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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zur Herstellung von Leder und Pelzfellen, dadurch
gekennzeichnet, dass man
unter Verwendung von maximal je 2
Gew.-% vegetabilen und/oder synthetischen Gerbstoffen, bezogen auf das
Blößengewicht
bzw. das Falzgewicht, und unter Einsatz von Polymeren im Nachgerbungsschritt
und gegebenenfalls zusätzlich
von reaktiven Carbonylverbindungen im Vor- oder Nachgerbungsschritt
arbeitet,
dass man maximal 7,5 Gew.-% nicht-gerbende Fettungsmittel
im Nachgerbungsschritt einsetzt, und dass man im Nachgerbungsschritt
Einwirkschritte durchführt,
wobei man mindestens zwei Einwirkschritte durchführt oder mindestens zwei verschiedene
Polymere einsetzt,
und wobei man alle Einwirkschritte innerhalb
von insgesamt maximal 12 Stunden durchführt.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
weiterhin ein Verfahren zur Herstellung von Leder und Pelzfellen
unter Verwendung von maximal je 2 Gew.-% vegetabilen, mineralischen
und/oder synthetischen Gerbstoffen, bezogen auf das Blößengewicht
bzw. das Falzgewicht und unter Einsatz von Polymeren im Nachgerbungsschritt und
gegebenenfalls zusätzlich
von reaktiven Carbonylverbindungen im Vor- oder Nachgerbungsschritt,
dadurch gekennzeichnet, dass man im Nachgerbungsschritt einen oder
mehrere Einwirkschritte durchführt
und wobei man alle Einwirkschritte innerhalb von insgesamt maximal
12 Stunden durchführt.
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Weltweit werden die meisten Leder
und Pelzfelle durch die sogenannte Mineralgerbung, speziell die Chromgerbung,
hergestellt. Außerdem
sind Cr-freie Gerbmittel bekannt, beispielsweise vegetabile Gerbstoffe, synthetische
Gerbstoffe (Syntane) und Polymere.
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Allgemein kann es beim Einsatz von
Gerbstoffen zu Umweltproblemen kommen. Vegetabile Gerbstoffe enthalten
meistens toxikologisch bedenkliche Phenolderivate, die einen hohen
CSB-Wert aufweisen.
Synthetische Gerbstoffe, die sogenannten Syntane, die meistens aus
Kondensationsprodukten von giftigen oder reizenden Ausgangsmaterialien
wie Phenolen oder Formaldehyd bestehen oder aus bestimmten Sulfonsäuren, stehen
in der Kritik. Darüber
hinaus sind die Syntane in Kläranlagen
nur mäßig abbaubar.
Die Belastung der Gerbflotten mit organischem Material ist aufgrund
der im Allgemeinen nur unbefriedigenden Flottenauszehrung hoch.
Außerdem
hat sich gezeigt, dass die so hergestellten Leder in Eigenschaften
wie Lichtechtheit und Wärmevergilbungsstabilität nicht überzeugen.
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Aus
EP-A 0 792 377 ist ein Verfahren bekannt,
bei dem die Gerbung und gegebenenfalls auch die Vorgerbung durch
Aldehyde oder andere reaktive Carbonylverbindungen in Abwesenheit
von mineralischen, vegetabilen oder synthetischen Gerbstoffen durchgeführt wird.
Die Umweltverträglichkeit
des Verfahrens ist deutlich günstiger,
und die Leder zeigen deutlich bessere Lichtechtheit und Wärmevergilbungsstabilität. Die Reißfestigkeit
der so hergestellten Leder ist jedoch noch nicht befriedigend.
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Es bestand also die Aufgabe, ein
umweltverträgliches
Verfahren bereit zu stellen, durch das Leder mit einem sehr guten
Anwendungsprofil hergestellt werden kann.
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Dementsprechend wurde das eingangs
definierte Verfahren gefunden.
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Als reaktive Carbonylverbindungen
im Sinne der vorliegenden Erfindung eignen sich im Vor- und Nachgerbungsschritt
insbesondere
- (a) aliphatische Dialdehyde mit
2 bis 8 C-Atomen,
- (b) aromatische Dialdehyde mit 8 bis 14 C-Atomen,
- (c) araliphatische Dialdehyde mit 9 bis 16 C-Atomen,
- (d) aliphatische einbasische Aldehydcarbonsäuren mit 2 bis 8 C-Atomen,
- (e) aliphatische ein- oder zweibasische Ketocarbonsäuren mit
3 bis 10 C-Atomen oder
- (f) Formaldehyd
oder Mischungen der Carbonylverbindungen
(a) bis (f), wobei die genannten Carbonylverbindungen auch in Form
ihrer Acetate bzw. Ketale mit aliphatischen ein- oder zweiwertigen
C1- bis C10-Alkoholen
vorliegen können,
welche zusätzlich
mit 1 bis 50 mol Ethylenoxid oder Propylenoxid oder einer Mischung
hieraus pro Hydroxylgruppe umgesetzt worden sein können.
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Als aliphatische Dialdehyde (a) sind
insbesondere gesättigte
Verbindungen ohne weitere reaktive Zentren wie Doppelbindungen oder
Dreifachbindungen, geeignet. Die aliphatische Kette kann jedoch
durch ein oder mehrere nicht benachbarte Sauerstoffatome unterbrochen
sein. Insbesondere kommen α,α-Dialdehyde wie
Glyoxal, Malondialdehyd, Succindialdehyd, Glutardialdehyd, 3-Oxaglutardialdehyd,
Adipindialdehyd, Pimelindialdehyd und der von Korksäure abgeleitete
Dialdehyd in Betracht.
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Als aromatische Dialdehyde (b) sind
beispielsweise Terephthaldialdehyd, Naphthalindialdehyde oder 2,5-Dimethylterephthaldialdehyd
zu nennen.
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Als araliphatische Dialdehyde (c)
kommen z.B. p-Phenylen-diacetaldehyd, p-Phenylen-di-3-propionaldehyd und
p-Phenylen-di-4-butyraldehyd in Betracht. Hier sind auch Verbindungen
mit einer aromatischen und einer aliphatischen Aldehydfunktion zu
nennen, z.B. p-Formylphenylacetaldehyd.
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Bei den Aldehydcarbonsäuren (d)
eignen sich insbesondere α-Aldehydcarbonsäuren wie
Malonsäuremonoaldehyd,
Bernsteinsäuremonoaldehyd,
Glutarsäuremonoaldehyd,
Adipinsäuremonoaldehyd,
Pimelinsäuremonoaldehyd
oder Korksäuremonoaldehyd.
Von ganz besonderem Interesse ist hier Glyoxylsäure.
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Beispiele für Ketocarbonsäuren (e)
sind Brenztraubensäure,
Lävulinsäure, Mesoxalsäure, α-Oxoglutarsäure und
Oxalessigsäure.
Hierbei werden α-Ketocarbonsäuren bevorzugt.
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Liegen die Dialdehyde (a) bis (c)
als Acetate vor, sind meist beide Aldehydfunktionen acetalisiert.
