels absteht und gleichermaßen im Falle eines Unfalls ein erhebliches Verletzungsrisiko für die Insassen des Kraftfahrzeugs darstellt.
  • Das Problem wird noch offensichtlicher, wenn mehrere Kameramodule bzw. Kameramodule mit mehreren Kameras verwendet werden sollen um beispielsweise ein Nachtsichtsystem neben einem Lane Departure Warning System zu betreiben. Die Größe und Anzahl der Kameras nimmt zu, wodurch die oben genannten Gefahren bzw. das Ausmaß des unästhetischen Anblicks ebenfalls zunimmt. Darüber hinaus wird ein Teil der Frontsicht versperrt.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt somit darin, eine Befestigungsanordnung für ein Kameramodul in einem Kraftfahrzeug bereitzustellen, welche neben einem ästhetischen Äußeren, die Verletzungsgefahr für die Insassen im Falle eines Unfalls mindert.
  • VORTEILE DER ERFINDUNG
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Befestigungsanordnung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass der Kameramodulträger einerseits an der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs angebracht ist und andererseits eine Verbindungsanordnung zur Halterung eines Innen-Rückspiegels aufweist, nimmt der Kameramodulträger quasi einen Abschnitt des im Stand der Technik vorgesehenen Spiegelfußes des Innen-Rückspiegels ein und der zur Verfügung stehende Bauraum kann besser genutzt werden. Hierdurch wird weniger Raum durch die gleichzeitige Bereitstellung von Kameramodul und Innen-Rückspiegel benötigt, so dass weniger Angriffsflächen im Falle eines Unfalls vorhanden sind und gleichermaßen weniger Frontsicht versperrt wird, wodurch die ästhetische Akzeptanz steigt.
  • Vorteilhafterweise kann weiterhin vorgesehen sein, dass es sich bei dem Kameramodulträger um einen keilförmigen Hohlkörper handelt, der eine Grundplatte, zwei dazu senkrecht verlaufende, zu einem Ende der Grundplatte verjüngend zulaufende Seitenwände und eine Rückwand aufweist, wobei die freien Kanten der Seitenwände und der Rückwand direkt oder über ein Befestigungselement mit der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs verbunden sind. Durch die Form des Kameramodulträgers wird zum einen eine sichere Befestigung an der Windschutzscheibe bei gleichzeitig flacher Bauform sichergestellt. Zum anderen kann eine derartige Anordnung aus Seitenwänden und Grundplatte als Blende für ein im Bereich der Rückwand angebrachtes Kameramodul dienen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Kameramodul im Bereich der Rückwand des Kameramodulträgers angebracht ist und mindestens eine Kamera aufweist, dessen Optik in Richtung der Windschutzscheibe ausgerichtet ist. Hierdurch kann ein ausreichender Abstand des Objektivs zu der Windschutzscheibe gewährleistet werden.
  • Vorteilhafterweise können durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung mehrere Kameras innerhalb des Kameramoduls vorgesehen sein. Hierbei kann insbesondere vorgesehen sein, dass es sich bei der/den Kameras) um eine Nachtsichtkamera und/oder um eine Kamera handelt, die Teil eines Fahrbahnfolgesystems (Lane Departure Warning System) ist.
  • Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass die Seitenwände und die Rückwand kopfseitig mit einer Dichtung ausgestattet sind, die im montierten Zustand des Kameramodulträgers direkt auf der Windschutzscheibe oder auf einem auf der Windschutzscheibe angebrachten Befestigungselement aufliegen. Durch diese Maßnahme wird der Innenraum des Kameramodulträgers optimal gegen Schmutz und Feuchtigkeit abgedichtet.
  • Zur weiteren Herabsetzung des Verletzungsrisikos für die Insassen im Falle eines Unfalls kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Verbindungsanordnung einen Spiegelfuß aufweist, der einerseits über eine im Falle eines Unfalls lösbaren Verbindung, insbesondere über eine Schwalbenschwanzverbindung, mit dem Kameramodulträger und andererseits mit dem Innen-Rückspiegel verbunden ist.
  • Auch kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass der Kameramodulträger und/oder das Kameramodul mit einer Schutzabdeckung ausgestattet ist. Hierdurch wird das Verletzungsrisiko weiterhin gesenkt, wenn beispielsweise der Spiegelfuß von dem Kameramodulträger im Falle eines Unfalls ausgeknüpft worden ist.
