Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es, den Nachteilen des Standes der
Technik abzuhelfen. Insbesondere sollte das antibakterielle Spektrum
eines Reinigungsmittels der gattungsgemäßen Art verbreitert werden.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung war, ein Reinigungsmittel der
gattungsgemäßen Art bereitzustellen,
das auch eine antivirale Wirkung gegenüber wenigstens im häuslichen
und pflegerischen Bereich häufig
vorkommenden viralen Krankheitserregern entfaltet.
In
gegenüber
dem Stand der Technik überraschender
Weise konnte diese Aufgabe gelöst
werden durch ein Reinigungsmittel, das über an sich für diesen
Zweck bekannte Komponenten hinaus eine biozid wirkende Isoprenoid-Verbindung
enthält.
Es wurde nämlich
unerwarteterweise gefunden, daß biozid wirkende
Isoprenoid-Verbindungen nicht nur das Biozidie-Spektrum des Isopropanols
ergänzen,
sondern die biozide Wirkung des Mittels gegen bestimmte Mikroorganismen
(Milben, Bakterien, Viren) durch die Gegenwart einer weiteren biozid
wirkenden Isoprenoid-Komponente oder gar mehrerer weiterer biozid wirkender
Isoprenoid-Komponenten neben Isopropanol synergistisch verstärkt wird.
Die
Erfindung betrifft somit ein Reinigungsmittel mit biozider Wirkung,
das mindestens ein bei Raumtemperatur leicht flüchtiges organisches Lösungsmittel
mit biozider Wirkung und gegebenenfalls mindestens einen Aromastoff
und gegebenenfalls einen oder mehrere weitere Hilfsstoffe) umfaßt, wobei das
Reini gungsmittel zusätzlich
wenigstens eine biozid wirkende Isoprenoid-Verbindung umfaßt.
Die
Erfindung betrifft weiter die Verwendung eines Reinigungsmittels
gemäß der nachfolgenden detaillierten
Beschreibung zur Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion textiler
Materialien.
Schließlich betrifft
die Erfindung auch ein Verfahren zur Reinigung, insbesondere zur
zumindest teilweise desinfizierenden Reinigung, von textilen Gegenständen mittels
Behandlung mit einem eine biozide Wirkung aufweisenden, organisch
aufgebauten Reinigungsmittel, wobei man einen oder mehrere textile
Gegenstände
- – gegebenenfalls
auf herkömmliche
Weise einer an sich bekannten mechanischen Vorreinigung unter Absaugen
oder Aussaugen unterzieht; und
- – mit
einem eine biozide Wirkung aufweisenden Reinigungsmittel gemäß der nachfolgenden
detaillierten Beschreibung behandelt.
Unter „Reinigungsmitteln" werden in der nachfolgenden
Beschreibung und in den Patentansprüchen Mittel verstanden, die
aus einer oder – bevorzugt – mehreren
Komponente(n) aufgebaut sind und eine Befreiung von festem, flüssigem oder
gasförmigem
Schmutz bzw. Verschmutzungen an oder in Gegenständen bewirken, die mit einem
solchen Mittel behandelt werden. Unter „desinfizierend wirkenden
Mitteln" oder „Desinfektionsmitteln" werden im Rahmen
der vorliegenden Beschreibung und der Patentansprüche solche
Mittel verstanden, mit deren Hilfe sich an oder in Gegenständen, die
mit einem solchen Mittel behandelt werden, die Zahl von Mikroorganismen
allgemein oder von mindestens einem Mikroorganismus aus der Gruppe
Milben, Bakterien, Keime, Viren speziell pro Flächen- oder Volumeneinheit in
meßbarer
Weise verringern läßt. Dabei
ist es für
die Verwendung des obigen Begriffes ohne Bedeutung, ob sich eine
allgemein biozide oder speziell bakterizide, nematizide, viruzide
Wirkung erzielen läßt.
