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Die
Erfindung betrifft Messvorrichtungen und ein Verfahren für die Bestimmung
der zulässigen
Bestrahlungszeit und/oder Bestrahlungsdosis der menschlichen Haut
mit UV-Strahlung, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Sonnenbänken in Sonnenstudios,
aber auch für
die Vorbereitung bspw. eines Urlaubs in einem Hochgebirge, in südlich gelegenen
Ländern
und dergleichen mehr.
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Viele
Menschen sind sich nicht bewusst, dass die Haut bereits an einem
verlängerten
Wochenende oder an einem einzigen Tag übertriebener Sonnenexposition
oft schwerwiegende, irreversible Schädigungen erleiden kann. Insbesondere
sind Personen mit winterblasser Haut auch im mitteleuropäischen Sommer
in einem hohen Maß gefährdet.
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Um
einer Schädigung
der Haut bspw. in Form eines Sonnenbrandes vorzubeugen, wird vielfach
empfohlen, vor einem Urlaub oder einer Reise ein Sonnenstudio aufzusuchen
und die Haut durch Bestrahlung auf einer Sonnenbank mit insbesondere einem
Licht mit einem hohen UV-Strahlungsanteil an eine derartige Bestrahlung
zu gewöhnen,
wobei die Haut durch Bräunung
einen natürlichen
Schutz vor der UV-Strahlung entwickelt.
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Neben
dieser Schutzfunktion emfinden viele Menschen eine Bräunung auch
als ästhetisch,
weshalb sie auch ohne zwingenden Grund Sonnenstudios aufsuchen.
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Bei
der für
die Bräunung
verantwortlichen UV-Strahlung der Sonne oder einer Sonnenbank wird üblicherweise
eine UV-A-Strahlung einer Wellenlänge von 315(320)–340 nm,
eine UV-B-Strahlung einer Wellenlänge von 280–350 nm sowie einer UV-C-Strahlung
einer Wellenlänge
von 100–280
nm unterschieden.
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Die
UV-A-Strahlung dunkelt in der Haut vorhandene, ungefärbte Melaninvorstufen,
Dopamine, regt die Reparatur ultraviolett induzierter Nukleinsäureschäden an,
Leight-Repair, und leitet die Lichterholung ein, Photorecovery.
Andererseits werden jedoch die biologischen Schadeffekte der UV-B-Strahlung
intensiviert.
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Die
UV-A-Strahlung, die vielfach auch in eine UV-A1-Strahlung einer
Wellenlänge
zwischen 340 nm und 400 nm und einer UV-A2-Strahlung einer Wellenlänge zwischen
315 nm und 340 nm unterschieden wird, ist für die chronische Schädigung des Hautbindegewebes
verantwortlich, bspw. einer Elastose oder sog. Altershaut mit erhöhter Faltenbildung. Darüber hinaus
führt UV-A-Strahlung
aufgrund von Wechselwirkungen mit krankhaften Stoffwechselprodukten
und bestimmten Pharmaka zu Photodermatosen und fotodynamischen Reaktionen.
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Der
kurzwellige Anteil der UV-A2-Strahlung trägt zu den akuten und zu den
chronischen Schadwirkungen bei. Der längerwellige Anteil der UV-A1-Strahlung
verursacht hingegen kaum Schädigungen
der Nukleinsäure
oder des Hautbindegewebes. Bei einer kosmetischen Bräunung sollte
von daher nicht nur UV-B-Strahlung in äußerst wohldosierter Form verabreicht
werden, sondern es sollte auch eine Kennzeichnung des UV-A2-Strahlungsanteils erfolgen,
um auf die Gefährlichkeit
eines Strahlers hinzuweisen.
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Die
UV-B-Strahlung verursacht den Sonnenbrand, fördert die Pigmentbindung und
führt zur
Ausbildung einer Lichtschwiele, ein natürlicher Abwehrmechanismus der
Haut gegenüber
einer UV-Bestrahlung. UV-B-Strahlung in unkontrollierter und übererhöhter Dosis
führt jedoch
weiter zu chronischen Lichtschäden
der Oberhaut bis hin zu Sonnenkarzinomen. Damit ist aus dermatologischer
und erscheinungsmedizinischer Sicht die mittelwellige Ultraviolett-Strahlung
UV-B aus den verschiedenen Gründen problematisch.
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Erstens
führt sie
zu einem Sonnenbrand, wenn die Erythemschwelle, die Schwelle für die Auslösung einer
Rötung
der Haut, überschritten
wird. Weiter führen
wiederholte Überlastungen
der Haut mit UV-B-Strahlung auch ohne Sonnenbrand zu chronischen
Lichtschäden
wie einer Frühalterung
der Haut, Prägkanzerosen
oder gar Hautkrebs. Bereits bei Erreichen von 60% der Erythemschwelle
ist der chronische Lichtschaden sicher. Die geringste UV-B-Dosis,
die grade noch zu einer Rötung,
der Erythemschwelle, führt,
ist individuell verschieden. So ist neben einer starken Abhängigkeit
vom Pigmentierungstyp auch der Grad der aufgebauten Lichtschwiele,
der natürlichen
Abwehr der Haut gegenüber
der UV-Strahlung, ausschlaggebend.
