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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zur Auswahl eines Bildausschnittes bei einem optischen Beobachtungsgerät sowie
ein optisches Beobachtungsgerät
mit einer derartigen Vorrichtung.
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Optische Beobachtungsgeräte, wie
etwa Mikroskope, Teleskope oder Endoskope werden bspw. dazu verwendet,
kleine, weit entfernte bzw. schwer zugängliche Objekte zu betrachten.
In einem solchen Gerät
werden die Objekte häufig
mittels einer Optik, die im einfachsten Fall eine Objektivlinse
sein kann, als Bild oder Zwischenbild auf eine Bildebene bzw. eine
Zwischenbildebene, abgebildet. Mittels eines Okulars kann dieses
Bild bzw. Zwischenbild vergrößert betrachtet
werden. Im Folgenden werden der Einfachheit halber nur die Begriffe
Bild und Bildebene verwendet. Es versteht sich jedoch, dass darunter auch
ein Zwischenbild bzw. eine Zwischenbildebene zu verstehen sein können.
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Oftmals besteht der Wunsch, das Bild
einer elektronischen Analyse zuzuführen. Außerdem ist es häufig wünschenswert,
das Bild nicht nur einer durch das optische Beobachtungsgerät fest vorgegebenen Zahl
von Betrachtern zugänglich
zu machen. Um das gleichzeitige Betrachten des Bildes durch eine
beliebige Zahl von Betrachtern zu ermöglichen, kann das Bild von
einer Kamera aufgenommen und das aufgenommene Bild auf einem Monitor
oder mehreren Monitoren dargestellt werden. Daneben ermöglicht insbesondere
das Aufnehmen des Bildes mit einer digitalen Kamera eine elektronische
Analyse des Bildes. Ein mit einer Videokamera kombiniertes Mikroskop, in
welchem das Bild vom Bildsensor der Videokamera aufgenommen wird,
ist beispielsweise in
JP
910 28 99 A beschrieben.
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Gegenüber dem Betrachten mittels
Okular hat das Aufnehmen des Bildes mit einer Kamera jedoch den
Nachteil, dass die Auflösung
der Kamera unter der des menschlichen Auges liegt. Dies gilt insbesondere
für digitale
Kameras. Oftmals ist jedoch eine hohe Bildqualität wichtig, so dass ein Ausgleich für die geringere
Auflösung
der Kamera geschaffen werden muss. Beispielsweise bei Video-Operationsmikroskopen
fordern die Chirurgen dieselbe Bildqualität wie bei Operationsmikroskopen
mit Okularen. Um dieselbe Bildqualität zu erzielen, ist der Chirurg beim
Verwenden eines Video-Operationsmikroskops wegen der gegenüber dem
Auge geringeren Auflösung
der Kamera gezwungen, bei höherer
Vergrößerung zu
arbeiten. Je höher
der Chirurg die Vergrößerung wählt, desto
mehr schränkt
er jedoch sein Sehfeld bzw. Objektfeld ein.
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Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine
Vorrichtung für
optische Beobachtungsgeräte
zu schaffen, welche die genannten Probleme zu überwinden hilft. Außerdem ist
es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein optisches Beobachtungsgerät mit einer
derartigen Vorrichtung zur Verfügung
zu stellen.
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Die erste Aufgabe wird durch eine
Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst,
die zweite Aufgabe durch ein optisches Beobachtungsgerät nach Anspruch
12. Die abhängigen
Ansprüche
enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
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Erfindungsgemäß wird eine Vorrichtung zur Auswahl
eines Bildausschnittes bei einem optischen Beobachtungsgerät mit einer
Betrachtungsvorrichtung zum Betrachten eines Bildes, welche eine
zum Betrachten des Bildes wirksame aktive Fläche aufweist, zur Verfügung gestellt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung
zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine Verschiebeeinrichtung umfasst,
die derart in der Betrachtungsvorrichtung angeordnet oder im optischen Beobachtungsgerät anzuordnen
und derart ausgestaltet ist, dass sich das Bild und die aktive Fläche um einen
Betrag gegeneinander verschieben lassen, der die Auflösung der
Betrachtungsvorrichtung übersteigt.
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Die Betrachtungsvorrichtung kann
insbesondere eine Videovorrichtung mit einer Videokamera sein. Die
aktive Fläche
ist dann durch die aktive Kamerafläche gegeben, welche bspw. die
Fläche
eines Bildsensors oder einer Kameraoptik, welche das Bild auf einen
Bildsensor abbildet, ist. Als Bildsensor kann bspw. ein CCD-Chip
(CCD: Charge Coupled Device) Verwendung finden. Der Betrag, um den
sich die aktive Kamerafläche
und das Bild gegeneinander verschieben lassen ist dann größer, vorzugsweise
deutlich größer, als
der Pixelabstand des Bildsensors, damit die Verschiebung wahrnehmbar
ist.