Erfindungsgemäß umfaßt ein Reinigungsmittel
gemäß der vorliegenden
Erfindung als eine Komponente mindestens ein bei Raumtemperatur
leicht flüchtiges
organisches Lösungsmittel
mit biozider Wirkung. Erfindungsgemäß kann ein derartiges Lösungsmittel
oder können
mehrere derartige Lösungsmittel
vorhanden sein. Aufgrund der sorgfältigen Kontrolle der bioziden
Wirkung und aufgrund des Erfordernisses der leichten Flüchtigkeit
wird vorzugsweise ein einziges leicht flüchtiges organisches Lösungsmittel
mit biozider Wirkung verwendet.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das leicht flüchtige
organische Lösungsmittel
mit biozider Wirkung ein einwertiger biozid wirkender Alkohol. Besonders
bevorzugt wird ein Alkohol mit 1 bis 6 Kohlenstoff-Atomen verwendet.
Infrage kommen beispielsweise Methanol, Ethanol, n-Propanol, i-Propanol, n-Butanol,
i-Butanol, sec-Butanol, n-Pentanol und/oder einer seiner isomeren
Alkohole und/oder n-Hexanol und/oder einer seiner isomeren Alkohole.
Es kann ein derartiger Alkohol verwendet werden, oder es können mehrere
derartige Alkohole verwendet werden. Denkbar sind beispielsweise
ein Alkohol aus der Gruppe Methanol, Ethanol, n-Propanol und i-Propanol
oder Mischungen aus zwei oder mehreren der C1-
bis C6-Alkohole, bevorzugt Mischungen aus
zwei oder mehreren C1- bis C3-Alkoholen,
beispielsweise Mischungen aus Ethanol und n-Propanol oder Mischungen
aus Ethanol und i-Propanol. Besonders bevorzugt ist ein Mittel,
in dem Ethanol und/oder i-Propanol als Lösungsmittel Verwendung finden,
am meisten bevorzugt in dem Ethanol oder i-Propanol allein als Lösungsmittel
verwendet wird oder eine Mischung aus Ethanol und i-Propanol verwendet
wird. Ethanol bzw. Isopropanol ist in großen Mengen preiswert verfügbar, und
zwar in reiner oder auch (für
industrielle Zwecke aus steuerlichen Gründen vergällter, beispielsweise mit Pyridin)
vergällter
Form und entfaltet allein bereits eine an sich bekannte biozide
Wirkung. Darüber
hinaus wirkt Ethanol bzw. Isopropanol als Lösungsmittel sowohl für organische
als auch für
eine große
Zahl anorganischer Verunreinigungen und eignet sich damit für Reinigungszwecke,
insbesondere für
die hier angesprochene Reinigung textiler Materialien, besonders
gut. Weiter sind Ethanol und i- Propanol
bei Raumtemperatur, worunter im Rahmen der vorliegenden Erfindung
eine Temperatur von etwa 20°C verstanden
wird, und Normaldruck, worunter im Rahmen der vorliegenden Erfindung
ein Druck im Bereich von etwa 1 bar verstanden wird, leicht flüchtig und
ermöglichen
damit einen schnellen, keine Flüssigkeits- oder
Dampf-Reste des Lösungsmittels
in den textilen Materialien zurücklassenden
Reinigungsvorgang.
Gegebenenfalls
kann das Reinigungsmittel mit biozider Wirkung gemäß der vorliegenden
Erfindung auch mindestens einen Aromastoff enthalten. Unter „Aromastoff" wird im Rahmen der
vorliegenden Beschreibung und der Patentansprüche ein – üblicherweise niedermolekularer – Stoff
verstanden, der aufgrund seiner Leichtflüchtigkeit bei Raumtemperatur
und Normaldruck leicht flüchtig
ist, d. h. in die Gasphase übergeht
und dann von den Geruchsrezeptoren als ein Geruchsereignis auslösendes Molekül erkannt
wird. Bevorzugt werden erfindungsgemäß leichtflüchtige organische Aromastoffe
oder Aroma-Komponenten,
von denen einer) oder mehrere in dem Reinigungsmittel enthalten
sein kann/können. Weiter
bevorzugt wird/werden ein oder mehrere leichtflüchtige(r) organischer) Aroma-Komponente(n) natürlichen
Ursprungs verwendet, wobei als solcher) ohne Beschränkung alle
dem Fachmann für
diesen Zweck bekannten Aromastoffe oder Aroma-Komponenten allein
oder in Form von Mischungen mehrerer von ihnen verwendet werden
können.
