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DE10300235A1 - Schablone für eine Saugwalze - Google Patents

Schablone für eine Saugwalze Download PDF

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DE10300235A1
DE10300235A1 DE2003100235 DE10300235A DE10300235A1 DE 10300235 A1 DE10300235 A1 DE 10300235A1 DE 2003100235 DE2003100235 DE 2003100235 DE 10300235 A DE10300235 A DE 10300235A DE 10300235 A1 DE10300235 A1 DE 10300235A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
suction
template
flat material
shape
suction roller
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2003100235
Other languages
English (en)
Inventor
Martin Blümle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Winkler and Duennebier GmbH
Original Assignee
Winkler and Duennebier GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Winkler and Duennebier GmbH filed Critical Winkler and Duennebier GmbH
Priority to DE2003100235 priority Critical patent/DE10300235A1/de
Publication of DE10300235A1 publication Critical patent/DE10300235A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D7/18Means for removing cut-out material or waste
    • B26D7/1845Means for removing cut-out material or waste by non mechanical means
    • B26D7/1863Means for removing cut-out material or waste by non mechanical means by suction
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung in einer Maschine zur Herstellung von aus einer Materialbahn ausgeschnittenen Flachmaterialstücken zum Transport der ausgeschnittenen Flachmaterialstücken und/oder der verbleibenden Materialbahn nach dem Schneidevorgang mit einer Saugwalze beschrieben, die auf ihrer Mantelfläche angeordnete Sauglöcher aufweist. Diese Vorrichtung soll derart weitergeleitet werden, dass ein Transport selektiv ausgewählter, ausgeschnittener Bereiche einer Materialbahn mit Hilfe einer Saugwalze möglich ist und dass eine Anpassung an einen Wechsel der Form der zu transportierenden Bereiche ohne großen Aufwand ermöglicht. DOLLAR A Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Schablone mit Durchbrüchen vorgeschlagen, wobei entweder die Form der eizelnen Druchbrüche oder die Form des jeweils zwei den einzelnen Durchbrüchen verbleibenden Schablonenmaterials im wesentlichen der Form der jeweils herzustellenden Flachmaterialstücke entspricht.

Description

  • 1. Anwendungsgebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schablone für eine Saugwalze in einer Maschine zur Herstellung von aus einer Materialbahn ausgeschnittenen Flachmaterialstücken. Unter Flachmaterialstücken im Sinne der vorliegenden Erfindung sollen beispielsweise Nassklebeetiketten aus Papier oder Lebensmittelbehälterdeckel aus Aluminium verstanden werden. Nassklebeetiketten werden insbesondere auf Flaschen aller Art, insbesondere Getränkeflaschen, sowie auf Lebensmittelgläser, wie beispielsweise Gläser für Brotaufstriche aller Art, aufgebracht. Bei den Lebensmittelbehälterdeckeln aus Aluminium kann es sich beispielsweise um Joghurtbecherdeckel o.ä. handeln. Auch sonstige Flachmaterialstücke, wie beispielsweise Briefhüllenzuschnitte, können Flachmaterialstücke im Sinne der vorliegenden Erfindung sein.
  • II. Technischer Hintergrund
  • Es ist bekannt, Nassklebeetiketten für Getränkeflaschen und ähnliche Behälter mit dem sog. Hubstanzverfahren aus einem Stapel geschichteten Papier auszustanzen. Dieses Hubstanzverfahren stößt dann an seine Grenzen, wenn verhältnismäßig komplizierte Etikettengeometrien verwirklicht werden sollen, wie beispielsweise die Form des Etiketts des bekannten Wodkas Smirnoff. Darüber hinaus ist das Hubstanzverfahren nicht anwendbar, wenn die herzustellenden Etiketten mit Prägungen und/oder Perforierungen versehen werden sollen. Insbesondere In nenausprägungen, wie beispielsweise Fenster in Etiketten oder Briefhüllen, sind mit dem Hubstanzverfahren nicht realisierbar.
