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DE10351395A1 - Verbindungselement unter Verwendung eines solchen Verbindungselements realisierte Montageeinheit - Google Patents

Verbindungselement unter Verwendung eines solchen Verbindungselements realisierte Montageeinheit Download PDF

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DE10351395A1
DE10351395A1 DE10351395A DE10351395A DE10351395A1 DE 10351395 A1 DE10351395 A1 DE 10351395A1 DE 10351395 A DE10351395 A DE 10351395A DE 10351395 A DE10351395 A DE 10351395A DE 10351395 A1 DE10351395 A1 DE 10351395A1
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DE
Germany
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joined
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Withdrawn
Application number
DE10351395A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Peter Dipl.-Ing. Buttau
Uwe Dipl.-Ing. Kaiser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bosch Rexroth AG
Original Assignee
Bosch Rexroth AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bosch Rexroth AG filed Critical Bosch Rexroth AG
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Priority to US10/979,473 priority patent/US7198424B2/en
Priority to JP2004320614A priority patent/JP2005140330A/ja
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Abstract

Ein Verbindungselement (10) weist einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf. Die beiden freien Ende (16) der U-Form sind durch einen Verbindungsbereich (18) miteinander verbunden, welcher wenigstens ein erstes Eingriffselement (20) aufweist, das dazu vorgesehen und ausgelegt ist, einen zugeordneten Rand einer hinterschnittenen Nut eines ersten durch das Verbindungselement zu verbindenden Teils zu hintergreifen. Ferner weist die U-Form wenigstens einem ihrer freien Enden (16) benachbart wenigstens ein Eingriffselement (28) auf, welches dazu vorgesehen und ausgelegt ist, in eine zugeordnete Ausnehmung eines zweiten durch das Verbindungselement zu verbindenden Teils seitlich einzugreifen. Erfindungsgemäß steht das wenigstens eine zweite Eingriffselement (28) von dem ihm zugeordneten freien Ende (16) der U-Form in einer von dem jeweils anderen freien Ende (16) der U-Form weg weisenden Richtung ab.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement mit einem im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt, wobei die beiden freien Enden der U-Form durch einen Verbindungsbereich miteinander verbunden sind, welcher wenigstens ein erstes Eingriffselement aufweist, das dazu vorgesehen und ausgelegt ist, einen zugeordneten Rand einer hinterschnittenen Nut eines ersten durch das Verbindungselement zu verbindenden Teils zu hintergreifen, und wobei die U-Form wenigstens einem ihrer freien Enden benachbart wenigstens ein zweites Eingriffselement aufweist, welches dazu vorgesehen und ausgelegt ist, in eine zugeordnete Ausnehmung eines zweiten durch das Verbindungselement zu verbindenden Teils seitlich einzugreifen.
  • Derartige Verbindungselemente werden beispielsweise bei der Einrichtung von Produktionsräumen, beispielsweise Pausenräumen, Maschinenumhausungen, Reinräumen und dergleichen eingesetzt. Aber auch im Messebau und bei der Verkleidung von Stützprofilen und dergleichen werden derartige Verbindungselemente eingesetzt.
  • So ist beispielsweise aus der DE 295 16 689 U1 ein Verbindungselement bekannt, das zur Anbringung eines Verkleidungsprofils an einem Profilstab dient. Dabei weist der Profilstab eine hinterschnittene Nut auf, in die der Verbindungsbereich des Verbindungselements eingesetzt wird. Ferner ist an dem Verkleidungsprofil ein Befestigungsfuß mit zwei seitlichen Ausnehmungen vorgesehen, in welche zwei den freien Enden der U-Form zugeordnete zweite Eingriffselemente zangenartig eingreifen. Zur Realisierung dieses zangenartigen Eingriffs weisen die freien Enden der U-Form aufeinander zu.