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Diese
Individualität
begründet
die Schwierigkeiten, die maximale Strahlendosis und/oder die maximale
Bestrahlungsdauer eines Probanden zu ermitteln, bei denen negative
gesundheitliche Folgen sicher ausgeschlossen werden können. Für die Festlegung
dieser Maximalwerte stehen ausschließlich phänomenologische Kriterien zur
Verfügung,
die sogenannte Fototypenbestimmung, bei der aufgrund einer visuelle
Beurteilung des Probanden nach der Farbe der Augen, der Haare, der
Anzahl der Sommersprossen, der Farbe des natürlichen Teints und der Brustwarzen
sowie der Hautreaktion in der Sonne eine Klassifizierung in vier,
manchmal in fünf
Fototypen erfolgt, welche Klassifizierung dann als ein Maß einer
zulässigen
Obergrenze einer Schwellenbestrahlung herangezogen wird. So wird
bspw. für
die Bestimmung der Höchstbestrahldauer
die erythemwirksame Schwellenbestrahlung von 250 J/m2 für den Fototyp
II, 350 J/m2 für den Fototyp III und 450 J/m2
für den
Fototyp IV weitgehend willkürlich
festgelegt. Neben einer nicht verifizierbaren Klassifizierung in
lediglich vier oder fünf
Phototypen bleibt darüber hinaus
die Berücksichtigung
der natürlichen,
individuellen Lichtschwiele völlig
außer
acht.
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Neben
dieser im Wesentlichen willkürlichen Einteilung
der Probanden in Phototypen und einer daraus resultierenden Empfehlung
für die
max. UV-Strahlendosis und die max. Bestrahlungslänge sind die physikalischen
Eigenschaften des UV-Strahlers, unabhängig davon, ob dies die Sonne
oder eine Sonnenbank oder dergleichen ist, von entscheidender Bedeutung
für die
Festlegung eines Maßes
für die
maximale Bestrahlungsdauer oder eine Schwellendosis. So ist die
natürliche
UV-Strahlung abhängig vom
Ort, von der Tageszeit, von der Bewölkung und dergleichen mehr.
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Basierend
auf der Einteilung in Fototypen sind zulässige Strahlendosen von UV-Bestrahlungsgeräten lediglich
durch Richtlinien bspw. der FDA (Food and Drug Administration) in
den USA oder der EU-Kommission in Europa festgelegt. Für die künstlichen
UV-Strahler wird durch die Strahlenschutz-Kommission bspw. in Deutschland
weiter vorgeschrieben, dass von Fachpersonal betriebene und beaufsichtigte
Geräte
in ihrer Wirkungsebene eine erythemwirksame Bestrahlungsstärke Eer
von 0,3 W/m2 entsprechend einem Sonnenerythemfaktor
von 1 nicht überschreiten
dürfen.
Ebenso darf die gesamte Bestrahlungsstärke von 1200 W/m2 in
der Wirkungsebene nicht überschritten
werden.
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Abhängig von
dieser Norm ergibt sich dann bspw. eine maximale Bestrahlungsdauer
von 8,33 Minuten für
einen Probanden des Phototyps II aus der Division der erythemwirksamen
Schwellenbestrahlung von 250 J/m2 und der
max. Bestrahlungsstärke
Eer von 0,3 W/m2.
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Eine
exakte Bestimmung von Zeit und Intensität einer UV-Bestrahlung bei
einer ausgebildeten Lichtschwiele, aufgetragenen Sonnenschutzmitteln, Kosmetika
oder dergleichen ist praktisch jedoch nicht möglich.
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Durch
diese im wesentlichen empirischen Vorgaben wird weiter in keiner
Weise der Änderung insbesondere
künstlicher
UV-Strahler Rechnung getragen, bspw. einer Alterung oder dem Austausch von
Röhren,
den Temperaturschwankungen, hervorgerufen durch die gesamte Bestrahlungszeit
einer Sonnenbank, und dergleichen mehr. Darüber hinaus ändert sich auch bei der sachgemäße Nutzung
und der Reinigung von Sonnenbänken
oder dergleichen bspw. das Reflektionsverhalten wie auch die UV-Emission
durch Aushärtung
von bspw. Acrylabdeckscheiben, so dass kaum davon ausgegangen werden
kann, dass die Herstellerangaben betreffend das Spektrum und die
Strahlungsleistung bspw. einer Sonnenbank auch zutreffend sind.
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Der
Stand der Technik für
die Bestimmung der Photosensibilität der Haut beschränkt sich
auf Vorrichtungen zur Farbbestimmung, die unter Bezeichnungen wie
Cromameter oder Mexameter bekannt sind. Diese Vorrichtungen verwenden
optisch sichtbare Strahlungen; bspw. weißes RGB-Licht oder spektral
untergliederte Strahlungen im roten, grünen, gelben oder blauen Spektralbereich.