  • Es ist auch bekannt, Selbstklebeetiketten oder Joghurtbecherdeckel aus Aluminium rotatoriisch herzustellen. Dabei wird eine Materialbahn über eine rotierende Schneidwalze geführt, die aus der Materialbahn Flachmaterialstücke mit der gewünschten Geometrie des Selbstklebeetiketts bzw. des Joghurtbecherdeckels ausschneidet. Die ausgeschnittenen Materialstücke werden anschließend in Auffangbehältern gesammelt.
  • Bei rotatorischen Verfahren wird der Transport der Materialbahn häufig mittels Saugwalzen bewerkstelligt, sofern die herzustellenden Flachmaterialstücke bzw. die Materialbahn eine ausreichende Flexibilität aufweisen, so dass sie sich an den Umfang einer entsprechenden Walze anlegen können.
  • Hierbei handelt es sich um Walzen, die in ihrer Mantelfläche bevorzugt regelmäßig angeordnete Sauglöcher aufweisen, die mit dem mit Vakuum beaufschlagbaren Inneren der Walze in Verbindung stehen.
  • Der Unterdruck im Inneren der Walze wird durch ein externes Pumpsystem erzeugt. Aufgrund der Saugwirkung der durch die Sauglöcher nach innen strömenden Luft kann die Materialbahn oder jedes einzelne Flachmaterialstück an der Mantelfläche der Saugwalze gehalten werden.
  • Mit Hilfe eines Kanalsystems im Inneren der Walze kann festgelegt werden, über welchen Abschnitt des Umfangs der Walze Unterdruck anliegt, so dass jeweils nur die sich während der Drehung der Walze gerade in diesem Bereich befindlichen Sauglöcher mit Unterdruck der Aufschlag werden. Derartige Kanalsysteme und deren Saugluftsteuerung sind ihrer Art nach bereits aus der DE 198 41 834 A1 bekannt.
  • Somit ist es möglich, die der Saugwalze tangential zugeführte Materialbahn oder der Saugwalze tangential zugeführte Flachmaterialstücke über einen vorbe stimmten Kreissektor der Saugwalze zu führen, um sie danach wieder tangential an eine weitere Transporteinrichtung abzugeben.
  • Mit Hilfe einer derartigen Saugwalze ist es prinzipiell auch möglich, selektiv ausgewählte Bereiche der Materialbahn, beispielsweise die ausgeschnittenen Flachmaterialstücke, anzusaugen und somit zu transportieren. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass die durch die Sauglöcher erzeugte Sogwirkung nur auf der Flachmaterialstückgeometrie entsprechenden Bereichen der Mantelfläche der Saugwalze wirkt, da sonst entweder unerwünschtes Material mittransportiert wird oder durch offen stehende Sauglöcher eine unerwünscht hohe Menge an Leckluft anfällt, was zu einer erhöhten Belastung des Pumpsystems führen würde.
  • Um dies zu erreichen, muss jedoch entweder für jede Form von Flachmaterialstücken eine eigene Saugwalze verwendet werden, die nur in den entsprechenden, anzusaugenden Bereichen Sauglöcher aufweist, oder die Sauglöcher einer konventionellen Saugwalze mit einer regelmäßigen Anordnung von Sauglöchern müssen selektiv, d.h. bis auf die entsprechenden, anzusaugenden Bereiche, abgedeckt werden.
  • Ein derartiges Abdecken wird gegenwärtig durch ein von Hand durchzuführendes Überdecken der entsprechenden Sauglochöffnungen mittels Klebeband oder ähnlichem erreicht. Dies ist jedoch bei komplizierten Formen der Flachmaterialstücke mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Auch müssen bei einem Wechsel der Form der herzustellenden Flachmaterialstücke entsprechend andere Sauglöcher abgedeckt bzw. freigelassen werden, so dass in diesem Fall unter erheblichem Aufwand zunächst die vorhandene Klebeband-Abdeckung wenigstens teilweise entfernt und in anderen Bereichen angebracht werden muss. Darüber hinaus ist Klebeband oder ähnliches aufgrund der im Einzelfall hohen Drehzahlen der Saugwalze und damit verbundenen hohen Durchsätzen an Material anfällig gegenüber Verschleiß.