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Die Erfindung beruht auf den folgenden Überlegungen:
Aufgrund der geringeren Auflösung einer
Videokamera gegenüber
dem menschlichen Auge, führt
das Betrachten eines vom optischen Beobachtungsgerät erzeugten
Bildes mittels einer Videovorrichtung im Vergleich zum Betrachten
mit einem Okular zu einer geringeren Bildqualität. Um die geringere Auflösung der
Kamera auszugleichen, kann beim Verwenden der Videovorrichtung mit
einem höheren
Vergrößerungsfaktor
für das
von der Optik erzeugte Bild als beim Verwenden von Okularen gearbeitet
werden. Der höhere
Vergrößerungsfaktor
führt ohne
gleichzeitiges Ändern
der Optik jedoch zu einer unerwünschten
Einschränkung
des Objektfeldes. Die Optik des optischen Beobachtungsgerätes kann
nun so ausgelegt werden, dass auch bei einem hohen Vergrößerungsfaktor
ein großes
Objektfeld vorliegt. Dies bedeutet aber auch, dass die Ausdehnung
des Bildes in der Bildebene vergrößert wird. Die aktive Fläche der
Kamera kann aber nicht nach Belieben vergrößert werden, ohne rasch an
die Grenzen des technisch und finanziell Machbaren zu stoßen. Mit der
Kamera kann daher nur ein Ausschnitt des ausgedehnten Bildes aufgenommen
werden, welcher der aktiven Kamerafläche entspricht.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht es
nun, bei einem ausgedehnten Bild den zu betrachtenden Ausschnitt
des Bildes auszuwählen
und zu ändern.
Der Betrachter ist daher beim Betrachten nicht allein auf den von
der aktuellen Position der aktiven Kamerafläche festgelegten Ausschnitt
beschränkt,
sondern kann durch gegeneinander Verschieben von Bild und aktiver
Kamerafläche
nach und nach das gesamte Bild betrachten. Die Verschiebeeinrichtung
ermöglicht
es daher auch bei einer Optik mit großem Objektfeld, also bei einer
großen
Ausdehnung des Bildes in der Bildebene, das gesamte Objektfeld für die aktive
Kamerafläche
zugänglich
zu machen.
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Aber auch, wenn das Bild mit einem
Okular betrachtet wird, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung von Vorteil
sein. Die Vorrichtung bietet auch in diesem Fall die Möglichkeit,
mit einer hohen Vergrößerung zu
arbeiten, die ein Bild erzeugt, welches größer ist, als die aktive Fläche des
Okulars. Als aktive Fläche
des Okulars ist diejenige Fläche
in der Bildebene anzusehen, die mittels des Okulars der Betrachtung
zugänglich
ist. Durch Verschieben des Bildes relativ zur aktiven Fläche des
Okulars, d.h. relativ zum Okular selbst, kann das gesamte große Bild
betrachtet werden. Dadurch kann selbst bei einer hohen Vergrößerung ein
großer
Objektausschnitt betrachtet werden, ohne dass das Objektiv des Mikroskops
verschoben werden muss.
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Die Verschiebeeinrichtung kann in
einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung derart realisiert
sein, dass sie einen Aktuator oder mehrere Aktuatoren, bspw. piezoelektrische,
elektromotorische oder hydraulische Aktuatoren, zum Verschieben
der aktiven Fläche
gegenüber
dem ortsfesten Bild umfasst, der bzw. die in die Betrachtungsvorrichtung
einzubringen ist bzw. sind. Ist die Betrachtungsvorrichtung eine
Videovorrichtung, so können der
Aktuator bzw. die Aktuatoren in die Kameraaufhängung integriert werden. Umfasst
die Betrachtungsvorrichtung ein oder mehrere Okulare, so ist der Aktuator
bzw. sind die Aktuatoren z.B. derart in die Okularhalterung zu integrieren,
dass sich das Okular bzw. die Okulare gegenüber dem ortsfesten Bild verschieben
lassen.
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In einer alternativen Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
kann die Verschiebeeinrichtung derart realisiert sein, dass sie
ein im Strahlengang der Optik zu plazierendes optisches Element umfasst,
das zum Ablenken des Strahlengangs um einen definiert wählbaren
Winkel ausgestaltet ist.
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In der Ausgestaltung, in welcher
die Verschiebung durch Bewegen der aktiven Fläche realisiert wird, erfordert
das Ausstatten eines optischen Beobachtungsgerätes mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
kein Einführen
von zusätzlichen
Elementen in die Optik des Gerätes,
jedoch eine gegenüber konventionellen
Geräten
aufwendigere Kameraaufhängung.
In der Ausgestaltung, in der die Verschiebung durch eine Ablenkung
des Strahlengangs realisiert wird, sind beim Ausstatten eines optischen
Beobachtungsgerätes
mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zusätzliche
Elemente in den Strahlengang der Optik des Gerätes einzuführen, es kann dafür aber eine
einfach gestaltete Kameraaufhängung
beibehalten werden.