Da in diesen Wellenbereichen jedoch der Streukoeffizient μs größer als
der Absorptionskoeffizient μa
der Haut ist, vergleiche 3,
kann lediglich eine direkte Reflektion an der Haut vermessen werden,
da das Maß der oberflächig reflektierte
Strahlung stets höher
ist als das der absorbierten. Von daher sind solche Geräte nicht
geeignet, Hinweise auf eine Beschränkung einer UV-Strahlendosis
oder der Bestrahlungszeit für einen
Probanden zu geben.
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Vor
diesem technischen Hintergrund macht die Erfindung es sich zur Aufgabe,
Vorrichtungen und Verfahren zur Verfügung zu stellen, die verifizierbare und
reproduzierbare Aussagen hinsichtlich der maximalen Strahlendosis
und/oder der maximalen Bestrahlungszeit eines Probanden mit einem
UV-Strahler erlauben.
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Solches
vermag eine Vorrichtung für
die Bestimmung der zulässigen
Bestrahlungszeit und/oder Bestrahlungsdosis der menschlichen Haut
mit UV-Strahlung zu leisten, die einen UV-Strahler für die Abgabe
einer UV-Strahlung, einen UV-Sensor für die Aufnahme der in und/oder
an der Haut remittierten UV-Strahlung und eine Auswertevorrichtung
für die Bestimmung
der Strahlungsabsorption aufweist.
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Hierzu
ist der UV-Strahler derart ausgebildet, dass er bevorzugt lokal
die menschliche Haut bestrahlt, bspw. ausgebildet durch eine eine
UV-Strahlung abgebende Diode. Alternativ kann die UV-Strahlung bspw.
einer Sonnenbank herangezogen werden, wenn über bspw. einen Lichtwellenleiter,
ggfls. mit geeigneten Filtervorrichtungen, Strahlung an die Haut
eines Probanden geleitet wird.
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Die
in die Haut eingedrungene, dort gestreute und danach remittierte
UV-Strahlung wird von dem UV-Sensor empfangen und es kann von einer
Auswertevorrichtung dann die Strahlungsabsorption ermittelt werden.
Bezeichnenderweise erfolgt die Absorbierung der aufgebrachten UV-Strahlung
in der Haut genau an der Stelle bzw. in den Hautschichten, die für eine natürliche Ausbildung
einer Lichtschwiele wesentlich sind, wodurch insbesondere die Dichte bzw.
die Dicke der Schicht der Melaningranula und die der Schicht der
von Keratinozythen aufgenommenen Melanosomen bestimmbar wird.
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Entsprechende
dem Remissionsgrad, bspw. angesetzt zwischen 0% und 100%, kann dieser
Skalierung ein Raster der zulässigen
Schwellendosis hinterlegt und exakt eine Schwellendosis entsprechend
einer jeden Messung durch die reproduzierbar zugeordnet werden.
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Im
Vergleich zu der bisherigen Einteilung in lediglich vier oder fünf Phototypen
durch eine Inaugenscheinnahme durch ein lediglich angelerntes Bedienpersonal
erlaubt die Vorrichtung nach der Erfindung eine sehr viel feinere
Auflösung,
bspw. zwischen 1 und 10000, und ist das Messergebnis insbesondere
reproduzierbar und unabhängig
von subjektiven Einschätzungen.
Darüber
hinaus erfolgt die Herleitung der Schwellendosis in Anlehnung an
die Quantität
der verfügbaren
Melaningranula bzw. Melanosomen und kann damit deutlich unter einer
Erythembildung gehalten werden.
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Für eine ausreichende
Qualität
der Messung und der Bestimmung der Strahlungsabsorption durch eine
Auswertevorrichtung hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn der UV-Strahler
eine UV-Strahlung abgibt, bei der ein Absorptionskoeffizient μa größer ist
als ein Streukoeffizient μs.
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Hierzu
wird weiter vorgesehen sein, dass der UV-Strahler eine UV-Strahlung
einer Wellenlänge kleiner
als der Durchmesser eines Zellkerns abstrahlt. Infolge dessen erfolgt
eine radiale Streuung, eine Rayleigh-Streuung im Zellgewebe an bspw.
Kollagenfibrillen, Supramolekülen
oder der Zellmembran, womit eine exakte Dicke und Dichte einer Zellschicht
wie die der Melaningranula aus der Remission herleitbar ist.
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Infolge
dieser Maßnahme
erfolgt eine exakte Bestimmung der Absorption an einer Lichtschwiele, da
bei größeren Wellenlängen, entsprechend
den bekannten Vorrichtungen, im sichtbaren Bereich des Lichtes eine
vorwärts
bzw. vorwärts
und rückwärts ausgerichtete
Streuung an Mie-Streuern auftritt, bspw. an Zellkernen; Mitochondrien
oder Organellen, wodurch eine Ermittlung einer Lichtschwiele äußerst problematisch
ist, da schon durch die Beschaffenheit der Hautoberfläche selbst,
applizierte Kosmetika, Durchblutungsschwankungen und dergleichen
mehr zu erheblichen Abweichungen der Messergebnisse untereinander
führen.
