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Die
Erfindung betrifft ein Verbindungselement mit einem im Wesentlichen
U-förmigen Querschnitt,
wobei die beiden freien Enden der U-Form durch einen Verbindungsbereich
miteinander verbunden sind, welcher wenigstens ein erstes Eingriffselement
aufweist, das dazu vorgesehen und ausgelegt ist, einen zugeordneten
Rand einer hinterschnittenen Nut eines ersten durch das Verbindungselement
zu verbindenden Teils zu hintergreifen, und wobei die U-Form wenigstens
einem ihrer freien Enden benachbart wenigstens ein zweites Eingriffselement aufweist,
welches dazu vorgesehen und ausgelegt ist, in eine zugeordnete Ausnehmung
eines zweiten durch das Verbindungselement zu verbindenden Teils
seitlich einzugreifen.
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Derartige
Verbindungselemente werden beispielsweise bei der Einrichtung von
Produktionsräumen,
beispielsweise Pausenräumen,
Maschinenumhausungen, Reinräumen
und dergleichen eingesetzt. Aber auch im Messebau und bei der Verkleidung
von Stützprofilen
und dergleichen werden derartige Verbindungselemente eingesetzt.
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So
ist beispielsweise aus der
DE
295 16 689 U1 ein Verbindungselement bekannt, das zur Anbringung
eines Verkleidungsprofils an einem Profilstab dient. Dabei weist
der Profilstab eine hinterschnittene Nut auf, in die der Verbindungsbereich
des Verbindungselements eingesetzt wird. Ferner ist an dem Verkleidungsprofil
ein Befestigungsfuß mit
zwei seitlichen Ausnehmungen vorgesehen, in welche zwei den freien
Enden der U-Form zugeordnete zweite Eingriffselemente zangenartig
eingreifen. Zur Realisierung dieses zangenartigen Eingriffs weisen
die freien Enden der U-Form aufeinander zu.
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Nachteilig
an dem bekannten Verbindungselement ist insbesondere, dass es eine
Demontage der beiden zu verbindenden Teile praktisch nicht zulässt, da
der zangenartige Eingriff der zweiten Eingriffselemente in die seitlichen
Ausnehmungen des Befestigungsfußes
des Verkleidungsprofils durch die seitliche Anlage der Seitenschenkel
der U-Form an den Rändern
der hinterschnittenen Nut gesichert wird, bzw. dass eine eine solche
Demontage nur in Ausführungen
mit geringer Haltekraft zulässt,
bei denen der Formschluss durch elastische oder gar plastische Verformung
des Verbindungselements aufgehoben werden kann.
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Demgegenüber ist
es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verbindungselement der
eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass trotz einfacher
Montage der beiden zu verbindenden Teile und hoher Haltekraft dieser
beiden Teile aneinander eine Demontage der beiden Teile in einfacher
Weise möglich
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verbindungselement der eingangs genannten Art gelöst, bei
welchem das wenigstens eine zweite Eingriffselement von dem ihm
zugeordneten freien Ende der U-Form in einer von dem jeweils anderen
freien Ende der U-Form weg weisenden Richtung absteht.
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Obgleich
in der folgenden Beschreibung stets auf ein Verbindungselement Bezug
genommen wird, welches bezüglich
der Längsmittelebene
der U-Form im Wesentlichen
spiegelsymmetrisch ausgebildet ist, sei betont, dass dies lediglich
eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung darstellt und das Verbindungselement ebenso gut nicht
spiegelsymmetrisch ausgebildet sein kann.
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Zur
Verbindung der beiden zu verbindenden Teile kann beispielsweise
wie folgt vorgegangen werden:
Zunächst drückt man die beiden freien Enden
der U-Form zusammen und führt
die zweiten Eingriffselemente zwischen die beiden seitlichen Ausnehmungen
des zweiten zu verbindenden Teils. Anschließend gibt man die beiden freien
Enden der U-Form wieder frei und lässt die zweiten Eingriffselemente
in die seitlichen Ausnehmungen des zweiten zu verbindenden Teils
eingreifen. Die so vormontierte Einheit führt man nun an das erste zu
verbindende Teil heran, bis das Verbindungselement mit seinem Verbindungsbereich
in die hinterschnittene Nut eingreift. Nun braucht das zweite zu
verbindende Teil nur noch so lange auf das erste zu verbindende
Teil zu gedrückt
zu werden, bis die ersten Eingriffselemente des Verbindungsbereichs
der U-Form die Ränder
der hinterschnittenen Nut hintergreifen. In diesem fertig montierten
Zustand der von den beiden zu verbindenden Teile und dem Verbindungselement
gebildeten Montageeinheit sind die beiden zu verbindenden Teile
zum einen durch das Hintergreifen der Ränder der hinterschnittenen
Nut durch die ersten Eingriffselemente und zum anderen durch den
Eingriff der zweiten Eingriffselemente in die seitlichen Ausnehmungen
des zweiten zu verbindenden Teils sicher aneinander befestigt.