  • III. Darstellung der Erfindung
  • a) Technische Aufgabe
  • Es ist daher die Aufgabe gemäß der Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, mittels der ein Transport selektiv ausgewählter Bereiche einer Materialbahn mit Hilfe einer Saugwalze möglich ist und die eine Anpassung an einen Wechsel in der Form der transportierenden Bereiche ohne großen Aufwand ermöglicht.
  • b) Lösung der Aufgabe
  • Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung bzw. mit einer Schablone mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. 5 gelöst. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Erfindungsgemäß ist eine der Umrissgeometrie der jeweils herzustellenden Flachmaterialstücke angepasste Schablone vorgesehen, die mit der Saugwalze derart zusammenwirkt, dass ein selektives Abdecken ausgewählter Bereiche der Mantelfläche der Saugwalze und somit ein selektives Verschließen bzw. Abdichten der in diesen Bereichen liegenden Sauglöcher erfolgt.
  • Zu diesem Zweck weist die Schablone Durchbrüche auf, wobei entweder die Form der einzelnen Durchbrüche oder die Form des jeweils zwischen den einzelnen Durchbrüchen verbleibenden Schablonenmaterials im Wesentlichen der Form der jeweils herzustellenden Flachmaterialstücke entspricht. Auf diese Weise kann durch ein einfaches Auswechseln der Schablone eine entsprechende Anpassung der abgedeckten Bereiche ab die jeweilige Form der Flachmaterialstücke erfolgen.
  • Um eine Aufnahme bzw. den Transport der ausgeschnittenen Flachmaterialstücke zu ermöglichen, entspricht vorzugsweise die Form der Durchbrüche in der Schablone im Wesentlichen der Form der Flachmaterialstücke. Somit wird erreicht, dass eine Sogwirkung im Wesentlichen nur in einem Bereich der Mantelfläche der Saugwalze erzeugt wird, der mit der Form der durch die Saugwalze zu transportierenden Flachmaterialstücke übereinstimmt. Dementsprechend wird kein unerwünschtes Material, beispielsweise der nach dem Schneidervorgang zwischen den Flachmaterialstücken verbleibende Verschnitt der Materialbahn, von der Sogwirkung erfasst und von der Saugwalze mittransportiert. Auch ist sichergestellt, dass keine zum Halten der Flachmaterialstücke mit einer konkreten Form nicht erforderlichen Sauglöcher offen stehen und somit keine Leckluft anfallen kann.
  • Alternativ kann es jedoch erforderlich sein, dass nicht die ausgeschnittenen Flachmaterialstücke, sondern vielmehr der zwischen den Flachmaterialstücken verbleibende Verschnitt der Materialbahn von der Saugwalze erfasst und transportiert werden soll. Dies kann beispielsweise der Fall sein, falls durch die Saugwalze eine Trennung des Verschnitts von den herzustellenden Flachmaterialstücken erfolgen soll.
  • Zu diesem Zweck ist die Schablone derart ausgebildet, dass sie sozusagen ein Negativ der oben geschildertn Schablone mit Durchbrechungen in Form der herzustellenden Flachmaterialstücke darstellt. Das heißt, dass nicht die Form der Durchbrüche, sondern die Form des jeweils zwischen den einzelnen Durchbrüchen verbleibenden Schablonenmaterials im Wesentlichen der Form der jeweils herzustellenden Flachmaterialstücke entspricht. Eventuell ist es hierzu notwendig, die zwischen den Durchbrüchen verbleibenden Schablonenteile durch Stege miteinander zu verbinden, um eine einteilige Schablone zu erhalten. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass eine Sogwirkung über der gesamten Mantelfläche der Saugwalze mit Ausnahme von Bereichen, die ihrer Form nach jeweils der Form herzustellender Flachmaterialstücke entsprechen, erzeugt wird.
