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1. Anwendungsgebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Schablone für
eine Saugwalze in einer Maschine zur Herstellung von aus einer Materialbahn
ausgeschnittenen Flachmaterialstücken.
Unter Flachmaterialstücken
im Sinne der vorliegenden Erfindung sollen beispielsweise Nassklebeetiketten
aus Papier oder Lebensmittelbehälterdeckel
aus Aluminium verstanden werden. Nassklebeetiketten werden insbesondere auf
Flaschen aller Art, insbesondere Getränkeflaschen, sowie auf Lebensmittelgläser, wie
beispielsweise Gläser
für Brotaufstriche
aller Art, aufgebracht. Bei den Lebensmittelbehälterdeckeln aus Aluminium kann
es sich beispielsweise um Joghurtbecherdeckel o.ä. handeln. Auch sonstige Flachmaterialstücke, wie beispielsweise
Briefhüllenzuschnitte,
können
Flachmaterialstücke
im Sinne der vorliegenden Erfindung sein.
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II. Technischer Hintergrund
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Es ist bekannt, Nassklebeetiketten
für Getränkeflaschen
und ähnliche
Behälter
mit dem sog. Hubstanzverfahren aus einem Stapel geschichteten Papier
auszustanzen. Dieses Hubstanzverfahren stößt dann an seine Grenzen, wenn
verhältnismäßig komplizierte
Etikettengeometrien verwirklicht werden sollen, wie beispielsweise
die Form des Etiketts des bekannten Wodkas Smirnoff. Darüber hinaus
ist das Hubstanzverfahren nicht anwendbar, wenn die herzustellenden
Etiketten mit Prägungen
und/oder Perforierungen versehen werden sollen. Insbesondere In nenausprägungen,
wie beispielsweise Fenster in Etiketten oder Briefhüllen, sind
mit dem Hubstanzverfahren nicht realisierbar.
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Es ist auch bekannt, Selbstklebeetiketten oder
Joghurtbecherdeckel aus Aluminium rotatoriisch herzustellen. Dabei
wird eine Materialbahn über eine
rotierende Schneidwalze geführt,
die aus der Materialbahn Flachmaterialstücke mit der gewünschten
Geometrie des Selbstklebeetiketts bzw. des Joghurtbecherdeckels
ausschneidet. Die ausgeschnittenen Materialstücke werden anschließend in
Auffangbehältern
gesammelt.
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Bei rotatorischen Verfahren wird
der Transport der Materialbahn häufig
mittels Saugwalzen bewerkstelligt, sofern die herzustellenden Flachmaterialstücke bzw.
die Materialbahn eine ausreichende Flexibilität aufweisen, so dass sie sich
an den Umfang einer entsprechenden Walze anlegen können.
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Hierbei handelt es sich um Walzen,
die in ihrer Mantelfläche
bevorzugt regelmäßig angeordnete Sauglöcher aufweisen,
die mit dem mit Vakuum beaufschlagbaren Inneren der Walze in Verbindung
stehen.
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Der Unterdruck im Inneren der Walze
wird durch ein externes Pumpsystem erzeugt. Aufgrund der Saugwirkung
der durch die Sauglöcher
nach innen strömenden
Luft kann die Materialbahn oder jedes einzelne Flachmaterialstück an der
Mantelfläche der
Saugwalze gehalten werden.
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Mit Hilfe eines Kanalsystems im Inneren
der Walze kann festgelegt werden, über welchen Abschnitt des Umfangs
der Walze Unterdruck anliegt, so dass jeweils nur die sich während der
Drehung der Walze gerade in diesem Bereich befindlichen Sauglöcher mit
Unterdruck der Aufschlag werden. Derartige Kanalsysteme und deren
Saugluftsteuerung sind ihrer Art nach bereits aus der
DE 198 41 834 A1 bekannt.