  • In einer vorteilhaften alternativen Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann die Verbindungsanordnung einen Spiegelfuß aufweisen, der einerseits über eine im Falle eines Unfalls nicht lösbare Verbindung, insbesondere durch eine einteilige Ausführung von Spiegelfuß und Kameramodulträger oder eine Schraubverbindung, mit dem Kameramodulträger und andererseits mit dem Innen-Rückspiegel fest verbunden ist. In diesem Fall wird die gesamte Befestigungsanordnung ausgeknüpft und kann somit kein Verletzungsrisiko darstellen.
  • Vorteilhafterweise kann der Kameramodulträger mit einem oder mehreren weiteren Sensoren, insbesondere einem Regensensor, Lichtsensor, Sonnensensor und/oder Feuchtsensor ausgestattet sein, wodurch der Anwendungsbereich der Befestigungsanordnung gleichermaßen erweitert werden kann.
  • Um der Befestigungsanordnung insgesamt ein ästhetisch vorteilhaftes Äußeres zu verschaffen, kann die Befestigungsanordnung eine Verkleidung aufweisen, die zur Abdeckung insbesondere von Kameramodulträger, Kameramodul, Spiegelfuß und/oder Regensensor geeignet ist.
  • ZEICHNUNGEN
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße Befestigungsanordnung;
  • 2 eine teilweise geschnittene perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße Befestigungsanordnung;
  • 3 eine seitlich geschnittene Ansicht auf eine erfindungsgemäße Befestigungsanordnung.
  • 4a eine perspektivische Ansicht eines auf einer Windschutzscheibe angebrachten (aufgeklebten) Befestigungselements;
  • 4b eine perspektivische Ansicht eines Befestigungselements nach 4a, an dem durch einen Clip ein Kameramodulträger nebst integriertem Kameramodul befestigt ist.
  • 4c eine seitliche Ansicht der Anordnung gemäß 4b.
  • BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Zunächst wird auf 2 bezug genommen.
  • Eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung 1 umfasst im wesentlichen einen an einer Windschutzscheibe 11 angebrachten Kameramodulträger 3 zur Aufnahme eines Kameramoduls 2 und einen Innen-Rückspiegel 8 der über eine Verbindungsanordnung 6 von dem Kameramodulträger 3 gehalten wird.
  • Der Kameramodulträger 3 umfasst eine Grundplatte 12, eine senkrecht dazu angeordnete Rückwand 14 sowie zwei Seitenwände 13, die sich entlang der Grundplatte 12 verjüngen, so dass sich für den Kameramodulträger 3 letztendlich die Form eines hohlen Keiles ergibt, wobei die Kopfbereiche von Rückwand 14 und Seitenwänden 13 mit der Windschutzscheibe 11 direkt oder über ein Befestigungselement 15 verbunden sind. Vorteilhafterweise kann der Kameramodulträger 3 in einem Druckgussverfahren (Aluminium, Zink, Magnesium bzw. Kunststoff) hergestellt werden. In der hier dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen, dass die Rückwand 14 und die Seitenwände 13 mit einer Dichtung 4 (beispielsweise aufgeschäumt, montiert oder angespritzt im 2k-Spritzverfahren) ausgestattet sind, die bei Auflage auf der Windschutzscheibe 11 den Innenraum des Kameramodulträgers 3, beispielsweise gegen Schmutz und Feuchtigkeit, abdichten. Gleichermaßen ist der Kameramodulträger 3, beispielsweise durch das Befestigungselement 15 oder direkt über Klebstoffe, mit der Windschutzscheibe 11 verbunden.
  • Das Kameramodul 2 ist im Bereich der Rückplatte derart angebracht und dessen Objektiv(e) auf die Windschutzscheibe 11 ausgerichtet, dass die Seitenwände 13 des Kameramodulträgers 3 den Strahlengang des/der Kameraobjektive umschließen, also quasi als Blende dienen um störende seitliche Lichteinstrahlungen zu vermeiden. Die Abmessungen des Kameramodulträgers 3 ergeben sich im wesentlichen aus dem Feldwinkels des Objektivs des Kameramoduls 2, dem Abstand des Objektivs zu der Windschutzscheibe 11, der Windschutzscheibenneigung und der Ausrichtung des Kameramoduls 2.