  • Wird nun eine Materialbahn der mit einer derart ausgeformten Schablone versehenen Saugwalze nach dem Schneidevorgang zugeführt, so nimmt die Saugwalze lediglich den Verschnitt zwischen den Flachmaterialstücken auf und entfernt diesen somit aus der Materialbahn. Die Flachmaterialstücke hingegen werden von der Saugwalze nicht erfasst und können durch andere Einrichtungen, beispielsweise andere Saugwalzen oder Saugbänder, weiter transportiert werden.
  • Vorzugsweise liegt die Schablone an der Außenseite der Mantelfläche der Saugwalze an. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Saugwalze aus einer äußeren Trommel und einem Innenzylinder besteht und die Schablone zwischen diese beiden Elemente eingebracht wird und somit an der Innenseite der Mantelfläche der Saugwalze anliegt.
  • Um sicherzustellen, dass alle nicht benötigten Sauglöcher abgedeckt werden, überdeckt die Schablone vorzugsweise, abgesehen von den Durchbrüche, im wesentlichen die gesamten Mantelfläche der Saugwalze, zumindest jedoch den gesamten Bereich, in dem die Saugwalze Sauglöcher aufweist.
  • Die Befestigung der Schablone an der Saugwalze kann auf beliebige Weise erfolgen. So kann beispielsweise die Schablone die Form eines Hohlzylinders aufweisen, der in axialer Richtung auf die Saugwalze aufgebracht wird. Hier wäre es denkbar, dass die Schablone, also der Hohlzylinder, aus einem elastischen Material besteht und der Innendurchmesser des Hohlzylinders vor dem Aufbringen auf die Saugwalze geringer ist als der Außendurchmesser der Saugwalze. Durch die beim Aufbringen erzeugte Ausdehnung des elastischen Materials wird sichergestellt, dass die Schablone an der Außenfläche der Saugwalze anliegt.
  • Alternativ kann die Schablone aus einem flexiblen Material bestehen und eine plattenartige Form aufweisen. In diesem Fall könnte die Schablone beispielsweise auf die Außenfläche der Saugwalze lösbar aufgeklebt oder auf eine andere Weise befestigt werden, z.B. angeschraubt oder unter Spannung eingehakt werden.
  • Vorzugsweise besteht die Schablone aus einer flexiblen Metallfolie, die an der Saugwalze mit Magnetkraft befestigbar ist.
  • Für den Fall, dass die Schablone zwischen der außenliegenden Trommel und dem Innenzylinder der Saugwalze angebracht wird, kann ebenfalls eine platten förmige Schablone aus einem flexiblen Material verwendet werden. Ein enges Anliegen der Schablone an der Innenseite der Mantelfläche könnte hier bereits durch die elastische Rückstellkraft der gebogenen Schablone oder zusätzlich auch durch die während des Betriebs auftretenden und an der Schablone angreifenden Zentrifugalkräfte erreicht werden.
  • Die Durchbrüche der Schablone können auf beliebige Weise hergestellt werden, beispielsweise durch Laserschneidverfahren oder einfaches manuelles ausschneiden. Vorzugsweise wird jedoch ein Wasserstrahlschneidverfahren angewendet, bei dem die gewünschte Form mit Hilfe eines mit Hochdruck beaufschlagten Wasserstrahls mit geringem Durchmesser ausgeschnitten wird.
  • Als Material der Schablone können je nach der gewählten Ausführungsform beispielsweise Kunststoffe aller Art, Metallbleche oder Ähnliches verwendet werden.
  • Die Anordnung der Sauglöcher in der Mantelfläche der in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendeten Saugwalze kann beliebig gewählt werden, wobei jedoch eine regelmäßige Anordnung vorzuziehen ist.
  • Um auf den von der Schablone freigelassenen Bereichen eine homogenere Verteilung der durch die in diesen Bereichen liegenden Sauglöcher erzeugten Saugwirkung zu erreichen, können zumindest ein Teil der Sauglöcher durch Saugkanäle bildende Nuten in der Mantelfläche miteinander verbunden sein.
  • Wird der freigelassene Bereich der Saugwalze dann mit dem zu transportierenden Material abgedeckt, so erstreckt sich die Saugwirkung der durch die Sauglöcher angesaugten Luft auch in die zugehörigen Nuten, so dass eine größere Fläche des Materials mit Saugkraft beaufschlagt wird.