Als
Aroma-Komponenten sind dem Fachmann beispielsweise eine ganze Reihe
von Isoprenoid-Verbindungen bekannt. Unter „Isoprenoid-Verbindungen" werden im Rahmen
der vorliegenden Beschreibung und der Patentansprüche solche
(häufig auch
unter dem Begriff „Terpene" zusammengefaßte) Verbindungen
verstanden, die aus zwei oder mehr (drei, vier, sechs, acht usw.)
C5-Isopren-Einheiten aufgebaut sind („Terpene", „Sesquiterpene", „Diterpene", „Triterpene", „Tetraterpene") und gegebenenfalls
zu Ringe enthaltenden Strukturen verbunden sind und gegebenenfalls
funktionelle Gruppen (C=C-Doppelbindungen, Hydroxyl-Gruppen, Aldehyd-Gruppen
usw., ohne daß diese
Aufzählung
als Be schränkung
auf bestimmte funktionelle Gruppen zu verstehen ist) aufweisen.
Nicht beschränkende Beispiele
für erfindungsgemäß geeignete
terpenartige Aroma-Komponenten sind Citrus-Terpene aus der Gruppe
Limonen (in Orangenöl,
Zitronenöl
oder Pfefferminzöl),
Nerol (aus Orangenblüten),
Citral (in Lemongrasöl,
Zitronenöl),
Citronellal (in Citronellöl), α-Farnesen
(in Citronellöl),
Zingiberen (in Ingweröl), Camphen
(in Citronellöl
und Ingweröl),
Menthol (in Pfefferminzöl),
Farnesol (in Maiglöckchenöl) usw.. Vom
Menschen in den verwendeten Konzentrationen als angenehm duftend
empfundene leichtflüchtige Isoprenoid-Aroma-Komponenten
sind erfindungsgemäß als Aromastoff
in den Reinigungsmitteln besonders bevorzugt.
Die
Reinigungsmittel mit biozider Wirkung gemäß der Erfindung können als
wahlfreie, nicht unbedingt zu verwendende Komponente einen oder mehrere
an sich bekannte(n) Hilfsstoffe) umfassen. Derartige Hilfsstoffe
können – neben
anderen Stoffen – einen
oder mehrere Stoffe aus der Gruppe Emulgatoren und Konservierungsmittel
umfassen.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfassen die Reinigungsmittel mit biozider Wirkung
einen oder mehrere Emulgatoren, weiter bevorzugt einen oder mehrere
Emulgatoren natürlichen Ursprungs,
die noch weiter bevorzugt zur Erfüllung des wünschenswerten Erfordernisses,
leicht flüchtig zu
sein, ein niedriges Molekulargewicht aufweisen. Am meisten bevorzugt
wird ein oder werden zwei Emulgatoren verwendet. Diese sind mit
Vorteil Alkylenoxid-Addukte, besonders vorteilhaft Ethylenoxid-Addukte
an polare Verbindungen wie Fettalkohole oder natürliche Öle; aus dem Stand der Technik sind
für diesen
Zweck beispielsweise Fettalkoholethoxylate mit einem Gehalt an Ethylenoxid
(EO) von 2 bis 10 Mol, vorzugsweise 4 bis 8 Mol, EO pro Mol Fettalkohol,
beispielsweise ungesättigtem
Fettalkohol, bekannt.