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Zum
Demontieren der beiden zu verbindenden Teile gibt es verschiedene
Möglichkeiten:
Eine
erste Möglichkeit
besteht darin, ein spachtelartiges Werkzeug seitlich zwischen die
beiden zu verbindenden Teile einzuführen, bis es auf das freie
Ende eines der Seitenschenkel der U-Form einwirkt. Mittels dieses
spachtelartigen Werkzeugs kann dann das diesem freien Ende der U-Form
zugeordnete zweite Eingriffselement aus der seitlichen Ausnehmung
des zweiten zu verbindenden Teils herausbewegt werden. Durch Abheben
des dieser Ausnehmung zugeordneten Rands des zweiten zu verbindenden
Teils von dem ersten zu verbindenden Teil kann verhindert werden,
dass beim Zurückziehen
des spachtelartigen Werkzeugs das zweite Eingriffselement wieder
in die seitliche Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils einschnappt.
Häufig
wird ein derartiges Abheben gar nicht erforderlich sein, da das
zweite Eingriffselement durch die Vorspannung des Eingriffs zwischen
dem ersten Eingriffselement und der hinterschnittenen Nut von dem
zweiten zu verbindenden Teil weg gezogen wird, sobald es aus der seitlichen Ausnehmung
herausbewegt worden ist. Darüber
hinaus kann auch durch das weiter unten noch zu diskutierende dritte
Eingriffselement verhindert werden, dass sich das zweite Eingriffselement
in unerwünschter
Weise wieder in die seitliche Ausnehmung zurückbewegt.
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Anschließend kann
der vorstehend beschriebene Lösevorgang
auf der anderen Seite des zweiten zu verbindenden Teils wiederholt
werden, um auch dort das zweite Eingriffselement des Verbindungselements
aus der zugeordneten seitlichen Ausnehmung des zweiten zu verbindenden
Teils zu lösen.
Nun befindet sich das Verbindungselement nur noch mit seinem Verbindungsbereich
in Eingriff mit der hinterschnittenen Nut des ersten zu verbindenden
Teils. Dieser Eingriff kann aber in einfacher Weise durch Zusammendrücken der
freien Enden der Seitenschenkel der U-Form gelöst werden, sodass das Verbindungselement
ohne Weiteres aus der hinterschnittenen Nut heraus gezogen werden
kann. Alternativ ist es auch möglich,
die ersten Eingriffselemente durch Einsatz eines geeigneten Werkzeugs,
beispielsweise eines Inbus-Schlüssels,
aus der hinterschnittenen Nut zu lösen.
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Das
vorstehend beschriebene Lösen
des Eingriffs der zweiten Eingriffselemente aus den seitlichen Ausnehmungen
des zweiten zu verbindenden Teils kann unter Einsatz von zwei spachtelartigen Werkzeugen
auch gleichzeitig erfolgen.
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Gemäß einer
zweiten Möglichkeit
können
die beiden zu verbindenden Teile aber auch ohne den Einsatz von
Werkzeug voneinander gelöst
werden. Und zwar verschiebt man zunächst das zweite zu verbindende
Teil relativ zu dem ersten zu verbindenden Teil seitlich. Dabei
gelangt der in Schubrichtung vorauslaufende Seitenschenkel der U-Form
des Verbindungselements in Anlage gegen den Rand der hinterschnittenen
Nut des ersten zu verbindenden Teils. Bei weiterem seitlichen Verschieben
des zweiten zu verbindenden Teils biegt sich dieser freie Schenkel
in Folge dieser Anlage derart, dass das diesem Schenkel zugeordnete
zweite Eingriffselement des Verbindungselements aus der ihm zugeordneten seitlichen
Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils herausbewegt wird.
