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Die neuesten Erkenntnisse der Archäologen weisen
auf den nachweisbaren Bau von Steinhäusern vor Jahrtausenden auf
dem Gebiet der heutigen Türkei
hin.
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Diese ältesten Steinbauten sind in
rechteckig orientierten flächigen
Strukturen angeordnet und weisen meist nur eine Geschosshöhe auf.
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Doch schon der aus der nachprüfbaren Baugeschichte
nächste
Schritt zu der Entwicklung mehrgeschossiger Bauwerke führte zu
dem, auch aus der Bibel bekannten, Turmbau von Babylon. Dieser Turmbau
wurde im Mittelalter meist mit einem runden Querschnitt dargestellt.
Wie jedoch neuere Grabungen erweisen, war sein Grundriss quadratisch.
In dieser Form muss seine Überreste
auch noch der griechische Geschichtsschreiber Herodot gesehen haben.
Dieser Turm ähnelte
somit schon den modernen Hochhäusern.
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Dieser erste aus der Geschichte bekannte Hochbau
war in erster Linie der Anbetung des Gottes Marduk vorbehalten.
Er war also nicht für
die Behausung und Beherbergung von Menschen gedacht, sondern diente
im Grunde machtpolitischen Zwecken, also reiner Fassade im übertragenen
Sinn.
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Auch in der heutigen Zeit sind unsere
Hochhäuser,
die sinnfälligsten
Fassadenbauwerke, nicht nur reine , dem Schutz und der Behausung
von Menschen dienende, Zweckbauten sondern sie dienen auch vielfach
symbolträchtigen
Zwecken. Dies wurde zuletzt durch die Zerstörung der sogenannten Twin – Towers
von New York sinnfällig
demonstriert.
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Gerade diese beiden Türme des
Welthandels – Zentrums
erschienen, nach Aussagen ihrer Erbauer, gegen Witterungseinflüsse weitgehend
sicher gebaut. Die Belastung durch die im Inneren eines Turms erfolgte
Explosion von ca. 20000 Litern Kerosin mittels eines aufprallenden
Verkehrsflugzeugs war freilich nicht eingeplant. Nach diesen Erfahrungen
werden beim Bau neuer Hochhäuser
auch solche, vorher undenkbare, Vorkommnisse in der Planung berücksichtigt
werden.
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Unabhängig davon entsprechen aber
auch die meisten älteren
Hochhäuser,
vor allem ihre Fassaden, nicht mehr den Anforderungen an modernen Wohnkomfort.
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So ist gerade aus dem Bereich von
Hochhäusern
die Krankheit des „Sick
-Building – Syndroms „ bekannt.
Hierbei handelt es sich um einen Sammelbegriff für ein Krankheitsbild, das vor
allem bei Beschäftigten
in modernen Geschäfts-
und Verwaltungsräumen
auftritt. Auslöser
für diese
Krankheitssymptome sind meist defekte oder schlecht eingestellte
Klimaanlagen. Auch Ausdünstungen
von Chemikalien (Formaldehyd) aus Teppichböden oder Möbeln sowie das Auftreten von
Schimmelpilzen werden als Auslöser
für diese
Beschwerden diskutiert. Sie äußern sich
als Kopfschmerz, Schwindel, Müdigkeit,
Augenreizungen oder Atembeschwerden. Wie schon aus dieser Aufzählung der
möglichen
Auslöser
zu ersehen ist, liegt die eigentliche Ursache darin begründet, dass
in modernen Häusern
die Versorgung mit Frischluft problematisch ist. Denn sowohl Schimmelpilze
als auch Ausdünstungen
von schädlichen
Chemikalien lassen sich durch Zuführung von Frischluft am schnellsten
beseitigen bzw. ganz vermeiden.
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Im normalen Wohnungsbau wird die
notwendige Frischluftzufuhr aber oft durch die übertriebene Wärmedämmung in
Verbindung mit falschem Lüftungsverhalten
verhindert. Deshalb sind aus Altbauten mit ihren schlecht schließenden Fenstern
und Türen
kaum Schimmelpilze bekannt.