In
besonderen Ausführungsformen
können die
Reinigungsmittel mit biozider Wirkung gemäß der Erfindung geringe Mengen
Wasser enthalten. Dies könnte den
Vorteil eines gewissen Lösungsvermögens des
Reinigungsmittels für
anorganische Komponenten erbringen. Der Wasser-Anteil darf jedoch im
Hinblick auf die Forderung, nicht zu einem Durchnässen der
zu behandelnden textilen Gegenstände zu
führen,
nicht hoch liegen. Der Wasseranteil liegt daher bei maximal 10 Vol.-%,
bevorzugt bei maximal 5 Vol.-%, noch weiter bevorzugt bei maximal
2 Vol.-% und am meisten bevorzugt bei 0 Vol.-%.
Eine
erfindungsgemäß essentielle
Komponente der Reinigungsmittel mit biozider Wirkung ist wenigstens
eine biozid wirkende Isoprenoid-Verbindung. Derartige Verbindungen
sind – wie
oben definiert – häufig auch
unter dem Begriff „Terpene" zusammengefaßte Verbindungen,
die aus zwei oder mehr (drei, vier, sechs, acht usw.) C5-Isopren-Einheiten
aufgebaut sind („Terpene", „Sesquiterpene", „Diterpene", „Triterpene", „Tetraterpene") und sind gegebenenfalls
zu Ringe enthaltenden Strukturen verbunden und weisen gegebenenfalls
funktionelle Gruppen (C=C-Doppelbindungen, Hydroxyl-Gruppen, Aldehyd-Gruppen
usw., ohne daß diese
Aufzählung
als Beschränkung
auf bestimmte funktionelle Gruppen zu verstehen ist). Besonders
bevorzugt sind erfindungsgemäß wenigstens
eine, weiter bevorzugt genau eine, biozid wirkende Oligoterpen-Verbindung; mehrere
derartige Verbindungen können
verwendet werden, müssen
jedoch in ihrem Biozidie-Verhalten genau aufeinander abgestimmt
werden. Von den genannten Oligiterpen-Verbindungen sind Diterpen-, Triterpen-
und Tetraterpenverbindungen allein oder in Kombination – mit der
vorgenannten Auflage – besonders
bevorzugt.
Die
vorgenannte(n) biozid wirkende(n) Isoprenoid-Verbindungen) wird/werden
in einer weiter bevorzugten Ausführungsform
in Form eines aus natürlichen
Quellen gewonnenen, eine oder mehrere Komponenten umfassenden Destillats,
Eluats oder Konzentrats verwendet. Solche Destillate, Eluate oder
Konzentrate haben für
die Verwendung in den erfindungsgemäßen Reinigungsmitteln mit biozider Wirkung
den Vorteil, daß sie
aus den natürlichen Quellen
wie beispielsweise Pflanzen oder Pflanzenteilen (Blättern, Blüten, Fruchtständen, Wurzeln, Stämmen, Rinden,
Stengeln, Früchten,
Samen o. ä.) im
Rahmen schonender Verfahren gewonnen werden können und in Form von Destillaten,
Eluaten oder Konzentraten in den vorliegenden Reinigungsmitteln
verwendet werden können.
Darüber
hinaus sind mitunter in solchen aus natürlichen Quellen gewonnenen
Destillaten, Eluaten oder Konzentraten vorteilhafterweise mehrere
Isoprenoid-Verbindungen in relativen Mengen zugegen, die zu einer
unerwartet guten synergistischen Biozid-Wirkung aller beteiligten
Komponenten zusammen mit dem verwendeten biozid wirkenden Lösungsmittel
(beispielsweise Ethanol und/oder i-Propanol) führen.