Durch anschließendes
Anheben des zugeordneten Randes des zweiten zu verbindenden Teils
kann erfoderlichenfalls, also beispielsweise dann, wenn die vorstehend
beschriebene Vorspannung des Eingriffs des ersten Eingriffselements
mit der hinterschnittenen Nut hierzu nicht ausreicht, wiederum verhindert
werden, dass beim Zurückbewegen
des zweiten zu verbindenden Teils relativ zum ersten zu verbindenden
Teil das zweite Eingriffselement des Verbindungselement wieder in
die seitliche Ausnehmung zurückgeführt wird.
Anschließend
verschiebt man das zweite zu verbindende Teil relativ zu dem ersten
zu verbindenden Teil in die Gegenrichtung, um auch das andere zweite
Eingriffselement aus der ihm zugeordneten seitlichen Ausnehmung
des zweiten zu verbindenden Teils zu lösen. Das Aufheben des Eingriffs
zwischen dem Verbindungselement und dem ersten zu verbindenden Teil erfolgt,
wie vorstehend bei der Erläuterung
der ersten Demontagemöglichkeit
beschrieben wurde.
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Um
das erfindungsgemäße Verbindungselement
mehrfach zur Montage und Demontage der beiden zu verbindenden Teile
einsetzen zu können,
ist es vorteilhaft, wenn es elastisch, vorzugsweise federelastisch,
ausgebildet ist. Hierzu kann das Verbindungselement beispielsweise
aus Metall, vorzugsweise Federstahl, oder Kunststoff gefertigt sein.
Eine besonders kostengünstige
Fertigung des erfindungsgemäßen Verbindungselements
kann erzielt werden, wenn es als Stanz- und Biegeteil hergestellt
ist.
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Die
Sicherheit des Eingriffs zwischen dem Verbindungselement und dem
ersten zu verbindenden Element kann dadurch erhöht werden, dass jedem der beiden
Ränder
der, vorzugsweise T-förmig, hinterschnittenen
Nut des ersten zu verbindenden Teils wenigstens ein erstes Eingriffselement
zugeordnet ist.
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Das
wenigstens eine erste Eingriffselement kann beispielsweise eine
Eingriffszunge umfassen, die in einer zu den freien Enden der U-Form
hin weisenden Richtung von der U-Form nach außen absteht. Diese Eingriffszunge
bildet eine Art Widerhaken, der den Rand der hinterschnittenen Nut
des ersten zu verbindenden Teils hintergreift und sich in diesem
einspreizt, um ein Lösen
des Verbindungselements aus der hinterschnittenen Nut zu verhindern.
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Zur
weiteren Erhöhung
der Sicherheit des Eingriffs des Verbindungselements mit dem ersten
zu verbindenden Teil kann wenigstens einem der Ränder der hinterschnittenen
Nut des ersten zu verbindenden Teils eine Mehrzahl von Eingriffszungen
zugeordnet sein.
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Dabei
können
wenigstens zwei der Eingriffszungen eine unterschiedliche Länge aufweisen,
um größere Fertigungstoleranzen
der beiden zu verbindenden Teils, insbesondere der hinterschnittenen Nut
des ersten zu verbindenden Teils, ausgleichen zu können. Auch
wenn auf Grund einer zu hohen Fertigungstoleranz die jeweils längere der
beiden Zungen die hinterschnittene Nut nicht mehr hintergreifen kann,
so kann das Verbindungselement doch zumindest mittels der jeweils
kürzeren
der beiden Zungen an dem ersten zu verbindenden Teil befestigt werden.
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Wenn
die Eingriffszungen ferner eine bezüglich der Längsmitte des Verbindungselements
symmetrische Längenverteilung
aufweisen, so kann hierdurch eine Art balliger Eingriffsfläche zwischen
dem Verbindungselement und dem ersten zu verbindenden Teil gebildet
werden, welche auch bei einem gewissen Verkippen des Verbindungselements
relativ zu dem ersten zu verbindenden Teil einen zuverlässigen Eingriff
zwischen diesen beiden sicherstellt.
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Zur
Erhöhung
der Sicherheit des Eingriffs zwischen dem Verbindungselement und
dem zweiten zu verbindenden Teil wird vorgeschlagen, dass jedem
der freien Enden der U-Form wenigstens ein zweites Eingriffselement
zugeordnet ist.