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In einer Ausgestaltung umfasst das
optische Element zwei gegeneinander verdrehbare Prismenkeile, welche
derart in den Strahlengang einzufügen sind, dass die Ablenkung
durch ein gegeneinander Verdrehen der beiden Prismenkeile herbeiführbar ist.
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In einer alternativen Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
kann das optische Element statt der verdrehbaren Prismenkeile einen
oder mehrere verkippbare Spiegel umfassen. Als weitere Alternativen
zu den verdrehbaren Prismenkeilen kann das optische Element auch
ein um zwei Achsen drehbares Umlenkprisma oder ein Scannersystem umfassen.
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Um einem Betrachter beim Betrachteten
des in der Bildebene erzeugten Bildes das Anfahren eines Bildausschnittes
zu ermöglichen,
umfasst die Betrachtungsvorrichtung vorzugsweise eine Steuereinheit
zum Steuern der relativen Verschiebung von Bild und aktiver Fläche. Die
Steuereinheit kann eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen der Kopf-
oder Augenbewegung eines Benutzers des optischen Beobachtungsgerätes und
eine Übersetzungseinrichtung
zum Übersetzen
der Kopf- bzw. der Augenbewegung in eine relative Verschiebung von
aktiver Fläche
und Bild gegeneinander umfassen. Der Benutzer des optischen Beobachtungsgerätes kann
die Verschiebung damit auch dann steuern, wenn er, wie bspw. ein
operierender Chirurg, keine Hand zum Steuern frei hat.
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Ein erfindungsgemäßes optisches Beobachtungsgerät umfasst
eine Betrachtungsvorrichtung zum Betrachten eines Bildes, welche
eine zur Betrachtung wirksame aktive Fläche aufweist, eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Auswahl eines Bildausschnittes und eine Optik zum Erzeugen des
Bildes. Die Optik ist dabei derart ausgelegt, dass die Ausdehnung
des Bildes größer als
die aktive Fläche der
Betrachtungsvorrichtung ist, d.h. im optischen Beobachtungsgerät kann eine
Optik Verwendung finden, deren bildseitige Brennweite so groß ist, dass die
Bildebene größer als
die aktive Fläche
ist. Ein derartiges optisches Beobachtungsgerät kann bspw. ein Teleskop,
ein Mikroskop, insbesondere ein Operationsmikroskop, oder ein Endoskop
sein.
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Um die gegenüber dem menschlichen Auge geringere
Auflösung
einer Kamera auszugleichen, kann bspw. das in der Bildebene eines
mit einer Videokamera versehenen optischen Beobachtungsgerätes abgebildete
Objekt gegenüber
einem mit Okularen versehenen Gerät mit einer höheren Vergrößerung dargestellt
werden. Eine höhere
Vergrößerung bedeutet
bei gleicher Optik jedoch ein geringeres Objektfeld. Damit das erfindungsgemäße optische
Beobachtungsgerät
bei gleicher Bildqualität
wie bei einem mit Okularen ausgestatteten optischen Beobachtungsgerät keine
oder keine starke Einschränkung
des Objektfeldes aufgrund der höheren
Vergrößerung aufweist,
ist es mit einer Optik ausgestattet, bei der das in der Bildebene
abgebildete Bild eine größere Ausdehnung
besitzt, als das Bild in einem mit Okularen ausgestatteten optischen
Beobachtungsgerät.
Um ein Betrachten des gesamten ausgedehnten Bildes zu ermöglichen,
ohne die aktive Fläche
der Betrachtungsvorrichtung vergrößern zu müssen, können die Bildebene und die
aktive Fläche
gegeneinander verschoben werden. Der Betrachter ist daher beim Betrachten
des Bildes nicht allein auf den von der aktuellen Position der aktiven
Fläche
festgelegten Ausschnitt beschränkt,
sondern kann durch relatives Verschieben von aktiver Fläche und
Bild das gesamte in der Bildebene erzeugte Bild betrachten. Die
Verschiebeeinrichtung ermöglicht
es daher auch bei einer Optik mit großem Objektfeld, also bei einer großen Ausdehnung
des Bildes in der Bildebene, das gesamte Objektfeld für die aktive
Fläche
der Betrachtungsvorrichtung zugänglich
zu machen.
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Das optische Beobachtungsgerät kann als ein
stereoskopisches Beobachtungsgerät
mit mehr als einem Beobachtungskanal ausgebildet sein. In einer
Ausführungsform
umfasst jeder Beobachtungskanal eine eigene Verschiebeeinrichtung.