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Somit ist es möglich, die der Saugwalze tangential
zugeführte
Materialbahn oder der Saugwalze tangential zugeführte Flachmaterialstücke über einen vorbe stimmten
Kreissektor der Saugwalze zu führen, um
sie danach wieder tangential an eine weitere Transporteinrichtung
abzugeben.
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Mit Hilfe einer derartigen Saugwalze
ist es prinzipiell auch möglich,
selektiv ausgewählte
Bereiche der Materialbahn, beispielsweise die ausgeschnittenen Flachmaterialstücke, anzusaugen
und somit zu transportieren. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass
die durch die Sauglöcher
erzeugte Sogwirkung nur auf der Flachmaterialstückgeometrie entsprechenden
Bereichen der Mantelfläche
der Saugwalze wirkt, da sonst entweder unerwünschtes Material mittransportiert
wird oder durch offen stehende Sauglöcher eine unerwünscht hohe
Menge an Leckluft anfällt,
was zu einer erhöhten
Belastung des Pumpsystems führen
würde.
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Um dies zu erreichen, muss jedoch
entweder für
jede Form von Flachmaterialstücken
eine eigene Saugwalze verwendet werden, die nur in den entsprechenden,
anzusaugenden Bereichen Sauglöcher
aufweist, oder die Sauglöcher
einer konventionellen Saugwalze mit einer regelmäßigen Anordnung von Sauglöchern müssen selektiv,
d.h. bis auf die entsprechenden, anzusaugenden Bereiche, abgedeckt
werden.
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Ein derartiges Abdecken wird gegenwärtig durch
ein von Hand durchzuführendes Überdecken der
entsprechenden Sauglochöffnungen
mittels Klebeband oder ähnlichem
erreicht. Dies ist jedoch bei komplizierten Formen der Flachmaterialstücke mit nicht
unerheblichem Aufwand verbunden. Auch müssen bei einem Wechsel der
Form der herzustellenden Flachmaterialstücke entsprechend andere Sauglöcher abgedeckt
bzw. freigelassen werden, so dass in diesem Fall unter erheblichem
Aufwand zunächst
die vorhandene Klebeband-Abdeckung wenigstens teilweise entfernt
und in anderen Bereichen angebracht werden muss. Darüber hinaus
ist Klebeband oder ähnliches
aufgrund der im Einzelfall hohen Drehzahlen der Saugwalze und damit
verbundenen hohen Durchsätzen
an Material anfällig
gegenüber
Verschleiß.
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III. Darstellung der Erfindung
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a) Technische Aufgabe
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Es ist daher die Aufgabe gemäß der Erfindung,
eine Vorrichtung zu schaffen, mittels der ein Transport selektiv
ausgewählter
Bereiche einer Materialbahn mit Hilfe einer Saugwalze möglich ist
und die eine Anpassung an einen Wechsel in der Form der transportierenden
Bereiche ohne großen
Aufwand ermöglicht.
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b) Lösung der Aufgabe
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Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung bzw.
mit einer Schablone mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. 5 gelöst. Weitere
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß ist eine der Umrissgeometrie
der jeweils herzustellenden Flachmaterialstücke angepasste Schablone vorgesehen,
die mit der Saugwalze derart zusammenwirkt, dass ein selektives
Abdecken ausgewählter
Bereiche der Mantelfläche
der Saugwalze und somit ein selektives Verschließen bzw. Abdichten der in diesen
Bereichen liegenden Sauglöcher
erfolgt.
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Zu diesem Zweck weist die Schablone Durchbrüche auf,
wobei entweder die Form der einzelnen Durchbrüche oder die Form des jeweils
zwischen den einzelnen Durchbrüchen
verbleibenden Schablonenmaterials im Wesentlichen der Form der jeweils
herzustellenden Flachmaterialstücke
entspricht. Auf diese Weise kann durch ein einfaches Auswechseln
der Schablone eine entsprechende Anpassung der abgedeckten Bereiche
ab die jeweilige Form der Flachmaterialstücke erfolgen.