Erfindungsgemäß sind solche
Reinigungsmittel mit biozider Wirkung besonders bevorzugt und werden
mit Vorteil verwendet, die als biozid wirkende Isoprenoid-Verbindung wenigstens
ein Triterpen enthalten, noch weiter bevorzugt wenigstens ein Triterpen
aus der Gruppe Azadirachtin, Azadirachtanin und Salannin. Überraschend
wurde gefunden, daß die
genannten Triterpene, und ganz besonders Azadirachtin, eine die
biozide Wirkung von Isopropanol synergistisch ergänzende biozide
Wirkung aufweist und damit zur desinfizierenden Reinigung von textilen
Gegenständen
der oben genannten Gruppe besonders gut geeignet ist. Überraschend
ist weiter, daß Azadirachtin
nicht nur die (beispielsweise für
die Reinigung von Matratzen wichtige) Bekämpfung von Milben zusammen
mit Isopropanol erfolgreich ermöglicht,
sondern auch zusammen mit Isopropanol gegen andere Mikroorganismen
wirksam ist. Diese synergistische mikrobizide Wirkung erstreckt
sich auch in die erfolgreiche Viruzidie von Mitteln, die Azadirachtin
als biozid wirkende Isoprenoid-Verbindung umfassen, was nach dem
Stand der Technik selbst bei Berücksichtigung
der zahlreichen bekannten Wirkungen von Azadirachtin nicht erwartet
werden konnte.
In
einer weiteren, ebenfalls bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Reinigungsmittel
mit biozider Wirkung gemäß der Erfindung
als biozid wirksame Isoprenoid-Verbindung Neembaum-Öl, bevorzugt
mit einem biozid wirksamen Gehalt an Azadirachtin. Dieser liegt
bei dem aus der Pflanze (meist durch Extraktion von Kernen mit Lösungsmitteln
unterschiedlicher Polarität
und Entfernen des Lösungsmittels)
gewonnenen Produkt Neembaum-Öl
natürlichen
Ursprungs im Bereich von 0,001 bis 10% (angegeben als Volumenmenge,
bezogen auf 100 Volumenteile des Öls). Die biozid wirksame Wirkung
in einem Reinigungsmittel gemäß der Erfindung
kann noch erreicht werden, wenn die Menge an Azadirachtin im Reinigungsmittel
im Bereich von 0,001 bis 1 Vol.-% liegt. Dieser Gehalt an Azadirachtin
wird erreicht bei Verwendung von Neembaum-Öl in dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel
in einer Menge im Bereich von 0,1 bis 10 Vol.-%, bezogen auf das
Reinigungsmittel-Gesamtvolumen.
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfaßt
das Reinigungsmittel mit biozider Wirkung das mindestens eine bei Raumtemperatur
leicht flüchtige
organische Lösungsmittel
mit biozider Wirkung in einer Menge von 70 bis 98 Vol.-%, weiter
bevorzugt in einer Menge von 75 bis 97 Vol.-%, noch mehr bevorzugt
in einer Menge von 80 bis 96 Vol.-%. In den Fällen, in denen das Reinigungsmittel
gemäß der Erfindung
keinen Aromastoff enthält,
liegt die Menge an mindestens einer biozid wirkenden Isoprenoid-Verbindung
bei mindestens 2 Vol.-%, vorzugsweise bei mindestens 3 Vol.-% und
am meisten bevorzugt bei mindestens 4 Vol.-%. Sie kann jedoch auch
höher liegen,
insbesondere wenn mehrere biozid wirkende Isoprenoid-Verbindungen
verwendet werden, überschreitet
jedoch in der Regel nicht 10 Vol.-%. Die Restmenge des Mittels können mindestens
ein Aromastoff, gegebenenfalls mehrere Aromastoffe, beispielsweise
in Mengen von bis zu 25 Vol.-%, bevorzugt in Mengen von 5 bis 15
Vol.-%, weiter bevorzugt in Mengen von 8 bis 12 Vol.-%, und/oder
ein oder mehrere weitere Hilfsstoffe) sein.