Verbindungen mit nur einer acetalisierten Aldehydfunktion sind aber
gleichwohl im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbar.
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Als Alkohole können zur Acetalisierung vor
allem C1- bis C3-Alkanole
wie Methanol, Ethanol, n-Propanol
oder Isopropanol sowie Alkandiole, die mit der Aldehydfunktion ein
cyclisches Acetal ausbilden, z.B. 1,2-Ethylenglykol oder 1,3-Propylenglykol,
verwendet werden. Weiterhin können
die zur Acetalisierung verwendeten Alkohole mit 1 bis 50 mol, insbesondere
2 bis 30 mol, vor allem 3 bis 15 mol Ethylenoxid oder Propylenoxid
oder einer Mischung hieraus pro Hydroxylgruppe umgesetzt worden
sein. Beispiele hierfür
sind entsprechend ethoxyliertes oder propoxyliertes Methanol, Ethanol,
n-Propanol, n-Butanol, Ethylenglykol oder Propylenglykole.
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Formaldehyd (f) eignet sich hinsichtlich
der Stabilisierungswirkung auf die Blößen ebenfalls, wird jedoch
aus ökologischen
Gründen
vorteilhaft gemieden. Bevorzugt ist der Einsatz reaktiver Carbonylverbindungen
(a) bis (e).
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Von den genannten reaktiven Carbonylverbindungen
werden aliphatische Dialdehyde (a) mit 2 bis 5 C-Atomen besonders
bevorzugt, insbesondere Glyoxal, Glutardialdehyd und 3-Oxaglutardialdehyd.
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Als Polymere sowohl für den Vorgerbungsschritt
als auch für
den Nachgerbungsschritt des erfindungsgemäßen Verfahrens kommen Homopolymere,
statistische, alternierende und Blockcopolymere sowie Pfropfpolymere
in Betracht. In aller Regel handelt es sich um carboxylgruppenhaltige
Polymere. Vor allem eignen sich folgende Stoffgruppen:
- A) Acrylsäure-
und Methacrylsäure-Homo-
oder Copolymerisate, insbesondere Homopolymerisate, einer Molmasse
Mw von 1000 bis 200.000 g, insbesondere
2000 bis 100.000 g (entsprechend K-Werten nach Fikentscher von 12
bis 150, insbesondere 15 bis 120); derartige Polycarboxylate können in
der freien Säureform
oder als Salze, beispielsweise Alkalimetall- oder Ammoniumsalze,
eingesetzt werden;
- B) Copolymerisate von Acryl- und Methacrylsäure mit Acryl- oder Methacrylsäure-C1- bis C30-alkyl- oder -C2- bis C30-alkenylestern
im Gewichtsverhältnis
Säure zu
Ester von 90:10 bis 10:90 einer Molmasse Mw von
1000 bis 100.000 g, z.B. Acryl- oder Methacrylsäure-Copolymerisate mit C1-
bis C20-Alkyl(meth)acrylaten wie Methyl-,
Ethyl-, n-Propyl-, Isopropyl-, n-Butyl-, n-Hexyl-, n-Octyl oder
2-Ethylhexyl(meth)acrylat; solche Copolymerisate sind beispielsweise
in der EP-A 0 498 634 beschrieben;
- C) Co- und Terpolymerisate von C2- bis
C4-Olefinen (C1) mit Acryl- oder Methacrylsäure (C2)
oder mit Acryl- oder Methacrylsäure-C1- bis C30-alkyl-
oder -C2- bis C30-alkenylestern,
vorzugsweise C1- bis C20-Alkyl(meth)acrylaten,
(C3) oder mit einer Mischung aus (C2) und (C3) im Gewichtsverhältnis Säure zu Ester von
95:5 bis 5:95, insbesondere 95:5 bis 70:30, bei Copolymerisaten
bzw. von (C1):[(C2)+(C3)] = 95:5 bis 5:95, insbesondere 95:5 bis
70:30 bei Terpolymerisaten, wobei hier (C2) und (C3) im Gewichtsverhältnis von
99,5:0,5 bis 0,5:99,5 stehen können,
einer Molmasse Mw von 2000 bis 100.000 g,
z.B. Acryl- oder Methacrylsäure-Ethylen-Copolymerisate,
Acryl- oder Methacrylsäure-Propylen-Copolymerisate, Acryl-
oder Methacrylsäure-Isobuten-Copolymerisate,
Acryl- oder Methacrylsäure-Butadien-Copolymerisate,
Acryl- oder Methacrylsäure-Ethylen-C1- bis C8-Alkyl(meth)acrylat-Copolymerisate
oder Acryl- oder Methacrylsäure-Propylen-C1- bis C8-Alkyl(meth)acrylate;
- D) Terpolymerisate aus Acryl- oder Methacrylsäure, N-(3-Di-C1-bis-C4-alkylaminopropyl)acrylamid
oder -methacrylamid und Acrylnitril oder Acrylamid mit K-Werten von 15 bis
80, einem Carboxylgruppengehalt von 6 bis 40 Gew.-% und einem Zahlenverhältnis von
tertiären
Amino- zu Carboxylgruppen von 1:20 bis 17:20; solche Polymere sind
beispielsweise in der EP-B
0 084 134 beschrieben;
- E) Copolymerisate, die durch radikalische Copolymerisation von
C6- bis C40-Monoolefinen
mit ethylenisch ungesättigten
C4- bis C8-Dicarbonsäureanhydriden,
z.B. Maleinsäureanhydrid
(MSA), nach Art einer Substanzpolymerisation bei Temperaturen von
80 bis 300°C
zu Copolymerisaten mit Molmassen Mw von
500 bis 20.000 g, anschließende
Solvolyse der Anhydridgruppen der Copolymerisate und zumindest partielle Neutralisation
der bei der Solvolyse entstehenden Carboxylgruppen in wässrigem
Medium mit Basen erhältlich
sind; solche Polymere sind beispielsweise in der DE-A 39 26 167 beschrieben;
- F) Copolymerisate, die durch radikalische Copolymerisation von
C6- bis C40-Alkylvinylethern
oder Mischungen aus C6- bis C40-Alkylvinylethern
und bis zu 50 mol-% C6- bis C40-Monoolefinen mit
ethylenisch ungesättigten
C4- bis C8-Dicarbonsäureanhydriden,
z.B. Maleinsäureanhydrid
(MSA), zu Copolymerisaten mit Molmassen Mw von
500 bis 20.000 g, anschließende
Solvolyse der Anhydridgruppen der Copolymerisate und zumindest partielle
Neutralisation der bei der Solvolyse entstehenden Carboxylgruppen
in wässrigem
Medium mit Basen erhältlich
sind; solche Polymere sind beispielsweise in der DE-A 39 26 168 beschrieben;
- G) Copolymerisate, die
– 50 bis 90 Gew.-% C6- bis C40-Alkylacrylate,
C6- bis C40-Alkylmethacrylate,
Vinylester von C8- bis C40-Carbonsäuren oder
Mischungen hieraus und
– 10
bis 50 Gew.-% monoethylenisch ungesättigte C3-
bis C12-Carbonsäuren, monoethylenisch ungesättigte Dicarbonsäureanhydride,
Halbester oder Halbamide von monoethylenisch ungesättigten
C4- bis C12-Dicarbonsäuren, Amide
von monoethylenisch ungesättigten
C3- bis C12-Monocarbonsäuren oder
deren Mischungen
einpolymerisiert enthalten und die Molmassen
Mw von 500 bis 30.000 g haben, in zumindest