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Bei Hochhäusern jedoch wird das Öffnen von Fenstern
meist schon deswegen verhindert, weil durch das Öffnen gegenüberliegender Fenster und das
zufällige
Offenstehen zwischenliegender Türen ein
extrem starker Zug entsteht. Klimaanlagen zur Belüftung und
Beheizung sind hier der einzige Ausweg. Dass in diesem Fall das
Einblasen von unverbrauchter, das heißt künstlich gereinigter, Luft oft über keimbelastete
Wärmetauscher
erfolgt, fördert das
Auftreten von Krankheiten.
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Ein weiterer Aspekt des Hochhausbaus
etwa bis zur Mitte der achtziger Jahre ist die zunehmende Vorliebe
für großflächige Glasfassaden
und ihr hoher Energieverbrauch. Ein typisches etwa zwölfstöckiges Bürohochhaus
aus dieser Zeit weist eine verglaste Fassade mit herkömmlicher
Isolierverglasung und Fensterbrüstungen
aus wärmegedämmten Glaspaneel – Elementen
auf. Als Tragwerk dient eine Aluminium – Pfosten – Riegelkonstruktion mit außenliegenden
Tragprofilen. Der Anteil der Verglasung an der Fassadenfläche beträgt ca. 50
Prozent. Der Anteil der Wärmeverluste
aufgrund der Transmission der Bestandsverglasung am Gesamtwärmebedarf
dieses Gebäudes
beträgt
rund 43 Prozent. Für
ein solches Gebäude
ergibt sich etwa ein Energieverbrauch von 175 kWh/qm pro Jahr.
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Bei Sanierungen von Bürogebäuden dürfen nach
VDI – Richtlinien
und Empfehlungen der Schweizer Norm SIA 380/1 ein Jahresheizwärme – Energiebedarf
von 105 kWh/qm und ein Stromverbrauch von jährlich 63 kWh/qm nicht überschritten werden
. Dies ist in vielen Fällen
im wesentlichen allein durch den Austausch der herkömmlichen
Verglasung durch moderne Warmgläser
mit einer hauchdünnen
und unsichtbaren Silberbeschichtung in Verbindung mit einer Edelgasfüllung zu
erreichen.
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Weiterentwicklungen bei der Sanierung
von Hochhäusern,
wie sie zum Beispiel durch die WO 98/26224 A1 bekannt sind, weisen
ein doppeltes Fassadensystem, bestehend aus einer Innenfassade und
einer Außenfassade
auf. Die einfachste Form eines solchen doppelten Fassadensystems
besteht aus der, wie auch immer gearteten, eigentlichen Fassade
und aus einer äußeren, der
eigentlichen Fassade vorgesetzten, Prallscheibe, die hohe Windlasten von
der dahinterliegenden Fassade fernhält.
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Zur Verbesserung des optischen Eindrucks und
der Luftzirkulation zwischen den Fassadenteilen wird in der WO 98/26224
A1 vorgeschlagen, dass die Außenfassade
durch freitragende, ohne äußeren Rahmen
gehaltene Glaselemente gebildet wird, die um eine vertikale Achse
drehbar sind. Weiter ist hierbei vorgesehen, dass mehrere Glaselemente
mittels einer gemeinsamen Antriebseinrichtung über einen Betätigungshebel
und einen horizontalen Seilzug gedreht werden können.
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Abgesehen davon, dass der erzielte
optische Effekt sicher nicht überall
Zustimmung finden wird, erscheinen die mechanischen Kräfte bei
der gewählten
vertikalen Drehachse infolge der starken, meist horizontalen, Luftströmungen technisch
schwer beherrschbar. Zudem sind gerade im Sommer wegen der aufsteigenden
Luftströmungen
im Bereich von Fassaden hinsichtlich einer verstärkten Luftzirkulation nur bescheidene
Beiträge
zu erwarten.
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Eine aus der
DE 199 12 900 C1 bekannte
andere Verkleidung für
eine Wand – oder
Deckfläche eignet
sich aufgrund ihrer Konstruktionsmerkmale ebenfalls für die Verkleidung
größerer Fassadenflächen mit
schweren Platten oder Paneelen. Bei dieser Fassadengestaltung sind
die Paneelelemente jedoch horizontal gelagert. Diese Verkleidung
umfasst in ihrem Grundkonzept eine Halteeinrichtung für die Verkleidungsplatten
bei der die Halteeinrichtung eine vertikale Tragschiene, eine an
der Tragschiene in einer Gleitführung
längsverschieblich
geführte
Schubschiene und Träger
und Stützen
aufweist, die über Drehgelenke
die Verkleidungsplatten mit der Tragschiene und der Schubschiene
drehbar verbinden.