Die
Erfindung betrifft weiter die Verwendung eines Reinigungsmittels
mit biozider Wirkung gemäß der vorangehenden
detaillierten Beschreibung zur Reinigung und insbesondere zur desinfizierenden Reinigung
textiler Materialien. Dabei wird erfindungsgemäß unter „desinfizierender Reinigung" ein Reinigungsvorgang
verstanden, bei dem der Bestand an wenigstens einem Mikroorganis mus
und insbesondere der Bestand an wenigstens einem Mikroorganismus
aus der Gruppe Milben, Bakterien und Viren nachweisbar reduziert
wird. Es liegt natürlich
ebenfalls im Rahmen der vorliegenden Erfindung, den Bestand an mehreren
oder sogar an allen infrage kommenden Mikroorganismen in der zu
reinigenden Umgebung, d. h. in oder an den textilen Materialien
der genannten Gruppe, nachweisbar zu reduzieren oder gar vollständig zu
beseitigen.
In
bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Verwendung
sind die textilen Materialien gewählt aus der Gruppe Teppiche,
Teppichböden,
Polster, Polsterbezüge,
Matratzen, Decken und Gardinen. Besonders bevorzugt finden die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel
mit biozider Wirkung Verwendung bei der Reinigung und desinfizierenden
Reinigung von Matratzen, mit besonderem Vorteil bei solchen Matratzen,
die einen Befall mit Milben, insbesondere Hausstaubmilben, aufweisen.
Im Rahmen der erfindungsgemäßen Verwendung
konnte der Milbenbefall deutlich reduziert werden, indem die Milben
weitgehend abgetötet
wurden, und konnte so das Allergiepotential der Milbenexkremente
(in erster Linie Milbenkot) gesenkt werden.
Die
Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Reinigung und insbesondere
zur zumindest teilweise desinfizierenden Reinigung von textilen
Gegenständen.
Der Begriff „zumindest
teilweise desinfizierend" wird
im Rahmen der Verfahrenserfindung genauso verstanden, wie dies oben
im Zusammenhang mit dem Begriff „desinfizierende Reinigung" definiert wurde.
Selbstverständlich
kann dieser Begriff auch den Zustand einer vollständigen Desinfektion
im Sinne der Beseitigung aller Mikroorganismen (Milben, Bakterien,
Viren, Pilze) einschließen.
Die
Reinigung oder desinfizierende Reinigung der textilen Gegenstände, die
bevorzugt aus der Gruppe Teppiche, Teppichböden, Poster, Polsterbezüge, Matratzen,
Decken und Gardinen gewählt sind,
erfolgt mittels Behandlung mit einem eine biozide Wirkung aufweisenden,
organisch aufgebauten Reinigungsmittel. Im Rahmen des Reinigungsverfahrens
werden ein textiler Gegenstand oder mehrere textile Gegenstände nacheinander
oder gleichzeitig gegebenenfalls in einem ersten Schritt auf herkömmliche
Weise einer an sich bekannten mechanischen Vorreinigung unter Absaugen
oder Aussaugen unterzogen. Dieser Schritt ist im Verfahren ein möglicher, nicht
jedoch ein zwingender Schritt und kann beispielsweise dann weggelassen
werden, wenn die textilen Gegenstände ansonsten regelmäßig angesaugt
werden, wie beispielsweise in Hotels. Das Absaugen oder Aussaugen
kann beispielsweise so geschehen, daß man mittels eines herkömmlichen Staubsaugers,
bevorzugt mit geeigneten Filtern zur Abscheidung keimbeladener oder
mikroorganismenbeladener Saug-Abluft, den textilen Gegenstand absaugt
oder aussaugt. Auf diesem Weg werden in herkömmlicher Weise grobe Verschmutzungen,
Staub und andere partikuläre
Materialien (beispielsweise Hautschuppen bei Matratzen), jedoch
auch Milbenkot, entfernt.
Ein
Entfernen von Mikroorganismen (beispielsweise Milben bei Matratzen)
ist jedoch mittels einer mechanischen Behandlung der textilen Materialien
bzw. Gegenstände
nicht möglich.