  • Nachteilig an dem bekannten Verbindungselement ist insbesondere, dass es eine Demontage der beiden zu verbindenden Teile praktisch nicht zulässt, da der zangenartige Eingriff der zweiten Eingriffselemente in die seitlichen Ausnehmungen des Befestigungsfußes des Verkleidungsprofils durch die seitliche Anlage der Seitenschenkel der U-Form an den Rändern der hinterschnittenen Nut gesichert wird, bzw. dass eine eine solche Demontage nur in Ausführungen mit geringer Haltekraft zulässt, bei denen der Formschluss durch elastische oder gar plastische Verformung des Verbindungselements aufgehoben werden kann.
  • Demgegenüber ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verbindungselement der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass trotz einfacher Montage der beiden zu verbindenden Teile und hoher Haltekraft dieser beiden Teile aneinander eine Demontage der beiden Teile in einfacher Weise möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verbindungselement der eingangs genannten Art gelöst, bei welchem das wenigstens eine zweite Eingriffselement von dem ihm zugeordneten freien Ende der U-Form in einer von dem jeweils anderen freien Ende der U-Form weg weisenden Richtung absteht.
  • Obgleich in der folgenden Beschreibung stets auf ein Verbindungselement Bezug genommen wird, welches bezüglich der Längsmittelebene der U-Form im Wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildet ist, sei betont, dass dies lediglich eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung darstellt und das Verbindungselement ebenso gut nicht spiegelsymmetrisch ausgebildet sein kann.
  • Zur Verbindung der beiden zu verbindenden Teile kann beispielsweise wie folgt vorgegangen werden:
    Zunächst drückt man die beiden freien Enden der U-Form zusammen und führt die zweiten Eingriffselemente zwischen die beiden seitlichen Ausnehmungen des zweiten zu verbindenden Teils. Anschließend gibt man die beiden freien Enden der U-Form wieder frei und lässt die zweiten Eingriffselemente in die seitlichen Ausnehmungen des zweiten zu verbindenden Teils eingreifen. Die so vormontierte Einheit führt man nun an das erste zu verbindende Teil heran, bis das Verbindungselement mit seinem Verbindungsbereich in die hinterschnittene Nut eingreift. Nun braucht das zweite zu verbindende Teil nur noch so lange auf das erste zu verbindende Teil zu gedrückt zu werden, bis die ersten Eingriffselemente des Verbindungsbereichs der U-Form die Ränder der hinterschnittenen Nut hintergreifen. In diesem fertig montierten Zustand der von den beiden zu verbindenden Teile und dem Verbindungselement gebildeten Montageeinheit sind die beiden zu verbindenden Teile zum einen durch das Hintergreifen der Ränder der hinterschnittenen Nut durch die ersten Eingriffselemente und zum anderen durch den Eingriff der zweiten Eingriffselemente in die seitlichen Ausnehmungen des zweiten zu verbindenden Teils sicher aneinander befestigt.
  • Zum Demontieren der beiden zu verbindenden Teile gibt es verschiedene Möglichkeiten:
    Eine erste Möglichkeit besteht darin, ein spachtelartiges Werkzeug seitlich zwischen die beiden zu verbindenden Teile einzuführen, bis es auf das freie Ende eines der Seitenschenkel der U-Form einwirkt. Mittels dieses spachtelartigen Werkzeugs kann dann das diesem freien Ende der U-Form zugeordnete zweite Eingriffselement aus der seitlichen Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils herausbewegt werden. Durch Abheben des dieser Ausnehmung zugeordneten Rands des zweiten zu verbindenden Teils von dem ersten zu verbindenden Teil kann verhindert werden, dass beim Zurückziehen des spachtelartigen Werkzeugs das zweite Eingriffselement wieder in die seitliche Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils einschnappt. Häufig wird ein derartiges Abheben gar nicht erforderlich sein, da das zweite Eingriffselement durch die Vorspannung des Eingriffs zwischen dem ersten Eingriffselement und der hinterschnittenen Nut von dem zweiten zu verbindenden Teil weg gezogen wird, sobald es aus der seitlichen Ausnehmung herausbewegt worden ist. Darüber hinaus kann auch durch das weiter unten noch zu diskutierende dritte Eingriffselement verhindert werden, dass sich das zweite Eingriffselement in unerwünschter Weise wieder in die seitliche Ausnehmung zurückbewegt.