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Geeignete
UV-Strahler sind bevorzugt solche, die eine UV-Strahlung einer Wellenlänge von 345
nm bis 355 nm ausstrahlen, insbesondere von 350 nm. Bei dem letztgenannten
Wert beträgt
der Absorptionskoeffizient μa
12,3 cm–1 und
der Streukoeffizient μs
12,5 cm–1,
womit diese Koeffizienten nahe zu gleich sind, aber die Absorption
geringfügig
noch überwiegt.
Dazu darf bereits hier auf die 1 verwiesen
werden.
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Zweckemäßigerweise
kann vorgesehen sein, dass der UV-Strahler und/oder der UV-Sensor in
einem Gehäuse
eines Hand-Messgerätes
angeordnet sind. Bevorzugt wird hierbei eine Anordnung sowohl des
UV-Strahlers als auch des UV-Sensors in einem gemeinsamen Gehäuse, womit
ein von einer weiteren Strahlungsquelle unabhängiges Messgerät zur Verfügung gestellt
wird.
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In
konstruktiver Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Gehäuse eine
Auflagefläche
für das
Auflegen auf die Haut eines Probanden aufweist und dass der UV-Strahler
und der UV-Sensor unter einem Winkel zu einander angeordnet sind
derart, dass eine Reflektion eines Strahls auf den optischen Achsen
des UV-Strahlers und des UV-Sensors in einer Eindringtiefe von bis
zu 1 mm unterhalb der Auflagefläche
erfolgt. Infolge dieser Maßnahme
wird eine Remission der UV-Bestrahlung von dem UV-Sensor wieder
aufgenommen, die die Ausbildung einer Lichtschwiele in den entscheidenden
Hautschichten wieder spiegelt, insbesondere die, in denen Melanine
gebildet werden bzw. die, die Vorstufe Dopamine enthalten, die der
Melaningranula und die der oxidierten Melanine.
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Für Sonnenstudios
oder dergleichen ist eine derartige, festgelegte Eindringtiefe völlig ausreichend,
insbesondere auch dann, wenn ein Mittelwert aus mehreren Messungen
gebildet wird. Bei speziellen Anwendungen, bspw. bei der Lichttherapie,
kann in konstruktiver Ausgestaltung jedoch auch vorgesehen sein,
dass die Eindringtiefe einstellbar ist. Es können dann individuell an einem
vorgegebenen Ort in äußerst exakter
Weise die genannten drei Schichten der Haut jeweils gesondert vermessen
und das jeweilige Absorptionsvermögen ermittelt werden.
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In
konstruktiver Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die optischen Achsen
des UV-Strahlers und des UV-Sensors einen Winkel α zwischen
70° und
110° aufspannen,
wobei durch ein Einstellen des Winkels α eine Variation der Eindringtiefe
erfolgen kann. Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein,
dass die Höhe
und/oder der Abstand des UV-Strahlers und des UV-Sensors über der
Auflagefläche
für eine
Variation der Eindringtiefe einstellbar ist.
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Da
die Ausbildung einer Lichtschwiele über die Gesamtfläche der
Haut nicht gleichmäßig erfolgt, bspw.
in der regelmäßig der
Sonnenbestrahlung ausgesetzten Bereichen der Haut deutlich anders
ist als in den Bereichen, die zumeist von Kleidungsstücken überdeckt sind, hat es sich als zweckmäßig erwiesen,
wenn aus mehreren Messungen, bspw. drei Messungen, ein Mittelwert
gebildet wird, wozu zweckmäßigerweise
die Vorrichtung eine Rechnereinheit aufweist. Diese kann dann weiter
einer Messung und/oder wird bevorzugt dem Mittelwert aus mehreren
Messungen eine Schwellendosis zuordnen.
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Um
auch dem Unsicherheitsfaktor UV-Strahler gerecht zu werden, kann
weiter vorgesehen sein, dass in einem elektronischen Speicher der
Anteil der erythemwirksamen UV-Strahlungsstärke einer Strahlungsquelle
abgespeichert ist und dass die Rechnereinheit die maximale Bestrahlungszeit
berechnet. Solche Daten der erythemwirksamen UV-Strahlungsstärke können durch
eine spektrale Vermessung der Strahlungsquelle durch deren Hersteller
bspw. zur Verfügung
gestellt werden.
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In
weiterer konstruktiver Ausgestaltung ist ein Interface vorgesehen, über das
individuelle Daten eines Probanden abgespeichert und aufgerufen
werden können.