partiell neutralisierter Form; solche Polymere sind beispielsweise
in der DE-A 39 31 039 beschrieben;
- H) Wässrige
Lösungen
oder wässrige
Dispersionen von Copolymerisaten, die durch radikalische Copolymerisation
von
– 40
bis 60 mol-% C6- bis C40-Monoolefinen
oder C6- bis C40-Alkylvinylethern
oder Mischungen aus C6- bis C40-Alkylvinylethern
und bis zu 50 mol-%, bezogen auf die Gesamtmenge dieser Komponente,
C6- bis C40-Monoolefinen
mit
– 60
bis 40 mol-% monoethylenisch ungesättigten C4-
bis Ca-Dicarbonsäureanhydriden
oder
durch radikalische Copolymerisation von
– 50 bis 90 Gew.-% C6- bis C40-Alkylacrylaten
oder -methacrylaten oder Vinylestern von C6-
bis C40-Carbonsäuren oder Mischungen hieraus
mit
– 10
bis 50 Gew.-% monoethylenisch ungesättigten C3-
bis C12-Carbonsäuren, monoethylenisch ungesättigten
C4- bis C12-Dicarbonsäureanhydriden,
Halbestern oder Halbamiden von monoethylenisch ungesättigten
C4- bis C12-Dicarbonsäuren, Amiden
von monoethylenisch ungesättigten
C3- bis C12-Carbonsäuren oder Mischungen
hieraus
zu Copolymerisaten mit Molmassen Mw von
500 bis 30.000 g erhältlich
sind, wobei die in wässrigem
Medium vorliegenden Carboxylgruppen zumindest partiell neutralisiert
sind und ein Teil der Carboxylgruppen mit Ammoniak oder primären oder
sekundären
aliphatischen oder aromatischen Aminen amidiert vorliegen kann,
mit einem Gehalt von 0,5 bis 40 Gew.-%, bezogen auf die Menge an
Copolymerisat, an Emulgatoren; solche Polymeren-Lösungen bzw.
-Dispersionen sind beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung DE-A 44 02 029 beschrieben;
- I) Umsetzungsprodukte von
– Homo- oder Copolymerisaten
auf Basis monoethylenisch ungesättigter
Dicarbonsäureanhydride,
erhältlich
durch radikalisch initiierte Polymerisation von
– 30 bis
100 mol-% eines oder mehrerer monoethylenisch ungesättigter
Dicarbonsäureanhydride
mit 4 bis 10 C-Atomen,
– 0
bis 70 mol-% eines oder mehrerer Vinylaromaten der allgemeinen Formel
I
in der R1 und
R2 unabhängig
voneinander jeweils für
Wasserstoff, Methyl oder Ethyl stehen, R3 Methyl
oder Ethyl bedeutet und k eine ganze Zahl von 0 bis 2 bedeutet,
– 0 bis
70 mol-% eines oder mehrerer Vinylester von C1-
bis C8-Carbonsäuren,
– 0 bis 50 mol-% eines oder
mehrerer C2- bis C6-Olefine
und
– 0
bis 30 mol-% eines oder mehrerer monoethylenisch ungesättigter
C3- bis C5-Carbonsäuren,
wobei
der genannten Monomerenmischung noch bis zu 10 Gew.-% weiterer copolymerisierbarer
Monomerer zugesetzt werden können,
mit
– Aminen
der allgemeinen Formel R4R5NH,
in der R4 Wasserstoff, C1-
bis C20-Alkyl, C5-
bis C8-Cycloalkyl oder C2-
bis C4-Hydroxyalkyl und R5 C6- bis C30-Alkyl,
C6- bis C30-Alkenyl,
C6- bis C8-Cycloalkyl
oder C2- bis C4-Hydroxyalkyl
bezeichnet, oder Alkoholen der allgemeinen Formel R6-O-(CmH2mO)p-(CnH2nO)q-H,
in der R6 für C1bis
C30-Alkyl, C2- bis
C30-Alkenyl, C5-
bis C8-Cycloalkyl oder für den Fall p + q > 0 für Wasserstoff steht,
m und n jeweils eine Zahl von 2 bis 4 bedeuten und p und q jeweils
eine Zahl von 9 bis 50 bezeichnen, oder Mischungen aus derartigen
Aminen und Alkoholen;
solche Umsetzungsprodukte sind beispielsweise
in der WO 93/17130 beschrieben;
- K) Pfropfpolymere von pflanzlichen und tierischen Ölen, erhältlich durch
radikalisch initiierte Polymerisation
– eines Monomeren oder einer
Monomerenmischung aus
– 20
bis 100 Gew.-% monoethylenisch ungesättigter Carbonsäure und/oder
monoethylenisch ungesättigter Sulfonsäuren und/oder
monoethylenisch ungesättigter
Phosphonsäuren,
deren Anhydriden oder von deren Alkali-, Erdalkali-oder Ammoniumsalzen,
– 0 bis
80 Gew.-% anderer monoethylenisch ungesättigter Monomere, die mit den
oben genannten Monomeren copolymerisierbar sind, und
– 0 bis
5 Gew.-% mindestens doppelt ethylenisch nicht konjugiert ungesättigter
Monomerer
in Gegenwart von pflanzlichen und/oder tierischen Ölen
im
Gewichtsverhältnis
von (80 bis 1): (20 bis 99);
solche Pfropfpolymere sind beispielsweise
in der DE-A 42 24 456 beschrieben;
- L) Wasserlösliche
Pfropfpolymerisate von Monosacchariden, Oligosacchariden, Polysacchariden
und deren Derivaten, erhältlich
durch radikalisch initiierte Polymerisation
– eines
Monomeren oder einer Monomerenmischung aus
– 20 bis 100 Gew.-% Acrylsäure oder
Methacrylsäure
oder einer Mischung hieraus, deren Alkalimetall-, Erdalkalimetall-
oder Ammoniumsalzen,
– 0
bis 80 Gew.-% anderen monoethylenisch ungesättigten Monomeren, die mit
den oben genannten Monomeren copolymerisierbar sind und
– 0 bis
5 Gew.-% mindestens 2 ethylenisch ungesättigte, nicht konjugierte Doppelbindungen
im Molekül
aufweisenden Monomeren
in Gegenwart von
– Monosacchariden,
Oligosacchariden, Polysacchariden, oxidativ, hydrolytisch oder enzymatisch
abgebauten Polysacchariden, oxidierten hydrolytisch oder oxidierten
enzymatisch abgebauten Polysacchariden, chemisch modifizierten Mono-,
Oligo- oder Polysacchariden
oder Mischungen der genannten Verbindungen
im Gewichtsverhältnis von
(95 bis 20) : (5 bis 80);
solche Pfropfpolymerisate sind beispielsweise
in der DE-A 42 02 452 beschrieben;
- M) Verwendung von wasserlöslichen
oder wasserdispergierbaren Pfropfpolymerisaten von Proteinen, erhältlich durch
radikalisch initiierte Polymerisation
– eines Monomeren oder einer
Monomerenmischung aus
– 20
bis 100 Gew.-% Acrylsäure
oder Methacrylsäure
oder einer Mischung hieraus oder deren Alkalimetall-, Erdalkalimetall-
oder Ammoniumsalzen,
– 0
bis 80 Gew.-% anderen monoethylenisch ungesättigten Monomeren, die mit
den oben genannten Monomeren copolymerisierbar sind, und
– 0 bis
5 Gew.-% mindestens 2 ethylenisch ungesättigte, nicht konjugierte Doppelbindungen
im Molekül
aufweisenden Monomeren
in Gegenwart von Proteinen wie beispielsweise
Knochenleim
im Gewichtsverhältnis