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Um eine Aufnahme bzw. den Transport
der ausgeschnittenen Flachmaterialstücke zu ermöglichen, entspricht vorzugsweise
die Form der Durchbrüche
in der Schablone im Wesentlichen der Form der Flachmaterialstücke. Somit
wird erreicht, dass eine Sogwirkung im Wesentlichen nur in einem
Bereich der Mantelfläche
der Saugwalze erzeugt wird, der mit der Form der durch die Saugwalze
zu transportierenden Flachmaterialstücke übereinstimmt. Dementsprechend
wird kein unerwünschtes
Material, beispielsweise der nach dem Schneidervorgang zwischen
den Flachmaterialstücken
verbleibende Verschnitt der Materialbahn, von der Sogwirkung erfasst und
von der Saugwalze mittransportiert. Auch ist sichergestellt, dass
keine zum Halten der Flachmaterialstücke mit einer konkreten Form
nicht erforderlichen Sauglöcher
offen stehen und somit keine Leckluft anfallen kann.
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Alternativ kann es jedoch erforderlich
sein, dass nicht die ausgeschnittenen Flachmaterialstücke, sondern
vielmehr der zwischen den Flachmaterialstücken verbleibende Verschnitt
der Materialbahn von der Saugwalze erfasst und transportiert werden soll.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, falls durch die Saugwalze
eine Trennung des Verschnitts von den herzustellenden Flachmaterialstücken erfolgen
soll.
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Zu diesem Zweck ist die Schablone
derart ausgebildet, dass sie sozusagen ein Negativ der oben geschildertn
Schablone mit Durchbrechungen in Form der herzustellenden Flachmaterialstücke darstellt.
Das heißt,
dass nicht die Form der Durchbrüche,
sondern die Form des jeweils zwischen den einzelnen Durchbrüchen verbleibenden
Schablonenmaterials im Wesentlichen der Form der jeweils herzustellenden
Flachmaterialstücke
entspricht. Eventuell ist es hierzu notwendig, die zwischen den
Durchbrüchen
verbleibenden Schablonenteile durch Stege miteinander zu verbinden,
um eine einteilige Schablone zu erhalten. Auf diese Weise kann erreicht
werden, dass eine Sogwirkung über
der gesamten Mantelfläche
der Saugwalze mit Ausnahme von Bereichen, die ihrer Form nach jeweils
der Form herzustellender Flachmaterialstücke entsprechen, erzeugt wird.
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Wird nun eine Materialbahn der mit
einer derart ausgeformten Schablone versehenen Saugwalze nach dem
Schneidevorgang zugeführt,
so nimmt die Saugwalze lediglich den Verschnitt zwischen den Flachmaterialstücken auf
und entfernt diesen somit aus der Materialbahn. Die Flachmaterialstücke hingegen
werden von der Saugwalze nicht erfasst und können durch andere Einrichtungen,
beispielsweise andere Saugwalzen oder Saugbänder, weiter transportiert
werden.
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Vorzugsweise liegt die Schablone
an der Außenseite
der Mantelfläche
der Saugwalze an. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Saugwalze
aus einer äußeren Trommel
und einem Innenzylinder besteht und die Schablone zwischen diese
beiden Elemente eingebracht wird und somit an der Innenseite der Mantelfläche der
Saugwalze anliegt.
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Um sicherzustellen, dass alle nicht
benötigten
Sauglöcher
abgedeckt werden, überdeckt
die Schablone vorzugsweise, abgesehen von den Durchbrüche, im
wesentlichen die gesamten Mantelfläche der Saugwalze, zumindest
jedoch den gesamten Bereich, in dem die Saugwalze Sauglöcher aufweist.
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Die Befestigung der Schablone an
der Saugwalze kann auf beliebige Weise erfolgen. So kann beispielsweise
die Schablone die Form eines Hohlzylinders aufweisen, der in axialer
Richtung auf die Saugwalze aufgebracht wird. Hier wäre es denkbar, dass
die Schablone, also der Hohlzylinder, aus einem elastischen Material
besteht und der Innendurchmesser des Hohlzylinders vor dem Aufbringen
auf die Saugwalze geringer ist als der Außendurchmesser der Saugwalze.