Das optische Beobachtungsgerät
umfasst dann vorzugsweise außerdem
eine Kopplungseinrichtung zum Koppeln der Verschiebeeinrichtungen
der Beobachtungskanäle
derart, dass eine synchrone Verschiebung der stereoskopischen Teilbilder
erfolgt. In einer alternativen Ausführungsform ist die Verschiebeeinrichtung
derart ausgestaltet, dass sie gleichzeitig auf beide Beobachtungskanäle einwirkt.
Dies ist insbesondere dadurch erreichbar, dass als optisches Element
ein großes,
sich durch beide Beobachtungskanäle
erstreckendes optisches Element eingesetzt wird. Eine Kopplungseinrichtung
ist dann nicht nötig.
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Weitere Merkmale, Eigenschaften und
Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel der
Erfindung in einer schematischen Seitenansicht.
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2 zeigt
das erste Ausführungsbeispiel der
Erfindung in einer schematischen Draufsicht.
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3a u. 3b zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel
der Erfindung in einer schematischen Seitenansicht
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4a – 4c zeigen zwei Prismenkeile
in verschiedenen gegeneinander verdrehten Stellungen
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5 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel der
Erfindung in einer schematischen Seitenansicht.
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6 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel der
Erfindung in einer schematischen Seitenansicht.
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7 zeigt
ein fünftes
Ausführungsbeispiel der
Erfindung in einer schematischen Seitenansicht.
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Ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist schematisch in den 1 und 2 dargestellt. 1 stellt einen Schnitt entlang
der optischen Achse eines Operationsmikroskops dar. Es ist ein abzubildendes
Objekt 1, eine Optik 2 mit einer achromatischen
Objektivlinse 3 und weiteren, hier nicht näher zu erläuternden
Linsen 6 und ein von der Optik 2 in eine Bildebene 4 abgebildetes
Bild 5 des Objektes 1 zu erkennen (s. auch 2). Die Optik 2 besitzt
eine große
bildseitige Brennweite, so dass sie ein großes Bild 5 des Objektes 1 in
der Bildebene 4 erzeugt.
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Das Operationsmikroskop ist mit einer
Videovorrichtung 7 ausgestattet. Diese umfasst eine Videokamera 9 mit
einer aktiven Kamerafläche 11,
die kleiner ist, als das von der Optik 2 in die Bildebene 4 abgebildete
Bild 5. Die aktive Kamerafläche ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
durch die Ausdehnung eines CCD-Chips bestimmt.
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Um das gesamte Bild 5 für die Kamera 9,
d.h. für
die aktive Fläche 11 der
Kamera 9, zugänglich
zu machen, umfasst die Videovorrichtung 7 vier an der Kamera 9 angreifende
piezoelektrische Elemente 13a – 13d, die ein laterales
Bewegen der Kamera 9 und damit der aktiven Kamerafläche 11 in
der Bildebene 4 ermöglichen.
Die piezoelektrischen Elemente 13a – 13d ermöglichen
es, durch Anlegen einer Zug- oder Schubkraft an die Kamera 9 die
aktive Kamerafläche 11 genau
zu positionieren. Zwar sind in 2 vier
Aktuatoren 13a – 13d dargestellt,
jedoch kann die Bewegung der aktiven Kamerafläche 11 in der Bildebene 4 auch
mit weniger Aktuatoren erreicht werden. Bei Verwendung von zwei
Aktuatoren müssen diese
in der Lage sein, die Kamera 9 bzw. die aktive Kamerafläche 11 sowohl
zu „schieben" als auch zu „ziehen"; wird nur ein Aktuator
verwendet, so muss dieser in der Lage sein, eine zweidimensionale
Bewegung der aktiven Kamerafläche
in der Bildebene 4 herbeizuführen.
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Zum Steuern der Bewegung der aktiven
Kamerafläche 11 umfasst
die Videovorrichtung 7 ein System (nicht dargestellt) zum
Erfassen der Kopfbewegung des Benutzers, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ein Chirurg ist. Ein solches System kann beispielsweise ein bekanntes
System zur chirurgischen Navigation oder ein referenzfreies Trackingsystem
sein. Das Übersetzen
der Kopfbewegung in die Bewegung der aktiven Kamerafläche 11 erfolgt
mittels einer Übersetzungseinrichtung
derart, dass das Bild raumfest erscheint. Wird zum Beispiel zum
Betrachten des Bildes ein Head Mounted Display verwendet, welches
das von der Kamera aufgenommene Bild mit einem Bildwinkel von 32° × 24°, d.h. 32° in x-Richtung
und 24° in
y-Richtung, anzeigt, so
führt eine
Drehung des Kopfes um 4° in
x-Richtung zu einer Bewegung der Kamera 9 um ein Achtel der
aktiven Kamerafläche 11 in
x-Richtung. Ebenfalls möglich
ist es, die Bewegung der aktiven Kamerafläche 11 statt über die
Kopfbewegung über
die Bewegung der Augen (Eye-Tracking) zu steuern. Falls der Benutzer
eines mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Auswahl eines Bildausschnittes ausgestatteten optischen Beobachtungsgerätes die
Hände zum
Steuern der aktiven Kamerafläche 11 frei
hat, so kann die Steuerung statt über die Kopf- oder Augenbewegung
einfach anhand eines manuellen Steuerelementes, bspw. eines Joysticks,
erfolgen. Der konstruktive Aufwand der Videovorrichtung kann dadurch
verringert werden.