  • Der Anteil der Sauglöcher, die miteinander durch Nuten verbunden sind, und die Anzahl und Form der Nuten sind hierbei beliebig. Vorzugsweise sind bei einer regelmäßigen Anordnung von Sauglöchern in der Saugwalze entweder jeweils die auf einer gemeinsamen Umfangslinie in der Mantelfläche liegenden Sauglöcher durch eine Nut entlang dieser Umfangslinie miteinander verbunden und/oder die Sauglöcher sind jeweils durch schräg verlaufende Nuten, wobei vorzugsweise wenigstens ein Teil deren Kreuzungspunkte mit den Positionen der Sauglöcher zusammenfallen, miteinander verbunden.
  • c) Ausfühungsbeispiele
  • Nachfolgend werden verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Maschine zur Herstellung von aus einer Papierbahn ausgeschnittenen Nassklebeetiketten mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Transport der ausgeschnittenen Nassklebeetiketten und/oder der verbleibenden Papierbahn nach dem Schneidevorgang;
  • 2 eine perspektivische Ansicht einer in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendeten Saugwalze;
  • 3a eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung aus Saugwalze und erfindungsgemäßer Schablone;
  • 3b einen Schnitt durch eine erfindungsgemäßen Vorrichtung aus Saugwalze und erfindungsgemäßer Schablone;
  • 4a eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schablone als Hohlzylinder;
  • 4b eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schablone als flexible Folie;
  • 5 eine schematische Darstellung des Aufbringens der in den 4a und 4b gezeigten Schablonen auf eine Saugwalze;
  • 6a eine perspektivische Ansicht einer Saugwalze mit Saugkanälen in Form von entlang Umfangslinien verlaufende Nuten;
  • 6b eine perspektivische Ansicht einer Saugwalze mit Saugkanälen in Form von schräg zu der Umfangsrichtung verlaufenden Nuten;
  • In den Zeichnungen ist die vorliegende Erfindung am Beispiel einer Maschine zur Herstellung von Nassklebeetiketten aus Papier zum Aufbringen auf Getränkeflaschen, Brotaufstrichgläser und ähnliche Lebensmittelbehälter erläutert. Selbstverständlich kann die Erfindung auch in Zusammenhang mit anderen, flexiblen Flachmaterialstücken Anwendung finden, wie beispielsweise bei der Herstellung von flexiblen bzw. hinreichend leicht biegbaren Metalldeckeln für Lebensmittelbehälter, wie beispielsweise Joghurtbecher. Solange die herzustellenden Flachmaterialstücke eine hinreichende Flexibilität zur Anlage an den Umfängen der betreffenden Saugwalzen haben, ist die Anwendung der vorliegenden Erfindung auf jegliche Art von Flachmaterialstücken denkbar.
  • 1 zeigt die Seitenansicht einer Maschine 3 zur Herstellung von Nassklebeetiketten aus einer als Materialbahn fungierenden Papierbahn 4. Die bereits mit dem gewünschten Druckbild vorbedruckte Papierbahn 4 wird von einer Vorratsrolle 9 abgewickelt und durchläuft die Maschine 3 in der Transportrichtung gemäß der Pfeile R. Nach dem Abwickeln von der Vorratsrolle 9 gelangt die Papierbahn 4 in eine Pufferstation 10 und wird anschließend in Überkopfhöhe einer Bedienperson 11 geführt. In einer dann folgenden, etwa in Überkopfhöhe befindlichen Seitenregulierstation 12 wird die Papierbahn 4 schließlich seitlich ausgerichtet. Gegebenenfalls kann das Bedrucken der Papierbahn 4 auch erst im Bereich der Seitenregulierstation 12 erfolgen.