  • Anschließend kann der vorstehend beschriebene Lösevorgang auf der anderen Seite des zweiten zu verbindenden Teils wiederholt werden, um auch dort das zweite Eingriffselement des Verbindungselements aus der zugeordneten seitlichen Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils zu lösen. Nun befindet sich das Verbindungselement nur noch mit seinem Verbindungsbereich in Eingriff mit der hinterschnittenen Nut des ersten zu verbindenden Teils. Dieser Eingriff kann aber in einfacher Weise durch Zusammendrücken der freien Enden der Seitenschenkel der U-Form gelöst werden, sodass das Verbindungselement ohne Weiteres aus der hinterschnittenen Nut heraus gezogen werden kann. Alternativ ist es auch möglich, die ersten Eingriffselemente durch Einsatz eines geeigneten Werkzeugs, beispielsweise eines Inbus-Schlüssels, aus der hinterschnittenen Nut zu lösen.
  • Das vorstehend beschriebene Lösen des Eingriffs der zweiten Eingriffselemente aus den seitlichen Ausnehmungen des zweiten zu verbindenden Teils kann unter Einsatz von zwei spachtelartigen Werkzeugen auch gleichzeitig erfolgen.
  • Gemäß einer zweiten Möglichkeit können die beiden zu verbindenden Teile aber auch ohne den Einsatz von Werkzeug voneinander gelöst werden. Und zwar verschiebt man zunächst das zweite zu verbindende Teil relativ zu dem ersten zu verbindenden Teil seitlich. Dabei gelangt der in Schubrichtung vorauslaufende Seitenschenkel der U-Form des Verbindungselements in Anlage gegen den Rand der hinterschnittenen Nut des ersten zu verbindenden Teils. Bei weiterem seitlichen Verschieben des zweiten zu verbindenden Teils biegt sich dieser freie Schenkel in Folge dieser Anlage derart, dass das diesem Schenkel zugeordnete zweite Eingriffselement des Verbindungselements aus der ihm zugeordneten seitlichen Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils herausbewegt wird. Durch anschließendes Anheben des zugeordneten Randes des zweiten zu verbindenden Teils kann erfoderlichenfalls, also beispielsweise dann, wenn die vorstehend beschriebene Vorspannung des Eingriffs des ersten Eingriffselements mit der hinterschnittenen Nut hierzu nicht ausreicht, wiederum verhindert werden, dass beim Zurückbewegen des zweiten zu verbindenden Teils relativ zum ersten zu verbindenden Teil das zweite Eingriffselement des Verbindungselement wieder in die seitliche Ausnehmung zurückgeführt wird. Anschließend verschiebt man das zweite zu verbindende Teil relativ zu dem ersten zu verbindenden Teil in die Gegenrichtung, um auch das andere zweite Eingriffselement aus der ihm zugeordneten seitlichen Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils zu lösen. Das Aufheben des Eingriffs zwischen dem Verbindungselement und dem ersten zu verbindenden Teil erfolgt, wie vorstehend bei der Erläuterung der ersten Demontagemöglichkeit beschrieben wurde.
  • Um das erfindungsgemäße Verbindungselement mehrfach zur Montage und Demontage der beiden zu verbindenden Teile einsetzen zu können, ist es vorteilhaft, wenn es elastisch, vorzugsweise federelastisch, ausgebildet ist. Hierzu kann das Verbindungselement beispielsweise aus Metall, vorzugsweise Federstahl, oder Kunststoff gefertigt sein. Eine besonders kostengünstige Fertigung des erfindungsgemäßen Verbindungselements kann erzielt werden, wenn es als Stanz- und Biegeteil hergestellt ist.