Durch die beim Aufbringen erzeugte Ausdehnung des elastischen Materials
wird sichergestellt, dass die Schablone an der Außenfläche der Saugwalze
anliegt.
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Alternativ kann die Schablone aus
einem flexiblen Material bestehen und eine plattenartige Form aufweisen.
In diesem Fall könnte
die Schablone beispielsweise auf die Außenfläche der Saugwalze lösbar aufgeklebt
oder auf eine andere Weise befestigt werden, z.B. angeschraubt oder
unter Spannung eingehakt werden.
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Vorzugsweise besteht die Schablone
aus einer flexiblen Metallfolie, die an der Saugwalze mit Magnetkraft
befestigbar ist.
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Für
den Fall, dass die Schablone zwischen der außenliegenden Trommel und dem
Innenzylinder der Saugwalze angebracht wird, kann ebenfalls eine platten förmige Schablone
aus einem flexiblen Material verwendet werden. Ein enges Anliegen
der Schablone an der Innenseite der Mantelfläche könnte hier bereits durch die
elastische Rückstellkraft
der gebogenen Schablone oder zusätzlich
auch durch die während
des Betriebs auftretenden und an der Schablone angreifenden Zentrifugalkräfte erreicht
werden.
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Die Durchbrüche der Schablone können auf beliebige
Weise hergestellt werden, beispielsweise durch Laserschneidverfahren
oder einfaches manuelles ausschneiden. Vorzugsweise wird jedoch
ein Wasserstrahlschneidverfahren angewendet, bei dem die gewünschte Form
mit Hilfe eines mit Hochdruck beaufschlagten Wasserstrahls mit geringem
Durchmesser ausgeschnitten wird.
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Als Material der Schablone können je
nach der gewählten
Ausführungsform
beispielsweise Kunststoffe aller Art, Metallbleche oder Ähnliches verwendet
werden.
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Die Anordnung der Sauglöcher in
der Mantelfläche
der in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendeten
Saugwalze kann beliebig gewählt
werden, wobei jedoch eine regelmäßige Anordnung
vorzuziehen ist.
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Um auf den von der Schablone freigelassenen
Bereichen eine homogenere Verteilung der durch die in diesen Bereichen
liegenden Sauglöcher erzeugten
Saugwirkung zu erreichen, können
zumindest ein Teil der Sauglöcher
durch Saugkanäle
bildende Nuten in der Mantelfläche
miteinander verbunden sein.
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Wird der freigelassene Bereich der
Saugwalze dann mit dem zu transportierenden Material abgedeckt,
so erstreckt sich die Saugwirkung der durch die Sauglöcher angesaugten
Luft auch in die zugehörigen
Nuten, so dass eine größere Fläche des
Materials mit Saugkraft beaufschlagt wird.
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Der Anteil der Sauglöcher, die
miteinander durch Nuten verbunden sind, und die Anzahl und Form
der Nuten sind hierbei beliebig. Vorzugsweise sind bei einer regelmäßigen Anordnung
von Sauglöchern
in der Saugwalze entweder jeweils die auf einer gemeinsamen Umfangslinie
in der Mantelfläche liegenden
Sauglöcher durch
eine Nut entlang dieser Umfangslinie miteinander verbunden und/oder
die Sauglöcher
sind jeweils durch schräg
verlaufende Nuten, wobei vorzugsweise wenigstens ein Teil deren
Kreuzungspunkte mit den Positionen der Sauglöcher zusammenfallen, miteinander
verbunden.