  • Nach dem Ausregulieren wird die Papierbahn 4 in Transportrichtung R einer Schneid- und Nutzentrennstation 13 zugeführt. Diese Station umfasst eine Schneidwalze 1, mit deren Hilfe die Nassklebeetiketten aus der Papierbahn 4 ausgeschnitten werden, und eine in Transportrichtung R folgende Nutzentrennwalze 2, mit deren Hilfe die den einzelnen Nutzenreihen zugeordneten Nassklebeetiketten in zwei verschiedenen Tangentialrichtungen der Nutzentrennwalze 2 an insgesamt zehn Transporteinrichtungen in Form von Saugbandtransporteinrichtungen abgegeben werden, von denen in 1 nur die beiden Saugbandtransporteinrichtungen 5 und 6 zu sehen sind.
  • In 1 sind insbesondere die Saugkästen 14, 15 sowie die endlos umlaufenden Saugbänder 16, 17 der Saugtransporteinrichtungen 5, 6 zu erkennen. Am in 1 linken Ende der Maschine 3 werden die fertigen Nassklebeetiketten von den Saugbändern 16, 17 an eine Ablagestation 18 abgegeben, mittels welcher sie in Kassetten 19 abgelegt werden. Bei den Kassetten 19 handelt es sich vorzugsweise um solche, die bei den Flaschenabfüllern direkt, d.h. ohne Umfüllen der Nassklebeetiketten in andere Behälter, in deren Etikettiermaschinen eingesetzt werden können.
  • In der in 1 gezeigten Maschine 3 werden erfindungsgemäße Vorrichtungen bzw. erfindungsgemäße Schablonen an verschiedenen Stellen benutzt. So transportiert beispielsweise die als Saugwalze ausgelegte Nutzentrennwalze 2 die ausgeschnittenen Nassklebeetiketten von der Papierbahn 4 zu den beiden Transporteinrichtungen 5,6. Auch die in der Ablagestation 18 verwendeten Walzen sind als Saugwalzen ausgelegt und transportieren die zugeführten Nassklebeetiketten in die jeweiligen Kassetten 19.
  • Der Aufbau einer an sich bekannten Saugwalze 20 wird in 2 dargestellt. Auf der Mantelfläche 21 der Saugwalze 20 befinden sich in regelmäßiger Anordnung Sauglöcher 22. Die Sauglöcher sind, wie in 2 auf der Stirnseite 23 der Saugwalze 20 angedeutet, jeweils radial durch Kanäle 24 mit im Inneren der Walze axial verlaufenden Saugleitungen 25 verbunden. Die Saugleitungen 25 sind über die Stirnseite 23 der Saugwalze 20 mit einem externen (nicht gezeigten) Pumpsystem verbunden und sind im Betrieb während der Rotation der Saugwalze 20 um ihre Achse 26 zumindest über einen bestimmten Kreissektor hinweg mit Unterdruck beaufschlagbar. Die Saugwalze 20 weist einen Außendurchmesser Da auf.
  • In den 3a und 3b ist die erfindungsgemäße Vorrichtung umfassend die Saugwalze 20 und die erfindungsgemäße Schablone 30 in perspektivischer Ansicht bzw. im Schnitt dargestellt. Die erfindungsgemäße Schablone 30 liegt hier an der Außenfläche der Mantelfläche 21 der Saugwalze 20 an und weist Durchbrüche 31 auf, deren Form im wesentlichen der Form der herzustellenden Nassklebeetiketten, hier näherungsweise einer T-Form entspricht.
  • Die Schablone 30 erstreckt sich hier im Wesentlichen bis auf die Durchbrüche 31 über die gesamte Mantelfläche 21 der Saugwalze 20. Dadurch werden die Sauglöcher 22 der Saugwalze 20, die nicht in den Bereichen der Durchbrüche 31 liegen, von der Folie 30 abgedeckt bzw. abgedichtet. Demzufolge wirkt eine durch die Sauglöcher 22 erzeugte Saugwirkung nur in den durch die Durchbrüche 31 definierten Bereichen.
  • 4a zeigt eine schematische, perspektivische Ansicht einer ertindungsgemäßen Schablone 30 mit entsprechenden Durchbrüchen 31. Die Schablone ist hier in der Form eines Hohlzylinders ausgeformt, wobei der Einfachheit halber nur auf einem Teil der Zylinderfläche Durchbrüche 31 dargestellt sind. Natürlich ist es auch möglich bzw. vorzuziehen, die gesamte Zylinderfläche mit Durchbrüchen 31 auszubilden.