  • Die Sicherheit des Eingriffs zwischen dem Verbindungselement und dem ersten zu verbindenden Element kann dadurch erhöht werden, dass jedem der beiden Ränder der, vorzugsweise T-förmig, hinterschnittenen Nut des ersten zu verbindenden Teils wenigstens ein erstes Eingriffselement zugeordnet ist.
  • Das wenigstens eine erste Eingriffselement kann beispielsweise eine Eingriffszunge umfassen, die in einer zu den freien Enden der U-Form hin weisenden Richtung von der U-Form nach außen absteht. Diese Eingriffszunge bildet eine Art Widerhaken, der den Rand der hinterschnittenen Nut des ersten zu verbindenden Teils hintergreift und sich in diesem einspreizt, um ein Lösen des Verbindungselements aus der hinterschnittenen Nut zu verhindern.
  • Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit des Eingriffs des Verbindungselements mit dem ersten zu verbindenden Teil kann wenigstens einem der Ränder der hinterschnittenen Nut des ersten zu verbindenden Teils eine Mehrzahl von Eingriffszungen zugeordnet sein.
  • Dabei können wenigstens zwei der Eingriffszungen eine unterschiedliche Länge aufweisen, um größere Fertigungstoleranzen der beiden zu verbindenden Teils, insbesondere der hinterschnittenen Nut des ersten zu verbindenden Teils, ausgleichen zu können. Auch wenn auf Grund einer zu hohen Fertigungstoleranz die jeweils längere der beiden Zungen die hinterschnittene Nut nicht mehr hintergreifen kann, so kann das Verbindungselement doch zumindest mittels der jeweils kürzeren der beiden Zungen an dem ersten zu verbindenden Teil befestigt werden.
  • Wenn die Eingriffszungen ferner eine bezüglich der Längsmitte des Verbindungselements symmetrische Längenverteilung aufweisen, so kann hierdurch eine Art balliger Eingriffsfläche zwischen dem Verbindungselement und dem ersten zu verbindenden Teil gebildet werden, welche auch bei einem gewissen Verkippen des Verbindungselements relativ zu dem ersten zu verbindenden Teil einen zuverlässigen Eingriff zwischen diesen beiden sicherstellt.
  • Zur Erhöhung der Sicherheit des Eingriffs zwischen dem Verbindungselement und dem zweiten zu verbindenden Teil wird vorgeschlagen, dass jedem der freien Enden der U-Form wenigstens ein zweites Eingriffselement zugeordnet ist.
  • Das zweite Eingriffselement kann in einfacher Weise dadurch realisiert werden, dass es von einem, vorzugsweise umgebogenen, Randabschnitt des freien Endes der U-Form gebildet ist. Zur Erhöhung der Sicherheit des Eingriffs zwischen dem Verbindungselement und dem zweiten zu verbindenden Teil wird dabei ferner vorgeschlagen, dass sich der Randabschnitt im Wesentlichen über die gesamte Länge des Verbindungselements erstreckt.
  • Zur Verbesserung des Halts des zweiten Eingriffselements in der seitlichen Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils wird vorgeschlagen, dass an wenigstens einem der freien Enden der U-Form ferner wenigstens ein drittes Eingriffselement vorgesehen ist, welches mit dem zweiten Eingriffselement einen vorbestimmten Winkel einschließt, der vorzugsweise zwischen etwa 70° und etwa 140° beträgt. Durch das Zusammenwirken der zweiten und dritten Eingriffselemente spreizt sich das zugeordnete freie Ende der U-Form sicher in die seitliche Ausnehmung des zweiten zu verbindenden Teils ein. Dabei kann das wenigstens eine dritte Eingriffselement von einem Ansatz gebildet sein, der sich im Wesentlichen in der Verlängerung des diesem freien Ende zugeordneten Seitenschenkels der U-Form erstreckt. Vorzugsweise ist an wenigstens einem Längsende eines der freien Enden der U-Form ein drittes Eingriffselement vorgesehen.
  • Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt betrifft die Erfindung eine Montageeinheit, die aus zwei zu verbindenden Teilen und einem erfindungsgemäßen Verbindungselement gebildet ist. Hinsichtlich der Weiterbildungsmöglichkeiten und der damit erzielbaren Vorteile sei auf die vorstehende Erläuterung des erfindungsgemäßen Verbindungselements verwiesen.
  • Die zu verbindenden Teile, vorzugsweise jedoch zumindest das erste zu verbindende Teil, kann aus Leichtmetall oder einer Leichtmetalllegierung, vorzugsweise Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, gebildet sein. Es ist jedoch auch möglich, dass die beiden zu verbindenden Teile, vorzugsweise jedoch zumindest das zweite zu verbindende Teil aus Kunststoff gefertigt ist. In beiden Fällen ist es im Hinblick auf die Herstellungskosten der erfindungsgemäßen Montageeinheit vorteilhaft, wenn wenigstens eines der zu verbindenden Teile als, vorzugsweise extrudiertes bzw. stranggepresstes, Profilteil ausgebildet ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert werden. Es stellt dar:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Verbindungselements;
  • 2 eine perspektivische Teilansicht einer unter Einsatz des erfindungsgemäßen Verbindungselements realisierten Montageeinheit in Anwendung bei einer Wandverkleidungskonstruktion;
  • 3 zwei Stirnansichten zur Erläuterung einer Möglichkeit der Demontage der Wandverkleidungskonstruktion gemäß 2; und
  • 4 eine Stirnansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Montageeinheit.
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes Verbindungselement allgemein mit 10 bezeichnet. Es ist im Wesentlichen U-förmig ausgebildet, d.h. es umfasst einen Basisschenkel 12, von dem zwei Seitenschenkel 14 nach oben abstehen. Allgemeiner lässt sich die U-Form dadurch beschreiben, dass sie zwei freie Enden 16 aufweist, die mittels eines Verbindungsbereichs 18 miteinander verbunden sind. Definiert man die allgemeine Erstreckungsrichtung der Seitenschenkel 14 als Höhenrichtung H und die allgemeine Erstreckungsrichtung des Basisschenkels 12 als Querrichtung Q, so verläuft die Längsrichtung L des Verbindungselements 10 sowohl zur Höhenrichtung H als auch zur Querrichtung Q im Wesentlichen orthogonal.
  • Wie in 1 dargestellt ist, ist im Bereich der Seitenschenkel 14 des Verbindungsbereichs 18 der U-Form des Verbindungselements 10, beispielsweise durch Stanzen, jeweils eine Mehrzahl von Zungen 20 ausgebildet, die von dem jeweiligen Seitenschenkel 14 auf der von dem jeweils anderen Seitenschenkel 14 abgewandten Seite aus der U-Form ausgestellt sind. Diese Zungen 20 dienen als Widerhaken bzw. erste Eingriffselemente (siehe 2), welche den Rand 22 einer hinterschnittenen T-Nut 24 eines Profilelements 26 hintergreifen und somit das Verbindungselement 10 gegen ein Herausziehen aus der T-Nut 24 in Höhenrichtung H sichern. Das Profilelement 26 bildet das erste zu verbindende Teil im Sinne der vorliegenden Erfindung.
  • In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind jedem der Seitenschenkel 14 der U-Form fünf derartige Zungen 20 zugeordnet. Dabei weisen jeweils zwei benachbarte dieser Zungen 20 eine unterschiedliche Länge auf, um auch bei großen Fertigungstoleranzen sicherstellen zu können, dass zumindest die kürzeren der Zungen 20 den Rand der T-Nut 24 hintergreifen können. Darüber hinaus weisen die Zungen 20 eine bezüglich der Längsmitte M des Verbindungselements 10 symmetrische Längenverteilung auf, wobei die mittlere Zunge die längste Zunge ist und die beiden äußersten Zungen die kürzesten Zungen sind. Auf diese Weise kann eine Art von balliger Eingriffsfläche zwischen dem Verbindungselement 10 und dem Profilteil 26 erhalten werden, die auch bei einem Verkippen des Verbindungselements 10 relativ zu dem Profilteil 26 um die Querachse Q einen zuverlässigen Eingriff zwischen dem Verbindungselement 10 und dem Profilteil 26 sicherstellt.