  • Das Kameramodul 2 selbst besteht aus einer oder mehreren Kameras, die an dem Kameramodulträger 3 montiert sind. Zusätzlich kann an den Kameramodulträger 3 eine Haltefeder 16 und eine Schutzabdeckung (hier nicht dargestellt) montiert sein. Gemäß einer besonderen Aufgabe, die dem Kameramodul 2 zugeordnet ist, handelt es sich um eine NV-Kamera (Night Vision) und/oder eine LDW-Kamera (Lane Departure Warning) die jeweils in die entsprechenden Systeme zur Auswertung der Kamerainformationen eingebunden sind.
  • In den 4a bis 4c ist eine Kameramodulvariante im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das oben verwendete externe Kameramodul 2 ist nunmehr in den Kameramodulträger 3 integriert, so dass die beiden zuvor genannten Komponenten eine bauliche Einheit bilden, wobei der Kameramodulträger 3 Gehäusefunktionen für das Kameramodul 2 übernimmt.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Kameramodulträger 3 mit einer Verbindungsanordnung 6 zur Halterung des Innen-Rückspiegels 8 ausgestattet ist. Die Verbindungsanordnung 6 umfasst einen Spiegelfuß 7, der einerseits über eine lösbare Schwalbenschwanzverbindung mit dem Kameramodulträger 3, insbesondere mit der Außenseite der Grundplatte 12 und andererseits über ein Anschlussstück 10 mit dem Innen-Rückspiegel 8 verbunden ist. Das Anschlussstück 10 kann beispielsweise endseitig mit einem Kugelkopf ausgestattet sein, so dass der Innen-Rückspiegel 8 schwenkbar aufgenommen werden kann.
  • Durch die Schwalbenschwanzverbindung zwischen dem Kameramodulträger 3 und dem Spiegelfuß 7 wird zum einen eine leichte Montage des Spiegelfußes 7 ermöglicht und zum anderen ein „Ausknüpfen" des Spiegelfußes 7 im Falle eines Unfalls sicherstellt. Im Falle eines Unfalls knüpft der Spiegelfuß 7 samt Innen-Rückspiegel 8 aus, um die Verletzungsgefahr durch den Innen-Rückspiegel 8 zu vermindern, wobei der Kameramodulträger 3 samt Kameramodul 2 an der Windschutzscheibe 11 verbleibt. Hierzu ist weiterhin vorgesehen, dass der Kameramodulträger 3 mit einer (hier nicht dargestellten) Schutzabdeckung ausgestattet ist um die Insassen vor Verletzungen an dem Kameramodul 2 und dem Kameramodulträger 3 zu schützen.
  • Alternativ kann die Verbindungsanordnung 6 zwischen dem Kameramodulträger 3 und dem Spiegelfuß 7 bzw. dem Innen-Rückspiegel 8 als starre Verbindung, beispielsweise als Schraubverbindung, ausgeführt sein. Denkbar ist auch, dass die Verbindungsanordnung 6 durch einen einteiligen Kameramodulträger 3 und Spiegelfuß 7 bereitgestellt wird. In beiden zuvor genannten Fällen wird die gesamte Befestigungsvorrichtung 1 im Falle eines Unfalls ausgeknüpft.
  • Des weiteren ist die Befestigungsanordnung 1 mit einem weiteren Sensor 5 ausgestattet, der ebenfalls an dem Kameramodulträger 3 befestigt ist. In der hier dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist ein Regensensor vorgesehen der am unteren Ende des Kameramodulträgers 3 angebracht ist, wobei dessen Sensorfläche ebenfalls der Windschutzscheibe 11 zugewandt ist.
  • Die Montage einer Befestigungsanordnung 1 gestaltet sich wie folgt. Das Kameramodul 2 besteht aus einer oder zwei Kameras, die in dem Kameramodulträger 3 montiert sind. Zusätzlich sind an dem Kameramodulträger 3 eine Haltefeder 16 und eine Schutzabdeckung (nicht dargestellt) montiert. Beim Hersteller der Windschutzscheiben 11 werden ein oder mehrere Befestigungselemente 15 für die Befestigungsanordnung 1 an die Windschutzscheibe 11 geklebt. Beim OEM wird der Kameramodulträger 3 mit Kameramodul 2 montiert und über die Haltefeder 16 gehalten. Vorgesehen ist dann die Befestigung des Spiegelfußes 7 an den Kameramodulträger 3 über die Schwalbenschwanzverbindung (unter Umständen vor der Montage des Kameramodulträgers an die Windschutzscheibe 11). Anschließend werden die elektrischen Verbindungen hergestellt und die Verkleidung 9 montiert.