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Das
zweite Eingriffselement kann in einfacher Weise dadurch realisiert
werden, dass es von einem, vorzugsweise umgebogenen, Randabschnitt des
freien Endes der U-Form gebildet ist. Zur Erhöhung der Sicherheit des Eingriffs
zwischen dem Verbindungselement und dem zweiten zu verbindenden Teil
wird dabei ferner vorgeschlagen, dass sich der Randabschnitt im
Wesentlichen über
die gesamte Länge
des Verbindungselements erstreckt.
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Zur
Verbesserung des Halts des zweiten Eingriffselements in der seitlichen
Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils wird vorgeschlagen, dass
an wenigstens einem der freien Enden der U-Form ferner wenigstens
ein drittes Eingriffselement vorgesehen ist, welches mit dem zweiten
Eingriffselement einen vorbestimmten Winkel einschließt, der vorzugsweise
zwischen etwa 70° und
etwa 140° beträgt. Durch
das Zusammenwirken der zweiten und dritten Eingriffselemente spreizt
sich das zugeordnete freie Ende der U-Form sicher in die seitliche
Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils ein. Dabei kann das
wenigstens eine dritte Eingriffselement von einem Ansatz gebildet
sein, der sich im Wesentlichen in der Verlängerung des diesem freien Ende zugeordneten
Seitenschenkels der U-Form
erstreckt. Vorzugsweise ist an wenigstens einem Längsende eines
der freien Enden der U-Form ein drittes Eingriffselement vorgesehen.
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Gemäß einem
weiteren Gesichtspunkt betrifft die Erfindung eine Montageeinheit,
die aus zwei zu verbindenden Teilen und einem erfindungsgemäßen Verbindungselement
gebildet ist. Hinsichtlich der Weiterbildungsmöglichkeiten und der damit erzielbaren
Vorteile sei auf die vorstehende Erläuterung des erfindungsgemäßen Verbindungselements
verwiesen.
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Die
zu verbindenden Teile, vorzugsweise jedoch zumindest das erste zu
verbindende Teil, kann aus Leichtmetall oder einer Leichtmetalllegierung, vorzugsweise
Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, gebildet sein. Es ist jedoch
auch möglich,
dass die beiden zu verbindenden Teile, vorzugsweise jedoch zumindest
das zweite zu verbindende Teil aus Kunststoff gefertigt ist. In
beiden Fällen
ist es im Hinblick auf die Herstellungskosten der erfindungsgemäßen Montageeinheit
vorteilhaft, wenn wenigstens eines der zu verbindenden Teile als,
vorzugsweise extrudiertes bzw. stranggepresstes, Profilteil ausgebildet
ist.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert werden.
Es stellt dar:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Verbindungselements;
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2 eine
perspektivische Teilansicht einer unter Einsatz des erfindungsgemäßen Verbindungselements
realisierten Montageeinheit in Anwendung bei einer Wandverkleidungskonstruktion;
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3 zwei
Stirnansichten zur Erläuterung einer
Möglichkeit
der Demontage der Wandverkleidungskonstruktion gemäß 2;
und
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4 eine
Stirnansicht einer weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Montageeinheit.
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In 1 ist
ein erfindungsgemäßes Verbindungselement
allgemein mit 10 bezeichnet. Es ist im Wesentlichen U-förmig ausgebildet,
d.h. es umfasst einen Basisschenkel 12, von dem zwei Seitenschenkel 14 nach
oben abstehen. Allgemeiner lässt
sich die U-Form dadurch beschreiben, dass sie zwei freie Enden 16 aufweist,
die mittels eines Verbindungsbereichs 18 miteinander verbunden
sind. Definiert man die allgemeine Erstreckungsrichtung der Seitenschenkel 14 als
Höhenrichtung
H und die allgemeine Erstreckungsrichtung des Basisschenkels 12 als Querrichtung
Q, so verläuft
die Längsrichtung
L des Verbindungselements 10 sowohl zur Höhenrichtung H
als auch zur Querrichtung Q im Wesentlichen orthogonal.
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Wie
in 1 dargestellt ist, ist im Bereich der Seitenschenkel 14 des Verbindungsbereichs 18 der U-Form
des Verbindungselements 10, beispielsweise durch Stanzen,
jeweils eine Mehrzahl von Zungen 20 ausgebildet, die von
dem jeweiligen Seitenschenkel 14 auf der von dem jeweils
anderen Seitenschenkel 14 abgewandten Seite aus der U-Form
ausgestellt sind. Diese Zungen 20 dienen als Widerhaken bzw.
erste Eingriffselemente (siehe 2), welche den
Rand 22 einer hinterschnittenen T-Nut 24 eines Profilelements 26 hintergreifen
und somit das Verbindungselement 10 gegen ein Herausziehen
aus der T-Nut 24 in Höhenrichtung
H sichern. Das Profilelement 26 bildet das erste zu verbindende
Teil im Sinne der vorliegenden Erfindung.