  • Wie man 1 ferner entnimmt, ist das Verbindungselement 10 als Stanz- und Biegeteil ausgebildet, vorzugsweise aus Federstahl. Daher kann die Ausstellung der Zungen 20 relativ zu den Seitenschenkeln 14 der U-Form beispielsweise dadurch erhalten werden, dass die Seitenschenkel 14 zwei Schenkelabschnitte 14a und 14b aufweisen, die relativ zueinander um einen vorbestimmten Winkel abgewinkelt sind. Dabei verlaufen die Zungen 20 vollständig in der Ebene bzw. in der Verlängerung des Seitenschenkel abschnitts 14a, sodass sie relativ zu dem im Wesentlichen in Höhenrichtung H verlaufenden Seitenschenkelabschnitt 14b ausgestellt sind.
  • Im Bereich der freien Enden 16 der U-Form sind die Seitenschenkel 14 über einen Teil der Länge des Verbindungselements 10 nach außen, d.h. in voneinander weg weisenden Richtungen, umgebogen und bilden so zweite Eingriffselemente 28, die, wie in 2 dargestellt ist, in seitliche Ausnehmungen 30 eines weiteren Profilelements 32 eingreifen. Dieses weitere Profilelement 32 bildet das zweite zu verbindende Teil im Sinne der vorliegenden Erfindung.
  • Zur Stabilisierung des Eingriffs der Eingriffselemente 28 in den seitlichen Ausnehmungen 30 weist das Verbindungselement 10 im Bereich seiner beiden Längsenden an beiden Seitenschenkeln 14 dritte Eingriffselemente 34 auf, welche sich an dem Profilteil 32 derart abstützen, dass sie die zweiten Eingriffselemente 28 in die seitlichen Ausnehmungen 30 des Profilteils 32 einspreizen.
  • Wie in 2 dargestellt ist, kann die aus dem ersten Profilteil 26, dem zweiten Profilteil 32 und dem Verbindungselement 10 gebildete Montageeinheit 40 beispielsweise im Bereich einer Wandverkleidung 42 zum Einsatz kommen. Das erste Profilteil 26 bildet dabei mit seinen beiden angeformten Flanschen 26a ein Tragprofil für Wandelemente 44. Das unerwünschte Lösen der Wandelemente 44 vom Tragprofil 26 wird mittels des als Deckprofil wirkenden weiteren Profilelements 32 verhindert, welches mittels des Verbindungselements 10 am Tragprofil 26 befestigt wird.
  • Um Durchbrechungen für Ver- und Entsorgungsleitungen in die Wandverkleidung 42 auch nachträglich in einfacher Weise einbringen zu können, ist es vorteilhaft, die Wandverkleidung 42 auch wieder demontieren zu können. In 3 ist ein Verfahren dargestellt, wie diese Demontage ohne den Einsatz von Werkzeug vorgenommen werden kann.
  • Und zwar verschiebt man zunächst das weitere Profilteil 32 relativ zu dem Profilteil 26 seitlich, beispielsweise in 3 nach links, was durch den Pfeil P1 angedeutet ist. Dabei gelangt der in Schubrichtung vorauslaufende, in 3 linke Seitenschenkel 14 der U-Form des Verbindungselements 10 in Anlage gegen den Seitenrand 23 der T-Nut 24. Bei weiterem seitlichen Verschieben des Profilteils 32 biegt sich dieser freie Schenkel 14 in Folge dieser Anlage derart, dass das diesem Schenkel 14 zugeordnete zweite Eingriffselement 28 des Verbindungselements 10 aus der ihm zugeordneten seitlichen Ausnehmung 30 des Profilteils 32 herausbewegt wird. Dieser Zustand ist in dem linken Teilbild von 3 dargestellt. Durch Anheben des zugeordneten Randes des Profilteils 32 (Pfeil P2) kann verhindert werden, dass beim Zurückbewegen des Profilteils 32 in 3 nach rechts das zweite Eingriffselement 28 des Verbindungselement 10 wieder in die seitliche Ausnehmung 30 zurückgeführt wird.