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Durch die horizontale Lagerung der
Paneelelemente ist eine bessere Luftzirkulation zwischen den Fassadenflächen und,
vor allem bei photovoltaischen Aufgaben der Paneelelemente, eine
dezidiertere Anpassung dieser Elemente an den jeweiligen Sonnenstand
zu erreichen.
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Der aus der
DE 199 12 900 C1 bekannten Verkleidung
liegt die Aufgabe zugrunde, die bei bekannten vergleichbaren Verkleidungen
auftretende Verschmutzung und Korrosion der Lagerteile und Drehgelenke
besser zu schützen.
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Die Lösung dieser Aufgabe wird im
wesentlichen dadurch erreicht, dass die Tragschiene einen, auf der
den Verkleidungsplatten zugekehrten Seite, offenen Kanal aufweist,
der in der Schließstellung
der Verkleidungsplatten durch diese abgedeckt ist und außerdem dadurch,
dass die Schubschiene und die Träger
der Platten sowie die Stützen
in dieser Schließstellung
im offenen Kanal angeordnet sind.
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Diese Aufgabe wird zwar in der Schließstellung
der Verkleidungsplatten insofern gelöst, als der offene Kanal der
Tragschiene gegen grobe Witterungseinflüsse durch die Abdeckung über die
Verkleidungsplatten geschützt
ist, jedoch trifft dies schon bei einer leichten Drehung der Verkleidungsplatten
ersichtlich nicht mehr zu. Denn in diesem Fall wird über den
entstehenden Luftzug Außenluft
in das Tragwerk gesogen und die Korrosion der Gelenke beschleunigt.
Selbst in der Schließstellung
der Verkleidungsplatten sind deren Abgrenzungsfugen ohne zusätzliche
Maßnahmen
nie ganz dicht . Deshalb bietet der nach vorne offene Kanal auch
in diesem Fall keinen ausreichenden Schutz vor Korrosion.
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Zudem bietet diese bekannte Verkleidung hinsichtlich
der konstruktiven Ausgestaltung der gewählten Hebelkonstruktion keine
ausreichende Sicherheit dafür,
auch größere und
schwerere Platten gegen eine mittlere Windlast mit vertretbarem
Kraftaufwand aus der Fassade herauszudrehen.
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Bei allen derartigen Überlegungen
blieb bisher noch unberücksichtigt
auf welche Weise und mit welchen Mitteln die Kräfte zum Verdrehen einer größeren Anzahl
von Fassadenelementen aufzubringen sind. Hierüber finden sich in der genannten
Druckschrift keine Angaben.
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Zu diesem Thema ist im Stand der
Technik aus der
DE
197 26 398 A1 ein Antriebssystem zum gleichmäßigen Antreiben
einer Mehrzahl parallel angeordneter Lamellen bekannt, wobei die
Lamellen jeweils auf Wellen gelagert sind und von einer gegenseitig
geschlossenen Stellung, in der ihre Kanten aneinander angrenzen,
reproduzierbar in eine offene Stellung bringbar sind, in der ihre
Kanten im Abstand angeordnet sind.
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Als Lösung wird hier im wesentlichen
vorgeschlagen, dass eine Antriebswelle als Hauptantriebswelle ausgebildet
ist, die über
eine Mehrzahl von Umsetzgetrieben eine Mehrzahl von Betätigungswellen treibt,
wobei auf jeder Betätigungswelle
eine Mehrzahl von Betätigungsgetrieben
zum jeweiligen Treiben der Lamellen vorgesehen ist. Die Durchmesser der
Betätigungswellen
können
hierbei kleiner sein als der Durchmesser der Hauptantriebswelle.
Das letzte Merkmal ist wegen der unterschiedlichen zu übertragenden
Drehmomente selbstverständlich.
Die aufgezeigte Hierarchie der Getriebearten und Antriebswellen
folgt dem üblicherweise
logischen Kraftfluss. Vor allem sind die Kräfte die zum Verdrehen von Lamellen
geringer Breite und Masse aufzuwenden sind in ihrer Größe nicht
zu vergleichen mit denen die beim Verdrehen von Paneelelementen
einer Fassadenkonstruktion bei Windlast auftreten.