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In
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind jedem der
Seitenschenkel 14 der U-Form fünf derartige Zungen 20 zugeordnet.
Dabei weisen jeweils zwei benachbarte dieser Zungen 20 eine
unterschiedliche Länge
auf, um auch bei großen Fertigungstoleranzen
sicherstellen zu können,
dass zumindest die kürzeren
der Zungen 20 den Rand der T-Nut 24 hintergreifen
können.
Darüber
hinaus weisen die Zungen 20 eine bezüglich der Längsmitte M des Verbindungselements 10 symmetrische
Längenverteilung
auf, wobei die mittlere Zunge die längste Zunge ist und die beiden äußersten
Zungen die kürzesten
Zungen sind. Auf diese Weise kann eine Art von balliger Eingriffsfläche zwischen
dem Verbindungselement 10 und dem Profilteil 26 erhalten
werden, die auch bei einem Verkippen des Verbindungselements 10 relativ
zu dem Profilteil 26 um die Querachse Q einen zuverlässigen Eingriff
zwischen dem Verbindungselement 10 und dem Profilteil 26 sicherstellt.
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Wie
man 1 ferner entnimmt, ist das Verbindungselement 10 als
Stanz- und Biegeteil
ausgebildet, vorzugsweise aus Federstahl. Daher kann die Ausstellung
der Zungen 20 relativ zu den Seitenschenkeln 14 der
U-Form beispielsweise dadurch erhalten werden, dass die Seitenschenkel 14 zwei Schenkelabschnitte 14a und 14b aufweisen,
die relativ zueinander um einen vorbestimmten Winkel abgewinkelt
sind. Dabei verlaufen die Zungen 20 vollständig in
der Ebene bzw. in der Verlängerung
des Seitenschenkel abschnitts 14a, sodass sie relativ zu
dem im Wesentlichen in Höhenrichtung
H verlaufenden Seitenschenkelabschnitt 14b ausgestellt
sind.
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Im
Bereich der freien Enden 16 der U-Form sind die Seitenschenkel 14 über einen
Teil der Länge des
Verbindungselements 10 nach außen, d.h. in voneinander weg
weisenden Richtungen, umgebogen und bilden so zweite Eingriffselemente 28,
die, wie in 2 dargestellt ist, in seitliche
Ausnehmungen 30 eines weiteren Profilelements 32 eingreifen. Dieses
weitere Profilelement 32 bildet das zweite zu verbindende
Teil im Sinne der vorliegenden Erfindung.
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Zur
Stabilisierung des Eingriffs der Eingriffselemente 28 in
den seitlichen Ausnehmungen 30 weist das Verbindungselement 10 im
Bereich seiner beiden Längsenden
an beiden Seitenschenkeln 14 dritte Eingriffselemente 34 auf,
welche sich an dem Profilteil 32 derart abstützen, dass
sie die zweiten Eingriffselemente 28 in die seitlichen
Ausnehmungen 30 des Profilteils 32 einspreizen.
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Wie
in 2 dargestellt ist, kann die aus dem ersten Profilteil 26,
dem zweiten Profilteil 32 und dem Verbindungselement 10 gebildete
Montageeinheit 40 beispielsweise im Bereich einer Wandverkleidung 42 zum
Einsatz kommen. Das erste Profilteil 26 bildet dabei mit
seinen beiden angeformten Flanschen 26a ein Tragprofil
für Wandelemente 44.
Das unerwünschte
Lösen der
Wandelemente 44 vom Tragprofil 26 wird mittels
des als Deckprofil wirkenden weiteren Profilelements 32 verhindert,
welches mittels des Verbindungselements 10 am Tragprofil 26 befestigt
wird.
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Um
Durchbrechungen für
Ver- und Entsorgungsleitungen in die Wandverkleidung 42 auch nachträglich in
einfacher Weise einbringen zu können,
ist es vorteilhaft, die Wandverkleidung 42 auch wieder
demontieren zu können.
In 3 ist ein Verfahren dargestellt, wie diese Demontage
ohne den Einsatz von Werkzeug vorgenommen werden kann.