Ein solches Interface kann eine Chipkarten-Schreibe- und/oder Lesevorrichtung
sein, auf welcher Karte dann die individuelle maximale Bestrahlungszeit
bspw. abgespeichert sein kann, welche dann wiederum von einer Steuereinheit
einer Strahlungsquelle ausgelesen werden kann, die dann automatisch
auf die richtige, maximale Bestrahlungszeit einstellt wird. Alternativ
ist ein solches Interface als USB- oder als RS-232-Schnittstelle
auslegbar, so dass unmittelbar oder über einen Zentralrechner über entsprechende
Kabelanschlüsse
eine Strahlungsquelle auch angesteuert werden kann.
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Sollen
die physikalische Änderungen
der UV-Strahlungsquelle auch berücksichtigt
werden oder bspw. bei einer Sonnenbank unterschiedliche Verteilungen
von UV-Strahlung über
die Länge
derselben, ist eine Vorrichtung zweckmäßig, insbesondere in einer
Kombination mit den voran stehend beschriebenen Merkmalen, bei der
ein Gehäuse
zwei Paare von UV-Aufnehmern aufweist, wobei bei jedem Paar die
UV-Aufnehmer entgegengesetzt orientiert sind und die beiden Paare
um 90° gegeneinander
verdreht angeordnet sind. Infolge dieser Maßnahme ist die UV-Strahlung
in dem Bräunungstunnel bspw.
einer Sonnenbank von allen Seiten über einen Kreisbogen von 360° vermeßbar. Durchgeführt durch den
Bräunungstunnel
einer Sonnenbank kann die UV-Strahlung weiter lokal vermessen werden,
so dass bspw. im Kopf-, im Nacken- und im Beinbereich unterschiedliche
Strahlungsdosen bzw. Bestrahlungszeiten in Verbindung mit den entsprechenden Hautmessungen
problemlos berücksichtigt
werden können.
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In
konstruktiver Ausgestaltung kann vorgesehen sein, die UV-Aufnehmer
unmittelbar als UV-Sensoren auszubilden, bevorzugt wird jedoch, dass
die UV-Aufnehmer durch freie Enden von Lichtwellenleitern ausgebildet
werden. Zum einen dämpfen
Lichtwellenleiter das aufgenommene Spektrum und zum anderen ist
es hierdurch möglich,
Lichtwellenleiter auf einem gemeinsamen, zweiten UV-Sensor enden
zu lassen, insbesondere alle vier Lichtwellenleiter. Eine derartige
Gesamt-Vermessung ist völlig
ausreichend, insbesondere dann, wenn vorgesehen ist, dass der zweite
UV-Sensor eine lineare Kennlinie über das erythemwirksame Spektrum
aufweist. Bevorzugt ist auch wieder daran gedacht, einer Referenzwellenlänge von
350 nm vorzusehen, da eine Vielzahl der in Rede stehenden UV-Strahler
im Bereich dieser Wellenlänge
ein Emissionsmaximum aufweisen. Emissionsmaxima von 360 nm bis 370 nm
beeinflussen den Messwert bei 350 nm kaum, da diese Spitzen maximal
20% höher
liegen als der Emissionswert bei 350 nm. Dem steht nicht entgegen,
mehrere Messbereiche gem. der eingangs angesprochenen Untergliederung
des UV-Spektralbereichs vorzusehen.
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Zweckmäßigerweise
entspricht der Abstand eines Paares der UV-Aufnehmer der Höhe eines menschlichen
Körpers
auf einer Sonnenbank, einem Abstand etwa zwischen 20 cm und 35 cm.
Es kann dann in einfacher Weise die Vorrichtung nach der Erfindung
für eine
oder bevorzugt für
mehrere Messungen auf die Auflage einer Sonnenbank aufgesetzt und
durch den Bräunungstunnel
geschoben werden, wobei ein exakter Abstand zu unteren und oberen Strahlungsquellen
gegeben ist.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung über eine Abstandsmessvorrichtung
verfügt,
bspw. auf Ultraschalbasis. Auch infolge dieser Maßnahme wird
exakt im Bereich des Auftreffens der UV-Strahlung auf den Körper eines Probanden
der UV-Strahler vermessen.
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Auch
kann in weiterer Ausgestaltung ein Temperatursensor vorgesehen sein,
so dass auch eine Temperaturkompensation ermöglich ist.
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Daten
aus der Vermessung bspw. einer Sonnenbank werden zweckmäßigerweise
in einer zugeordneten elektronischen Datenbank hinterlegt, womit von
der Rechnereinheit aus den individuellen Daten des Probanden aus
einer Vermessung der Haut und der UV-Strahlungsquelle aus einer
Vermessung derselben die individuelle, maximale Bestrahlungszeit berechnet
werden kann und über
entsprechende Interfaces auch die UV-Bestrahlungsquelle unmittelbar angesteuert
werden. Eine Überdosierung
einer UV-Bestrahlung ist damit weitestgehend ausgeschlossen.