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Weiterhin ist davon auszugehen, dass
die betrachteten Paneelelemente Teil einer Außenfassade sind der eine Innenfassade
gegenüberliegt,
die normale Fenster aufweist, die von Hand zu öffnen sind. Hierbei besteht
jedoch die Gefahr, dass aus einem solchen Fenster mechanische Gegenstände oder
sogar Teile von Lebewesen in den Bereich der Außenfassade reichen. Geschieht
dies zu einem Zeitpunkt zu dem sich Paneelelemente in geöffneter Stellung
befinden, würde
ein unkontrolliertes Schließen
von Paneelelementen ein Verklemmen eines solchen mechanischen Gegenstandes
oder einen ernsthaften Unfall zur Folge haben. Gerade in den Sommermonaten
ist eine solche Konstellation sehr leicht möglich.
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Abgesehen davon ist auch ein Einklemmen von
Gegenständen
oder Vögeln
die von außen
in den Bereich der Außenfassade
gelangen, nie mit Sicherheit auszuschließen Auch ist es wünschenswert
lediglich Teile einer Fassade einer bestimmten Verstellung von Paneelelementen
zu unterwerfen. Solche Teile können
ganze Stockwerke oder auch Stockwerksbereiche sein. Besonders Fassadenteile
die in eine bestimmte Himmelsrichtung zeigen benötigen oft unterschiedlichen
Wärmeschutz.
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Der Erfindung liegt demzufolge die
Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verdrehen von Paneelelementen
einer Gebäudefassade
anzugeben, die in allen denkbaren Betriebszuständen einen sicheren und leicht überprüfbaren Betrieb
gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit den
Merkmalen der Patentansprüche
1 bzw. 12.
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Der Kern der Erfindung liegt im wesentlichen darin,
den Verstellmechanismus durch spezielle konstruktive Maßnahmen
vor Umwelteinflüssen
zu schützen,
die Kräfteverhältnisse
zwischen den mechanischen Bauteilen zu optimieren, und durch spezielle
Sicherheitsmaßnahmen
einen störungsfreien Betrieb
zu gewährleisten.
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Im Folgenden werden die Merkmale
der Erfindung näher
beschrieben. Es zeigen die Figuren im Einzelnen:
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1:
Eine perspektivische Innendarstellung des mechanischen Antriebs
des erfindungsgemäßen Verdrehungsmechanismus.
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2:
Eine perspektivische Ansicht der räumlichen Lage der Sicherheitsmittel.
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3:
Eine Querschnittsübersicht
des Zusammenspiels der Antriebselemente.
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4:
Eine räumliche
Darstellung eines von Sensoren überwachten
Raums.
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5:
Eine Querschnittsdarstellung aus dem Bereich des mechanischen Primär – Antriebs.
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In der 1 ist
ein Hauptträger
( 1 ) einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in aufgeschnittener Darstellung
gezeichnet. Er ist auf der tragenden Unterkonstruktion mit gebräuchlichen
mechanischen, nicht näher
bezeichneten, Verbindungsmitteln befestigt. Für die Befestigung eines Paneels
sind bei schweren Materialien zwei Hauptträger ( 1 ) erforderlich.
Die folgenden Ausführungen
gelten der einfachen Darstellung wegen jeweils lediglich für einen Hauptträger ( 1 )
.bzw. jeweils einen Tragholm ( 10 ).
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Auf dem Tragholm ( 10 )
werden die gewünschten
Paneele entsprechend der Wahl des betreffenden Materials angebracht.
Gelagert ist der Tragholm ( 10) einerseits über die
Drehachse ( 18 ) und die Hebelstange ( 11 ), die
wiederum über
die Drehachse ( 12 ) am Hauptträger ( 1 ) angelenkt
ist ( vgl. rechter Teil der 1 ).
Andererseits ist das bauseitige Ende des Tragholms ( 10 ) über die
Drehachse ( 5 ) mit der Schubstange ( 9 ) verbunden.
Die Drehachse ( 18 ) befindet sich vorzugsweise in einer Entfernung
von etwa einem Drittel der Gesamtlänge des Tragholms ( 10 )
von der Drehachse ( 5 ) entfernt.
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Durch die Bewegung der Schubstange
( 9 ) nach oben oder unten bewegt sich die Drehachse ( 5 )
und mit ihr das bauseitige Ende des Tragholms ( 10 ) ebenfalls
nach oben oder unten. Dies hat über
die Hebelstange ( 11 ) eine Drehung des Tragholms 10 ) um
die Drehachse ( 18 ) zur Folge.