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Anstatt die gesamte Kamera zu verschieben, ist
es auch möglich,
eine Kamera zu verwenden, in welcher Aktuatoren zum Verschieben
des Bildsensors vorhanden sind.
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An die Stelle der aktiven Kamerafläche kann in
einer alternativen Ausgestaltung des Ausführungsbeispiels auch die aktive
Fläche
mindestens eines Okulars treten, welches von einer verschiebbaren Okularhalterung
gehalten wird. Die von den piezoelektrischen Elementen ausgehende
Zug- oder Schubkraft
greift dann statt an der Kamera an der Okularhalterung an, um ein
laterales Verschieben des mindestens einen Okulars zu ermöglichen.
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Ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in den 3a und 3b dargestellt. Die dargestellte
Videovorrichtung 7 ist wiederum beispielhaft in ein Mikroskop
eingebaut. Von der Videovorrichtung 7 des ersten Ausführungsbeispiels
unterscheidet sich die in 3 dargestellte
Videovorrichtung 7 dadurch, dass die Kamera 9 ortsfest
aufgehängt
ist. Die Objektivlinse 3 ist so ausgeführt, dass sie das Objekt 1 nach
unendlich abbildet, d.h. aus einem von einem Objektpunkt stammenden
divergenten Strahlenbündel
ein paralleles Strahlenbündel 14 erzeugt.
Das parallele Strahlenbündel 14 ist
in den 3a und 3b durch seinen Mittelstrahl
(strichpunktiert) und seine Randstrahlen (gepunktet) angedeutet.
Durch die weitere Linse 6 wird das Strahlenbündel 14 auf
die aktive Kamerafläche 11 fokussiert,
d.h. das Objekt von unendlich auf die aktive Kamerafläche 11 abgebildet.
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Zwischen der Objektivlinse 3 und
der weiteren Linse 6 befindet sich ein kofigurierbares
optisches Element 15. In einer „neutralen" Konfiguration des optischen Elementes
(3a) werden die Strahlen
des zur optischen Achse parallelen Strahlenbündels 14 von der Linse 6 auf
den Mittelpunkt der aktiven Kamerafläche fokussiert. Unter der „Neutralität" dieser Konfiguration
ist Folgendes zu verstehen: Zwar wird das Strahlenbündel 14 in
der „neutralen" Konfiguration durch
das optische Element 15 lateral versetzt, jedoch ohne sie
aus ihrer Richtung abzulenken, d.h. das Strahlenbündel 15 verläuft weiterhin
parallel zur optischen Achse. Da alle parallelen Strahlen von der
Linse 6 im Wesentlichen auf denselben Brennpunkt fokussiert
werden, hat der Versatz des Strahlenbündels keine Auswirkungen auf
die Position des Brennpunktes; der Brennpunkt ist daher derselbe,
als wenn das optische Element 15 im Strahlengang nicht
vorhanden wäre.
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In anderen als der neutralen Konfiguration des
optischen Elementes 15 wird das parallele Strahlenbündel 14 derart
abgelenkt, dass seine Strahlen einen Winkel mit der optischen Achse
des Mikroskops einschließen
(3b). Dieser von der
Konfiguration des optischen Elementes 15 abhängige Winkel führt zu einer
lateralen Verschiebung des Brennpunktes des Strahlenbündels 14 und
damit zu einer lateralen Verschiebung des Bildes 5 relativ zur aktiven Kamerafläche 11.
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Im Folgenden wird das optische Element 15 sowie
seine Wirkung auf das parallele Strahlenbündel unter Bezugnahme auf die 4a – 4c näher beschrieben.
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4a zeigt
das optische Element 15 in seiner neutralen Konfiguration.
Es umfasst zwei im Strahlengang axial hintereinander angeordnete
Prismenkeile 16, 17 mit gleicher Brechzahl n.
Die Prismenkeile 16, 17 sind als Zylinder ausgeführt, bei
denen die einander abgewandten axialen Endflächen 18, 19 abgeschrägt sind,
d.h. die Normalen dieser Endflächen 18, 19 schließen einen
Winkel mit der optischen Achse OA des Mikroskops ein. Die beiden einander
zugewandten Endflächen 20, 21 der
Prismenkeile 16, 17 verlaufen dagegen senkrecht
zur optischen Achse OA des Mikroskops, d.h. ihre Normalen verlaufen
parallel zur optischen Achse OA. In der neutralen Konfiguration
verlaufen außer
den einander zugewandten Endflächen 20 und 21 auch
die einander abgewandten Endflächen 18 und 19 parallel zueinander.