  • Die als Hohlzylinder ausgeformte Schablone 30 besteht aus einem elastischen Material und der Hohlzylinder weist einen Innendurchmesser Di auf, der geringfügig kleiner als der in 2 gekennzeichnete Außendurchmesser Da der Saugwalze 20 ist.
  • Im linken Teil der S ist schematisch dargestellt, wie die als Hohlzylinder ausgebildete Schablone 30 in axialer Richtung auf die Saugwalze 20 aufgebracht wird. Auf Grund des geringeren Innendurchmesser Di des Hohlzylinders und der Elastizität des Materials der Schablone 30 liegt diese eng an der Mantelfläche 21 der Saugwalze 20 an, so dass in diesem Fall auf eine weitere Befestigung der Schablone verzichtet werden kann.
  • In der 4b ist eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schablone 30 dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine flexible Metallfolie mit entsprechenden Durchbrüchen 31. Diese Schablone 30 wird, wie in 5 auf der rechten Seite gezeigt, auf die Außenfläche der Mantelfläche 21 der Saugwalze 20 gewickelt und von dieser mittels Magnetkraft gehalten.
  • Um ein Abdecken der gesamten Mantelfläche 21 der Saugwalze 20, mit Ausnahme der Bereiche der Durchbrüche 31, zu erreichen, muss die Schablone 30 in diesem Fall eine in 4b gekennzeichnete Seitenlänge L aufweisen, die im Wesentlichen dem Umfang der Saugwalze entspricht.
  • Bei beiden in 5 gezeigten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Schablone 30 ist offensichtlich, dass eine Anpassung der zum Halten der Nassklebeetiketten erforderliche Anordnung und Verteilung der Sauglöcher an eine geänderte Form der herzustellenden Nassklebeetiketten einfach durch Auswechseln der Schablone 30 erreicht werden kann.
  • Die 6a und 6b zeigen zwei Ausführungsformen der in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendeten Saugwalze 20, bei denen verschiedene Sauglöcher 22 zum Erreichen einer homogeneren Saugwirkung mit Saugkanälen 40 verbunden sind.
  • Bei der Ausführungsform in 6a sind jeweils die auf einer gemeinsamen Umfangslinie der Mantelfläche 21 der Saugtrommel 20 angeordneten Sauglöcher 22 durch einen Saugkanal 40 in Form einer entlang dieser Umfangslinie verlaufenden Nut verbunden.
  • Demgegenüber werden die Saugkanäle 40 bei der in 6b gezeigten Ausführungsform durch schräg zu der Umfangsrichtung verlaufende Nuten gebildet. Zu mindest ein Teil der Kreuzungspunkte der Nuten bzw. Saugkanäle 40 fallen hierbei mit den Positionen der Sauglöcher 22 zusammen.
  • Die Abmessungen der Sauglöcher 22 und der jeweiligen Abstände der einzelnen Sauglöcher 22 voneinander hängen von der jeweils benötigten Saugkraft und somit von der Beschaffenheit der jeweils herzustellenden Nassklebeetiketten ab.
  • In einer konkreten Ausführungsform beträgt der Durchmesser der einzelnen Sauglöcher 22 etwa 3 mm und die Sauglöcher sind ca. 10 mm voneinander beabstandet angeordnet.