Vielmehr bedarf es dazu des Behandlungsschritts des erfindungsgemäßen Verfahrens,
nämlich
der Behandlung der textilen Materialien bzw. Gegenstände mit
einem eine biozide Wirkung aufweisenden Reinigungsmittel gemäß der vorliegenden
Erfindung, wie es oben im einzelnen beschrieben wurde. Genauer gesagt,
wird der textile Gegenstand bzw. werden mehrere textile Gegenstände mit
einem mindestens ein bei Raumtemperatur leicht flüchtiges
organisches Lösungsmittel
mit biozider Wirkung und wenigstens eine biozid wirkende Isoprenoid-Verbindung
umfassenden Reinigungsmittel mit biozider Wirkung behandelt.
Grundsätzlich kann
die Behandlung auf allen dem Fachmann für diesen Zwecke einfallenden
Verfahrenswegen durchgeführt
werden. Dies sind beispielsweise Eintauchen, Aufbringen durch Hindurchführen durch
einen Flüssigkeitsvorhang,
Aufsprühen, Einnebeln,
Belassen des Gegenstandes in einer mit dem Reinigungsmittel gesättigten
Atmosphäre
usw.. Bevorzugt wird jedoch erfin dungsgemäß ein Verfahren, in dem die
Behandlung mit einem eine biozide Wirkung aufweisenden Reinigungsmittel
eine Sprühbehandlung
ist. Alternativ ist bevorzugterweise auch eine Eintauchbehandlung
möglich.
Diese kann beispielsweise zur Anwendung kommen bei Teppichen, Teppichböden, Polstern,
Polsterbezügen,
Matratzen, Decken und Gardinen. Insbesondere das Besprühen von
Matratzen mit einem eine biozide Wirkung aufweisenden Reinigungsmittel
gemäß der Erfindung hat
sich sehr bewährt:
Die Expositionszeit ist für
die Erzielung einer bioziden Wirkung ausreichend und liegt bei 5
bis 30 Minuten, vorzugsweise 10 bis 20 Minuten, wodurch nicht nur
eine gute Reinigung, sondern – gegenüber den
meisten infrage kommenden Mikroorganismen und insbesondere Milben – auch die
gewünschte
Desinfektion erreicht werden kann.
In
einer alternativen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Reinigungsverfahrens
kann der textile Gegenstand/können
die textilen Gegenstände einer
Behandlung mit dem eine biozide Wirkung aufweisenden Reinigungsmittel
in der Weise unterzogen werden, daß der/die textile(n) Gegenstand/Gegenstände für eine die
biozide Wirkung garantierende Zeit einer Atmosphäre ausgesetzt wird/werden,
die ein Reinigungsmittel gemäß der obigen
detaillierten Beschreibung in einer Konzentration umfaßt, bei
der eine biozide Wirkung erreicht wird. Dazu wird der Gegenstand/werden
die Gegenstände
in einen Raum gebracht, dessen Atmosphäre das Reinigungsmittel mit
seinen Komponenten beispielsweise bei geringfügig gegenüber Raumtemperatur erhöhter Temperatur
und/oder geringfügig
gegenüber
Normaldruck verringertem Druck in hoher Konzentration, gegebenenfalls
sogar in Sättigungskonzentration
(bei dem dort herrschenden Druck bzw. der dort herrschenden Temperatur)
enthält
oder umfaßt.
Der Raum kann ein gegenüber
dem Gegenstand/den Gegenständen großer Raum
(im Sinne eines Zimmers) oder ein Raum sein, der nur wenig größer als
der Gegenstand/die Gegenstände
ist, beispielsweise Kasten, eine Box oder auch ein mehr oder weniger
flexibles Behältnis.