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Die vertikale Auf- bzw. Abwärtsbewegung der
Schubstange ( 9 ) erfolgt über die mit ihr fest verbundene
Schlossmutter ( 4 ).
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Die Schlossmutter ( 4 )
läuft auf
dem Gewinde der Hubspindel ( 6 ).
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Da die Schlossmutter ( 4 )
mit der Schubstange ( 9 ) kraftschlüssig verbunden ist, bewirkt
eine Drehung der Hubspindel ( 6 ) über ihr Gewinde eine Mitnahme
der Schlossmutter ( 4 ) und somit eine vertikale Bewegung
der Schubstange ( 9 ).
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In der 1 ist
zusätzlich
eine Lagerung der Hubspindel ( 6 ) in einem Spindellager
( 8 ) gezeigt. Eine genaue Justierung des Spindellagers
( 8 ) erfolgt über
eine Spindellagerbefestigung ( 7 ). Eine entsprechende
Befestigung der Hubspindel ( 6 ) befindet sich am unteren
Ende des Hauptträgers
( 1 ).
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Die Drehung der Hubspindel ( 6 )
wird über ein
Schneckengetriebe ( 3 ) und die Antriebswelle ( 2 )
bewirkt.
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Die rechte Abbildung der 1 zeigt die Lage des erfindungsgemäßen Verdrehmechanismus in
geschlossener Position eines Tragholms ( 10 ).
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In 4 ist
ein Hauptträger
( 1 ) einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in geschlossener
Darstellung gezeigt. Der Tragholm ( 10 ) befindet sich
in aufgeklappter. Stellung. Im rechten Teil der 2 ist die entsprechende Situation mit
geschlossenem Tragholm ( 10 ) dargestellt.
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Im Tragholm ( 1 ) sind zur Überwachung
des Raums zwischen den Hauptträgern
( 1 ) Sensoren ( 13 ) angebracht. Diese Sensoren
( 13 ) können,
je nach den Anforderungen des Bauherrn bzw. Architekten oder den
bautechnischen Gegebenheiten, sehr unterschiedlich ausgestaltet
sein.
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Als physikalische Lösung kommt
hier Ultraschall, Infrarot oder Mikrowellen infrage.
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Da bei einer sicherheitstechnischen Überprüfung einer
Fassade erkannt werden muss in welchem Bereich ein detektierter
Mangel zu finden ist, müssen
die Signale der einzelnen Sensoren elektronisch unterscheidbar sein.
Auch hier hängt
der Aufwand für
eine sicherheitstechnische Überprüfung des Bewegungsspielraums
der jeweiligen Paneele wieder von den Ambitionen des Architekten
oder Bauherren ab. So ist es aufwendiger eine komplette Fassade
mit drehbaren Glaspaneelen und deren Überwachung auszugestalten,
als beispielsweise nur ein Geschoss. Auch im Bereich jeweils eines
Geschosses kann es als ausreichend erscheinen nur ein Band von Paneelen
in einer bestimmten Höhe
einer Überwachung
zu unterziehen. Es kann auch gewünscht werden,
nur bestimmte Bereiche einer Fassade über die Drehung von Paneelelementen
zu öffnen.
Zudem kann es genügen
manche Bereiche einer Fassade nur in geringem Ausmaß zu öffnen, das
heißt,
elektronisch gesteuert nur einen kleinen Verdrehwinkel zuzulassen.
Eine solche Maßnahme
kann natürlich auch
mit einer zeitlichen Abhängigkeit
erfolgen.
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In 4 ist
zudem schematisch am abstehenden Ende des Tragholms ( 10 )
ein Magnet ( 19 ) eingezeichnet. Da es in vielen Fällen darauf
ankommt, dass die einzelnen Paneelelemente auch wirklich dicht schließen ist
zusätzlich
zu einer, hier nicht gezeigten, konstruktiven Überdeckung der einzelnen Elemente,
in den Randbereichen eine auf einer Magnetwirkung beruhende Schließfunktion
vorgesehen. Diese kann über
Permanentmagnete realisiert werden, was aber wiederum beim Öffnen der Paneele
einen erhöhten
Widerstand bedeutet. Deshalb wird in den meisten Fällen schaltbaren
Elektromagneten der Vorzug gegeben werden.