  • Um auch das andere zweite Eingriffselement 28 aus der ihm zugeordneten seitlichen Ausnehmung 30 zu lösen, verschiebt man das Profilteil 32 in die Gegenrichtung, d.h. in 3 nach rechts (Pfeil P3), und hebt schließlich das Profilteil 32 vom Profilteil 26 ab (Pfeil 4).
  • Nun befindet sich das Verbindungselement 10 nur noch mit seinem Verbindungsbereich 18 mit der T-Nut 24 in Eingriff. Dieser Eingriff kann aber in einfacher Weise durch Zusammendrücken der freien Enden 16 der Seitenschenkel 14 der U-Form oder unter einsatz eines geeigneten Werkzeugs gelöst werden, sodass das Verbindungselement 10 ohne Weiteres aus der T-Nut 24 herausgezogen werden kann.
  • Alternativ kann zur Demontage aber auch ein spachtelartiges Werkzeug 38 eingesetzt werden, das mit seiner Klinge zunächst auf der einen (wie im linken Teilbild von 3 angedeutet) und anschließend auf der anderen Seite des Profilteils 32 zwischen die beiden Profilteile 26 und 32 eingeführt wird und derart auf den jeweiligen Seitenschenkel 14 des Verbindungselements 10 einwirkt, dass das jeweilige zweite Eingriffselement 28 aus der ihm zugeordneten seitlichen Ausnehmung 30 herausbewegt wird.
  • Die Montageeinheit 140 gemäß 4 unterscheidet sich von der in 2 dargestellten Montageeinheit 40 hauptsächlich dadurch, dass das erste Profilteil 126 als Winkelprofil ausgebildet ist. D.h. die beiden Wandverkleidungselemente 144 schließen miteinander einen Winkel von etwa 90° ein. Ein weiterer Unterschied besteht in der Ausbildung des zweiten Profilteils 132. Dieses verfügt nämlich nur über eine seitliche Ausnehmung 130, die auf der dem zugeordneten Wandverkleidungselement 144 zugewandten Seite des Verbindungselements 10 angeordnet ist. Für das diesem Wandverkleidungselement 144 abgewandt gelegene zweite Eingriffselement 28 des Verbindungselements 10 ist keine derartige seitliche Ausnehmung 130 vorgesehen, sondern lediglich ein Stützsteg 146.
  • Die Demontage kann in diesem Fall beispielsweise mittels eines spachtelartigen Werkzeugs 138, d.h. eines Werkzeugs mit einer flachen Klinge, erfolgen, welches vom Wandverkleidungselement 144 her unter das zweite Profilteil 132 geschoben wird (Pfeil P5), bis es in Anlage an den in 4 rechten Seitenschenkel 14 des Verbindungselements 10 gelangt. Mittels des Werkzeugs 138 kann das in 4 rechte zweite Eingriffselement 28 des Verbindungselements 10 aus der zugeordneten seitlichen Ausnehmung 130 des zweiten Profilteils 132 herausgehoben werden. Anschließend kann das zweite Profilteil 132 in Richtung des Pfeils P6 von dem ersten Profilteil 126 und dem Verbindungselement 10 abgehoben werden.