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c) Ausfühungsbeispiele
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Nachfolgend werden verschiedene Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Maschine zur Herstellung von aus einer Papierbahn
ausgeschnittenen Nassklebeetiketten mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Transport der ausgeschnittenen Nassklebeetiketten und/oder der
verbleibenden Papierbahn nach dem Schneidevorgang;
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2 eine
perspektivische Ansicht einer in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
verwendeten Saugwalze;
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3a eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung aus Saugwalze
und erfindungsgemäßer Schablone;
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3b einen
Schnitt durch eine erfindungsgemäßen Vorrichtung
aus Saugwalze und erfindungsgemäßer Schablone;
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4a eine
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schablone
als Hohlzylinder;
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4b eine
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schablone
als flexible Folie;
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5 eine
schematische Darstellung des Aufbringens der in den 4a und 4b gezeigten Schablonen
auf eine Saugwalze;
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6a eine
perspektivische Ansicht einer Saugwalze mit Saugkanälen in Form
von entlang Umfangslinien verlaufende Nuten;
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6b eine
perspektivische Ansicht einer Saugwalze mit Saugkanälen in Form
von schräg
zu der Umfangsrichtung verlaufenden Nuten;
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In den Zeichnungen ist die vorliegende
Erfindung am Beispiel einer Maschine zur Herstellung von Nassklebeetiketten
aus Papier zum Aufbringen auf Getränkeflaschen, Brotaufstrichgläser und ähnliche Lebensmittelbehälter erläutert. Selbstverständlich kann
die Erfindung auch in Zusammenhang mit anderen, flexiblen Flachmaterialstücken Anwendung finden,
wie beispielsweise bei der Herstellung von flexiblen bzw. hinreichend
leicht biegbaren Metalldeckeln für
Lebensmittelbehälter,
wie beispielsweise Joghurtbecher. Solange die herzustellenden Flachmaterialstücke eine
hinreichende Flexibilität
zur Anlage an den Umfängen
der betreffenden Saugwalzen haben, ist die Anwendung der vorliegenden
Erfindung auf jegliche Art von Flachmaterialstücken denkbar.
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1 zeigt
die Seitenansicht einer Maschine 3 zur Herstellung von
Nassklebeetiketten aus einer als Materialbahn fungierenden Papierbahn 4.
Die bereits mit dem gewünschten
Druckbild vorbedruckte Papierbahn 4 wird von einer Vorratsrolle 9 abgewickelt
und durchläuft
die Maschine 3 in der Transportrichtung gemäß der Pfeile
R. Nach dem Abwickeln von der Vorratsrolle 9 gelangt die
Papierbahn 4 in eine Pufferstation 10 und wird
anschließend
in Überkopfhöhe einer
Bedienperson 11 geführt.
In einer dann folgenden, etwa in Überkopfhöhe befindlichen Seitenregulierstation 12 wird
die Papierbahn 4 schließlich seitlich ausgerichtet.
Gegebenenfalls kann das Bedrucken der Papierbahn 4 auch
erst im Bereich der Seitenregulierstation 12 erfolgen.
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Nach dem Ausregulieren wird die Papierbahn 4 in
Transportrichtung R einer Schneid- und Nutzentrennstation 13 zugeführt. Diese
Station umfasst eine Schneidwalze 1, mit deren Hilfe die
Nassklebeetiketten aus der Papierbahn 4 ausgeschnitten werden,
und eine in Transportrichtung R folgende Nutzentrennwalze 2,
mit deren Hilfe die den einzelnen Nutzenreihen zugeordneten Nassklebeetiketten in
zwei verschiedenen Tangentialrichtungen der Nutzentrennwalze 2 an
insgesamt zehn Transporteinrichtungen in Form von Saugbandtransporteinrichtungen
abgegeben werden, von denen in 1 nur
die beiden Saugbandtransporteinrichtungen 5 und 6 zu
sehen sind.