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Entsprechend
wird bei einem Verfahren für die
Bestimmung der zulässigen
Bestrahlungszeit und/oder Bestrahlungsdosis der menschlichen Haut mit
UV-Strahlung, vorzugsweise unter Verwendung einer der voran stehend
beschriebenen Vorrichtungen, auf eine individuelle Vermessung der
Absorption der erythemwirksamen UV-Strahlung in einer eine Lichtschwiele
ausbildenden Schicht der Haut eines Probanden und die Zuordnung
eines Schwellenwertes einer UV-Bestrahlung abgestellt. Diese Bestrahlung
kann mittels einer direkten UV-Bestrahlung bspw. mittels einer UV-Diode
oder auch über
einen Lichtwellenleiter erfolgen. Eine Bestrahlungsalternative bietet
die Fluoreszenzphotometrie.
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Zweckmäßigerweise
wird aus mehreren Einzelmessungen von einer Rechnereinheit ein Mittelwert
gebildet, dem eine Schwellendosis weiter zugeordnet wird.
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Bevorzugt
erfolgen bspw. drei Einzelmessungen an verschiedenen Orten der Haut,
um lokale Unterschiede der Haut zu berücksichtigen.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass Einzelmessungen in verschiedenen
Hauttiefen erfolgen, um die Lichtschwiele in bestimmten Hautschichten zu
ermitteln.
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Aus
dem Schwellenwert und den hinterlegten Daten einer UV-Strahlungsquelle,
bspw. einem Datenblatt entnommen, bevorzugt aus einer direkten Vermessung,
wird dann von der Rechnereinheit noch eine maximale Bestrahlungsdauer
ermittelt.
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Die
Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, in der lediglich schematisch
ein Ausführungsbeispiel
und Diagramme dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:
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1 in einem Diagramm gestrichelt
den Streukoeffizienten μs
und den Absorptionskoeffizienten μa über der
in Nanometern angegebenen Wellenlänge,
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2 ein Diagramm zur Veranschaulichung der
Remission,
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3 eine Vorrichtung nach
der Erfindung zur Bestimmung der UV-Absorption der Haut und der Vermessung
eines UV-Strahlers und
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3 im Detail die Anordnung
eines UV-Strahlers und eines UV-Sensors der Vorrichtung nach 3.
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1 zeigt durchgezogen den
Absorptionskoeffizienten μa
der Dimension 1/cm und des Streukoeffizienten μs der Dimension 1/cm über der
Wellenlänge
des Lichtes in Nanometer. Der Absorptionskoeffizient μa weist im
blauen Bereich bei etwa 400 Nanometer sowie im grünen Bereich
bei etwa 550 Nanometer relative Maxima auf.
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In
dem Wellenlängenbereich
von 400 Nanometer ist die Absorption durch das Hämoglobin begründet, mithin
in derartig tief liegenden Hautschichten, die keinerlei Aussage über eine
Lichtschwiele für den
UV-Bereich zulassen. Insbesondere kommt es bei einer Bestrahlung
der Haut mit Licht im sichtbaren Bereich zu einer Streuung an Mie-Streuern,
die im Wesentlichen vorwärts
oder vorwärts
und rückwärts ausgerichtet
streuen. Dies aufgrund der größeren Wellenlänge des
sichtbaren Lichts gegenüber
den Abmessungen der absorbierenden Strukturen wie Zellkernen, Mitochondrien
oder Organellen. Infolge dessen könnte bekannte Vorrichtungen,
die mit sichtbarem Licht arbeiten, lediglich eine Reflektion erfassen.
Ein Rückschluss
auf die Stärke
einer Lichtschwiele ist hierbei nicht möglich, da schon durch die Beschaffenheit der
Hautoberfläche
selbst, applizierte Kosmetika Durchblutungsschwankungen und vieles andere
mehr derartige Messergebnisse erheblich verfälscht werden, was durch große Tolleranzen
und überdimensionierte
Messfenster der bekannten Vorrichtungen ausgeglichen wird.
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Gemäß der Erfindung
ist für
die Bestimmung der zulässigen
Bestrahlungszeit und/oder Bestrahlungsdosis eine UV-Strahlung vorgesehen,
die bevorzugt eine Wellenlänge
zwischen 345 Nanometer bis 355 Nanometer und insbesondere eine Wellenlänge von
350 Nanometer aufweist. 1 zeigt,
dass dort der Streukoeffizient μs
mit einem Wert von 12,3 cm–1 dem Absorptionskoeffizienten μa von 12,5
cm–1 weitestgehend
entspricht, auch wenn die Absorption dort überwiegt.
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Infolge
der ausgewählten
Wellenlänge kommt
es in und/oder an der Haut zu keiner echten Reflektion, sondern
zu einer Remission. Hierbei wird ein gem. 2 einfallender Lichtstrahl 1 in
die Haut 2 eindringen und wird der Lichtstrahl 1 aufgrund
der gewählten
Wellenlänge
an Rayleigh-Streuern radial gestreut und, angedeutet durch die Strahlen 3,
teilweise remittiert und teilweise, angedeutet durch Strahlen 4,
absorbiert.