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Das Zusammenspiel beim Antrieb mehrerer Hubspindeln
( 6 ) durch einen Antriebsmotor ( 16 ) über mehrere
Schneckengetriebe ( 3 ) ist in (3) dargestellt. Im mittleren Bereich
ist der Antriebsmotor ( 16 ) zu erkennen, der das Hauptgetriebe
( 15 ) antreibt. Das Hauptgetriebe ( 15 ) treibt
wiederum rechts und links über
Kupplungshülsen
( 14 ) je ein Schneckengetriebe ( 3 ) an, wobei
das rechte Schneckengetriebe ( 3 ) über eine Antriebswelle ( 2 )
ein weiteres Schneckengetriebe mit Drehmoment versorgt.
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Im links gezeigten Schneckengetriebe
( 3 ) ist eine Schlossmutter ( 4 ) und eine Hubspindel
( 6 ) im Querschnitt mit dem entsprechenden Bezugszeichen
zu erkennen.
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Der 3 ist
ferner ein möglicher
Platzierungsbereich der Sensoren ( 13 ) zu entnehmen.
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Die 4 zeigt
schematisch eine perspektivische Ansicht des Zusammenwirkens eines
Antriebsmotors auf drei Schneckengetriebe, ähnlich den in 3 gezeigten Verhältnissen. Es sind hier drei,
nicht näher
bezeichnete, parallel verlaufende Hauptträger ( 1 ) mit jeweils
drei, ebenfalls nicht bezeichneten, Tragholmen ( 10 ) zu
erkennen. Auf den obersten drei, von den insgesamt neun gezeichneten,
Tragholmen ( 10 ) ist, gestrichelt gezeichnet, ein Paneel
dargestellt. Von den insgesamt drei Schneckengetrieben ( 3 )
ist nur eines im rechten Hauptträger
( 1) mit Bezugszeichen gekennzeichnet. Ein Antriebsmotor
( 16 ) treibt über
ein Hauptgetriebe ( 15 ) und Kupplungshülsen ( 14 ) jeweils
ein Schneckengetriebe ( 3 ) an, wobei das rechte Schneckengetriebe über eine
Antriebswelle ( 2 ) ein weiteres Schneckengetriebe antreibt.
Gut zu erkennen sind ferner die Lageorte der Sensoren ( 13 ).
Die an den Tragholmen vorgesehenen Magnete ( 19 ) finden
ihre Entsprechungen an den Hauptträgern ( 1 ).
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5 zeigt
im Querschnitt Details aus dem Bereich des Antriebsmotors ( 16 )
und des Hauptgetriebes ( 16 ). Besonders ist die Lage der
Primärwelle ( 17 )
und die mechanische Ausgestaltung der Kupplungshülsen ( 14 ) zu erkennen.
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Für
den Fall des Einsatzes von Glaspaneelen als Fassadenelemente ergibt
sich, durch die erfindungsgemäße variabel
zu handhabende Fassadengestaltung, für den Betrieb bei Nacht eine
zusätzliche neuartige
künstlerische
Ausdrucksmöglichkeit.
So ist aus der
DE
100 41 850 A1 eine Anordnung von lichtstrahlenden plattenförmigen Elementen
als Teil einer Gebäudefassade
bekannt.
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Eine dynamische Veränderung
durch das Verdrehen von solchen lichtstrahlenden Elementen mittels
der erfindungsgemäße Vorrichtung
bietet neue künstlerische
Ausdrucksmöglichkeiten
besonderer Art.
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- 1
- Hauptträger
- 2
- Antriebswelle
- 3
- Schneckengetriebe
- 4
- Schlossmutter
- 5
- Drehachse
( Schubstange ( 9 ) mit Tragholm ( 10 ) )
- 6
- Hubspindel
- 7
- Spindellagerbefestigung
- 8
- Spindellager
- 9
- Schubstange
- 10
- Tragholm
- 11
- Hebelstange
- 12
- Drehachse
( Hauptträger
( 1 ) mit Hebelstange ( 11 ) )
- 13
- Überwachungssensoren
- 14
- Kupplungshülsen
- 15
- Hauptgetriebe
- 16
- Antriebsmotor
- 17
- Primärantrieb
- 18
- Drehachse
( Tragholm ( 10 ) mit Hebelstange ( 11 ) )
- 19
- Magnethalterung