Aufgrund der gleichen Brechzahl n der beiden Prismenkeile 16, 17 führt diese
Konfiguration lediglich zu einem Parallelversatz des parallelen Strahlenbündels 14,
d.h. die Strahlen des Strahlenbündels
verlaufen sowohl vor ihrem Durchtritt durch die Prismenkeile 16, 17 als
auch nach ihrem Durchtritt durch die Prismenkeile parallel zur optischen Achse
OA. Der Übersichtlichkeit
wegen ist in den 4a – 4c lediglich ein Strahl des
parallelen Strahlenbündels 14 dargestellt.
Das Gesagte gilt jedoch ebenso für
die übrigen
Strahlen des parallelen Strahlenbündels 14.
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Die Konfiguration des optischen Elementes 15 kann
durch gegeneinander Verdrehen der Prismenkeile 16, 17 mit
der optischen Achse OA des Mikroskops als Drehachse geändert werden.
In den 4b und 4c sind weitere Konfigurationen
der Prismenkeile 16, 17 dargestellt, in denen
diese um 180° bzw.
90° relativ
zueinander verdreht sind.
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4 b
zeigt eine Konfiguration, in welcher der untere Prismenkeil 17 im
Vergleich zur neutralen Konfiguration um 180° gegenüber dem oberen Prismenkeil 16 verdreht
ist. Beide Prismenkeile 16, 17 lenken einen einfallenden
Strahl in dieselbe Richtung ab. In 4b erfolgt
die Ablenkung innerhalb der Zeichenebene nach links, eine Ablenkung
aus der Zeichenebene heraus erfolgt in der in 4b dargestellten Konfiguration nicht.
Insgesamt lenkt der Durchtritt durch die beiden Prismenkeile 16, 17 den
Strahl um einen Winkel θ1 aus der Richtung der optischen Achse ab,
d.h. nach dem Durchtritt schließt
der Strahl den Winkel θ1 mit der optischen Achse OA ein. Durch gemeinsames
Drehen der beiden Prismenkeile 16, 17 derart,
dass die relative Verdrehung der Prismenkeile 16, 17 um
180° zueinander
erhalten bleibt, also die Konfiguration nicht geändert wird, kann der abgelenkte
Strahl um die optische Achse OA gedreht werden. Bei dieser Drehung
beschreibt der abgelenkte Strahl eine Kegelfläche mit einem Öffnungswinkel, der
durch die Ablenkung θ1 gegeben ist. Somit kann mit dieser Konfiguration
eine Ablenkung des einfallenden Strahls in alle auf der Kegelfläche liegenden Richtungen
erfolgen.
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4c zeigt
eine Konfiguration des optischen Elements 15, in welcher
der untere Prismenkeil 17 im Vergleich zur neutralen Konfiguration
um 90° im
Uhrzeigersinn gegenüber
dem oberen Prismenkeil 16 verdreht ist. In dieser Konfiguration
sorgt der untere Prismenkeil 17 für eine Ablenkung des einfallenden
Strahls aus der Zeichenebene heraus und der obere Prismenkeil 16 für eine Ablenkung
des Strahls innerhalb der Zeichenebene nach links. Da die Prismenkeile 16, 17 im
Gegensatz zur in 4b dargestellten
Konfiguration nicht in die gleiche Richtung wirken, ist der Winkel θ2, den der abgelenkte Strahl mit der optischen
Achse einschließt,
kleiner als der Winkel θ1. Durch gemeinsames Drehen der beiden Prismenkeile 16, 17 derart,
dass die relative Verdrehung der Prismenkeile 16, 17 um
90° zueinander erhalten
bleibt, also die Konfiguration nicht geändert wird, kann auch in dieser
Konfiguration der abgelenkte Strahl um die optische Achse OA gedreht
werden. Die bei dieser Drehung vom abgelenkten Strahl beschriebene
Kegelfläche
besitzt einen Öffnungswinkel,
der durch die Ablenkung θ2 gegeben ist und damit kleiner ist, als
der Öffnungswinkel
der Kegelfläche,
die bei der in 4b dargestellten
Konfiguration entsteht.
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Durch Einstellen verschiedener Konfigurationen
und Drehen der eingestellten Konfiguration um die optische Achse
können
mit dem abgelenkten Strahl Kegelflächen beschrieben werden, deren Öffnungswinkel
zwischen 0° und
einem durch den maximalen Ablenkungswinkel θmax des
Strahls gegebenen Öffnungswinkel
variiert. Der maximale Ablenkungswinkel θmax wird
erreicht, wenn der untere Prismenkeil 17 gegenüber dem
oberen Prismenkeil um 180° verdreht
ist (4b), wobei der
Wert des maximalen Ablenkungswinkels θmax vom
Winkel zwischen den Keilflächen
der Prismenkeile und der Brechzahl n der Prismenkeile abhängt.