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Aus
der die Remission darstellenden Strahlen 3 lässt sich
die Dichte und/oder die Dicke der Melaningranula und/oder die der
Schicht in Keratinozythen eingelagerten Melanosomen herleiten und
damit eine Aussage über
die Wirksamkeit einer Lichtschwiele treffen und lässt sich
darauf basieren wiederum eine Schwellendosis angeben. Diese sollte deutlich
unter der einer Erythembildung liegen, um eine Schädigung sicher
auszuschließen.
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So
kann eine individuelle Vermessung der Absorption der erythemwirksamen
UV-Strahlung in einer eine Lichtschwiele ausbildenden Schicht der Haut
eines Probanden erfolgen, welcher Vermessungen dann von einer Rechnereinheit
ein Schwellenwert einer UV-Bestrahlung zugeordnet werden kann, wobei
die UV-Bestrahlung unmittelbar oder mittels einer Fluoreszenzphotometrie
erfolgen kann.
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Zweckmäßigerweise
erfolgt aus mehreren Einzelmessungen an verschiedenen Orten die
Berechnung eines Mittelwerts, so dass einem Durchschnittswert der
Haut ein Schwellenwert zugeordnet werden kann.
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Zur
Durchführung
des Messverfahrens ist eine Vorrichtung 5 nach 3 vorgesehen, die dort lediglich
schematisiert dargestellt ist. Die Vorrichtung 5 nach 3 weist eine Messvorrichtung 6 mit
einer weiter nicht dargestellten Auswertevorrichtung für die Bestimmung
einer Strahlungsabsorption auf, die über einen UV-Strahler 7,
gemäß 4 bspw. in Form einer Diode,
für die
Abgabe einer UV-Strahlung und einen UV-Sensors 8 für die Aufnahme
der in und/oder an der Haut remittierten UV-Strahlung verfügt. Der
UV-Strahler 7 und der UV-Sensor 8 sind innerhalb
eines gemeinsamen Gehäuses 9 der
als Hand-Messgerät
ausgelegten Vorrichtung 5 angeordnet.
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Für die Vermessung
der Haut weist die Messvorrichtung 6 bzw. die Vorrichtung 5 eine
Auflagefläche 10 auf,
die auf die Haut 11 eines Probanden aufgelegt wird, vergleiche 4. Von daher ist der UV-Strahler 7 und
der UV-Sensor 8 gegenüber
der Haut 11 immer korrekt positioniert.
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Für den Betrieb
bspw. in Sonnenstudios oder dergleichen ist es ausreichend, wenn
die Lichtschwielen ausbildenden Schichten der Haut in einer Tiefe
von etwa 0,5 mm bis 1 mm vermessen werden, also eine Reflektion
eines Strahls auf der optischen Achse 12 des UV-Strahlers 7 und
der optischen Achse 13 des UV-Sensors 8 in einer
Eindringtiefe e von bis zu 1 mm unterhalb der Auflagefläche 10 erfolgt.
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Es
kann vorgesehen sein, bspw. bei einer individuellen Vermessung sehr
unterschiedlich dicker Hautschichten oder für eine sensible Lichttherapie, unterschiedliche
Hautschichten zu vermessen und deshalb die Eindringtiefe unterschiedlich
einstellbar zu gestalten, bspw. in dem die Höhe und/oder der Abstand des
UV-Strahlers 7 und des UV-Sensors 8 über der
Auflagefläche 10 einstellbar
ist oder der Winkel α zwischen
den optischen Achsen 12,13, der insbesondere Werte
von 70° bis
110° aufweist.
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Bevorzugt
wird von einer nicht dargestellten Rechnereinheit aus mehreren Messungen
an der Haut mittels der Messvorrichtung 6 ein Mittelwert
berechnet und diesem eine Schwellendosis zugeordnet. Diese kann
mittels eines Displays 14 angezeigt werden.
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Zweckemäßigerweise
ist jedoch in einem nicht dargestellten elektronischen Speicher
in der Vorrichtung 5 oder in einem externen Speicher der Anteil
der erythemwirksamen UV-Strahlungsstärke einer oder mehrere Strahlungsquellen
abgespeichert und kann nach Auswahl der Strahlungsquelle die Rechnereinheit
die maximale Bestrahlungszeit berechnen und diese auf dem Display 14 anzeigen.
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Die
Vorrichtung 5 weist hierzu weiter drei Interfaces auf, über die
zum einen die individuellen Daten eines Probanden und/oder die Daten
eines UV-Strahlers extern abgespeichert und wieder aufgerufen werden
könnten.
Darüberhinaus
kann vorgesehen sein, über
eins dieser Interfaces eine Strahlungsquelle anzusteuern, gegebenenfalls
auch über
einen Zentralrechner, und die berechnete maximale Bestrahlungsdauer
so vorzugeben.