von (95 bis 10) : (5 bis 90);
solche Pfropfpolymerisate sind
beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung DE A 44 16 877 beschrieben;
- N) Copolymerisate, erhalten durch Copolymerisation einer ersten
Komponente, ausgewählt
aus der Reihe der ethylenisch ungesättigten Dicarbonsäureanhydride,
ethylenisch ungesättigten
Dicarbonsäureester
und ethylenisch ungesättigten
Dicarbonsäureamide
oder Gemischen hiervon, sowie einer zweiten Komponente der allgemeinen
Formel II wobei X = (CH2)r mit r ≥ 2
ist und Y eine Carboxylgruppe oder einen OCOR7-Rest,
einen COOR8-Rest oder einen CONR9R10-Rest repräsentiert
und Z Wasserstoff oder ein C1-C4-Alkylrest ist wie
Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl
und tert.-Butyl;
wobei
R7 ein C1-C20-Alkylrest ist, beispielsweise Methyl,
Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl,
n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl,
n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl,
n-Decyl, n-Dodecyl, n-Eicosyl; bevorzugt C8-C20-Alkyl wie n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Dodecyl,
n-Tetradecyl, n-Hexadecyl, n-Octadecyl, n-Eicosyl; wobei R8 ein C1-C30-Alkylrest oder ein C2-C16-α-Hydroxyalkylrest
oder ein Alkoxylierungsprodukt hiervon ist,
wobei R9 und R10 Wasserstoff
oder einen Alkylrest (C1-C20)
repräsentieren
und gegebenenfalls verschieden sind;
derartige Copolymerisate
weisen vorzugsweise eine Molmasse Mw von
800 bis 30.000 g auf;
typische Beispiele für die erste Komponente sind
Maleinsäureanhydrid
und Dibutylmaleinat, typische Beispiele für die zweite Komponente sind
ein Undecensäurederivat
oder
ein Undecenolderivat sowie Alkylvinylether mit 8 bis 20 C-Atomen,
Carbonsäurevinylester
mit 8 bis 20 C-Atomen und 1-Alkene mit 8 bis 30 C-Atomen einzeln
oder im Gemisch;
die genannten Copolymerisate sind beispielsweise
in der EP-A 0 567 842 beschrieben;
- N) Hydroxylgruppenhaltige Polymerisate, aufgebaut aus
– 95 bis
0 Gew.-% an Monomeren der Formel III worin
R11 für Wasserstoff,
Methyl oder eine Gruppe -CH2COOH
R12 für
Wasserstoff, Methyl, Phenyl oder eine Gruppe -COOH
stehen,
mit der Maßgabe,
dass sich nicht mehr als zwei Carboxylgruppen im Molekül befinden,
oder an Monomeren der Formel III-A worin A1 für einen
Rest HC=CH oder einen Rest H2C=C-CH2 steht und
– 0 bis 90 Gew.-% an hydroxylgruppenhaltigen
Monomeren der Formel IV worin
R13 für Wasserstoff
oder Methyl und
R14 für einen
mit mindestens einer Hydroxygruppe substituierten Alkylrest oder
Cycloalkylrest mit 1 bis 12 C-Atomen, beispielsweise 2-Hydroxyethyl,
3-Hydroxy-n-propyl, ω-Hydroxy-n-butyl, ω-Hydroxy-n-pentyl,w-Hydroxy-n-hexyl, ω-Hydroxy-n-heptyl, 3-Hydroxy-n-hexyl,
3-Hydroxy-n-butyl, 3,5-Dihydroxy-n-hexyl, para-Hydroxycyclohexyl (beide Isomere), 2,6-dihydroxycyclohexyl
(alle Isomeren), 3-Hydroxycyclopentyl;
und
– 0 bis
100 Gew.-% an Monomeren der Formel V worin
R15 für Methyl
oder Ethyl steht und
– 0
bis 80 Gew.-% an Monomeren der Formel VI worin
R13 für Wasserstoff
oder Methyl und R16 für einen gegebenenfalls cyclischen
Alkylrest mit 1 bis 12 C-Atomen steht, beispielsweise Methyl, Ethyl,
n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl,
sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl,
und n-Dodecyl; an cyclischen Resten seien genannt Cyclopropyl, Cyclobutyl,
Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cycloheptyl, Cyclooctyl, Cyclononyl, Cyclodecyl,
Cycloundecyl und Cyclododecyl
solche hydroxylgruppenhaltige
Polymerisate sind beispielsweise in der DE-A 42 42 076 beschrieben;
- P) Copolymerisate aus 90 bis 20 Gew.-% Acrylsäure oder
Methacrylsäure
und 10 bis 80 Gew.-% einer Verbindung der Formel VII worin
R17 Wasserstoff
oder den Methylrest,
R18 und R19 unabhängig
voneinander den Methyl- oder Ethylrest bedeuten,
T für einen
gegebenenfalls verzweigten Alkylenrest mit 1 bis 5 C-Atomen steht,
beispielsweise Methylen, Ethylen, 1,3-Propylen, 1,2-Propylen, 2,2'-Propyliden, 1,4-Butylen, 1,2-Butylen,
1,3-Butylen, 2,3-Butylen, 1,5-Pentylen; der Aminstickstoff gegebenenfalls
neutralisiert oder quaterniert ist, mit einem Molekulargewicht der
Copolymerisate, gemessen bei einem pH-Wert von 8,0, von kleiner
als 100.000 g;
solche Polymerisate sind beispielsweise in der EP-B 0 278 267 beschrieben;
- Q) Polymerisate, hergestellt durch Polymerisation von
– 1 bis
99 Gew.-%, vorzugsweise 30 bis 95 Gew.-%, wasserlöslichen,
ethylenisch ungesättigten,
säuregruppenenthaltenden
Monomeren und/oder ungesättigten
Dicarbonsäureanhydriden,
– 1 bis
50 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 35 Gew.-% eines ethylenisch ungesättigten,
ein- oder mehrfach
alkoxylierten Monomeren der allgemeinen Formel VIII mit R20 ist
N oder Methyl
R21 ist COOR23,
CH2OR23, CH2N(R23)2
R22 ist H, COOH, CONHR24
und
R23 ist [-CHR25-CHR26-O-]s-CHR25-CHR26-U-R27
R24 ist H
oder C1-C4-Alkyl,
wobei C1-C4-Alkyl
wie oben stehend gewählt
wird;
R25 R26 ist
H oder Methyl
s ist eine ganze Zahl von 1 bis 50
U ist
O, NR26, S
R27 ist
gewählt
aus
H,
C1-C24-Alkyl,
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl,
tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl,
iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Dodecyl,
n-Hexadecyl, n-Eicosyl;
C6-C14-Aryl wie Phenyl, 1-Naphthyl, 2-Naphthyl,
1-Anthryl, 2-Anthryl, 9-Anthryl, 1-Phenanthryl, 2-Phenanthryl, 3-Phenanthryl,
4-Phenanthryl und 9-Phenanthryl, unsubstituiert oder substituiert
durch eine oder mehrere
C1-C12-Alkylgruppen, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl,
iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl,
sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl,
1,2-Dimethylpropyl,
iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl,
n-Nonyl, n-Decyl, und n-Dodecyl; bevorzugt C1-C6-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl,
iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl; C2-C24-gesättigter
Mono- oder Dicarbonsäurereste
R26 ist C1-C12-Alkyl, wobei C1-C12-Alkyl wie oben stehend gewählt wird;
sowie
– 0
bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 40 Gew.-% weiteren mit den oben
genannten Monomeren copolymerisierbaren wasserlöslichen Monomeren;
solche
Polymerisate sind beispielsweise in der DE-A 42 27 974 beschrieben;
- R) wasserdispergierbare und/oder wasseremulgierbare Urethan-Oligomere
mit Fettcharakter (UR-Fettoligomere), enthaltend bei wenigstens überwiegend
nichtvernetzter Grundstruktur des Oligomermoleküls Kohlenwasserstoff-Fettreste
zusammen mit zur Salzbildung befähigten
Säuregruppen,
wie sie in der DE-A 42
23 110 beschrieben sind;
- S) modifizierte Polysiloxane, die in der Hauptkette wiederkehrende
Si-O-Si-Einheiten aufweisen und in Seitenketten im statistischen
Mittel eine bis 50 Carboxylgruppen aufweisen. Bevorzugt sind beispielsweise
modifizierte Polysiloxane, enthaltend ein oder mehrere Strukturelemente
der Formel IX in denen die Variablen wie
folgt definiert sind:
R29 gewählt aus
Wasserstoff,
Hydroxyl, Phenyl, Amino, Fluor, Chlor;
C1-C12-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl,
neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl,
n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, und n-Dodecyl;
bevorzugt C1-C6-Alkyl
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl,
tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl,
iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl,
Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und
tert.-Butyl;
C1-C6-Alkoxy
wie Methoxy, Ethoxy, n-Propoxy, iso-Propoxy, n-Butoxy, iso-Butoxy,
sec.-Butoxy, tert.-Butoxy, n-Pentoxy, iso-Pentoxy, n-Hexoxy und
iso-Hexoxy;
Mono- oder Di-C1-C4-Alkylamino, wobei C1-C4-Alkyl aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl,
iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl gewählt wird;
oder eine Gruppe
Z1-A2-COOH;
Z1 eine divalente Einheit ist, beispielsweise
eine direkte Bindung, ein Sauerstoffatom oder eine Gruppe der Formel
-N(C1-C4-Alkyl)-;
A2 ist eine lineare oder verzweigte Alkylengruppe
mit 5 bis 25 C-Atomen.
Die bevorzugten modifizierten Polysiloxane
können
weiterhin Einheiten der Formel Si(R29)2 aufweisen, die statistisch über das
Molekül
verteilt sind, und an den Enden mit Si(R29)3-Gruppen
abgesättigt
sein, wobei die Reste R29 jeweils gleich
oder verschieden sind und wie oben definiert. Bevorzugte modifizierte
Polysiloxane haben ein Molekulargewicht Mw von
5000 bis 150000 g/mol, gemessen nach mindestens einer in der Polysiloxanchemie üblichen
Methoden.
Beispielhafte Vertreter für modifizierte Polysiloxane,
enthaltend Strukturelemente der Formel IX, sind in der EP 0 745 141 beschrieben.
Andere
bevorzugte modifizierte Polysiloxane sind in der WO/21369 beschrieben.
-
Die genannten Polymere werden üblicherweise
in Form von wässrigen
Lösungen
oder wässrigen
Dispersionen in Mengen von 3 bis 100 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis
50 Gew.-% Feststoff, bezogen auf das Falzgewicht, beim Nachgerbungsschritt
und in Mengen von 0 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 30 Gew.-%
Feststoff, bezogen auf das Blößengewicht,
beim Vorgerbungsschritte eingesetzt.
-
Die im Nachgerbungsschritt eingesetzten
reaktiven Carbonylverbindungen werden normalerweise in Mengen von
0,1 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 7 Gew.-%, bezogen auf das
Blößengewicht,
eingesetzt. Verwendet man im Vorgerbungsschritt eine Mischung aus
Polymeren und reaktiven Carbonylverbindungen, reduziert sich üblicherweise
die Menge der reaktiven Carbonylverbindungen je nach Anteil an Polymeren
in der im Nachgerbungsschritt eingesetzten Mischung. Das Gewichtsverhältnis von
Polymeren zu Aldehyden bzw. reaktiven Carbonylverbindungen beträgt hierbei
insbesondere 99:1 bis 1:99, vor allem 90:10 bis 10:90.
-
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
setzt man als Polymere bzw. Mischung aus Polymeren und Fettungsmitteln
im Nachgerbungsschritt die folgenden ein:
- (i)
Copolymerisate von C6- bis C40-Monoolefinen
mit ethylenisch ungesättigten
C4- bis C8-Dicarbonsäureanhydriden
(gemäß Gruppe
E);
- (ii) Mischungen aus einem oder mehreren Copolymerisaten von
C6- bis C40-Monoolefinen
mit ethylenisch ungesättigten
C4- bis C8-Dicarbonsäureanhydriden
(gemäß Gruppe
E) und einem Acrylsäure-
oder Methacrylsäure-Homopolymerisat
(gemäß Gruppe
A) oder einem Pfropfpolymer eines pflanzlichen und/oder tierischen Öles auf
ein Polymer auf der Basis von monoethylenisch ungesättigten
Carbon-, Sulfon- oder Phosphonsäuren,
deren Anhydriden oder deren Salzen (gemäß Gruppe K) im Gewichtsverhältnis von
99:1 bis 10:90, insbesondere 90:10 bis 30:70;
- (iii) Mischungen aus einem oder mehreren Copolymerisaten von
C6- bis C4o-Monoolefinen
mit ethylenisch ungesättigten
C4- bis C8-Dicarbonsäureanhydriden
(gemäß Gruppe
E) und einem nicht-gerbenden Fettungsmittel auf Kohlenwasserstoff-
oder Polyalkylenoxid-Basis im Gewichtsverhältnis von 99:1 bis 20:80, insbesondere
95:5 bis 35:65;
- (iv) Mischungen aus einem oder mehreren Copolymerisaten von
Acryl- oder Methacrylsäure
mit Acryl- oder Methacrylsäure-C1- bis C30-alkyl-
oder -C2- bis C30-alkenylestern (gemäß Gruppe
B) und einem Co- oder Terpolymerisat von C2-
bis C4-Olefinen
mit Acryl- oder Methacrylsäure
und/oder Acryl- oder Methacrylsäure-C1- bis C30-alkyl-
oder -C2- bis C30-alkenylestern
(gemäß Gruppe
C) oder einem Terpolymerisat aus Acryl- oder Methacrylsäure, N-(3-Di-C1- bis C4-alkylaminopropyl)acrylamid
oder -methacrylamid und Acrylnitril oder Acrylamid (gemäß Gruppe
D) im Gewichtsverhältnis
von 99:1 bis 1:99, insbesondere 90:10 bis 10:90.