  • Das Konzept sieht im Falle eines Unfalls ein Ausrasten des Spiegelfußes 7 vor. Die Verkleidungen 9 fliegen zur Seite, wobei der an der Windschutzscheibe 11 verbleibende Kameramodulträger 3 eine Schutzabdeckung (nicht dargestellt) aufweist, welche die Insassen vor Verletzungen schützt.
  • In den 4a und 4b ist eine Montagefolge für die erfindungsgemäße Befestigungsanordnung 1 zwischen dem Befestigungselement 15 und dem Kameramodulträger 3 nebst integriertem Kameramodul 2 dargestellt. Zunächst wird das Befestigungselement 15 auf der Windschutzscheibe 11 angebracht, beispielsweise durch Aufkleben. In einem nächsten Montageschritt wird der Kameramodulträger 3 nebst integriertem Kameramodul 2 auf dem Befestigungselement 15 aufgelegt und durch die Haltefeder 16 fixiert.

Claims (10)

  1. Befestigungsanordnung (1) zur Befestigung eines Kameramoduls (2) in einem Kraftfahrzeug mit einer Windschutzscheibe (11), umfassend – einen Kameramodulträger (3), sowie – ein mit dem Kameramodulträger (3) verbundenes oder in den Kameramodulträger (3) integriertes Kameramodul (2), dadurch gekennzeichnet, dass der Kameramodulträger (3) einerseits an der Windschutzscheibe (11) des Kraftfahrzeugs angebracht ist und andererseits eine Verbindungsanordnung (6) zur Halterung eines Innen-Rückspiegels (8) aufweist.
  2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Kameramodulträger (3) um einen keilförmigen Hohlkörper handelt, der eine Grundplatte (12), zwei dazu senkrecht verlaufende, zu einem Ende der Grundplatte (12) verjüngend zulaufende Seitenwände (13) und eine Rückwand (14) aufweist, wobei die freien Kanten der Seitenwände (13) und der Rückwand (14) direkt oder über ein Befestigungselement (15) mit der Windschutzscheibe (11) des Kraftfahrzeugs verbunden sind.
  3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kameramodul (2) im Bereich der Rückwand des Kameramodulträgers (3) angebracht ist und mindestens eine Kamera aufweist, dessen Optik in Richtung der Windschutzscheibe (11) ausgerichtet ist.
  4. Befestigungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der/den Kameras) um eine Nachtsichtkamera und/oder um eine Kamera handelt, die Teil eines Fahrbahnfolgesystems (Lane Departure Warning System) ist.
  5. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (13) und die Rückwand (14) kopfseitig mit einer Dichtung (4) ausgestattet sind, die im montierten Zustand des Kameramodulträgers (3) direkt auf der Windschutzscheibe (11) oder auf einem auf der Windschutzscheibe (11) angebrachten Befestigungselement (15) aufliegen.
  6. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsanordnung (6) einen Spiegelfuß (7) aufweist, der einerseits über eine im Falle eines Unfalls lösbaren Verbindung, insbesondere über eine Schwalbenschwanzverbindung, mit dem Kameramodulträger (3) und andererseits mit dem Innen-Rückspiegel (8) verbunden ist.
  7. Befestigungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kameramodulträger (3) und/oder das Kameramodul (2) mit einer Schutzabdeckung ausgestattet ist.
  8. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsanordnung (6) einen Spiegelfuß (7) aufweist, der einerseits über eine im Falle eines Unfalls nicht lösbaren Verbindung fest, insbesondere durch eine einteilige Ausführung von Spiegelfuß (7) und Kameramodulträger (2) oder über eine Schraubverbindung mit dem Kameramodulträger (2) und andererseits mit dem Innen-Rückspiegel (8) verbunden ist.
  9. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kameramodulträger (3) mit mindestens einem weiteren Sensor (5), insbesondere einem Regensensor, Lichtsensor, Sonnensensor und/oder Feuchtsensor ausgestattet ist.
  10. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsanordnung eine Verkleidung (9) aufweist, die zur Verkleidung insbesondere von Kameramodulträger (3), Kameramodul (2), Spiegelfuß (7) und/oder Sensor (5) geeignet ist.
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