Der Gegenstand bzw. die Gegenstände (beispielsweise
ein oder mehrere Polster oder Matratze(n)) werden vorzugsweise in
einer solchen Atmosphäre
des Raums für
eine eine biozide Wirkung garantierende Zeit belassen. Diese Zeit
kann beispielsweise bei 5 Minuten bis 5 Stunden liegen und kann
von verschiedenen Parametern, beispielsweise auch von der Reinigungsmittel-Konzentration
und von dem Typ des Mikroorganismus, abhängen. Bevorzugte Zeiten liegen
bei 15 Minuten bis 1 Stunde; weiter bevorzugte Zeiten liegen bei
20 bis 40 Minuten. Die Konzentration an eine biozide Wirkung entfaltendem
Reinigungsmittel gemäß der Erfindung liegt
bei 0,1 bis 20 % (Volumen pro Volumen des Raums), weiter bevorzugt
bei 1 bis 10 %, am meisten bevorzugt bei 2 bis 8 %. Im Anschluß daran
wird/werden der/die textile(n) Gegenstand/Gegenstände entweder
einem verringerten Luftdruck oder Vakuum oder der Luft ausgesetzt,
so daß das
Reinigungsmittel weitgehend oder vollständig verdampfen kann und im
Ergebnis keine oder nur geringe Rückstände in dem textilen Material
verbleiben.
Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
des Verfahrens umfaßt
eine Behandlung, bei der (a) der/die textile(n) Gegenstand/Gegenstände in einem
abgeschlossenen Raum einem Unterdruck, bevorzugt einem Vakuum, ausgesetzt
werden, weiter bevorzugt einem Unterdruck oder Vakuum unter gleichzeitiger
mechanischer Behandlung, die in einem Rütteln, Klopfen oder einer Behandlung
mit Wellen (beispielsweise Ultraschallwellen) bestehen kann, ausgesetzt
werden, und der/die textile(n) Gegenstand/Gegenstände anschließend (b)
in demselben abgeschlossenen Raum für eine die biozide Wirkung
garantierende Zeit einer Atmosphäre
ausgesetzt wird/werden, die ein Reinigungsmittel gemäß der obigen
detaillierten Beschreibung in einer Konzentration umfaßt, bei
der eine biozide Wirkung erreicht wird. Die Zeiten und Konzentrationen
können in
den Bereichen liegen, die vorstehend für andere Behandlungsverfahren
angegeben wurden. Diese Verfahrensvariante hat den Vorteil, daß insbesondere
große
Gegenstände
wie Matratzen oder Polster in einer schnellen und auch größere Durchsätze erlaubenden
Verfahrensweise effizient behandelt werden können, die zudem leicht automatisiert
werden kann. Insbesondere kann mit weiterem Vorteil eine Behandlung
erfolgen, bei der nach Abschluß des
vorgenannten Verfahrensschritts (b) die beiden Schritte (a) und
(b) in derselben Rei henfolge oder auch nur einer der beiden Schritte
(a) oder (b) getrennt vom anderen wiederholt werden kann/können. Auch
in diesen Fällen
ist es erfindungsgemäß besonders
bevorzugt, den/die textile(n) Gegenstand/Gegenstände entweder einem verringerten
Luftdruck oder Vakuum oder der Luft auszusetzen, so daß das Reinigungsmittel weitgehend
oder vollständig
verdampfen kann und im Ergebnis keine oder nur geringe Rückstände in dem
textilen Material verbleiben.
Im
Ergebnis kann als Ergebnis des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht nur eine
Reinigung (einschließlich
einer Desodorierung) von textilen Gegenständen erreicht werden, sondern
auch eine zumindest teilweise Desinfektion solcher Gegenstände. Besonders
bemerkenswert ist, daß gerade
im Bereich der Reinigung von Matratzen im Haushalts- wie im gewerblichen
Bereich (Krankenhäuser,
Pflegeheime, Hotels) außergewöhnliche
Erfolge in der Reinigung (einscließlich Desodorierung) und Desinfektion von
Matratzen erreicht werden. Die antimikrobielle Behandlung (unter
Einschluß einer
antiviralen Wirkung) mit dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel mit biozider
Wirkung war bei den verwendeten Komponenten und den vergleichsweise
kurzen Behandlungs- und Einwirkzeiten unerwartet und hinsichtlich der
Höhe der
Effekte überraschend.
Die
Erfindung ist nicht auf die in der vorstehenden Beschreibung angegebenen
Ausführungsformen
beschränkt,
sondern ergibt sich aus dem Umfang der nachfolgenden Patentansprüche im Lichte der
vorangehenden Beschreibung.