-
In einer weiteren besonders bevorzugten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
setzt man als reaktive Carbonylverbindungen im Vor- oder Nachgerbungsschritt
die oben genannten bevorzugten reaktiven Carbonylverbindungen allein
oder in Mischung mit Acryl- oder Methacrylsäure-Homo- oder Copolymerisaten
(gemäß Gruppe
A) ein. Weiterhin setzt man in einer anderen besonders bevorzugten
Ausführungsform
im Nachgerbungsschritt Acryl- oder Methacrylsäure-Homo- oder Copolymerisate
(gemäß Gruppe
A) allein ohne reaktive Carbonylverbindungen ein.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren wird unter Verwendung
von maximal 2 Gew.-%, bevorzugt maximal 1 Gew.-% vegetabilen und/oder
synthetischen Gerbstoffen durchgeführt. Ganz besonders bevorzugt
setzt man weder vegetabile noch synthetische Gerbstoffe ein.
-
Dabei beziehen sich die Angaben in
Gew.-% auf das Blößengewicht,
wenn man vegetabile und/oder synthetische Gerbstoffe im Vorgerbungsschritt
einzusetzen wünscht,
und die Angaben in Gew.-% beziehen sich auf das Falzgewicht, wenn
man vegetabile und/oder synthetische Gerbstoffe im Nachgerbungsschritt
einzusetzen wünscht.
-
In einem weiteren Aspekt der vorliegenden
Erfindung wird das erfindungsgemäße Verfahren
unter Verwendung von maximal 2 Gew.-%, bevorzugt maximal 1 Gew.-%
von vegetabilen, mineralischen und/oder synthetischen Gerbstoffen
durchgeführt.
Ganz besonders bevorzugt setzt man weder vegetabile noch mineralische
noch synthetische Gerbstoffe ein.
-
Dabei beziehen sich die Angaben in
Gew.-% auf das Blößengewicht,
wenn man vegetabile, mineralische und/oder synthetische Gerbstoffe
im Vorgerbungsschritt einzusetzen wünscht, und die Angaben in Gew.-%
beziehen sich auf das Falzgewicht, wenn man vegetabile, mineralische
und/oder synthetische Gerbstoffe im Nachgerbungsschritt einzusetzen
wünscht.
-
Unter vegetabilen Gerbstoffen werden
die dem Fachmann bekannten natürlichen
gerbwirksamen Verbindungen verstanden.
-
Unter synthetischen Gerbstoffen werden
die dem Fachmann auch als Syntane bekannten Sulfonsäuregruppen-haltigen
organischen synthetischen Gerbmittel verstanden.
-
Unter mineralischen Gerbstoffen werden
die dem Fachmann bekannten Übergangsmetallverbindungen
wie beispielsweise Zr- oder Cr-Verbindungen, Al- oder Ti- oder auch
Fe-Verbindungen verstanden.
-
Es können weiterhin nicht gerbend
wirkende Stoffe im Nachgerbungsschritt eingesetzt werden, beispielsweise
Farbstoffe, Fettungsmittel, Fette, Ameisensäure oder Wasser oder Kombinationen
der vorgenannten Stoffe.
-
Die Vorbehandlung der Blößen vor
der Gerbung, d.h. insbesondere Weiche, Äscher, Entkälkung und Pickel, erfolgt wie
gerbereiüblich.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren ist weiterhin
dadurch charakterisiert, dass man im Nachgerbungsschritt Einwirkschritte
durchführt,
wobei man alle Einwirkschritte insgesamt innerhalb von maximal 12
Sunden, bevorzugt maximal 10 Stunden und besonders bevorzugt innerhalb
von maximal 8 Stunden durchführt.
-
Wünscht
man das erfindungsgemäße Verfahren
unter Verwendung von mineralischen Gerbstoffen im Vor- oder Nachgerbschritt
durchzuführen,
so ist das erfindungsgemäße Verfahren
weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass man mindestens zwei Einwirkschritte
durchführt
oder dass man mindestens zwei Polymere einsetzt. Dabei ist unter
dem Einsatz von zwei verschiedenen Polymeren auch der Einsatz von
zwei beispielhaften Vertretern aus den vorgenannten Gruppen A) bis
S) zu verstehen. Es ist ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung,
mindestens zwei Einwirkschritte durchzuführen und mindestens zwei Polymere
einzusetzen.
-
Die Einwirkschritte unterscheiden
sich dadurch, dass sie bei unterschiedlicher Temperatur durchgeführt werden
können
oder dass zu Beginn eines neuen Einwirkschritts jeweils ein weiteres
Reagenz zugegeben wird, wobei es sich bei dem Reagenz um
- – ein
oder mehrere Polymere,
- – ein
oder mehrere nicht-gerbende Fettungsmittel,
- – Base
oder
- – Säure
handeln
kann.
-
Die Einwirkschritte werden üblicherweise
bei Atmosphärendruck
durchgeführt,
obwohl man auch bei erhöhtem
oder abgesenktem Druck arbeiten kann. Die Temperatur bei den einzelnen
Einwirkschritten beträgt jeweils
von 5 bis 60°C,
bevorzugt 20 bis 45°C.
-
Zwischen zwei Einwirkschritten kann
man die Flotte ablassen und eine neue Flotte mit gegenüber dem vorigen
Einwirkschritt geänderter
Zusammensetzung zusetzen. Auch kann man zwischen zwei Einwirkschritten
noch Waschschritte durchführen.
-
Man kann zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
im Nachgerbschritt nicht-gerbende
Fettungsmittel einsetzen, wobei der Einsatz der üblichen nicht-gerbenden Fettungsmittel
sinnvoll ist.