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In 1 sind
insbesondere die Saugkästen 14, 15 sowie
die endlos umlaufenden Saugbänder 16, 17 der
Saugtransporteinrichtungen 5, 6 zu erkennen. Am
in 1 linken Ende der
Maschine 3 werden die fertigen Nassklebeetiketten von den
Saugbändern 16, 17 an
eine Ablagestation 18 abgegeben, mittels welcher sie in
Kassetten 19 abgelegt werden. Bei den Kassetten 19 handelt
es sich vorzugsweise um solche, die bei den Flaschenabfüllern direkt,
d.h. ohne Umfüllen
der Nassklebeetiketten in andere Behälter, in deren Etikettiermaschinen
eingesetzt werden können.
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In der in 1 gezeigten Maschine 3 werden erfindungsgemäße Vorrichtungen
bzw. erfindungsgemäße Schablonen
an verschiedenen Stellen benutzt. So transportiert beispielsweise
die als Saugwalze ausgelegte Nutzentrennwalze 2 die ausgeschnittenen
Nassklebeetiketten von der Papierbahn 4 zu den beiden Transporteinrichtungen 5,6.
Auch die in der Ablagestation 18 verwendeten Walzen sind
als Saugwalzen ausgelegt und transportieren die zugeführten Nassklebeetiketten
in die jeweiligen Kassetten 19.
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Der Aufbau einer an sich bekannten
Saugwalze 20 wird in 2 dargestellt.
Auf der Mantelfläche 21 der
Saugwalze 20 befinden sich in regelmäßiger Anordnung Sauglöcher 22.
Die Sauglöcher
sind, wie in 2 auf der
Stirnseite 23 der Saugwalze 20 angedeutet, jeweils
radial durch Kanäle 24 mit
im Inneren der Walze axial verlaufenden Saugleitungen 25 verbunden.
Die Saugleitungen 25 sind über die Stirnseite 23 der
Saugwalze 20 mit einem externen (nicht gezeigten) Pumpsystem
verbunden und sind im Betrieb während
der Rotation der Saugwalze 20 um ihre Achse 26 zumindest über einen
bestimmten Kreissektor hinweg mit Unterdruck beaufschlagbar. Die
Saugwalze 20 weist einen Außendurchmesser Da auf.
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In den 3a und 3b ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
umfassend die Saugwalze 20 und die erfindungsgemäße Schablone 30 in
perspektivischer Ansicht bzw. im Schnitt dargestellt. Die erfindungsgemäße Schablone 30 liegt
hier an der Außenfläche der
Mantelfläche 21 der
Saugwalze 20 an und weist Durchbrüche 31 auf, deren
Form im wesentlichen der Form der herzustellenden Nassklebeetiketten,
hier näherungsweise
einer T-Form entspricht.
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Die Schablone 30 erstreckt
sich hier im Wesentlichen bis auf die Durchbrüche 31 über die
gesamte Mantelfläche 21 der
Saugwalze 20. Dadurch werden die Sauglöcher 22 der Saugwalze 20,
die nicht in den Bereichen der Durchbrüche 31 liegen, von
der Folie 30 abgedeckt bzw. abgedichtet. Demzufolge wirkt
eine durch die Sauglöcher 22 erzeugte Saugwirkung
nur in den durch die Durchbrüche 31 definierten
Bereichen.
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4a zeigt
eine schematische, perspektivische Ansicht einer ertindungsgemäßen Schablone 30 mit
entsprechenden Durchbrüchen 31.
Die Schablone ist hier in der Form eines Hohlzylinders ausgeformt,
wobei der Einfachheit halber nur auf einem Teil der Zylinderfläche Durchbrüche 31 dargestellt
sind. Natürlich
ist es auch möglich
bzw. vorzuziehen, die gesamte Zylinderfläche mit Durchbrüchen 31 auszubilden.
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Die als Hohlzylinder ausgeformte
Schablone 30 besteht aus einem elastischen Material und
der Hohlzylinder weist einen Innendurchmesser Di auf, der geringfügig kleiner
als der in 2 gekennzeichnete
Außendurchmesser
Da der Saugwalze 20 ist.
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Im linken Teil der S ist
schematisch dargestellt, wie die als Hohlzylinder ausgebildete Schablone 30 in
axialer Richtung auf die Saugwalze 20 aufgebracht wird.