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Da
Sonnenstudios vielfach Chip-Kartensysteme für die Abrechnung benutzen,
kann ein solches Interface eine hier lediglich durch einen Schlitz
nur angedeutete Chipkarten Lese- und Schreibvorrichtung 15 sein.
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Von
einer Kappe 16 zweckmäßigerweise überdeckt
und so vor einer Verunreinigung geschützt sind für einen unmittelbaren Anschluss
an einem Computer bspw. eine RS-232-Schnittstelle 17 und/oder
eine USB-Schnittstelle 18 noch neben einem Resetschalter 19 noch
vorgesehen.
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Zweckmäßiger als
das Abspeichern von Daten einer Sonnenbank oder dergleichen nach
Herstellerangaben ist dieselbe individuell zu vermessen, um Änderungen
in der Strahlung bspw. aufgrund von Alterung, Verschmutzung oder
dergleichen mehr sicher zu erfassen. Zu diesem Zweck weist die Vorrichtung 5 weiter
zwei Paare von UV-Aufnehmern 20-23 noch auf, die durch
die freien Enden von Lichtwellenleitern 24-27 ausgebildet
werden und die jeweils in hier parallel gegenüberliegenden Gehäusewänden 28-31 des
im Wesentlichen rechteckigen Gehäuses 9 derart
orientiert sind, dass jeweils ein Paar von UV-Aufnehmern 20,21 bzw. 22,23 entgegengesetzt orientiert
sind, wobei die jeweiligen Paare von UV-Aufnehmern 20,21 bzw. 22,23 nochmals
um 90° gegeneinander
verdreht sind. So kann im Wesentlichen in einer Ebene die Strahlung über einen
vollständigen
Kreisbogen von 360° vermessen
werden.
-
Da
der Abstand der beiden UV-Aufnehmer 20,21 etwa
der Höhe
eines menschlichen Körpers von
ca. 20 cm bis 35 cm auf einer Sonnenbank entspricht, kann in einfacher
Weise die Vorrichtung 5 auf einer hierzu als ebener Boden
ausgebildeten Gehäusewand 29 nach
Abnehmen der Kappe 16 auf der Liegefläche einer Sonnenbank verschoben
werden, um bspw. mehrere Messungen über deren Länge vorzunehmen, wie zum Beispiel
im Kopf-, Nacken- oder Beinbereich.
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Die
anfallende UV-Strahlung wird von den UV-Aufnehmern 20-23 aufgenommen
und über
die Lichtwellenleiter 24-27 einem gemeinsamen, zweiten UV-Sensor 33 zugeführt, so
dass ein Mittelwert der Bestrahlungsstärke gebildet wird, wobei daran
gedacht sein kann, verschiedene Meßbereiche über das UV-Spektrum vorzusehen.
-
Die
vermessene Strahlungsleistung einer Sonnenbank dient dann als Grundlage
zur Berechnung der maximalen Bestrahlungszeit, wozu diese Daten
geräteintern
oder auch extern abgespeichert sein können, die dann über eines
der Interfaces 15,17,18 aufgerufen werden
können.
-
Es
kann ferner einer Abstandsmessvorrichtung 34 noch vorgesehen
sein, so dass immer der korrekte Abstand zu einer Strahlungsquelle
eingehalten werden kann.
-
Ein
Temperatursensor 35 erlaubt auch unterschiedliche Temperaturen,
bspw. nach langer oder kurzer Leuchtzeit eines Strahlers, zu berücksichtigen.
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Die
Stromversorgung der Vorrichtung nach der Erfindung erfolgt bevorzugt über wieder
aufladbare Akkumulatoren, für
deren Aufladung letztlich ein Steckeranschluß 36 für ein Netzteil
noch vorgesehen ist.
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- 1
- Lichtstrahl
- 2
- Haut
- 3
- remittierter
Lichtstrahl
- 4
- absorbierter
Lichtstrahl
- 5
- Vorrichtung 40
- 6
- Meßvorrichtung
- 7
- UV-Strahler
- 8
- UV-Sensor
- 9
- Gehäuse
- 10
- Auflagefläche 45
- 11
- Haut
- 12
- optische
Achse
- 13
- optische
Achse
- 14
- Display
- 15
- Chipkarten
Lese- und
-
- Schreibvorrichtung
- 16
- Kappe
- 17
- RS-232
Schnittstelle
- 18
- USB-Schnittstelle
- 19
- Reset-Schalter
- 20
- UV-Aufnehmer
- 21
- UV-Aufnehmer
- 22
- UV-Aufnehmer
- 23
- UV-Aufnehmer
- 24
- Lichtleiter
- 25
- Lichtleiter
- 26
- Lichtleiter
- 27
- Lichtleiter
- 28
- Gehäusewand
- 29
- Gehäusewand
- 30
- Gehäusewand
- 31
- Gehäusewand
- 32
-
- 33
- UV-Sensor
- 34
- Abstandsmeßvorrichtung
- 35
- Temperatursensor
- 36
- Steckeranschluß
- e
- Eindringtiefe