-
Als übliche nicht gerbende Fettungsmittel
können
vor allem solche aus den folgenden Stoffgruppen eingesetzt werden:
- – natürliche Fettungsmittel
tierischen Ursprungs, z.B. Fischöl,
wie z.B. Heringsöl,
Dorschleberöl
und Sardinenöl,
Hammeltalg, Schweinefett, insbesondere das unter dem englischen
Begriff „lard
oil" vermarktete Produkt,
Rinderklauenöl
und das in den USA im Handel erhältliche „chicken
oil";
- – natürliche Fettungsmittel
pflanzlichen Ursprungs, z.B. Baumwollsamenöl, Rizinusöl, Sonnenblumenöl, Erdnussöl, Rapsöl oder Olivenöl;
- – Kohlenwasserstoffe,
z.B. Paraffinöl,
niedermolekulares Mineralöl
sowie niedermolekulares Polyethylen oder Polypropylen als wässrige Dispersionen;
- – funktionalisierte
Paraffin-Derivate wie chlorierte oder sulfochlorierte Paraffine;
- – Polyalkylenoxide
wie Polyethylenoxid, Polypropylenoxid oder Ethylenoxid-Propylenoxid-Blockcopolymerisate
als wässrige
Dispersionen.
-
Die genannten nicht-gerbenden Fettungsmittel
sind meist in wässrigen
Systemen voremulgiert und enthalten in der Regel Emulgatoren. Weiterhin
können
solche Emulsionen oder Dispersionen organische Lösungsmittel enthalten, um ein
tieferes Eindringen und ein gleichmäßiges Verteilen in der gesamten
Lederoberfläche
zu begünstigen.
-
Bei Mitverwendung von nicht-gerbenden
Fettungsmitteln im Nachgerbungsschritt können diese in Mengen von bis
zu 7,5 Gew.-%, vorzugsweise bis zu 5 Gew.-% bezogen auf das Falzgewicht,
eingesetzt werden. Das Gewichtsverhältnis von Polymeren zu nicht-gerbenden
Fettungsmitteln beträgt
dabei 99:1 bis 20:80, vor allem 95:5 bis 35:65.
-
Besonders bevorzugt arbeitet man
ohne Zugabe nicht-gerbender Fettungsmittel im Nachgerbschritt.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform
setzt man im Nachgerbungsschritt als Reagenz zusätzlich eine oder mehrere hydrophobierende
Polymere auf Si-Basis, insbesondere Polysiloxanverbindungen ein,
wie sie beispielsweise in
DE-A
100 12 722 , Seite 9, Zeile 7 bis Seite 10, Zeile 14 beschrieben
sind, und zwar in Mengen von 1 bis 20 Gewichtsprozent, bezogen auf
das Falzgewicht.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
führt man
maximal 3 Einwirkschritte, besonders bevorzugt maximal zwei Einwirkschritte
durch.
-
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
dauern die Einwirkschritte maximal je 90 Minuten. In einer anderen
bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
dauert der abschließende
Einwirkschritt maximal 9 Stunden, bevorzugt maximal 8 Stunden.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren ist geeignet zur
Herstellung aller Leder- und Pelzfellarten unterschiedlichster Provenienz.
Es lässt
sich einfach und problemlos durchführen. Die Abwasserbelastung
durch die bessere Auszehrung der Gerbflotten liegt bei deutlich
niedrigeren Werten.
-
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden
Erfindung ist die Verwendung von Polymeren zur Herstellung von Leder
und Pelzfellen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren.
-
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden
Erfindung sind Leder und Pelzfelle, hergestellt nach dem erfindungsgemäßen Verfahren.
Sie enthalten bis zu 15 Gew.-%, bevorzugt bis zu 10 Gew.-% der eingesetzten
Polymere besonders günstig über den
Querschnitt des Leders verteilt.
-
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten Leder und Pelzfelle weisen hohe Qualitäten hinsichtlich
ihrer physikalischer Echtheiten, insbesondere der Lichtechtheit
und der Wärmevergilbungsstabilität, auf.
Die Leder sind in der Regel sehr weich, wobei der Weichheitsgrad
durch die Menge und die Art der Polymere gesteuert werden kann.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten Leder und Pelzfelle zeichnen sich außerdem durch
sehr gute Reißfestigkeiten,
runderen Griff, verbesserte Weichheit und verbesserte Festnarbigkeit
aus.
-
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
gegerbten Leder und Pelzfelle können
wie üblich
gefärbt,
nachbehandelt und fertiggestellt werden.
-
Arbeitsbeispiele
-
Allgemeine Vorbemerkungen
-
Wenn nichts anderes angegeben ist,
beziehen sich bei der Vorgerbung alle Gewichtsprozentangaben der
Reagenzien auf das Blößengewicht
und bei der Nachgerbung auf das Falzgewicht.
-
Wenn Reagenzien als Dispersionen
oder Lösungen
eingesetzt werden, so beziehen sich die Mengenangaben stets auf
die Dispersion bzw. Lösung
mit Löse-
bzw. Dispersionsmittel.
-
Die Molmassen der Polymeren wurden
durch Gelpermeationschromatographie (GPC) bestimmt. Unter Molmassen
Mn bzw. Mw sind
stets Mittlere Molmassen Mn bzw. Mw zu verstehen.
-
Es wurden die folgenden Polymere
verwendet:
Polymer 1a: alternierendes Copolymer aus (C
20-C
24-α-Olefin)-Maleinsäureanhydrid;
molarer Comonomeranteil der (Summe der α-Olefine) : Maleinsäureanhydrid
1:1, M
w 8900 g, Herstellung beschrieben
in
EP 0 412 389 B1 als
Dispersion I. Einsatzform: 30,2 Gew.-% Dispersion.
Polymer
1b: alternierendes Terpolymer aus (C
12-α-Olefin)-(C
20-C
24-α-Olefin)-Maleinsäureanhydrid;
molarer Comonomeranteil der (Summe der α-Olefine): Maleinsäureanhydrid
1:1, M
w 8900 g, Herstellung analog zu
EP 0 412 389 B1 ,
Dispersion I, jedoch wurden 2 mol-% des C
20-C
24-α-Olefingemischs
durch 1-Dodecen ersetzt. Einsatzform: 30,2 Gew.-% Dispersion.
Polymer
2: 30 Gew.-%ige wässrige,
mit NaOH teilneutralisierte Polymerlösung; Homopolymer der Methacryläure, M
n 10.000 g; K-Wert nach Fikentscher: 12,
Viskosität
der 30 Gew.-% Lösung:
65 mPa·s
(DIN EN ISO 3219, 23°C),
pH 5,1.
Polymer 3: Wässrige
20 Gew.-% Emulsion von Polydimethylsiloxan mit Aminoalkylgruppen,
derivatisiert mit Alkylbernsteinsäureanhydrid, Herstellung beschrieben
in WO 98/21369, Beispiel 1).
Polymer 4: Mischung aus je 50
Gew.-% Polymer 1 b und Polymer 3, Gewichtsprozente bezogen auf Feststoffgehalt.
Polymer
5: emulgiertes Carboxylgruppen-haltiges Silikonöl: Mischung aus je 50 Gew.-%
Emulsion 1 und Emulsion 2 aus
EP-B 0 745 141 .
-
Beispiele 1 und V1
-
Vorgerbung
-
Süddeutsche
Rindshaut wurde wie üblich
geweicht, geäschert
und entkälkt
und mit 200 Gew.-% Wasser bei 25°C
10 Minuten gewaschen. Nach Ablassen der Flotte wurde durch Zugabe
von 40 Gew.-% Wasser von 25°C
und 6 Gew.-% NaCl, nach 10 Minuten von 2 Gew.-% wässriger
Ameisensäure
(17 Gew.-%) und nach weiteren 30 Minuten von 8 Gew.-% verdünnter wässriger
Schwefelsäure
(10 Gew.-%) gepickelt; der pH-Wert betrug danach 3,0.