  • 1
    Schneidwalze
    2
    Nutzentrennwalze
    3
    Maschine
    4
    Materialbahn
    5
    1. Transporteinrichtung
    6
    2. Transporteinrichtung
    9
    Vorratsrolle
    10
    Pufferstation
    11
    Bedienperson
    12
    Seitenregulierstation
    13
    Schneid- und
    Nutzentrennstation
    14
    Saugkasten
    15
    Saugkasten
    16
    Saugbänder
    17
    Saugbänder
    18
    Ablagestation
    19
    Kassetten
    20
    Saugwalze
    21
    Mantelfläche
    22
    Sauglöcher
    23
    Stirnseite der Saugwalze
    24
    Kanal
    25
    Saugleitung
    26
    Achse der Saugwalze
    30
    Schablone
    31
    Durchbruch
    40
    Saugkanal bzw. Nut

Claims (14)

  1. Vorrichtung in einer Maschine (3) zur Herstellung von aus einer Materialbahn (4) ausgeschnittenen Flachmaterialstücken zum Transport der ausgeschnittenen Flachmaterialstücke und/oder der verbleibenden Materialbahn nach dem Schneidevorgang mit einer Saugwalze (20), die in ihrer Mantelfläche (21) angeordnete Sauglöcher (22) aufweist, gekennzeichnet durch eine Schablone (30) mit Durchbrüchen (31), wobei entweder die Form der einzelnen Durchbrüche (31) oder die Form des jeweils zwischen den einzelnen Durchbrüchen (31) verbleibenden Schablonenmaterials im wesentlichen der Form der herzustellenden Flachmaterialstücke entspricht und wobei die Sauglöcher (22) mittels der Schablone (30) selektiv verschließbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sauglöcher (22) in der Mantelfläche (21) der Saugwalze (20) regelmäßig angeordnet sind.
  3. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens für einen Teil der Sauglöcher (22) die jeweils auf einer Umfangslinie der Mantelfläche (21) liegenden Sauglöcher (22) durch einen jeweiligen Saugkanal (40) miteinander verbunden sind, der im wesentlichen in Form einer auf dieser Umfangslinie in der Mantelfläche (21) der Saugwalze (20) verlaufenden Nut ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Sauglöcher (22) durch Saugkanäle (40) miteinander verbunden sind, die in Form von zu einer Umfangslinie schräg verlaufenden Nuten in der Mantelfläche (21) der Saugwalze (20) ausgebildet sind.
  5. Schablone (30) für eine Saugwalze (20) in einer Maschine (3) zur Herstellung von aus einer Materialbahn (4) ausgeschnittenen Flachmaterialstücken, wobei die Saugwalze (20) zum Transport der ausgeschnittenen Flachmaterialstücke und/oder der verbleibenden Materialbahn nach dem Schneidevorgang verwendet wird und in ihrer Mantelfläche (21) angeordnete Sauglöcher (22) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schablone (30) Durchbrüche (31) aufweist, wobei entweder die Form der einzelnen Durchbrüche (31) oder die Form des jeweils zwischen den einzelnen Durchbrüchen (31) verbleibenden Schablonenmaterials im wesentlichen der Form der herzustellenden Flachmaterialstücke entspricht und wobei die Sauglöcher (22) mittels der Schablone (30) selektiv verschließbar sind.
  6. Schablone (30) oder Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schablone (30) an die Außenseite der Mantelfläche (21) der Saugwalze (20) anlegbar ist.
  7. Schablone (30) oder Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schablone (30) an die Innenseite der Mantelfläche (21) der Saugwalze (20) anlegbar ist.
  8. Schablone (30) oder Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Schablone (30), abgesehen von den durch die Durchbrüche (31) definierten Bereichen, im Wesentlichen die gesamte Mantelfläche (21) der Saugwalze (20) überdeckbar ist.
  9. Schablone (30) oder Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schablone (30) die Form eines Hohlzylinders aufweist, der in axialer Richtung auf die Saugwalze (20) aufbringbar ist.
  10. Schablone (30) oder Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlzylinder aus elastischem Material besteht und vor dem Aufbringen auf die Saugwalze (20) einen Innendurchmesser (Di) aufweist, der kleiner als der Außendurchmesser (Da) der Saugwalze (20) ist.
  11. Schablone (30) oder Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schablone (30) aus einer flexiblen Folie besteht.
  12. Schablone (30) oder Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schablone (30) aus Metall besteht und mittels Magnetkraft an der Außenfläche der Saugwalze (20) befestigbar ist.
  13. Schablone (30) oder Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schablone (30) auf der Außenfläche der Saugwalze (20) aufklebbar ist.
  14. Schablone (30) oder Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche (31) der Schablone (30) mittels eines Wasserstrahlverfahrens ausgeschnitten sind.
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