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Mit den Prismenkeilen 16, 17 kann
das Strahlenbündel 14 durch
die Kombination einer Verdrehung der Prismenkeile 16, 17 gegeneinander
mit einer gemeinsamen Drehung beider Prismenkeile 16, 17 um
die optische Achse OA in eine weitgehend beliebige Richtung abgelenkt
werden. Dadurch ist ein Verschieben des Brennpunktes in der zweidimensionalen
Bildebene und damit des von der Optik erzeugten Bildes 5 sowohl
in x-Richtung als auch in y-Richtung möglich. Allerdings müssen das
Bild 5 und die aktive Kamerafläche 11 nicht unbedingt
in zwei Richtungen gegeneinander verschiebbar sein. Je nach Anwendungszweck
des mit der Videovorrichtung 7 ausgestatteten optischen
Beobachtungsgerätes kann
es auch ausreichen, wenn nur ein Verschieben in eine Richtung möglich ist.
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5 zeigt
als drittes Ausführungsbeispiel der
Erfindung schematisch ein stereoskopisches Operationsmikroskop,
in welchem eine Videovorrichtung 107 zusammen mit einer
Vorrichtung zur Auswahl eines Bildausschnittes zum Einsatz kommt.
In einem stereoskopischen Mikroskop werden in der Regel zwei Teilbilder,
die das betrachtete Objekt 101 unter verschiedenen Blickwinkeln
darstellen, erzeugt. Das stereoskopische Operationsmikroskop umfasst
daher zwei Beobachtungskanäle 100a und 100b,
welche jeweils im Wesentlichen der mit Bezug auf 3 beschriebenen Ausführungsform entsprechen, d.h.
jeder Beobachtungskanal 100a, 100b umfasst zum
gegeneinander Verschieben von aktiver Kamerafläche 111a, 111b und
dem im jeweiligen Beobachtungskanal 100a, 100b erzeugten
Bild ein optisches Element 115a, 115b, welches
zwei gegeneinander verdrehbare Prismenkeile 116a, 117a, 116b, 117b umfasst.
Die beiden optischen Elemente 115a, 115b sind
dabei derart gekoppelt, dass sie für beide Teilbilder das parallele
Strahlenbündel 114a, 114b gleich
ablenken. Die parallelen Strahlenbündel 114a, 114b sind
in 5 durch ihre Mittelstrahlen
angedeutet. Der Einfachheit halber ist die Ablenkung der Mittelstrahlen
durch die jeweiligen, sich in ihrer „neutralen" Konfiguration befindenden optischen
Elemente 115a, 115b, sowie der daraus resultierende
Parallelversatz der Mittelstrahlen nicht eingezeichnet.
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Den beiden Beobachtungskanälen 100a, 100b des
stereoskopischen Operationsmikroskops ist eine gemeinsame achromatische
Objektivlinse 119 vorgeschaltet. Außerdem enthält jeder Beobachtungskanal 100a, 100b statt
einer weiteren Linse zwei weitere Linsen 106a, 106b, 106a', 106b', deren Funktion
im Wesentlichen jedoch der einzelnen Linse 6 in 3 entspricht. Da jeder Beobachtungskanal 100a, 100b im Übrigen der
in 3 dargestellten Ausführungsform
entspricht, werden sie hier nicht näher beschrieben. Statt dessen
wird auf die Beschreibung zu 3 verwiesen,
mit der Maßgabe, dass
die Bezugsziffern gegenüber
denen aus 3 um 100 erhöht und den
Bezugsziffern des ersten Beobachtungskanals 100a jeweils
ein „a" hinzugefügt ist,
während
den Bezugsziffern des zweiten Beobachtungskanals 100b jeweils
ein „b" hinzugefügt ist.
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Ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist schematisch in 6 dargestellt.
Auch in diesem Ausführungsbeispiel
sind eine Videovorrichtung 107 und eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Auswahl eines Bildausschnittes in ein steroskopisches Operationsmikroskop
eingebaut. Wie im Operationsmikroskop aus 3 wird zum Verschieben der stereoskopi schen
Teilbilder gegenüber
den entsprechenden aktiven Kameraflächen 111a, 111b ein optisches
Element 115 eingesetzt, welches in seinem Aufbau dem mit
Bezug auf die 3 und 4a – 4c beschriebenen
optischen Element 15 gleicht. Jedoch ist es im vierten
Ausführungsbeispiel
ein großes
optisches Element, das sich durch beide Beobachtungskanäle 100a, 100b erstreckt
und daher gleichzeitig auf die Strahlengänge beider Beobachtungskanäle 100a, 100b einwirkt.
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Ein fünftes Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in 7 dargestellt.
Das optische Beobachtungsgerät,
ein Operationsmikroskop, ist mit einer Videovorrichtung 207 ausgestattet,
deren Videokamera 209 eine in der Bildebene plazierte aktive
Kamerafläche 211 aufweist.