Auf Grund des geringeren Innendurchmesser Di des Hohlzylinders und
der Elastizität des
Materials der Schablone 30 liegt diese eng an der Mantelfläche 21 der
Saugwalze 20 an, so dass in diesem Fall auf eine weitere
Befestigung der Schablone verzichtet werden kann.
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In der 4b ist
eine alternative Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schablone 30 dargestellt.
Hierbei handelt es sich um eine flexible Metallfolie mit entsprechenden
Durchbrüchen 31. Diese
Schablone 30 wird, wie in 5 auf
der rechten Seite gezeigt, auf die Außenfläche der Mantelfläche 21 der
Saugwalze 20 gewickelt und von dieser mittels Magnetkraft
gehalten.
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Um ein Abdecken der gesamten Mantelfläche 21 der
Saugwalze 20, mit Ausnahme der Bereiche der Durchbrüche 31,
zu erreichen, muss die Schablone 30 in diesem Fall eine
in 4b gekennzeichnete
Seitenlänge
L aufweisen, die im Wesentlichen dem Umfang der Saugwalze entspricht.
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Bei beiden in 5 gezeigten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Schablone 30 ist
offensichtlich, dass eine Anpassung der zum Halten der Nassklebeetiketten
erforderliche Anordnung und Verteilung der Sauglöcher an eine geänderte Form der
herzustellenden Nassklebeetiketten einfach durch Auswechseln der
Schablone 30 erreicht werden kann.
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Die 6a und 6b zeigen zwei Ausführungsformen
der in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendeten
Saugwalze 20, bei denen verschiedene Sauglöcher 22 zum
Erreichen einer homogeneren Saugwirkung mit Saugkanälen 40 verbunden
sind.
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Bei der Ausführungsform in 6a sind jeweils die auf einer gemeinsamen
Umfangslinie der Mantelfläche 21 der
Saugtrommel 20 angeordneten Sauglöcher 22 durch einen
Saugkanal 40 in Form einer entlang dieser Umfangslinie
verlaufenden Nut verbunden.
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Demgegenüber werden die Saugkanäle 40 bei
der in 6b gezeigten
Ausführungsform
durch schräg
zu der Umfangsrichtung verlaufende Nuten gebildet. Zu mindest ein
Teil der Kreuzungspunkte der Nuten bzw. Saugkanäle 40 fallen hierbei
mit den Positionen der Sauglöcher 22 zusammen.
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Die Abmessungen der Sauglöcher 22 und der
jeweiligen Abstände
der einzelnen Sauglöcher 22 voneinander
hängen
von der jeweils benötigten Saugkraft
und somit von der Beschaffenheit der jeweils herzustellenden Nassklebeetiketten
ab.
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In einer konkreten Ausführungsform
beträgt der
Durchmesser der einzelnen Sauglöcher 22 etwa 3
mm und die Sauglöcher
sind ca. 10 mm voneinander beabstandet angeordnet.
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- 1
- Schneidwalze
- 2
- Nutzentrennwalze
- 3
- Maschine
- 4
- Materialbahn
- 5
- 1.
Transporteinrichtung
- 6
- 2.
Transporteinrichtung
- 9
- Vorratsrolle
- 10
- Pufferstation
- 11
- Bedienperson
- 12
- Seitenregulierstation
- 13
- Schneid-
und
-
- Nutzentrennstation
- 14
- Saugkasten
- 15
- Saugkasten
- 16
- Saugbänder
- 17
- Saugbänder
- 18
- Ablagestation
- 19
- Kassetten
- 20
- Saugwalze
- 21
- Mantelfläche
- 22
- Sauglöcher
- 23
- Stirnseite
der Saugwalze
- 24
- Kanal
- 25
- Saugleitung
- 26
- Achse
der Saugwalze
- 30
- Schablone
- 31
- Durchbruch
- 40
- Saugkanal
bzw. Nut