Claims (21)

  1. Verbindungselement (10) mit einem im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt, wobei die beiden freien Enden (16) der U-Form durch einen Verbindungsbereich (18) miteinander verbunden sind, welcher wenigstens ein erstes Eingriffselement (20) aufweist, das dazu vorgesehen und ausgelegt ist, einen zugeordneten Rand (22) einer hinterschnittenen Nut (24) eines ersten durch das Verbindungselement (10) zu verbindenden Teils (26) zu hintergreifen, und wobei die U-Form wenigstens einem ihrer freien Enden (16) benachbart wenigstens ein zweites Eingriffselement (28) aufweist, welches dazu vorgesehen und ausgelegt ist, in eine zugeordnete Ausnehmung (30) eines zweiten durch das Verbindungselement (10) zu verbindenden Teils (32) seitlich einzugreifen, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine zweite Eingriffselement (28) von dem ihm zugeordneten freien Ende (16) der U-Form in einer von dem jeweils anderen freien Ende (16) der U-Form weg weisenden Richtung absteht.
  2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedem der beiden Ränder (22) der hinterschnittenen Nut (24) des ersten zu verbindenden Teils (26) wenigstens ein erstes Eingriffselement (20) zugeordnet ist.
  3. Verbindungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine erste Eingriffselement (20) eine Eingriffszunge umfasst, die in einer zu den freien Enden (16) der U-Form hin weisenden Richtung von der U-Form nach außen absteht.
  4. Verbindungselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einem der Ränder (22) der hinterschnittenen Nut (24) des ersten zu verbindenden Teils (26) eine Mehrzahl von Eingriffszungen (20) zugeordnet ist.
  5. Verbindungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei der Eingriffszungen (20) eine unterschiedliche Länge aufweisen.
  6. Verbindungselement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffszungen (20) eine bezüglich der Längsmitte (M) des Verbindungselements (10) symmetrische Längenverteilung aufweisen.
  7. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jedem der freien Enden (16) der U-Form wenigstens ein zweites Eingriffselement (28) zugeordnet ist.
  8. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein zweites Eingriffselement (28) von einem, vorzugsweise umgebogenen, Randabschnitt des freien Endes (16) der U-Form gebildet ist.
  9. Verbindungselement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Randabschnitt (28) im Wesentlichen über die gesamte Länge des Verbindungselements (10) erstreckt.
  10. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem der freien Enden (16) der U-Form ferner wenigstens ein drittes Eingriffselement (34) vorgesehen ist, welches mit einem zweiten Eingriffselement (28) einen vorbestimmten Winkel einschließt.
  11. Verbindungselement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der vorbestimmte Winkel zwischen etwa 70° und etwa 140°, vorzugsweise etwa 90° beträgt.
  12. Verbindungselement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein drittes Eingriffselement (34) von einem Ansatz gebildet ist, der sich im Wesentlichen in der Verlängerung des diesem freien Ende (16) zugeordneten Seitenschenkels (14) der U-Form erstreckt.
  13. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Längsende eines freien Endes (16) der U-Form ein drittes Eingriffselement (34) vorgesehen ist.
  14. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass es bezüglich der Längsmittelebene der U-Form im Wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildet ist.
  15. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass es elastisch, vorzugsweise federelastisch, ausgebildet ist.
  16. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass es aus Metall, vorzugsweise Federstahl, oder Kunststoff gefertigt ist.
  17. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass es als Stanz- und Biegeteil hergestellt ist.
  18. Montageeinheit (42), umfassend ein erstes zu verbindendes Teil (26) und ein zweites zu verbindendes Teil (32) und ein Verbindungselement (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  19. Montageeinheit nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der zu verbindenden Teile, vorzugsweise zumindest das erste zu verbindende Teil (26), aus Leichtmetall oder einer Leichtmetalllegierung, vorzugsweise Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet ist.
  20. Montageeinheit nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der zu verbindenden Teile, vorzugsweise zumindest das zweite zu verbindende Teil (32), aus Kunststoff gebildet ist.
  21. Montageeinheit nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der zu verbindenden Teile (26, 32) als, vorzugsweise extrudiertes oder stranggepresstes, Profilteil ausgebildet ist.
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