Außerdem
umfasst das Operationsmikroskop ein Objektiv 203, welches
ein von einem Objektpunkt ausgehendes divergentes Strahlenbündel in
ein paralleles Strahlenbündel 214 umwandelt,
d.h. den Objektpunkt ins Unendliche abbildet. Von einer weiteren
Linse 206 wird das parallele Strahlenbündel 214 auf einen
Punkt in der Bildebene fokussiert, d.h. der Objektpunkt wird vom
Unendlichen auf die aktive Fläche 211 der
Videokamera 209 abgebildet.
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Als Vorrichtung zum lateralen Verschieben des
Bildes in der Bildebene gegenüber
der aktiven Kamerafläche 211 umfasst
das Operationsmikroskop zwei Kippspiegel 230, 240.
Jeder der beiden Kippspiegel 230, 240 ist mit
einem Antrieb 232, 242 zum Verkippen des jeweiligen
Kippspiegels 230, 240 um eine Kippachse versehen.
Die Kippachsen, um welche die Kippspiegel 230, 240 verkippt
werden können,
verlaufen dabei vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, senkrecht
zueinander. Wichtig ist nur, dass die beiden Kippachsen nicht parallel
zueinander Verlaufen, wenn ein Verschieben des Bildes relativ zur
aktiven Kamerafläche 211 in
mehr als eine Richtung gewünscht
ist.
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In einer „neutralen" Stellung stehen die beiden Spiegelflächen parallel
zueinander. In dieser „neutralen" Stellung wird das
parallele Strahlenbündel 214 von
den beiden Kippspiegeln 23, 240 so auf die Linse 206 reflektiert,
dass seine Strahlen parallel zur optischen Achse der Linse 206 verlaufen.
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Dieses Strahlenbündel ist in 7 mit der Bezugsziffer 214' gekennzeichnet.
Ein solches Strahlenbündel
wird von der Linse 206 auf die Mitte der aktiven Kamerafläche 211 fokussiert.
Durch ein Verkippen des zweiten Kippspiegels 240 gegenüber dem
ersten Kippspiegel 230 derart, dass ihre Spiegelflächen nicht
mehr parallel zueinander stehen, lässt sich erreichen, dass das
parallele Strahlenbündel
nach der Reflexion am zweiten Kippspiegel 240 in einem
Winkel zur optischen Achse der Linse 206 verläuft. Dieses
Strahlenbündel
ist in 7 mit der Bezugsziffer 214'' gekennzeichnet, die gekippte Stellung
des zweiten Kippspiegels mit der Bezugsziffer 240'. Die Kippachse
des zweiten Kippspiegels 240 verläuft dabei senkrecht zur Darstellungsebene
von 7, d.h.
es findet eine Auslenkung des parallelen Strahlenbündels innerhalb
der Darstellungsebene statt. Eine dazu senkrechte Auslenkung kann
dem Strahlenbündel 214 vom
ersten Kippspiegel 230 vermittelt werden, dessen Kippachse
in der Darstellungsebene von 7 verläuft. Durch
ein Verkippen der Kippspiegel 230, 240 lässt sich
so eine zweidimensionale Verschiebung des Bildes gegenüber der aktiven
Kamerafläche 211 realisieren.
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Zwar sind in dem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel beide Spiegel
kippbar, jedoch kann das Mikroskop auch mit einem um zwei Achsen
kippbaren Kippspiegel ausgestattet sein. Ist beispielsweise der
zweite Kippspiegel 240 um zwei Achsen kippbar ausgebildet,
so kann der erste Spiegel 230 als fest angeordneter Spiegel
ausgestaltet sein oder ggf. je nach Ausgestaltung des Strahlengangs
im optischen Beobachtungsgerät
auch weggelassen werden. Entsprechendes gilt für den zweiten Kippspiegel 240,
wenn der erste Kippspiegel 230 um zwei Achsen kippbar ist.
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Alternativ kann als Verschiebeeinrichtung statt
Prismenkeilen oder Kippspiegeln auch ein um zwei Achsen drehbares
Umlenkprisma oder eine sinngemäße optische
Anordnung vorgesehen sein.
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Es versteht sich, dass auch die mit
Bezug auf die 3 bis 7 beschriebenen Ausführungsbeispiele der
Erfindung mit einer Steuereinheit, wie sie für das in den 1 und 2 dargestellt
Ausführungsbeispiel beschrieben
worden ist, ausgestattet sein können. Ebenso
können
zusätzlich
zu den Videokameras oder an deren Stelle Okulare Verwendung finden.
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In allen dargestellten Ausführungsbeispielen kann
die im Strahlengang vor der aktiven Kamerafläche angeordnete Linse 6, 106a, 106b, 206 statt
Teil des optischen Beobachtungsgerätes auch Teil einer Kameraoptik
sein.