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Und
zwar verschiebt man zunächst
das weitere Profilteil 32 relativ zu dem Profilteil 26 seitlich, beispielsweise
in 3 nach links, was durch den Pfeil P1 angedeutet
ist. Dabei gelangt der in Schubrichtung vorauslaufende, in 3 linke
Seitenschenkel 14 der U-Form des Verbindungselements 10 in Anlage
gegen den Seitenrand 23 der T-Nut 24. Bei weiterem
seitlichen Verschieben des Profilteils 32 biegt sich dieser
freie Schenkel 14 in Folge dieser Anlage derart, dass das
diesem Schenkel 14 zugeordnete zweite Eingriffselement 28 des
Verbindungselements 10 aus der ihm zugeordneten seitlichen Ausnehmung 30 des
Profilteils 32 herausbewegt wird. Dieser Zustand ist in
dem linken Teilbild von 3 dargestellt. Durch Anheben
des zugeordneten Randes des Profilteils 32 (Pfeil P2) kann
verhindert werden, dass beim Zurückbewegen
des Profilteils 32 in 3 nach rechts
das zweite Eingriffselement 28 des Verbindungselement 10 wieder
in die seitliche Ausnehmung 30 zurückgeführt wird.
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Um
auch das andere zweite Eingriffselement 28 aus der ihm
zugeordneten seitlichen Ausnehmung 30 zu lösen, verschiebt
man das Profilteil 32 in die Gegenrichtung, d.h. in 3 nach
rechts (Pfeil P3), und hebt schließlich das Profilteil 32 vom
Profilteil 26 ab (Pfeil 4).
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Nun
befindet sich das Verbindungselement 10 nur noch mit seinem
Verbindungsbereich 18 mit der T-Nut 24 in Eingriff.
Dieser Eingriff kann aber in einfacher Weise durch Zusammendrücken der
freien Enden 16 der Seitenschenkel 14 der U-Form
oder unter einsatz eines geeigneten Werkzeugs gelöst werden,
sodass das Verbindungselement 10 ohne Weiteres aus der
T-Nut 24 herausgezogen werden kann.
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Alternativ
kann zur Demontage aber auch ein spachtelartiges Werkzeug 38 eingesetzt
werden, das mit seiner Klinge zunächst auf der einen (wie im
linken Teilbild von 3 angedeutet) und anschließend auf
der anderen Seite des Profilteils 32 zwischen die beiden
Profilteile 26 und 32 eingeführt wird und derart auf den
jeweiligen Seitenschenkel 14 des Verbindungselements 10 einwirkt,
dass das jeweilige zweite Eingriffselement 28 aus der ihm
zugeordneten seitlichen Ausnehmung 30 herausbewegt wird.
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Die
Montageeinheit 140 gemäß 4 unterscheidet
sich von der in 2 dargestellten Montageeinheit 40 hauptsächlich dadurch,
dass das erste Profilteil 126 als Winkelprofil ausgebildet
ist. D.h. die beiden Wandverkleidungselemente 144 schließen miteinander
einen Winkel von etwa 90° ein.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Ausbildung des zweiten Profilteils 132.
Dieses verfügt
nämlich
nur über eine
seitliche Ausnehmung 130, die auf der dem zugeordneten
Wandverkleidungselement 144 zugewandten Seite des Verbindungselements 10 angeordnet
ist. Für
das diesem Wandverkleidungselement 144 abgewandt gelegene
zweite Eingriffselement 28 des Verbindungselements 10 ist
keine derartige seitliche Ausnehmung 130 vorgesehen, sondern
lediglich ein Stützsteg 146.
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Die
Demontage kann in diesem Fall beispielsweise mittels eines spachtelartigen
Werkzeugs 138, d.h. eines Werkzeugs mit einer flachen Klinge, erfolgen,
welches vom Wandverkleidungselement 144 her unter das zweite
Profilteil 132 geschoben wird (Pfeil P5), bis es in Anlage
an den in 4 rechten Seitenschenkel 14 des
Verbindungselements 10 gelangt. Mittels des Werkzeugs 138 kann
das in 4 rechte zweite Eingriffselement 28 des
Verbindungselements 10 aus der zugeordneten seitlichen Ausnehmung 130 des
zweiten Profilteils 132 herausgehoben werden. Anschließend kann
das zweite Profilteil 132 in Richtung des Pfeils P6 von
dem ersten Profilteil 126 und dem Verbindungselement 10 abgehoben
werden.