-
Nach 90-minütiger Einwirkzeit des Pickels
wurde durch Zugabe von 3 Gew.-% Glutardialdehyd als 24-Gew.-% wässrige Lösung die
Vorgerbung durchgeführt.
Nach 90 Minuten wurden 20 Gew.-% einer wässrigen Lösung von Natriumhydrogencarbonat
(5 Gew.-%) in 5 Portionen zugegeben, und es wurde über Nacht langsam
bewegt. Der pH-Wert betrug hiernach 4,0. Danach wurde abgewelkt
und auf die gewünschte
Endstärke
gefalzt.
-
Nachgerbung (Beispiel
1, Vergleichsbeispiel V1)
-
Die auf eine Falzstärke von
1,0 mm eingestellte vorgegerbte Rindshaut wurde bei einer Flottenlänge von
100 Gew.-% Wasser von 30°C
mit 15 Gew.-% einer 30 Gew.-% wässrigen
Dispersion von Polymer 2 und 15 Gew.-% Polymer 1 als 30,2 Gew.-%
wässrigen
Dispersion behandelt (Einwirkschritt (a), s. Tabelle 1). Danach
wurde dem Leder der handelsübliche
Farbstoff Luganil® Black AS fl. zugesetzt.
Danach wurde nochmals 10 Gew.-% Polymer 1 in Form der 30,2 Gew.-%-igen
wässrigen
Dispersion und 2 Gew.-% Polymer 2 als 20 Gew.-% Dispersion zugesetzt.
In der so entstandenen Flotte verblieb die Rindshaut für die in
Tabelle 1 angegebene Zeit (Einwirkschritt (b).
-
Danach wurde die Reaktionstemperatur
erhöht,
indem man 100% Wasser von 45°C
zugab. Man stellte mit Ameisensäure
auf einen pH-Wert von 3,5 ein, gab im Falle des Vergleichsbeispiels
V1 nochmals 10 Gew.-% Polymer 1 in Form der 30,2 gew.-%-igen wässrigen
Dispersion und 2 Gew.-% Polymer 2 als 20 Gew.-% Dispersion zu. In
der so entstandenen Flotte verblieb die Rindshaut für die in
Tabelle 1 angegebene Zeit (Einwirkschritt (c).
-
Schließlich wurde das Leder mit einer
Lösung
von 1,5 Gew.-% Luganil® Black AS fl. in 100 Gew.-% Wasser
und 0,7 Gew.-% Ameisensäure über einen
Zeitraum von 45 Minuten gefärbt,
anschließend
wie üblich gewaschen,
fixiert und fertiggestellt.
-
Die Verfahrensparameter gehen aus
Tabelle 1 hervor. Tabelle
1 Verfahrensparameter der Einwirkschritte in der Nachgerbung, Beispiele
1 und V1
-
Beispiele 2 bis 5
-
Es wurde von konventionell mit Chrom
gegerbten Wet-Blue Ledern ausgegangen.
-
Die Nachgerbung erfolgte in einem
drehbaren Fass mit Einbauten nach der unten stehenden Vorschrift und
den Angaben in Tabelle 2. Nach jedem Waschschritt und Neutralisationsschritt
wurde die Flüssigkeit
abgelassen.
-
Das Leder wurde mit 200 Gew.-% Wasser
gewaschen, dem im Falle von Beispiel 2 noch 0,1 Gew.-% konzentrierter
Ameisensäure
zugefügt
worden war.
-
Im Falle von Beispiel 2 wurde mit
1 Gew.-% Natriumformiat (NaHCO), 1,5 Gew.-% NaHCO3 und
0,5 Gew.-% MgO, gelöst
in 100 Gew.-% Wasser, neutralisiert, mit 200 Gew.-% Wasser gewaschen
und die Flüssigkeit
abgelassen.
-
Im Falle von Beispiel 3 wurde mit
1 Gew.-% NaHCO3, 1 Gew.-% Tamol®ONA,
kommerziell erhältlich von
BASF Aktiengesellschaft, und 1 Gew.-% Polymer 1 b, gelöst in 100
Gew.-% Wasser, neutralisiert. Anschließend wurde mit 200 Gew.-% Wasser
gewaschen und die Flüssigkeit
abgelassen.
-
Im Fall der Beispiel 4 und 5 unterblieb
der Neutralisationsschritt sowie der zweite Waschschritt.
-
Zur Nachgerbung wurde wie folgt vorgegangen:
Im
Einwirkschritt (a) wurden 50 Gew.-% Wasser zusammen mit den in Tabelle
2 angegebenen Polymere zugesetzt und über die angegebene Zeit bei
der angegebenen Temperatur behandelt.
-
Anschließend wurden die in der Tabelle
2 angegebenen Farbstoffe sowie gegebenenfalls weitere Hilfsstoffe
zugesetzt und 20 Minuten bei der Temperatur des Einwirkschritts
(a) weiter behandelt.
-
Anschließend wurden im Einwirkschritt
(b) die in der Tabelle angegebenen Polymere zugesetzt und über die
angegebene Zeit bei der angegebenen Temperatur behandelt.
-
Danach wurde jeweils mit 100 Gew.-%
Wasser der Temperatur 50°C
versetzt, mit Ameisensäure
ein pH-Wert von 3,6 eingestellt und 20 min die Behandlung fortgesetzt.
Die Flotten wurden abgelassen. Das Leder aus Beispiel 2 wurde erneut
mit Farbstoffen behandelt (0,5 Gew.-% Luganil® Brown,
0,1 Gew.-% Luganil® Red Brown, 0,15 Gew.-%
Luganil Black CN). Schließlich
wurden die so erhaltenen Leder nach gängigen Methoden gewaschen.
-
An den Ledern der Beispiele 2 und
3 wurden die Formaldehyd-Werte nach Dr. Lange (DIN 53315 bestimmt,
außerdem
wurden die CSB-Werte der abgelassenen Flotte aus den Nachgerbungsschritten
der Beispiele 2, 3 und 5 nach DIN 38409, Teil 43 bestimmt.
-
Weiterhin wurden die Leder der Beispiele
3 und 5 für
jeweils 2 Stunden bei 15% an einem Bally Penchometer nach DIN 53338/IUP
10 getestet und ein Maeser-Test in Anlehnung an ASTMD 2099-70 durchgeführt. Tabelle
2: Nachgerbung der Leder gemäß der erfindungsgemäßen Beispiele
2 bis 5
-
-
Die erfindungsgemäßen Leder gemäß den Beispielen
2 bis 5 zeigten außerdem
eine sehr gute Lichtechtheit und Wasserdampfdurchlässigkeit.
Auch die Eigenschaften bezüglich
Heißlagerung
waren gut.
-
Luganil® und
Lubrazol® sind
eingetragene Marken der BASF Aktiengesellschaft.